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Außenanlagen für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 10:36 (Europe/Berlin)

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ANLAGE 1

Weitere Besondere Vertragsbedingungen

10.1 Das Niedersächsische Tariftreue- und Vergabegesetz (NTVergG) in der zur Zeit gültiger Fassung ist als Vertragsgrundlage zu beachten.

10.2 Die Abschlags- und Schlusszahlungen können nur dann berechnet werden, wenn die erforderlichen Rechnungsunterlagen (Massenberechnungen, Lieferscheine, Stundennachweise) beigefügt werden.

10.3 Die Sicherheitssumme wird für die Zeit von vier Jahren, ab Datum des Schlussrechnungseingangs einbehalten.

10.4 Der Arbeitgeber behält sich vor, unter den eingegangenen Angeboten frei zu wählen, ohne an die Vergabe an den billigsten Anbieter gebunden zu sein. Aus dem Leistungsverzeichnis können Teilleistungen ersatzlos gestrichen oder gekürzt werden. Die Einheitspreise bleiben Festpreise.

10.5 Der Auftraggeber kann die Ausschreibung aufheben, falls der festgesetzter Kostenrahmen für das Bauvorhaben überschritten wird.

10.6 Ist das Unternehmen nicht in der Präqualifikationsverzeichnis eingetragen, siehe Formblatt 213 Punkt 6, so muss das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) ausgefüllt werden. Dabei ist anhand der vorgelegten Nachweise, deren Eignung der vertraglichen Verpflichtungen notwendigen Sicherheiten darzulegen.

10.7 Wasser, Energie, Abwasser: Die Zuleitung von der Hauptentnahmestelle zur Verbrauchstelle ist Sache jedes einzelnen AN. Die Kosten des Verbrauches werden anteilig mit der Schlussrechnung in Abzug gebracht. 0,3% Baustrom und 0,2% Bauwasser. Eine evtl. Beheizung von Containern mit Baustrom ist nicht in der Umlage enthalten.

10.8 Bauschild, Werbung: Jeder AN erhält eine Firmenleiste am Bauschild, die Kosten in Höhe von 100,-€ netto werden bei der Schlussrechnung in Abzug gebracht. Der AN hat nicht das Recht, eigene Werbeschilder anzubringen.

10.9 Wird eine Bauleistungsversicherung seitens der Gemeinde Krummhörn Abgeschlossen, werden 0,35% der Schlussrechnung einbehalten.

-Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen-

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