Anlage 01 zur Ausschreibung Nr. 1073/26
Interne Maßnahme
| 1. | Bezeichnung der Maßnahme(n) | Interne Maßnahme „Gesundheitstrainer/-in“ |
| 2. | Allgemeine Bestimmungen | Bei den nachfolgend genannten Punkten handelt es sich um Anforderungen, die von den Bietenden zu erfüllen sind. Zusätzliche Angaben oder Ausführungen in der Angebotskonzeption seitens der Bietenden sind hierzu nicht erforderlich. Mit der Abgabe seines Angebotes sowie der Vorlage sonstiger aus der Leistungsbeschreibung geforderter Nachweise erklären die Bietenden, über die für die zu erbringende Leistung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit zu verfügen und nicht nach §§ 123, 124 GWB ausgeschlossen zu sein. Die auftraggebende Partei ist rechtlich zur Durchführung nachhaltiger Beschaffungsvorgänge verpflichtet. Um diesem gerecht zu werden, hat die auftragnehmende Partei eine nachhaltige Leistungserbringung zu gewährleisten. Zudem bekennt sich die auftragnehmende Partei zur freiheitlich demokratischen Grundordnung. |
| 3. | Ziel und Inhalt der Maßnahme | Erwerb des Zertifikats „Gesundheitstrainer/-in“ als Aufbauqualifikation zur Vorbereitung auf die Fitnesstrainer/-in A-Lizenz. Folgende Inhalte sollen den Teilnehmenden (TN) während der Maßnahme mindestens vermittelt werden: 1. Grundlagen des Gesundheitssports * Prävention * Spezifität des Gesundheitssports 1. Trainingssteuerung im Gesundheitssport * Stufenmodell der Trainingssteuerung * Differenzierte Diagnose 1. Trainingsplanung im Gesundheitssport * Gesundheitsorientiertes Krafttraining * Gesundheitsorientiertes Ausdauertraining * Gesundheitsorientiertes Beweglichkeitstraining * Gesundheitsorientiertes Koordinationstraining 1. Gesundheitssport bei internistischen Risikofaktoren und Erkrankungen * Metabolisches Syndrom * Übergewicht und Adipositas * Arterielle Hypertonie * Diabetes mellitus * Fettstoffwechselstörungen 1. Gesundheitssport bei orthopädischen Beeinträchtigungen * Muskuläre Dysbalancen * Unspezifische Rückenbeschwerden * Osteoporose 1. Gesundheitssport und Regeneration * Aktive Regenerationsmaßnahmen * Passive Regenerationsmaßnahmen 1. Abschlussprüfung In den Praxisphasen sollen auch genügend Praxiseinheiten im Kraftraum durchgeführt werden. |
| 4. | Anzahl und Dauer der Maßnahme(n) | Rahmenvertrag über 2 Jahre mit der Verlängerungsoption um bis zu 2 Jahren nach § 15 Abs. 4 UVgO. Die reguläre Vertragslaufzeit endet am 31.12.2028. Pro Jahr ist 1 Abruf geplant. Die Maßnahme hat eine Dauer von fünf Tagen mit 40 Unterrichtseinheiten (UE). Eine UE entspricht dabei 45 Minuten (exkl. Pausen). Die auftraggebende Partei hat in Abstimmung mit der auftragnehmenden Partei darüber hinaus die Möglichkeit bis zu 4 weitere Maßnahmen über die maximale Vertragslaufzeit abzurufen (= Parallelkurse). Ein Anspruch der auftragnehmenden Partei auf Durchführung oder Abruf der Lehrgänge besteht nicht. Schadensersatzansprüche bei Ausfall bzw. Nichtzustandekommen einer Maßnahme sind ausgeschlossen. |
| 5. | Beginn der Maßnahme | Die erste Maßnahme findet voraussichtlich vom 08.03. bis 12.03.2027 statt. Der genaue Maßnahmenbeginn wird rechtzeitig vom zuständigen BFD mitgeteilt. Weitere Durchführungen: 19.06. – 23.06.2028 Der genaue Maßnahmenbeginn wird rechtzeitig vom zuständigen BFD mitgeteilt. |
| 6. | Ausbildungszeit | Vollzeit Die wöchentliche geplante Ausbildungszeit ist von Montag bis Donnerstag: 08:30 – 16:45 Uhr und Freitag: 08:30 – 11:45 Uhr. |
