05 AGB KME 2026.pdf

Ausstattung und Ausführung einer Videoregie

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 23:56 (Europe/Berlin)

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Vertragsbedingungen der Auftraggeberin KME Karlsruhe Marketing und Event GmbH Stand: Dez 2022

Vertragsbedingungen für Lieferungen und Dienstleistungen

I. Allgemeines

  1. Für die Ausführung des erteilten Auftrages sind maßgebend: a) die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/B) b) die Vergabeunterlagen mit sämtlichen Anlagen Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB).
  2. Eine Abtretung von Zahlungs- oder sonstigen Ansprüchen des AN gegen die KME ist nur mit Zustimmung der KME wirksam. Die KME kann die Zustimmung nur aus berechtigtem Grund verweigern.
  3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des AN oder etwaige Verweise auf diese, führen keinesfalls zu deren Geltung: Jegliche Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des AN sind nicht Vertragsbestandteil.
  4. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus diesem Vertrag sich ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz der KME.
  5. Von der Teilunwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Gültigkeit der übrigen in diesen Geschäfts- bedingungen getroffenen Regelungen unberührt.

II. Vergütung

Mit Zahlung der Vergütung sind sämtliche vom AN nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen und Nebenleis- tungen bzw. Nebenkosten (wie z.B. Planungs- und Herstellungsleistungen, Arbeiten, Materialkosten, Fracht, Maut, Überführung, Abnahme) abgegolten.

III. Zahlungsmodalitäten

Die Vergütung für die Lieferung bzw. Dienstleistung ist innerhalb von 14 Tagen nach vollständiger Leistungserbrin- gung und Zugang einer prüffähigen Rechnung (per E-Mail an rechnungswesen@karlsruhe-event.de) fällig. Der Betrag ist bargeldlos auf das vom AN in seiner Rechnung anzugebende Geschäftskonto zu überweisen. Maßgeblich für die Einhaltung der Zahlungsfrist ist der rechtzeitige Zahlungseingang. Rechnungen müssen den umsatzsteuerrechtlichen Vorgaben entsprechen.

IV. Verschwiegenheitsklausel

  1. Die Vertragspartner verpflichten sich, personenbezogene Daten des jeweils anderen Vertragspartners, die sie im Zusammenhang mit der Leistung einsehen, erheben, speichern, nutzen oder auf andere Weise ver- arbeiten, Dritten gegenüber streng vertraulich zu behandeln. Die Vertragspartner gewährleisten einander insbesondere die Datensicherheit der jeweils vom anderen Vertragspartner erhaltenen Daten.
  2. Soweit personenbezogene Daten anlässlich der Leistungserbringung durch einen Vertragspartner verarbei- tet werden, trägt dieser dafür Sorge, dass in Bezug auf diese Daten die in der Bundesrepublik Deutschland jeweils aktuell gültigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen, explizit die EU-Datenschutzgrundverord- nung, das Datenschutzgesetz des Landes Baden-Württemberg und das Bundesdatenschutzgesetz, einge- halten werden (sofern keine spezialgesetzlichen Regelungen diese ersetzen).
  3. Der AN verpflichtet sich, Abschluss und Inhalt dieses Vertrages sowie Informationen über interne Doku- mente, Prozesse, Verfahren, Daten etc. der KME, von denen er im Zusammenhang mit der Leistung Kennt- nis erlangt, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Beendigung dieses Vertrags wei- terhin bestehen. Vertraulichkeitsverpflichtungen gelten nicht, wenn und soweit der AN gesetzlich oder durch behördliche Anordnung zur Offenlegung vertraulicher Informationen verpflichtet ist.
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