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Ballistische Unterziehschutzwesten mit modularer Außentragehülle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 21:58 (Europe/Berlin)

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TECHNISCHE LIEFERBEDINGUNGEN TL-TH 2 für Ausgabe Juli 2026 Ballistische Unterziehschutzweste TH inkl. modulare Außentragehülle Seite 1 von 19 Erstellt 14.40

Artikelnummer: 72017 Artikelbezeichnung: ballistische Unterziehschutzweste TH, Damen und Herren

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Inhalt

1 Allgemein (A) .......................................................................................................................................................... 3 1.1 Ausschlusskriterium ............................................................................................................................................................ 4 1.2 Richtlinien, geltende Normen (A) ....................................................................................................................................... 4 1.3 Qualitätsprüfung/Bewertung .............................................................................................................................................. 5 1.4 Angebotsmuster (A) ............................................................................................................................................................ 5 1.5 Größenspiegel (A) ............................................................................................................................................................... 6 1.6 Technische Angebotsunterlagen (A) ................................................................................................................................... 6 1.7 Vorproduktionsmuster ........................................................................................................................................................ 7 1.8 Qualitätssicherung (A)......................................................................................................................................................... 7 2 Technische Anforderungen (A) ................................................................................................................................ 8 2.1 Oberstoff (A) ....................................................................................................................................................................... 8 3 Trageakzeptanz/Tragekomfort (B) ......................................................................................................................... 10 3.1 Bewegungsfreiheit (B) ....................................................................................................................................................... 10 3.2 Gestaltung der individuellen Anpassbarkeit (B) ............................................................................................................... 10 3.3 Seitliche Überdeckung (A) ................................................................................................................................................. 10 4 Konstruktive Details, Ausführung, Material (A) ...................................................................................................... 12 4.1 Ballistisches Schutzpaket (A) ............................................................................................................................................. 12 4.2 Aufrüstbarer Stichschutz (A) ............................................................................................................................................. 13 4.3 Schockabsorber/Traumaplatten (A).................................................................................................................................. 14 5 Ausführung der Westenhüllen (A) ......................................................................................................................... 15 6 Kennzeichnung (A) ................................................................................................................................................ 17 7 Beschaffenheit der Transporttasche (A) ................................................................................................................. 17 8 Durchführung von Vermessungen (A) .................................................................................................................... 18 9 Verpackung .......................................................................................................................................................... 19 9.1 Grundverpackung .............................................................................................................................................................. 19 9.2 Versandverpackungen ....................................................................................................................................................... 19

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1 Allgemein (A)

Gemäß der Konzeption zur Ausstattung der Thüringer Polizei mit ballistischen Schutzwesten für allgemeine polizeiliche Aufgaben werden alle Polizeivollzugsbeam- tinnen/-beamte (PVB) mit einer ballistischen Schutzweste inkl. aufrüstbarem Stichschutz und Taktischer Wechselhülle bzw. modulare Außentragehülle, als offene Trageweise, ausgestattet.

Die Schutzweste soll den Träger vor Geschosseinwirkungen aus Kurzwaffen und Maschinenpistolen des Kalibers 9 x 19 mm sowie vor Geschossen mit erhöhter Geschossenergie aus den Waffen Makarov, Tokarev und Magnum (ballistischer Schutz), sonstigen mechanischen Einwirkungen und gegen spitze Gewalt mit Mes- sern (Stichschutz) schützen. Sie soll nicht nur das Durchdringen des Geschosses verhindern, sondern auch schwere Verletzungen vermeiden, die durch den Impuls des gestoppten Geschosses auf den Körper entstehen können.

Der zu schützende Bereich beschränkt sich im Allgemeinen auf den Oberkörper, in der Regel auf einen Rundumschutz. Die Schutzeigenschaften der Schutzweste müssen unabhängig von den äußeren Bedingungen gegeben sein, insbesondere dürfen Feuchtigkeit oder Temperatur die Schutzwirkung nicht herabsetzen.

Die Schutzweste wird von Beamtinnen/Beamten regelmäßig im täglichen Dienst über einen längeren Zeitraum (z. B. eine Dienstschicht bis zu 12 Stunden) getra- gen.

Ausschreibungsgegenstand ist die ballistische Unterziehschutzweste (BUZSW) - Damen/Herren als Set bestehend aus:

  • Ballistisches Schutzpaket (Vorder- und Rückenteil)
  • Schockabsorber (Letal-/Spinalbereich) – sofern erforderlich,
  • Stichschutzeinlagen (Vorder- und Rückenteil),
  • einer Unterziehhülle (Farbe cremeweiß)
  • der Bedienungs- und Pflegeanweisung (deutschsprachig),
  • einer Tragetasche für Lagerung und Transport
  • zwei modulare Außentragehüllen (mATH) (s. TL-A 20b)
  • ein Taschensatz entsprechend der TL-A20b

Das ballistische Schutzpaket inkl. der modularen Aufrüstung mit Stichschutz und Schockabsorber muss für die Verwendung in der Unterzieh- und Außentragehülle geeignet sein.

Grundlage der erforderlichen Eigenschaften für die BUZSW bildet die Technische Richtlinie (TR) „Ballistische Schutzwesten" Stand März 2008, Revisionen: 10/2008 (Nr.4.4, letzter Absatz) und 09/2009 (Anlage1, Geschossangaben SK4) des Polizeitechnischen Instituts (PTI) der Deutschen Hochschule der Polizei (DHPol).

