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Staatliches Baumanagement Niedersachsen
Leistungskatalog für die
Ausschreibung der Außenanlagenpflege
Teil 2
Kriegsgräberstätten
Emsland und Grafschaft Bentheim
- Reinigung befestigter Flächen
- Unterhaltungspflege Grünflächen
Vergabe-Nummer IGM 26 A 580005
September 2026
Niedersachsen
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Inhaltsverzeichnis
1 Auftraggeber .......................................................................................................... 3
1.1 Ansichten und Lage der Liegenschaften ............................................................................................ 4
1.2 Bediensteten- und Publikumsverkehr ............................................................................................... 11
2 Unterhaltungspflege von Grünflächen ............................................................... 12
2.1 Ausführungsfristen ............................................................................................................................. 12
2.2 Bearbeitungsflächen........................................................................................................................... 12
2.3 Leistungsbeschreibung – Definition der Tätigkeiten ....................................................................... 13
3 Reinigung von befestigten Flächen .................................................................... 17
3.1 Ausführungsfristen ............................................................................................................................. 17
3.2 Bearbeitungsflächen: siehe Pflegeplan und Kalkulationstabelle ................................................... 17
3.3 Leistungsbeschreibung – Definition der Tätigkeiten ....................................................................... 17
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1 Auftraggeber
| Auftraggeber / Anschrift | Reinigung | Unterhaltungspflege | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| befestigter Flächen | Grünflächen | |||||
| von | von | |||||
| Kriegsgräberfriedhöfen | Kriegsgräberfriedhöfen | |||||
| Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung Schiffgraben 12, 30159 Hannover | X | X |
Liegenschaften (Kriegsgräberfriedhöfe):
Die im zweiten Weltkrieg in den Emslandlagern umgekommenen KZ-Häftlinge, Straf- und Kriegsgefangenen wurden in der Regel auf hierzu eingerichteten Lagerfriedhöfen bestattet.
Im Landkreis Emsland und der Grafschaft Bentheim existieren heute neun Begräbnisstätten, mit einer teils wechselvollen Geschichte. Davon werden 8 Friedhöfe hinsichtlich der Außenan- lagenpflege ausgeschrieben.
Die hier ausgeschriebenen Pflegearbeiten sollen den Kriegsgräberfriedhöfen zu jeder Jahres- zeit einen würdigen und gepflegten Rahmen geben. Durch die Umsetzung des spezifischen Pflegeziels eines jeden Friedhofs soll dort ein einheitliches Gestaltungsbild hergestellt werden.
| Friedhof | Art | Landkreis | Gemeinde | Lage (Adresse/Koordina- | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| ten) | ||||||||||
| Bockhorst / Esterwegen | Friedhof von Opfern | Emsland | Bockhorst | 53.013961, 7.570822 | ||||||
| der Gewaltherrschaft | ||||||||||
| Dalum | sowjetischer Kriegs- | Emsland | Geeste | 52.601525, 7.198783 | ||||||
| gräberfriedhof | ||||||||||
| Groß Fullen | ausländischer | Emsland | Meppen | 52.699878, 7.176797 | ||||||
| Kriegsgräberfriedhof | ||||||||||
| Großringe / Neugnadenfeld | sowjetischer Kriegs- | Grafschaft | Ringe | 52.615583, 6.978036 | ||||||
| gräberfriedhof | Bentheim | |||||||||
| Herbrum / Aschendorfermoor | Friedhof von Opfern der Gewaltherrschaft | Emsland | Papenburg | 53.026606, 7.394314 | ||||||
| Oberlangen | sowjetischer Kriegs- | Emsland | Oberlangen | 52.848875, 7.194144 | ||||||
| gräberfriedhof | ||||||||||
| Versen | Friedhof von Opfern der Gewaltherrschaft | Emsland | Meppen | 52.724806, 7.18845 | ||||||
| Wesuwe | ausländischer | Emsland | Haren (Ems) | 52.771881, 7.142073 | ||||||
| Kriegsgräberfriedhof |
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1.1 Ansichten und Lage der Liegenschaften
| Begräbnisstätte Esterwegen / Friedhof Bockhorst | |||
|---|---|---|---|
| Adresse/Koordinaten: 53.013961, 7.570822 | |||
| Pflege- und Lageplan und Örtliche Besonderheiten | |||
| • Trinkwasser- und Stromanschlüsse sind auf den Friedhöfen nicht vorhanden. • Der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen, Gerätschaften bezogen auf die Arbeitsbereiche, auch hinsichtlich der Zufahrtswege ist vor Beginn der Tätigkeit mit dem zuständigen Ansprechpartner verbindlich abzusprechen. • Nach jeder Ausführung einer Teilleistung ist diese im Pflegebericht/ Einsatzblatt zu vermerken und zusätzlich per Foto zu dokumentieren. Der Pflegebericht/ das Einsatzblatt inkl. Fotodokumen- tation sind nach Abschluss der Teilleistung in Dateiform per E-Mail dem Auftraggeber mit der entsprechenden Rechnung zur Verfügung zu stellen. | |||
| Liegenschaft | Ansprechpartner | Tel.: / Mail: | |
| Friedhof von Opfern der Gewaltherrschaft Bockhorst / Esterwegen | Herr Vörtmann | Tel: 0511 / 120-4764 Mail: burghard.voertmann@mi.niedersachsen.de |
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| Kriegsgräberstätte Dalum | |||
|---|---|---|---|
| Adresse/ Koordinaten: 52.601525, 7.198783 | |||
| Pflege- und Lageplan und Örtliche Besonderheiten | |||
| • Trinkwasser- und Stromanschlüsse sind auf den Friedhöfen nicht vorhanden. • Der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen, Gerätschaften bezogen auf die Arbeitsbereiche, auch hinsichtlich der Zufahrtswege ist vor Beginn der Tätigkeit mit dem zuständigen Ansprechpartner verbindlich abzusprechen. • Nach jeder Ausführung einer Teilleistung ist diese im Pflegebericht/ Einsatzblatt zu vermerken und zusätzlich per Foto zu dokumentieren. Der Pflegebericht/ das Einsatzblatt inkl. Fotodoku- mentation sind nach Abschluss der Teilleistung in Dateiform per E-Mail dem Auftraggeber mit der entsprechenden Rechnung zur Verfügung zu stellen. | |||
| Liegenschaft | Ansprechpartner | Tel.: / Mail: | |
| Sowjetischer Kriegsgräberfriedhof Dalum | Herr Vörtmann | Tel: 0511 / 120-4764 Mail: burghard.voertmann@mi.niedersachsen.de |
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| Kriegsgräberstätte Gross Fullen | |||
|---|---|---|---|
| Adresse/ Koordinaten: 52.699878, 7.176797 | |||
| Pflege- und Lageplan und Örtliche Besonderheiten | |||
| • Trinkwasser- und Stromanschlüsse sind auf den Friedhöfen nicht vorhanden. • Der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen, Gerätschaften bezogen auf die Arbeitsbereiche, auch hinsichtlich der Zufahrtswege ist vor Beginn der Tätigkeit mit dem zuständigen Ansprechpartner verbindlich abzusprechen. • Nach jeder Ausführung einer Teilleistung ist diese im Pflegebericht/ Einsatzblatt zu vermerken und zusätzlich per Foto zu dokumentieren. Der Pflegebericht/ das Einsatzblatt inkl. Fotodoku- mentation sind nach Abschluss der Teilleistung in Dateiform per Email dem Auftraggeber mit der entsprechenden Rechnung zur Verfügung zu stellen. | |||
| Liegenschaft | Ansprechpartner | Tel.: / Mail: | |
| Kriegsgräberstätte Gross Fullen | Herr Vörtmann | Tel: 0511 / 120-4764 Mail: burghard.voertmann@mi.niedersachsen.de |
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| Kriegsgräberstätte Grossringe/Neugnadenfeld (Lager Alexisdorf) | |||
