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Dieses Merkblatt zum Baumschutz beschreibt die Mindeststandards der Stadt Frankfurt am Main auf öffentlichen Flächen. Es ersetzt nicht die geltenden Richtlinien und DIN-Normen. Die Inhalte können auch auf Bäume außerhalb der Zuständigkeiten des Grünflächenamtes übertragen werden.
Frankfurt. Baumstark.
Der beste Baumschutz: Ziehen Sie uns zu Rate. Rechtzeitig! Merkblatt für den Baumschutz 069 / 212 – 30991 069 / 212 – 33641 auf Baustellen im öffentlichen gruenflaechenamt@stadt-frankfurt.de amt_fuer_strassenbau_und_erschliessung@stadt-frankfurt.de
Raum und an Straßen
Sind Bäume auf Privatgrund und artenschutzrechtliche Fragestellungen betroffen, kontaktieren Sie bitte die Untere Naturschutzbehörde: Hotline 069 / 212 – 44344.
Grünflächenamt Amt für Straßenbau und Erschließung Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt am Main, Tel. 069 / 212 – 30991, Fax 069 / 212 – 31039 Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt am Main, Tel. 069 / 212 – 33641 www.gruenflaechenamt.stadt-frankfurt.de www.ase-frankfurt.de
Impressum Herausgeber: Grünflächenamt der Stadt Frankfurt a. M., Adam-Riese-Straße 25, 60327 Frankfurt am Main, Text: pfiff – Pressefrauen in Frankfurt, Gestaltung: www.stiefeldesign.de, Fotos: Thomas Stephan (9), Stadt Frankfurt am Main Grünflächenamt, Oktober 2017
… und plötzlich steht da
ein Baum im Weg?
Immer erst
Binden Sie das Grünflächena mt Rücksprache
Wird es durch unvorher-
und das ASE frühzeitig mit ein!
gesehene Schwierigkeiten eng für die Bäume auf 2 3 Damit Sie Bäume nicht erst bemerken, wenn es Das unsichtbare Problem Ihrer Baustelle, sprechen zu spät ist, wenden Sie sich bei Bauvorhaben im Sie mit uns, bevor Sie Spätfolgen zeigen sich erst öffentlichen Raum rechtzeitig an das Grünflächenamt handeln. Gemeinsam Jahre später und das Amt für Straßenbau und Erschließung (ASE). legen wir dann für jede Am besten noch während der Planungsphase, Situation im öffentlichen Übrigens: Im städtischen Baumkataster sind alle Bäume idealerweise ein Jahr vor Beginn der Bautätigkeit. Raum die sinnvollste Baustellen, Straßenbauarbeiten, Rohrverlegung – auf öffentlichen Flächen dokumentiert. Durch regelmäßige Stadtbäume sind vielen Gefahren ausgesetzt. Schutzmaßnahme fest. Kontrollen werden Schäden und deren Verursacher erfasst. Gemeinsam mit Ihnen stimmen wir dann frühzeitig Viele der Beschädigungen, die vielleicht auf den ersten die Lage der Grundstückszufahrt, der Baustellenzufahrt, Blick folgenlos scheinen, ziehen ernste Probleme Achtung: Der Verursacher haftet für Schäden an Bäumen die Dimension der Baugrube oder den Verlauf von nach sich. Mangelnde Standsicherheit, z. B. aufgrund und muss die Kosten für die Sanierung, das Fällen oder eine Leitungstrassen ab. Das bewahrt vorhandene Bäume vor von Wurzelbeschädigungen, wird als Spätfolge Neupflanzung übernehmen. 1 Schaden und stellt einen effektiveren Bauablauf sicher. teilweise erst Jahre später sichtbar.