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Die ballistische Schutzweste muss der Schutzklasse SK 1 plus sowie der Schutzwirkung des Stichschutzes (VPAM-APR 2006, Prüfstufe 3 und Sondermunition sowie VPAM-KDIW 2004, Stand: 18.05.2011 Klasse K1) gemäß der TR „Ballistische Schutzwesten" entsprechen. Schutzklasse 1 plus beinhaltet den Schutz gegen Weich- kerngeschosse und Polizeigeschosse, verschossen aus Kurzwaffen (einschließlich Maschinenpistole) im Kaliber 9 x 19 mm (inklusive aufgesetztem Schuss) und gegen Geschosse mit erhöhter Geschossenergie aus den Kurzwaffen Makarov, Tokarev und 375 Magnum (Referenzbeschuss gem. Punkt 4.1).

Die Schutzweste muss der angegebenen TR „Ballistische Schutzwesten" in dem jeweils aktuell gültigen Stand grundsätzlich entsprechen und nach den darin spezifi- zierten Vorgaben geprüft und zertifiziert sein. Die Prüfstelle muss vom PTI anerkannt sein.

Eine Gebrauchsanweisung in deutscher Sprache ist beizufügen.

Der Damenschutz muss im Brustbereich so ausgestaltet sein, dass er ohne Beeinträchtigung des Tragekomforts oder der Schutzwirkung getragen werden kann. Die erforderlichen anatomischen Ausformungen sind möglichst nahtfrei auszuführen. Vom Bieter ist im Angebot gefordert, die Variationsmöglichkeiten der Weste textlich zu beschreiben und die Zahl der möglichen Versionen zu quantifizieren.

Eine Gestaltung der BUZSW, verbunden mit einer entsprechenden Materialauswahl, die es ermöglicht, auch in Verbindung mit einem Spezialunterhemd/-shirt Körperwärme und -feuchtigkeit von der Körperoberfläche abzuleiten, wird gefordert.

Es sind Zertifikate einzureichen, die die vorstehend im Text geforderten technischen Eigenschaften bestätigen.

erfüllt: nicht erfüllt: (A)

1.1 Ausschlusskriterium

Die mit "(A)" gekennzeichneten Forderungen stellen Ausschlusskriterien dar. Die mit einem "(B)" versehenen Punkte erfordern eine Bewertung. Hinweis: Bei den mit einem"(A)" gekennzeichneten Punkten erfolgt bei Nichteinhaltung einer der Forderungen der sofortige Ausschluss des Angebots!

1.2 Richtlinien, geltende Normen (A)

Die Westen müssen in allen Einzelheiten fachgerecht und hochwertig verarbeitet sein, so dass sie starker Gebrauchsbeanspruchung standhalten. Alle in dieser Weste verarbeiteten, zertifizierbaren Materialien müssen Öko-Tex Standard 100 Kl.2, oder gleichwertig zertifiziert sein. Die verwendeten Zutaten haben farblich zum Oberstoff zu passen, müssen farbecht und waschbeständig sein und in ihren Maßänderungen dem Oberstoff ent- sprechen

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Die Weste ist neutral zu gestalten, das heißt, Etiketten u.a. sind ohne Label/Firmenname zu gestalten. Bei einem Wechsel des Vorlieferanten ist das LZN unverzüglich zu informieren und die betreffende Ware zur Freigabe vorzulegen.

erfüllt: nicht erfüllt: (A)

1.3 Qualitätsprüfung/Bewertung

Die Prüfung und Bewertung der Angebotsmuster erfolgt durch den Auftraggeber in 2 Schritten, auf Grundlage dieser Leistungsbeschreibung, sowie eines Praxis- tests.

Die Bewertung der BUZSW erfolgt ausschließlich über einen Praxistest, der in den Bewertungsunterlagen beschrieben wird. Hier wird folgendes überprüft:

  • Anpassbarkeit (B)
  • Bewegungsfreiheit (B)

1.4 Angebotsmuster (A)

Jeder Bieter hat ein komplettes BUZSW-Set produktneutral (ohne Firmenlabel o.ä.) für Damen und Herren anzubieten.

Die BUZSW bestehen aus einem kompletten Paket (Unterziehschutzwestenset mit mATH) mit folgendem Lieferumfang: 1 Stück Transport- und Aufbewahrungstasche, 1 Set Ballistisches Paket (Vorder- und Rückenteil) mit aufrüstbaren Stichschutz und Traumaschutz, 1 Stück Unterziehhülle in der Farbe: Cremeweiß (RAL 9001), 1 Stück Gebrauchs-/Nutzungsanleitung in deutscher Sprache mit Hinweisen zur Trageweise sowie Pflege und Aufbewahrung, 1 Stück modulare Außentragehülle.

Zwingend erforderlich ist die Abgabe von drei Herrenmodellen und drei Damenmodellen im Farbton Cremeweiß als Angebotsmuster im kompletten Lieferumfang.

Die benötigten Größen sind vom Bieter im Vorfeld durch eine eigene Vermessung der Probanden zu ermitteln.

1x eine Nestzeichnung im Maßstab 1:1 (Gradierung) der Konfektionsgrößen der Herren ist einzureichen. 1x eine Nestzeichnung im Maßstab 1:1 (Gradierung) der Konfektionsgrößen der Damen ist einzureichen.

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Bei den Mustern handelt es sich um bewertungsrelevante Unterlagen. Eine Nachforderung ist nicht möglich. Liegen die Muster, in den geforderten Größen, nicht mit Ablauf der Angebotsfrist der Vergabestelle vor, ist das Angebot zwingend von der Wertung auszu- schließen.

Nebenangebote sind nicht zugelassen. Eine Beschaffung z.B. zur Poolbildung soll auch ohne individuelle Anpassung in Konfektionsgrößen möglich sein.

