Vergabeunterlagen vom 23.09.2026 (PDF)

Bau von Abwasserkanälen, Schächten und Anlagen zur Regenwasserrückhaltung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 25.09.2026, 08:15 (Europe/Berlin)

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung) Vergabestelle Landkreis Kassel - Der Kreisausschuss Vergabeart FB 23 - Immobilienmanagement Garnisonstraße 6 offenes Verfahren 34369 Hofgeismar nicht offenes Verfahren Deutschland Tel.: 0561/1003-0 Fax.: Verhandlungsverfahren mit Teilnahme- wettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahme- Nur über Online-Plattform wettbewerb wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft

Ablauf der Angebotsfrist Datum 27.10.2026 Uhrzeit 09:00

Bindefrist endet am 23.12.2026

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. Abschnitt 2 VOB/A)

Bezeichnung der Bauleistung: Maßnahmennummer Baumaßnahme

23B34000.02 G rundschule Schauenburg-Elgershausen Erweiterung Schule 2021 Vergabenummer Leistung

23B306 26 339-3 Kanalarbeiten

Anlagen

A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind 212 EU Teilnahmebedingungen EU (Ausgabe 2019) 216 Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen 226 Mindestanforderungen an Nebenangebote 227 Zuschlagskriterien 242 Instandhaltung Informationen zur Datenerhebung

B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen 214 Besondere Vertragsbedingungen 225 Stoffpreisgleitklausel 228 Nichteisenmetalle 241 Abfall 244 Datenverarbeitung

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)

C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind 213 Angebotsschreiben Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm 124 Eigenerklärung zur Eignung 221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222 224 Angebot Lohngleitklausel 234 Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Vertragsformular für Instandhaltung: 233 N achunternehmererklärung HVTG_Ver pflichtungserklaerung_Tariftreue_ Mindestentgelt_0721

D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind 223 Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223 236 Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen

1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung

Landkreis Kassel - Der Kreisausschuss –

zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistun- gen im Namen und für Rechnung

zu vergeben. 2 Kommunikation Die Kommunikation erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform auf andere Weise (schriftlich/Textform) in Kombination: bis zur Angebotsöffnung elektronisch über die Vergabeplattform; danach schrift- lich oder in Textform Stelle Land kreis Kassel - Der Kreisausschuss 10 - Submissionsstelle Straße Pos tfach 10 24 20 Fax PLZ/Ort 3402 4 Kassel E-Mail sub missionsstelle@landkreiskassel.de

3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)

3.1 Folgende Unterlagen sind mit dem Angebot einzureichen:

siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)

3.2 - frei -

3.3 Nachforderung Fehlende Unterlagen, deren Vorlage mit dem Angebot gefordert war, werden nachgefordert. teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen:

nicht nachgefordert.

3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen

siehe Formblatt Verzeichnis der im Vergabeverfahren vorzulegenden Unterlagen teilweise nachgefordert, und zwar folgende Unterlagen: Urkalkulation

4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) eine maximale Anzahl an Losen: siehe Bekanntmachung oder Aufforderung zur Interessensbe- stätigung nur ein Los

bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: siehe Bekanntmachung bzw. Aufforderung zur Interessensbestätigung Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein An- gebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen

5 Mehrere Hauptangebote Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist zugelassen. Werden mehrere Hauptangebote abgegeben, muss jedes aus sich heraus zuschlagsfähig sein. § 13 EU Absatz 1 Nummer 2 VOB/A gilt für jedes Hauptangebot. nicht zugelassen. 6 Nebenangebote 6.1 Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nummer 4 der Teilnahmebedingungen EU) - ausge- 6.2 nommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten - für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche:

mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:

unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot

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211 EU (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots EU – Einheitliche Fassung)

7 Angebotswertung Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen, Erstattungsbetrag aus der Lohngleitklausel, Instandhal- tungsangeboten. Mehrere Zuschlagskriterien gemäß Formblatt Zuschlagskriterien Werkstätten für Behinderte wird bei der Berechnung der Wertungssumme ein Bonus von 15 Prozent eingeräumt. Ist ein Angebot, das von einer Werkstatt für Behinderte abgegeben wurde, ebenso wirtschaftlich wie ein anderes Angebot, so wird der Zuschlag auf das Angebot der Werkstatt für Behinderte erteilt. Der Nachweis der Eigenschaft als Werkstätte für Behinderte ist mit dem Angebot zu führen.

8 Zugelassene Angebotsabgabe

Elektronisch in Textform mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel mit qualifizierter/m Signatur/Siegel Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgege- ben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur/dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplatt- form der Vergabestelle zu übermitteln. Schriftlich Das beigefügte Angebotsschreiben ist zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlos- senem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzuge- ben: siehe Briefkopf Stelle:

Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für

Maßnahmennummer: 2 3B34000.02Baumaßnahme: G rundschule Schauenburg-Elgershausen
Vergabenummer: 2 3B306 26 339-3Leistung: K analarbeiten

„ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels. 9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann: Vergabekammer (§ 156 GWB, § 21 EU VOB/A): R egierungspräsidium Darmstadt

V ergabekammer W ilhelminenstraße 1-3 64283 Darmstadt 10 1 0.1Ergänzend zu den beigefügten Bewerbungsbedingungen gilt das Hessische Vergabe- und Tariftreuegesetz (HVTG) vom 12. Juli 2021

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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung

Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 2).

1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkei- ten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hin- zuweisen.

2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.

Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.

3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.

3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzel- ner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wer- tung ausgeschlossen.

3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.

Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzuge- ben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die

  • ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und
  • an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragser- teilung Vertragsinhalt.

4 Nebenangebote 4.1 Nebenangebote müssen die geforderten Mindestanforderungen erfüllen; dies ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen.

4.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschrei- ben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.

Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bau- leistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Ver- tragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Anga- ben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) 4.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

4.4 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausge- schlossen.

5 Bietergemeinschaften 5.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,

  • in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
  • in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Ver- treter bezeichnet ist,
  • dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich ver- tritt,
  • dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte/mit Siegel versehene Erklärung abzugeben.

5.2 Sofern nicht im offenen Verfahren ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bieter-gemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen.

6 Kapazitäten anderer Unternehmen (Unteraufträge, Eignungsleihe) Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er die hierfür vorgese- henen Leistungen/Kapazitäten in seinem Angebot benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter in Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese ge- meinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der „Verpflich- tungserklärung“ abzugeben. Der Bieter hat andere Unternehmen, bei denen Ausschlussgründe vorliegen oder die das entsprechen- de Eignungskriterium nicht erfüllen, innerhalb einer von der Vergabestelle gesetzten Frist zu ersetzen.

7 Eignung 7.1 Offenes Verfahren

Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifi- kationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifi- sche Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu verge- bende Leistung mit dem Angebot

  • Entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezi- fische Einzelnachweise
  • Oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen. Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigener- klärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachwei- se. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) ge- führt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.

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212 EU (Teilnahmebedingungen EU) Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.

7.2 Nichtoffene Verfahren, Verhandlungsverfahren

Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der en- geren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen anderen Unter- nehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. der EEE genannten Bescheinigungen zustän- diger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von anderen Unternehmen vorgesehen, müssen die Eigener- klärungen und Bescheinigungen auch für die benannten anderen Unternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten anderen Unternehmen in der Liste des Ver- eins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deut- scher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte andere Unternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.

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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung) Name und Anschrift des Bieters Ort: (Firmenname lt. Handelsregister) Datum: Tel.: Fax: e-mail: USt.-ID-Nr.: HR-Nr.: (Name und Anschrift der Vergabestelle) Registergericht: BImA-Nummer: Landkreis Kassel - Der Kreisausschuss FB 23 - Immobilienmanagement Garnisonstraße 6 34369 Hofgeismar Deutschland

Angebotsschreiben

Bezeichnung der Bauleistung:

Maßnahmennummer Baumaßnahme

23B34000.02 Grundschule Schauenburg-Elgershausen Erweiterung Schule 2021 Vergabenummer Leistung

23B306 26 339-3 Kanalarbeiten

Anlagen1, die Vertragsbestandteil werden Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 224 Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes 233 Nachunternehmerleistungen 234 Bieter-/Arbeitsgemeinschaft 235 Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen 248 Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten Nebenangebot(e)

Anlagen1, die der Angebotserläuterung dienen, ohne Vertragsbestandteil zu werden 124 Eigenerklärung zur Eignung Einheitliche Europäische Eigenerklärung 221 oder 222 Angaben zur Preisermittlung

1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen

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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)

1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetz- ten Preisen an. An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden.

2 Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem. Leis- tungsbeschreibung beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro

2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. In- standhaltungsvertrag2 beträgt einschl. Umsatzsteuer Euro*

  • nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt

3 Anzahl der Nebenangebote St.

4 Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote3 sowie auf die Preise für angeord- % nete Leistungen, die auf Grundlage der Preisermittlung für die ver- tragliche Leistung zu bilden sind

5 Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen:

  • Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
  • Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B

6 Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikati- onsverzeichnis eingetragen unter Nummer:

Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer: Name: PQ_Nummer:

Ich bin/Wir sind kleines oder mittleres Unternehmen – KMU - (< 250 Beschäftigte und ≤ 50 Mio Euro Jahresumsatz bzw. ≤ 43 Mio Jahresbilanzsumme).4

7 Ich/Wir erkläre(n), dass

ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausfüh- ren werde(n).

2 Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. 3 Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 4 Bietergemeinschaften gelten nur dann als KMU, wenn der überwiegende Teil des Auftrags von (einem) Partner(n) der Bietergemein- schaft erbracht wird, der/die als KMU einzustufen ist/sind.

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213 (Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)

8 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnis- ses als alleinverbindlich anerkenne(n). – mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Ange- botes sind. – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheits- schutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrechnungs- summe dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.

  • ich/wir jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgeleg- te Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich in Textform mittei- le/n.

Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)

Ist

  • bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Bieter nicht erkennbar,
  • ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
  • ein elektronisches Angebot, das signiert/mit elektronischem Siegel versehen werden muss, nicht wie vorgegeben signiert/mit elektronischem Siegel versehen, wird das Angebot ausgeschlossen.

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214 (Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer 2 3B306 26 339-3

Baumaßnahme

Grundschule Schauenburg-Elgershausen

Erweiterung Schule 2021

Leistung

Kanalarbeiten

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 01.02.2027 . spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. in der KW ,spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Absatz 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Absatz 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 16.07.2027 . innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Absatz 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen aus dem beigefügten Bauzeitenplan:

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

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214 (Besondere Vertragsbedingungen) 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung (§ 16 VOB/B) Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Absatz 3 Nummer 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Absatz 5 Nummer 3 VOB/B verlängert auf 60 Tage. 4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B)

Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche

Auf Sicherheit für die Mängelansprüche wird verzichtet. Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“
  • die Mängelansprüche das Formblatt „Mängelansprüchebürgschaft“
  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen „Abschlagszahlungs-/ gem. § 16 Absatz 1 Nummer 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft“

7 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

8 Werbung

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

9 frei

10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

BieterVergabenummerDatum
23B306 26 339-3
Baumaßnahme G rundschule Schauenburg-Elgershausen E rweiterung Schule 2021
Leistung K analarbeiten

Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen

1Angaben über den VerrechnungslohnZuschlag %€/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)
1.5Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt 223 berücksichtigen)
2Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
LohnStoffkostenGeräte- kostenSonstige Kos- tenNachunter- nehmer- leistungen
2.1Baustellengemeinkosten
2.2Allgemeine Geschäftskosten
2.3Wagnis und Gewinn
2.3.1Gewinn
2.3.2betriebsbezogenes Wagnis1
2.3.3leistungsbezogenes Wagnis2
2.4Gesamtzuschläge

1 Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko 2 Mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis

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221 (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)

3.Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Her- stellungskosten €Gesamt- zuschlä- ge gem. 2.4 %Angebotssumme €
3.1Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtstunden
x
3.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Be- triebsstoffe)
3.4Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern)
3.5Nachunternehmerleistungen 3
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

3 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

BieterVergabenummerDatum
23B306 26 339-3
Baumaßnahme Grundschule Schauenburg-Elgershausen Erweiterung Schule 2021
Leistung Kanalarbeiten

Angaben zur Kalkulation über die Endsumme

1.Angaben über den VerrechnungslohnLohn €/h
1.1Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2Lohngebundene Kosten Sozialkosten und Soziallöhne
1.3Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder
1.4Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3)

Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)

1.5Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)€/hv.H.
1.6Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5)

eventuelle Erläuterungen des Bieters:

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222 (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)

Ermittlung der AngebotssummeBetrag €Gesamt €Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise
2Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten%€
2.1Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
xx
2.2Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe)x
2.3Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)x
2.4Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern)x
2.5Nachunternehmerleistungen 1x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)noch zu verteilen

verteilen

Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage gesamt (€)Anteil BGK (€)Anteil AGK (€)Anteil W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen

2 .5 Nach unternehmerleistungen

3Baustellengemeinkosten, Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Gewinn
3.1Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind
3.1.1Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x
3.1.2Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw.
3.1.3Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung
3.1.4An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.5Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
3.3.1.Gewinn
3.3.2Betriebsbezogenes Wagnis (Wagnis für das allgemeine Unternehmensrisiko)
3.3.3Leistungsbezogenes Wagnis ( mit der Ausführung der Leistungen verbundenes Wagnis)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)

1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.

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[Seite 17]

223 (Aufgliederung der Einheitspreise)

BieterVergabenummerDatum
23B306 26 339-3
Baumaßnahme Grundschule Schauenburg-Elgershausen Erweiterung Schule 2021
Leistung Kanalarbeiten

Aufgliederung der Einheitspreise

OZ des LV 1Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1Menge 1Men- gen- einheit 1Zeitan- satz 2Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2
Löhne 2, 3Stoffe 2Geräte 2, 4Sonstiges 2Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9)
12345678910

1 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. 2 Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. 3 Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern 221 oder 222 übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. 4 Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

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233 (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)

BieterVergabenummerDatum
23B306 26 339-3
Baumaßnahme G rundschule Schauenburg-Elgershausen E rweiterung Schule 2021
Leistung Kanalarbeiten

Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunter- nehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:

Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.

Mein/Unser Betrieb OZ/Leistungsbereich Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens ist auf die Leistung eingerichtet

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

[Seite 19]

244 (Datenverarbeitung)

Vergabenummer
23B306 26 339-3
Baumaßnahme G rundschule Schauenburg-Elgershausen E rweiterung Schule 2021
Leistung Kanalarbeiten

Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots

Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen

1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen:

  • Angebotsanforderung
  • Angebotsabgabe
  • Abrechnung.

2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemein- samen Ausschusses Elektronik im Bauwesen – GAEB, Schnittstelle DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bau- abrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.

3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elekt- ronischen Vergabeverfahrens über eine Vergabeplattform ausgetauscht. Bei Abweichungen zwi- schen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungs- unterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.

© VHB - Bund - Ausgabe 2017 Seite 1 von 1

[Seite 20]

[Seite 20: keine lesbare Textebene]

[Seite 21]

[Seite 21: keine lesbare Textebene]

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B undesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen, 11014 Berlin

  • Nur per E-Mail – Krausenstraße 17-18 10117 Berlin Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Postanschrift Fachaufsicht führende Ebenen in den Ländern 11014 Berlin Tel +49 30 18 681-16882 Fax +49 30 18 681-516882

BWI7@bmi.bund.de www.bmwsb.bund.de Sanktionen der EU gegen Russland

Verordnung (EU) 2022/576 BWI7-70409/2#1 Berlin, 14. April 2022 Seite 1 von 3

I. EU-Sanktionen gegen Russland

Durch Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren hat die EU verschärfte Sanktionen gegen Russland erlassen.

Vorbehaltlich kommender Auslegung durch die Europäische Kommission werden nachfolgend erste Hinweise dazu gegeben.

II. Verbot der Auftragsvergabe

Nach Artikel 5k der Verordnung ist es verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen an Per- sonen oder Unternehmen zu vergeben, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift auf- weisen und im Vergabeverfahren unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftre- ten.

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

Zustell- und Lieferanschrift: Krausenstraße 17-18, 10117 Berlin Verkehrsanbindung: U-Bahnhof Stadtmitte

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b ) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent, c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.

Das Verbot erstreckt sich auch auf mittelbar am Auftrag beteiligte Unterauftragnehmer, Liefe- ranten und Eignungsverleiher eines Bewerbers oder Bieters, soweit ihr Anteil, gemessen am Auf- tragswert, zehn Prozent übersteigt.

Ebenfalls vom Verbot umfasst sind Verträge, die vom Anwendungsbereich des GWB ausgenom- men sind (insbesondere § 107 Absatz 1 Nummer 1 und 4, Absatz 2 Nummer 1, § 116 und § 145 Nummer 1 bis 6).

Von den Bewerbern oder Bietern in neuen und laufenden Vergabeverfahren ist die als Anlage beigefügte Eigenerklärung abzufordern. Angebote von Unternehmen, die eine solche Erklärung trotz entsprechender Anforderung nicht abgeben, sind von der Wertung auszuschließen (§ 16 EU Nummer 4, § 16 VS Nummer 4 VOB/A).

III. Fortführung bestehender Verträge

Bestehende Verträge mit den unter II. a)-c) Genannten, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden, dürfen nach dem 10. Oktober 2022 nicht fortgeführt werden.

Das gilt auch für Verträge mit Auftragnehmern, an denen die unter II. a)-c) Genannten mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, als Unterauftragnehmer, Lieferanten o- der Eignungsverleiher beteiligt sind. Die Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverlei- her sind vorzugsweise auszutauschen. Ist der Hauptauftragnehmer nicht zum Austausch bereit, ist der Vertrag unter Berufung auf das EU-rechtlich unmittelbar geltende Erfüllungsverbot zum 10. Oktober 2022 zu kündigen.

Auch für bestehende Verträge ist die als Anlage beigefügte Eigenerklärung abzufordern.

IV. Ausnahmen

Von dem Verbot der Auftragsvergabe und der Fortführung der Verträge enthält Art 5k Absatz 2 Ausnahmen. Für den Bundeshochbau können insbesondere Buchstabe a (Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Atomanlagen/Endlagern) und Buchstabe d (Auslandsbau) einschlägig sein.

Eine Ausnahme bedarf der über mich einzuholenden Genehmigung der durch das Bundesminis- terium für Wirtschaft und Klimaschutz noch zu benennenden zuständigen Behörde.

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Seite 3 von 3

V. Zuwendungsbau

Die EU-Verordnung gilt für öffentliche Aufträge (§ 103 GWB) und Konzessionen (§ 106 GWB). Sie findet damit im Zuwendungsbau Anwendung, falls der Zuwendungsempfänger öffentlicher Auf- traggeber nach § 99 GWB, Sektorenauftraggeber nach § 100 GWB oder Konzessionsgeber nach § 101 GWB ist. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kommt es auf den Inhalt des Zuwen- dungsbescheids an.

VI. Inkrafttreten

Der Erlass gilt mit sofortiger Wirkung und setzt die Verordnung (EU) 2022/576 um. Eine Erstre- ckung auf den Unterschwellenbereich wird noch geprüft.

Im Auftrag

gez. Janssen

Anlagen Verordnung (EU) 2022/576 vom 8. April 2022 Formblatt für Eigenerklärungen

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Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentlichen Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Dies umfasst sowohl unmittelbar als Bewerber, Bieter oder Auftragnehmer auftretende Personen oder Unternehmen als auch mittelbar, mit mehr als zehn Prozent, gemessen am Auftragswert, beteiligte Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Eignungsverleiher.

Ein Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift besteht

a) durch die russische Staatsangehörigkeit des Bewerbers/Bieters oder die Niederlassung des Bewerbers/Bieters in Russland,

b) durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bewerber/Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50 Prozent,

c) durch das Handeln der Bewerber/Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutreffen.

Bereits vor dem 9. April 2022 geschlossene Verträge mit solchen Personen oder Unternehmen mit Bezug zu Russland dürfen nur bis zum 10. Oktober 2022 fortgeführt werden.

Baumaßnahme 23B34000.02 Grundschule Schauenburg-Elgershausen Leistung 23B306 26 339-3 Kanalarbeiten

Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen keiner der in den Buchstaben a) bis c) genannten Fälle zutrifft.

Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir zur Ausführung des Auftrags für Teile der Leistung

nicht die Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n) (Eignungsleihe).

folgende Kapazitäten der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen in Anspruch nehmen werde(n) / genommen habe(n (Eignungsleihe).

Die Leistungen keines Eignungsverleihers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

[Seite 26]

keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftrage(n) / beauftragt habe(n).

folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Nachunternehmen beauftragen werde(n) / beauftragt habe(n.

Die Leistungen keines Nachunternehmers überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

keine der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftrage(n) / beauftragt habe(n).

folgende der in den Buchstaben a) bis c) genannten Personen oder Unternehmen als Lieferanten beauftragen werde(n) /beauftragt habe(n.

Die Leistungen keines Lieferanten überschreiten zehn Prozent der Auftragssumme.

Die Beauftragung ist aufgrund einer Ausnahme (Artikel 5k Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/576) zulässig.

Der Vertrag wurde vor dem 9. April 2022 geschlossen und die Zusammenarbeit wird zum 10. Oktober 2022 beendet.

Datum/Unterschrift (bei elektronischer Übermittlung: Name der erklärenden Person)

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LV: Kanalarbeiten Seite: 1 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in
EUREUR

Nr.) EUR EUR Allgemeine Vorbemerkungen Mit den Bauarbeiten der vorliegenden Ausschreibung, erfolgt der Bau Entwässerungsanlagen RW/SW für den Neubau und Bestand der Grundschule Elgershausen.

Das Leistungsverzeichnis umfasst das Gewerk der Erd-/ Tief-/ Kanalbauarbeiten inkl. der erforderlichen Nebenarbeiten.

Der Ausführung der Maßnahme liegt die VOB/ B und VOB/ C in der aktuellen Fassung zu Grunde. Es gelten die anerkannten Regeln der Technik.

  1. Angaben zur Baustelle

1.1 Lage der Baustelle

Stadtteil: 34270 Schauenburg-Elgershausen

Straße: Unterer Kirchweg 5

Flur 6, Flurstück 48/9

Bauumfeld:

s.o.

1.2 Andienung der Baustelle

Zufahrt:

Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Korbacher Straße.

Übergeordnet kann die Baustelle über die K20 erreicht werden.

Sämtliche Fahrzeuge müssen gegebenenfalls im angrenzenden öffentlichen Parkraum abgestellt werden, wobei keinerlei Parkraum reserviert oder vorgehalten wird. Das Parken auf den vorhandenen Grünflächen ist nicht gestattet.

In Abstimmung u. Koordination mit der BL und anderer vor Ort tätiger Baufirmen können ggf. auch Flächen im Baufeld genutzt werden. Eventuell erforderliche Umsetzung von BE-Einrichtung im Zuge der Maßnahme nach Baufortschritt sowie Schutzvorrichtungen usw. sind nach Erfordernis zu berücksichtigen. Vor Baudurchführung ist der örtlichen Bauüberwachung ein eigenständiger BE- Plan mit den benötigten Flächen zur Abstimmung vorzulegen. Der Aufwand hierzu ist einzukalkulieren.

Es wird dringend empfohlen vor Angebotsabgabe das Baufeld zu besichtigen, insbesondere aufgrund der z. T. beengten Platzverhältnisse.

Innere Erschließung: Nach Absprache mit der BL.

1.3 Baustelleneinrichtung

Lagermöglichkeiten:

Sind im begrenzten Rahmen auf dem Baustellengelände verfügbar.

Ort: Abstimmung mit BL.

Größe: Abstimmung mit BL.

Transportweg:

Die erforderlichen Baustelleneinrichtungen jeglicher Art wie z. B. Container z. B. für Material und Personal inkl. Vorhaltung und Unterhaltung sind vom AN für die Dauer der Baumaßnahme bereitzustellen, vorzuhalten und zu beseitigen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Ausgenommen hiervon sind lediglich gesondert beschriebene Bauteile wie der Bauzäune und Absperreinrichtungen.

Vernetzung der Baustellen- und Lieferlogistik sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen.

1.4 Sicherung der Baustelle/Verkehrssicherung/Baufeldsicherung

  • Straßen, Wege, Lager- und Arbeitsplätze innerhalb des Baugeländes werden dem Auftragnehmer im bestehenden Zustand zur Verfügung gestellt. Sie können vom Auftragnehmer nur auf eigene Gefahr benutzt werden. Treten bei der Benutzung bauseitig zur Verfügung gestellter Anlagen und Grundstücke an diesen durch Verschulden des Auftragnehmers Schäden auf, so gehen sie zu dessen Lasten.

Der Auftragnehmer hat im Rahmen seines Leistungsumfanges alle zur Sicherung der Baustelle nach den gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften erforderlichen Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Er haftet für sämtliche aus

[Seite 28]

LV: Kanalarbeiten Seite: 2 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge Der AuftragEinheit nehmer hat im Rahmen seines Leistungsumfanges alleEinheitspreis inGesamtpreis in r Baustelle nach EUR
zur Sicher EURung de

Nr.) den gesetzlichen, polizeilichen und Unfallverhütungsvorschriften erfoErUdRerlichen MaßnahEmUeRn unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen der Landkreis Kassel oder dem AG erwachsenen Schäden. § 10 Nr. 2 Absatz 1 Satz 2 der VOB/B bleibt unberührt.

  • Die Sicherungseinrichtungen, die auch dem Schutz anderer auf der Baustelle verkehrenden Personen zu dienen haben, darf der Auftragnehmer während und nach Beendigung der eigenen Arbeiten nur mit ausdrücklicher Zustimmung der verantwortlichen Bauleitung entfernen.

Schutzvorrichtungen anderer Auftragnehmer darf der Auftragnehmer, wenn sie die eigenen Arbeiten behindern, keinesfalls auch nicht vorübergehend ohne Zustimmung der verantwortlichen Bauleitung eigenmächtig entfernen

Bei Zuwiderhandlungen ist der Auftraggeber berechtigt, auf Kosten des Auftragnehmers die Schutzvorrichtungen wieder herrichten zu lassen.

  • Vor dem täglichen Verlassen der Baustelle hat der Auftragnehmer dafür zu sorgen, dass innerhalb der Baustelle und der Baulichkeit alle Gefahrenpunkte und die Verkehrs- und Zugangswege an seinem Gewerk dauerhaft abgesichert sind. Der Auftragnehmer haftet auch für Unfälle außerhalb der normalen Arbeitszeit, wenn er die Unterlassung von Sicherungsmaßnahmen oder fehlende Sicherungseinrichtungen zu vertreten hat.

  • Überlässt der Auftragnehmer die Durchführung von Sicherungsmaßnahmen seinen Erfüllungsgehilfen, so ist er oder

sein verantwortlicher Stellvertreter verpflichtet, sich durch ausreichende Kontrollen von den ordnungsgemäßen und

den einschlägigen Vorschriften entsprechenden Ausführung selbst zu überzeugen.

Trifft der Auftragnehmer ungesicherte oder unzureichend gesicherte Gefahrenstellen, deren Sicherung einem anderen Auftragnehmer obliegt, in seinem Arbeitsbereich an, so hat er unverzüglich die Bauleitung zu benachrichtigen und notfalls seine Arbeiten im Bereich der Gefahrenstelle einzustellen.

1.5 Ver- und Entsorgung der Baustelle

Strom & Wasser:

Die Ver- und Entsorgung der Baustelle ist Sache des AN. Verbrauchskostenabrechnung erfolgt durch einzubauende Wasseruhren und Stromzähler, direkt mit dem Energieversorger.

Abwasser&Toiletten:

Sanitäranlagen stehen vor Ort nicht zur Verfügung und sind als Teil der BE mitzubringen. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Sonstige:

1.6 Vorhandene Gutachten

Kampfmittel:

Es liegt keine Verdachtsfläche vor

Bodengutachten:

Ein Bodengutachten liegt vor, siehe Anlagen.

Sonstige: -

1.7 Umweltrechtliche Auflagen

DIN 18920

RAS LP4

Technische Regeln der LAGA - Länderarbeitsgemeinschaft Abfall LAGA sowie Verwertungsrichtlinien der EBV in der aktuell gültigen Fassung.

Bundesbodenschutzgesetz in der aktuell gültigen Fassung.

Bundes-Bodenschutz- und Altlastenverordnung in der aktuell gültigen Fassung.

"Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum

Schutz gegen Baulärm" (AVV Baulärm) sind einzuhalten.

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LV: Kanalarbeiten Seite: 3 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Schutz gegen Baulärm" (AVV Baulärm) sind einzuhalten.

Schutzgebiete: -

Kraftstoffe, Öl und Bindemittel: Kraftstoffe, Öl und Bindemittel dürfen nicht im Gelände abgelassen werden. Maschinen und Behälter sind in geeigneter Weise zu sichern.

Der Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.

Bei Einsatz von Löse- und Bindemitteln sind dem Auftraggeber und/oder seinem Sicherheitsbeauftragtem unaufgefordert die Einbau-/ Verarbeitungs- und Sicherheitshinweise vorzulegen.

Im Schadensfall muss der Verursacher in eigener Verantwortung Sofortmaßnahmen ergreifen. Untergrund und Kanalisation sind zu schützen; belastetes Material ist unverzüglich abzutragen und schadlos einer geeigneten Entsorgung zuzuführen. Es ist unverzüglich der Landkreis Kassel Tel.-Nr. 0561 1003−1786, die örtliche Bauleitung, die Gemeinde Schauenburg, Tel. 05601 9325-0 , die Feuerwehr, Tel. 112, zu informieren.

Kontrollen Überwachungsmaßnahmen und Vorkommnisse sind zu dokumentieren.

1.8 Vorhandene Leitungstrassen und sonstige Hindernisse

Über die Lage von Leitungstrassen hat sich der AN bei den entsprechenden Versorgungsträgern zu erkundigen. Der Aufwand ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.

Leitungspläne zum bestehenden Kanalnetz liegen vor und werden dem AN mit Baubeginn zur Verfügung gestellt.

Die auf der Baustelle befindlichen oberflächennahen Anlagen und Einbauteile

(Schieber, Gestänge, Bauwerkshälse, Abdeckungen, usw.) sind während der

Bauzeit gegen Beschädigungen zu sichern. Eine gesonderte Vergütung hierfür

erfolgt nicht. Die Überprüfung der vorhandenen Anlagen auf Funktionsfähigkeit

(vor und nach der Bautätigkeit) mit den Versorgern obliegt dem Auftragnehmer.

1.9 Bereits ausgeführte Arbeiten

Arbeiten von Vorunternehmern oder parallel laufende Arbeiten:

Siehe Pkt. 2.4

1.10 Aufmaß

Mit der Schlussrechnung ist 3-fach, mit jeder Abschlagsrechnung 1-fach, ein maßstäblicher Aufmaßplan (M. 1:100/ 250) dem AG vorzulegen, indem die Flächen und einzelnen Leistungen und alle Abrechnungsmaße zu entnehmen sind. Der AN hat alle Lieferscheine (auch Dokumentation der Pflege- und wässergänge), abgefahrenen Massen und Wiegescheine sowie eventuell anfallende Rechnungen über Deponiegebühren der Bauleitung unverzüglich vorzulegen und abzeichnen zu lassen.

  1. Beschreibung der geplanten Maßnahme

Im Rahmen der Sanierung und des Teilneubaus der Grundschule Elgershausen soll das Schmutz- und Regenwassernetz erneuert werden.

Ausgeschrieben sind hierfür alle Leitungs und Tiefbauarbeiten.

2.4 Gleichzeitig stattfindende Arbeiten

Mit folgenden Arbeiten anderer Unternehmer im Baubereich ist mindestens zu rechnen und erfordern Abstimmungen:

  • Rohbau der Grundschule

  • Holzbauarbeiten (Zimmermann)

  1. Spezielle Anforderungen

3.1 Für die Baustelleneinrichtung erfolgt keine

gesonderte Vergütung. Dies betrifft insbesondere den An- und Abtransport, das Auf- und Abbauen sowie Vorhalten aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Maschinen, Geräte, Behälter und Anschlüsse, sowie das Herstellen und Beseitigen aller über die hinausgehenden,

[Seite 30]

LV: Kanalarbeiten Seite: 4 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

Menge gesonderteEinheit Vergütung. Dies betrifft insbesondere den An- und AEinheitspreis inGesamtpreis in Auf- und Abbauen EUR
btransport EUR, das

Nr.) sowie Vorhalten aller für die Durchführung der Arbeiten erforderlicheEnU RMaschinen, GeräEtUeR, Behälter und Anschlüsse, sowie das Herstellen und Beseitigen aller über die hinausgehenden, erforderlichen Absperrungen, siehe auch Pkt. 1.4

Während der Baumaßnahme in Anspruch genommene Flächen sind nach Fertigstellung der Arbeit ohne gesonderte Vergütung wieder in einwandfreien Zustand zu versetzen.

3.2 Verkehrsführung, -sicherung, Sicherheit auf der Baustelle

Dem Auftragnehmer (AN) obliegt die

Verkehrssicherungspflicht. Die Baustellen sind nach Abstimmung mit der Polizei und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde zu sichern. Der AN hat alle einschlägigen Vorschriften, insbesondere Unfallverhütungsvorschriften zu beachten und die erforderlichen Maßnahmen in voller eigener Verantwortung zu treffen und treffen zu lassen, sowie während seiner gesamten Leistungszeit zu überwachen.

Der AN haftet für sämtliche aus der Unterlassung

solcher Maßnahmen dem AG erwachsenen Schäden.

