Projekt: MI MI DGH 2026 Putzinstandsetzung 09.09.2026 LV: Seite 1 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
LV
Vorbemerkung Allgemein Aufgabenstellung
Gegenstand der Ausschreibung ist die Fassadensanierung am Dorfgemeinschaftshaus Michelsdorf in der Gemeinde Kloster Lehnin. Dabei sollen zwei Fassadenseiten, bestehend aus Giebelseite und Frontseite, erneuert werden. Hierzu ist die bestehende Fassadenbekleidung bis zur vorhandenen Dämmung (Steinwollelamellen) zurückzubauen und anschließend fachgerecht neu herzustellen. An den übrigen Fassadenseiten sind einzelne Fehlstellen auszubessern. Teilbereiche, insbesondere im Eingangsbereich sowie im Bereich des 1. Obergeschosses, sind lediglich farbgleich in Form eines Überholungsanstrichs zu überarbeiten. Bei der Ausführung sind zusätzlich die nachfolgenden Hinweise zu beachten. Leistungen, die sich hieraus ergeben und im Leistungsverzeichnis nicht gesondert vermerkt sind, müssen in die Einheitspreise eingerechnet werden bzw. sind in einem gesonderten Anschreiben zu vermerken.
Angebotserstellung
Bei der Angebotserstellung ist die Gesamtheit der Vergabeunterlagen zu berücksichtigen. Die dem Leistungsverzeichnis beiliegenden Unterlagen gelten unmittelbar als Ergänzung der beschriebenen Leistung. Leistungen, die sich hieraus ergeben und im Leistungsverzeichnis nicht gesondert vermerkt sind, müssen berücksichtigt werden und sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Alle Leistungen umfassen die Lieferung, Montage bzw. Herstellung und den Einbau der beschriebenen Bauteile und Stoffe, einschließlich Anlieferung, Abladen, Lagern und Transport auf der Baustelle bis zur fertigen Leistung einschließlich aller Nebenleistungen, wenn nicht ausdrücklich im Leistungstext anderslautend angegeben. Die Vorhaltung aller zur Erbringung der Leistung erforderlichen Maschinen, Geräte und Materialien ist im Einheitspreis enthalten.
Der Bieter ist verpflichtet, die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Positionen auf Vollständigkeit, fachgerechte Ausführung und Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck zu überprüfen. Dieses gilt auch im Hinblick auf die zu erwartenden Beanspruchungen der Bauteile. Widersprüche in den Verdingungsunterlagen bzw. notwendig erscheinende Änderungen oder Ergänzungen sind dem Auftraggeber vor Auftragserteilung mitzuteilen. Als selbstverständlich wird vorausgesetzt, dass sich die Anbieter vor der Preisermittlung mit allen Vertragsbedingungen, Plänen, Zeichnungen sowie den örtlichen Verhältnissen vertraut gemacht haben. Sofern vom Auftragnehmer nicht ausdrücklich Gegenteiliges erwähnt, sichert er mit der Angebotsabgabe zu, dass die ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Angaben ausreichend waren, um sämtliche zur Preisfindung erforderlichen Umstände zu erfassen und damit die übernommenen Leistungen abnahmereif und funktionsfähig zu den angebotenen Preisen erbringen zu können. Sämtliche Positionen verstehen sich als komplette Leistung, einschl. Anschlüsse, Befestigungen, Kleinteilen etc. Sind in den Positionen für die Leistung erforderliche Stoffe nicht enthalten, so ist dies mit dem Hinweis "wird gesondert vergütet" vermerkt. Ansonsten gilt die Leistung einschließlich aller hierfür erforderlichen Stoffe. Die Baustelleneinrichtung dient zur Vorhaltung aller für die eigenen Leistungen notwendiger Geräte und Materialien sowie für deren fachgerechten Lagerung. Ebenso sind die evtl. notwendigen Personalunterkünfte wie Container, Bauwagen
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
Projekt: MI MI DGH 2026 Putzinstandsetzung 09.09.2026 LV: Seite 2 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Fortsetzung Vorbemerkung Allgemein
etc. in diese Position einzurechnen.
