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Außenanlagenpflege von Kriegsgräberstätten im Emsland und in der Grafschaft Bentheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 20:34 (Europe/Berlin)

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Staatliches Baumanagement Niedersachsen

Leistungskatalog für die

Ausschreibung der Außenanlagenpflege

Teil 2

Kriegsgräberstätten

Emsland und Grafschaft Bentheim

- Reinigung befestigter Flächen

- Unterhaltungspflege Grünflächen

Vergabe-Nummer IGM 26 A 580005

September 2026

Niedersachsen

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Inhaltsverzeichnis

1 Auftraggeber .......................................................................................................... 3

1.1 Ansichten und Lage der Liegenschaften ............................................................................................ 4

1.2 Bediensteten- und Publikumsverkehr ............................................................................................... 11

2 Unterhaltungspflege von Grünflächen ............................................................... 12

2.1 Ausführungsfristen ............................................................................................................................. 12

2.2 Bearbeitungsflächen........................................................................................................................... 12

2.3 Leistungsbeschreibung – Definition der Tätigkeiten ....................................................................... 13

3 Reinigung von befestigten Flächen .................................................................... 17

3.1 Ausführungsfristen ............................................................................................................................. 17

3.2 Bearbeitungsflächen: siehe Pflegeplan und Kalkulationstabelle ................................................... 17

3.3 Leistungsbeschreibung – Definition der Tätigkeiten ....................................................................... 17

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1 Auftraggeber

Auftraggeber / AnschriftReinigungUnterhaltungspflege
befestigter FlächenGrünflächen
vonvon
KriegsgräberfriedhöfenKriegsgräberfriedhöfen
Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Schiffgraben 12, 30159 HannoverXX

Liegenschaften (Kriegsgräberfriedhöfe):

Die im zweiten Weltkrieg in den Emslandlagern umgekommenen KZ-Häftlinge, Straf- und Kriegsgefangenen wurden in der Regel auf hierzu eingerichteten Lagerfriedhöfen bestattet.

Im Landkreis Emsland und der Grafschaft Bentheim existieren heute neun Begräbnisstätten, mit einer teils wechselvollen Geschichte. Davon werden 8 Friedhöfe hinsichtlich der Außenan- lagenpflege ausgeschrieben.

Die hier ausgeschriebenen Pflegearbeiten sollen den Kriegsgräberfriedhöfen zu jeder Jahres- zeit einen würdigen und gepflegten Rahmen geben. Durch die Umsetzung des spezifischen Pflegeziels eines jeden Friedhofs soll dort ein einheitliches Gestaltungsbild hergestellt werden.

FriedhofArtLandkreisGemeindeLage (Adresse/Koordina-
ten)
Bockhorst / EsterwegenFriedhof von OpfernEmslandBockhorst53.013961, 7.570822
der Gewaltherrschaft
Dalumsowjetischer Kriegs-EmslandGeeste52.601525, 7.198783
gräberfriedhof
Groß FullenausländischerEmslandMeppen52.699878, 7.176797
Kriegsgräberfriedhof
Großringe / Neugnadenfeldsowjetischer Kriegs-GrafschaftRinge52.615583, 6.978036
gräberfriedhofBentheim
Herbrum / AschendorfermoorFriedhof von Opfern der GewaltherrschaftEmslandPapenburg53.026606, 7.394314
Oberlangensowjetischer Kriegs-EmslandOberlangen52.848875, 7.194144
gräberfriedhof
VersenFriedhof von Opfern der GewaltherrschaftEmslandMeppen52.724806, 7.18845
WesuweausländischerEmslandHaren (Ems)52.771881, 7.142073
Kriegsgräberfriedhof

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1.1 Ansichten und Lage der Liegenschaften