|---|---|---|---|
| Adresse/ Koordinaten: 52.615583, 6.978036 | |||
| Pflege- und Lageplan und Örtliche Besonderheiten | |||
| • Trinkwasser- und Stromanschlüsse sind auf den Friedhöfen nicht vorhanden. • Der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen, Gerätschaften bezogen auf die Arbeitsbereiche, auch hinsichtlich der Zufahrtswege ist vor Beginn der Tätigkeit mit dem zuständigen Ansprechpartner verbindlich abzusprechen. • Nach jeder Ausführung einer Teilleistung ist diese im Pflegebericht/ Einsatzblatt zu vermerken und zusätzlich per Foto zu dokumentieren. Der Pflegebericht/ das Einsatzblatt inkl. Fotodoku- mentation sind nach Abschluss der Teilleistung in Dateiform per E-Mail dem Auftraggeber mit der entsprechenden Rechnung zur Verfügung zu stellen. | |||
| Liegenschaft | Ansprechpartner | Tel.: / Mail: | |
| Kriegsgräberstätte Gross- ringe/ Neugnadenfeld (La- ger Alexisdorf) | Herr Vörtmann | Tel: 0511 / 120-4764 Mail: burghard.voertmann@mi.niedersachsen.de |
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| Kriegsgräberstätte Aschendorfermoor Herbrum | |||
|---|---|---|---|
| Adresse/ Koordinaten: 53.026606, 7.394314 | |||
| Pflege- und Lageplan und Örtliche Besonderheiten | |||
| • Trinkwasser- und Stromanschlüsse sind auf den Friedhöfen nicht vorhanden. • Der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen, Gerätschaften bezogen auf die Arbeitsbereiche, auch hinsichtlich der Zufahrtswege ist vor Beginn der Tätigkeit mit dem zuständigen Ansprechpartner verbindlich abzusprechen. • Nach jeder Ausführung einer Teilleistung ist diese im Pflegebericht/ Einsatzblatt zu vermerken und zusätzlich per Foto zu dokumentieren. Der Pflegebericht/ das Einsatzblatt inkl. Fotodoku- mentation sind nach Abschluss der Teilleistung in Dateiform per E-Mail dem Auftraggeber mit der entsprechenden Rechnung zur Verfügung zu stellen. | |||
| Liegenschaft | Ansprechpartner | Tel.: / Mail: | |
| Kriegsgräberstätte Aschendorfermoor Herbrum | Herr Vörtmann | Tel: 0511 / 120-4764 Mail: burghard.voertmann@mi.niedersachsen.de |
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| Kriegsgräberstätte Oberlangen | |||
|---|---|---|---|
| Adresse/ Koordinaten: 52.848875, 7.194144 | |||
| Pflege- und Lageplan und Örtliche Besonderheiten | |||
| • Trinkwasser- und Stromanschlüsse sind auf den Friedhöfen nicht vorhanden. • Der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen, Gerätschaften bezogen auf die Arbeitsbereiche, auch hinsichtlich der Zufahrtswege ist vor Beginn der Tätigkeit mit dem zuständigen Ansprechpartner verbindlich abzusprechen. • Nach jeder Ausführung einer Teilleistung ist diese im Pflegebericht/ Einsatzblatt zu vermerken und zusätzlich per Foto zu dokumentieren. Der Pflegebericht/ das Einsatzblatt inkl. Fotodoku- mentation sind nach Abschluss der Teilleistung in Dateiform per E-Mail dem Auftraggeber mit der entsprechenden Rechnung zur Verfügung zu stellen | |||
| Liegenschaft | Ansprechpartner | Tel.: / Mail: | |
| Kriegsgräberstätte Oberlangen | Herr Vörtmann | Tel: 0511 / 120-4764 Mail: burghard.voertmann@mi.niedersachsen.de |
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| Kriegsgräberstätte Versen | |||
|---|---|---|---|
| Adresse/ Koordinaten: 52.724806, 7.18845 | |||
| Pflege- und Lageplan und Örtliche Besonderheiten | |||
| • Trinkwasser- und Stromanschlüsse sind auf den Friedhöfen nicht vorhanden. • Der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen, Gerätschaften bezogen auf die Arbeitsbereiche, auch hinsichtlich der Zufahrtswege ist vor Beginn der Tätigkeit mit dem zuständigen Ansprechpartner verbindlich abzusprechen. • Nach jeder Ausführung einer Teilleistung ist diese im Pflegebericht/ Einsatzblatt zu vermerken und zusätzlich per Foto zu dokumentieren. Der Pflegebericht/ das Einsatzblatt inkl. Fotodoku- mentation sind nach Abschluss der Teilleistung in Dateiform per E-Mail dem Auftraggeber mit der entsprechenden Rechnung zur Verfügung zu stellen. | |||
| Liegenschaft | Ansprechpartner | Tel.: / Mail: | |
| Kriegsgräberstätte Versen | Herr Vörtmann | Tel: 0511 / 120-4764 Mail: burghard.voertmann@mi.niedersachsen.de |
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| Kriegsgräberstätte Wesuwe | |||
|---|---|---|---|
| Adresse/ Koordinaten: 52.771881, 7.142073 | |||
| Pflege- und Lageplan und Örtliche Besonderheiten | |||
| • Trinkwasser- und Stromanschlüsse sind auf den Friedhöfen nicht vorhanden. • Der Einsatz von Fahrzeugen, Maschinen, Gerätschaften bezogen auf die Arbeitsbereiche, auch hinsichtlich der Zufahrtswege ist vor Beginn der Tätigkeit mit dem zuständigen Ansprechpartner verbindlich abzusprechen. • Nach jeder Ausführung einer Teilleistung ist diese im Pflegebericht/ Einsatzblatt zu vermerken und zusätzlich per Foto zu dokumentieren. Der Pflegebericht/ das Einsatzblatt inkl. Fotodoku- mentation sind nach Abschluss der Teilleistung in Dateiform per Email dem Auftraggeber mit der entsprechenden Rechnung zur Verfügung zu stellen. | |||
| Liegenschaft | Ansprechpartner | Tel.: / Mail: | |
| Kriegsgräberstätte Wesuwe | Herr Vörtmann | Tel: 0511 / 120-4764 Mail: burghard.voertmann@mi.niedersachsen.de |
1.2 Bediensteten- und Publikumsverkehr
Die Anlagen sind jederzeit frei zugänglich.
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2 Unterhaltungspflege von Grünflächen
2.1 Ausführungsfristen
| Ausführungsbeginn: | 01.01.2027 |
|---|---|
| frühestes Ausführungsende: | 31.12.2027 |
| spätestes Ausführungsende: | 31.12.2033 |
Die zu erbringende Leistung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Ausführung
erfolgt ganzjährig während der schnee- und eisfreien Zeit.
2.2 Bearbeitungsflächen
siehe unter 1.1 Ansichten und Lage der Liegenschaften in Verbindung mit der Kalkulationsta-
belle
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2.3 Leistungsbeschreibung – Definition der Tätigkeiten
Rasenflächen - Rasen säubern und mähen
• Die gesamte Fläche ist von allem Unrat zu reinigen.
• Anfallenden Unrat, wie Papier, Tierkothaufen, Dosen, Glas, Laub, Zweige und sonstige Abfälle zur Abfuhr aufnehmen, einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zu- führen und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachweisen.
• Rasenfläche unter Berücksichtigung der Art der Vegetationsdecke mähen.
• Unterscheidung der Rasenflächen Gebrauchsrasen, Parkplatz-/Schotterrasen, Land- schaftsrasen.
• Die Schnitthöhe und max. Wuchshöhe je nach Art der Vegetationsdecke.
• Schnittfolge nach Wuchshöhe, Maulwurfshügel einebnen.
• Randbereiche, Ecken und Flächen, die vom Rasenmäher nicht erreicht werden können im Handbetrieb nacharbeiten.
• Anfallendes Schnittgut ist einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzufüh- ren und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachzuweisen.
• Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
• Ausführungsintervall gemäß den Angaben aus der Kalkulationstabelle.
Rasenflächen - Rasen - Laub aufnehmen
• Auf Rasenflächen nach Angabe des AG Laub aufnehmen.
• Unterscheidung der Rasenflächen in Gebrauchsrasen, Parkplatz-/Schotterrasen, Land- schaftsrasen.
• Bei der Ausführung der Tätigkeiten ist die Art der Vegetationsdecke zu berücksichtigen.
• Anfallendes Laub ist einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachzuweisen.
• Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
• Ausführungsintervall gemäß den Angaben aus der Kalkulationstabelle.
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Gehölzflächen - Waldartiger Bestand von Gehölzjungwuchs freihalten
• Waldartiger Bestand von Hainbuche, Birke, Eiche, Kiefer etc. von Gehölzjungwuchs frei- halten.
• Unerwünschten Aufwuchs aufnehmen und der Verwertung zuführen.
• Dazu 2mal im Jahr mit Freischneider Aufwuchs niedrig halten, in den Monaten März und August
• Anfallender Grünabfall ist einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzufüh- ren und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachzuweisen.
• Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet
• Ausführungsintervall gemäß den Angaben aus der Kalkulationstabelle.
Gehölzflächen - säubern, Unrat beseitigen
• Säubern der Gehölzflächen (Sträucher) von Papier, Dosen, Flaschen, Plastiktüten und anderem Unrat
• Anfallenden Unrat, wie Papier, Tierkothaufen, Dosen, Glas, Laub, Zweige und sonstige Abfälle zur Abfuhr aufnehmen, einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zu- führen und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachweisen
• Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet
• Ausführungsintervall gemäß den Angaben aus der Kalkulationstabelle
Gehölzflächen - Lichtraumprofil freischneiden mit Totholzbeseitigung • Laub-/Nadelbäume schneiden, Lichtraumprofil ein- und/oder zweiseitig freischneiden mit Totholzbeseitigung, Höhe: 2,5m über Geh- und Radwegen und 4,5m Fahrbahn/Parkplatz
• Anfallendes Schnittgut ist einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzufüh- ren und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachzuweisen
• Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet
• Ausführungsintervall gemäß den Angaben aus der Kalkulationstabelle
Strauchflächen - Stauden-/Wechselbepflanzung lockern/bearbeiten
• Lockern der Stauden-/Wechselbepflanzung.
• Abgeblühte Triebe entfernen, unerwünschten Aufwuchs fachgerecht beseitigen.
• Flächen von Steinen ab 5 cm Durchmesser und sonstigem Unrat säubern.
• Anfallender Grünabfall ist einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzufüh- ren und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachzuweisen.
• Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
• Bearbeitungstiefe unter Beachtung der jeweiligen Pflanzenart, i. M. 2 cm.
• Erster Arbeitsgang: April/Mai
• Letzter Arbeitsgang: Oktober/November
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• Ausführungsintervall den Angaben aus der Kalkulationstabelle.
• Der Schnitt erfolgt jeweils nach Vereinbarung mit dem AG.
• Ausführungsintervall gemäß den örtlichen Besonderheiten und den Angaben aus der Kal- kulationstabelle.
Grabsteine/Denkmal - sauber halten • Grabsteine sauber halten und von Moos befreien
Grabsteine/Denkmal - Beseitigen von Kränzen und Blumen etc. • Kränze, Schleifen, Gestecke, Blumen, abgebrannte Kerzen abräumen
• 4x jährlich, vor den Feiertagen Ostern, Tage der Befreiung (08.05), Volkstrauertag und im Monat Januar
Dachreinigung Esterwegen
• Dach reinigen (von Laub und herabgefallenden Ästen befreien)
Hinweistafeln • Sauber halten • Evtl. Sichtsperren durch Bewuchs entfernen
Bänke • Sauber halten • Bewuchs entfernen
Abfallbehälter leeren • Abfallbehälter leeren,
• Behältergröße: siehe örtliche Besonderheiten
• dabei ist das direkte Umfeld des Abfallbehälters mit sauber zu halten.
• Anfallenden Unrat, wie Papier, Plastik, Dosen, Glas und sonstige Abfälle zur Abfuhr auf- nehmen und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachweisen.
• Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
• Ausführungsintervall gemäß den Angaben aus der Kalkulationstabelle.
Zäune • Der Zaun an den Grundstücksgrenzen regelmäßig von beiden Seiten freischneiden
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Regelmäßige Kontrollgänge • Sichtung zusätzlich erforderlicher Arbeiten zu den regelmäßig stattfindenden Pflegearbei- ten mit Fotodokumentation und Berichtserstellung. (Beschädigungen an Zäunen, Denk- mäler, Banken, Mülleimer, herabgefallene Äste, Todholz etc.). Papier und sonstige Abfälle aufnehmen und entsorgen.