Die ausführende Firma ist verantwortlich für das

fachgerechte Aufstellen von Maschinen- oder

Geräteanlagen sowie für Einrichtungen, die für die

Baumaßnahmen notwendig sind.

3.3 Während der gesamten Bauzeit ist, auch über

Subunterternehmerleistungen, Bautagebuch zu führen. Im Bautagebuch sind die durchgeführten Arbeiten, der Personal- und Maschineneinsatz, wesentliche Materiallieferungen, die Abfuhr von Stoffen, die Witterung sowie alle Umstände, die Einfluss auf die Durchführung der Leistungen haben, zu vermerken.

3.4 Eigene Firmenschilder zu Werbezwecken sind in Absprache mit der BL. und dem AG, vrs. im begrenzten Rahmen zulässig.

3.5 Zustandsfeststellung/Beweissicherung: Der Zustand von Straßen, Oberflächen, Fassaden, verbleibenden Einbauten, etc., ist vor Baubeginn vom AN zusammen mit dem AG und ggf. mit dem jeweiligen Eigentümer mittels Fotodokumentation festzuhalten.Der Aufwand hierfür ist einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.

3.6 Vermessung

Sämtliche Vermessungsleistungen, die zur vertragsgemäßen Durchführung der

Bauleistung, sowie zum Nachweis von Rükbau- und Einbaudicken erforderlich sind, hat der AN in seine EP einzukalkulieren.

3.7 Bestandsaufmaß

Es liegt ein Bestandsaufmaß der jetzigen Bausituation vor, dass die Vermessung der Bestandshöhen durch den AN auf der zu bearbeitenden Fläche

nicht ersetzt.

3.8 Es gilt das „Merkblatt über Schutz von Grenz- und Vermessungsmarken". Gehen Grenzsteine während der Baumaßnahme verloren, so hat der AN sie auf seine Kosten wieder herzustellen zu lassen.

3.9 Freizuhaltende Flächen & Rettungswege

Flucht- und Rettungswege der Feuerwehr sind in allen Bauzuständen aufrecht zu

erhalten, insbesondere Gebäudezugänge und Zufahrten.

3.10 Prozessabwässer sind in jedem Fall der vorhandenen Schmutz-/ Mischwasserkanalisation zuzuführen und NUR hierüber abzuleiten. Dies betrifft insbesondere auch die Sanierung in der Regenwasserkanalisation. Eine Ableitung in offene Gewässer ist unzulässig!

3.11 Die angrenzenden (Privat-)Grundstücke im Sanierungsgebiet sind zum Teil eingefriedet. Einfriedungen (Zäune, Mauern, Hecken, etc.) sind grundsätzlich vor Beschädigungen zu schützen. Vor dem Betreten von Privatgrundstücken sind die Eigentümer zu kontaktieren/ informieren.

3.12 Schulbetrieb: Während der Baumaßnahme

wird weiterhin aktiver Schulbetrieb stattfinden. Es

[Seite 31]

LV: Kanalarbeiten Seite: 5 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR wird weiterhin aktiver Schulbetrieb stattfinden. Es

ist mit Kindern in der Umgebung des Baufeldes zu zu rechnen. Desweiteren ist die Baufeldsicherung und die Baustellen Zufahrt mit besonderer Vorsicht und Sorgfalt zu behandeln.

  1. Anforderungen an den Kanalbau

4.1 Anschlussmöglichkeiten an Ver- und Entsorgungsleitungen: Seitens des AG werden keine Anschlüsse für Ver- und Entsorgungsleitungen gestellt. Sie sind vom AN auf eigene Kosten herzustellen.

4.2 Verbau: Die Baugruben und Gräben für die Schächte, Hauptkanäle, Anschlussleitungen und Leitungen sind nach Erfordernis zu verbauen. Der Einbau des Verbaus hat kraftschlüssig zu erfolgen. Nicht oder nur unzureichend verbaute Abschnitte werden ebenso wenig vergütet wie Mehraufwendungen, die aus ausgebrochenen Grabenwänden resultieren. Die Verbauart erfolgt unter Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften, den anerkannten Regeln der Technik und den statischen Erfordernissen nach Wahl des AN.

4.3 Aushub Die Baugruben und Gräben sind mit den Mindestgrabenbreiten gemäß DIN EN 1610, DIN 4124 herzustellen und abzurechnen. Die Kosten für Mehrbreiten bedingt durch den tatsächlich eingesetzten Verbau des AN sind in die Einheitspreise der Verbaupositionen einzurechnen. Größere Grabenbreiten werden nur nach Zustimmung des AG vergütet. Sie sind in einem Aufmaß gesondert zu dokumentieren, im Bautagebuch einzutragen und durch den AG/ die ÖBÜ gegenzeichnen zu lassen.

  1. Vergabeverfahren

Die Verwertungsstellen (ggfls. Entsorgungsstellen),

sowie die Hersteller der der zu liefernden Baustoffe und Ausstattungselemente sind soweit abgefragt bei den jeweils benannten Positionen anzugeben oder im

Bieterangabenverzeichnis zu benennen.

  1. Bemusterung, Prüfzeugnisse

Der Auftraggeber behält sich vor, alle zur Ausführung beschriebenen Materialien vor deren Einbau bemustern zu lassen. In Einzelfällen werden für Materialien, Produkte oder Bauteile in der Leistungsbeschreibung Prüfzeugnisse, Zertifikate o.ä. Nachweise gefordert. Diese sind spätestens 2 Wochen vor Bestellung der Bauleitung zur Prüfung und Freigabe vorzulegen.

  1. Terminplanung

Angestrebte Bauzeit:

ca. 5 Monate

Bauabschnitt 1: 7 Wochen

Bauabschnitt 2: 2 Wochen

Bauabschnitt 3: 3 Wochen

Bauabschnitt 4: 3 Wochen

Bauabschnitt 5: 8 Wochen

  1. Anlagen

-2024-04-16_Bodengutachten mit Anlagen

-AP-01.1_Entwässerungsplanung_Bauzeiten_500_V_261009

-AP-01.2_Entwässerungsplanung_all_200_V_260909

-AP-01.3_Entwässerungsplanung_m. Bestand_200_V_260902

-AP-01.4_Entwässerungsplanung_Neubau_100_V_2609029

-AP-01.5_Entwässerungsplanung_Sporthalle_100_V_260909

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LV: Kanalarbeiten Seite: 6 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 1 Baustelleneinrichtung & Verkehrssicherung

1.1 Bauzaun aufbauen, vorhalten und abbauen Zaunhöhe 2,0 m Bauzaun nach Angaben des AG standsicher herstellen, inkl. Kette und Zahlenschloss.

Zaun samt 2 Stk. Tore (Breite ca. 4,0 m) während der Bauzeit vorhalten und unterhalten sowie nach Beendigung der Bauzeit entfernen.

Material: Stahlgitter-Fertigteil-Elemente, verzinkt,

Vorhaltedauer: 19 Wochen.

Höhe: ca. 2,00 m, Pfostenabstand: ca. 3,50 m,

Maschenweite: ca. 75 x 200 mm,

Pfostenverankerung in Betonfüßen.

Die Bauzaunelemente sind pro Verbindung zweifach mit

Verbindungsschellen zu verschrauben.

Zaun aufbauen nach Zeichnung und/oder Angabe der

Bauleitung,

Bauzaun und Tore mehrfach innerhalb des Baufeldes umbauen, wird gesondert vergütet.

Abrechnung nach Längenaufmaß.

125,000 m 1.2 Bauzaun weitere Woche vorhalten Bauzaun wie vor, jedoch über die vertraglich vereinbarte Zeit vorhalten.

Abrechnung nach m/Wo.

125,000 mWo 1.3 Bauzaun umsetzen Bauzaun inkl. Tore wie vor beschrieben abbauen, innerhalb der Baustelle transportieren und aufbauen.

Zaun aufbauen nach Zeichnung und/oder Angabe der

Bauleitung. Einfache Transportstrecke bis 250 m.

Bauzaun und Tore mehrfach, je Baustellenabschnitt, umsetzen.

Abrechnung nach Längenaufmaß.

650,000 m 1.4 Grabenbrücke, 4,00 m × 1,00 m, barrierefrei Liefern, aufbauen, vorhalten und nach Beendigung der Arbeiten vollständig abbauen einer temporären Grabenbrücke zur sicheren und barrierefreien Überquerung eines Baugrabens. Im Bereich des Haupteingans der Sporthalle.

Die Grabenbrücke ist für die Nutzung durch Fußgänger, Personen mit Mobilitätseinschränkungen sowie Rollstuhlfahrer geeignet auszuführen. Abmessungen der Überquerung ca. 4,00 m Länge und 1,00 m Breite.

Ausführung einschließlich:

tragfähiger und standsicherer Konstruktion für die vorgesehene Spannweite,

rutschhemmender, witterungsbeständiger und ebener Überfahr-/Gehfläche,

beidseitiger Handläufe in geeigneter Höhe,

seitlicher Radabweiser bzw. Anfahr- und Absturzsicherung,

ausreichender lichter Breite von mindestens 1,00 m,

barrierefreier Ausführung der Zu- und Abgänge, insbesondere ohne Stufen und mit geeigneten Rampen,

erforderlicher Absturzsicherungen und Geländer,

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LV: Kanalarbeiten Seite: 7 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR erforderlicher Absturzsicherungen und Geländer,

standsicherer Auflagerung und Sicherung gegen Verschieben bzw. Kippen,

sämtlicher erforderlicher Befestigungs-, Anpassungs- und Sicherungsarbeiten.

Die Grabenbrücke ist während der gesamten Vorhaltezeit in einem verkehrssicheren, funktionsfähigen und barrierefreien Zustand zu halten und regelmäßig auf Standsicherheit und Beschädigungen zu kontrollieren.

Nach Abschluss der Nutzung einschließlich vollständigem Abbau, Entfernen sämtlicher Befestigungen und Abtransport der Konstruktion.

Vorhaltedauer: 2 Wochen

1,000 St 1.5 Grabenbrücke weitere Woche vorhalten Grabenbrücke wie vor, jedoch über die vertraglich vereinbarte Zeit vorhalten.

Abrechnung nach m/Wo.

1,000 Wo

Gesamtbetrag:

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LV: Kanalarbeiten Seite: 8 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 2 Rückbau- Abbrucharbeiten

Vorbemerkungen Rückbau- und Erdarbeiten Im folgenden sind die Pos. der Rückbau- und Erdarbeiten beschrieben, die den ordnungsgemäßen Abbruch, alle notwendigen Transportvorgänge und eine ordnungsgemäße Entsorgung der Materialien nach den zur Zeit geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen beinhalten.

Die Leistungen sind Komplettleistungen und werden nach Aufmaß an der Entnahmestelle und Entsorgungsnachweis abgerechnet.

Als Entsorgungsnachweis dient die Wiegekarte der Annahmestelle bzw. Protokoll einer geeichten Waage.

Das Gewicht der abzufahrenden Materialien steht in Abhängigkeit zum Abtragsprofil im verdichteten bzw. eingebauten Zustand auf der Baustelle.

Bei Missverhältnis zwischen den Beträgen von Abtragsprofil im verdichteten/eingebauten Zustand x Umrechungsfaktor für Gewicht nach Wiegeschein ist im Zweifel das Abtragsprofil für die Abrechung maßgeblich.

Folgende Näherungswerte für das Gewicht der Baustoffe und Schüttstoffe im eingebauten Zustand liegen der Mengenberechung zu Grunde und dienen der Abrechnung:

170101 Beton, geschlossenes Gefüge: 2,3t/m³

170107 Bauschuttgem., gebrochenes Material,lose: 1,8t/m³

170201 Bau-/Abbruchabfall Holz: 0,75t/m³

1700301/170302 Bitumengemische: 2,4t/m³

170504 Schottertragschichten lose: 1,8t/m³

170504 Boden-Stein-Gemische(ca.1 zu 1): 1,9t/m³

170504 Boden/Oberboden: 1,75t/m³

200301 gemischte Siedlungsabfälle: 0,45t/m³

Alle Arbeiten haben unter Beachtung und Schutz des

vorhandenen Baumbestandes, der vorhandenen Gebäude und anderen baulichen Einrichtungen zu erfolgen. Für sämtliche Erdarbeiten im Wurzelbereich von Bestandsbäumen gelten die Bestimmungen der DIN 18920.

Der AN hat eigenverantwortlich die Gütenachweise über die gelieferten Böden / Bodengemische, insbesondere über die Pflanzenverträglichkeit, die Durchlässigkeit nach DIN 18035 etc. durch ein anerkanntes, unabhängiges Prüflabor zu führen und auf Verlangen der örtlichen Bauleitung vorzulegen. Ausgenommen hiervon sind bauseitig vorhandene Materialien.

Alle Zulagepositionen sind vor Ausführung anzuzeigen

und von der örtlichen Bauleitung freigeben zu lassen.

Die Abrechnung erfolgt nach gemeinsamen Aufmaß mit der örtlichen Bauleitung.

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass eine Verdichtung des eingebauten Bodenmaterials im Bereich der

Vegetationsflächen durch Befahren mit ungeeigneten

Maschinen insbesondere bei ungünstiger Witterung

vermieden wird.

Werden bei den Bodenarbeiten optische und geruchliche Veränderungen des Erdreichs vorgefunden oder besteht aus anderen Gründen Verdacht auf Kontamination des Erdreichs, ist der AG unverzüglich zu unterrichten.

Bodenmateriel, das zum Wiedereinbau geeignet ist und auf dem Baugelände seitlich gelagert wird, ist in Mieten, die taggleich zu planieren und abzudecken sind, so zu lagern, dass eine Durchfeuchtung ausgeschlossen wird. Für den Fall, dass auftragnehmerseitiges Bodenmaterial zum Einbau kommen soll, ist entsprechend zu verfahren. Kosten hierfür sind in die Preise einzurechnen.

Randeinfassungen und Oberflächenbeläge sind im Bereich angrenzender Gebäudeteile und/oder Wege vorsichtig und ohne Beschädigung dieser aufzunehmen.

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LV: Kanalarbeiten Seite: 9 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Rückbau Vegetation 2.1 Krautschicht aufnehmen, laden und entsorgen Pflanzliche Bodendecke einschl. oberster Bodenschicht abräumen und zur Abfuhr auf LKW des AN laden und entsorgen, Schichtdicke bis 10 cm,

Bewuchs: Gras, Kraut, einjährige Gehölze, Wuchshöhe bis 100 cm, auch in Kleinflächen.

Abfallschlüssel: 20 02 01 | 17 05 04

Abrechnung nach Flächenaufmaß.

1.000,000 m2

Rückbau Einfassungen 2.2 Betonbord TB 8-10/25-40 aufnehmen und entsorgen Betonbord aufnehmen und laden,

Material: Betonstein,

Maße: ca. 8-10/25-40/100 cm.

Abbruch einschl. Betonfundament und Betonrückenstütze,

Dicke: ca. 20 cm,

Anfallendes Material auf LKW des AN laden und fachgerecht entsorgen.

Abfallschlüssel: 17 01 01

Abrechnung nach Längenaufmaß.

22,000 m

Rückbau Oberflächen 2.3 Pflasterbelag aufnehmen und entsorgen Pflasterbelag aufnehmen und entsorgen, auch in Kleinflächen (z.B. Haus- und Nebeneingänge), aus Betonpflaster, Dicke 8-10 cm, in verschiedenen Formaten (Rechteck- und Quadrat),

Kantenlängen 10-25 cm, einschl. Bettung aus Brechsand-Splitt-Gemisch, Dicke 3-5 cm. Aufgenommene Stoffe zur Abfuhr auf LKW des AN laden, abfahren und fachgerecht entsorgen.

Abfallschlüssel: 17 01 01 | 17 05 04

Abrechnung nach Flächenaufmaß.

264,000 m2 2.4 Asphaltdeck- u. Tragschicht schneiden d. 10 - 15 cm Asphaltdeck- u. Tragschicht schneiden,

ca. 10 - 15 cm stark.

Das erneute, seperate zurückschneiden von Trag- und Deckschicht für einen fachgerechten Wiedereinbau der Asphaltschichten ist einzukalkulieren.

Abrechnung nach Längenaufmaß.

39,000 m 2.5 Asphalt abbrechen, D. 10-15 cm Asphaltfläche abbrechen,

Stärke der Asphaltschicht 10-15 cm, auf Schicht ohne Bindemittel,

Anfallendes Material auf LKW des AN laden und abfahren,

auf kantenlänge <60cm zerkleinern

Entsorgung wird gesondert vergütet.

Abrechnung nach Flächenaufmaß. Wiegescheine sind zur Kontrolle vorzulegen.