Ausführung
Sauberkeit / Ordnung: Die Baustelle ist täglich zum Arbeitsschluss aufzuräumen. Die Baustelle ist aufgeräumt zu verlassen. Anfallende Rest- und Verpackungsmaterialien sind grundsätzlich in Verantwortung und auf Kosten des AN abzufahren. An den Arbeiten anderer Gewerke dürfen keine Verschmutzungen entstehen. Ggf. verschmutzte Oberflächen sind sofort und ohne besondere Aufforderung zu reinigen. Alle durch den Baubetrieb verursachten Verschmutzungen im öffentlichen Bereich und auf den Nachbargrundstücken sind ebenfalls sofort zu beseitigen.
Die Kosten für die durch den AG veranlasste Beseitigung von nicht zuzuordnendem Baumüll und -schutt, werden anteilig auf die AN umgelegt.
Einmessung, Meterriss: Alle für, die vom AN zu erbringenden Leistungen, erforderlichen Vermessungs-, Einmaß- und Messarbeiten, sowie für die Erstellung der Aufmaße sind von ihm eigenverantwortlich durchzuführen. Vermessungspunkte sind ausreichend zu sichern, auch wenn diese nicht vom AN hergestellt wurden. Diese Leistungen werden nicht gesondert vergütet und sind in den angebotenen Einheitspreisen kalkulatorisch zu berücksichtigen.
Maße: Angaben von Bauteilabmessungen und absoluten Höhen sind ca.-Angaben und müssen vor Ort durch Aufmaß des AN verifiziert werden. Vor Beginn der Arbeiten hat der AN sämtliche Maße am Bau eigenverantwortlich zu prüfen. Beanstandungen sind der Bauleitung des AG umgehend schriftlich mitzuteilen. Massenänderungen und voraussichtliche Mehrkosten sind der Bauleitung des AG vor der Ausführung schriftlich mitzuteilen. Für Maßtoleranzen gelten, soweit nicht anders aufgeführt, grundsätzlich die kleinsten Abmaße in den jeweiligen Tabellen der Normen DIN 18202 bis 18203.
Einbau von Materialien: Zur Ausführung dürfen grundsätzlich nur Materialien und Konstruktionen gelangen, die hinsichtlich Verarbeitung und Funktion eine hohe Gesundheits- und Umweltverträglichkeit und eine hohe Wirtschaftlichkeit und Nachhaltigkeit aufweisen. Für alle einzubauenden Baustoffe sind Gütenachweise zu erbringen. Für ungeregelte Bauprodukte ist ein Verwendbarkeitsnachweis durch den AN vorzulegen. Vorgeschriebene und anzubietende Materialien sowie bauseits zuliefernde Teile sind unter Beachtung der Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller und ggf. gemäß den Vorgaben der Prüfzeugnisse und Zulassungen einzubauen. Die Verwendung von Baustoffen oder Bauteilen mit bauaufsichtlicher Zulassung bedingt die Beachtung aller dort angegebenen Randbedingungen und Anwendungsvorschriften. Es dürfen nur Materialien verwendet werden, bei denen dem AN bekannt ist, dass sie gleichwertig für mind. fünf Jahre nachgeliefert werden können. Der AN muss die genehmigungsfähige Verwendbarkeit des eingebauten Bauprodukts vor der Ausführung nachweisen.
Ausbau / Abbruch von Materialien: Sind in den Positionen der nachfolgenden Titel Materialien auszubauen oder abzubrechen, so geht dies in das Eigentum des AN über, wenn in den entsprechenden Positionen nichts anderes vermerkt ist. Ausgebautes Material ist
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
Projekt: MI MI DGH 2026 Putzinstandsetzung 09.09.2026 LV: Seite 3 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Fortsetzung Vorbemerkung Allgemein
grundsätzlich sofort in Container zu schaffen oder direkt zu laden und abzufahren. Eine freie Lagerung im Gebäude oder im Bereich der Baustelleneinrichtung ist nicht zulässig. Die Bauabfallentsorgungsleistungen müssen durch einen Entsorgungsfachbetrieb erfolgen. Die Nachweise der Verwertungs- oder Beseitigungswege sind dem AG unmittelbar nach der Ausführung vorzulegen.
Bemusterungen: Der AN hat eine Bemusterung auf Anforderung des AG durchzuführen. Das alleinige Entscheidungsrecht trägt der AG in Abstimmung mit dem planenden Architekten. Dem AG ist eine Frist von 5 Werktagen für die Entscheidung einzuräumen. Auf Verlangen des AG hat der AN den Nachweis der Güte und Gebrauchstauglichkeit seiner Lieferungen und Leistungen auf seine Kosten zu erbringen.