1 Baum in Bedrängnis 2 + 3 Verdichtungen im Wurzelbereich
Kein Befahren, kein Abstellen, kein Aushub
Der Wurzelbereich braucht besonderen Schutz
Schutz vor Wurzeldurchtrennung
Von gesunden Wurzeln hängen Wachstum und Stärke eines jeden Baumes ab. Wurzeln, die dicker als drei Zentimeter sind, dürfen Der sensible Bereich unter der Krone bedarf daher besonderer Aufmerksamkeit. beim Ausheben von Gräben oder Baugruben ohne 6 7 vorherige Rücksprache mit dem Grünflächenamt nicht Schutz vor Bodenverdichtung und -versiegelung durchtrennt werden. Kleinere durchtrennte Wurzeln Damit die Wurzeln nicht gequetscht werden, damit sie atmen und Nährstoffe müssen mit wundheilenden Stoffen behandelt werden. 4 5 aufnehmen können, gilt: Im Wurzelbereich dürfen keine Fahrzeuge fahren, Ist abzusehen, dass Wurzeln über einen längeren keine Baumaschinen oder Bauwagen abgestellt und kein Baumaterial, Zeitraum freiliegen werden, müssen sie nach Absprache Schüttgut oder Abfall gelagert werden. Die Erde darf nicht durch Bodenbeläge
Schutz vor Bodenbewegung
mit dem Grünflächenamt mit einem Wurzelvorhang versiegelt werden. geschützt werden. Damit den Wurzeln die Luftzufuhr nicht zugeschüttet Schutz vor chemischer Verunreinigung Generell gilt: Im Wurzelbereich darf nicht gegraben werden. wird, darf im Wurzelbereich keine zusätzliche Erde Die Erde unter der Krone darf nicht durch Treibstoffe, Lösemittel, Säuren, Ist es in Einzelfällen nicht zu verhindern, darf nur von aufgetragen werden. Um Wurzeln nicht freizulegen und Laugen, Farben, Zement oder andere Bindemittel verschmutzt werden. Hand ausgehoben werden und nicht näher als 2,50 Meter sie so eventuell zu beschädigen, darf auch keine Erde Das heißt, boden- oder grundwasserschädigende Stoffe dürfen im Wurzel- an den Stamm heran. abgetragen werden. bereich nicht gelagert werden. 8
4 Wurzelschaden bei Leitungsarbeiten 6 + 7 Aufschüttung und Abgrabung im Wurzelbereich 5 Abgetrennte Starkwurzel 8 Lagerung im Wurzelbereich
Sonderfall: Kronenrückschnitt und Fällungen
Wollen Sie die Krone eines Baumes zurückschneiden, dürfen Sie Hinweis: Bäume außerhalb von öffentlichen Grün- Ist es für den Schutzzaun auf der Baustelle zu eng, dies nur unter der Fachaufsicht des Grünflächenamtes tun. Das Fällen anlagen, Friedhöfen und öffentlichem Straßenraum muss das Grünflächenamt umgehend informiert werden, von Bäumen ist ohne Genehmigung durch die Stadt nicht zulässig. unterliegen der Baumschutzsatzung der Stadt Frankfurt. um andere Schutzmaßnahmen festlegen zu können. Zuständig ist hier die Untere Naturschutzbehörde.
Sonderfall: Artenschutz bei Bäumen Optimal: der feststehende Sicherheitszaun
Rundum-Schutz für Wurzeln, Stamm und Krone
Ist es unvermeidbar einen Baum zu fällen oder zurückzuschneiden, muss zuvor stets untersucht werden, ob er als „Fortpflanzungs- und Ruhestätte“ Um zu verhindern, dass Fahrzeuge, Baumaschinen oder Kranausleger den für geschützte Tierarten dient (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz). Weist ein Stamm verletzen, die Rinde aufreißen oder Äste abbrechen, ist die beste Baum Spalten, Höhlen, Nester auf oder gibt es andere Hinweise auf im Baum Lösung für jeden Baum ein Rundum-Sicherheitszaun. Der Sicherheitszaun lebende Tiere, die durch die Maßnahme betroffen sein können, entscheidet muss mindestens 1,80 Meter hoch, unverrückbar und fest eingegraben sein. die Untere Naturschutzbehörde über das weitere Vorgehen. Dies gilt auch, Er muss den gesamten Wurzelbereich, d. h. den Bodenbereich unter der wenn der Baum aus sicherheitstechnischen Gründen gefällt werden muss. Krone, umschließen – zuzüglich 1,50 Meter nach allen Seiten. Zum Schutz Nehmen Sie in solchen Fällen direkten Kontakt mit der zuständigen Unteren der Krone dürfen auch Kabel, Beleuchtungen oder Banner nicht in Bäumen Naturschutzbehörde auf und unterrichten Sie zeitgleich das Grünflächenamt. 9 aufgehängt werden. 10
9 Braunes Langohr in Baumhöhle 10 Feststehender Sicherheitszaun
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1 Dieses Merkblatt zum Baumschutz beschreibt die Mindeststandards
der Stadt Frankfurt am Main auf öffentlichen Flächen. Es ersetzt nicht
die geltenden Richtlinien und DIN-Normen.
1,5m 1,5m
Der beste Baumschutz:
Ziehen Sie uns zu Rate. Rechtzeitig!
069 / 212 – 30991
gruenflaechenamt@stadt-frankfurt.de
Sind Bäume auf Privatgrund und artenschutzrechtliche Fragestellungen
betroffen, kontaktieren Sie bitte die Untere Naturschutzbehörde:
Hotline 069 / 212 – 44344.
2
Kein Aufschütten
kein Abgraben
kein Freilegen
von Wurzeln
Aufschüttung
Abgrabung
| 3 Keine Lagerung von Baumaterialien, kein Abstellen von Bauwagen, Containern oder WCs im Wurzelbereich | |
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| Verdichtung Verdichtung |