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Barrierefreie Web-Plattform mit nativer App-User-Experience

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Konzeption, Realisierung und Betreuung einer barrierefreien, geräteübergreifenden Web-Plattform mit nativer App-User-Experience Vergabenummer: 2026-00107

(Anlage V02)

Bewerbungs- und Angebotsbedin-

gungen

Zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB i.V.m. §§ 13 Abs. 1, 15 SektVO

Über die Konzeption, Realisierung und Betreuung einer barrierefreien, geräteübergreifenden Web-Plattform mit nativer App-User-Experience

Als Teilleistung des Gesamtförderprojektes MIKT (Modernisierung der Informations- und Kommunikationstechnologien)

Das vorliegende Projekt wird im Rahmen des Förderprogramms EFRE (Europäischer Fonds für regionale Entwicklung) unter Inanspruchnahme von Fördermitteln der EU und des Freistaates Sachsen umgesetzt.

Dresdner Verkehrsbetriebe AG, 31.07.2026

Anlage V02 | Angebotsbedingungen Seite 1 von 20 vertraulich 31.07.2026

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Inhalt

1 Allgemeine Informationen .................................................................................... 4

2 Gegenstand der Vergabe ..................................................................................... 5

2.1 Inhalt des Gesamtvorhabens ......................................................................... 5

2.2 Auftraggeber und Kontaktstelle ..................................................................... 6

3 Verfahrensbedingungen ....................................................................................... 6

3.1 Rechtlicher Rahmen ....................................................................................... 6

3.2 Geplanter Zeitablauf ....................................................................................... 8

3.3 Vergabe von Losen ........................................................................................ 9

3.4 Verfahrenssprache ......................................................................................... 9

3.5 Kommunikation (Fragen und Hinweise zum Verfahren / Unterlagen) Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten..................................... 9

3.6 Vergabeunterlagen ........................................................................................11

3.7 Nachforderung von Unterlagen und Aufklärungsmaßnahmen ......................11

3.8 Einlegung von Rechtsbehelfen ......................................................................12

3.9 Bewerber und Bietergemeinschaften ............................................................13

3.10 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) ......................................................13

4 Angaben zum Teilnahmewettbewerb (Bewerbungsbedingungen) ......................14

4.1 Ziel des Teilnahmewettbewerbs ....................................................................14

4.2 Eignungskriterien und Eignungsnachweise ...................................................14

4.3 Eignungsleihe ................................................................................................15

4.4 Die Teilnahmeanträge müssen folgende Anlagen enthalten .........................16

4.5 Prüfung der Teilnahmeanträge ......................................................................16

4.6 Ausschlussgründe .........................................................................................16

4.7 Auswahlkriterien für die Begrenzung der Bewerber ......................................16

5 Angaben zur Angebotsphase (Angebotsbedingungen) .......................................17

5.1 Ziel der Angebotsphase ................................................................................17

5.2 Verhandlungsbedarf ......................................................................................17

5.3 Angebote .......................................................................................................17

5.4 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme des Angebots .......................18

5.5 Bestandteile und Inhalt des Angebots ...........................................................18

5.6 Bindefrist .......................................................................................................18 Anlage V02 | Angebotsbedingungen Seite 2 von 20 vertraulich 31.07.2026

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5.7 Neben- und Alternativangebote .....................................................................18

5.8 Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen .........................................18

5.9 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, gewerbliche Schutzrechte .................19

5.10 Zuschlagskriterien .........................................................................................19

5.11 Wertung der Angebote ..................................................................................19

6 Vertragsunterzeichnung ......................................................................................20

7 Haftungsausschluss ............................................................................................20

8 Datenschutz ........................................................................................................20

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1 Allgemeine Informationen

1.1 Diese Bewerbungs- und Angebotsbedingungen benennen die zu beachtenden Regeln für das gesamte Vergabeverfahren. Sie enthalten die von den Unterneh- men bei der Erstellung der Teilnahmeanträge und Angebote zu beachtenden Ver- fahrensvorgaben.

1.2 Die von der Auftraggeberin zur Verfügung gestellten Formulare bzw. Dokumente sind zu verwenden. Eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen bzw. Erklä- rungen findet sich im Dokument „Anlage V01 Teilnahmeantrag sowie im Dokument „Angebotsaufforderung“.

1.3 Sollten Unternehmen feststellen, dass die Vergabeunterlagen unvollständig sind oder Unklarheiten bestehen, haben sie den Auftraggeber hierüber unverzüglich über die Vergabeplattform zu informieren.

1.4 Soweit die Vergabeunterlagen von zwingenden gesetzlichen Bestimmungen ab- weichen oder diesen widersprechen, gehen die gesetzlichen Bestimmungen vor. Die Vergabeunterlagen sind im Zweifel im Einklang mit den einschlägigen verga- berechtlichen Vorschriften auszulegen.

1.5 Sofern nachfolgend der Begriff Bieter, Bewerber, Auftragnehmerin oder in diesem Zusammenhang der Begriff Unternehmen bzw. Dienstleister verwendet wird, gilt dieser gleichermaßen für Bewerbergemeinschaften und deren Mitglieder, sowie für das spätere Verfahren für Bieter und Bietergemeinschaften.