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LV: Kanalarbeiten Seite: 10 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 115,000 m2 2.6 Entsorgung bitumenhaltiger Aufbruch, PAK-Gehalt Aufbruch aus Verkehrsflächen, laden und abfahren bitumenhaltige Decke,

gebrochen, nicht schadstoffbelasteter nicht

gefährlicher Abfall, nicht überwachungsbedürftig,

(Abfallverzeichnisverordnung AVV) Bitumengemische ohne

gefährliche Stoffe, der stofflichen Verwertung zuführen,

Stoffe transportieren zur Verwertungsanlage.

Abfallschlüssel: 17 03 02

PAK-Gehalt: ≤ 10 mg/kg,

Verwertungsklasse nach RuVA: A

Abrechnung nach Entsorgungsnachweis.

276,000 TO 2.7 Unvermutete Hindernisse abbrechen und laden Unvermutete Hindernisse und Bauschutt (alte Fundamente, Schachtreste, Gesteinsbrocken, Betonrohre usw.) abbrechen, auf LKW des AN laden und abfahren,

anfallendes Material trennen, zur Abfuhr auf LKW des AN ladenund fachgerecht entsorgen.

Abfallschlüssel: 17 01 01 | 17 04 07 | 17 05 04

Abrechnung nach Wiegeschein und Entsorgungsnachweis.

5,000 m3 2.8 Abbruch und Entsorgung bestehender Schächte Abbruch, Ausbau und Entsorgung vorhandener Bestandsschächte der Kanalisation einschließlich Konus, Schachtabdeckung/Deckel und vorhandener Ausgleichsringe. Tiefe bis 1,5m.

Die Schachtbauteile sind vollständig auszubauen, aufzunehmen, abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen. Die anfallenden mineralischen Bauteile aus Beton sind dem Abfallschlüssel AVV 17 01 01 – Beton zuzuordnen, soweit keine abweichende stoffliche Zusammensetzung oder schadstoffbedingte Einstufung vorliegt.

Die ordnungsgemäße Entsorgung ist durch einen Entsorgungsnachweis bzw. Wiegeschein nachzuweisen.

Sämtliche erforderlichen Nebenleistungen einschließlich Laden, Transport und Entsorgung sind in die Position einzurechnen.

9,000 St 2.9 Verfüllung bestehender Schächte Verfüllen der nach Ausbau von Schachtkonus, Schachtabdeckung und Ausgleichsringen verbleibenden Schachtbauwerke mit grobem Mineralgemisch 0/56 mm, einschließlich Lieferung, Einbau und Verdichtung.

Das Mineralgemisch ist lagenweise einzubauen und fachgerecht zu verdichten. Die Verfüllung erfolgt bis zur vorgesehenen Höhe bzw. bis zur Unterkante des wiederherzustellenden Oberbaus.

Einschließlich aller erforderlichen Nebenleistungen, insbesondere Materiallieferung, Einbau, Verdichtung sowie erforderlicher Geräte und Hilfsmittel.

Baustoff: Mineralgemisch 0/56 mm, geeignet zur Verfüllung und Verdichtung.

7,000 m3 Entwässerung

Rückbau alter Leitungen Hinweis: Rückbau Bestandsentwässerung Der Rückbau der vorhandenen Entwässerungseinrichtungen ist vor Beginn der Arbeiten gemeinsam mit der BÜ auf der Baustelle hinsichtlich Ersatzmaßnahmen und dem Einsatz von Provisorien während der Bauzeit abzustimmen. 2.10 Rohre, verschiedene Arten bis DN 250 aufnehmen, abfahren und entsorgen

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LV: Kanalarbeiten Seite: 11 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Rohre, verschiedene Arten und Ausführungen nach

Anweisung der Bauüberwachung ausbauen und aufnehmen.

Die Rohrenden sind mit Beton oder einem Blindstopfen

wasserdicht zu verschließen.

Rückgebautes, überschüssiges und unbrauchbares Material ist vom AN gem. Kreislaufwirtschaftsgesetz zu verwerten oder zu entsorgen und in die Kosten einzurechnen.

Abfallschlüssel:

AVV 17 01 03: Fliesen und Keramik

AVV 17 02 03: Kunststoff

Nennweite: bis DN 250

Ein Nachweis für die Ausgebauten Leitungen ist über Fotodokumentation zu erbrinegn.

Abrechnung nach Aufmaß.

50,000 m

Gesamtbetrag:

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LV: Kanalarbeiten Seite: 12 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 3 Erdarbeiten

Bodenuntersuchung Abgetragender Boden wird zur Untersuchung auf Mieten gelagert.

Am 01. August 2023 ist die neue Ersatzbaustoffverordnung (EBV) in Kraft getreten und regelt den Untersuchungsumfang. Die Untersuchung und die Entsorgung des Bodens nach dieser Verordnung durchzuführen. 3.1 Bodenuntersuchung vor Abfuhr - EBV Analyse gem. EBV (nach Anlage 1, Tabelle 3)

als Bodenuntersuchung zur Bodenklassifikation

vor Bodenentsorgung,

Festlegung der Analyseanzahl vor Auftragsvergabe

mit dem annehmenden Entsorgungsunternehmen.

Vorhandenen Boden auf Belastung prüfen.

Analyseprotokoll eines zugelassenen Labors als

Nachweis liefern. Mindestens 2 Stk. Proben entnehmen,

einschließlich aller Nebenarbeiten und Kosten wie

z.B. Laborkosten.

Abrechnung nach Anzahl.

3,000 St 3.2 Bodenuntersuchung vor Abfuhr - LAGA LAGA-Analyse als Bodenuntersuchung zur Bodenklassifikation vor Bodenentsorgung,

Analytik bis einschließlich LAGA-ZuordnungswertBM-F2.

Festlegung der Analyseanzahl vor Auftragsvergabe

mit dem annehmenden Entsorgungsunternehmen.

Vorhandenen Boden auf Belastung prüfen.

Analyseprotokoll eines zugelassenen Labors als

Nachweis liefern. Mindestens 2 Stk. Proben entnehmen,

einschließlich aller Nebenarbeiten und Kosten wie

z.B. Laborkosten.

Abrechnung nach Anzahl.

3,000 St 3.3 Bodenuntersuchung DepV Erweiterte Bodenuntersuchung zur Bestimmung der Deponieklassen nach AbfABIV. Bei Bedarf auf Weisung der Bauleitung.

Abrechnung nach Anzahl.

3,000 St Vorbemerkungen Rückbau- und Erdarbeiten wie in Titel Rückbau und Abbrucharbeiten 3.4 Oberboden zur Wiederverwendung lösen, auf Mieten lagern Oberboden zur Wiederverwendung in Flächen lösen und seitlich auf der Baustelle auf geeigneten Flächen in Mieten gemäß DIN 18915 zwischenlagern.

Bodenklasse 1 gemäß DIN 18300. Abtragstärke ca. 15 cm.

Das Material ist schonend zu lösen, zu laden bzw. innerhalb der Baustelle zu transportieren und in geordneten, unbelasteten Mieten zwischenzulagern. Die Mieten sind so herzustellen, dass eine Vermischung mit Unterboden, Fremdstoffen oder sonstigen Bodenmaterialien ausgeschlossen wird.

Mietenhöhe max. ca. 2,0 m, Mieten mit trapezförmigem bzw. leicht gewölbtem Querschnitt und standsicheren, flach ausgebildeten Böschungen. Die Mietenoberfläche ist locker und ohne

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LV: Kanalarbeiten Seite: 13 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Mietenhöhe max. ca. 2,0 m, Mieten mit trapezförmigem bzw. leicht gewöElUbRtem QuerschnittE UuRnd standsicheren, flach ausgebildeten Böschungen. Die Mietenoberfläche ist locker und ohne Verdichtung herzustellen. Befahren oder anderweitiges Verdichten des zwischengelagerten Oberbodens ist nicht zulässig.

Einfache Transportstrecke bis 250 m innerhalb der Baustelle.

Einschließlich Herstellen und Unterhalten der Mieten sowie erforderlicher Maßnahmen zum Schutz des Oberbodens während der Zwischenlagerung.

Abrechnung nach Flächenaufmaß mit Abtragsprofilen.

110,000 m3

Materialentsorgung

Die nachfolgenden Parameter sind zur Kalkulation der nachstehenden Entsorgungspos. zu berücksichtigen.

Gem. vorliegendem Bodengutachten sind Böden gem. EBV BM0 anzutreffen. Die entsprechenden Abfallschlüssel sind in den Entsorgungspositionen angegeben.

Alle über das Bodegutachten hinausgehenden, möglicherweise notwendigen Angaben zur Bodenbeschaffenheit sind allein Sache des Bieters und von diesem zu beschaffen, die Kosten hierfür sind vom AN zu tragen. 3.5 Entsorgung, Verwertung von BM0 Material, Boden und Steine Entsorgung bzw. Verwertung von Bodenmaterial der EBV-Einstufung BM-0,

Abfallschlüssel 17 05 04 (Boden und Steine),

einschließlich Laden, Transport zur zugelassenen Entsorgungs- bzw. Verwertungsstelle,

sowie ordnungsgemäßer Entsorgung/Verwertung.

Die Abrechnung erfolgt nach Flächenaufmaß unter Berücksichtigung der Abtragsprofile.

Ein Entsorgungs- bzw. Verwertungsnachweis ist vorzulegen.

Sämtliche Kosten für Laden, Transport, Entsorgung bzw. Verwertung einschließlich aller Gebühren und Nachweise sind vom Auftragnehmer (AN) zu tragen.

1.250,000 m3 Leitungskreuzungen Hinweis:

Kreuzungen zum Nachweis mit bestehenden Ver- und Entsorgungsleitungen z.B. Fernwärme, Wasser, Abwasser oder Kabel herstellen.

Die Leitung sorgfältig freilegen, unterstützen bzw. abhängen und bei Verfüllung des Rohrgrabens sorgfältig unterstopfen, mit Sand ummanteln, Kabelabdeckhauben u. dgl. einbauen, Warn- und Ortungsbänder verlegen und die Verbindung an die vorhandenen wieder herstellen; als Zulage zu den Rohrgrabenpositionen. Die UVV sowie die Richtlinien der betroffenen Versorgungsträger sind zu beachten. Erschwernisse, wie z.B. Handschachtung, werden nicht gesondert vergütet und sind bis zur Aushubsohle abgegolten. Längskreuzungen mit einer Länge unter 5,00 m werden als Querkreuzung vergütet; sonst wie folgt. 3.6 Fremdleitungen rechtwinklig sichern Fremdleitungen und Leitungskabel im Bereich der Aufgrabungen, Baugruben und Leitungsgräben sichern, einschl. aller hierdurch entstehenden Erschwernisse, Leitungen und Kabel, die Baugruben kreuzen. Vergütet wird die Anzahl der zu sichernden Leitungen und Kabel je Grabenquerung, wobei Kabelbündel und Kabel bzw. Leitungen mit einem Abstand von weniger als 20 cm untereinander als 1 Stück abgerechnet werden. Die Zahl der zu kreuzenden Leitungen ist vor dem Verfüllen einer jeden Haltung schriftlich mit der Bauleitung festzuhalten. Nachträgliche Forderungen werden nicht anerkannt. Vor dem Verfüllen sind die Leitungen abzusanden und mit Trassenwarnband zu versehen, Material und Einbau sind einzurechnen.

Abrechnung nach Anzahl.

8,000 St 3.7 Sicherung paralleler Leitungen Maßnahmen zur Sicherung von Längsleitungen während des

Aushubs und der gesamten Bauzeit.

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LV: Kanalarbeiten Seite: 14 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Aushubs und der gesamten Bauzeit.

Ggf. vorhandene Leitungsmarkierungen (Kabelabdecksteine und -hauben, Trassenwarnbänder) sind aufzunehmen und zu lagern.

Nach teilweisem Verfüllen des Rohrgrabens die Medienleitung wieder verlegen. Die Leitungsmarkierungen wieder einbringen, einschl. Lieferung der beschädigten und fehlenden Materialien.

Eine Vergütung dieser Position erfolgt, wenn der Kreuzungswinkel zur Achse der Hauptleitung <= 50 gon ist.

Als eine Längsleitung, im Sinne dieser Position, verstehen sich alle parallel zum Rohrgraben laufendern Kabel, Kabelschutzrohre und Ver-/Entsorgungsleitung (Gas, Wasser, Abwasser, etc.) innerhalb einer Breite

von 1,00 m bis DN 200.

Die Schutzanweisungen der Ver-/ Entsorgungsunternehmen sind besonders zu beachten. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung.

Mit der Vergütung dieser Position sind alle Erschwernisse beim Bodenaushub, Baugrubenverbau, Medienverlegung, Rohrgrabenverfüllung sowie oben

genannte Leistungen abgegolten. Evtl. erforderliche Handschachtung sowie Freischachtung ist in die Positionen einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.

Abrechnung nach Längenaufmaß.

41,000 m

Hinweis zu den Leitungsgräben!

Die nachfolgenden Hinweise sind zur Kalkulation zu berücksichtigen;

Gem. Bodengutachten können die Gräben grundsätzlich ohne Verbau erstellt werden, da unterhalb der Auffüllungen gewachsene und bindige Böden anstehen.

Bei beengten Platzverhältnisen, Wassereintritt und je nach Witterung zum Zeitpunkt der Grabenöffnung kann punktuell Verbau notwendig sein.

Nachfolgende Böschungswinkel sind gem. Bodegutachten anzusetzen.

Bauzeitige Böschungswinkel können in den hier anstehenden Böden mit einem maximalen Böschungswinkel von ≤ 45° für bindige Böden mit mind. weicher bis steifer Konsistenz ausgeführt werden. Bei Wasserzutritt und bei weicher Konsistenz der bindigen Böden ist der Böschungswinkel auf ≤ 30° abzuflachen.

Baugruben für Fundamente können bis in eine Tiefe T ≤ 1,25 m unter Beachtung der DIN 4124 senkrecht hergestellt werden. Für Fundamentgruben bis T ≤ 1,75 m sind die obersten 0,50 m unter 45° abzuflachen

Das erforderliche Abböschen ist in die Leitungspos. einzukalkulieren, der Verbau wird gesondert vergütet. 3.8 Leitungsgraben Entwässerungsltg. T. bis 1,25 m Bkl. 3-5, HB A-B Leitungsgraben nach DIN EN 1610, DWA-A 139 profil- und fachgerecht ausheben, inkl. erforderliches abböschen und tragfähig herstellen für Entwässerungsleitungen (RW/SW),

Aushubtiefe: bis 1,25 m, ab OK Erdplanum

Breite der Sohle: 0,80 m,

Material: Homogenbereich A-B gem. Bodengutachten.

Aushub zur Wiederverwendung auf Flächen des AN lagern,

Rohrsohle verdichten, gem. o.g. Normen, die Herstellerangaben sind zu berücksichtigen.

Liefern und einbauen von geeignetem Füllboden/Sand für die

Leitungszone wird gesondert vergütet.

Gelagerten Aushub soweit geeignet und verdichtungsfähig bis zur OK Erdplanum, bzw. Vollfüllung in Graben lageweise einbauen gem. vorhandener Schichtreihenfolge und standfest verdichten,

Verformungsmodul Ev2 auf der Oberfläche min. 45 MN/m².

Überschüssiges Material zur Abfuhr auf LKW des AN laden. Entsorgung wird seperat vergütet.

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LV: Kanalarbeiten Seite: 15 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Überschüssiges Material zur Abfuhr auf LKW des AN laden. Entsorgung wird seperat vergütet.

Die Abrechnung nach Raumaufmaß.

Schachtgruben für Inspektionsöffnungen bis DN 400 werden in der Achse der Leitung ohne Berücksichtigung von Mehraushub durchgemessen.

260,000 m3 3.9 Leitungsgraben Entwässerungsltg. T. bis 1,75 m Bkl. 3-5, HB A-B Leitungsgraben nach DIN EN 1610, DWA-A 139 profil- und fachgerecht ausheben, inkl. erforderliches abböschen und tragfähig herstellen für Entwässerungsleitungen (RW/SW),

Aushubtiefe: bis 1,75 m, ab OK Erdplanum

Breite der Sohle: 0,80 m,

Material: Homogenbereich A-B gem. Bodengutachten.

Aushub zur Wiederverwendung auf Flächen des AN lagern,

Rohrsohle verdichten, gem. o.g. Normen, die Herstellerangaben sind zu berücksichtigen.

Liefern und einbauen von geeignetem Füllboden/Sand für die

Leitungszone wird gesondert vergütet.

Gelagerten Aushub soweit geeignet und verdichtungsfähig bis zur OK Erdplanum, bzw. Vollfüllung in Graben lageweise einbauen gem. vorhandener Schichtreihenfolge und standfest verdichten,

Verformungsmodul Ev2 auf der Oberfläche min. 45 MN/m².

Überschüssiges Material zur Abfuhr auf LKW des AN laden. Entsorgung wird seperat vergütet.

