B_214 - Beiblatt - Weitere Besondere Vertragsbedingungen.pdf

Ausführung von Bauleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 13:15 (Europe/Berlin)

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214 - Beiblatt - Weitere Besondere Vertragsbedingungen

10.6 Bauwesenversicherung

Eine Bauwesenversicherung ist abgeschlossen. Die Kosten werden mit 0,3 % der Abrechnungssumme umgelegt.

10.7 Vereinbarung zum Rückgabezeitpunkt der Sicherheit von Mängelansprüchen (§17 Abs. 8 Nr.2 VOB/B)

Es wird keine Frist vereinbart. Die Rückgabe erfolgt nach 2 Jahren.

Die Frist wird auf 4 Jahre nach der Abnahme vereinbart.

zum Datum:

Die Sicherheitsleistung für Mängelansprüche wird nach der abschließenden Gewährleistungsabnahme an den AN zurückgegeben.

10.8 Verbrauchskosten

Die Verbrauchskosten für Strom und Wasser werden mit 0,7 % der Abrechnungssumme umgelegt.

10.9 Haftpflichtversicherung

Der Auftragnehmer hat den Nachweis einer Haftpflichtversicherung gegen Personen- und Sachschäden zu erbringen.

10.10 Rechnungen (§14 VOB/B)

Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 1-fach einzureichen. Alle Rechnungen sind beim beauftragten Büro 1-fach einzureichen. Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1-fach einzureichen.

10.11 Rechnungen

Rechnungen sind digital einzureichen an: rechnungen@idstein.de parallel zur Prüfung an das beauftragte Ing.Büro, inkl. Nachweisen Die angegebenen Ausführungszeiten werden vor Ausführungsbeginn und ffld. der Baumaßnahme besprochen.

"Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen!"

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