1.6 Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird in den Vergabeunterlagen zum Teil die männliche Sprachform für die Bezeichnung von juristischen und / oder natürli- chen Personen verwendet. Dies impliziert jedoch keine Benachteiligung des weib- lichen und diversen Geschlechts, sondern ist im Sinne der sprachlichen Vereinfa- chung als geschlechtsneutral zu verstehen. Dies gilt ausdrücklich und insbeson- dere für die Begriffe Bieter, Dienstleister, Auftragnehmer, Bewerber und Mitarbeiter.

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2 Gegenstand der Vergabe

2.1 Inhalt des Gesamtvorhabens

Die qualitative Verbesserung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) ist ein wesentliches Handlungsfeld zur Erreichung der Klimaschutzziele auf europäi- scher, nationaler, föderaler und kommunaler Ebene.

Neben den klassischen Investitionen in ÖPNV-Fahrzeuge und Verkehrsinfrastruk- tur rücken zunehmend verkehrstelematische Anwendungen der intelligenten Ver- kehrssysteme in den Vordergrund, welche auf Basis innovativer Technologien eine effiziente, sichere und komfortablere Mobilität im Umweltverbund mittels Di- gitalisierung und Vernetzung ermöglichen.

Mit Fördermitteln der Europäischen Union, des BMDV und des Freistaats Sach- sens führen die DVB bereits seit mehreren Jahren schrittweise und zielgerichtet verkehrstelematische Anwendungen ein, welche einen signifikanten Beitrag zur Steigerung von Verlässlichkeit, Reisegeschwindigkeit und Energieeffizienz im ÖPNV sowie zur Erhöhung der Qualität und Konsistenz von Fahrgastinformatio- nen leisten. Diese Maßnahmen führen bereits zu einer modalen Verkehrsverlage- rung zum Umweltverbund, woraus eine deutliche Reduktion der verkehrsbeding- ten Schadstoffemissionen und bei der DVB eine Rekordnachfrage von über 180 Millionen ÖPNV-Fahrgästen im Jahr 2024 resultiert. Die Website www.dvb.de bildet die zentrale digitale Schnittstelle in der Kommuni- kation mit der Kundschaft der Dresdner Verkehrsbetriebe AG. Sie fungiert als pri- märer Informationsknotenpunkt für Fahrgäste und bündelt essenzielle Services wie die Verbindungsauskunft mit Echtzeitdaten und Störungsmeldungen. Die be- stehende technische Infrastruktur und Architektur der Website basieren jedoch auf einem technologischen Stand von vor rund zehn Jahren und stellen ein historisch gewachsenes, stark ineinander verwobenes System dar.

Um die Plattform zukunftsfähig aufzustellen und tief in das Gesamtprojekt MIKT zu integrieren, wird eine sukzessive Ablösung der betroffenen Altsysteme sowie eine grundlegende architektonische Entflechtung angestrebt.

Anlage V02 | Bewerbungs-Angebotsbedingungen Seite 5 von 20 vertraulich 26.08.2026

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2.2 Auftraggeber und Kontaktstelle

Auftraggeber:

Dresdner Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft Trachenberger Straße 40 01129 Dresden Deutschland Internetadresse: www.dvb.de

Kontaktstelle:

Dresdner Verkehrsbetriebe AG Unternehmensbereich (UB) Beschaffung & Logistik Trachenberger Straße 40 01129 Dresden Deutschland

Ansprechpartner des Auftraggebers bzw. der Verga- bestelle für dieses Vergabeverfahren

Herr F. Jähnig E-Mail: einkauf-service@dvbag.de

3 Verfahrensbedingungen

3.1 Rechtlicher Rahmen

3.1.1 Die Vergabe erfolgt im Wege eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewett- bewerb gemäß § 119 Abs. 5 GWB i. V. m. §§ 13 Abs. 1, 15 SektVO. 3.1.2 Der Auftraggeber verfährt nach den Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbe- werbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe von öffentli- chen Aufträgen im Bereich des Verkehrs, der Trinkwasserversorgung und der Energieversorgung (SektVO) sowie den sonstigen einschlägigen Rechtsvor- schriften durch. 3.1.3 Die nachstehenden Bewerbungs- und Angebotsbedingungen enthalten insoweit arbeitserleichternde Hinweise und ausgestaltende Vorgaben, erheben aber kei- nen Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Diese Hinweise und Vorgaben vermögen die genaue Kenntnisnahme der geltenden Vorschriften nicht zu erset- zen. 3.1.4 Bei Widersprüchen zwischen den Angaben der Auftragsbekanntmachung zu den Bewerbungsbedingungen sind außschließlich die Angaben der Auftragsbe- kanntmachung in letzter Fassung maßgeblich.