Die Abrechnung erfolgt nach Flächenaufmaß unter Berücksichtigung der Abtragsprofile.

Schachtgruben für Inspektionsöffnungen bis DN 400 werden in der Achse der Leitung ohne Berücksichtigung von Mehraushub durchgemessen.

340,000 m3 3.10 Leitungsgraben Entwässerungsltg. T. bis 3,00 m Bkl. 3-5, HB A-B Leitungsgraben nach DIN EN 1610, DWA-A 139 profil- und fachgerecht ausheben, inkl. erforderliches abböschen und tragfähig herstellen für Entwässerungsleitungen (RW/SW),

Aushubtiefe: bis 3,00 m, ab OK Erdplanum

Breite der Sohle: 0,90 m,

Material: Homogenbereich A-B gem. Bodengutachten.

Aushub zur Wiederverwendung auf Flächen des AN lagern,

Rohrsohle verdichten, gem. o.g. Normen, die Herstellerangaben sind zu berücksichtigen.

Ggf. Verbau wird gesondert vergütet.

Liefern und einbauen von geeignetem Füllboden/Sand für die

Leitungszone wird gesondert vergütet.

Gelagerten Aushub soweit geeignet und verdichtungsfähig bis zur OK Erdplanum, bzw. Vollfüllung in Graben lageweise einbauen gem. vorhandener Schichtreihenfolge und standfest verdichten,

Verformungsmodul Ev2 auf der Oberfläche min. 45 MN/m².

Überschüssiges Material zur Abfuhr auf LKW des AN laden. Entsorgung wird seperat vergütet.

Die Abrechnung erfolgt nach Flächenaufmaß unter Berücksichtigung der Abtragsprofile.

Schachtgruben für Inspektionsöffnungen bis DN 400 werden in der Achse der Leitung ohne Berücksichtigung von Mehraushub durchgemessen.

465,000 m3 3.11 Leitungsgraben Entwässerungsltg. T. bis 4,00 m Bkl. 3-5, HB A-B Leitungsgraben nach DIN EN 1610, DWA-A 139 profil- und fachgerecht ausheben, inkl. erforderliches abböschen und tragfähig herstellen für Entwässerungsleitungen (RW/SW),

Aushubtiefe: bis 4,00 m, ab OK Erdplanum

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LV: Kanalarbeiten Seite: 16 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Aushubtiefe: bis 4,00 m, ab OK Erdplanum

Breite der Sohle: 0,90 m,

Material: Homogenbereich A-B gem. Bodengutachten.

Aushub zur Wiederverwendung auf Flächen des AN lagern,

Rohrsohle verdichten, gem. o.g. Normen, die Herstellerangaben sind zu berücksichtigen.

Ggf. Verbau wird gesondert vergütet.

Liefern und einbauen von geeignetem Füllboden/Sand für die

Leitungszone wird gesondert vergütet.

Gelagerten Aushub soweit geeignet und verdichtungsfähig bis zur OK Erdplanum, bzw. Vollfüllung in Graben lageweise einbauen gem. vorhandener Schichtreihenfolge und standfest verdichten,

Verformungsmodul Ev2 auf der Oberfläche min. 45 MN/m².

Überschüssiges Material zur Abfuhr auf LKW des AN laden. Entsorgung wird seperat vergütet.

Die Abrechnung erfolgt nach Flächenaufmaß unter Berücksichtigung der Abtragsprofile.

Schachtgruben für Inspektionsöffnungen bis DN 400 werden in der Achse der Leitung ohne Berücksichtigung von Mehraushub durchgemessen.

680,000 m3 3.12 Aushubarbeiten für Revisionsschächte DN 1000, T. 2,0-4,20 mHB 1-4 Aushubarbeiten wie vor, jedoch für Revisionsschächte,

als Einsteigeschächte DN 1000.

Aushubtiefe: bis 4,4m, (inkl. Aushub für Fundamentierung)

Breite der Sohle: Schachtdurmesser + 0,60 m umlaufender Arbeitsraum zwischen Außenkanten Schacht und Verbau/Grabenwand,

Abböschen und Verbau wird gesondert vergütet.

Material: Boden des Homogenbereichs B, Beschreibung des Homogenbereiches, wie vor und nach Bodengutachten.

Aushub zur Wiederverwendung auf Flächen des AN lagern,

Fundamentsohle verdichten.

Nach Schachteinbau, gelagerten Aushub bis zur Vollfüllung in die Grube lageweise einbauen und verdichten,

Verformungsmodul Ev2 auf der Oberfläche min. 45 MN/m².

Überschüssiges Material zur Abfuhr auf LKW des AN laden. Entsorgung wird seperat vergütet.

Abfallschlüssel: AVV 17 05 04

Abrechnung nach Raumaufmaß.

425,000 m3 3.13 Boden lösen und laden, Baugruben Boden profilgerecht lösen und laden,

Material: Homogenbereich A-B gem. Bodengutachten.

Bereich: Rigole, Zisterene

Tiefe: Rigole bis 4m, Zisterne bis 3m

Material lösen, fördern und auf LKW des AN laden. Transport und Entsorgung werden separat vergütet.

Abrechnung nach Raumaufmaß an der Entnahmestelle.

375,000 m3

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LV: Kanalarbeiten Seite: 17 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 3.14 Zulage zu Boden lösen wie vor, Handschachtung Zulage zu allen Pos. die Boden lösen, laden, und abfahren/wiedereinbauen beinhalten, wie jeweils in der Hauptpos. beschrieben jedoch;

für Handarbeit im Bereich von Gebäuden, im Sicherheits- und Anschlussbereich von Bestandseitungen und im Wurzelbereich von Gehölzen bis zur erforderlichen Tiefe des Planums/ Grabens ausführen, inkl. Zwischenlagerung von Aushubmaterial.

35,000 m3 3.15 Füllboden aus zwischengelagertem Aushub wieder einbauen Füllboden aus zwischengelagertem Aushub wieder einbauen, im Bereich über Zisterne und Rigole, lagenweise einbringen und entsprechend den örtlichen Anforderungen verdichten. Einschließlich Verteilen, Planieren und Herstellen des erforderlichen Planums.

Abrechnung nach eingebautem und verdichtetem Volumen.

340,000 m3 3.16 Dynamischer Plattendruckversuch Dynamischen Lastplattendruckversuch auf besondere Anordnung des AG und zusätzlich zur Eigenüberwachung durchführen, zur Bestimmung der Tragfähigkeit des Baugrunds, im Bereich der Rohrsohle und auf Bodenaustauschmaterial.

inkl. aller Nebenarbeiten und Gestellung des Geräts durchführen.

Nachzuweisender Wert: Evd min. 25MN/m²,

Zeitpunkt und Ort sind mit der Bauleitung abzustimmen.

Der Prüfnachweis ist beizufügen.

10,000 St 3.17 Bettungs- Verfüllmaterial f. Leitungszonen liefern einbauen D. 40-60cm Geeignetes Bettungs- und Verfüllmaterial liefern und in Leitungszonen von Kabel- und Entwässerungsleitungen fachgerecht einbauen.

Bettungsschichten, seitliches Verfüllmaterial und Abdeckung in Leitungszonen der Leitungs- und Kabelgräben, profilgerecht, min. 10 cm + 1/10DN unter der Rohrsohle und bis 30 cm über Rohrscheitel einbauen und verdichten.

Gesamtschichtdicke: über 40 bis 60 cm.

Material: nach DIN EN 1610, Baustoffe der Bodengruppe G1 (Sand, Kiessand), steinfreie und verdichtungsfähige Böden, geeignet für den Einbau in leitungszonen unterhalb von Verkehrsflächen.

Abrechnung nach Flächenaufmaß mit Auftragsprofilen.

Der Liefernachweis ist beizufügen.

620,000 m3 3.18 Bettungs- und Verfüllmaterial für Rigole Liefern Liefern und fachgerechtes Einbauen von geeignetem Bettungs- und Verfüllmaterial für eine Rigole.

Herstellen einer Ausgleichsschicht aus Kiessandgemisch mit einer Dicke von 3–5 cm, Körnung 3/8 mm. Die maximale Ebenheitsabweichung beträgt 10 mm unter der 4-m-Richtlatte.

Die seitliche Verfüllung ist beidseitig 0,50 m breit auszuführen und lagenweise mit einem leichten Verdichtungsgerät zu verdichten.

Die Überdeckung der Rigole beträgt 5–10 cm.

Materialanforderungen:

gemäß DIN EN 1610

Baustoffe der Bodengruppe G1 (Sand, Kiessand),

steinfreie und verdichtungsfähige Böden,

geeignet für den Einbau in Leitungszonen unterhalb von Verkehrsflächen

Die Ausführung erfolgt entsprechend dem DWA-Arbeitsblatt

A 139. Der Verdichtungsgrad DPr ≥ 97 % ist einzuhalten.

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LV: Kanalarbeiten Seite: 18 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR A 139. Der Verdichtungsgrad DPr ≥ 97 % ist einzuhalten.

Während der Verdichtungsarbeiten ist sicherzustellen, dass die Rigolenkörper durch die eingesetzten Verdichtungsgeräte nicht beschädigt werden.

Abrechnung nach Auftragsprofilen.

Nachweise Der Liefernachweis ist der Abrechnung beizufügen.

40,000 m3 3.19 Bettungs- und Verfüllmaterial für Zisterne Liefern Liefern und fachgerechtes Einbauen von geeignetem Bettungs- und Verfüllmaterial für die Zisterne einschließlich Herstellung der erforderlichen Bettungs-, Seiten- und Überdeckungsbereiche.

Herstellen einer profilgerechten Ausgleichs- bzw. Bettungsschicht aus Kies, Dicke 10–15 cm, Körnung 8/16 mm. Die Bettungsoberfläche ist eben und profilgerecht herzustellen. Die maximale Ebenheitsabweichung darf 10 mm unter der 4-m-Richtlatte nicht überschreiten..

Die Zisterne ist entsprechend den Herstellerangaben und den statischen Erforderxnissen fachgerecht auf der vorbereiteten Bettung zu setzen xund gegen Verschieben zu sichern.

Die seitliche Verfüllung ist beidseitig mit einer Breite von mindestens 0,10 m auszuführen und lagenweise mit einem für die Zisterne geeigneten leichten Verdichtungsgerät zu verdichten. Die Verfüllung ist gleichmäßig beidseitig einzubringen, sodass eine unzulässige Verformung oder Verschiebung der Zisterne ausgeschlossen wird.

Die Überdeckung der Zisterne ist mit einer Dicke von 10–15 cm herzustellen, sofern die Herstellerangaben und die statischen Erfordernisse keine abweichende Überdeckung vorgeben.

Materialanforderungen:

Für Bettung und Verfüllung sind geeignete, verdichtungsfähige und steinfreie Materialien zu verwenden.

Sofern für die jeweiligen Einbaubereiche anwendbar, sind die Anforderungen der DIN EN 1610 sowie des DWA-Arbeitsblattes A 139 zu berücksichtigen.

Es sind Baustoffe der Bodengruppe G1, insbesondere Sand oder Kiessand, bzw. gleichwertige, für den Einbau geeignete Materialien zu verwenden. Das Material muss frei von Bestandteilen sein, die zu einer Beschädigung der Zisterne führen können, und für die vorgesehene Verdichtung geeignet sein.

Die Ausführung hat entsprechend den Herstellerangaben der Zisterne, der statischen Berechnung sowie den einschlägigen technischen Regelwerken zu erfolgen.

Sofern für die betreffenden Verfüllbereiche planerisch gefordert, ist ein Verdichtungsgrad von mindestens

DPr ≥ 97 % einzuhalten.

Während der Verdichtungsarbeiten ist sicherzustellen, dass die Zisterne durch die eingesetzten Verdichtungsgeräte, die Verdichtungsenergie und das eingebrachte Material nicht beschädigt, verformt oder verschoben wird.

Abrechnung nach Auftragsprofilen.

Nachweise Der Liefernachweis ist der Abrechnung beizufügen.

20,000 m3 3.20 Geogitter liefern und auf Rigole verlegen Liefern und fachgerechtes Verlegen eines Geogitters auf der hergestellten Ausgleichsschicht über die gesamte Oberfläche der Rigole.

Bei Ausführung mit mehreren Geogitterbahnen sind diese mit einer Mindestüberlappung von 30 cm zu verlegen.

Das Geogitter ist beidseitig mindestens 1,00 m über die Außenkanten der Rigole hinauszuführen.

Für die anschließende Überdeckung dürfen alle verdichtungsfähigen Böden, verwendet werden.

Abrechnung nach tatsächlich verlegter Geogitterfläche in m².

75,000 m2 3.21 Rohrsohlenstabilisierung Bodenaustauschmaterial als Stabilisierungsschicht liefern und auf Grabensohlen zwischen evtl. Verbau, profilgerecht einbauen, inkl. setzungsfreiem Verdichten des neu eingebauten Materials.

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LV: Kanalarbeiten Seite: 19 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Bodenaustauschmaterial als Stabilisierungsschicht liefern und auf GraEbUeRnsohlen zwischeEnU Revtl. Verbau, profilgerecht einbauen, inkl. setzungsfreiem Verdichten des neu eingebauten Materials.

Der zusätzliche Mehraushub wird über die Leitungsgrabenpositionen abgerechnet.

Material: Homogenbereich A-B, gem. Bodengutachten.

Einbauhöhe: i. M. 20 cm,

Breite der Sohle: 0,8 m

Liefermaterial : Abgestuftes Mineralgemisch, für den Straßenbau zugelassen, Feinkornanteil < 0,06mm weniger als 5%. Bei Verwendung von RC-Material ist nur zertifiziertes Material mit Prüfzeugnis zulässig (RC-1 nach EBV), die entsprechenden Unterlagen sind der Bl. vor dem Einbau vorzulegen.

Körnung: 0/32 mm

Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche mind. 45 MN/m².

Verhältniswert: Ev1/Ev2 max. 2,2 gemäß ZTV SoB-StB.

Inkl. allseitiger Ummantelung mit Geotextil 150g/m2, Geotextilrobustheitsklasse: 3, inkl. 30cm Überlappung.

Zur Vermeidung von Setzungsdifferenzen ist die Rohrgrabensohle vor Einbringen der Sohlstabilisierung vorzuverdichten.

Abrechnung nach Fläche

260,000 m2 3.22 Hauptgrabenverfüllung als Mineralgem. liefern und einbauen Tragfähiges Bodenaustauschmaterial als Hauptgrabenverfüllung oberhalb der Leitungszone bis zur UK Oberbau befestigter Flächen bzw. Geländeoberkante lagenweise einbauen und setzungsfreiem verdichten, bis an den anstehenden Boden der Grabenwände unter sukzessivem Rückbau des Verbaus gem. dem Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben. Das "Merkblatt für das Verfüllen von Leitungsgräben" und die ZTVE-StB in der jeweils neuesten Fassung sowie die Einbauanweisungen der Rohrhersteller sind zu beachten.

Einbaudicke: 0,50 - 1,00 m

Einzellage bis 30 cm, Einzellagen setzungsfrei verdichten.

Liefermaterial : Abgestuftes Mineralgemisch, für den Straßenbau zugelassen, Feinkornanteil < 0,06mm weniger als 5%, bei Verwendung von RC-Material, (RC-1 nach EBV) ist nur zertifiziertes Material mit Prüfzeugnis zulässig, die entsprechenden Unterlagen sind der Bl. vor dem Einbau vorzulegen.

Körnung: 0/45 mm

Verformungsmodul EV2 auf der Oberfläche mind. 45 MN/m².

Verhältniswert: Ev1/Ev2 max. 2,2 gemäß ZTV SoB-StB,

Abrechnung nach Raumaufmaß.

Lieferscheine sind beizufügren.

550,000 m3 3.23 Verbau Leitungsgräben H. 1,80 bis 4,00m Beidseitiger Verbau der Leitungs- und Suchgräben, wie vor mit fortschreiten der Aushubarbeiten herstellen, unter Berücksichtigung der Arbeitsraumbreiten nach DIN 4124 und EN 1610, ATV DIN 18303.

Bauweise und Material nach Wahl des AN und örtlichen Gegebenheiten.

Verbau bis zur Grabensohle einbringen. Das Einbringen und Absenken der Verbauelemente muss kontinuierlich mit dem fortschreiten der Aushubarbeiten erfolgen. Beim Rückbau ist sinngemäß zu verfahren. Das Bodengutachten ist zu beachten.

Tiefe Leitungsgraben 1,80 - 4,00m, + 0,10m Überstand über anstehendes Gelände.

Breite der Sohle zwischen den Bekleidungen:

min. 0,60 - 0,70 m.

Zu erwartende Bodenarten:

Bodenklasse 3-5 DIN 18300, Homogenbereich B wie vor und nach Bodengutachten.

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LV: Kanalarbeiten Seite: 20 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Bodenklasse 3-5 DIN 18300, Homogenbereich B wie vor und nach Bodengutachten.