Schall- und Brandschutz Die für den Schall- und Brandschutz relevanten einschlägigen Regelwerke, DIN Normen und VDIRichtlinien in der jeweils aktuellen Fassung sowie das objektbezogene Brandschutzkonzept sind zu beachten. Die technischen und organisatorischen Maßnahmen auf der Baustelle erfordern u.a. den Brand- und Explosionsschutz und liegen im Verantwortungsbereich des AN. Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Umweltschutz: Es gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Umweltschutz. Die Vorgaben zur Bauzeitenregelung der unteren Naturschutzbehörde aus den Anlagen der Baugenehmigung ist bei der Ausführung zu Berücksichtigen.
Lärmschutz Die Ausführung der Bauarbeiten ist nur außerhalb der schutzwürdigen Nachtzeit (Nachtruhe) bzw. der Sonn- und Feiertage erlaubt. Beim Einsatz der Baumaschinen und Geräte ist die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm einzuhalten. Die eingesetzten Geräte dürfen die vorgeschriebenen niedrigsten Immissionswerte nicht überschreiten.
Tagesarbeitszeit ist von 7.00 Uhr bis 20.00 Uhr möglich. Die Nachtruhe ist von 22.00 Uhr bis 6:00 Uhr zwingend einzuhalten.
Das Bauwerk ist so zu errichten bzw. die Baustelle ist so zubetreiben und jeder hat sich so zu verhalten, dass schädliche Umweltimmissionen vermieden werden.
Allgemeine Projektinformationen
- Globale Angaben zum Bauvorhaben
Name und Anschrift des Auftraggebers:
Gemeinde Kloster Lehnin Der Bürgermeister Friedensstraße 3 14797 Kloster Lehnin
Beschreibung des Bauvorhabens:
Putzinstandsetzung DGH Michelsdorf
- Angaben zur Örtlichkeit
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
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Fortsetzung Allgemeine Projektinformationen
Anschrift der Baustelle:
DGH Michelsdorf Rädeler Str. 24 14797 Kloster Lehnin OT Michelsdorf
Besondere Umstände:
- Termine und Fristen
Vorgesehener Beginn der Arbeiten: Nach Auftragserteilung in Abstimmung mit der Bauleitung; schnellstmöglich
Geplante Dauer der Arbeiten: 4 Wochen
- Mitgeltende Normen und Regeln
4.1. Allgemeines
Für Angebot, Ausführung und Abrechnung gilt die VOB in allen anwendbaren Teilen. Es ist grundsätzlich nach den anerkannten Regeln der Technik auszuführen. Zutreffende DIN-Normen, gesetzliche Vorschriften und ggf. Herstellervorschriften sind grundsätzlich zu beachten und einzuhalten. Die Nachweispflicht hierfür liegt beim Auftragnehmer. Es dürfen ausschließlich bauaufsichtlich zugelassene Materialien mit Prüfzeugnis eines anerkannten Prüfinstituts verwendet werden.
Sofern in den Positionen nicht anders angegeben, verstehen sich die angebotenen Einheitspreise einschließlich Lieferung aller erforderlichen Materialien, aller erforderlichen Arbeits- und Schutzrüstungen, des An- und Abtransportes derselben, des eventuell notwendigen mehrfachen Umbauens und der Vorhaltung sowie sämtlicher Lohn- und Nebenkosten. Gerüste für eine Arbeitshöhe bis zu 3 m sind in die Leistungen, für die diese Gerüste erforderlich sind, einzurechnen.
Weitere Anforderungen siehe: Technische Vorbemerkung
4.2 Abfall
Jeder auf der Baustelle anfallende Abfall ist je nach Abfallart getrennt zu sammeln. Sämtliche Transport-und Materialverpackungen u.a. bleiben Eigentum des AN und sind eigenverantwortlich, so weit wie möglich, dem Dualen System zuzuführen oder auf andere Art ordnungsgemäß zu entsorgen. Überschüssiges Baumaterial (Verschnitt, Reste etc.) und Baustellenabfälle aus dem Bereich des AN entsorgt dieser in eigener Zuständigkeit. Es gelten die Pflichten des KrWg- /AbfG für die ordnungsgemäße und schadlose Entsorgung der Abfälle.