Anlage V02 | Bewerbungs-Angebotsbedingungen Seite 6 von 20 vertraulich 26.08.2026

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3.1.5 Der Teilnahmewettbewerb dient der Auswahl der Unternehmen, die zur Ange- botsabgabe aufgefordert werden. Nach Prüfung der Teilnahmeanträge werden die ausgewählten Bewerber zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert. 3.1.6 Der Auftraggeber behält sich vor, die Zahl der Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots und zur Aufnahme von Verhandlungen aufgefordert werden, auf bis zu sechs zu begrenzen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt anhand der in den Vergabeunterlagen bekannt gemachten objektiven und nichtdiskriminierenden Auswahlkriterien und der hiernach ermittelten Rangfolge. § 45 Abs. 3 und § 46 SektVO bleiben unberührt. 3.1.7 Mit den ausgewählten Bietern werden Verhandlungen über die Erstangebote ge- führt. Nach Abschluss der Verhandlungen werden diese Bieter zur Abgabe eines endgültigen Angebots aufgefordert. Verhandlungen über die endgültigen Ange- bote finden nicht statt. 3.1.8 Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag bereits auf der Grundlage der Erstangebote zu erteilen. In diesem Fall werden keine Verhandlungen durchge- führt. 3.1.9 Nicht fristgerecht eingegangene Teilnahmeanträge oder Angebote werden nicht berücksichtigt. 3.1.10 Soweit hierfür Formblätter oder sonstige Dokumente bereitgestellt werden, sind diese zu verwenden. Die einzureichenden Unterlagen und Erklärungen ergeben sich aus der Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb sowie den übrigen Verga- beunterlagen. Die geforderten Angaben und Erklärungen sind entsprechend der dort vorgegebenen Gliederung einzureichen. 3.1.11 Für die Bearbeitung der Vergabeunterlagen und die Erstellung der Angebote wird keine Kostenerstattung / Entschädigung gewährt. Kostenerstattungen, Vergütun- gen und Entschädigungen, gleich welcher Art, erfolgen nicht.

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3.2 Geplanter Zeitablauf

Der nachfolgend dargestellte vorläufige Terminplan dient, mit Ausnahme der Frist für die Einreichung der Teilnahmeanträge, ausschließlich der Orientierung und gibt den derzeit geplanten Ablauf des Vergabeverfahrens wieder. Im Übrigen ist der Terminplan unverbindlich. Der Auftraggeber behält sich Änderungen des Termin- plans vor.

BekanntmachungFreitag, 28.08.2026
Einreichung TeilnahmeanträgeMontag, 28.09.2026, 10:00 Uhr
Abgabe ErstangebotMontag, 09.11.2026, 10:00 Uhr
BietergesprächeKW 46 – KW 51
Aufforderung zum endgültigen An- gebotDienstag, 22.12.2026
Abgabe des endgültigen Angebo- tesDienstag, 26.01.2027, 10:00 Uhr
Zuschlag (unter Einhaltung des § 134 GWB)KW 8 / 2027
Leistungserbringung (Realisierungs- phase)bis KW 48 / 2028

Tabelle 1 – Übersicht Zeitkette / Terminplan

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3.3 Vergabe von Losen

Lose werden nicht gebildet.

3.4 Verfahrenssprache

3.4.1 Teilnahmeanträge und Angebote sind in deutscher Sprache einzureichen. Die Kommunikation zwischen den Bewerbern bzw. Bietern und dem Auftraggeber erfolgt in deutscher Sprache. Eingereichte Urkunden oder Dokumente, die in ei- ner anderen Sprache abgefasst sind, sind mit einer deutschen Übersetzung vor- zulegen. Grundsätzlich sind Kopien von Dokumenten Dritter ausreichend, soweit in den Vergabeunterlagen nichts Abweichendes geregelt ist.

3.4.2 Werden behördliche Nachweise gefordert, die nur in der Bundesrepublik Deutschland ausgestellt werden, haben ausländische Bewerber gleichwertige Nachweise der zuständigen Behörden oder Institutionen ihres Herkunftsstaates vorzulegen. Diese sind mit einer deutschen Übersetzung einzureichen. Der Auf- traggeber kann im Einzelfall die Vorlage einer beglaubigten Übersetzung verlan- gen.

3.5 Kommunikation (Fragen und Hinweise zum Verfahren / Unterlagen) Einreichung von Teilnahmeanträgen und Angeboten

3.5.1 Das Vergabeverfahren wird mittels elektronischer Datenübermittlung über das Deutsche Vergabeportal www.dtvp.de (nachfolgend auch: Vergabeportal) ge- führt. 3.5.2 Für die Abgabe von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Bieterfragen ist eine Registrierung im Vergabeportal erforderlich. Die ordnungsgemäße und rechtzei- tige Registrierung im Vergabeportal ist Sache des Verfahrensteilnehmers. 3.5.3 Es wird darauf hingewiesen, dass es jederzeit zu Wartungsarbeiten am und Stö- rungen des Vergabeportals kommen kann. Das Hochladen von Unterlagen in das Vergabeportal beansprucht Zeit, so dass hiermit rechtzeitig vor Fristablauf zu be- ginnen ist. 3.5.4 Informationen zu den technischen Voraussetzungen, den verwendeten Ver- schlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sowie zur Nutzung der Plattform stehen auf der Vergabeplattform DTVP zur Verfügung. 3.5.5 Jeder Verfahrensteilnehmer muss während des Vergabeverfahrens jederzeit da- mit rechnen, Mitteilungen und Hinweise über das Vergabeportal zu erhalten. Das Vergabeportal informiert registrierte Verfahrensteilnehmer über die Hinterlegung dieser Mitteilungen zum Abruf im Vergabeportal. 3.5.6 Alle Verfahrensteilnehmer sind verpflichtet, die für sie hinterlegten Nachrichten unverzüglich nach Erhalt der Hinterlegungsbenachrichtigung vom Vergabeportal