Einschl. Ein- und Ausstiegmöglichkeiten über Leitern in die Gräben / Baugrube, sowie ggf. erforderlicher Übergänge

ab Grabenbreiten >0,80m

Einschl. Rückbau des Verbaus, Hilfsmittel und Neben-, Erdarbeiten.

Abrechnung nach Aufmaß der tatsächlich verbauten Grabenwände (links + rechts) gemessen in der Achse der Leitung, multipliziert mit der durchschnittl. Tiefe des Verbaus. Der Verbau der Schachtgruben wird in der Achse der Leitung ohne Berücksichtigung von Mehraufwand durchgemessen.

2.100,000 m2 3.24 Verbau für Schachtbauwerke H. 2,00 bis 4,20 m, f. Schachtbauwerke Beidseitiger Verbau wie vor, wie vor jedoch für Schachtbauwerke > = DN 1000

Tiefe Schachtbaugruben bis 4,20m, + 0,10m Überstand über anstehendes Gelände.

Breite der Sohle zwischen den Bekleidungen: >=2,00 m.

Abrechnung nach Aufmaß der tatsächlich verbauten Grabenwände gemessen in der Achse der Leitung, multipliziert mit der durchschnittl. Tiefe des Verbaus. Der Verbau der Schachtgruben wird in der Achse der Leitung ohne Berücksichtigung von Mehraufwand durchgemessen.

550,000 m2 3.25 Statische Berechnung Verbau Anfertigen der erforderlichen statischen Berechnungen für die

vorliegenden Positionen wie Standsicherheitsnachweis für den Verbau und Ermittlung der erforderlichen Einbindetiefen. Die Berechnungen sind vom AN zu erbringen und dem AG rechtzeitig vor Auftragsbeginn zur Prüfung und ggf. Weiterleitung an Baubehörden oder Prüfingenieure vorzulegen.

Abrechnung psch.

1,000 psch 3.26 Pumpensumpf herstellen Pumpensumpf innerhalb der Leitungsgräben z. B. im Bereich von späteren Schachtbauwerken ab Aushubsohle herstellen und räumen, aus Betonbrunnenringen, mit Kies befüllt zb. 8/16 lichter Durchmesser 0,50 m, Tiefe bis 0,50 m, einschl. des erforderlichen Erdaushubs und der Wiederverfüllung,

Abrechnung nach Anzahl.

2,000 St 3.27 Pumpe E-Motor 100-150m3/h, H. bis 5m Pumpe mit Elektromotor ein- und ausbauen, für Pumpensümpfe, Fördermenge über 100 bis 150m3/h, geodätische Förderhöhe bis 5m.

Einschl. der erforderlichen Rohrleitungen und Leitungen aus

Schläuchen bis 50 m Länge.

Der Angebotspreis gilt für das 2 x umsetzen der Pumpe. (entspricht den ausgeschriebenen Pumpensümpfen).

Abrechnung psch.

1,000 psch 3.28 Betrieb Pumpe über 100-150 m3/h Betreiben der Pumpe mit Elektromotor, wie vor

als Einheitspreis gilt der Aufwand für 1St/d.

60,000 h

Gesamtbetrag:

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LV: Kanalarbeiten Seite: 21 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in
EUREUR

Nr.) EUR EUR 4 Kanalinspektion

Vorbemerkungen "Kanalinspektion": Vorbemerkungen "Kanalinspektion":

Die fertiggestellten Entwässerungsanlagen sind nach der Sanierung oder des Neubaus einer TV- Untersuchung zu unterziehen. Die TV-Untersuchung wird Grundlage und Bestandteil der VOB- Abnahme. Für den Einsatz in Abwasserkanälen (gem. Definition DWA-M 149-5) gelten folgende Anforderungen an das Kamerasystem:

Einsatzbereich in Abwasserkanälen mit lichten Höhen von 100 mm bis 200 mm Direkte Bildsteuerung und -auswertung Dreh- und Schwenkkopfkamera (360°) mit optischem Zoom und Autofokus System mit Gewährleistung eines aufrechten, seitenrichtigen Bildes Steuerbarer und höhenverstellbarer Fahrwagen zur Führung des Kameraobjektives in der Rohrachse Ortungssystem als Zusatzausrüstung Digitale optische Dokumentation (Videodatei)

Durchführung der Inspektionsarbeiten:

Die Objekte der Entwässerungsanlagen sind im gereinigten und abflussfreien Zustand zu inspizieren Die TV-Inspektion ist dem AG/ der öBü rechtzeitig anzukündigen und nur im Beisein des AG/ der durchzuführen Während der Inspektionsarbeiten sind ggf. kontrollierte Unterbrechungen und Sicherungen der Vorflut erforderlich. Schädlicher Rückstau darf hierdurch nicht entstehen. Die Vorfluterhaltung und das Setzen von Blasen bei der Kanalrohrinspektion sowie die daraus resultierenden Mehraufwendungen, Behinderungen und Erschwernisse werden nicht gesondert vergütet und sind in die Einheitspreise der Kanalrohrinspektion einzukalkulieren. Der ausführende Inspekteur ist vor Inspektionsbeginn schriftlich zu benennen. Ein Wechsel des Inspekteurs ist nur nach vorheriger Zustimmung des AG zulässig. Der Inspekteur muss während der Arbeitszeit telefonisch erreichbar sein. Die Kanalinspektion wird für jede Haltung einmalig vergütet. Folgebefahrungen aufgrund von festgestellten Mängeln und deren Beseitigung gehen zu Lasten des AN.

Datenformate:

Kodiersystem: DIN EN 13508-2 Digitale Dokumentation der TV-Untersuchung als Videodatei im MPEG4-Format

Video-Dateien sind wie folgt zu bezeichnen:

Bandnummer (dreistellig) Videolaufzeit(fünfstellig) von Schachtoben nach Schachtunten - Straße.mpg

Beispiel:

10403839 von 1190 nach 1191 - Südstraße.mpg

10403845 von 1191 nach 1192 - Nordstraße.mpg

Bilddateien sind wie folgt zu bezeichnen:

Bandnummer(dreistellig)Videolaufzeit(fünfstellig).jpg

Beispiel:

[Seite 48]

LV: Kanalarbeiten Seite: 22 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Beispiel:

10403839.jpg

10403845.jpg 4.1 TV-Inspektion zur VOB-Abnahme, Abwasserkanal bis DN/OD 315 Optische Inspektion der gereinigten Abwasserkanäle der Grundstücks- und Straßenentwässerung mit einem ferngesteuerten, digitalen Dreh- und Schwenkkopf-Farb-Kamerasystem. Einschl. unmittelbarer vorheriger HD-Reinigung und Wasserhaltungsarbeiten. Es gelten die Anforderungen gemäß DWA-M 149-5.

900,000 m 4.2 TV-Inspektion zur VOB-Abnahme, Rigolensystem Optische Inspektion der gereinigten Rigole mit einem ferngesteuerten, digitalen Dreh- und Schwenkkopf-Farb-Kamerasystem. Einschl. unmittelbarer vorheriger HD-Reinigung und Wasserhaltungsarbeiten. Es gelten die Anforderungen gemäß DWA-M 149-5.

Kanalart = 'Rigolensystem'

1,000 psch Vorbemerkungen Dichtheitsprüfungen DIE VORBEMERKUNGEN GELTEN FÜR ALLE TEILE DES LEISTUNGSVERZEICHNISSES.

Der mehrmalige Einsatz entsprechend dem Bauverlauf ist

einzukalkulieren.

Es handelt sich um Kontrollprüfungen. Der Umfang wird vom

Auftraggeber festgelegt. 4.3 Dichtheitsprüfung DN 110–160, Luft, je Haltung Dichtheitsprüfung der neu hergestellten Abwasserkanäle und -leitungen der Nennweiten DN 110 bis DN 160 gemäß DIN EN 1610.

Durchführung der Dichtheitsprüfung an den im Ausführungsplan festgelegten Haltungen bzw. Prüfabschnitten einschließlich erforderlicher Vorbereitung, Absperrung, Durchführung der Prüfung, Messung, Aufzeichnung und Auswertung.

Die Prüfung ist nach dem für die jeweilige Leitung vorgesehenen Prüfverfahren durchzuführen.

Für jede geprüfte Haltung bzw. jeden Prüfabschnitt ist ein vollständiges Prüfprotokoll mit allen für die Prüfung und Beurteilung erforderlichen Angaben, Messwerten und Kennwerten zu erstellen. Soweit beim angewandten Prüfverfahren vorgesehen, ist das zugehörige Druck-/Zeit- Diagramm beizufügen.

Die Bauüberwachung ist mindestens 2 Werktage vor Durchführung der Prüfung über Termin und Ort zu informieren. Die Teilnahme der Bauüberwachung ist zu ermöglichen.

Übergabe der vollständigen Prüfunterlagen in 2-facher Ausfertigung in Papierform sowie zusätzlich als PDF-Dokument.

Die Abrechnung erfolgt je tatsächlich geprüfter Haltung bzw. je vom Auftraggeber festgelegtem Prüfabschnitt.

23,000 Stk 4.4 Dichtheitsprüfung DN 200–250, Luft, je Haltung Wie vor, jedoch für neu hergestellte Abwasserkanäle und -leitungen der Nennweiten DN 300 bis DN 315.

18,000 St 4.5 Dichtheitsprüfung DN 300–315, Luft, je Haltung Wie vor, jedoch für neu hergestellte Abwasserkanäle und -leitungen der Nennweiten DN 300 bis DN 315.

4,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 49]

LV: Kanalarbeiten Seite: 23 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in
EUREUR

Nr.) EUR EUR 5 Regenwasser

5.1 Abwasserkanal PP-H, DN OD 110 Abwasserkanal für Regenwasser,

aus PP-H-Rohren DIN EN 1852, homogenes Vollwandrohr, mit einseitiger Steckmuffe,

inkl. Dichtung und Gleitmittel,

Dimension: DN OD110.

Nenn-Ringsteifigkeit ≥ SN 10 DIN EN ISO 9969, liefern inkl.

Verlegung nach DIN EN 1610, ATV A 139 in vorh. Graben, wie vor.

Rohrsystem geprüft für die erdverlegte Freispiegelentwässerung nach DIN 1986 Teil 4.

Verlegerichtlinien des Herstellers sind zu beachten. einschl. ggf. erforliches Ablängen.

Abrechnung nach tatsächlich verlegten Rohrlängen in der Achse gemessen, im offenen Graben. Abzweige werden übermessen und als seperat nach Stück abgerechnet.

190,000 m 5.2 Abwasserkanal PP-H, DN OD 160 Abwasserkanal für Regenwasser wie vor,

jedoch DN OD160.

Abrechnung nach tatsächlich verlegten Rohrlängen in der Achse gemessen, im offenen Graben. Abzweige werden übermessen und als Zulage nach Stück abgerechnet.

255,000 m 5.3 Abwasserkanal PP-H, DN OD 200 Abwasserkanal für Regenwasser wie vor,

jedoch DN OD200.

Abrechnung nach tatsächlich verlegten Rohrlängen in der Achse gemessen, im offenen Graben. Abzweige werden übermessen und als Zulage nach Stück abgerechnet.

72,000 m 5.4 Abwasserkanal PP-H, DN OD 250 Abwasserkanal für Regenwasser wie vor,

jedoch DN OD250.

Abrechnung nach tatsächlich verlegten Rohrlängen in der Achse gemessen, im offenen Graben. Abzweige werden übermessen und als Zulage nach Stück abgerechnet.

50,000 m 5.5 Abwasserkanal PP-H, DN OD 315 Abwasserkanal für Regenwasser wie vor,

jedoch DN OD 315.

Abrechnung nach tatsächlich verlegten Rohrlängen in der Achse gemessen, im offenen Graben. Abzweige werden übermessen und als Zulage nach Stück abgerechnet.

90,000 m 5.6 Bogen PP-H, DN OD 110 Bogen mit Muffe, komplett mit Dichtungen zur Steckverbidung, Formstück aus PP-H wie vor

DN OD110,

Bögen 15°, 30°, 45°, 67°, 87°.

Abrechnung nach Anzahl.

60,000 St 5.7 Bogen PP-H, DN OD 160 Bogen mit Muffe, komplett mit Dichtungen zur Steckverbidung, Formstück aus PP-H wie vor

DN OD160,

[Seite 50]

LV: Kanalarbeiten Seite: 24 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR DN OD160,

Bögen 15°, 30°, 45°, 67°, 87°.

Abrechnung nach Anzahl.

7,000 St 5.8 Abzweig PP-H, DN OD 160/110, 45° Abzweig mit Muffe, komplett mit Dichtungen, zur Steckverbidung

Formstück aus PP-H, wie vor

45 Grad, DN OD160 mit Abzweig DN OD110.

Abrechnung nach Anzahl.

27,000 St 5.9 Abzweig PP-H, DN OD 250/110, 45° Abzweig mit Muffe, komplett mit Dichtungen, zur Steckverbidung

Formstück aus PP-H, wie vor

45 Grad, DN OD250 mit Abzweig DN OD110.

Abrechnung nach Anzahl.

8,000 St 5.10 Abzweig PP-H, DN OD 315/110, 45° Abzweig mit Muffe, komplett mit Dichtungen, zur Steckverbidung

Formstück aus PP-H, wie vor

45 Grad, DN OD315 mit Abzweig DN OD110.

Abrechnung nach Anzahl.

1,000 St 5.11 Übergangsstück PP-H, DN OD 110/160 Übergangs- Reduzierstück mit Muffe, asymmetrische oder symmetrische Form komplett mit Dichtungen, zur Steckverbidung. Formstück aus PP-H passend zum System wie vor; DN OD110 -> 160,

Abrechnung nach Anzahl.

7,000 St 5.12 Grundleitung senkrecht verziehen, Vorbereit. Anschluss Regenstandrohr Entwässerungsrohrleitung aus PP-H im Bereich geplanter Fallleitungen am Gebäude senkrecht nach oben verziehen, bis ca. 50 cm unter geplante Geländehöhe, inkl. Verschluss des Rohrendes mit Blindstopfen.

Geplantes Regenwasserfallleitung DN110.

Rohrmaterial und Dimension Grundleitung: PP-H, DN 110 - 315, 87° Bögen sind nicht zulässig, min. 2x45°.

Steighöhe der senkrechten Leitung ca. 1,00 - 2,50m.

Inkl. sichern des Übergangs der senkrechten Falleitung in die horizontale Grundleitungen gegen horizontale Druckkräfte mittels, Betonfundament einschl. Rückenstütze

Betongüte: C16/20

Maße: ca 25x25x15 cm

Die Ausführung des Leistung ist im Vorfeld mit der BL. abzustimmen.

Abrechnung nach Anzahl.

33,000 St 5.13 Blindstopfen KG PP-H DN OD110 liefern und einbauen Blindstopfen DN OD110 für KG PP-H für Abwasserkanäle wie vor liefern und einbauen, zum Verschluss nicht benötigeter Abzweige und Schachtanschlüsse der Einsteigeschächte.

Abrechnung nach Anzahl

[Seite 51]

LV: Kanalarbeiten Seite: 25 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Abrechnung nach Anzahl

45,000 St

Einstiegsschächte, DN 1000

Einsteigeschächte aus Beton DN 1000

Die Gesamtbauhöhe bezieht sich auf das Maß zwischen OK- Deckel = Fertighöhe Gelände bis Rohrsohle bzw. Schachtboden.

Der Einbau der Schächte erfolgt ca. 15 cm unter geplantes Fertigniveau, bezogen auf OK-Konus. In Abstimmung mit der BL. Die finale Höhenanpassung mittels Schachtausgleichsringen erfolgt später. 5.14 Regel-Schacht Beton-/Stahlbetonfertigteil DN1000 bis 1,25m Folgende Beschreibung dient als Grundposition für Schächte DN 1000 bis 1,25m. Abweichungen werden als Zulagen beschrieben und vergütet:

Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917, DIN V 4034-1, Typ 2, rund, DN 1000, mit Schachtunterteil, Schachtringen/Schachtrohr, ggf. Übergangsring oder Übergangsplatte, Schachthals, Auflageringen, Bauteilverbindung mit Dichtringen aus Elastomeren DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung, Dichtringe werkseitig fest eingebaut, Steigbügelgang nach DIN 19555, Form A mit seitlicher Aufkröpfung und rutschsicherer Trittstufe, Vollstahlkern mit PP-Ummantelung (schwarz), Steigmaß 250 mm, Gerinne und Auftritt ausgekleidet mit Kanalklinkern DIN 4051, Auftritt in Scheitelhöhe, Anschlüsse für gelenkige Einbindung der Zu- und Abläufe mit Muffe.

Gerinne: gerade, durchgängig.

