Aufforderung zur Angebotsabgabe_BUZSW inkl. mATH, TH_Fristverlängerung.pdf

Ballistische Unterziehschutzwesten mit modularer Außentragehülle

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 11.09.2026, 11:54 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.niedersachsen.de

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Firma Gimter Straße 26 34346 Hann. Münden

Telefon: 0800 80 77 707 Telefax: 05541 90 83 119

Abt.: Dienst- und Schutzkleidung Zeichen: 02.203 Telefon: -210 Datum: 05.08.2026 E-Mail: tuelay.gerlach@lzn.de

Offenes Verfahren: Vergabeverfahren „Ballistische Unterziehschutzwesten inkl. modulare Außentragehülle, Polizei TH“ AZ: 02.203-114/2026

Aufforderung zur Angebotsabgabe

Anlagen: a. Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A) b. Technische Lieferbedingung gemäß TL-TH 2 und TL-A 20b, Ausgabe Juni 2026 (Teil B) c. Angebotsvordruck d. Bewertungsmatrix inkl. Beschreibung Praxistest und Bewertungsbögen e. Auflistung der Bieternachweise f. Angaben zur Firma und zum Firmenprofil g. Erklärung der Bietergemeinschaft (nur bei Bedarf zu nutzen!) h. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von eignungsrelevanten Dritten (nur bei Bedarf zu nutzen!) i. Eigenerklärung über die Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern (nur bei Bedarf zu nutzen!) j. Eigenerklärung Angaben zur Lieferkontinuität k. Eigenerklärung im Zusammenhang mit der Anwendung von Russland-Sanktionen l. Eigenerklärung zum Urheberrecht m. Eigenerklärung zur NKernVO n. Eigenerklärung Datenschutz o. Verpflichtungserklärung bei der Inanspruchnahme Dritter p. Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer q. Anlage DAC-Länderliste r. Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen s. Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB) für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen des Landes Niedersachsen t. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) – in der Fassung von 2003 u. Adressaufkleber Angebotsmuster v. Checkliste für Bieter

Sehr geehrte Damen und Herren,

Sie interessieren sich für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren (offenes Verfahren gem. § 15 Abs. 1 VgV) für die Lieferung von „Ballistische Unterziehschutzwesten inkl. modulare Außentraghülle, Polizei TH“. Die ausschreibende, zur Angebotsabgabe auffordernde und Zuschlag erteilende Stelle – Vergabestelle – ist das Logistik Zentrum Niedersachsen (LZN), Gimter Str. 26, 34346 Hann. Münden.

Die Abgabe der oben bezeichneten Vergabeunterlagen erfolgt kostenlos.

Am 1. Januar 2014 ist das Niedersächsische Gesetz zur Sicherung von Tariftreue und Wettbewerb bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen (Niedersächsisches Tariftreue- und Vergabegesetz

  • NTVergG) in Kraft getreten. Dieses Gesetz soll einen fairen Wettbewerb bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten sowie die umwelt- und sozialverträgliche Beschaffung durch die öffentliche Hand fördern. Das NTVergG findet Anwendung auf alle öffentlichen Aufträge über Bau-, Dienst- und Lieferleistungen – einschließlich Dienstleistungen im Bereich des öffentlichen Personenverkehrs – ab einem geschätzten Auftragswert von 20.000 € (netto).

Die Vergabe des Auftrags erfolgt nach den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) in der zum Zeitpunkt der Vergabebekanntmachung gültigen Fassung. Auf § 97 GWB (Grundsätze der Vergabe) wird hingewiesen.

Sofern Sie ein Angebot abgeben wollen, bitten wir, unter Bezugnahme auf die beigefügten Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Leistungen, die Zusätzlichen Vertragsbedingungen (ZVB) des Landes Niedersachsen für die Ausführung von Lieferungen und Leistungen, die Leistungsbeschreibung – Allgemeiner Teil (Teil A), die Technische Lieferbedingung (TL) sowie die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Bestandteile des Vertrages werden, uns kostenfrei ein spezifiziertes Angebot auf beigefügtem Vordruck zu übersenden.

Eine Losaufteilung gem. § 97 Abs. 4 GWB findet nicht statt.

Nebenangebote sind nicht zugelassen. Die Bieter dürfen jeweils nur ein Hauptangebot abgeben.

Angebote sind elektronisch einzureichen:

Das Angebot ist mittels des auf der Internet-Seite der Vergabeplattform

https://vergabe.niedersachsen.de

angebotenen Bietertools elektronisch bis zum Ende der Angebotsfrist am

  1. November 2026, 12:00 Uhr

einzureichen.