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abzurufen. Die im Vergabeportal hinterlegten Mitteilungen gelten zum Zeitpunkt der Information über ihre Hinterlegung als zugegangen. 3.5.7 Es ist sicherzustellen, dass die im Vergabeportal hinterlegten Kontaktdaten re- gistrierter Benutzer stets aktuell und zutreffend sind. Wenn ein Verfahrensteil- nehmer mit mehreren Benutzern im Vergabeportal registriert ist, erfolgt der Nach- richtenversand grundsätzlich an den Benutzer, der im Vergabeverfahren bereits Erklärungen abgegeben hat. 3.5.8 Es ist zu jedem Zeitpunkt zulässig, über den Kommunikationsbereich des Verga- beportals Fragen zu den Vergabeunterlagen oder zum Vergabeverfahren zu stel- len sowie Hinweise zu erteilen. Auskünfte werden ebenso ausschließlich über diese Plattform erteilt. 3.5.9 Die Auskunft erteilende Stelle ist die oben in Ziffer 2.2. genannte Kontaktstelle. Telefonische Anfragen sind grundsätzlich nicht zulässig. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt! Diese wären – falls sie doch erteilt werden – nicht verbind- lich. 3.5.10 Eine anderweitige Abgabe von Teilnahmeanträgen oder Angeboten insbeson- dere auf dem Postweg, per Telefax. per E-Mail sowie über die Kommunikations- funktion des Vergabeportals ist nicht zulässig und wird nicht berücksichtigt. 3.5.11 Fragen sollen nach Möglichkeit so rechtzeitig gestellt werden, dass der Auftrag- geber die angefragten Informationen spätestens sechs (6) Tage vor Ablauf der Abgabe- / Angebotsfrist erteilen kann. 3.5.12 Der Auftraggeber behält sich vor, Fristen im Vergabeverfahren zu verlängern, soweit dies nach den vergaberechtlichen Vorschriften zulässig oder erforderlich ist. Insbesondere können Angebotsfristen verlängert werden, wenn dies auf- grund zusätzlicher Informationen oder Änderungen der Vergabeunterlagen erfor- derlich ist. Die jeweils geltenden Fristen werden den Bewerbern bzw. Bietern über die Vergabeplattform bekannt gegeben. 3.5.13 Es wird darauf hingewiesen, dass Fragen grundsätzlich wörtlich und unverändert vom Auftraggeber veröffentlicht werden. Sollten Bieterfragen Betriebs- und Ge- schäftsgeheimnisse enthalten, ist hierauf mit der Fragestellung hinzuweisen. Er- folgt ein solcher Hinweis nicht, geht der Auftraggeber von der Zustimmung zur Veröffentlichung aus. Aufklärungsfragen bleiben vorbehalten. 3.5.14 Jeder Bieter hat sich vor Abgabe seines Angebotes über alle Umstände zu er- kundigen, die für die Ausführung der Leistung und die Kalkulation des Angebots- preises relevant sein könnten.

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3.6 Vergabeunterlagen

3.6.1 Die Vergabeunterlagen stehen über das Vergabeportal unentgeltlich, uneinge- schränkt, vollständig und direkt zur Verfügung. 3.6.2 Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung eines Unternehmens Unrich- tigkeiten, Unklarheiten und / oder Unstimmigkeiten, die die Preisermittlung be- einflussen können oder deren Klärung für die Angebotsabgabe oder die Ver- tragserfüllung wesentlich ist, so ist darauf jeweils rechtzeitig in Textform entspre- chend Ziffer 3.5.8. im Voraus hinzuweisen. 3.6.3 Der Auftraggeber behält sich vor, die Vergabeunterlagen im Verlauf des Verga- beverfahrens zu ändern oder zu berichtigen, soweit dies vergaberechtlich zuläs- sig ist. Änderungen und Berichtigungen werden allen am jeweiligen Verfahrens- stadium beteiligten Unternehmen in transparenter und diskriminierungsfreier Weise mitgeteilt. Soweit Änderungen der Vergabeunterlagen Auswirkungen auf die Erstellung der Angebote haben, wird den Unternehmen eine hierfür ange- messene zusätzliche Bearbeitungsfrist eingeräumt. Die gesetzlichen Verpflich- tungen zur Verlängerung der Angebotsfrist, insbesondere nach § 16 Abs. 3 SektVO, bleiben unberührt. 3.6.4 Alle Verfahrensteilnehmer haben sich selbstständig und regelmäßig über Ände- rungen der Vergabeunterlagen zu informieren, siehe Ziffer 3.5, und ihren Ange- boten jeweils die aktuelle Fassung der Vergabeunterlagen zugrunde zu legen. 3.6.5 Sämtliche Informationen, die der Auftraggeber im Rahmen des Vergabeverfah- rens erteilt, insbesondere im Rahmen von Hinweisen und der Beantwortung von Fragen, werden Bestandteil der Vergabeunterlagen. 3.6.6 Inhaltliche Änderungen der vom Auftraggeber bereitgestellten Vergabeunterla- gen durch Bewerber oder Bieter sind unzulässig. Dies gilt insbesondere für die Leistungsbeschreibung, die Vertragsbedingungen, Formblätter und sonstigen vom Auftraggeber vorgegebenen Unterlagen. Hiervon unberührt bleiben zuläs- sige Klarstellungen zu eigenen Angaben sowie zulässige Änderungs-, Alternativ- und Verhandlungsvorschläge, soweit diese nach den Vergabeunterlagen und den vergaberechtlichen Vorschriften zulässig sind. Die Unterbreitung solcher Vorschläge begründet keinen Anspruch des Bewerbers oder Bieters auf eine Än- derung oder Anpassung der Vergabeunterlagen durch den Auftraggeber.