Modulare Außentragehülle Die modulare Außentragehülle ist gemäß der gesonderten TL-A 20b, Stand 06/2026 anzubieten und soll zur Aufnahme der angebotenen ballistischen Pakete der Unterziehschutzwesten geeignet sein, so dass die mit der Unterziehschutzweste erreichten Schutzeigenschaften (Schutzbereich und seitliche Überlappung) erhal- ten bleibt.

Um eine möglichst neutrale Bewertung gewährleisten zu können, sind sämtliche Angebotsmuster ohne Firmenlabel einzureichen. Muster, die Rückschluss auf den Hersteller zulassen, können nicht gewertet werden (A).

erfüllt: nicht erfüllt: (A)

1.5 Größenspiegel (A)

Die Beschaffung erfolgt nach:

  1. Individuellen Körpermaßen des Trägers
  2. Konfektionsgrößen Damen (Ausformung Vorderteil) und Herren Die individuellen Maßanfertigungen von Sondergrößen (Über-/Untergrößen) (d. h. größer als XL lang bzw. kleiner als S kurz) ist mit vorzusehen.

erfüllt: nicht erfüllt: (A)

1.6 Technische Angebotsunterlagen (A)

Technische Datenblätter/Werksprüfzeugnisse des Oberstoffs mit allen in der TL geforderten Daten sind dem Angebot beizufügen. Öko-Tex Standard 100 Kl. 2-Zertifikate oder vergleichbar für alle eingesetzten, zertifizierbaren Materialien sind dem Angebot beizufügen. Angebote ohne diese vollständigen Unterlagen werden nicht gewertet. Bieter: Seite 6 von 19

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Ausführungen, wie Zertifizierungen, Erläuterungen sowie konkrete Beantwortung geforderter Angaben zu den Eigenschaften und Leistungsmerkmalen des Ange- botes sind nach der Chronologie der Leistungsbeschreibung vorzunehmen. Der Bieter ist gehalten, Referenzen darzulegen, mit denen nachvollziehbar ersichtlich ist, wie er in den letzten fünf Jahren Unterziehschutzwesten in entsprechen- der Qualität produziert hat. Des Weiteren sollen aus den Angaben die Mengen (Produktionskapazität) mit der dafür benötigten Produktionszeit ersichtlich sein.

Es ist in den Angebotsunterlagen schriftlich zu garantieren, dass der Aufbau der ballistischen Pakete der zu liefernden Unterziehschutzweste mit dem angebotenen und im Zertifikat beschriebenen Aufbau identisch ist.

Ein Angebot ist auszuschließen, wenn diese Unterlagen nicht vollständig eingereicht werden. Eine Nachforderung von Unterlagen behält sich die Vergabestelle vor. Die Bieter haben keinen Anspruch auf Nachforderungen.

Hinweis: Bei den mit einem (A) gekennzeichneten Punkten erfolgt bei Nichteinhaltung einer der Forderungen der sofortige Ausschluss des Angebots!

erfüllt: nicht erfüllt: (A)

1.7 Vorproduktionsmuster

Vor Beginn der Produktion sind je zwei Westen in einer Damengröße und einer Herrengröße gemäß Absprache zur Freigabe vorzulegen. Je eine Weste wird mit einem Freigabevermerk zurückgesandt. Erst nach Freigabe dieser Muster kann mit der Serienfertigung, unter Einhaltung der vertraglich vereinbarten Forderungen, begonnen werden.

1.8 Qualitätssicherung (A)

Neben der Beibringung der geforderten Zertifikate verpflichtet sich der Auftragnehmer zur Durchführung von Qualitätssicherungsmaßnahmen. Durch Qualitätssi- cherungsmaßnahmen/-prüfungen während der Abnahme der Schutzwesten und durch eine begleitende Qualitätssicherung soll nachgewiesen werden, dass die ballistische Schutzweste die zugesagten ballistischen Schutzeigenschaften über die garantierte Lebensdauer erfüllt. Im Rahmen dieser Qualitätssicherung sind zu ermitteln:

  • Traumawert
  • V50-Grenzwert
  • Prüfung Sondergeschosse

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Die erforderlichen Westen werden vom Auftraggeber oder einem durch ihn Beauftragten aus der bestellten Produktion gezogen. Hierbei wird jede 200ste Weste einer Überprüfung unterzogen. Die Prüfungen sind in einem anerkannten Prüfinstitut oder Prüfeinrichtung des Herstellers durchzuführen. Sollten keine geeigne- ten Prüfräume zur Verfügung stehen oder der Anbieter keinen deutschen Fertigungsstandort haben, ist die Prüfung in einem deutschen Beschussamt durchzufüh- ren. Die Kosten für die Prüfung trägt der Auftragnehmer. Entsprechende Prüfprotokolle sind zu führen und dem Auftraggeber jährlich kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dies ist in den Angebotsunterlagen schriftlich zu bestätigen.

erfüllt: nicht erfüllt: (A)

2 Technische Anforderungen (A)

2.1 Oberstoff (A)

Alternativen sind unter der Voraussetzung, dass alle hier geforderten Materialeigenschaften erfüllt werden, zugelassen. Ist dies nicht der Fall, muss der Bieter ausgeschlossen werden.erfüllt:nicht erfüllt (A):
Material Obermaterial100 % Polyester
FarbeCremeweiß
GewichtISO 3801, Methode 5 / DIN EN 12127180 g/m² ± 5 g/m²
Fadenanzahl/cmKette: 60 ± 5 Schuss: 36 ± 3
Luftdurchlässigkeit im NeuzustandEN ISO 9237, 100 Pa30 ± 10 l/m²/sec
Maßänderung nach 3 Wäschen Kette SchussDIN EN ISO 5077/ ISO 6330 4N; F 1,5 %  1,5 %

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Höchstzugkraft Kette SchussEN ISO 13934-1 1100 N/5cm  1100 N/5cm
Weiterreißfestigkeit Kette SchussEN ISO 13937-2 30 N  30 N
Pilling AbseiteEN ISO 12945-2Note ≥ 4
Scheuerbeständigkeit ObermaterialDIN EN ISO 12947-2, 9 kPa, Wolle≥ 50.000 Touren
Schiebefestigkeit Kette SchussEN ISO 13936-1
 250 N
 250 N

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3 Trageakzeptanz/Tragekomfort

Die Bewertung erfolgt im Rahmen des beschriebenen Praxistests.

3.1 Seitliche Überdeckung (A)

Es ist zu gewährleisten, dass die Überdeckung über den gesamten Einstellbereich gewährleistet wird und kein Seitenspalt auftreten kann (Rundum-Schutz).

erfüllt: nicht erfüllt: (A)

3.2 Gestaltung der individuellen Anpassbarkeit (B)

Zur optimalen, individuellen Anpassung der BUZSW an den Träger müssen ausreichende Möglichkeiten für einfache, passgenaue Einstellungen im Schulterbereich und Seitenbereich vorhanden sein.

Überprüft wird die Gestaltung der individuellen Anpassbarkeit nach Bestückung mit ballistischen Schutzpaketen in der geforderten Größe.

3.3 Bewegungsfreiheit (B)

Ein optimaler Tragkomfort muss gewährleistet sein, insbesondere:

• Die grundsätzliche Bewegungsfreiheit (Beugen des Oberkörpers in diverse Richtungen, Hinknien/Aufrichten oder sonstige mobile Bewegungen wie laufen, strecken oder springen) auch bei schnellen Bewegungen muss gewährleistet sein. • Die BUZSW muss störungsfrei und bequem am Körper sitzen. • Es dürfen keine Behinderungen oder Druckeinwirkungen auf den Körper des Trägers/der Trägerin verursacht werden. • Die Arme müssen frei beweglich sein. Es darf zu keinen Druckeinwirkungen der Weste während des beidhändigen Schießens, des Bedienens von Kraftfahrzeugen sowie der Bedienung sonstiger FEM kommen. • Im Bauchbereich Drücken und Klemmen ausgeschlossen sein. • Der Kopf muss frei beweglich sein. • Die Weste darf beim Sitzen (insbesondere im Kfz) nicht gestaucht oder gegen den Hals gedrückt werden. • Die Atmung darf nicht beeinträchtigt werden. • Das Tragen und Ziehen der Dienstwaffe muss ohne Einschränkung möglich sein. • Die Ränder und Nähte sind so zu gestalten, dass auch bei längeren Tragezeiten die Haut frei von spürbaren Druck- und Scheuerstellen ist.

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• Das Tragen und der Zugriff auf die am Einsatzmittelgurt befindlichen Einsatzmittel darf nicht eingeschränkt werden. • Beim Rückenteil wird besonderer Wert auf einen guten Sitz im Bereich der Schulterblätter gelegt.

Die oben genannten Punkte werden durch einen Praxistest in folgender Form überprüft:

  1. Station: Büro-/Innendienst Der Proband führt verschiedene alltägliche Bürotätigkeiten aus, die während eines Dienstes vorkommen können. Diese werden in stehende, sitzende und bü- ckende/knieende Tätigkeiten untergliedert und werden wie folgt abgebildet: • Stehen - auf erhöhter Fläche im Wachleiterbereich/Tresen • Sitzen - Erstellen von Berichten/Anzeigenaufnahme am Computer • Bücken/knieen - Herausholen/Ablegen von Ordnern oder Führungs- und Einsatzmitteln (FEM) aus einem Regal

  2. Station: polizeiliche Maßnahme An dieser Station wird eine Festnahmesituation simuliert, der sich der Festzunehmende mittels körperlicher Gewalt entziehen will. In der weiteren Folge soll die Handfessel angelegt und der Transport in die Arrestzelle erfolgen, sodass die Person im Anschluss von dem Probanden durchsucht werden kann.

  3. Station: Streifenfahrt/-wagen Eine weitere Station bildet die Streifenfahrt und das Handeln am Streifenwagen ab. Hierbei werden das Ein- und Aussteigen sowie das Autofahren an sich, ein- schließlich der Bedienung der verschiedenen Funktionselemente innerhalb des Fahrzeuges sowie das Herausholen und Verstauen von FEM wie bspw. Verkehrske- gel und ballistische Schutzausstattung abgebildet.

  4. Station: dynamische Belastung Zur Erprobung der dynamischen Situationen wird eine Verfolgungsszene simuliert. Die Verfolgung führt durch ein Treppenhaus (auf- und abwärts) und einem Sprung von erhöhter Position (dritte/vierte Stufe), weiter über eine Freifläche (ca. 50 m) zu einem Hindernis, welches überwunden werden muss (Höhe ca. 1 m - Simulation Zaun).

  5. Station: Simulation Schusswaffenanwendung An dieser Station werden verschiedene Szenarien mit der Dienstpistole und der Mitteldistanzwaffe der Thüringer Polizei durchgeführt. Der Ablauf ist dabei für jede Waffe gleich. Eine tatsächliche Schussabgabe erfolgt dabei nicht. Der Proband wird hierfür eine sogenannte Rotwaffe verwenden, die für derartige Szenarientrai- nings vorgehalten wird.

Der Proband wird hierbei die Kontrollübung gem. der PDV 211 absolvieren, bei der sowohl stehende und knieende Anschläge mit und ohne Deckung sowie ein Magazinwechsel mit der jeweiligen Waffe durchgeführt werden muss. Im Anschluss wird durch den Probanden der liegende Anschlag eingenommen. Das Wegste- cken (Holstern) und Ziehen der Dienstpistole wird in diesem Zusammenhang ebenso abgebildet. Abschließend werden durch den Probanden die Anschlagsarten stehend, knieend und liegend an der Deckung inkl. eines Auslagenwechsels durchgeführt.

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4 Konstruktive Details, Ausführung, Material (A)

Unter Beachtung bzw. Voraussetzung von der TR „Ballistische Schutzwesten“, wird eine modulare Lösung vom ballistischen Schutzpaket, Stichschutz und Trauma- schutz (Schockabsorber) gefordert.

erfüllt: nicht erfüllt: (A)

4.1 Ballistisches Schutzpaket (A)

Die ballistischen Pakete Schutzklasse 1 plus (SK 1+) müssen der Schutzklasse 1 gemäß der TR „Ballistische Schutzwesten“ inkl. aufgesetztem Schuss und Sondermu- nition Polizei (QD-PEP II, Action 4) inkl. aufgesetztem Schuss entsprechen sowie folgenden Sonderprüfungen gem. VPAM erfüllen:

KaliberGeschossartGeschossmasse [g]Geschwindigkeit [m/s]Winkel [°]Entfernung [m]Messlauf Länge [mm] / Drall [mm]
9 mm MakarovFMJ/RN/FeC6 ± 0,1350 ± 10905260/240
7,62 x 25 TokarevFMJ/RN/SC5,5 ± 0,1450 ± 10905260/240
357 MagnumFMJ/FN/SC10,2 ± 0,1430 ± 10905300/430

Details zum Beschuss und den einzuhaltenden Werten sind in der TR „Ballistische Schutzwesten“, Anlage 1 i.V.m. der VPAM BSW 2006, aufgeführt.

Abpraller und seitliche Geschossaustritte beim 25° Beschuss (6.9. VPAM BSW 2006) führen zum Ausschluss aus dem laufenden Verfahren.

Das ballistische Schutzpaket ist leicht, flach und flexibel auszulegen. Das Flächengewicht der ballistischen Materialien darf 4,4 kg/m² nicht überschreiten. Als ballistisches Material ist Aramid oder Polyethylen oder eine Kombination beider Materialien zulässig. Die einzelnen Lagen sind gegen Verrutschen zu sichern. Schutzwesten, bei denen die ballistischen Schutzpakete die Faser Zylon (PBO) enthalten, werden nicht berücksichtigt. Die Nichtanwendung der Faser Zylon ist schriftlich zu bescheinigen.

Die ballistischen Schutzelemente müssen sich in einer eigenen, singulären Einschweißhülle befinden, die Schutz vor Feuchtigkeit (gem. ISO 811 >min. 200 mbar auf Schweißnaht) und UV-Einstrahlung bietet (analog zu AS/NZS 4399:2017 > UPF-Wert min. 50+).

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Die Kanten des ballistischen Schutzpaketes sind so zu gestalten, dass keine scharfen Abstufungen („Treppenstufeneffekt“) erkennbar sind (übergangslose Anpas- sung an die Körperkontur). Der Damenschutz muss anatomisch ausgeformt lieferbar sein. Der ballistische Schutz des Front- und Rückenbereiches ist, soweit dies aus Tragbarkeitsgründen möglich ist, so hochgezogen wie möglich zu gestalten. Insgesamt soll die Schutzfläche so groß wie möglich gewählt werden. Vorder- und Rückenteil sowie Angriff- und Körperseite müssen klar unterscheidbar sein.

Die Aufbaustärke soll 10 mm nicht übersteigen.

Der Bieter gibt im Angebot die Höhe der ballistischen Schutzfläche für Westen der Konfektionsgrößen entsprechend der Angebotsmuster an. Des Weiteren verpflichtet sich der Bieter zur Angabe aller Größen von ballistischen Paketen, die bezogen werden können, unter Einordnung in handelsübliche Konfektionsgrößen mit der jeweiligen Angabe von Maßen in cm.

Zur Körperinnenseite sind Einschübe für Schockabsorber im Letal- und Spinalbereich vorzusehen.

erfüllt: nicht erfüllt: (A)

4.2 Aufrüstbarer Stichschutz (A)

Die ballistische Schutzweste ist mit einem aufrüstbaren Stichschutz vorzusehen. Die Stichschutzeinlage ist als eigenständige, zusätzliche Einlage in die Unterzieh- hülle sowie in die mATH integrierbar auszuführen, sodass die Schutzweste mit und ohne Stichschutz getragen werden kann. Der Tragekomfort sollte durch den Stichschutz nicht wesentlich eingeschränkt sein.

Der Stichschutz ist gem. VPAM KDIW 2004, in der Klasse K 1 mit einer Auftreffenergie von mindestens 25 Joule anzubieten. Die Anforderungen an die Stichschutz- wirkung der Stichschutzeinlagen und die Prüfung der Wirkung sind in der TR „Ballistische Schutzwesten" Absatz 2.2 i.V.m. Absatz 4.4 dargestellt. Die ballistische Prüfung (3 Schuss unter einem Winkel von 90°) ist um 3 Schuss aufgesetzt mit DM 31 9 mm x 19 gem. Anlage 2 VPAM BSW 2006 zu ergänzen. Die Stichschutzeinla- gen sind so zu gestalten, dass die ballistische Schutzwirkung der angebotenen Westen voll erhalten bleibt und auch ansonsten die Eigenschaften der Schutzweste (wie Beweglichkeit des Nutzers, Tragekomfort) soweit wie möglich unverändert bleiben. Es muss konstruktiv sichergestellt sein, dass die Stichschutzeinlage nur in Verbindung mit dem ballistischen Schutzpaket verwendet werden kann, also ein Tragen der Stichschutzeinlage ohne gleichzeitiges Tragen des ballistischen Schut- zes verhindert ist.

Es sind Damen- und Herrengrößen – passend zu den Schutzpaketgrößen – mit einer Abdeckung von wenigstens 85 % der Größe des Ballistischen Paketes vorzuse- hen. Der Stichschutz ist so zu gestalten, dass dieser sich flexibel an die Form des Schutzpaketes, insbesondere bei der Damenversion, anpasst.

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Das Flächengewicht darf 4,2 kg/m² inkl. Umhüllung nicht überschreiten. Bei Verwendung eines Kettengeflechts, ist der Stichschutz aus einem korrosionsbeständi- gen Edelstahlringgeflecht auszuführen und bei Einbettung in einer Kunststoffmasse, muss diese hinsichtlich ihrer mechanischen Eigenschaften – insbesondere Zugfestigkeit, Reißdehnung, Druckfestigkeit, Biegefestigkeit, Schlagfestigkeit und Elastizität – gegen den UV-Anteil des Tageslichts für die Zeit der Gewährleistung beständig sein. Die UV-Lichtbeständigkeit kann alternativ über die Lichtundurchlässigkeit der Umhüllung sichergestellt werden.

Der Nachweis ist durch ein Prüfprotokoll oder einen Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle zu erbringen und mit dem Angebot einzureichen.

erfüllt: nicht erfüllt: (A)

4.3 Traumaschutz (A)

Zur Reduzierung einer Verletzung, die durch den Impulsübertrag eines von der Schutzweste gestoppten Geschosses auf den Körper erzeugt wird (Trauma) ist eine Eindrucktiefe von 30 mm ± 3 mm (Mittelwert), zulässig. Auf dem vorderen ballistischen Paket im Bereich des Solarplexus (Herzbereich) sowie auf dem hinteren ballistischen Paket entlang der Wirbelsäule (Spinalbereich) ist eine Eindrucktiefe von 20 mm ± 2 mm (Mittelwert) vorzusehen. Anzustreben ist ein möglichst gerin- ger Traumawert. Insoweit die vorgenannten Kriterien durch das ballistische Packet nicht direkt erfüllt werden kann, sind Schockabsorber/Traumaplatten vorzuse- hen.

Diese sind in leichter Bauweise (z. B. aus Polycarbonat) herzustellen und sollen körperseitig in aufgenähte Taschen des Schutzpaketes leicht eingeschoben werden können. Die Materialstärke darf 2 mm nicht übersteigen.

Vorderteil: Der Schockabsorber bzw. Bereich mit den erhöhten Anforderungen soll primär den Herzbereich abdecken und wenigstens eine Größe von etwa 130 x 170 mm bei kleinen Konfektionsgrößen bzw. 160 x 200 mm bei großen Konfektionsgrößen aufweisen.

Rückenteil: Der Schockabsorber bzw. Bereich mit den erhöhten Anforderungen soll die Wirbelsäule und einen Streifen links- und rechtsseitig der Wirbelsäule in einer Breite von wenigstens 120 mm überdecken. Die Länge soll in Abhängigkeit der Konfektionsgröße bei Damengrößen von min. 210 mm bis 300 mm und bei Herrengrößen 270 mm bis 360 mm abdecken.

Die Plastizitätsprüfung erfolgt gem. TR Ziff. 4.4 Abs. 3 mit Kaliber 9 x 19 mm (3 Schuss, DM41, 5 m, Probengröße bei Schockabsorber ca. 400 x 350 mm). Der Nachweis ist durch ein Prüfprotokoll oder einen Prüfbericht einer anerkannten Prüfstelle zu erbringen und mit dem Angebot einzureichen.

erfüllt: nicht erfüllt: (A)

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5 Ausführung der Westenhüllen (A)

Die Unterziehschutzweste muss für eine verdeckte Trageweise geeignet sein (z. B. unter der Zivilkleidung oder Uniformbluse/dem Uniformhemd). Diese Forderung gilt – soweit im Gesamtzusammenhang der technischen Lösung sinnvoll – auch für andere Bestandteile der Tragehülle wie Klettverschlüsse und Elastikeinsätze.

Vorder- und Rückenteile sind getrennt auszuführen. Es muss möglich sein, die Passform der Schutzweste im Schulter- und Seitenbereich individuell für den Nutzer durch Veränderung des Abstands von Vorder- und Rückseite anzupassen, um eine Anpassung an die Körperform und Bewegungssituation vornehmen zu können. Dies muss mittels an den Befestigungslaschen von Front-/Rückenteil angebrachten Klettverschlüssen gewährleistet sein. Hierbei sind die Haken-Flausch-Verbindungsstücke sicher und flach zu gestalten, um ein sichtbares Auftragen der Weste in der verdeckten Trageweise zu vermei- den. Die Enden der Befestigungslaschen sollten abgeschrägt oder rund sein, um ein Aufstellen der Enden zu vermeiden.

Die seitlichen Klettverschlüsse müssen von hinten nach vorn geführt werden. Der Schutz aller lebenswichtigen Organe muss gewährleistet sein. Dabei ist eine anatomisch sinnvolle Flächenaufteilung zu wählen. Durch den Einsatz geeigneter Materialien und Konstruktionen sind Beschädigungen an der Oberbekleidung zu verhindern.

Die Verbindung von Vorder- und Rückenteil muss im Seitenbereich durch Elastik-Klettverbindungen mit ausreichenden Überlappungsanteil erfolgen. Klettverschlüsse, ggf. andere Verschlussteile und Stretchstreifen dürfen auch nach mehreren Waschgängen in ihrer Funktion nicht beeinträchtigt werden und müssen farbecht sein. An den Klettverschlüssen sind Griffe oder Klettaussparungen als Grifffläche zum besseren Anfassen und Öffnen vorzusehen.