Nicht gefährlicher Abfall, der nicht verwertet werden kann, ist in Verantwortung des AN einer Entsorgung zuzuführen. Nicht gefährlicher Abfall zur Verwertung ist immer einer Verwertungsstelle zuzuführen. Gefährlicher Abfall unterliegt grundsätzlich der Verpflichtung zur Andienung. Die diesbezügliche Verfahrensweise ist mit dem AG und der zuständigen Umweltbehörde abzustimmen.
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
Projekt: MI MI DGH 2026 Putzinstandsetzung 09.09.2026 LV: Seite 5 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Fortsetzung Allgemeine Projektinformationen
Die fachgerechte Entsorgung/Beseitigung/Verwertung ist durch den AN bzw. das eingesetzte Entsorgungsunternehmen nachzuweisen. Die entsprechenden Nachweise sind dem AG bzw. der von ihm beauftragten Bauüberwachung unverzüglich und unaufgefordert zu übergeben. Die Bestätigung des AN zur ordnungsgemäßen und schadlosen Entsorgung erfolgt mit der schriftlichen Bestätigung des Entsorgers, mit dem elektronischen Register und den dazugehörigen Begleit- und Übernahmescheinen.
Eine möglicherweise mit dem AG vereinbarte gesonderte Abrechnung der Entsorgungsleistungen kann nur mit ordnungsgemäß geführten Nachweisbelegen erfolgen. Diese Nachweisbelege sind als Aufmaßunterlage einer Abrechnung beizufügen.
- Angaben zur Abrechnung
Über die technischen Erfordernisse hinausgehende und damit unnötige Längen und dadurch verursachte unwirtschaftliche Verlegung gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Zur Abrechung ist ein baubegleitendes und prüfbares Aufmaß zu erstellen, das unaufgefordert und rechtzeitig vor Verdeckung der Leistungen durch nachfolgende Leistungen der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen ist. Ein prüfbares Aufmaß erfordert die eindeutige Zuordnung der Maße zu den Positionen des Leistungsverzeichnisses, gegliedert nach Räumen und dergleichen, so dass alle Maße problemlos nachvollziehbar sind.
Baustrom und Bauwasser stehen zur Verfügung. Die Kosten werden anteilig als Einbehalt von der Schlussrechnungssumme abgezogen wie folgt:
- Bauwasser 0,3 %
- Baustrom 0,3 %
- Gewährleistungseinbehalt 3,00 % (kann durch eine Gewährleistungsbürgschaft ausgelöst werden)
- Sicherheitseinbehalt während der Bauzeit beträgt 3% der Abschlags- rechnungssumme, jedoch max.10 % der Auftragssumme
- Sonstige Angaben
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass während der Ausführung seiner Leistungen immer mindestens ein fließend deutsch sprechender Mitarbeiter seiner Firma auf der Baustelle anwesend ist. Zu den auf der Baustelle vorzuhaltenden Ausführungsunterlagen zählt neben den Ausführungsplänen auch eine Ausfertigung dieser Leistungsbeschreibung. Folgende Ausführungszeichnungen sind der Leistungsbeschreibung verkleinert beigefügt:
Technische Vorbemerkung
Technische Vorbemerkung - Putz- und
Stuckarbeiten, Wärmedämmsysteme
1. Mitgeltende Normen und Regeln
Allgemeines
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
Projekt: MI MI DGH 2026 Putzinstandsetzung 09.09.2026 LV: Seite 6 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Fortsetzung Technische Vorbemerkung
Es gelten jeweils die Normen und Regeln in der zum Vertragsschluss gültigen Fassung einschließlich der Änderungen, Berichtigungen und Beiblätter.
Soweit in der Leistungsbeschreibung auf Technische Spezifikationen, z.B. nationale Normen, mit denen Europäische Normen umgesetzt werden, europäisch technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, Internationale Normen, Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: „oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
DIN 18350: VOB Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil C: Allgemeine Technische Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) - Putz- und Stuckarbeiten
DIN EN 998-1: Festlegungen für Putzmörtel (Festigkeit, Rohdichte, Wärmeleitfähigkeit).
DIN EN 13914-1 (Außenputz): Planung, Zubereitung und Ausführung von Putzen.
DIN EN 15824: Spezifikationen für werkmäßig hergestellte Außen- und Innenputze auf Basis organischer Bindemittel.