3.7 Nachforderung von Unterlagen und Aufklärungsmaßnahmen

3.7.1 Der Auftraggeber behält sich vor, Bewerber oder Bieter unter Beachtung der Grundsätze der Transparenz und Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, un- vollständige oder fehlerhafte Unterlagen nachzureichen, zu ergänzen, zu erläu- tern oder zu vervollständigen. Dies gilt insbesondere für unternehmensbezogene Unterlagen, wie Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und sonstige Nachweise, sowie im gesetzlich zulässigen Umfang auch für leistungsbezogene Unterlagen.

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3.7.2 Die angeforderten Unterlagen sind innerhalb der von dem Auftraggeber bestimm- ten angemessenen und kalendermäßig festgelegten Frist vorzulegen. Werden die angeforderten Unterlagen nicht oder nicht vollständig fristgerecht vorgelegt, kann der Teilnahmeantrag oder das Angebot unberücksichtigt bleiben, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. 3.7.3 Eine Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Bewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, erfolgt nicht. Hiervon ausge- nommen sind fehlende Preisangaben zu einzelnen unwesentlichen Positionen, sofern deren Nachforderung weder zu einer Änderung des Gesamtpreises noch zu einer Veränderung der Wertungsreihenfolge oder einer Beeinträchtigung des Wettbewerbs führt. 3.8 Einlegung von Rechtsbehelfen

3.8.1 Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagser- teilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder per E-Mail bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). 3.8.2 Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen er- kennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 3 GWB). 3.8.3 Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalender- tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. 3.8.4 Zuständige Stelle für Nachprüfungsverfahren:

Vergabekammer des Freistaates Sachsen

Braustraße 2 04107 Leipzig Deutschland URL: https://www.lds.sachsen.de/index.asp?ID=4421&art_param=363

Vorsitzende: Frau Wiltrud Kadenbach Telefon: +49 341 977-3800 Telefax: +49 341 977-1049 E-Mail: vergabekammer@lds.sachsen.de

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3.9 Bewerber und Bietergemeinschaften

3.9.1 Bewerber- und Bietergemeinschaften werden wie Einzelbewerber und Einzelbie- ter behandelt, d.h. sie stehen Einzelbietern gleich. 3.9.2 Bewerber- und Bietergemeinschaften haben unter Verwendung des Vordrucks „Anlage_V11_Bietergemeinschaftserklärung“ jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durch- führung des Vertrags zu benennen. 3.9.3 Die Mitglieder der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft haben die in den Verga- beunterlagen geforderten Angaben zu ihrer Person und ihrem Unternehmen je- weils für sich vorzulegen. Soweit hierfür die „Anlage_V12_Mitglied_Bieterge- meinschaft_Unternehmensangaben“ vorgesehen ist, ist diese von jedem Mitglied vollständig auszufüllen und vorzulegen. Diese Nachweise müssen erst im Rah- men des Erstangebotes erfolgen.

3.10 Unterauftragnehmer (Nachunternehmer)

3.10.1 Unterauftragnehmer (auch Nachunternehmer) sind zugelassen. 3.10.2 Eine Unterauftragnehmerschaft liegt nur vor, wenn der vorgesehene Unterauf- tragnehmer auf Rechnung des Bieters als späterem Zuschlagsempfänger einen Teil der zu vergebenden Leistungen selbstständig ausführen soll. 3.10.3 Bieter müssen die Teile des Auftrags, die sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigen, in der „Anlage V10 Verpflichtungserklärung DU-NU“ und die vorgesehenen Unterauftragnehmer benennen. Die Unterauf- tragnehmer müssen zudem eine Verpflichtungserklärung gemäß der „Anlage V10 Verpflichtungserklärung DU-NU“ abgeben. Diese Nachweise müssen erst im Rahmen des Erstangebotes erfolgen. 3.10.4 Zum Nachweis, dass keine Ausschlussgründe vorliegen, ist für jeden Unterauf- tragnehmer die Eigenerklärung zum Ausschluss von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB gemäß „Anlage V11 Bietergemeinschaftserklärung“ abzuge- ben. Diese Nachweise müssen erst im Rahmen des Erstangebotes erfolgen. 3.10.5 Der Auftraggeber wertet es nicht als unzulässige Doppelbewerbung, wenn Nach- unternehmer von verschiedenen Bietern bzw. Bietergemeinschaften eingebun- den werden bzw. Mitglied einer (anderen) Bietergemeinschaft sind. Zwingende Maßgabe hierbei ist jedoch, dass der Nachunternehmer keine Kenntnis über die Angebotspreise der relevanten Bieter / Bietergemeinschaften hat, bei denen er Nachunternehmer ist. Dies ist nach Aufforderung durch rechtsverbindliche Erklä- rung des jeweiligen Nachunternehmers gegenüber dem Auftraggeber zu versi- chern. Im Falle einer unzulässigen Doppelbewerbung müssen zur Wahrung des Wettbewerbsprinzips beide betroffenen Bieter / Bietergemeinschaften ausge- schlossen werden.

