06_420_Einsatz von Stammpersonal_962.pdf

Ausführungsarbeiten für Heizungs- und Kälteversorgungsanlagen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 13:17 (Europe/Berlin)

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962 (Erklärung über den Einsatz von Stammpersonal)

Vergabenummer
Baumaßnahme
Leistung

Erklärung über den Einsatz von Stammpersonal

und zum Einsatz von Nachunternehmern

Ich/Wir werde(n) die Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist, weitgehend (mindestens 70 v.H.) mit Stammarbeitskräften des eigenen Betriebs ausführen. Zum Umfang der eigenen Ausführung habe(n) ich/wir die entsprechenden Erklärungen im Angebotsschreiben abge- geben.

Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, bei

  • vom Auftraggeber genehmigtem und bei
  • nicht genehmigungspflichtigem

Nachunternehmereinsatz nur solche Firmen zu berücksichtigen, welche mindestens 70 v.H. des ihnen zu übertragen- den Leistungsumfangs mit Stammarbeitskräften erbringen.

Ich bin/Wir sind bereit, dem auftraggebenden Amt des Betriebes Vermögen und Bau Baden-Württemberg auf Anfor- dern durch Vorlage eines Verzeichnisses zu belegen, dass ich/wir, bzw. bei der Ausführung der Leistung durch Nach- unternehmer, diese Nachunternehmer über das notwendige Stammpersonal verfüge(n). Aus dem Nachweis müssen Namen, Vornamen und Geburtsdaten der Stammarbeitskräfte ersichtlich sein.

Vor Baubeginn bzw. Baubeginn des Nachunternehmers werde ich/werden wir dem Amt des Betriebs Vermögen und Bau Baden-Württemberg unaufgefordert eine namentliche Liste der auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte, ge- trennt nach Mitarbeitern des eigenen Betriebes und ggf. des jeweiligen Nachunternehmers übergeben. Den Aus- tausch von Arbeitskräften an der Baustelle werde ich/werden wir dem Amt des Betriebs Vermögen und Bau Baden- Württemberg unverzüglich schriftlich mitteilen.

Mir/Uns ist bewusst, dass unvollständige oder falsche Angaben in dieser Erklärung und/oder im Angebotsschreiben meinen/unseren Ausschluss von der Angebotswertung oder ggf. die Kündigung des Bauvertrages und darüber hinaus den Ausschluss von der Teilnahme an künftigen Ausschreibungen zur Folge haben können.

Staatliche Vermögens- und Hochbauverwaltung Baden-Württemberg Mai 2016 1 von 1

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