Zulauf: ohne

Ablauf: ohne

Lichte Schachttiefe: bis 1,25m

Der gelenkige Rohranschluss aller Zu- und Abläufe ist in den EP einzukalkulieren.

Ebenfalls einzukalkulieren ist eine 20 cm starke Sauberkeitsschicht aus Beton C 12/15, X0, Dmax = 32, Cl 1,0, C1 sowie die Erdarbeiten hierfür. Der Aushub wird gesondert vergütet.

6,000 St 5.15 Regel-Schacht Beton-/Stahlbetonfertigteil DN1000 bis 1,75m Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917, DIN V 4034-1, Typ 2, rund, DN 1000, mit Schachtunterteil wie vor jedoch,

Lichte Schachttiefe: bis 1,75m

4,000 St 5.16 Regel-Schacht Beton-/Stahlbetonfertigteil DN1000 bis 2,75m Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917, DIN V 4034-1, Typ 2, rund, DN 1000, mit Schachtunterteil wie vor jedoch,

Lichte Schachttiefe: bis 2,75m

4,000 St 5.17 Regel-Schacht Beton-/Stahlbetonfertigteil DN1000 bis 3,25m Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917, DIN V 4034-1, Typ 2, rund, DN 1000, mit Schachtunterteil wie vor jedoch,

Lichte Schachttiefe: bis 3,25m

2,000 St 5.18 Regel-Schacht Beton-/Stahlbetonfertigteil DN1200 bis 4,00m Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917, DIN V 4034-1, Typ 2, rund, DN 1200, mit Schachtunterteil wie vor jedoch,

Lichte Schachttiefe: bis 4,00m

Innendurchmesser: 1m

2,000 St 5.19 Regel-Schacht Beton-/Stahlbetonfertigteil DN1200 bis 4,25m Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917, DIN V 4034-1, Typ 2, rund, DN 1200, mit Schachtunterteil wie vor jedoch,

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LV: Kanalarbeiten Seite: 26 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917, DIN V 4034-1, ETUyRp 2, rund, DN 1E2U0R0, mit Schachtunterteil wie vor jedoch,

Lichte Schachttiefe: bis 4,25m

Innendurchmesser: 1,2m

1,000 St 5.20 Zulage, zusätzlicher Zulauf/Ablauf DN/OD 110 PVC-U Zulage für einen zusätzlichen Zu- oder Ablauf DN/OD 110. Einschl. Gerinneausbildung.

Vergütet wird jeder Zu- oder Ablauf. Nebenleistungen gem. Grundposition.

9,000 St 5.21 Zulage, zusätzlicher Zulauf/Ablauf DN/OD 160 PVC-U Zulage für einen zusätzlichen Zu- oder Ablauf DN/OD 160. Einschl. Gerinneausbildung.

Vergütet wird jeder Zu- oder Ablauf. Nebenleistungen gem. Grundposition.

22,000 St 5.22 Zulage, zusätzlicher Zulauf/Ablauf DN/OD 200 PVC-U Zulage für einen zusätzlichen Zu- oder Ablauf DN/OD 200. Einschl. Gerinneausbildung.

Vergütet wird jeder Zu- oder Ablauf. Nebenleistungen gem. Grundposition.

3,000 St 5.23 Zulage, zusätzlicher Zulauf/Ablauf DN/OD 250 PVC-U Zulage für einen zusätzlichen Zu- oder Ablauf DN/OD 250. Einschl. Gerinneausbildung.

Vergütet wird jeder Zu- oder Ablauf. Nebenleistungen gem. Grundposition.

8,000 St 5.24 Zulage, zusätzlicher Zulauf/Ablauf DN/OD 315 PVC-U Zulage für einen zusätzlichen Zu- oder Ablauf DN/OD 315.

Einschl. Gerinneausbildung.

Vergütet wird jeder Zu- oder Ablauf. Nebenleistungen gem. Grundposition.

11,000 St 5.25 Zulage, Gerinne gekrümmt Gerinne gekrümmt. Kurven- oder Umlenkbauwerk. Als Zulage.

27,000 St 5.26 Zulage Sedimentationsschacht DN1000 Zulage herstellung einer Regenwasser-Behandlungsanlage nach dem Prinzip des Hydrodynamischen Abscheiders herstellen, bestehend aus:

Schlammfang min. 314 Liter

min. Zu-/Ablauf DN 315, 40cm über Schachtsohle

OHNE HÖHENVERSATZ

Inklusive werkseitiger oder Bauseitiger Kernbohrung und dauerhaft wasserdichter Rohranschüsse, einschlieslich aller erforderlichen Dichtungen und Verbindungsmittel.

Wartungsintervalle 1-5 Jahre in Abhängigkeit von angeschlossener Fläche und örtlichem Verschmutzungsgrad.

Anwendung:

Zur Behandlung Regenabflüsse zur anschließenden Einleitung in die Regenrückhalte Rigole das örtliche Kanalnetz beim Anschluss großer Flächen.

Die Herstellung des Betonschachtes wird gesondert vergütet.

Abrechnung nach Anzahl.

1,000 St 5.27 Zulage Absturz ILA RW8 DN315 Zulage innenliegende Absturz DN/OD 315

Absturzhöhe bis ca. 160 cm

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LV: Kanalarbeiten Seite: 27 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Absturzhöhe bis ca. 160 cm

Absturz bestehend aus;

Innenliegender Absturz DN/OD 315 - mit integrierter Revisions- und Reinigungsöffnung zur Überbrückung eines Höhenversatzes in einem Betonschacht DN 1200 mit einer maximalen Aufbauhöhe von 200 ± 5 mm in das Schachtinnere, für einen Rohranschluss mit in den Schacht einragendem Spitzende DN/OD 315 aus (PP/PP-MD) bzw. zum bündigen Anschluss an die Schachtwand geeignet, bestehend aus einem ILA - Innenliegender Absturz DN/OD 315 mit Befestigungsplatte, zur Befestigung an der Schachtwand, inklusive 3 VA-Schrauben M8 x 60 mm, 3 Karosseriescheiben M8 und 3 Dübel M10 sowie 1 VA-Rohrschelle mit Gummieinlage, VA-Stockschraube M10 und Dübel M12 zur Stabilisierung der Fallrohrleitung, einer selbstklebenden EPDM-Dichtung, 1 Bogen DN/OD 315/45°, aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U), nach DIN EN 1401-1, glattwandig, mit 1 angeformten Muffe und fest eingelegten, gemäß DIN EN 681-2 WH ölbeständigen FE-Dichtung, liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers verlegen.

Inkl. zugehörigen Sattelstück zum Einbau in die Schachtwand, für Betonschächten DN 1000, für Wanddicken von 50-245mm, mit 1Stk. angeformter Muffe & integriertem Kugelgelenk, Kugelgelenk abwinkelbar von 0-13°

Einfüllöffnung für das Expansionsharz

Gewinderad zum Anziehen des Sattelstücks.

Inkl. zugehörigem Fallrohrleitungs-Set DN/OD 315 bestehend aus: 3 Fallrohren DN/OD 315, mit 2 angefasten Spitzenden,

L = 750 mm, 1 VA-Rohrschelle mit Gummieinlage, 1 VA-Stockschraube und 1 Dübel zur Stabilisierung der Fallrohrleitung sowie 2 Doppelmuffen DN/OD 315, aus weichmacherfreiem Polyvinylchlorid (PVC-U), nach DIN EN 1401-1, glattwandig, mit innen liegendem Steg sowie 2 angeformten Muffen und fest eingelegten, gemäß DIN EN 681-2 WH ölbeständigen FE-Dichtungen, liefern an tatsächliche Absturzhöhe anpassen und nach Einbauanleitung des Herstellers einbauen.

Abrechnung nach Anzahl.

1,000 St 5.28 PE-Drosselschacht DN/OD 200, 9,5 l/s. Lochblendendrossel im PE-Schacht

DN/OD 200,

9,5 l/s, ohne Notüberlauf.

Drosselschacht zur unterirdischen Begrenzung von Niederschlagswasser aus Stausystemen,

monolithische Bauweise aus Kunststoff Polyethylen (PE) zum Erdeinbau.

Anschlüsse DN/OD 200 nach DIN 19534/19537

Innendurchmesser 1100 mm.

Lochblendendrossel werksseitig an der Ablaufseite montiert,

bestehend aus Kunststoffrohr, Lochblendenplatte aus Kunststoff mit Drosselöffnung,

Durchmesser entsprechend der vorgegebenen Abflussmenge sowie Zugstange aus Edelstahl.

Erforderliche Literleistung: 9,5l/s

Nennweite Zu-/Ablauf: DN/OD 200

Gesamteinbauhöhe: 4200 mm

Liefern und nach Einbauanleitung des Herstellers einbauen.

Der Liefernachweis ist beizufügen.

Hersteller:

'....................................................'

Produkt:

' '....................................................'

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LV: Kanalarbeiten Seite: 28 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

1,000 St 5.29 Rückstauautomat DN 200, freiliegend, RW25 Rückstauautomat DN 200, freiliegend

Rückstauautomat für fäkalienhaltiges Abwasser ist mit einem motorischen Verschlusssystem ausgestattet, welches bei Rückstau automatisch geschlossen wird. Ein zweites Verschlusssystem dient als handverriegelbarer Notverschluss. Die Steuerung erfolgt durch ein Schaltgerät.

Ausführung:

Notverschluss: ja

Schutzart Sonde: IP 68 (3m/48h)

Motorische Rückstauklappen: 1

Mechanische Rückstauklappen: 1

Allgemeine Merkmale

Norm: EN 13564

Nennweite (DN): 200

Außendurchmesser (DA): 200 mm

Hinweis Nennweite: Hydraulik entspricht min. DN 150

Abwasserart: fäkalienhaltig

Einbausituation: freiliegende Abwasserleitung

Auslieferungszustand: installationsfertig

Rückstauschutz: Typ 3

Schutzart Motor: IP 68 (3m/48h)

Kabellänge: 30 m

Abmessungen

Gefällesprung: 9 mm

Länge: ca. 720 mm

Breite: ca. 350 mm

Höhe: ca. 422 mm

Behälter/Grundkörper

Stutzen Ausführung: inklusive Spitzende und Muffe

Steuerung

Schaltgerät: Ja

Alarmgeber: optischer Sonde

Instrument Niveauerfassung: optische Sonde

Art Niveauerfassung: optisch

Schutzart Schaltgerät: IP 54

Betriebsspannung: 230 V

Länge Netzanschlussleitung Schaltgerät: 1,4 m

Mehrzeilige Displayanzeige: ja

Batteriepufferung: ja

Selbstdiagnosesystem (SDS): ja

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LV: Kanalarbeiten Seite: 29 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Selbstdiagnosesystem (SDS): ja

1,000 St 5.30 Kabelschutzrohr biegsam DN 110 Kabelschutzrohr DN 110 aus PE, flexibel, in Verbundrohrbauweise gemäß DIN 16961,

entsprechend DIN EN 61386-24

Klasse N 450 (Druckfestigkeit >=450 Newton,

Schlagfestigkeit N),

Material Polyethylen (PE), als Ringware,

mit integrierter Einzugschnur zum Einziehen eines

Kabelzugdrahtes bzw. -seiles,

liefern und höhen- und fluchtgerecht nach, den Verlegeanleitungen A 515, A 535 des KRV

und des Herstellers in den Kabelgraben einbauen.

DIe Biegeradien sind zu beachten.

Einschließlich herstellen der

sanddichten (SD) Rohrverbindungen mit

Doppelsteckmuffen.

Abrechnung nach Länge

30,000 m 5.31 Schachtdeckel > = C250 mit Ventilation Schachtdeckel für vorgenannte Schächte, gem. DIN EN124/DIN 1229 liefern und nach Herstellervorgaben einbauen,

Klasse ≥ B125 mit Ventilation, Rahmen aus Beton-Guss Deckel aus Beton-Guss nach DIN 19584,

Kennmaß Ø 610 mm,

Rahmenhöhe ca. 125 mm.

Abrechnung nach Anzahl.

22,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 56]

LV: Kanalarbeiten Seite: 30 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 6 Schmutzwasser

6.1 Abwasserkanal PP-H, DN OD 160 Abwasserkanal für Schmutzwasser,

aus PP-H-Rohren DIN EN 1852, homogenes Vollwandrohr, mit einseitiger Steckmuffe,

inkl. Dichtung und Gleitmittel,

Dimension: DN OD160.

Nenn-Ringsteifigkeit ≥ SN 10 DIN EN ISO 9969, liefern inkl.

Verlegung nach DIN EN 1610, ATV A 139 in vorh. Graben, wie vor.

Rohrsystem geprüft für die erdverlegte Freispiegelentwässerung nach DIN 1986 Teil 4.

Verlegerichtlinien des Herstellers sind zu beachten. einschl. ggf. erforliches Ablängen.

Abrechnung nach tatsächlich verlegten Rohrlängen in der Achse gemessen, im offenen Graben. Abzweige werden übermessen und seperat nach Stück abgerechnet.

120,000 m 6.2 Abwasserkanal PP-H, DN OD 200 Abwasserkanal für Schmutzwasser wie vor,

jedoch DN OD 200.

Abrechnung nach tatsächlich verlegten Rohrlängen in der Achse gemessen, im offenen Graben. Abzweige werden übermessen und seperat nach Stück abgerechnet.

125,000 m 6.3 Abwasserkanal PP-H, DN OD 315 Abwasserkanal für Schmutzwasser wie vor,

jedoch DN OD 315.

Abrechnung nach tatsächlich verlegten Rohrlängen in der Achse gemessen, im offenen Graben. Abzweige werden übermessen und seperat nach Stück abgerechnet.

105,000 m 6.4 Bogen PP-H, DN OD 160 Bogen mit Muffe, komplett mit Dichtungen zur Steckverbidung, Formstück aus PP-H wie vor

DN OD160,

Bögen 15°, 30°, 45°, 67°, 87°.

Abrechnung nach Anzahl.

13,000 St 6.5 Abzweig PP-H, DN OD 160/160, 45° Abzweig mit Muffe, komplett mit Dichtungen, zur Steckverbidung

Formstück aus PP-H, wie vor

45 Grad, DN OD160 mit Abzweig DN OD160.

Abrechnung nach Anzahl.

2,000 St

Einstiegsschächte, DN 1000

Einsteigeschächte aus Beton DN 1000

Die Gesamtbauhöhe bezieht sich auf das Maß zwischen OK- Deckel = Fertighöhe Gelände bis Rohrsohle bzw. Schachtboden.

Der Einbau der Schächte erfolgt ca. 15 cm unter geplantes Fertigniveau, bezogen auf OK-Konus. In Abstimmung mit der BL. Die finale Höhenanpassung mittels Schachtausgleichsringen erfolgt später.

[Seite 57]

LV: Kanalarbeiten Seite: 31 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 6.6 Regel-Schacht Beton-/Stahlbetonfertigteil DN1000 bis 2,00m Folgende Beschreibung dient als Grundposition für Schächte DN 1000 bis 2,00m. Abweichungen werden als Zulagen beschrieben und vergütet:

Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917, DIN V 4034-1, Typ 2, rund, DN 1000, mit Schachtunterteil, Schachtringen/Schachtrohr, ggf. Übergangsring oder Übergangsplatte, Schachthals, Auflageringen, Bauteilverbindung mit Dichtringen aus Elastomeren DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung, Dichtringe werkseitig fest eingebaut, Steigbügelgang nach DIN 19555, Form A mit seitlicher Aufkröpfung und rutschsicherer Trittstufe, Vollstahlkern mit PP-Ummantelung (schwarz), Steigmaß 250 mm, Gerinne und Auftritt ausgekleidet mit Kanalklinkern DIN 4051, Auftritt in Scheitelhöhe, Anschlüsse für gelenkige Einbindung der Zu- und Abläufe mit Muffe.

Gerinne: gerade, durchgängig.

Zulauf: ohne

Ablauf: ohne

Lichte Schachttiefe: bis 2,00m

Der gelenkige Rohranschluss aller Zu- und Abläufe ist in den EP einzukalkulieren.

Ebenfalls einzukalkulieren ist eine 20 cm starke Sauberkeitsschicht aus Beton C 12/15, X0, Dmax = 32, Cl 1,0, C1 sowie die Erdarbeiten hierfür. Der Aushub wird gesondert vergütet.

1,000 St 6.7 Regel-Schacht Beton-/Stahlbetonfertigteil DN1000 bis 3,25m Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917, DIN V 4034-1, Typ 2, rund, DN 1000, mit Schachtunterteil wie vor jedoch,

Lichte Schachttiefe: bis 3,25m

3,000 St 6.8 Regel-Schacht Beton-/Stahlbetonfertigteil DN1000 bis 4,00m Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917, DIN V 4034-1, Typ 2, rund, DN 1000, mit Schachtunterteil wie vor jedoch,

Lichte Schachttiefe: bis 4,00m

4,000 St 6.9 Regel-Schacht Beton-/Stahlbetonfertigteil DN1000 bis 4,75m Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917, DIN V 4034-1, Typ 2, rund, DN 1000, mit Schachtunterteil wie vor jedoch,

Lichte Schachttiefe: bis 4,75m

2,000 St 6.10 Zulage, zusätzlicher Zulauf/Ablauf DN/OD 110 PVC-U Zulage für einen zusätzlichen Zu- oder Ablauf DN/OD 110. Einschl. Gerinneausbildung.

