Ausstattung naturwissenschaftlicher Fachräume der Albert-Schweitzer-Realschule

Status
Offen
Angebotsfrist
17.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Auftraggeber
Stadt Bruchsal
Erfüllungsregion
Baden-Württemberg, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
19.10.2026
CPV-Codes
Bauarbeiten für Schulgebäude (45214200)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
720426-2026
Verfahrensnummer
0eff44f1-19e4-4a70-8e32-e8ead031b25b

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Kurzbeschreibung

Die Stadt Bruchsal beschafft für die naturwissenschaftlichen Fachräume der Albert-Schweitzer-Realschule im Rahmen der Generalsanierung unter anderem Lehrertische, Schränke, Laborspülen, Medienversorgungssysteme und Sicherheitsausstattung. Der Auftrag umfasst festgelegte Stückzahlen der einzelnen Ausstattungsgegenstände; Angebote sind bis zum 17. November 2026 einzureichen.

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Leistungsbeschreibung

Im Rahmen der Generalsanierung des Schulgebäudes Albert-Schweizer-Realschule in Bruchsal, wird Neuausstattung der naturwissenschaftlichen Fachräume erforderlich, folgende Ausstattung ist vorgesehen: 5 St. Lehrertische 4 St. Wandschrank/Medienschrank 3 St. Medienversorgungssystem Deckenmontiert 2 St. Spritzschutzwände 4 St. Schränke 2 St. Schrankwände 7 St. Laborspülen 2 St. Wandlabortisch mit Energiezelle 1 St. Einbauschrank mit Kühl- u. Trockenschrank 1 St. Gefahrstoffschrankwand 6 St. Sicherheitsausstattung

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 0612 Besondere Ausstattung - Fachräume - Albert-Schweitzer-Realschule BA 2

    Im Rahmen der Generalsanierung des Schulgebäudes Albert-Schweizer-Realschule in Bruchsal, wird Neuausstattung der naturwissenschaftlichen Fachräume erforderlich, folgende Ausstattung ist vorgesehen: 5 St. Lehrertische 4 St. Wandschrank/Medienschrank 3 St. Medienversorgungssystem Deckenmontiert 2 St. Spritzschutzwände 4 St. Schränke 2 St. Schrankwände 7 St. Laborspülen 2 St. Wandlabortisch mit Energiezelle 1 St. Einbauschrank mit Kühl- u. Trockenschrank 1 St. Gefahrstoffschrankwand 6 St. Sicherheitsausstattung

    Frist: 17.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der o. g. Ausschlussgrund ist beispielhaft aufgeführt. Die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich nach §§ 123 bis 124 GWB. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j derRichtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote und Teilnahmeanträge gemäß § 57 VgV. 1. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote und Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote und Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen und 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Sowie Angebote und Teilnahmeanträge bei denen die Eignung des Bieters nicht vorliegt. Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 16a VOB/A-EU nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.

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LOT-0001 · 0612 Besondere Ausstattung - Fachräume - Albert-Schweitzer-Realschule BA 2

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3 Dateien laut Portal · Stand 19.10.2026
1_KEV.zipSonstiges -
2_LV.zipLVLeistungsverzeichnis2 MB
3_Anlagen.zipSonstiges1,3 MB

Anforderungen

Der o. g. Ausschlussgrund ist beispielhaft aufgeführt. Die zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründe ergeben sich nach §§ 123 bis 124 GWB. Im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine wurde am 8. April 2022 durch das 5. EUSanktionspaket mit Art. 5k in die Russland- Sanktionsverordnung 2014/833 ein unmittelbar und seit dem 9. April 2022 geltendes Zuschlags- und Erfüllungsverbot für öffentliche Aufträge und Konzessionen oberhalb der EUSchwellenwerte mit russischen Staatsangehörigen und Unternehmen eingeführt. Danach ist es verboten öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j derRichtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen: - russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, - juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder - natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden (Eignungsleihe). - Das Nichtvorliegen dieser Ausschlusstatbestände ist durch den Bieter mit Angebotsabgabe in Form einer Eigenerklärung (diese ist in den Vergabeunterlagen enthalten) zu erklären. Auszuschließen sind Angebote und Teilnahmeanträge gemäß § 57 VgV. 1. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten, 2. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten, 3. Angebote und Teilnahmeanträge, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind, 4. Angebote und Teilnahmeanträge, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind, 5. Angebote und Teilnahmeanträge, die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentliche Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen und 6. nicht zugelassene Nebenangebote. Sowie Angebote und Teilnahmeanträge bei denen die Eignung des Bieters nicht vorliegt. Nach Ermessen des Auftraggebers können einige fehlende Bieterunterlagen, deren Nachforderung nach den entsprechenden gesetzlichen Vorgaben § 16a VOB/A-EU nicht ausgeschlossen sind, nach Fristablauf nachgereicht werden.

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