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3 Reinigung von befestigten Flächen
3.1 Ausführungsfristen
| Ausführungsbeginn: | 01.01.2027 |
|---|---|
| frühestes Ausführungsende: | 31.12.2027 |
| spätestes Ausführungsende: | 31.12.2033 |
Die zu erbringende Leistung ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen, die Ausführung
erfolgt ganzjährig während der schnee- und eisfreien Zeit.
3.2 Bearbeitungsflächen: siehe Pflegeplan und Kalkulationstabelle
siehe unter 1.1 Ansichten und Lage der Liegenschaften in Verbindung mit der Kalkulationsta- belle
3.3 Leistungsbeschreibung – Definition der Tätigkeiten
Befestigte Flächen - von Grünbewuchs, Laub, Unrat säubern
• Befestigte Flächen wie Platten, Pflaster, wassergebundene Wegeflächen von Grünbe- wuchs, Laub, Unrat o.a. säubern, einschließlich abstechen und säubern von seitlichen Begrenzungen (Randsteine/Bordsteine) und auskratzen der Fugen. • Anfallenden Unrat und sonstige Abfälle zur Abfuhr aufnehmen, einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuführen und diese mit entsprechenden Belegen der Entsor- gungsstelle nachweisen. • Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. • Ausführungsintervall gemäß Satzung oder Kalkulationstabelle.
Befestigte Traufstreifen säubern
• Befestigte Traufstreifen von Grünbewuchs, Laub, Unrat o.a. säubern, Befestigung: Beton- platten oder Pflaster, einschließlich abstechen und säubern von seitlichen Begrenzungen und auskratzen der Fugen.
• Anfallenden Unrat, wie Papier, Tierkothaufen, Dosen, Glas, Laub, Zweige und sonstige Abfälle zur Abfuhr aufnehmen, einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zu- führen und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachweisen.
• Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
• Ausführungsintervall gemäß den Angaben aus der Kalkulationstabelle.
Grabsteine/Denkmal sauber halten • Grabsteine sauber halten und von Moos befreien
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Grabsteine/Denkmal - Beseitigen von Kränzen und Blumen etc. • Kränze, Schleifen, Gestecke, Blumen, abgebrannte Kerzen je nach Beschaffenheit/ Zu- stand (z.B. Kränze und Gestecke aus Kunststoff oder aus Pflanzen) abräumen • 4 x jährlich, vor den Feiertagen Ostern, Tag der Befreiung, Volkstrauertag und im Monat Januar
Hinweistafeln • Sauber halten • Evtl. Sichtsperren durch Bewuchs entfernen
Bänke (Holzbank) • Sauber halten • Bewuchs entfernen
Abfallbehälter leeren
• Abfallbehälter leeren, • Behältergröße: siehe örtliche Besonderheiten • dabei ist das direkte Umfeld des Abfallbehälters mit sauber zu halten. • Anfallenden Unrat, wie Papier, Plastik, Dosen, Glas und sonstige Abfälle zur Abfuhr auf- nehmen und einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen und diese mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachweisen. • Erforderliche Gebühren für die Entsorgung sind in den Einheitspreis einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. • Ausführungsintervall gemäß den Angaben aus der KalkulationstabelleAusführungsinter- vall gemäß den örtlichen Besonderheiten und den Angaben aus der Kalkulationstabelle.
Beseitigen von Kränzen und Blumen etc.
• Kränze, Schleifen, Gestecke, Blumen, abgebrannte Kerzen u. ä. auf Denkmalplatz und an Gedenksteinen aufnehmen und entfernen. Entferntes Material einer ordnungsgemäßen und schadlosen Verwertung zuzuführen.
Regelmäßige Kontrollgänge
• Sichtung zusätzlich erforderlicher Arbeiten zu den regelmäßig stattfindenden Pflegearbei- ten mit Fotodokumentation und Berichtserstellung. (Beschädigungen an Zäunen, Denk- mäler, Banken, Mülleimer, herabgefallene Äste, Totholz etc.). Papier und sonstige Abfälle aufnehmen und entsorgen