Eigenerklärung Datenschutz 01.26.pdf

Ballistische Unterziehschutzwesten mit modularer Außentragehülle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 11:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

Stand: 01.01.2026

Eigenerklärung zur Wahrung des Datenschutzes

und zur Datensicherheit

Vom Bieter, bei Bietergemeinschaften durch das bevollmächtigte Mitglied sowie bei Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern von jedem Unterauftragnehmer zu auszufüllen. Das Formblatt ist erforderlichenfalls zu vervielfältigen.

(Name des Bieters bzw. des bevollmächtigten Mitglieds der Bietergemeinschaft bzw. des Unterauftragnehmers)

  1. Wahrung der Vertraulichkeit Der Auftragnehmer hat alle ihm aufgrund oder bei Gelegenheit der Erfüllung der Aufgaben aus diesem Vertrag zur Kenntnis gelangten Informationen und Unterlagen des Auftraggebers ver- traulich zu behandeln und gegen Kenntnisnahme durch Unbefugte zu sichern; dies gilt auch über das Ende dieses Vertrages hinaus.

  2. Verpflichtungen in Bezug auf Beschäftigte und Erfüllungsgehilfen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit der gebotenen Sorgfalt darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung der Aufgaben betraut sind, die ge- setzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten und die aus dem Bereich des Auftrag- gebers gelangten Informationen nicht an Dritte weitergeben oder sonst verwerten. Eine nach dem Datenschutzrecht ggf. erforderliche Verpflichtung dieser Personen auf die Wahrung des Datengeheimnisses ist vor der erstmaligen Aufnahme ihrer Tätigkeit vorzunehmen und dem Auftraggeber auf Verlangen nachzuweisen.

  3. Begrenzung des Zugriffs auf personenbezogene Daten des Auftraggebers Der Auftragnehmer darf grundsätzlich nicht auf personenbezogene Daten zurückgreifen, welche der Auftraggeber verarbeitet. Sofern der Auftragnehmer abweichend hiervon zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen auf personenbezogene Daten zurückgreifen soll, sind die ent- sprechenden Datenarten sowie die Zwecke, für die der Zugriff erfolgen darf, festzulegen. Der Auftragnehmer ist nicht befugt, Daten für eigene Zwecke oder für Zwecke Dritter zu verwenden. Der Auftraggeber hat das Recht, Weisungen über Art, Umfang und Verfahren der Datenverarbeitung zu erteilen.

  4. Umfang der Verarbeitung personenbezogener Daten Der Auftragnehmer verarbeitet Daten ausschließlich im Rahmen der getroffenen Vereinbarungen oder nach Weisungen des Auftraggebers. Er verwendet die Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auf-traggebers nicht erstellt.

Der Auftragnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftraggeber jederzeit berechtigt ist, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen im erforderlichen Umfang zu kontrollieren, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsicht-nahme in die gespeicherten Daten und Datenvereinbarungsprogramme. Es ist sicher- zustellen, dass der Auftraggeber Zugriff auf die schriftlichen Unterlagen (Ausdrucke und Dokumente) hat.

Nach Abschluss des Vertragsverhältnisses hat der Auftragnehmer sämtliche in seinen Besitz gelangten Unterlagen und erstellten Verarbeitungs- und Nutzungsergebnisse, die im Zusammen- hang mit dem Auftragsverhältnis stehen, dem Auftraggeber auszuhändigen.

Die Datenträger des Auftragnehmers sind danach BSI-konform zu löschen.

  1. Unterauftragnehmer Der Auftragnehmer wird Teilaufgaben aus diesem Vertrag an Unterauftragnehmer nur übertragen, wenn sich diese in gleicher Art und Weise zu dem Datenschutz und der Datensicherheit ver- pflichten.

  2. Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO Sofern es der zu vergebende Auftrag erfordert, dass der Auftragnehmer eine Verarbeitung per- sonenbezogener Daten im Auftrage des Auftraggebers durchführt, ist nach Zuschlagserteilung eine den Anforderungen des Art. 28 DSGVO entsprechende Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zu unterzeichnen. Da-rin ist insb. zu garantieren, dass technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) getroffen werden um sicherzustellen, dass die Verarbeitung im Einklang mit daten- schutzrechtlichen Vorschriften erfolgt. Auf Seiten des Auftraggebers unterzeichnet die Verein- barung der Verantwortliche im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO.

  3. Salvatorische Klausel Wird nach Beginn der Vertragsdurchführung erkennbar, dass die bisher getroffenen Regelungen zur Vertraulichkeit und zum Datenschutz nicht ausreichend sind, vereinbaren Auftragnehmer und Auf- traggeber weitergehende Maßnahmen zur gesetzeskonformen Durchführung des Auftrags, wozu insb. der Abschluss und die Ergänzung einer Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung im Sinne der Ziff. 7 dieser Erklärung zählen.

Ich/Wir nehme(n) zur Kenntnis, akzeptiere(n) und bestätige(n), dass ich/wir bei Nichtabgabe der Erklärung bzw. bei unvollständiger oder nicht rechtzeitiger Abgabe bei der betreffenden Auftrags- vergabe unberücksichtigt bleibe(n).

Des Weiteren ist mir/uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärungen meinen/unseren Ausschluss von diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge hat.

(Ort/Datum) (Name der erklärenden, natürlichen Person)

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung