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Bewertungsmatrix
Vergabeverfahren: BUZSW, TL-TH 2 und modulare Außentragehülle Thüringen, TL-A 20b AZ.:02.203-114/2026
| Zuschlagskriterium Preis | ||
|---|---|---|
| Gewichtung: 30% | ||
| Die Punktevergabe zu diesem Zuschlagskriterium erfolgt auf Grundlage des angebotenen Gesamtpreises (netto). Das Angebot mit dem niedrigsten Gesamtpreis erhält 300 Punkte. Ausgehend hiervon erfolgt für die anderen Angebote ein Punktabzug von einem Prozent vom maximalen Punktewert je einem Prozent höherem Bewertungspreis. | ||
| Beispiel: Bei einem um 10 % höheren Bewertungspreis als bei dem niedrigsten Angebot erfolgt ein Abzug von 10 % der maximal erreichbaren Punkte, d. h. das Angebot erhält bei der Wertung des Bewertungspreises 270 Punkte von 300 möglichen Punkten. | ||
| Zuschlagskriterium Technik | ||
| Gewichtung: 70% | ||
| Der Grenznutzen liegt bei 60%. Wenn dieser nicht erreicht wird, wird das Angebot von der weiteren Bewertung ausgeschlossen. | ||
| Unterkriterium | Einzel- punkte | Anforderung |
| Praxistest Anpassbarkeit BUZSW | maximal 100 Punkte | Die Notenvergabe erfolgt durch Probandinnen/Probanden. Die Bewertungsdetails zu den jeweiligen Unterkriterien sind der Datei "Auswertung Praxistest" und dem Bewertungsbogen zu entnehmen. Das Unterkriterium "Anpassbarkeit" wird zunächst von jedem Probanden mit einer Note bewertet. Aus den aus dem nachstehenden Umrechnungsschlüssel resultierenden Punkten wird ein Durchschnittswert (auf eine Kommastelle gerundet) gebildet. Beispiel: In dem Kriterium erhält das Muster die folgenden Noten: 3 mal die Note 1 und 3 x die Note 2. Umgerechnet sind das 3 mal 100 und 3 x 60 Punkte. Somit ergibt sich ein Durchschnittswert von 80 Punkten. Anpassbarkeit voll gegeben: Note 1 = 100 Punkte Anpassbarkeit mit leichten Einschränkungen: Note 2 = 60 Punkte Anpassbarkeit eingeschränkt: Note 6 = 0 Punkte |
| Praxistest Bewegungsfreiheit BUZSW | maximal 250 Punkte | Die Notenvergabe erfolgt durch Probandinnen/Probanden anhand von 5 Prüfungsstationen. Die Bewertungsdetails zu den jeweiligen Unterkriterien sind der Datei "Auswertung Praxistest" und dem Bewertungsbogen zu entnehmen. Die im Unterkriterium "Bewegungsfreiheit" von den Probanden zu bewertenden Kriterien werden zunächst von jedem Probanden mit einer Note bewertet. Die aus dem Umrechnungsschlüssel gem. der Datei "Auswertung Praxistest" resultierenden Punkte werden aufsummiert. Aus der Bewertung aller Probanden wird schließlich ein Durchschnittswert (auf eine Kommastelle gerundet) gebildet. Bewegungsfreiheit voll gegeben: Note 1 Bewegungsfreiheit mit leichten Einschränkungen: Note 2 Bewegungsfreiheit mit störenden/noch akzeptablen Einschränkungen: Note 3 Bewegungsfreiheit eingeschränkt: Note 6 |
| Praxistest Anpassbarkeit mATH-TH | maximal 100 Punkte | Die Notenvergabe erfolgt durch Probandinnen/Probanden. Die Bewertungsdetails zu den jeweiligen Unterkriterien sind der Datei "Auswertung Praxistest" und dem Bewertungsbogen zu entnehmen. Das Unterkriterium "Anpassbarkeit" wird zunächst von jedem Probanden mit einer Note bewertet. Aus den aus dem nachstehenden Umrechnungsschlüssel resultierenden Punkten wird ein Durchschnittswert (auf eine Kommastelle gerundet) gebildet. Beispiel: In dem Kriterium erhält das Muster die folgenden Noten: 3 mal die Note 1 und 3 x die Note 2. Umgerechnet sind das 3 mal 100 und 3 x 60 Punkte. Somit ergibt sich ein Durchschnittswert von 80 Punkten. Anpassbarkeit voll gegeben: Note 1 = 100 Punkte Anpassbarkeit mit leichten Einschränkungen: Note 2 = 60 Punkte Anpassbarkeit eingeschränkt: Note 6 = 0 Punkte |
| Praxistest Bewegungsfreiheit mATH-TH | maximal 250 Punkte | Die Notenvergabe erfolgt durch Probandinnen/Probanden anhand von 5 Prüfungsstationen. Die Bewertungsdetails zu den jeweiligen Unterkriterien sind der Datei "Auswertung Praxistest" und dem Bewertungsbogen zu entnehmen. Die im Unterkriterium "Bewegungsfreiheit" von den Probanden zu bewertenden Kriterien werden zunächst von jedem Probanden mit einer Note bewertet. Die aus dem Umrechnungsschlüssel gem. der Datei "Auswertung Praxistest" resultierenden Punkte werden aufsummiert. Aus der Bewertung aller Probanden wird schließlich ein Durchschnittswert (auf eine Kommastelle gerundet) gebildet. Bewegungsfreiheit voll gegeben: Note 1 Bewegungsfreiheit mit leichten Einschränkungen: Note 2 Bewegungsfreiheit mit störenden/noch akzeptablen Einschränkungen: Note 3 Bewegungsfreiheit eingeschränkt: Note 6 |