Bau und Installation von zwei barrierekonformen, maschinenraumlosen Seilaufzügen

Stadt Ludwigsburg

Status
Offen
Angebotsfrist
20.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Auftragswert
Nicht angegeben
Lose
2
Auftraggeber
Stadt Ludwigsburg
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
11.09.2026
Originalbekanntmachung
vergabe24.de
Bekanntmachungsnummer
627483-2026
Verfahrensnummer
764bed87-8160-4e85-8c94-9ad6d6adfb25
CPV-Codes
Aufzüge (42416100); Aufzüge und Fördereinrichtungen (42417000); Installation von Aufzügen (45313100)Mehr anzeigen

Kurzbeschreibung

Die Stadt Ludwigsburg beschafft zwei baugleiche, barrierekonforme und maschinenraumlose Seilaufzüge mit einer Tragfähigkeit von jeweils 630 kg für acht Personen. Die Anlagen sind für die EGS Schubartschule und die Grundschule Hoheneck im Raum Ludwigsburg vorgesehen. Die Vergabe erfolgt ausschließlich nach dem Preis; Angebote müssen bis zum 20. Oktober 2026, 09:00 Uhr, eingereicht werden.

KI-Zusammenfassung · Maßgeblich ist die Originalbekanntmachung.

Leistungsbeschreibung

Aufzugsanlagen

Leistungen nach Losen (2)

  • LOT-0001 · EGS Schubartschule

    630 kg/8 Pers. Seilaufzug maschinenraumlos baugleich / behindertenkonform

    Frist: 20.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

  • LOT-0002 · EGHO Grundschule Hoheneck

    630 kg/8 Pers. Seilaufzug maschinenraumlos baugleich / behindertenkonform

    Frist: 20.10.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Nachforderungen von Unterlagen werden über die Bieterkommunikation der Vergabeplattform kommuniziert. Um einen eventuellen Ausschluss des Angebotes zu vermeiden, legen Sie bitte die geforderten Nachweise und Erklärungen dem Angebot unbedingt vollständig bei.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · EGS Schubartschule

Preis zu Hundert Prozent. Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis unter Berücksichtigung des Kombinationsrabatts (sog. Koppelungsnachlass) (1) Wertungsrelevant ist je Los zunächst der Brutto-Angebotspreis gemäß Leistungsverzeichnis bzw. Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU, dort Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer ohne Nachlass. (2) Ein im Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU angebotener Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme wird stets berücksichtigt. Der danach verbleibende Preis ist der Grundwertungspreis. (3) Nur für den Fall, dass der Bieter ein Angebot auf beide Lose abgibt, kann ein zusätzlicher Loskombinationsrabatt in Form eines Faktors angeboten werden. Dieser Kombinationsrabatt wird als Faktor auf den Grundwertungspreis je Los angewendet. Ein Faktor von 0,95 entspricht beispielsweise einem zusätzlichen Nachlass von 5 % auf den Grundwertungspreis. Der dadurch gebildete Kombinationswertungspreis wird jedoch nur berücksichtigt, wenn der betreffende Bieter unter Anwendung dieses Faktors in jedem Los der Loskombination jeweils den niedrigsten Preis anbietet. Maßgeblich ist somit eine Einzelbetrachtung jedes Loses; eine Wertung nach einem Gesamtpreis über beide Lose findet nicht statt. Ist die vorgenannte Voraussetzung nicht erfüllt, bleibt ausschließlich der Kombinationsfaktor dieses Bieters unberücksichtigt; sein Angebot wird mit dem Grundwertungspreis gewertet. Die Prüfung erfolgt erforderlichenfalls iterativ; nicht berücksichtigungsfähige Kombinationsrabatte scheiden aus und sperren das Nachrücken eines anderen berücksichtigungsfähigen Kombinationsrabatts nicht. Der unbedingte Preisnachlass nach KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU bleibt in jedem Fall erhalten. Hinweis der Vergabestelle: Der Grundwertungspreis nach Ziffer (2) sowie der Faktor nach Ziffer (3) werden im Submissionsprotokoll nach § 14 EU Abs. 3, 6 VOB/A veröffentlicht. Aus Transparenzgründen werden die Bieter nach Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis unter Berücksichtigung des Kombinationsrabatts nochmals über das Ergebnis der Wertungsentscheidung informiert.
100 %

LOT-0002 · EGHO Grundschule Hoheneck

Preis zu Hundert Prozent. Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis unter Berücksichtigung des Kombinationsrabatts (sog. Koppelungsnachlass) (1) Wertungsrelevant ist je Los zunächst der Brutto-Angebotspreis gemäß Leistungsverzeichnis bzw. Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU, dort Endbetrag einschließlich Umsatzsteuer ohne Nachlass. (2) Ein im Angebotsschreiben KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU angebotener Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme wird stets berücksichtigt. Der danach verbleibende Preis ist der Grundwertungspreis. (3) Nur für den Fall, dass der Bieter ein Angebot auf beide Lose abgibt, kann ein zusätzlicher Loskombinationsrabatt in Form eines Faktors angeboten werden. Dieser Kombinationsrabatt wird als Faktor auf den Grundwertungspreis je Los angewendet. Ein Faktor von 0,95 entspricht beispielsweise einem zusätzlichen Nachlass von 5 % auf den Grundwertungspreis. Der dadurch gebildete Kombinationswertungspreis wird jedoch nur berücksichtigt, wenn der betreffende Bieter unter Anwendung dieses Faktors in jedem Los der Loskombination jeweils den niedrigsten Preis anbietet. Maßgeblich ist somit eine Einzelbetrachtung jedes Loses; eine Wertung nach einem Gesamtpreis über beide Lose findet nicht statt. Ist die vorgenannte Voraussetzung nicht erfüllt, bleibt ausschließlich der Kombinationsfaktor dieses Bieters unberücksichtigt; sein Angebot wird mit dem Grundwertungspreis gewertet. Die Prüfung erfolgt erforderlichenfalls iterativ; nicht berücksichtigungsfähige Kombinationsrabatte scheiden aus und sperren das Nachrücken eines anderen berücksichtigungsfähigen Kombinationsrabatts nicht. Der unbedingte Preisnachlass nach KEV 115.1 (B) Ang bzw. KEV 115.2 (B) Ang EU bleibt in jedem Fall erhalten. Hinweis der Vergabestelle: Der Grundwertungspreis nach Ziffer (2) sowie der Faktor nach Ziffer (3) werden im Submissionsprotokoll nach § 14 EU Abs. 3, 6 VOB/A veröffentlicht. Aus Transparenzgründen werden die Bieter nach Bewertung des Zuschlagskriteriums Preis unter Berücksichtigung des Kombinationsrabatts nochmals über das Ergebnis der Wertungsentscheidung informiert.
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