Vergütet wird jeder Zulauf. Nebenleistungen gem. Grundposition.

2,000 St 6.11 Zulage, zusätzlicher Zulauf/Ablauf DN/OD 125 PVC-U Zulage für einen zusätzlichen Zu- oder Ablauf DN/OD 125. Einschl. Gerinneausbildung.

Vergütet wird jeder Zulauf. Nebenleistungen gem. Grundposition.

2,000 St 6.12 Zulage, zusätzlicher Zulauf/Ablauf DN/OD 160 PVC-U Zulage für einen zusätzlichen Zu- oder Ablauf DN/OD 160. Einschl. Gerinneausbildung.

Vergütet wird jeder Zulauf. Nebenleistungen gem. Grundposition.

7,000 St 6.13 Zulage, zusätzlicher Zulauf/Ablauf DN/OD 200 PVC-U Zulage für einen zusätzlichen Zu- oder Ablauf DN/OD 200. Einschl. Gerinneausbildung.

Vergütet wird jeder Zulauf. Nebenleistungen gem. Grundposition.

[Seite 58]

LV: Kanalarbeiten Seite: 32 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 12,000 St 6.14 Zulage, zusätzlicher Zulauf/Ablauf DN/OD 315 PVC-U Zulage für einen zusätzlichen Zu- oder Ablauf DN/OD 315.

Einschl. Gerinneausbildung.

Vergütet wird jeder Zulauf. Nebenleistungen gem. Grundposition.

3,000 St 6.15 Zulage, Gerinne gekrümmt Gerinne gekrümmt, Zulage. Kurven- oder Umlengbauwerl. Als Zulage.

15,000 St 6.16 Temporärer Anschluss der bestehenden Leitungen Temporären Anschluss der vorhandenen Regenwasser- (RW) und Schmutzwasserleitung (SW) an das neu hergestellte Kanalnetz im Bereich des neuen Schachtbauwerks (SW08) herstellen.

Anschluss der vorhandenen Leitungen an den neuen Schacht mittels fachgerechter Kernbohrung herstellen. Einschließlich Ermitteln und Anzeichnen der Anschlussstellen, Herstellen der erforderlichen Kernbohrungen entsprechend dem vorhandenen Leitungsdurchmesser, Einsetzen geeigneter Anschluss- bzw. Dichtelemente und fachgerechtes Einbinden der vorhandenen Leitungen in das neue Schachtbauwerk.

Die Anschlüsse sind wasserundurchlässig und dauerhaft dicht herzustellen. Die Leitungen dürfen nicht in den Schacht hineinragen. Bei freigelegter Bewehrung ist diese fachgerecht gegen Korrosion zu schützen. Bohrkerne sind aufzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.

Einschließlich sämtlicher erforderlicher Anpassungs-, Schneid-, Dichtungs-, Befestigungs- und Nebenarbeiten sowie der erforderlichen Geräte und Hilfsmittel.

Der temporäre Anschluss ist bis zur endgültigen Umbindung bzw. Herstellung des endgültigen Kanalanschlusses funktionsfähig zu halten.

Nach erfolgter endgültiger Umleitung bzw. Umschließung der bestehenden RW- und SW-Leitungen sind die zuvor hergestellten temporären Anschlüsse am neuen Schacht fachgerecht und dauerhaft dicht zu verschließen. Die Verschlüsse sind entsprechend den Anforderungen an das Schachtbauwerk wasserundurchlässig herzustellen. Einschließlich sämtlicher hierfür erforderlicher Materialien, Dicht- und Verschlusselemente sowie Nebenarbeiten.

2,000 St

Schachtdeckel 6.17 Schachtdeckel > = C250 ohne Ventilation Schachtdeckel für vorgenannte Schächte, gem. DIN EN124/DIN 1229 liefern und nach Herstellervorgaben einbauen,

Klasse ≥ B125 ohne Ventilation (geschlossene Ausführung, geruchsdicht), Rahmen aus Beton-Guss Deckel aus Beton-Guss nach DIN 19584 mit dämpfender Einlage, einschl. integrierter Aufnahmebuchse für eine Haltstange

Kennmaß Ø 610 mm,

Rahmenhöhe ca. 125 mm.

Abrechnung nach Anzahl.

7,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 59]

LV: Kanalarbeiten Seite: 33 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 7 Retentionsanlagen

7.1 Retentionszisterne 40.000l Retentionszisterne 40.000 l

Retentionszisterne für die dezentrale Rückhaltung von Niederschlagswasser versiegelter Flächen.

Gefertigt aus hochwertigem Polyethylen (PE); zu 100 % recycelbar. Liefern und einbauen.

Verzögerter Wasserablauf zum Kanal durch eine fest montierte Abflussdrossel mit Abflusswert von 6 l/s.

Anschlussmöglichkeiten. 1x Zulauf DN315

1x Ablauf DN150

1x NotüberlaufDN315

2 Domöffnungen mit einrotiertem Edelstahlring.

Großer Einstiegsdom (360° drehbar) nach DIN 1989.

Einstiegsöffnung Ø 800/650 mm, H = 610 mm.

Abgedichtet bis Geländeoberkante in Verbindung mit Teleskop-Domschacht und Profildichtung.

Tankvolumen: 40.000l

Retentionsvolumen: 30.000l

Länge: ca. 18,43 m

Breite: ca. 2,25 m

Höhe: ca. 1,91 m

Der Liefernachweis ist beizufügen.

Hersteller:

'....................'

Produkt:

'....................'

1,000 St 7.2 Teleskop-Domschacht mit PE-Deckel begehbar Teleskop-Domschacht mit PE-Deckel, für den Einbau in Rasen, begehbar ermöglicht stufenlos Anpassbar an gegebene Geländesituationen zwischen:

Flache Bauform für bündigen Abschluss mit der Grasnarbe.

Komplett mit EPDM-Dichtung, abgedichtet bis Geländeoberkante. Kindersichere Arretierung des Deckels.

Ø Innen: 600 mm

Ø Außen: 850 mm

Farbe: Rasengrün

Liefern und Einbauen

Hersteller:

[Seite 60]

LV: Kanalarbeiten Seite: 34 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Hersteller:

'....................'

Produkt:

'....................'

2,000 St 7.3 Zwischenstück für Teleskop-Domschacht Zwischenstück für Teleskop-Domschacht

Zwischenstück aus Polyethylen (PE) zur Realisierung einer Erhöhung der Erdüberdeckung von: + 300 mm

Für den Einsatz in Verbindung mit den Teleskop-Domschächten. Komplett mit EPDM-Dichtung, abgedichtet bis Geländeoberkante.

Liefern und Einbauen

Höhe: 400 mm

Verlängerung

Ø 680 mm

Der Liefernachweis ist beizufügen.

Hersteller:

'....................'

Produkt:

'....................'

2,000 St 7.4 Druckrohrleitung DN 25 Druckrohrleitung DN 25 (1") aus PE 100-RC (oder gleichwertig)

Liefern und betriebsfertig Verlegen einer Druckleitung.

  • Werkstoff: PE 100-RC (rissbeständig)

  • Dimension: DN 25 (Außendurchmesser d=32 mm)

  • Verlegeart: Im Erdreich / Offene Bauweise

Einschließlich aller erforderlichen Form-, Verbindungs- und Befestigungsteile und Richtungsänderungen

70,000 m 7.5 Kunststoffdichtungsbahn PE-Kunststoffdichtungsbahnen mit bauaufsichtlicher Zulassung (DIBT) für Rigolenkörper liefern und fachgerecht installieren als Abdichtungsmaßnahme aus PEHD-Dichtungsbahnen beidseitig glatt, Farbe schwarz, Stärke 2,0 mm. Die Verschweißung der Dichtungsbahnen muss von einem Fachbetrieb gem. WHG - mit prüfbaren Schweißnähten gem. den DVS-Richtlinien durch geprüfte Fachschweißer durchgeführt werden. Die Prüfprotokolle der Schweißnähte sind dem Auftraggeber nach Beendigung der Arbeiten auszuhändigen.

Hersteller:

'....................'

Produkt:

'....................'

[Seite 61]

LV: Kanalarbeiten Seite: 35 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR '....................'

110,000 m2 7.6 Schutzvlies 400 g/m² Geotextilrobustheitsklasse (GRK) 5 Flächengewicht min. 400 g/m² Liefern und als Schutzvlieslagen beiderseitig (innen und außen) der Dichtungsbahn einbauen.

Als filterstabile Trennschicht , mit 50 cm Überlappung verlegen. Abgerechnet wird die abgewickelte, überdeckte Fläche ohne Überlappung.

Hersteller:

'....................'

Produkt:

'....................'

220,000 m2 7.7 Kunststoffblockrigole 17 x 1,8 x 1,2m Kunststoffblockrigole

inkl. erforderliche Seitenplatten, Verbinder

Abmessungen Einzelelement (cm):

ca. 60 x 60 x 60

Liefern und Einbauen

Abmessungen Rigolenanlage (m):

Gesamtlänge: ca. 17,0 m

Gesamtbreite:ca. 1,8 m

Gesamthöhe: ca. 1,2 m

Anzahl Zu-/Abläufe und Dimensionen:

1 Stk. Zulauf DN/OD 200

1 Stk. Zulauf DN/OD 315

1 Stk. Ablauf DN/OD 200

Technische Eigenschaften

Material: weichmacherfreies Polyvinylchlorid (PVC-U)

E-Modul (N/mm²): 3.200

Speicherkoeffizient: 0,97

PVC-Gehalt nach DIN EN 1985: > 85 %

Dichte nach DIN EN ISO 1183-1 (g/cm³): 1,410 +/- 0,05

Kurzzeitfestigkeit (kN/m²):

vertikal: 455 (nach > 24 h)

horizontal: 165 (nach >21 d)

[Seite 62]

LV: Kanalarbeiten Seite: 36 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR horizontal: 165 (nach >21 d)

Einstauvolumen netto (m³) = min. 35

Zertifizierung:

RStO 12

DIBt-Zulassung

Hersteller:

'....................'

Produkt:

'....................'

296,000 St 7.8 Einstiegschacht Einstiegsblock einlagig

Abmessung L x B (cm): ca. 120 x 120

Rigolenhöhe (cm): ca. 120cm

benötigte Gesamthöhe GOK bis Sohle (cm): ca. 400cm

Technische Eigenschaften

Material: weichmacherfreies Polyvinylchlorid (PVC-U)

E-Modul (N/mm²): 3.200

Speicherkoeffizient: 0,97

Kurzzeitfestigkeit (kN/m²):

vertikal: 455 (nach > 24 h)

horizontal: 165 (nach >21 d)

Einstauvolumen netto (m³) = ca. 0,8 - 2,5

Einstiegsschacht (DN/ID): 1000

Material Einstieg: Polyethylen (PE-HD)

lichte Weite Einstieg (mm): 950

Steigleiter: Edelstahl (V4A)

Prüfung und Zertifizierung:

RStO 12

DIBt-Zulassung

Hinweis:

Einbauanleitung des Herstellers ist zu beachten

Inklusive Betonschacht DN1000

Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917, DIN V 4034-1, Typ 2, rund, DN 1000,

[Seite 63]

LV: Kanalarbeiten Seite: 37 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR Schacht aus Beton-/Stahlbetonfertigteilen DIN EN 1917, DIN V 4034-1, Typ 2, rund, DN 1000, Schachtringen/Schachtrohr, ggf. Übergangsring oder Übergangsplatte, Schachthals, Auflageringen, Bauteilverbindung mit Dichtringen aus Elastomeren DIN EN 681-1 und DIN 4060 als Kompressionsdichtung, Dichtringe werkseitig fest eingebaut, Steigbügelgang nach DIN 19555, Form A mit seitlicher Aufkröpfung und rutschsicherer Trittstufe, Vollstahlkern mit PP-Ummantelung (schwarz), Steigmaß 250 mm.

Lichte Schachttiefe: 2,80m

Einsatzbereich:

Einstiegsmöglichkeit Versickerungsanlage

1,000 St 7.9 Schachtdeckel > = B125 mit Ventilation Schachtdeckel für vorgenannte Schächte, gem. DIN EN124/DIN 1229 liefern und nach Herstellervorgaben einbauen,

Klasse ≥ B125 mit Ventilation, Rahmen aus Beton-Guss Deckel aus Beton-Guss nach DIN 19584,

Kennmaß Ø 610 mm,

Rahmenhöhe ca. 125 mm.

Abrechnung nach Anzahl.

1,000 St

Gesamtbetrag:

[Seite 64]

LV: Kanalarbeiten Seite: 38 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 8 Deckschichten

8.1 Asphaltbetondeckschicht AC 8 D N, herstellen Asphaltdeckschicht aus Asphaltbeton gemäß ZTV Asphalt-StB, Mischgutart AC 8 D N, Schichtdicke im verdichteten Zustand 4 cm, mit Straßenbaubitumen 50/70 gemäß TL Bitumen-StB und DIN EN 12591.

Herstellung einer temporären Asphaltbefestigung für eine Nutzungsdauer von ca. 1 Jahr im Bereich eines Schulhofes auf vorhandener, ausreichend tragfähiger und fachgerecht profilierter Schottertragschicht.

Einschließlich erforderlicher Vorbereitung und Reinigung der Schottertragschicht, Herstellen eines geeigneten Einbauplanums, Aufbringen der erforderlichen Haftbrücke/Bitumenemulsion, Anlieferung, Einbau und höhengerechter Verteilung des Asphaltmischgutes sowie fachgerechter Verdichtung.

Anschluss an die angrenzenden vorhandenen Betonpflasterflächen höhen- und profilgerecht herstellen. Einbau so ausführen, dass eine möglichst ebene und verkehrssichere Oberfläche für die vorübergehende Nutzung des Schulhofbereiches entsteht.

Die Leistung ist als provisorische/temporäre Befestigung vorgesehen. Ein späterer Rückbau bzw. Ausbau der Asphaltbefestigung ist nicht Bestandteil dieser Position, sofern hierfür keine gesonderte Position vorgesehen wird.

Ausführung gemäß den einschlägigen technischen Regelwerken und den Vorgaben der ZTV Asphalt- StB.

Abrechnung nach Flächenaufmaß.

170,000 m2

Gesamtbetrag:

[Seite 65]

LV: Kanalarbeiten Seite: 39 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR 9 Vegetationstechnische Arbeiten

Substrat- und Bodenarbeiten 9.1 Oberboden von Mieten Oberboden von Mieten laden, transportieren und Bodenschonend einbauen "vor Kopf"

Material: Homogenbereich O

Einbaudicke: ca. 15-20 cm,

Gelände: eben,

Einfache Transportstrecke bis 150 m

Abrechnung nach Flächenaufmaß mit Aufragsprofilen.

110,000 m3 9.2 Rasenansaat, RSM 2.3 (Gebrauchsrasen/Spielrasen) Gebrauchsrasen als Spielrasen nach DIN 18917,

in die vorbereiteten Flächen gleichmäßig

einsäen, einigeln und abwalzen,

Fläche nach Bedarf feucht halten.

Saatgut: RSM 2.3,

Beschaffenheit des Saatgutes gem. DIN 18917 und Kennzeichnung, Verpackung und Verschließung gem. den Bestimmungen über "Zertifiziertes Saatgut".

in 2 gesonderten Arbeitsgängen,

Saatgutmenge 25 g/m2,

gleichmäßig ausbringen,

Kahlstellen nachsäen,

ca. 1cm überdecken, andrücken,

Neigung der Einbauflächen: eben bis 6% geneigt

Abrechnung nach Flächenaufmaß und Lieferschein.

110,000 m2

Gesamtbetrag:

[Seite 66]

LV: Kanalarbeiten Seite: 40 Datum: 23.09.2026 LV-Datum: 23.09.2026

Pos-Nr. (Pos- Nr.)

MengeEinheitEinheitspreis inGesamtpreis in EUR
EUR

Nr.) EUR EUR

Zusammenstellung

1 Baustelleneinrichtung & Verkehrssicherung 2 Rückbau- Abbrucharbeiten 3 Erdarbeiten 4 Kanalinspektion 5 Regenwasser 6 Schmutzwasser 7 Retentionsanlagen 8 Deckschichten 9 Vegetationstechnische Arbeiten

Summe: USt 0,00 %: Summe Brutto (ohne Nachlass):

Der Nachlass wird nur gewertet, wenn er an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt ist.

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