DIN 18550-1 (Außenputz): Ergänzende nationale Normen für Deutschland (Putzdicken, Untergründe)
DIN 18533 - Abdichtungen für erdberührte Bauteile
BFS Merkblatt Nr. 9 Beschichtungen auf mineralischen und pastösen Außenputzen Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt Nr. 19 Risse in Außenputzen, Beschichtung und Armierung Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
BFS Merkblatt Nr. 20.1 Beurteilung des Untergrundes für Putzarbeiten,: Maßnahmen zur Beseitigung von Schäden Herausgeber: Bundesausschuss Farbe und Sachwertschutz (BFS)
IVD-Merkblatt Nr. 4 Abdichten von Fugen im Hochbau mit aufzuklebenden Elastomer-Fugenbändern Herausgeber: Industrieverband Dichtstoffe e.V. (IVD)
Merkblatt Egalisationsanstriche auf Edelputzen Farbtonegalisierende Beschichtung Herausgeber: Industrieverband WerkMörtel e.V. (IWM) und andere
Merkblatt Strukturierte Putzoberflächen Visuelle Anforderungen Herausgeber: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V. (VDPM)
Merkblatt Leitlinien für das Verputzen von Mauerwerk und Beton Grundlagen für die Planung, Gestaltung und Ausführung Herausgeber: Verband für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e. V. (VDPM)
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
Projekt: MI MI DGH 2026 Putzinstandsetzung 09.09.2026 LV: Seite 7 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Fortsetzung Technische Vorbemerkung
WTA-Merkblatt 2-4-14/D Beurteilung und Instandsetzung gerissener Putze an Fassaden Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 2-9-20/D Sanierputzsysteme Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 2-10-06/D Opferputze Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 2-11-18/D Gipsmörtel im historischen Mauerwerksbau und an Fassaden Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 2-14-19/D Funktionsputze Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
WTA-Merkblatt 3-17-10/D Hydrophobierende Imprägnierung von mineralischen Baustoffen Herausgeber: Wissenschaftlich-Technische Arbeitsgemeinschaft für Bauwerkserhaltung und Denkmalpflege e.V. (WTA)
2. Angaben zur Baustelle
Lage und Transportwege
Die Arbeiten sind in folgenden Geschossen auszuführen: Außenwand Giebel bis 8,00m, Straßenseite bis ca 4,00m
3. Angaben zu Stoffen und Bauteilen
Die Zulassung des Wärmedämm-Verbundsystems nach Abschnitt 2 DIN 18345 muss auf der Baustelle vorliegen. Dem Auftraggeber oder Bauleiter ist auf Verlangen Einsicht in diese zu gewähren.
Die Anlieferung aller Stoffe und Bauteile des Wärmedämm-Verbundsystems muss in der Originalverpackung erfolgen.
4. Angaben zur Ausführung
Allgemeines
Sind Schleifen und Spachteln vorgesehen, so bleiben die Anzahl der Schleifgänge und Spachtelaufträge sowie die Wahl der richtigen Körnung dem Auftragnehmer überlassen und sind auf die vorgesehene Beschichtung einzustellen.
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
Projekt: MI MI DGH 2026 Putzinstandsetzung 09.09.2026 LV: Seite 8 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Fortsetzung Technische Vorbemerkung
Beschädigungen an Dampfsperr- oder Dampfbremsschichten oder an luftdichten Schichten sind, wenn diese Schichten zum Leistungsumfang des Auftragnehmers zählen, vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen dauerhaft und materialgerecht zu schließen. Wenn diese Schichten zum Leistungsumfang eines anderen Auftragnehmers zählen, ist mit der Bauleitung zu klären, wer die Schäden beseitigen soll. In beiden Fällen ist vor dem Abdecken mit nachfolgenden Bauteilen der Bauleitung die Überprüfung der Schadensbehebung zu ermöglichen.
Fenster, Türzargen, Verglasungen, Sichtbeton-Bauteile und sonstige unmittelbar angrenzende Bauteile sind abzukleben. Klebebänder dürfen die Beschichtungen der Fensterrahmen und Türzargen nicht angreifen und müssen sich rückstandfrei entfernen lassen.
Vor dem Einputzen von Metallteilen ist die Materialverträglichkeit zu beachten.