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3.10.6 Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe wird der Auftraggeber die Erset- zung des Unterauftragnehmers verlangen. Bei Vorliegen fakultativer Ausschluss- gründe kann die Auftraggeberin dies verlangen. Die Auftraggeberin wird dem Bieter dafür eine Frist setzen. 3.10.7 Der Auftraggeber behält sich vor, den Auftragnehmer im Falle einer (beabsich- tigten) Zuschlagserteilung aufzufordern, seine sonstigen Nachunternehmer be- nennen zu lassen und eine Verpflichtungserklärung der Nachunternehmer zu for- dern, dass diese im Auftragsfall dem Bieter / der Bietergemeinschaft die erfor- derlichen Kapazitäten zur Verfügung stellten.

4 Angaben zum Teilnahmewettbewerb (Bewerbungsbedin-

gungen)

4.1 Ziel des Teilnahmewettbewerbs

4.1.1 Der Auftraggeber überprüft im Teilnahmewettbewerb die Eignung der Bewerber anhand der nach § 122 GWB festgelegten Eignungskriterien und das Nichtvor- liegen von Ausschlussgründen nach den §§ 123 und 124 GWB sowie gegebe- nenfalls Maßnahmen des Bewerbers zur Selbstreinigung nach § 125 GWB und schließt gegebenenfalls Bewerber vom Vergabeverfahren aus. 4.1.2 Der öffentliche Auftraggeber fordert auf der zweiten Stufe des Verfahrens nur solche Bewerber zur Abgabe eines Angebots auf, die ihre Eignung nachgewie- sen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. 4.2 Eignungskriterien und Eignungsnachweise

4.2.1 Die Eignungskriterien, Mindestanforderungen sowie Art, Inhalt und Zeitpunkt der geforderten Angaben und Nachweise werden in den Vergabeunterlagen eindeu- tig festgelegt. Der Auftraggeber ist an die bekanntgemachten Anforderungen ge- bunden und wendet diese einheitlich gegenüber allen Bewerbern und Bietern an. 4.2.2 Der Nachweis der Eignung soll grundsätzlich durch Eigenerklärungen erfolgen. Die Bewerber haben die hierfür im Teilnahmeantrag geforderten Angaben und Eigenerklärungen einzureichen. Die Einzelheiten zu den geforderten Angaben, Eigenerklärungen und Nachweisen ergeben sich aus der „Anlage V03 Eigener- klärung zur Eignung“. Weitergehende Nachweise und Belege sind im weiteren Verfahren grundsätzlich nur von aussichtsreichen Bewerbern oder Bietern bei- zubringen. Soweit vorgesehen, sind diese mit dem Erstangebot oder zu dem in den Vergabeunterlagen festgelegten Zeitpunkt vorzulegen. 4.2.3 Soweit Referenzen als Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfä- higkeit verlangt werden, müssen diese geeignet sein, einen hinreichenden Rück- schluss auf die Leistungsfähigkeit für die ausgeschriebene Leistung zu ermögli- chen. Eine vollständige Übereinstimmung der Referenzleistung mit dem Auf- tragsgegenstand ist nicht erforderlich, soweit keine entsprechende Mindestanfor- derung festgelegt ist.

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4.2.4 Werden für Referenzen konkrete Mindestanforderungen festgelegt, insbeson- dere hinsichtlich Leistungsinhalt, Leistungsumfang, Vertragsart oder Ausfüh- rungszeitraum, sind diese für die Eignungsprüfung maßgeblich. Ob und in wel- chem Umfang mehrere Referenzen zur Erfüllung einer Mindestanforderung her- angezogen werden können, ergibt sich aus den Vergabeunterlagen. 4.2.5 Bei der Festlegung und Anwendung der Eignungskriterien und Eignungsnach- weise werden die besonderen Umstände junger Unternehmen sowie kleiner und mittlerer Unternehmen angemessen berücksichtigt. Unternehmen werden nicht allein wegen eines geringeren Unternehmensalters oder einer geringeren Anzahl abgeschlossener Geschäftsjahre von der Teilnahme ausgeschlossen. Soweit dies für die Beurteilung der Leistungsfähigkeit sachgerecht ist, können gleich- wertige oder alternative Nachweise zugelassen werden.