Begräbnisstätte Esterwegen / Friedhof Bockhorst
Adresse/Koordinaten: 53.013961, 7.570822
Pflege- und Lageplan und Örtliche Besonderheiten
• Trinkwasser- und Stromanschlüsse sind auf den Friedhöfen nicht vorhanden. • Der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen, Gerätschaften bezogen auf die Arbeitsbereiche, auch hinsichtlich der Zufahrtswege ist vor Beginn der Tätigkeit mit dem zuständigen Ansprechpartner verbindlich abzusprechen. • Nach jeder Ausführung einer Teilleistung ist diese im Pflegebericht/ Einsatzblatt zu vermerken und zusätzlich per Foto zu dokumentieren. Der Pflegebericht/ das Einsatzblatt inkl. Fotodokumen- tation sind nach Abschluss der Teilleistung in Dateiform per E-Mail dem Auftraggeber mit der entsprechenden Rechnung zur Verfügung zu stellen.
LiegenschaftAnsprechpartnerTel.: / Mail:
Friedhof von Opfern der Gewaltherrschaft Bockhorst / EsterwegenHerr VörtmannTel: 0511 / 120-4764 Mail: burghard.voertmann@mi.niedersachsen.de

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Kriegsgräberstätte Dalum
Adresse/ Koordinaten: 52.601525, 7.198783
Pflege- und Lageplan und Örtliche Besonderheiten
• Trinkwasser- und Stromanschlüsse sind auf den Friedhöfen nicht vorhanden. • Der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen, Gerätschaften bezogen auf die Arbeitsbereiche, auch hinsichtlich der Zufahrtswege ist vor Beginn der Tätigkeit mit dem zuständigen Ansprechpartner verbindlich abzusprechen. • Nach jeder Ausführung einer Teilleistung ist diese im Pflegebericht/ Einsatzblatt zu vermerken und zusätzlich per Foto zu dokumentieren. Der Pflegebericht/ das Einsatzblatt inkl. Fotodoku- mentation sind nach Abschluss der Teilleistung in Dateiform per E-Mail dem Auftraggeber mit der entsprechenden Rechnung zur Verfügung zu stellen.
LiegenschaftAnsprechpartnerTel.: / Mail:
Sowjetischer Kriegsgräberfriedhof DalumHerr VörtmannTel: 0511 / 120-4764 Mail: burghard.voertmann@mi.niedersachsen.de

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Kriegsgräberstätte Gross Fullen
Adresse/ Koordinaten: 52.699878, 7.176797
Pflege- und Lageplan und Örtliche Besonderheiten
• Trinkwasser- und Stromanschlüsse sind auf den Friedhöfen nicht vorhanden. • Der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen, Gerätschaften bezogen auf die Arbeitsbereiche, auch hinsichtlich der Zufahrtswege ist vor Beginn der Tätigkeit mit dem zuständigen Ansprechpartner verbindlich abzusprechen. • Nach jeder Ausführung einer Teilleistung ist diese im Pflegebericht/ Einsatzblatt zu vermerken und zusätzlich per Foto zu dokumentieren. Der Pflegebericht/ das Einsatzblatt inkl. Fotodoku- mentation sind nach Abschluss der Teilleistung in Dateiform per Email dem Auftraggeber mit der entsprechenden Rechnung zur Verfügung zu stellen.
LiegenschaftAnsprechpartnerTel.: / Mail:
Kriegsgräberstätte Gross FullenHerr VörtmannTel: 0511 / 120-4764 Mail: burghard.voertmann@mi.niedersachsen.de

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Kriegsgräberstätte Grossringe/Neugnadenfeld (Lager Alexisdorf)
Adresse/ Koordinaten: 52.615583, 6.978036
Pflege- und Lageplan und Örtliche Besonderheiten
• Trinkwasser- und Stromanschlüsse sind auf den Friedhöfen nicht vorhanden. • Der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen, Gerätschaften bezogen auf die Arbeitsbereiche, auch hinsichtlich der Zufahrtswege ist vor Beginn der Tätigkeit mit dem zuständigen Ansprechpartner verbindlich abzusprechen. • Nach jeder Ausführung einer Teilleistung ist diese im Pflegebericht/ Einsatzblatt zu vermerken und zusätzlich per Foto zu dokumentieren. Der Pflegebericht/ das Einsatzblatt inkl. Fotodoku- mentation sind nach Abschluss der Teilleistung in Dateiform per E-Mail dem Auftraggeber mit der entsprechenden Rechnung zur Verfügung zu stellen.
LiegenschaftAnsprechpartnerTel.: / Mail:
Kriegsgräberstätte Gross- ringe/ Neugnadenfeld (La- ger Alexisdorf)Herr VörtmannTel: 0511 / 120-4764 Mail: burghard.voertmann@mi.niedersachsen.de

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Kriegsgräberstätte Aschendorfermoor Herbrum
Adresse/ Koordinaten: 53.026606, 7.394314
Pflege- und Lageplan und Örtliche Besonderheiten
• Trinkwasser- und Stromanschlüsse sind auf den Friedhöfen nicht vorhanden. • Der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen, Gerätschaften bezogen auf die Arbeitsbereiche, auch hinsichtlich der Zufahrtswege ist vor Beginn der Tätigkeit mit dem zuständigen Ansprechpartner verbindlich abzusprechen. • Nach jeder Ausführung einer Teilleistung ist diese im Pflegebericht/ Einsatzblatt zu vermerken und zusätzlich per Foto zu dokumentieren. Der Pflegebericht/ das Einsatzblatt inkl. Fotodoku- mentation sind nach Abschluss der Teilleistung in Dateiform per E-Mail dem Auftraggeber mit der entsprechenden Rechnung zur Verfügung zu stellen.
LiegenschaftAnsprechpartnerTel.: / Mail:
Kriegsgräberstätte Aschendorfermoor HerbrumHerr VörtmannTel: 0511 / 120-4764 Mail: burghard.voertmann@mi.niedersachsen.de

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Kriegsgräberstätte Oberlangen
Adresse/ Koordinaten: 52.848875, 7.194144
Pflege- und Lageplan und Örtliche Besonderheiten
• Trinkwasser- und Stromanschlüsse sind auf den Friedhöfen nicht vorhanden. • Der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen, Gerätschaften bezogen auf die Arbeitsbereiche, auch hinsichtlich der Zufahrtswege ist vor Beginn der Tätigkeit mit dem zuständigen Ansprechpartner verbindlich abzusprechen. • Nach jeder Ausführung einer Teilleistung ist diese im Pflegebericht/ Einsatzblatt zu vermerken und zusätzlich per Foto zu dokumentieren. Der Pflegebericht/ das Einsatzblatt inkl. Fotodoku- mentation sind nach Abschluss der Teilleistung in Dateiform per E-Mail dem Auftraggeber mit der entsprechenden Rechnung zur Verfügung zu stellen
LiegenschaftAnsprechpartnerTel.: / Mail:
Kriegsgräberstätte OberlangenHerr VörtmannTel: 0511 / 120-4764 Mail: burghard.voertmann@mi.niedersachsen.de

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Kriegsgräberstätte Versen
Adresse/ Koordinaten: 52.724806, 7.18845
Pflege- und Lageplan und Örtliche Besonderheiten
• Trinkwasser- und Stromanschlüsse sind auf den Friedhöfen nicht vorhanden. • Der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen, Gerätschaften bezogen auf die Arbeitsbereiche, auch hinsichtlich der Zufahrtswege ist vor Beginn der Tätigkeit mit dem zuständigen Ansprechpartner verbindlich abzusprechen. • Nach jeder Ausführung einer Teilleistung ist diese im Pflegebericht/ Einsatzblatt zu vermerken und zusätzlich per Foto zu dokumentieren. Der Pflegebericht/ das Einsatzblatt inkl. Fotodoku- mentation sind nach Abschluss der Teilleistung in Dateiform per E-Mail dem Auftraggeber mit der entsprechenden Rechnung zur Verfügung zu stellen.
LiegenschaftAnsprechpartnerTel.: / Mail:
Kriegsgräberstätte VersenHerr VörtmannTel: 0511 / 120-4764 Mail: burghard.voertmann@mi.niedersachsen.de

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Kriegsgräberstätte Wesuwe
Adresse/ Koordinaten: 52.771881, 7.142073
Pflege- und Lageplan und Örtliche Besonderheiten
• Trinkwasser- und Stromanschlüsse sind auf den Friedhöfen nicht vorhanden. • Der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen, Gerätschaften bezogen auf die Arbeitsbereiche, auch hinsichtlich der Zufahrtswege ist vor Beginn der Tätigkeit mit dem zuständigen Ansprechpartner verbindlich abzusprechen. • Nach jeder Ausführung einer Teilleistung ist diese im Pflegebericht/ Einsatzblatt zu vermerken und zusätzlich per Foto zu dokumentieren. Der Pflegebericht/ das Einsatzblatt inkl. Fotodoku- mentation sind nach Abschluss der Teilleistung in Dateiform per Email dem Auftraggeber mit der entsprechenden Rechnung zur Verfügung zu stellen.
LiegenschaftAnsprechpartnerTel.: / Mail:
Kriegsgräberstätte WesuweHerr VörtmannTel: 0511 / 120-4764 Mail: burghard.voertmann@mi.niedersachsen.de

1.2 Bediensteten- und Publikumsverkehr

Die Anlagen sind jederzeit frei zugänglich.

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2 Unterhaltungspflege von Grünflächen

2.1 Ausführungsfristen

Ausführungsbeginn:01.01.2027
frühestes Ausführungsende:31.12.2027
spätestes Ausführungsende:31.12.2033

Die zu erbringende Leistung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Ausführung

erfolgt ganzjährig während der schnee- und eisfreien Zeit.

2.2 Bearbeitungsflächen

siehe unter 1.1 Ansichten und Lage der Liegenschaften in Verbindung mit der Kalkulationsta-

belle

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2.3 Leistungsbeschreibung – Definition der Tätigkeiten

Rasenflächen - Rasen säubern und mähen

• Die gesamte Fläche ist von allem Unrat zu reinigen.

• Anfallenden Unrat, wie Papier, Tierkothaufen, Dosen, Glas, Laub, Zweige und sonstige Abfälle zur Abfuhr aufnehmen, einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zu- führen und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachweisen.

• Rasenfläche unter Berücksichtigung der Art der Vegetationsdecke mähen.

• Unterscheidung der Rasenflächen Gebrauchsrasen, Parkplatz-/Schotterrasen, Land- schaftsrasen.

• Die Schnitthöhe und max. Wuchshöhe je nach Art der Vegetationsdecke.

• Schnittfolge nach Wuchshöhe, Maulwurfshügel einebnen.

• Randbereiche, Ecken und Flächen, die vom Rasenmäher nicht erreicht werden können im Handbetrieb nacharbeiten.

• Anfallendes Schnittgut ist einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzufüh- ren und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachzuweisen.

• Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

• Ausführungsintervall gemäß den Angaben aus der Kalkulationstabelle.

Rasenflächen - Rasen - Laub aufnehmen

• Auf Rasenflächen nach Angabe des AG Laub aufnehmen.

• Unterscheidung der Rasenflächen in Gebrauchsrasen, Parkplatz-/Schotterrasen, Land- schaftsrasen.

• Bei der Ausführung der Tätigkeiten ist die Art der Vegetationsdecke zu berücksichtigen.

• Anfallendes Laub ist einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachzuweisen.

• Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

• Ausführungsintervall gemäß den Angaben aus der Kalkulationstabelle.

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Gehölzflächen - Waldartiger Bestand von Gehölzjungwuchs freihalten

• Waldartiger Bestand von Hainbuche, Birke, Eiche, Kiefer etc. von Gehölzjungwuchs frei- halten.

• Unerwünschten Aufwuchs aufnehmen und der Verwertung zuführen.

• Dazu 2mal im Jahr mit Freischneider Aufwuchs niedrig halten, in den Monaten März und August

• Anfallender Grünabfall ist einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzufüh- ren und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachzuweisen.

• Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet

• Ausführungsintervall gemäß den Angaben aus der Kalkulationstabelle.

Gehölzflächen - säubern, Unrat beseitigen

• Säubern der Gehölzflächen (Sträucher) von Papier, Dosen, Flaschen, Plastiktüten und anderem Unrat

• Anfallenden Unrat, wie Papier, Tierkothaufen, Dosen, Glas, Laub, Zweige und sonstige Abfälle zur Abfuhr aufnehmen, einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zu- führen und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachweisen

• Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet

• Ausführungsintervall gemäß den Angaben aus der Kalkulationstabelle

Gehölzflächen - Lichtraumprofil freischneiden mit Totholzbeseitigung • Laub-/Nadelbäume schneiden, Lichtraumprofil ein- und/oder zweiseitig freischneiden mit Totholzbeseitigung, Höhe: 2,5m über Geh- und Radwegen und 4,5m Fahrbahn/Parkplatz

• Anfallendes Schnittgut ist einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzufüh- ren und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachzuweisen

• Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet

• Ausführungsintervall gemäß den Angaben aus der Kalkulationstabelle

Strauchflächen - Stauden-/Wechselbepflanzung lockern/bearbeiten

• Lockern der Stauden-/Wechselbepflanzung.

• Abgeblühte Triebe entfernen, unerwünschten Aufwuchs fachgerecht beseitigen.

• Flächen von Steinen ab 5 cm Durchmesser und sonstigem Unrat säubern.

• Anfallender Grünabfall ist einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzufüh- ren und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachzuweisen.

• Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

• Bearbeitungstiefe unter Beachtung der jeweiligen Pflanzenart, i. M. 2 cm.

• Erster Arbeitsgang: April/Mai

• Letzter Arbeitsgang: Oktober/November

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• Ausführungsintervall den Angaben aus der Kalkulationstabelle.

• Der Schnitt erfolgt jeweils nach Vereinbarung mit dem AG.

• Ausführungsintervall gemäß den örtlichen Besonderheiten und den Angaben aus der Kal- kulationstabelle.

Grabsteine/Denkmal - sauber halten • Grabsteine sauber halten und von Moos befreien

Grabsteine/Denkmal - Beseitigen von Kränzen und Blumen etc. • Kränze, Schleifen, Gestecke, Blumen, abgebrannte Kerzen abräumen

• 4x jährlich, vor den Feiertagen Ostern, Tage der Befreiung (08.05), Volkstrauertag und im Monat Januar

Dachreinigung Esterwegen

• Dach reinigen (von Laub und herabgefallenden Ästen befreien)

Hinweistafeln • Sauber halten • Evtl. Sichtsperren durch Bewuchs entfernen

Bänke • Sauber halten • Bewuchs entfernen

Abfallbehälter leeren • Abfallbehälter leeren,

• Behältergröße: siehe örtliche Besonderheiten

• dabei ist das direkte Umfeld des Abfallbehälters mit sauber zu halten.

• Anfallenden Unrat, wie Papier, Plastik, Dosen, Glas und sonstige Abfälle zur Abfuhr auf- nehmen und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachweisen.

• Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

• Ausführungsintervall gemäß den Angaben aus der Kalkulationstabelle.

Zäune • Der Zaun an den Grundstücksgrenzen regelmäßig von beiden Seiten freischneiden

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Regelmäßige Kontrollgänge • Sichtung zusätzlich erforderlicher Arbeiten zu den regelmäßig stattfindenden Pflegearbei- ten mit Fotodokumentation und Berichtserstellung. (Beschädigungen an Zäunen, Denk- mäler, Banken, Mülleimer, herabgefallene Äste, Todholz etc.). Papier und sonstige Abfälle aufnehmen und entsorgen.

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3 Reinigung von befestigten Flächen

3.1 Ausführungsfristen

Ausführungsbeginn:01.01.2027
frühestes Ausführungsende:31.12.2027
spätestes Ausführungsende:31.12.2033

Die zu erbringende Leistung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Ausführung

erfolgt ganzjährig während der schnee- und eisfreien Zeit.

3.2 Bearbeitungsflächen: siehe Pflegeplan und Kalkulationstabelle

siehe unter 1.1 Ansichten und Lage der Liegenschaften in Verbindung mit der Kalkulationsta- belle

3.3 Leistungsbeschreibung – Definition der Tätigkeiten

Befestigte Flächen - von Grünbewuchs, Laub, Unrat säubern

• Befestigte Flächen wie Platten, Pflaster, wassergebundene Wegeflächen von Grünbe- wuchs, Laub, Unrat o.a. säubern, einschließlich abstechen und säubern von seitlichen Begrenzungen (Randsteine/Bordsteine) und auskratzen der Fugen. • Anfallenden Unrat und sonstige Abfälle zur Abfuhr aufnehmen, einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuführen und diese mit entsprechenden Belegen der Entsor- gungsstelle nachweisen. • Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. • Ausführungsintervall gemäß Satzung oder Kalkulationstabelle.

Befestigte Traufstreifen säubern

• Befestigte Traufstreifen von Grünbewuchs, Laub, Unrat o.a. säubern, Befestigung: Beton- platten oder Pflaster, einschließlich abstechen und säubern von seitlichen Begrenzungen und auskratzen der Fugen.

• Anfallenden Unrat, wie Papier, Tierkothaufen, Dosen, Glas, Laub, Zweige und sonstige Abfälle zur Abfuhr aufnehmen, einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zu- führen und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachweisen.

• Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.

• Ausführungsintervall gemäß den Angaben aus der Kalkulationstabelle.

Grabsteine/Denkmal sauber halten • Grabsteine sauber halten und von Moos befreien

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Grabsteine/Denkmal - Beseitigen von Kränzen und Blumen etc. • Kränze, Schleifen, Gestecke, Blumen, abgebrannte Kerzen je nach Beschaffenheit/ Zu- stand (z.B. Kränze und Gestecke aus Kunststoff oder aus Pflanzen) abräumen • 4 x jährlich, vor den Feiertagen Ostern, Tag der Befreiung, Volkstrauertag und im Monat Januar

Hinweistafeln • Sauber halten • Evtl. Sichtsperren durch Bewuchs entfernen

Bänke (Holzbank) • Sauber halten • Bewuchs entfernen

Abfallbehälter leeren

• Abfallbehälter leeren, • Behältergröße: siehe örtliche Besonderheiten • dabei ist das direkte Umfeld des Abfallbehälters mit sauber zu halten. • Anfallenden Unrat, wie Papier, Plastik, Dosen, Glas und sonstige Abfälle zur Abfuhr auf- nehmen und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachweisen. • Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. • Ausführungsintervall gemäß den Angaben aus der KalkulationstabelleAusführungsinter- vall gemäß den örtlichen Besonderheiten und den Angaben aus der Kalkulationstabelle.

Beseitigen von Kränzen und Blumen etc.

• Kränze, Schleifen, Gestecke, Blumen, abgebrannte Kerzen u. ä. auf Denkmalplatz und an Gedenksteinen aufnehmen und entfernen. Entferntes Material einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen.

Regelmäßige Kontrollgänge

• Sichtung zusätzlich erforderlicher Arbeiten zu den regelmäßig stattfindenden Pflegearbei- ten mit Fotodokumentation und Berichtserstellung. (Beschädigungen an Zäunen, Denk- mäler, Banken, Mülleimer, herabgefallene Äste, Totholz etc.). Papier und sonstige Abfälle aufnehmen und entsorgen

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