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GM 232 (Land NDS.) (Vereinbarung Tariftreue und Mindestentgelt § 4 Abs. 1 und § 14 Abs.1 bis 4 NTVergG zwischen AN und NU)
| Eine Beauftragung eines NU ist nicht vorgesehen. | Vergabenummer | IGM 26A580005 |
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| Maßnahme Außenanlagenpflege von Kriegsgräberstätten Emsland/ Gft.Bentheim | ||
| Leistung Außenanlagenpflege |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Vereinbarung zur Einhaltung der Tariftreue und Mindestentgeltzahlungen nach Niedersächsischem Tariftreue und Vergabegesetz (NTVergG zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer)
Nach § 13 NTVergG hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Dienstleistungen an Nachunternehmer die nachstehende Verein- barung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen.
1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns im Hinblick auf § 4 Abs. 1 Niedersächsisches Tariftreue und Vergabe- gesetz (NTVergG), im Fall der Auftragserteilung, meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh- mern für die Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Dienst- leistungen ein Mindestentgelt nach den jeweils dort vorgesehenen Bedingungen zu zahlen.
Eine Liste der für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträge in der Bundesrepublik Deutschland sind unter folgendem Link des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales abrufbar:
http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitsrecht/Entsendung-von-Arbeitnehmern/inhalt.html
Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen an- zuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu ent- richten sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, ille- gale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch - (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeit- nehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten.
Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zuguns- ten des (öffentlicher Auftraggeber) entsprechend § 14 Abs. 1 bis 4 des NTVergG, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Kontrollen Einblick in Lohn- und Meldeunterlagen, Bücher und andere Geschäftsunterlagen und Aufzeichnungen zu geben aus denen Umfang, Art, Dauer und tat- sächliche Entlohnung der Beschäftigten hervorgehen oder abzuleiten sind. Die hierfür erforderlichen prüffähigen Unterlagen sind auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vollständig vorzulegen. Das Einverständnis meiner/unserer von mir/uns eingesetzte Arbeitnehmer zu der Vorlage und Überprüfung der vorgenannten Unterlagen habe(n) ich/wir eingeholt.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterla- gen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auf- traggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt.
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GM 232 (Land NDS.) (Vereinbarung Tariftreue und Mindestentgelt § 4 Abs. 1 und § 14 Abs.1 bis 4 NTVergG zwischen AN und NU)
1.2 Mir/Uns ist bekannt, dass mein Unternehmen im Falle eines nachweislich mindestens grob fahrlässi- gen oder mehrfachen Verstoßes gegen die Verpflichtungen nach § 4 Abs. 1 des NTVergG vom öf- fentliche Auftraggeber für seinen Zuständigkeitsbereich von der öffentlichen Auftragsvergabe für die Dauer von bis zu drei Jahren ausgeschlossen werden kann.
1.3 Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zuguns- ten des (öffentlicher Auftraggeber), für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftig- ten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an (öffentlicher Auftraggeber) eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, bei mehreren Verstößen insgesamt höchs- tens 10 % der Auftragssumme, zu zahlen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt (öffentlicher Auftragge- ber) unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern.
Ist die verwirkte Vertragsstrafe unverhältnismäßig hoch, so kann sie vom Auftraggeber auf meinen Antrag auf einen angemessenen Betrag herabgesetzt werden.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer)
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