4.3 Eignungsleihe

4.3.1 Beabsichtigt ein Bewerber (auch einzelne Mitglieder von Bewerbergemeinschaf- ten) gem. § 47 SektVO im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finan- zielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten an- derer Unternehmen in Anspruch nehmen, muss er nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden. Hierzu muss er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unterneh- men auf dem Formblatt „Anlage V03 Eigenerklärung zur Eignung“ vorlegen. 4.3.2 Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber oder Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindun- gen. Ein Bewerber kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Ka- pazitäten benötigt werden. 4.3.3 Für den Fall, dass ein Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch nimmt, verlangt der Auftraggeber auch dann eine gemeinsame Haf- tung des Bewerbers und des anderen Unternehmens für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe, wenn das andere Unternehmen nicht Bestandteil einer Bewerbergemeinschaft ist. Die hierauf gerichtete Erklä- rung ist ebenfalls im Rahmen der „Anlage V03 Eigenerklärung zur Eignung“ ab- zugeben.

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4.4 Die Teilnahmeanträge müssen folgende Anlagen enthalten

Nr.UnterlageAnlagen-Nr.
1TeilnahmeantragAnlage V01
2Eigenerklärung zur EignungAnlage V03
5Eigenerklärung RUS – Sanktio- nenAnlage V04
6Eigenerklärung LieferantekodexAnlage V05
7ReferenzfragebogenAnlage V07
4Verzeichnis anderer Unterneh- menAnlage V14

4.4.1 Die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. Dokumente sind zu verwenden. Eine Auflistung aller einzureichenden Unterlagen bzw. Erklärun- gen findet sich im Dokument „Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb“. Die ge- forderten Angaben und Erklärungen sind in der Reihenfolge und Gliederung die- ses Dokuments zu kennzeichnen und einzureichen. 4.4.2 Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass das im Rahmen des Teil- nahmewettbewerbes zur Verfügung gestellte Lastenheft (Leistungsbeschrei- bung), unabhängig von einer Kennzeichnung, der Bearbeitungsstand Entwurf ist. 4.5 Prüfung der Teilnahmeanträge

Der Auftraggeber prüft die Teilnahmeanträge auf Vollständigkeit und fachliche Richtigkeit.

4.6 Ausschlussgründe

Generell gilt, bei Nichtvorliegen einer Mindestanforderung (Muss-Kriterium), wel- ches für die Eignung erforderlich ist, wird der Teilnahmeantrag / Bewerber vom weiteren Verfahren ausgeschlossen.

4.7 Auswahlkriterien für die Begrenzung der Bewerber

Die Begrenzung der Bewerberzahl gemäß Ziffer 3.1.6 erfolgt auf Grundlage der sich aus den eingereichten Referenzfragebögen ergebenden Punktzahl für die Er- füllung und Vorlage der geforderten Referenzen. Die sechs Teilnahmeanträge mit der höchsten Gesamtpunktzahl werden im weiteren Verfahren berücksichtigt und zur Abgabe von Erstangeboten aufgefordert.

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Voraussetzung für die Berücksichtigung eines Teilnahmeantrags im Rahmen die- ses Auswahlverfahrens ist die vollständige Erfüllung sämtlicher festgelegter Min- destanforderungen. Erfüllt ein Teilnahmeantrag eine oder mehrere Mindestanfor- derungen nicht, wird er gemäß den Regelungen in Ziffer 4.6. vom weiteren Ver- fahren ausgeschlossen.

5 Angaben zur Angebotsphase (Angebotsbedingungen)

5.1 Ziel der Angebotsphase

Während der Angebotsphase verhandelt der Auftraggeber mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote. Gegenstand der Verhandlungen können sämtliche Ange- botsinhalte sein, soweit diese nicht die festgelegten Mindestanforderungen oder Zuschlagskriterien betreffen. Ziel der Verhandlungen ist die Anpassung, Konkreti- sierung und Optimierung der Angebote im Hinblick auf den ausgeschriebenen Auf- trag.

5.2 Verhandlungsbedarf

5.2.1 Soweit eine Vorgabe der Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich als Mindestan- forderung festgelegt ist, kann sie Gegenstand der Verhandlungen sein. Der Auf- traggeber kann die Vergabeunterlagen im vergaberechtlich zulässigen Umfang anpassen oder ergänzen. 5.2.2 Bieter können bestehenden Verhandlungsbedarf hinsichtlich des Leistungsge- genstands und / oder vertraglicher Klauseln unter konkreter Benennung der be- treffenden Punkte in den „Anlage V15 Verhandlungsbedarfe“ eintragen. 5.2.3 Es besteht kein Anspruch darauf, dass der Auftraggeber einem Verhandlungs- begehren nachkommt. 5.2.4 Änderungen werden allen betroffenen Bietern in gleicher Weise mitgeteilt. Sofern erforderlich, wird den Bietern eine angemessene Frist zur Überarbeitung ihrer Angebote eingeräumt. 5.2.5 Der Auftraggeber kann den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote verge- ben, ohne in Verhandlungen einzutreten, wenn er sich in der Auftragsbekannt- machung diese Möglichkeit vorbehalten hat. 5.3 Angebote

5.3.1 Die Bieter haben ihre Angebote ausschließlich über das Vergabeportal in Text- form nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches zu übermitteln (siehe Ziffer 3.5). Für die Einhaltung der Textform müssen eingereichte Unterlagen lesbar und die Person des Erklärenden genannt sein (§126b BGB). Eine elektronische Sig- natur ist nicht erforderlich. Jedem Angebot sind die Vergabeunterlagen zu Grunde zu legen.