Ungeschützte Stahlteile dürfen nicht mit gipshaltigem Putz, Aluminiumteile nicht mit Kalk- oder Zementputz in Berührung kommen. Kontakte von Kupfer und frischem Mörtel sind zu vermeiden.
Ist eine Bauaustrocknung mit Trockengeräten vorgeschrieben bzw. im Leistungsverzeichnis enthalten, so ist bis auf den vorgegebenen Sollwert zu trocknen. Zum Nachweis ist ein Hygrometer aufzustellen.
Reparaturarbeiten, Sanierungsarbeiten
Bei der Sanierung von salz- oder feuchtegeschädigtem Putz ist auch der anscheinend einwandfreie Putz im Umkreis bzw. Abstand von ca. 1 m bis auf das Mauerwerk zu lösen und die Mauerwerksfugen bis ca. 2 cm Tiefe auszukratzen. Das gelöste Material ist sofort zu entfernen und zu entsorgen.
Werden bei Vorbereitungsarbeiten unbeschriebene bzw. unerwartete Verhältnisse angetroffen (z.B. Pilzmyzelien im Mauerwerk, konzentrierte Ansammlungen auskristallisierter oder amorpher Salze), ist die Bauleitung unverzüglich zu verständigen und eine Entscheidung abzuwarten.
Bei Erneuerung von Außenputz über Holzfachwerk ist unmittelbar nach Entfernen des Altputzes ein Schlagregenschutz anzubringen.
Beim Reinigen von Fassaden durch Strahlen mit Wasser sind ggf. Vorsorgemaßnahmen zu treffen, dass durch Fugen oder Putzrisse kein Wasser in die Umfassungswände eindringt. Das gilt in besonderem Maße für verdecktes Holzfachwerk.
Bei schadstoffhaltigen Zusätzen bei Nassreinigung sind die Gerüstlagen mit Folie so abzudecken, dass das Wasser über eine Rinne in einen Sammelbehälter geleitet wird.
Außenputz
Außenputz ist möglichst bei bedeckter Witterung anzubringen. Anderenfalls ist durch Abhängen der Gerüste mit Folie o. ä. ein ausreichender Schutz gegen Sonneneinstrahlung zu gewährleisten. Analog ist der Schutz gegen Schlagregen sowie Austrocknung durch Wind sicherzustellen.
Bei verkleideten Gerüsten ist bei entsprechender Wetterlage auf
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
Projekt: MI MI DGH 2026 Putzinstandsetzung 09.09.2026 LV: Seite 9 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Fortsetzung Technische Vorbemerkung
Zugerscheinungen durch die Kaminwirkung zu achten.
Bei Erfordernis ist für eine vorübergehende Öffnung von Fassadengerüstverkleidungen zu sorgen. Diese Maßnahmen dienen der Nachbehandlung des Außenputzes und sind Nebenleistungen.
Sockelputzunterkanten sind gerade und ohne anhaftenden Restmörtel auszubilden.
Rahmen, Gewände, Fachwerkteile u. ä. aus Metall oder Holz dürfen keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Putz haben, sie sind zumindest durch Kellenschnitt zu trennen.
Es ist auf ein gleichmäßiges Oberflächenbild des Außenputzes ist zu achten. Das gilt besonders im Bereich der Gerüstlagen, wo auf einwandfreie Übergänge und gleichmäßige Schichtdicke zu achten ist. Flecken und Ansätze im Außenputz gelten als wesentlicher Mangel.