| 7. | Durchführungsort | In den durch die auftragnehmende Partei bereitgestellten Räumlichkeiten in Stadt und Landkreis München. |
| 8. | Anzahl und Voraussetzungen der Teilnehmenden | Die maximale Teilnehmendenzahl pro Abruf beträgt 15. Die notwendige Qualifikation der Teilnehmenden wird im Vorfeld von der fachlich zuständigen Stelle der Bundeswehr geprüft. Zwingende Voraussetzung zur Zulassung ist die Qualifikation „Fitnesstrainer/in B-Lizenz“ oder eine vergleichbare Vorbildung. |
| 9. | Ausbildungsgrundlage | Entfällt. |
| 10. | Prüfung ist abzulegen vor bzw. bei | … der auftragnehmenden Partei, oder vor einer zur Prüfungsabnahme externen akkreditierten Zertifizierungsstelle. Wiederholungsprüfungen sind nicht vorgesehen. Sollten hierfür jedoch Kosten entstehen, werden diese von der auftraggebenden Partei nicht übernommen. |
| 11. | Fachliteratur inkl. Lern- und Arbeitsmittel | Für das Seminar ist durch die auftragnehmende Partei geeignete Fachliteratur, Infomaterial sowie Lern- und Arbeitsmittel (insbesondere Literatur mit vielfältiger Aufgabenstellung zur Prüfungsvorbereitung der letzten Jahre) in der jeweils aktuellen Fassung zu beschaffen und zum Verbleib den TN zu Beginn der Maßnahme zu übergeben. Aktuelle (selbst erstellte) Skripte können zur Unterstützung genutzt werden. Die auftragnehmende Partei ist zuständig für einen möglichen Versand der Lern- und Arbeitsmittel an die TN. In der Anlage „Auflistung Fachliteratur“ sind neben der Fachliteratur auch Lern- und Arbeitsmittel aufzuführen. Während der Maßnahme soll den TN ein Online-Zugang zu einer Lernplattform/Lernapp zur Verfügung gestellt werden, so dass die TN die Möglichkeit haben, eigene Aufgaben zu bearbeiten und Lernvideos anzusehen. Es soll die Möglichkeit zum Web-based Training geben. |
| 12. | Unterbrechungen der Maßnahme | Entfällt. |
| 13. | Teilnahmebescheinigung /Zeugnisse/Nachweise | Die auftragnehmende Partei stellt den Teilnehmenden und dem zuständigen BFD am Ende der Maßnahme die jeweiligenTeilnahmebescheinigung/Zeugnisse/Nachweise zur Verfügung. |
| 14. | Unterrichtsform | Der Unterricht hat grundsätzlich in Präsenz stattzufinden. Die auftragnehmende Partei hat sicherzustellen und nachzuweisen, dass bei Bedarf der auftraggebenden Partei oder anderer rechtlicher Vorgaben von Präsenz- auf Onlineunterricht umgestellt werden kann. Notwendigen Praxisanteile sind hiervon ausgenommen. Der „Frontalunterricht“ ist so zu verstehen, dass sich alle Dozierenden und TN vor Ort in derselben Räumlichkeit befinden. Eine Online-Zuschaltung aus einer externen Lokalität ist nicht vorgesehen. |
| 15. | Zertifizierungen | Dem Angebot sind folgende Unterlagen/Nachweise beizufügen: - Kopie der aktuellen Zertifizierung der Bildungseinrichtung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) oder - Kopie des Zertifikats DIN EN ISO 9001 oder - vergleichbare Zertifizierungen |
| 16. | Bewertung der Maßnahme(n) | Die auftragnehmende Partei überlässt dem zuständigen BFD die am Ende jeder Maßnahme von den TN ausgefüllten Beurteilungsbögen. |
| 17. | Maßnahmespezifische Besonderheiten | Entfällt. |
| 18. | Angebotsinhalte | Folgende Unterlagen sind von der auftragnehmenden Partei einzureichen: * Kostenkalkulation (Anlage 04) * Lehrkräfte BAPersBw (Anlage 05) * Qualifikationsnachweise der Lehrkräfte (entsprechend Punkt 23) * Auflistung Fachliteratur (Anlage 06) * Erklärung zur USt. Anlage (Anlage 07) * Eigenerklärung keine Ausschlussgründe (Anlage 08) * Eigenerklärung Nachhaltigkeit (Anlage 09) * Lehrstoffplan (Anlage 10) * Formular BAAINBw-B-V 043 * Zertifizierungen (entsprechend Punkt 15) * Nachweis Unfallversicherung (Punkt 20) * Referenznachweise (entsprechend Punkt 22) * Ausbildungskonzept (entsprechend Punkt 22 bzw. Punkt 25) * Methodik/ Didaktik (entsprechend Punkt 25) * Räumlichkeiten (entsprechend Punkt 26) Eine Angebotsabgabe muss alle in Ziffer 5 genannten Zeiträume umfassen. |
| 19. | Zahlungen / Abschlagzahlungen | Die Lehrgangsvergütung versteht sich als Marktpreis gem. § 4 der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen. Für die Berechnung der Lehrgangsvergütung sowie für die sonstigen notwendigen teilnehmendenbezogenen Kosten ist die endgültige Teilnehmendenzahl, d.h. die Zahl der tatsächlich anwesenden Teilnehmenden, maßgebend. Der Gesamtbetrag ist grundsätzlich nach ordnungsgemäßer Durchführung jeder Einzelmaßnahme und unter Vorlage der Anwesenheitsliste fällig. Abschlagszahlungen können individuell mit dem zuständigen BFD vereinbart werden. Die Entscheidung über die Abschlagszahlungen obliegt dem zuständigen BFD. Die auftragnehmende Partei ist nach der e-Rechnungsverordnung (E-Recht-VO) verpflichtet, die Rechnungen elektronisch an die Onlinezugangsgesetzkonforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) einzureichen. Für die Rechnungsstellung ist folgende Leitweg-ID anzugeben: 991-19556-71 (BfD München) HINWEIS: Gleichzeitig mit der sog. „e-Rechnung“ sind nach Möglichkeit alle zahlungsbegründenden Unterlagen (Anwesenheitslisten, Beurteilungsbögen usw.) elektronisch über die o. g. OZG-RE einzureichen. |
| 20. | Haftung und Unfallversicherung | Für Schäden oder Verlust an Ausbildungsgegenständen der auftragnehmenden Partei ist eine Haftung des Bundes ausgeschlossen. Es ist grundsätzlich die Unfallversicherung des Bildungsträgers (Pflicht zur Mitgliedschaft einer Berufsgenossenschaft) in Anspruch zu nehmen. Sollte dies nicht möglich sein, hat die auftragnehmende Partei durch den Abschluss einer geeigneten Versicherung sicherzustellen, dass alle Teilnehmenden an der Maßnahme über einen ausreichenden Unfallversicherungsschutz verfügen. Die Unfallversicherung hat auch die Tätigkeit im Home-Office abzudecken, wobei der Umfang des Versicherungsschutzes dem Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung zu entsprechen hat. |
| 21. | Geschäftsbedingungen | Neben den Bestimmungen des BGB finden die Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) – Fassung 2003 – vom 05.08.2003 und grundsätzlich die Zusätzlichen Vertragsbedingungen des Bundesministeriums der Verteidigung zur Verdingungsordnung für Leistungen, Teil B (ZVB/BMVg) vom 05.06.2023 Anwendung. Diese sind Bestandteil des Vertrages. Die Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers gelten nicht. |
| 22. | Anforderungen Bildungsträger | Dem Angebot sind Nachweise der erfolgreichen Durchführung vergleichbarer Lehrgänge für Soldatinnen und Soldaten bzw. vergleichbarer Zielgruppen beizufügen. |
| 23. | Lehrkräfte (Anlage 05) | Die Lehrkräfte müssen fachlich und pädagogisch geeignet sein. Die pädagogische Eignung kann z. B. durch die Meisterprüfung, Ausbildereignungsprüfung, pädagogische Ergänzungsstudiengänge im Bereich beruflicher Erwachsenenbildung oder vergleichbare Zusatzqualifikationen belegt werden. Ausbildung und Berufserfahrung der Lehrkräfte müssen einen erfolgreichen Verlauf der Maßnahme erwarten lassen. Die Lehrkräfte müssen außerdem über den neuesten Stand und die aktuellen Entwicklungen des Fachgebiets, das sie vertreten, Kenntnis haben. Der Wechsel einer Lehrkraft ist der auftraggebenden Partei rechtzeitig anzuzeigen. Ein aktuelles Profil ist in diesem Fall unverzüglich nachzureichen. Die auftraggebende Partei behält sich vor, den Einsatz des Personals abzulehnen, sofern hinsichtlich der Eignung Bedenken bestehen. Gleiches gilt für einen Personalwechsel während der Vertragslaufzeit. Eine Vertretungsregelung im Urlaubs- oder Krankheitsfall ist von der auftragnehmenden Partei von Maßnahmenbeginn an durchgängig sicherzustellen. Ersatzkräfte sind zwingend zu benennen und deren Qualifikation nach o.a. Kriterien nachzuweisen. Die Aufstellung der Lehrkräfte erfolgt anhand der Anlage „Lehrkräfte BAPersBw“ Jedoch ist diese Anlage allein nicht ausreichend! Die folgenden Nachweise der Dozierenden sind zwingend vorzulegen: - Gesonderte Lebensläufe aller Lehrkräfte - Kopie des einschlägigen Berufs- bzw. Studienabschlusses, Meisterprüfung, Ausbildereignungsprüfung usw. aller Lehrkräfte - Kopie des pädagogischen Abschlusses (bspw. Ausbildereignung) aller Lehrkräfte - Nachweis über einschlägige Berufserfahrung sowie Aus- bzw. Weiterbildungserfahrung in der Erwachsenenbildung (z. B. von pädagogischen Ergänzungsstudiengängen oder vergleichbare Zusatzqualifikationen usw.) aller Lehrkräfte - Referenzschreiben bisheriger Arbeitgeber (qualifizierte Arbeitszeugnisse…) Bei Übertreffen der Mindestanforderungen kann dies bei der Wertung positiv berücksichtigt werden. Anzugeben sind neben den „Haupt-Dozierenden“ auch alle Vertretungskräfte. D. h. es müssen mindestens zwei Lehrkräfte angegeben werden. |
| 24. | Lehrplan (Anlage 10) | Der Lehrplan ist laut Anlage „Lehrstoffplan“ einzureichen. Ergänzend dazu ist ein schlüssiges und umfassendes Konzept vorzulegen, das den vermittelten Stoff detaillierter beschreibt und kurz darstellt, wie den TN der geforderte Lerninhalt (aus Ziffer 3) zielgerichtet vermittelt werden soll. Zu Lehrgangsbeginn ist den TN ein Stundenplan o. Ä. auszuhändigen, der sie über den genauen zeitlichen Ablauf der Maßnahme informiert. Bei Übertreffen der Mindestanforderungen kann dies bei der Wertung positiv berücksichtigt werden. |
| 25. | Methodik/Didaktik | In einer gesonderten, selbst erstellten Anlage ist ausführlich darzulegen, mit welchem Spektrum von Methodik und Didaktik die Maßnahmenziele und -inhalte vermittelt bzw. erreicht werden sollen. Die in der Maßnahme angewendeten Methoden und Medien sollen einen engen Bezug zum Maßnahmenziel haben und die Lernfähigkeit der TN angemessen berücksichtigen. Die zielgruppengerechte Methodik und Didaktik muss sich auf die Fachtheorie und –praxis beziehen. Bei der Gestaltung des handlungsorientierten Unterrichtes soll ein ausbalanciertes Konzept für das berufsbegleitende Lernen, bestehend aus Selbstlernphasen und Mentoring-Begleitung angewandt werden. Es sollen Konzepte und Methoden angewandt werden, die das eigenverantwortliche Arbeiten, das selbstregulierte Lernen und das Vollziehen von vollständigen Handlungen der Lehrgangsteilnehmenden einfordern. Bei Übertreffen der Mindestanforderungen kann dies bei der Wertung positiv berücksichtigt werden. |
| 26. | Räumlichkeiten | Die Bildungsmaßnahme findet in den von der auftragnehmenden Partei bereitgestellten Schulungsräumlichkeiten statt (s. Ziffer 7). Die Ausstattung der Unterrichtsräume obliegt der auftragnehmenden Partei. Seitens der auftraggebenden Partei werden keine Seminarräume gestellt. Die Ausstattung hat dem aktuellen Stand der Technik sowie den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Für die ausstattungstechnischen Vorgaben gelten die Vorschriften der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) in Verbindung mit den Arbeitsstättenrichtlinien (ASR), den Brandschutzbestimmungen sowie den gültigen Vorschriften der zuständigen gesetzlichen Unfallversicherung. Die auftragnehmende Partei hat einen für die Praxisphasen geeigneten, ausreichend ausgestatteten Kraftraum zur Verfügung zu stellen. Mit dem Angebot ist ein Lageplan der Räumlichkeiten (Unterrichtsräume) einzureichen. Befinden sich mehrere Schulungsräume auf der Skizze/dem Plan, ist zu kennzeichnen, um welchen Raum es sich konkret handelt! Geben Sie darüber hinaus an, wie groß der Unterrichtsraum ist. Ein Lageplan/Skizze allein ist nicht ausreichend! Beschreiben Sie sowohl den Anfahrtsweg mit dem PKW bzw. die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln sowie die Umgebung der Bildungsstätte. Optimal ist die Bereitstellung von ausreichenden Parkplätzen zur Nutzung durch die TN. Falls vorhanden, sind auch die Parkmöglichkeiten in einem Plan darzulegen bzw. zu beschreiben. Bei Übertreffen der Mindestanforderungen kann dies bei der Wertung positiv berücksichtigt werden. |
| 27. | Kalkulation der Kosten und Erklärung zur Umsatzsteuer (Anlage 04 und Anlage 07) | Mit den Angaben in der Kalkulation muss der Angebotspreis rechnerisch nachvollziehbar sein. Die Kalkulation dient unter anderem zur Überprüfung, ob der Angebotspreis im offenbaren Missverhältnis zur Leistung steht (§ 44 UVgO). Die Angaben der Kalkulation werden vertraulich behandelt. Mit dem Angebot sind die beiden Formulare „Kostenkalkulation“ und „Erklärung zur USt“ einzureichen. Entsprechend der Angabe des Bieters in der Anlage „Erklärung zur USt“ ist die darauf basierende Kostenkalkulation entweder mit brutto- oder netto-Beträgen zu befüllen. Für das Formular „Kostenkalkulation“ ist also entscheidend, ob die auftragnehmende Partei von der Umsatzsteuerpflicht befreit ist oder nicht. Die Angaben beider Formulare müssen deckungsgleich sein, um Missverständnisse zu verhindern. Die Kostenkalkulation ist detailliert anzugeben nach • teilnehmendenunabhängigen Pauschalkosten (Lehrgangskosten, Raummiete) gestaffelt nach: bis zu 15 Teilnehmende • teilnehmendenbezogenen Kosten (z. B. Lernmittel, Verbrauchsmaterial usw.) Kosten für Unterkunft und/oder Verpflegung der TN dürfen nicht enthalten sein. Die Kosten je TN für die Beschaffung und Bereitstellung von Fachliteratur/Lernmittel, Materialkosten sowie etwaige Unfallversicherungs- und BG-Beiträge sind nicht Bestandteil der Lehrgangsgebühren. Die Abrechnung dieser Positionen erfolgt ggf. auf den TN bezogen. Nach erfolgter Zuschlagserteilung dürfen grundsätzlich keine zusätzlichen Kosten mehr anfallen. Eine nachträgliche Preisverhandlung ist somit grundsätzlich ausgeschlossen. Umsatzsteuerregelungen: Die Entscheidung über die Umsatzsteuerbefreiung trifft die zuständige Landesbehörde. Nach § 4 Nr. 21 Buchstabe a) Umsatzsteuergesetz sind Umsätze für Leistungen u. a. dann steuerfrei, wenn die zuständige Landesbehörde bescheinigt, dass sie auf einen Beruf vorbereiten. Die Kostenkalkulation soll anhand der Anlage „Kostenkalkulation“ und „Erklärung zur USt“ durchgeführt werden. |
- Hinweis für den Bietenden: Bei den Ziffern 22 bis 27 handelt es sich um reine Zuschlagskriterien, die der Beurteilung auf Grundlage der mitveröffentlichten Bewertungsmatrix unterliegen.