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5.3.2 Sofern das für die Abgabe eines Angebots verwendete Benutzerkonto des Ver- gabeportals auf einen Dritten registriert ist , ist dem Angebot eine Vollmacht des Dritten beizufügen, die erkennen lässt, dass der Verfahrensteilnehmer zur Nut- zung des für den Dritten registrierten Benutzerkontos berechtigt ist. 5.4 Änderungen, Berichtigungen und Rücknahme des Angebots

5.4.1 Angebote können bis zum Ablauf der Angebotsfrist berichtigt, ergänzt, geändert oder zurückgezogen werden. 5.4.2 Änderungen oder Ergänzungen von Angeboten, die nach Ablauf der genannten Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt. 5.4.3 Soweit der Bieter Änderungen in seinen Angeboten vorgenommen hat, müssen diese zweifelsfrei und als solche erkennbar sein. 5.4.4 Gibt ein Bieter mehr als nur ein Angebot ab, geht der Auftraggeber im Zweifel davon aus, dass das spätere Angebot das frühere ersetzt, sofern nicht alternative Hauptangebote vorliegen. Aufklärungen bleiben vorbehalten. 5.5 Bestandteile und Inhalt des Angebots

5.5.1 Die Angebote müssen sämtliche im Formblatt „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ aufgeführten Angaben und Erklärungen enthalten. Dies Formblatt wird erst im Rahmen der Angebotsphase ausgereicht. 5.6 Bindefrist

5.6.1 Mit der Aufforderung zur Einreichung von Angeboten bestimmt der Auftraggeber die Frist, innerhalb der die Bieter an ihre Angebote gebunden sind (Bindefrist). 5.6.2 Der Auftraggeber geht davon aus, dass Angebote auch noch nach Ablauf der vorgesehenen Bindefrist fortgelten, soweit sich nicht aus dem Angebot oder den Umständen ein anderer Wille ergibt. Nachträgliche Bindefristverlängerungen bleiben vorbehalten. 5.7 Neben- und Alternativangebote

Neben- und Alternativangebote sind nicht zugelassen.

5.8 Keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen

Angebote von Bietern, sie sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausge- schlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen über die bereits geforderten Auskünfte hinaus weitere Auskünfte dar- über zu geben, ob und auf welche Art der Bieter wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.

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5.9 Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse, gewerbliche Schutzrechte

5.9.1 Jeder Bieter ist verpflichtet, Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse in dem von ihm eingereichten Angebot kenntlich zu machen. Es ist unzulässig, das Angebot ohne nähere Begründung insgesamt für geheimhaltungsbedürftig zu erklären. 5.9.2 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines gewerblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hin- zuweisen. 5.9.3 Es wird darauf hingewiesen, dass der Gesamtpreis des wirtschaftlichsten Bieters für die angegebene Schätzmenge nach Zuschlagserteilung als tatsächlicher Auf- tragswert in der Vergabebekanntmachung anzugeben ist. 5.10 Zuschlagskriterien

5.10.1 Der Auftraggeber hat folgende Zuschlagskriterien festgelegt (Angabe mit Ge- wichtung)

ZuschlagskriteriumGewichtung in Prozent
Preis40
Bewertungskriterien60

Bewertungskriterien 60

5.10.2 Für die erforderlichen Preisangaben ist der „Anlage V09 Preisblatt“ zu verwen- den. Alle Preise sind einheitlich wie abgefragt in Euro mit zwei Nachkommastel- len (kaufmännisch gerundet) anzugeben.

5.11 Wertung der Angebote

5.11.1 Der Auftraggeber erteilt den Zuschlag nach Maßgabe der §§ 52 Abs. 1 SektVO, 127 GWB auf das wirtschaftlichste Angebot anhand der genannten Zuschlags- kriterien. 5.11.2 Spezifizierungen dieser Zuschlagskriterien einschließlich Unterkriterien sowie Wertungs- und Wichtungsmechanismen werden den späteren Bietern mit der Aufforderung zur Abgabe eines Erstangebots mitgeteilt.

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6 Vertragsunterzeichnung

6.1 Der ausgeschriebene Auftrag ist mit Zuschlagserteilung rechtswirksam erteilt.

6.2 Der Auftraggeber behält sich vor, nach Zuschlagserteilung deklaratorisch eine Vertragsunterzeichnung durchzuführen. Nachverhandlungen finden nicht statt.

7 Haftungsausschluss

7.1 Es wird darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen – trotz Anwendung größtmöglicher Sorgfalt bei ihrer Erstellung – unbeabsichtigt Angaben enthalten können, die unzutreffend, unvollständig und oder mit den geltenden Verfahrens- vorschriften unvereinbar sind.

7.2 Hierfür ist die Haftung des Auftraggebers, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlos- sen

8 Datenschutz

8.1 Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er im Rahmen des vorliegenden Verga- beverfahrens nur solche Daten verarbeitet, die für die Erfüllung des Vergabe- zwecks erforderlich sind.

8.2 Soweit der Auftraggeber nicht ausdrücklich ein anderes vorsieht, dürfen personen- bezogene Daten anonymisiert angegeben werden.

8.3 Es wird auf die in den elektronischen Projektraum der Ausschreibung im Vergabe- portal eingestellten Hinweise zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen des Vergabeverfahrens verwiesen.

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