Die Angebotsabgabe ist zwingend über dieses Bietertool durchzuführen und die in den Vergabeunterlagen geforderten Unterlagen über das Bietertool elektronisch zu übermitteln.

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Eine elektronische Übermittlung von Unterlagen in anderer Form (z.B. per E-Mail oder über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform) führt zwingend zum Ausschluss des Angebotes.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist sind die erforderlichen Angebotsmuster gem. den Technischen Lieferbedingungen mittels gesonderter Übersendung zu liefern. Die Lieferung ist mit dem beigefügten Aufkleber mit der Aufschrift: „Muster zu elektronisch eingereichten Angebotsunterlagen im Vergabeverfahren Nicht vor Submissionstermin öffnen!“ von außen sichtbar zu kennzeichnen. Die Lieferung ist zu adressieren an das:

Logistik Zentrum Niedersachsen Gimter Straße 26 34346 Hann. Münden

Die so gekennzeichnete Lieferung muss bis zum Ende der Angebotsfrist am

  1. November 2026, 12:00 Uhr

der Vergabestelle zugestellt werden.

Die Annahme erfolgt beim Auftraggeber während der üblichen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag 6:00 Uhr bis 15:00 Uhr, sowie Freitag und an Tagen vor Feiertagen von 6:00 Uhr bis 14:00 Uhr). Maßgeblich ist der Eingang beim Auftraggeber, nicht das Datum des Poststempels oder Angaben/ Belege von Post-/Kurierdiensten oder des Bieters. Der Bieter trägt im Zweifel die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Angebots.

Die Angebotsmuster müssen mit dem zur Verfügung gestellten Aufkleber gekennzeichnet sein und mit Ihrem Namen (der Firma) des Bieters und seiner Anschrift versehen sein.

Zur Kennzeichnung des Umschlages bzw. des Kartons für Muster benutzen Sie bitte die beigefügten Aufkleber.

Wir bitten, in Ihrem Angebot zum Ausdruck zu bringen, dass die eingereichten Muster auf Ihre Kosten zurückgesandt werden sollen. Im Falle des Rückgabeverlangens wird im Sinne einer beiderseitigen Kostenreduzierung um die Beifügung eines „Versandauftrages für ein Logistikunternehmen“ gebeten. Anderenfalls erfolgt die Rücklieferung „postunfrei“.

Bitte beachten Sie, dass die Angebotsunterlagen ausschließlich elektronisch über das Vergabeportal des Landes Niedersachsen abzugeben sind. Den Mustern sind keine Angebotsunterlagen beizufügen!

Der Bieter trägt im Zweifel die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtzeitigkeit, Ordnungsgemäßheit und Vollständigkeit seines Angebots.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können die Angebote geändert werden. In diesem Fall sollte der Bieter sein bereits abgegebenes Angebot zurückziehen und die Änderungen innerhalb eines neuen Angebots vornehmen.

Sofern der Bieter auf eine Zurückziehung verzichtet, ist bei der Abgabe von mehreren Angeboten das gültige Angebot als solches mindestens mit einem entsprechenden Hinweis zu kennzeichnen. Dieser Hinweis muss sowohl das gültige Angebot als auch die ungültigen Angebote benennen.

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Andernfalls werden die eingereichten Angebote von der Wertung ausgeschlossen. Die Änderungsmitteilung ist in gleicher Weise einzureichen wie das Angebot.

Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können eingereichte Angebote über das Bietertool zurückgezogen werden.

Eine Videoanleitung zum Zurückziehen von Angeboten wird unter https://support.cosinex.de/unternehmen/ im Video 6 bereitgestellt.

Der Angebotsvordruck ist zwingend mit dem Namen (Firma) des Bieters zu versehen. Zur Kennzeichnung des Abschlusses der Erklärung ist am Ende des Angebotsvordrucks zudem zwingend der Name der erklärenden – natürlichen – Person einzutragen.

Verspätet eingehende Angebote werden nicht berücksichtigt.

Die Angebotserstellung wird nicht vergütet. Kosten zur Erstellung des Angebots sowie die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren werden nicht erstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass keine Vergabe erfolgt, sondern das Vergabeverfahren aufgehoben oder eingestellt wird oder die Vergabestelle sonst auf die Auftragsvergabe verzichtet. Wenn keine Vergabe erfolgt, sind Schadenersatz-, Entschädigungs- und sonstige Erstattungsansprüche der Bieter ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass aus haushaltstechnischen Gründen (z. B. wenn die eingestellten Haushaltsmittel nicht oder nicht mehr rechtzeitig abgerufen werden können oder das vorgesehene Budget für diese Beschaffung überschritten wird etc.) oder aus veränderten – zum Zeitpunkt der Ausschreibung nicht bekannten und auch noch nicht absehbaren – Beschaffungsbedürfnissen des Landes Niedersachsen das Vergabeverfahren nicht durch Zuschlag beendet werden kann (Haushalts- und Bedarfsvorbehalt). Es entsteht daher bei den Bietern kein Vertrauensschutz auf Durchführung dieses Vergabeverfahrens. Ein Kontrahierungszwang für den Auftraggeber besteht nicht.

