Formblatt 2_Eigenerklärung Nachunternehmer_18.11.2025.pdf

Außen- und Innenputzarbeiten für die Erweiterung eines Speisesaals

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 17:04 (Europe/Berlin)

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Firma/BieterVergabe-Nr.
Datum

Eigenerklärung zum Nachunternehmereinsatz (§ 14Abs. 2 undAbs. 4 TVergG LSA) Stand:18.11.2025 Für den Fall der Übertragung von Bau-, Liefer- und Dienstleistungen bei derAusführung des öffentlichenAuftrags auf Nachunternehmer verpflichte ich mich/verpflichten wir uns, dem öffentlichen Auftraggeber beiAngebotsabgabe die Nachunternehmer schriftlich oder elektronisch zu benennen. Dies gilt entsprechend für die nachträgliche Beauftragung oder den Wechsel eines Nachunternehmers.

Ich erkläre/Wir erklären nach § 14Abs. 2TVergG LSAeine Beauftragung von Nachunternehmern und/ oder Verleihern erfolgt nur, wenn diese ihrenArbeitnehmern mindestens die Arbeitsbedingungen gewähren, die ich/wir selbst einzuhalten verspreche/versprechen. Diese Verpflichtung gilt ausschließlich für Leistungen, die im Inland erbracht werden.

Ich werde/Wir werden die schriftliche Übertragung der Verpflichtung und ihre Einhaltung durch die beteiligten Nachunternehmer und/oder Verleiher sicherstellen und dem öffentlichenAuftraggeber auf Verlangen nachweisen.

Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns nach § 14Abs. 4TVergG LSAfür den Fall der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer,

  1. bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung desAuftrags zu vereinbaren ist,
  2. Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichenAuftrag handelt,
  3. bei der Weitergabe von Bauleistungen an NachunternehmerTeil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/B) und bei der Weitergabe von DienstleistungenTeil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und
  4. den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen demAuftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.

Soll dieAusführung einesTeils des öffentlichenAuftrags über die Erbringung von Bau-, Liefer- oder Dienstleistungen einem Nachunternehmer übertragen werden, so werde ich/werden wir vor der Auftragserteilung auch die auf den Nachunternehmer lautenden Nachweise und Erklärungen nach § 16Abs. 2TVergG LSAvorlegen.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder verspäteteAbgabe oder dieAbgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung zumAusschluss desAngebotes von der Wertung nach § 8Abs. 5TVergG LSAbzw. § 16Abs. 2TVergG LSAführen kann.

Soweit eine Benennung von Nachunternehmern nachAuftragserteilung zulässig ist, werde ich/werden wir die erforderlichen Nachweise und Erklärungen nach § 16Abs. 1TVergG LSAbei der Benennung vorlegen.

Ort, Datum Unterschrift, Firmenstempel

Sofern die Verpflichtungserklärung in Textform nach § 126b BGB mithilfe elektronischer Mittel übermittelt wird:

Ort, Datum Name der/des Erklärenden inTextform (Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, in Druckbuchstaben)

Firmenname

024 030PDF 11.25

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