Ansicht Straßenseite
Ansicht Giebel
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
Projekt: MI MI DGH 2026 Putzinstandsetzung 09.09.2026 LV: Seite 10 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Titel 1 Baustelleneinrichtung
1.1 Einrichten, Vorhalten, Räumen Gegenstand der Baustelleneinrichtung: soweit nicht anders beschrieben, umfasst die BE den Auf- und Abbau,den An- und Abtransport, sowie die Vorhaltung u.a. von:
- Wasser- u. Stromanschluss (230V) ist vorhanden
- Baustellen- und Arbeitsplatzbeleuchtung
- Schutzmaßnahmen von fest eingebauten Bauteilen
- Abkleben der Fenster mit Folie und Schutz vor Beschädigungen beim Entfernen des Leibungsputzes
- Schutz der ausgeführten Leistungen gegen Schäden im Bauzustand
- sämtliche Hebe-, Förder. und Transportanlagen (z.B. Bauaufzug zum Materialtransport, Schuttröhren etc.), die zur vertragsgemäßn Durchführung der Bauleistungen erforderlich sind, betriebsfertig aufstellen und vorhalten
- Vorhaltung von Tagesunterkünften 1,00Psch € €
1.2 Fassadengerüst, Arb.gerüst,LK 3,W06 Arbeitsgerüst für Fassaden- und Dachdeckerarbeiten als längenorientiertes Standgerüst ohne Bekleidung, gemäß DIN EN 12811-1 und DIN EN 12810-1; Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit). Ausführung Abstand zur Fassade: ca. 0,50 - 0,60 m nach Angabe Bauleitung
Höhe einzurüstender Fläche : bis 4 m im Traufbereich und 8,0 m im Giebelbereich des Gebäudes Standfläche : eben, normal belastbar Verwendungszweck : Putzarbeiten
Zugang : nach DIN EN 12811-1 / DIN 12810-1 Höhenklasse : H2 Breitenklasse : W06 Lastklasse : 3 60,00m2 € €
1.3 Bockgerüst, LK 2, b/h=1,00/2,00 m Bockgerüst aus Metall; Gebrauchsüberlassung bis 4 Wochen (Grundeinsatzzeit). Belagbreite : bis 1,00 m Arbeitshöhe : bis 3.00 m ü. OKG Lastklasse : 2 Verwendungszweck : Putzarbeiten 29,00m € €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
Projekt: MI MI DGH 2026 Putzinstandsetzung 09.09.2026 LV: Seite 11 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
1.4 Bautenschutzmaßnahmen Dach Schutzmaßnahme mit Bautenschutzmatten für geneigte Dachflächen zur Gewährleistung der Lastverteilung und zum Schutz der Dachhaut vor Beschädigungen. Untergrund: Dachpappe Bauteil: Straßenseite / Vordach 17,00m² € €
1.5 Gerüstunterbau, geneigte Dachflächen Schutzmaßnahme mit Bautenschutzmatten und Lastverteilerplatten für auf geneigten Dachflächen aufzustellende Gerüste. zur Gewährleis-- tung der Lastverteilung und zum Schutz der Dachhaut vor Be-- schädigungen. Zum Teil unter Gerüstständer.
Untergrund : Dachpappe auf Schalung Dachneigung : bis 10° Bauschutzmatte : Gummigranulat, 8 mm Lastverteilerplatten : Holzwerkstoff, 25 mm
Bauteil: Straßenseite / Vordach 8,00m² € €
Summe Titel 1 Baustelleneinrichtung €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
Projekt: MI MI DGH 2026 Putzinstandsetzung 09.09.2026 LV: Seite 12 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Titel 2 Entfernung Fassadenaufbau bis Dämmung
2.1 Außenputz abschlagen/fräsen Außenputz bis zur Dämmung abschlagen bzw. abfräsen, Beschädigungen der Dämmplatten sind zu vermeiden; Unebenheiten ausfüllen. Die Wände sind vollflächig zu reinigen und mit einer Haftemulsion zu behandeln; Bauschutt entsorgen. Putzdicke : bis 25 mm 150,00 m2 € €
2.2 Putz abschlagen, außen, Leibungen Außenputz, zweilagig, inkl. Spritzbewurf an Leibungen abschla-- gen, inkl. Profile etc, die Trennflächen am bestehenden Wandputz sind sauber einzuschneiden, Bauschutt entsorgen. Die Leibungsflächen sind vollflächig zu reinigen. Putzgrund :Ziegelmauerwerk Leibungstiefe:ca. 15 cm Putzdicke :bis 30 mm 52,00m € €
2.3 Fallrohr abnehmen, wiederanbringen Fallrohr aus Metall abnehmen und nach Anbringen des WDVS anpasssen und wieder anbringen, einschl. Fallrohrbogen. Herstellen der Anschlüsse an Dachrinne und Standrohr. Nenngröße : bis DN 120 8,00m € €
Summe Titel 2 Entfernung Fassadenaufbau bis Dämmung €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
Projekt: MI MI DGH 2026 Putzinstandsetzung 09.09.2026 LV: Seite 13 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Titel 3 Putzaufbau Wiederherstellung
3.1 Fugendichtband, Anschluss an Bauteile, außen Fugendichtband aus Weichschaumkunststoff, vorkomprimiert und selbstklebend, als Anschluss der Putzflächen an Fensterbänke, Einbauteile etc. Breite Fuge: bis 10 mm Material Dichtmasse: Kompriband Angeb. Fabrikat :'....' 70,00m € €
3.2 Sockelabschlussprofil.,WDVS 140 Sockelprofil als unteren Abschluss der Dämmplatten mit WDVS Schlagschrauben einschließlich WDVS Sockelprofilverbinder und WDVS Sockeleckprofil fluchtrecht anbringen, wenn erforderlich. Begrenzte Untergrundunebenheiten mit WDVS Unterlegscheiben ausgleichen. Für Dämmschichtdicke 14 cm
angebotene Fabrikate: ........................................... 35,00m € €
3.3 Armierung, Glasfasergewebe, Außenwand Putzarmierung mit Glasfaser, vollflächig an Wandflächen im Außenbereich; Stöße mind. 100 mm überlappen. Bauteil :Außenwand Armierung :Glasfasergewebe Art des Auftrags :vollflächig Überdeckung Stoß :100 mm Angeb. Fabrikat :..... 150,00 m² € €