Die Bindefrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist. Von da an sind Sie bis zum Ablauf der Bindefrist am 29. Januar 2027 an Ihr Angebot gebunden. Das Angebot kann nach Ablauf der Angebotsfrist während der Bindefrist nicht geändert oder zurückgezogen werden.

Das LZN informiert die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Bieters, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebotes und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses. Das LZN sendet die Information in Textform per Telefax oder auf elektronischem Weg (über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform des Landes Niedersachsen bzw. per E-Mail) spätestens 10 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss (Zuschlagserteilung) ab (§ 134 GWB).

Das LZN weist darauf hin, dass Sie mit der Abgabe Ihres Angebots auch den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote (§ 62 Abs. 2 VgV) unterliegen.

Das LZN macht über den vergebenen Auftrag Mitteilung innerhalb von 30 Tagen nach der Auftragsvergabe an das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union. Unter den in § 39 Abs. 6 VgV genannten Voraussetzungen brauchen bestimmte Angaben nicht mitgeteilt zu werden.

Hinsichtlich eines möglichen Rechtsschutzantrages wird auf das Folgende hingewiesen:

Die Vergabe öffentlicher Aufträge unterliegt der Nachprüfung durch die Vergabekammern.

Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften

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geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

Der Antrag ist unzulässig, soweit

  • der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber der Auftraggeberin nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
  • Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden,
  • mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

§ 160 Abs. 3 S. 1 GWB gibt vor, innerhalb welcher Zeiträume (vermeintliche) Vergabeverstöße geltend gemacht werden können. Sofern Bieter diese Zeiträume nicht beachten, müssen sie damit rechnen, dass die (vermeintlichen) Vergabeverstöße präkludiert sind, d. h. rechtlich nicht mehr geltend gemacht werden können.

Der Antrag ist schriftlich bei der Vergabekammer einzureichen und unverzüglich zu begründen. Er soll ein bestimmtes Begehren enthalten. Ein Antragsteller ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt, Sitz oder Geschäftsleitung im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat einen Empfangsbevollmächtigten im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu benennen.

Die Begründung muss die Bezeichnung des Antragsgegners, eine Beschreibung der behaupteten Rechtsverletzung mit Sachverhaltsdarstellung und die Bezeichnung der verfügbaren Beweismittel enthalten sowie darlegen, dass die Rüge gegenüber dem Auftraggeber erfolgt ist; sie soll, soweit bekannt, die sonstigen Beteiligten benennen.

Die Vergabekammer ist zur Nachprüfung behaupteter Vergaberechtsverstöße zuständig:

Vergabekammer Niedersachsen beim Niedersächsischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Auf der Hude 2 21339 Lüneburg

(Fax-Nr. 04131/15-2943)

Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren vor der Vergabekammer (zumindest) für die unterliegende Partei kostenpflichtig ist.

Zudem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabeunterlagen einschließlich Anlagen eventuell unbeabsichtigte unzutreffende und/oder unvollständige Angaben (Fehler) enthalten können. Das LZN sowie das Land Niedersachsen übernehmen hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantie oder Gewährleistung für aus den übergebenen Unterlagen erkennbare Fehler. Der Bieter muss sich über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen, die Informationen und Unterlagen des LZN entsprechend überprüfen und ggf. die Korrektur durch das LZN beantragen. Der Bieter bestätigt mit der Abgabe seines Angebots

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konkludent, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen seines Angebots informiert zu haben.

In jedem Vergabeverfahren kann es zu Rechtsstreitigkeiten kommen, die im Ergebnis u.a. zu Verzögerungen, Änderungen der Vergabeunterlagen, einer Verfahrensaufhebung oder einer Rückversetzung des Vergabeverfahrens führen können. Darüber hinaus kann der Auftraggeber gemäß § 63 VgV dazu berechtigt sein, das Vergabeverfahren ganz oder teilweise aufzuheben.

Auskünfte zu dem Vergabeverfahren erteilt das LZN ausschließlich über die Vergabeplattform des Landes Niedersachsen (vgl. Ziff. 1.19 der Leistungsbeschreibung - Allgemeiner Teil (Teil A)).

Mit freundlichen Grüßen Im Auftrage

Tülay Gerlach Sachbearbeiterin Einkauf Dienst- und Schutzkleidung

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