Elektroanlagen für eine neue Sicherheitskontrollstelle am Flughafen München

Status
Vergeben
Angebotsfrist
18.05.2026, 11:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
15.04.2026
CPV-Codes
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  • Kommunikationsinfrastruktur (32571000)
  • Installation von Elektroanlagen (45311000)
  • Installation von elektrischen Kabeln (45311100)
  • Elektroinstallationsarbeiten (45311200)
  • Blitzschutzarbeiten (45312310)
  • Kabelinfrastruktur (45314300)
  • Verlegen von Kabeln (45314310)
  • Stromversorgungsanlagen (45315300)
  • Niederspannungsarbeiten (45315600)
  • Installation von Schaltanlagen (45315700)
  • Installation von Beleuchtungs- und Signalanlagen (45316000)
  • Sonstige Elektroinstallationsarbeiten (45317000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
254624-2026
Verfahrensnummer
a47d0502-ed16-4c3b-9bcc-c29621bdaff1

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Flughafen München GmbH lässt die Elektroanlagen für eine neue Sicherheitskontrollstelle im Terminal 1 C Nord am Flughafen München umbauen und erweitern. Zum Umfang gehören unter anderem neun neue Unterverteilungen, rund 10.000 Meter Kabel und Leitungen, Kabeltragsysteme, Unterflursysteme mit Bodentanks sowie neue Beleuchtung und die Anpassung des Blitzschutzes. Die Ausführung ist voraussichtlich vom 5. Oktober 2026 bis zum 1. Februar 2027 vorgesehen; Baustelleneinrichtung und Vorabmaßnahmen sind für den Zeitraum vom 1. Februar bis zum 20. August 2027 angegeben.

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Leistungsbeschreibung

Umwidmung/ Schaffung Sicherheitskontrollstelle im Bereich Abflug Flughafen München Terminal 1 E05, öffentlicher Bereich Bauteil Nr. 111.04 Ort des Bauvorhabens: Flughafen München Terminal 1 C Siko Nord, Ebene 05 Achsen W13-W17 / S06- S10 Bauliche Maßnahmen: Im Rahmen der vorgesehenen Maßnahme soll bei der bestehenden Fläche der Emirates (Brutto-Grundfläche von ca. 1.120qm ) eine Umwidmung erfolgen. Die Umwidmung, dient der Schaffung einer neuen Sicherheitskontrollstelle (Siko C Nord) im Abflugbereich des Flughafen Münchens im öffentlichen Bereich vom Terminal 1, Ebene 05, Bauteil Nr. 111.04. Der Zugang erfolgt über den bestehende Transfergang, mit Anbindung an die vorhandene technische Infrastruktur (Strom, Lüftung, IT, Wasser). Bei der geplanten Maßnahme werden die bestehenden Räumlichkeiten der Emirates Lounge bis zum Rohbauzustand zurückgebaut. Im Anschluss erfolgt der Umbau zur Sicherheitskontrollstelle mit neuen CT-Scannern. Diese Maßnahme dient der weiteren Kapazitätssteigerung der Sicherheitskontrollen, sowie zur Anpassung an den aktuellen Sicherheitsstandard. Neben den eigentlichen Kontrollspuren werden auch die vorhandenen Nebenräume (d.h. Büro, Aufenthalt, Raucher) umgebaut und angepasst. Alle tragenden und aussteifende Bauteile, sowie die Außenwände werden nicht geändert. Die Anforderungen an die Bauteile, sowie die Rettungswege, werden in einer brandschutztechnischen Stellungnahme neu definiert. Aufgrund der Beibehaltung des statischen Systems wird, in Abstimmung zwischen der FMG mit dem Landratsamt Erding (LRA ED), eine Baufreigabe für ausreichend erachtet. Im Gesamten stehen für die Fläche weiterhin und unverändert die drei nächstgelegenen notwendigen Treppen (in notwendigen Treppenräumen) zur Verfügung. Sicherheits- und behördliche Anforderungen: Die Umsetzung erfolgt gemäß Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) und EU-Verordnung (EU) 2015/1998. Abstimmungen erfolgen mit Luftsicherheitsbehörde, Bundespolizei und der Flughafen München GmbH. Umwelt- und Lärmaspekte: Die Bauarbeiten erfolgen mit minimaler Staub- und Lärmentwicklung. Abfälle werden ordnungsgemäß getrennt und entsorgt. Die Arbeiten finden ausschließlich während genehmigter Terminalarbeitszeiten statt. Nutzungsbeschreibung: Aufgrund von geänderten betrieblichen Anforderungen und der Anpassung der Passagierströme am Flughafen München soll die bisherige Emirates Lounge einer neuen Nutzung zugeführt werden. Ziel der Maßnahme ist die Umwidmung und bauliche Anpassung der Räumlichkeiten zu einer Sicherheitskontrolleinheit gemäß den geltenden Anforderungen der Luftsicherheitsbehörden (LuftSiG, EU-Verordnungen sowie Vorgaben des Flughafenbetreibers FMG). Daher soll die Fläche künftig als Sicherheitskontrollstelle für Passagiere und Handgepäck genutzt werden. Die Einheit umfasst Kontrolllinien, Wartebereiche, Personalräume, Aufenthaltsräume und technische Zonen. Zugänglichkeit Das Baufeld wird in einen öffentlichen Bereich umgewidmet. Dies erfolgte bereits durch die FMG. Die Zu- und Ausfahrt zum Baufeld erfolgt über Baustellen Ein-/Ausfahrten am Flughafen Nordring (Erdin-ger Allee). Der Zutritt zur Baustelle ist ab 06:00 Uhr möglich, die Schließung der Baustellentore durch den Sicherheitsdienst der FMG erfolgt ab 18:00 Uhr. Baubeschreibung Elektro: Die elektrotechnischen Leistungen umfassen den Umbau, die Anpassung und den Neubau bestehender und neuer Trassensysteme sowie die Installation eines durchgehenden Unterflursystems einschließlich aller zugehörigen Elektroinstallationsarbeiten. Der Großteil der Arbeiten erfolgt im öffentlichen Bereich des Terminals, ein kleinerer Teil in sicherheitsrelevanten Zonen. