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Staatliches Baumanagement Niedersachsen
Leistungskatalog
Ausschreibung der Außenanlagenpflege
Teil 1
Allgemeine Vorbemerkungen
Hinweise zur Kalkulation, Abrechnung und Dokumentation
Definition der Standardobjekte
September 2026
Niedersachsen
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Inhaltsverzeichnis
Inhalt
- Vorbemerkungen .................................................................................................... 3
Allgemeine Hinweise zur Ausführung ................................................................................................. 3
Kalkulationshinweise............................................................................................................................ 4
Dokumentation und Abrechnung ........................................................................................................ 5
Reinigung befestigter Flächen ............................................................................................................. 6
Unterhaltungspflege Grünflächen ....................................................................................................... 7
- Definition der Standardobjekte in der Außenanlagenpflege ............................. 10
Straßen/Wege/Platzflächen ................................................................................................................ 10
Grünflächen ......................................................................................................................................... 11
2.2.1 Rasenflächen ....................................................................................................................................... 11
2.2.2 Gehölzflächen ..................................................................................................................................... 11
2.2.3 Sonstiges ............................................................................................................................................. 12
2.2.4 Dachbegrünung / Kiesflächen auf Dächern ...................................................................................... 13
2.2.5 Sportplatzflächen ................................................................................................................................ 14
2.2.6 Sonderflächen ..................................................................................................................................... 14
2.2.7 Ausstattungsgegenstände ................................................................................................................. 14
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1. Vorbemerkungen
Sämtliche ergänzenden Angaben im Leistungskatalog Teil 2 oder in den Kalkulationstabellen
sind vorrangig zu beachten.
Allgemeine Hinweise zur Ausführung
Die Leistung ist gem. VOL/B §4 Nr.1 auszuführen.
Die bestehende gärtnerische Gestaltung der Stätten soll grundsätzlich unter Beachtung des
Denkmalschutzes erhalten bleiben.
Der Auftragnehmer führt die beauftragten Leistungen selbständig und eigenverantwortlich im
Rahmen der ihm übertragenen Verkehrssicherungspflicht aus. Die Verkehrssicherungspflicht
wird durch die Angabe von Bearbeitungsflächen begrenzt.
Das eingesetzte Personal ist durch den Auftragnehmer umfassend in die Örtlichkeiten und
Gegebenheiten der Liegenschaft sowie in die dort zu erbringenden Leistungen einzuweisen
und einzuarbeiten. Die erste Einweisung durch den Auftraggeber ist für den Auftragnehmer
kostenlos. Der Aufwand für jede weitere, durch personelle Ausfälle oder Veränderungen erfor-
derliche Einweisung durch den Auftraggeber ist erstattungspflichtig. Jeweils vor Beginn des
Ausführungszeitraums einer Leistungsart hat der Auftragnehmer das Einsatzgebiet zu erkun-
den und das Personal entsprechend auf die aktuellen Gegebenheiten einzuweisen.
Im Rahmen des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs sind die im Leistungskatalog Teil
2 näher bezeichneten Flächen so zu behandeln, dass eine Gefahr für Gesundheit und Leben
der Nutzer dieser Flächen so weit wie möglich ausgeschlossen ist. Weiterhin ist darauf zu
achten, dass keine Sach-, Umwelt- und Vermögensschäden entstehen. Hinweise zu der Höhe
der Deckungssummen der jeweiligen Versicherungen sind den Zusätzlichen Vertragsbedin-
gungen (Formblatt GM 635 AA) zu entnehmen.
Emissionsschutz und Immissionsschutz Für die einzusetzenden Maschinen wird die Verwendung leiser und schadstoffarmer Geräte
nach neuestem Stand der Technik vorausgesetzt. Sofern für den Ausführungsort eine Lärm-
schutzverordnung vorliegt, ist sie bei der Ausführung zu berücksichtigen. Die aktuell gültige
Lärmschutzverordnung liegt den Vertragsunterlagen nicht bei. Der Auftragnehmer hat sich
diese zur Einhaltung der darin enthaltenen Bestimmungen von der zuständigen Kommune zu
beschaffen. Sollte die Verordnung während der Vertragslaufzeit geändert werden, wird die
Neufassung automatisch Vertragsbestandteil.
An allen Friedhöfen wurden 2023 Schilder aufgestellt, die darauf hinweisen, dass es keinen
Winterdienst gibt.
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Kalkulationshinweise
Die Ausführung erfolgt zum Teil maschinell und zum Teil manuell. Ein Anspruch auf Ausfüh-
rung und Vergütung der in den Positionen der Kalkulationstabellen enthaltenen Anzahl Ein-
sätze pro Ausführungszeitraum besteht nicht. Diese unverbindliche Angabe beruht auf Erfah-
rungswerten um den voraussichtlichen Leistungsumfang abschätzen zu können. Die tatsäch-
liche Anzahl bestimmt sich nach dem Bedarf und wird entsprechend auf Nachweis vergütet.
Ein Einsatz beinhaltet die einmalige Bearbeitung der in der Kalkulationstabelle für die Position
vorgegebenen Masse (m² /m /Stck /Psch etc.) unabhängig von der Dauer der Tätigkeit.
Die örtlichen Besonderheiten, die im Leistungskatalog Teil 2 beschrieben sind, sind in der
Kalkulation zu berücksichtigen.
Kalkulationstabellen Außenanlagen (Excel):
Der Saisongesamtpreis bzw. die Jahresgesamtpreise, die in das Leistungsverzeichnis einge-
tragen bzw. übertragen werden, werden auf der Grundlage der „Kalkulationstabellen Außen-
anlagen“ (Excel) ermittelt. D. h. der Saisongesamtpreis bzw. die Jahresgesamtpreise in den
„Kalkulationstabellen Außenanlagen“ (Excel) und die entsprechenden Positionspreise im Leis-
tungsverzeichnis sind gleich.
In den „Kalkulationstabellen Außenanlagen“ (Excel) werden eine oder maximal zwei Leis-
tungsarten mit den Bezeichnungen
▪ Reinigung befestigter Flächen
▪ Unterhaltungspflege Grünflächen
ausgeschrieben. Die Bezeichnungen dieser Leistungsarten befinden sich auf den Reitern der
Tabellenblätter. Es werden die Leistungsarten ausgeschrieben, für die es Tabellenblätter gibt.
In den Tabellenblättern sind Liegenschaft alle zu erbringenden Leistungen aufgeführt.
Die blau hinterlegten Zellen in den Tabellenblättern dienen zur Eingabe und Kalkulation.
Folgende Angaben sind in den blau hinterlegten Zellen einzutragen:
▪ Einheitspreis (EP/m bzw. EP/m² bzw. EP/Stck. bzw. EP pauschal)
Die zu übertragenden Preise aus den „Kalkulationstabellen Außenanlagen“ (Excel) in
das Leistungsverzeichnis sind Nettopreise pro Jahr!
Die ausgefüllten „Kalkulationstabellen Außenanlagen“ (Excel) sind mit dem Angebot
abzugeben! Sie sind Grundlage für die Angebotswertung. Bei Nichtabgabe erfolgt der
Ausschluss des Angebotes.
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Tabelle „Einheitspreisabfrage“ (Excel)
Die Einheitspreise für Stundenlohnarbeiten sind in der Tabelle „Einheitspreisabfrage“ (Excel)
im Tabellenblatt „EP Stundenlohnarbeiten“ in die blau hinterlegten Zellen einzutragen. U.U.
enthält die Tabelle „Einheitspreisabfrage“ (Excel) noch ein zusätzliches Tabellenblatt/mehrere
zusätzliche Tabellenblätter mit der Bezeichnung „EP Nutzerspezifisch…“, in das/in die, sofern
vorhanden, ebenfalls in den blau hinterlegten Zellen, die Einheitspreise für die dort beschrie-
benen Leistungen einzutragen sind.
Die in der Tabelle „Einheitspreisabfrage“ (Excel) angebotenen Preise sind nicht in das
Leistungsverzeichnis zu übertragen!
Die ausgefüllte Tabelle „Einheitspreisabfrage“ (Excel) muss mit dem Angebot abgege-
ben werden!
Dokumentation und Abrechnung
Dokumentation und Abrechnung erfolgen entsprechend den Angaben in den Zusätzlichen Ver-
tragsbedingungen (Formblatt GM 635 AA).
Die ausgeführten Leistungen sind nach Ausführungsende, mindestens jedoch wöchentlich auf
einem geeigneten Nachweis wie z.B. einem Arbeitsschein, Einsatzblatt oder Pflegebericht etc.
durch den AG zu bestätigen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Ein Formblatt für den Nach-
weis der Einsätze kann dem Auftragnehmer im Anschluss an die Vertragsunterzeichnung di-
gital zur Verfügung gestellt werden, falls kein firmeneigener Vordruck Verwendung findet. Im
Gespräch zur Vertragsunterzeichnung wird festgelegt, welcher Nachweis verwendet wird. Der
AG behält sich vor, die erbrachten Leistungen abzunehmen und ggf. mit geeigneten Mitteln zu
kontrollieren.
Erbrachte Leistungen werden nur auf Nachweis vergütet. Die Nachweise inkl. Fotodokumen-
tation sind, sofern für einzelne Leistungen nichts anderes vereinbart wird, mit der Rechnungs-
stellung zu übergeben.
Mit einer Zahlung ist weder eine Abnahme der Leistungen noch eine Anerkenntnis der Män-
gelfreiheit der Leistungen verbunden.
Zur Rechnungsstellung werden die in den Kalkulationstabellen vorgegebenen Positionsnum-
mern verwendet. Für die Ermittlung der jeweiligen Abrechnungssummen können die „Kalku-
lationstabellen Außenanlagen“ (Excel) als Arbeitshilfe verwendet werden. Der Auftragge-
ber stellt dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss die entsprechenden Excel-Dateien
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digital zur Verfügung. Auf den jeweiligen Tabellenblättern ist ein Abrechnungsmodul freige-
schaltet. Der Auftragnehmer ergänzt die im aktuellen Abrechnungsmonat erbrachte Anzahl
der Einsätze in Spalte M des jeweiligen Tabellenblattes. Die Abrechnungssumme für den Leis-
tungsbereich wird durch die in den Excel-Dateien hinterlegten Formeln automatisch berechnet.
Sofern die Kalkulationstabellen für die Rechnungsstellung verwendet werden, ist das ausge-
druckte Dokument zusammen mit sämtlichen Leistungsnachweisen beim Auftraggeber einzu-
reichen.
Werden die Kalkulationstabellen nicht verwendet, sind auf dem Rechnungsformular des Auf-
tragnehmers die Positionsnummern gemäß den vorliegenden Kalkulationstabellen aufzufüh-
ren. Nicht prüfbare Rechnungen werden dem Auftragnehmer zur Korrektur zurückgegeben.
Reinigung befestigter Flächen
Die Fußweg- /Gehwegreinigung auf öffentlichen Verkehrsflächen ist gemäß gültiger Straßen-
reinigungssatzung bzw. -verordnung durchzuführen. Satzung sowie Verordnung in der jeweils
gültigen Fassung sind Vertragsbestandteil und liegen dem Vertrag nicht bei. Der Auftragneh-
mer hat sich diese zur Einhaltung der Verkehrssicherungspflicht bei der zuständigen Kom-
mune zu beschaffen. Sollten Satzung oder Verordnung während der Vertragslaufzeit geändert
werden, wird die Neufassung automatisch Vertragsbestandteil.
Die Reinigung der befestigten Flächen im nichtöffentlichen Bereich hat gemäß den Vorgaben
für die jeweilige Liegenschaft zu erfolgen, siehe hierzu Leistungskatalog Teil 2 der jeweiligen
Liegenschaft.
Die Reinigung der befestigten Flächen ist ganzjährig vorzunehmen. Für die Leistungserbrin-
gung werden feste Ausführungstage vereinbart. Unmittelbar vor dem Tag der Befreiung am
08.05. und dem Volkstrauertag (2. Sonntag vor dem 1. Advent) sind Pflegegänge durchzufüh-
ren. An folgenden Fest- und Feiertagen werden keine turnusmäßigen Reinigungen durchge-
führt: Neujahr, Karfreitag, Ostermontag, Maifeiertag, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Tag
der Deutschen Einheit, Reformationstag, Heiligabend, 1. Weihnachtstag, 2. Weihnachtstag,
Silvester. Fällt ein Fest- oder Feiertag auf einen Werktag, der als Ausführungstag vereinbart
wurde, ist die Reinigungsleistung in Abstimmung mit dem AG am vorherigen oder nachfolgen-
den Werktag durchzuführen.
Hinweise zur Reinigung von Wegen, Parklätzen etc. außerhalb des öffentlichen Straßenrau-
mes sind in den Angaben zur jeweiligen Liegenschaft (Leistungskatalog Teil 2) näher beschrie-
ben.
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Treppen und Rampen
Auch Treppen und Rampen sind so zu reinigen, dass sie nutzungsgemäß gefahrlos begangen
bzw. befahren werden können.
Gossen, Rinnsteine und Einflussöffnungen
Gossen, Rinnsteine und die Einflussöffnungen der Hofabläufe und Linienentwässerungen sind
laub- und schmutzfrei zu halten, um den ungehinderten Abfluss von Niederschlägen zu ge-
währleisten. Eine Wartung von Abflussanlagen (z.B. Gullys) ist nicht im Leistungsumfang ent-
halten.
Entsorgung
Bei der Durchführung der Tätigkeiten aufgenommene Stoffe sind Abfälle im Sinne des Kreis-
laufwirtschaftsgesetz (KrWG). Die ordnungsgemäße und schadlose Verwertung ist auf Anfor-
derung des AG mit entsprechenden Belegen der Entsorgungsstelle nachzuweisen. Anfallende
Gebühren sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Unterhaltungspflege Grünflächen
Ziel der Unterhaltungspflege ist die regelmäßige Pflege der Außenanlagen zur Aufrechterhal-
tung eines dauerhaft gepflegten und gefahrfrei nutzbaren Zustandes
Bei den ausgeschriebenen Unterhaltungspflegearbeiten handelt es sich sowohl um einmalige
als auch um wiederkehrende Leistungen (z.B. wöchentlich) oder um kurzfristige auf Abruf
durch den Auftraggeber auszuführende Leistungen.
Die fachtechnische Ausführung der Leistungen hat durch den AN nach den allgemein aner-
kannten Regeln der Technik zu erfolgen. Nachfolgende anerkannte Regeln der Technik sind
in den jeweils aktuell gültigen Fassungen insbesondere zu beachten:
• DIN 18320 Landschaftsbauarbeiten
• DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten
• DIN 18917 Rasen- und Saatarbeiten
• DIN 18919 Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen
• ZTV-Baumpflege der FLL
Leistungen, die nach den anerkannten Regeln der Technik mit der Durchführung der Grund-
leistungen in direktem Zusammenhang stehen, wie z.B. Schnittgutentsorgung von Rasenflä-
chen, gelten als vertraglich vereinbarte Leistungen, die nicht separat vergütet werden. Sofern
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von diesem Grundsatz abgewichen wird, beinhaltet die Position im Leistungskatalog Teil 2
einen entsprechenden Hinweis. Eventuell temporär erforderliche Lagerflächen für Grünabfälle
sind jeweils vor Ausführung mit dem AG abzustimmen. Flucht- und Rettungswege sowie Flä-
chen für die Feuerwehr dürfen nicht eingeschränkt werden. Grundsätzlich sind die Abfälle,
sofern in den örtlichen Besonderheiten nichts anderes beschrieben ist, mit Abschluss der Ar-
beiten vollständig aufzunehmen und fachgerecht zu entsorgen.
Der Einsatz von Herbiziden, Fungiziden und Pestiziden oder sonstigen Pflanzenschutzmitteln
jeglicher Art ist grundsätzlich verboten. In besonderen Bedarfsfällen ist der AG zu unterrichten
und eine Genehmigung einzuholen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass der Pflanzen-
schutzmitteleinsatz unvermeidbar ist. Der AN haftet dann für den fachgerechten Einsatz und
hat alle erforderlichen Schutzmaßnahmen zu ergreifen.
Rechtliche Grundlagen:
• Pflanzenschutzgesetz,
• Verordnung über Anwendungsverbote für Pflanzenschutzmittel,
• Naturschutzgesetz
in der jeweils aktuell gültigen Fassung. Ein Anspruch auf Vollständigkeit der Auflistung
besteht nicht.
Bei der Ausführung der im Leistungskatalog Teil 2 beschriebenen Leistungen hat der AN da-
rauf zu achten, dass:
• Bäume, Pflanzenbestände, Vegetationsflächen, Grabsteine und Nummernblöcke aus-
reichend gegen Beschädigung geschützt werden,
• Arbeitsbereiche und insbesondere Verkehrswege, Fahrbahnen, Gehwege nach
Beendigung der Arbeiten, spätestens jedoch zum Ende eines Arbeitstages, sauber
und ordentlich hinterlassen werden.
Hinweise zu Schnittmaßnahmen an Gehölzen
Sofern im Leistungsumfang Gehölz- und/oder Baumpflegearbeiten enthalten sind, beziehen
sich die ggf. angegebenen Stammdurchmesser auf den in 1 m Höhe gemessenen Durchmes-
ser. Bei mehrstämmigen Gehölzen/Stämmen ergibt sich der Gesamtstammdurchmesser aus
der Summe der Einzeldurchmesser.
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Zum Nachweis der qualifizierten und fachgerechten Ausführung von Leistungen im Bereich
der Baumpflege ist die fachliche Eignung des für die Durchführung der Maßnahmen vorgese-
henen Personals auf besondere Anforderung des AG vorzulegen.
Eine vollständige Fällung von Bäumen darf nur nach Zustimmung des jeweiligen Grundstück-
seigentümers und dem Niedersächsisches Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung
(ggf. nach Rücksprache mit der zuständigen Denkmalbehörde) erfolgen.
Schnittmaßnahmen an Gehölzen jeglicher Art und Größe sind in Abstimmung mit dem AG und
gemäß aktueller DIN 18919, ZTV-Baumpflege der FLL und evtl. vorhandener Baumschutzsat-
zung durchzuführen. Bei Bäumen ist ein arttypisches Erscheinungsbild anzustreben.
Kommunen können Baumschutzsatzungen beschließen. Die aktuell gültige Baumschutzsat-
zung liegt den Vertragsunterlagen nicht bei. Der Auftragnehmer hat sich diese bei Bedarf zur
Einhaltung der darin enthaltenen Bestimmungen von der zuständigen Kommune zu beschaf-
fen. Sofern Gehölzschnittarbeiten im Auftrag enthalten sind, wird sie Vertragsbestandteil.
Sollte die Satzung während der Vertragslaufzeit geändert werden, wird die Neufassung auto-
matisch Vertragsbestandteil.
Weiterhin ist folgendes zu beachten:
• Die Zeiträume für Schnittarbeiten an Bäumen und Sträuchern sind der jeweiligen
Baum- und Strauchart entsprechend zu wählen.
• Schnittarbeiten an Gehölzen sind außerhalb der Brut- und Setzzeit durchzuführen.
• Feinst-, Fein- und Schwachäste dürfen nicht mit der Motorsäge abgeschnitten werden.
• Schnittwunden ab 15 cm Durchmesser, die am gesunden Holz entstehen, sind mit ei-
nem Wundbehandlungsstoff, welcher von der Biologischen Bundesanstalt für Land-
und Forstwirtschaft anerkannt ist, fachgerecht zu behandeln.
• Bei Anwendung von Wundbehandlungsstoffen sind die Schnittflächen ggf. zu glätten.
• Auf Schnittflächen von toten Ästen dürfen keine Wundbehandlungsstoffe aufgetragen
werden.
• Bei Temperaturen unter -5°C dürfen keine Schnittmaßnahmen durchgeführt werden.
• "Blutende" Baumarten (z. B. Acer, Betula, Juglans) dürfen, falls Verkehrssicherungs-
gründe dies nicht erfordern, in der Zeit des starken Saftdruckes nicht geschnitten wer-
den.
• Schnitte sind so zu führen, dass der Astring und/oder die vorhandene Schutzzone er-
halten bleiben, eine gute Überwallung möglich ist und keine Stummel ("Kleiderhaken")
verbleiben.
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2. Definition der Standardobjekte in der Außenanlagenpflege
Straßen/Wege/Platzflächen
Beton-/Asphaltflächen
▪ Großflächige Befestigung der Fläche mit sehr geringem Fugenanteil
▪ Bereich Fahrbahnen und Parkplätze
Pflaster-/Plattenbeläge
▪ Pflasterbelag = Beton- oder Naturstein (kein Holzpflaster) mit größerem Fugenanteil
▪ Plattenbelag = großformatig, geringerer Fugenanteil als bei Pflasterbelag
▪ Fugenbild: bei beiden Belägen in gebundener oder ungebundener Bauweise.
▪ Bereich Gehwege, Fahrbahnen und Parkplätze
Wasserdurchlässige Flächen
▪ Deckschichten ohne Bindemittel gemäß DIN 18315 (gleichmäßig verteilte und teils
verdichtete Gesteinsschüttung)
▪ Wege- bzw. Platzbefestigung (versickerungsfähiges Pflaster, Formsteine mit wa-
benförmigen Öffnungen (Rasengittersteine)
Wassergebundene Flächen
▪ Eine wassergebundene Oberfläche (oder Wegedecke) ist ein unversiegelter, was-
serdurchlässiger Belag aus verdichteten Schotter- oder Splittgemischen, der ohne
chemische Bindemittel auskommt.
Traufstreifen
▪ Spritzschutz an der Fassade im Sockelbereich
▪ Ausführungsvarianten: befestigt (Platten/Pflaster) oder unbefestigt (Kies, Schotter,
Wasserbausteine)
Ablauf
▪ Hof- / Straßenabläufe oder andere punktuelle Entwässerungseinrichtungen (ggf.
auch in Kellerabgängen und Lichtgräben)
▪ Ausstattung mit oder ohne Schmutzfangeinrichtungen
Entwässerungsrinne
▪ alle Arten von Entwässerungsrinnen, wie z.B. offene Rinnen (keine Gossen), Rinnen
mit Abdeckungen, Schlitzrinnen etc.
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Grünflächen
2.2.1 Rasenflächen
Allgemein
▪ Vegetationsdecke aus Gräsern, die durch Wurzeln und Ausläufer mit der Vegetati-
onsschicht verbunden ist
Sportrasen
▪ Rasen für Sportflächen und Anlagen für Freiluftveranstaltungen
▪ Zusammensetzung aus Grasarten, die sehr robust und trittfest sind
▪ Pflegeintensität hoch
Gebrauchsrasen
▪ Rasen für Rasenflächen in Grünflächen jeglicher Art, an Gebäuden, auf Liegewiesen
▪ Pflegeintensität mittel
Parkplatz-/Schotterrasen/Rasengittersteine
▪ Rasen auf Schotter-Mutterboden-Gemisch oder in Formsteinen mit wabenförmigen
Öffnungen (Rasengittersteine)
▪ hoch belastbar
▪ Pflegeintensität gering bis mittel
Landschaftsrasen/wiesenähnliche Flächen
▪ überwiegend extensiv genutzt
▪ zahlreiche Kräuter-/Gräserarten (artenreich)
▪ Pflegeintensität gering
2.2.2 Gehölzflächen
▪ Unterscheidung in Sträucher (S) und Bodendecker/Rosen (B/R) etc.
▪ häufig als gemischte Bestände (z.B. heckenartige Strauchflächen, an den Rändern
Bodendecker) mit ungleichen Anteilen
Sträucher/Einzelgehölze
▪ Gehölze ohne Stamm als Hauptachse
▪ bilden viele, meist dünn bleibende Stämme/Triebe, können sehr hoch werden
▪ bei Schnittmaßnahmen jeweiligen Habitus und Blühgewohnheiten berücksichtigen
▪ sind als Einzelsträucher, aber auch in Gehölzgruppen anzutreffen
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Bodendecker / Rosen
▪ Bodendecker sind flächenhaft ausgebreitete Gehölze (z.B. Felsenmispel, Schnee-
beere, Heckenkirsche, Efeu etc.), die regelmäßig zurückgeschnitten werden
▪ Bodendecker sind schnitt- und trittverträglich ▪ Rosen werden folgenden Rosengruppen zugeordnet:
- Bodendeckende Rosen (pflegeextensive Flächenbepflanzung auch für Böschun-
gen)
- Beetrosen (Flächen mit mittlerem Pflegeaufwand für Beetbepflanzungen als far-
big wirksame Flächen)
- Wild-, Edel-, Strauch-, Park- und Kletterrosen
▪ die Schnitthäufigkeit der Rosen beeinflusst die Blühwilligkeit
Stauden/Gräser
▪ Stauden sind ausdauernde, krautige Pflanzen, deren oberirdische Pflanzenteile
nicht verholzen, sondern krautig und weich bleiben
▪ zu den Stauden gehören z. B. Blütenstauden, Farne, Gräser, Zwiebel- oder Knollen-
gewächse, Wasserpflanzen
▪ sie sind einzeln oder in Gruppen gepflanzt
Baum
▪ im allgemeinen Sprachgebrauch eine Pflanze, die aus einer Wurzel, einem daraus
emporsteigenden Stamm und einer belaubten Krone besteht
▪ Unterscheidung in Laub- und Nadelbaum
Baumscheibe
▪ Bereich rund um den Baumstamm, der unterschiedlich groß sein kann, häufig bau-
lich eingefasst
▪ Baumstandorte innerhalb wassergebundener Oberflächenbefestigungen stellen
keine Baumscheiben im Sinne dieser Klassifizierung dar.