3.4 Grundierung, Untergrundverfestigung Grundierung als Untergrundverfestigung Grundhärter : .....
150,00 m² € €
3.5 Oberputz, Edelputz, mineralisch, Reibeputz, Außenwand Edelputz als Oberputz, mineralisch, an Wänden im Außenbereich. Bauteil :Außenwand Art des Untergrunds :Unterputz Festigkeitsklasse Unterputz :CS II/III (P II) Art der Putzlage :Oberputz Putzbinder :mineralisch Mörtelart :Edelputzmörtel (CR) Oberflächenbearbeitung :Reibeputz Größtkorn :3 mm Farbe :angepasst zur restlichen Fassade Angeb. Fabrikat :..... 150,00 m² € €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
Projekt: MI MI DGH 2026 Putzinstandsetzung 09.09.2026 LV: Seite 14 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
3.6 Leibung, außen, Normalputz, Reibeputz-Struktur Leibungsputz für Fenster und Türen im Außenbereich. Bauteil :Leibung, außen Mörtelart :Normalputzmörtel (GP) Festigkeitsklasse :CS II/III (P II) Kapillare Wasseraufnahme :Wc 2 Art des Untergrunds :Mauerwerk Tiefe Leibung :..... Oberflächenbearbeitung :Reibe-/Rillenputz-Struktur 52,00m € €
3.7 Zulage für satt getönte Ausführung, C3 Zulage für satt getönte Ausführung des Oberputzes , incl. Leibungsflächen Farbton nach Angabe des Auftraggebers( entspr. C3)
150,00 m2 € €
3.8 Putzkante, Leibungen, herstellen Putzkante an Leibungen herstellen, ohne Eckprofil. 52,00m € €
3.9 Egalisierungsanstrich egalisierender Anstrich der Putzbeschichtung im gleichen Farbton, algizid ausgerüstet.
Fabrikat: Brillux Silikat-Finish 1811 in Protect Qualität oder gleichwertiger Art
Fabrikat : .......................... 175,00 m2 € €
Summe Titel 3 Putzaufbau Wiederherstellung €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
Projekt: MI MI DGH 2026 Putzinstandsetzung 09.09.2026 LV: Seite 15 Pos.Nr. Menge Einheitspreis Gesamtpreis
Titel 4 Stundensätze
4.1 Stundensatz Meister Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Meister
5,00h € €
4.2 Stundensatz Fachwerker Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Fachwerker
10,00h € €
4.3 Stundensatz Helfer Arbeiten, welche nicht in den Positionen erfasst sind und gegen Nachweis zur Ausführung kommen: Helfer
10,00h € €
Summe Titel 4 Stundensätze €
Summe LV €
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto
Projekt: MI MI DGH 2026 Putzinstandsetzung 09.09.2026 LV: Seite 16
Zusammenfassung
Titel 1 Baustelleneinrichtung € Titel 2 Entfernung Fassadenaufbau bis Dämmung € Titel 3 Putzaufbau Wiederherstellung € Titel 4 Stundensätze €
Gesamt netto €
zzgl. 19,0 % MwSt €
Gesamt brutto €
Ort/Datum/Stempel/rechtsverbindliche Unterschrift
*alle Beträge ohne Auszeichnung = netto