Die BUZSW soll leicht und flexibel sein und sich gut dem Körper, speziell den Bewegungen der Trägerin/des Trägers, anpassen. Insbesondere muss auch sicherge- stellt sein, dass, soweit technisch möglich, einem außenstehenden Betrachter das nutzerseitige Tragen einer Schutzweste verborgen bleibt.

Die Westenhüllen sollen mechanisch strapazierbar sein. Die BUZSW müssen in allen Einzelheiten die fachgerechte Verarbeitung einer hochwertigen und starken Beanspruchung ausgesetzten Kleidungsstückes aufweisen.

Die Westenhülle muss in handelsüblichen Waschmaschinen bei mindestens 40 °C waschbar sein und darf sich weder verziehen noch ihre Form ändern. Das Etikett mit den Pflegehinweisen und sonstigen Angaben gem. TR „Ballistische Schutzwesten“ sind im Inneren der Hülle anzubringen.

Zur Vermeidung von Beschädigungen durch Abrieb sollen der untere Bereich der Schutzwestenhülle auf der Innenseite ca. 30 mm und auf der Außenseite mit einem ca. 120 mm hohen Scheuerschutz versehen werden. Der Scheuerschutz kann entfallen, wenn das verwendete Material der Hülle diese Aufgabe leistet und dies durch den Anbieter schriftlich bestätigt wird.

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Die Westenhüllen dienen zur passgenauen Aufnahme der ballistischen Pakete einschließlich des aufrüstbaren Stich-und Traumaschutzes. Sie müssen so gestaltet sein, dass die Schutzelemente am Körper unter allen Bedingungen in einer optimalen Position gehalten werden und sowohl Körperabde- ckung als auch Tragekomfort gewährleistet sind. Die Schutzelemente sollen sich aus der Westenhülle leicht entnehmen und sicher wieder einbringen lassen. Ein entsprechender Verschlussmechanismus (Reißverschluss) muss in Robustheit und Größe so dimensioniert sein, dass dies über den Zeitraum der Nutzung der Weste gewährleistet ist. Die Reißverschlüsse der Einschuböffnungen müssen sich auf der jeweiligen Außenseite befinden und müssen in der Verschlussposition abgedeckt sein. Er darf sich weder in den unteren Kanten (da der Reißverschluss nicht permanent dem Gewicht der Schutzelemente ausgesetzt werden darf) noch auf der Innen- seite (Wirkung Sekundärprojektile) befinden. Die Hals-, Rücken und Armausschnitte sind mit einem elastischen Bündchen (20 mm  5 mm) in geeigneter Materialauswahl und flach zu verstürzen.

Durch den Einsatz eines geeigneten, stabilen Innenfutters sind eine möglichst geringe Stauwärme und optimale Feuchtigkeitsaufnahmen zu gewährleisteten. Der Bieter muss die entsprechenden Eigenschaften der von ihm eingesetzten Materialien in den Angebotsunterlagen erläutern.

Es ist darauf zu achten, dass beim Tragen der Schutzweste möglichst wenige Geräusche entstehen, die zu einer Entdeckung der Trägerin/des Trägers oder zum Erkennen des Tragens einer Schutzweste führen könnte.

Anmerkung: Die auf einem Kleiderbügel hängende Aufbewahrung der BUZSW ist über einen längeren Zeitraum vorzusehen, ohne dass hierbei die Schutzelemente ihre vorgese- hene Position verändern oder der Bereich der Schulterinnenseite der Hüllen beschädigt wird (garantieerhaltende hängende Lagerung).

erfüllt: nicht erfüllt: (A)

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6 Kennzeichnung

Neben der Kennzeichnung der ballistischen Schutzpakete gemäß Nr. 4.1 der TR sind die Schutzwesten durch den Auftragnehmer mit einer individuellen Kennzeich- nung gem. polizeilichen Bestandserfassungssystem (Objektnummer) durch Aufdruck oder in einer anderen geeigneten Form zu versehen. Die Objektnummern (sog. TH-Nummern) werden von dem Auftraggeber zeitgerecht zur Verfügung gestellt. Die Anbringung muss an der Innenseite des vorderen Schutzpaketes (werkseitiges Etikett) erfolgen. Für die Angebotsmuster ist die Objektnummer TH 03/2025 zu nutzen.

Die Westenhülle ist im Bereich der Einschuböffnungen mit einem Etikett zu versehen, welches folgende Angaben macht:

  • Hersteller (gilt nicht für die Angebotsmuster!)
  • Modell/Artikel
  • Größe
  • Herstellungsmonat/Herstellungsjahr

Das Etikett darf die Funktion des Reißverschlusses nicht beeinträchtigen. Die Lesbarkeit aller Kennzeichnungen wird bei bestimmungsgemäßem Gebrauch und der, vom Anbieter empfohlene Reinigung, mindestens über den Garantiezeit- raum zugesichert.

7 Beschaffenheit der Transporttasche (A)

Die Lieferung der Weste erfolgt in der beauftragten Trage- und Aufbewahrungstasche (Transporttasche). Durch diese Tasche muss eine sichere, knickfreie und hygienische Unterbringung, der Transport und die garantieerhaltende Aufbewahrung aller Bestandteile der Unterziehschutzweste gewährleistet werden. Ein leichtes und schnelles Herausnehmen und Verstauen muss möglich sein. Durch konstruktive Details ist eine getrennte Aufbewahrung der einsatzfähigen BUZSW und anderer Teile des Lieferumfangs zu gewährleisten. In einem Klarsichteinschub an der Transporttasche ist ein Etikett anzubringen, auf dem, neben werkseitigen Daten, die individuelle Kennzeichnung des Nutzers (Name-Vorname, ggf. DILP-Kennung oder sonstige interne Kennzeichnung), die Polizeibehörde, ggf. Dienststelle und die vorgegebene Objektnummer anzubringen sind.

erfüllt: nicht erfüllt: (A)

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8 Durchführung von Vermessungen (A)

Zur Gewährleistung des optimalen Schutzes sind die Körpermaße der Trägerin/des Trägers durch den Hersteller der Westen im Rahmen von Vermessungsterminen individuell zu ermitteln. Bei den BUZSW handelt es sich um personenbezogene Westen, d.h. die Produktion erfolgt auf der Grundlage der persönlichen Vermes- sung der Nutzerin/des Nutzers.