Hecke
▪ in der Regel linienförmiger Aufwuchs (ein- oder mehrreihig) dicht beieinanderstehen-
der und stark verzweigter Gehölze
2.2.3 Sonstiges
Kübelbepflanzung
▪ Kübelpflanzen wachsen in Behältnissen mit Kultursubstrat
▪ besondere Ansprüche an die Versorgung mit Dünger und Wasser
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▪ hoher Pflegeaufwand
Wechselbepflanzung
▪ Wechselbepflanzung bezeichnet die Bepflanzung von Beeten/Rabatten mit Blumen
oder Blumenzwiebeln verschiedenster Art
▪ sie wechselt in der Regel im Frühjahr, Sommer und/oder Herbst
Fassadenbegrünung
▪ Bauwerksbegrünung mittels planmäßig kontrollierten Bewuchses an geeigneten
Fassaden/Mauern
▪ mit Selbstklimmern, mit Haftwurzeln/-scheiben (z.B. Efeu, Kletterhortensien, Trom-
petenwinde, Wilder Wein) oder Gerüstkletterpflanzen (anbinden erforderlich)
▪ regelmäßiger Rückschnitt erforderlich
Mauern
▪ Stützwände und freistehende Wände (Beton oder Mauerwerk), auch Gabionen (mit
Baustoffen gefüllte Drahtkörbe)
Zäune/Einfriedungen
▪ Zäune/Einfriedungen an Verkehrsflächen sowie zu benachbarten Grundstücken
Schilder und Hinweistafeln
▪ Schilder (z.B. Winterdienst) und Hinweistafeln (z.B. Volksbund)
2.2.4 Dachbegrünung / Kiesflächen auf Dächern
▪ Unterscheidung: intensive / extensive Begrünung und Kiesflächen
Dachbegrünung, extensiv
▪ naturnah angelegte Vegetationsformen, die sich weitgehend selbst erhalten und wei-
terentwickeln
▪ weitestgehend geschlossene flächige Vegetationsbestände aus eher niedrigwüchsi-
gen Moosen, Sukkulenten, Kräutern und Gräsern
▪ Schichtaufbau eher flach
▪ auf flachen und geneigten Dächern
Dachbegrünung, intensiv
▪ Pflanzungen von Stauden und Gehölzen sowie Rasenflächen und Bäumen
▪ verwendete Pflanzen stellen hohe Ansprüche an den Schichtaufbau und an die re-
gelmäßige Wasser- und Nährstoffversorgung
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▪ Schichtaufbau hoch
Dachkiesflächen
▪ mit Kies belegte Dachfläche, ohne Vegetation
2.2.5 Sportplatzflächen
▪ Flächen, die der sportlichen Nutzung dienen
2.2.5.1 Kunststoffbelag
▪ mehrschichtige Sportflächen mit elastischem Kunststoffbelag
▪ Umfang der Pflegemaßnahmen abhängig von der Intensität der Nutzung und vom
Eintrag aus den angrenzenden Flächen (z.B. Laub- und Blüteneintrag)
2.2.5.2 Tennenfläche
▪ wasserdurchlässige; mehrschichtige Sportflächen aus mineralischen Korngemi-
schen ohne zusätzliche Bindemittel
▪ wesentliche Pflegemaßnahmen: Abschleppen, statisch Walzen, Pflege mit Kom-
bigerät, Grünbewuchs entfernen
2.2.6 Sonderflächen
▪ Sandspielflächen, Spiel- und Bolzplatzflächen und weitere Bereiche, wie z.B. Holz-
beläge auf Terrassen und Freisitzflächen, Holzpflaster etc.
▪ Pflegeumfang von Sandspielflächen sowie Spiel- und Bolzplatzflächen abhängig
von Frequentierung und Verschmutzungsgrad
2.2.7 Ausstattungsgegenstände
Springbrunnen/Wasserbecken
▪ technische Anlagen
▪ Wartungs- und Pflegehinweise des Herstellers zu Reinigung, Leerung und Befüllung
der Anlage beachten
▪ Wartung technischer Anlagen ist, sofern nicht anders vereinbart, nicht Bestandteil
der Unterhaltungspflege der Außenanlagen
Pflanzkübel
▪ Definition hier: bewegliche oder stationäre kleinere Gefäße
Ausstattungsgegenstand
▪ bewegliche oder stationäre Gegenstände wie Parkbank, Tisch, Fahrradständer, Ab-
fallbehälter, Aschenbecher
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Denkmal/Grabstein
• Grabsteine oder Gedenksteine