In diesem Zusammenhang hat sich ein feingliedriges Größensystem bei den BUZSW bewährt, welches sowohl eine optimale Passform als auch eine wirtschaftliche Weiterverwendung abgegebener BUZSW gewährleistet. Durch den Bieter ist das von ihm verwendete Größensystem bzw. die Größenzuordnung bei Angebotsab- gabe detailliert darzustellen. Es wird die Übermittlung eines Größenkatalogs, durch welchen die Zuordnung der ballistischen Pakete, hinterlegt mit Maßen in mm, zu den jeweiligen, handelsüblichen Konfektionsgrößen möglich ist, gefordert.

Bei der Größenermittlung einer BUZSW hat sich neben dem angeführten, individuellen Vermessen der Körpermaße nach Vorgabe von Maßblättern, auch die Grö- ßenermittlung mit Modell-/Musterwesten bzw. sogenannten Verpass-Sätzen bewährt. Aus diesem Grund wird vom Auftragnehmer die Bereitstellung von Muster- /Modellwesten in diversen Größen bzw. Verpass-Sätze insbesondere zu den Vermessungsterminen erwartet.

Die Vermessung der PVB erfolgt grundsätzlich durch den Auftragnehmer. Im Rahmen der Erstversorgung ist eine vollumfängliche Vermessung von bis zu 3.000 Personen durch ein vom Auftragnehmer zu stellendes Team durchzuführen, abhängig von der finalen Anzahl des Erstabrufs. Das Team ist leistungsstark aufzustel- len und soll in der Lage sein, eine hohe Anzahl (75+) von Vermessungen pro Tag durchzuführen. Die Terminplanung erfolgt in Abstimmung mit dem Auftraggeber. Die Vermessungen für die Erstversorgung finden an sieben Vermessungsstandorten in Thüringen statt. Die Vermessungsstandorte befinden sich in den Städten Gera, Gotha, Jena, Nordhausen, Saalfeld, Suhl und Erfurt beziehungsweise in umliegenden, den jeweiligen Dienststellen zugehörigen Liegenschaften. Die konkre- ten Örtlichkeiten werden dem Auftragnehmer rechtzeitig vor Durchführung der Vermessungen mitgeteilt. Auf den Vermessungsstandort Erfurt entfällt ein voraus- sichtlicher Anteil von ca. 25–26 % der im Rahmen der Erstversorgung durchzuführenden Vermessungen. Die übrigen Standorte weisen jeweils Anteile von ca. 10– 15 % auf. Die genannten Anteile dienen ausschließlich der Orientierung für die Angebotskalkulation und können sich im Rahmen der tatsächlichen Durchführung ändern. Hinzu kommt die jährliche Vermessung unserer Anwärter in der Bildungseinrichtung Meiningen (ca. 350-400 Stück). Der Freistaat Thüringen stellt z.Zt. einmal jährlich im Oktober Laufbahnbewerber ein.

Die Zeit für entsprechende Vermessungen richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf vor Ort. Gegebenenfalls sind mehrere Tage einzuplanen. Die für die Vermes- sung anfallenden Aufwendungen des Auftragnehmers, wie Personal-, Fahrt-, Unterbringungskosten usw. werden nicht gesondert vergütet.

Auf Grund der täglichen und langjährigen Tragezeit der Weste wird dem Tragekomfort und damit der Trageakzeptanz ein hoher Stellenwert beigemessen. Insofern ist bei Vermessungen ausreichend Zeit für Fragen seitens der Bedarfsträger oder Erläuterungen der Auftragnehmer (Vermesser) sowie die Durchführung von Sitz- proben mit angelegter Musterweste einzuplanen.

In Abhängigkeit der künftigen Zuweisung von weiteren Haushaltsmitteln ist der Erwerb von mindestens einem Verpass-Satz und die Schulung von vier Mitarbei- tern zur eigenständigen Durchführung von Verpassungen außerhalb der Regeltermine vorgesehen. Die Vorlage einer entsprechenden Kostenaufstellung bzw. Offerte zur kostenfreien Leihgabe und/oder Schulung ist bereits mit dem Angebot erwünscht.

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erfüllt: nicht erfüllt: (A)

9 Verpackung

9.1 Grundverpackung

Das BUZSW-Set ist in der Aufbewahrungs- und Transporttasche zu liefern.

9.2 Versandverpackungen

Alle Abrufe sind in der Grundverpackung in stabilen Transportkartons (doppelwellig) mit maximal 5 BUZSW-Sets zu versenden. Jedem Transportkarton ist ein Inhaltsverzeichnis mit folgenden Angaben beizufügen: Vertragsnummer, Objektnummer (TH-Nummer), Nutzer (Name-Vorname oder interne Individualnummer), Behörden, ggf. Dienststelle und Seriennummer gemäß Zuordnungsliste. Die Anlieferung erfolgt grundsätzlich an den Auftraggeber bzw. nach Absprache auch an den Standort der Behörde oder polizeilichen Bildungseinrichtungen.

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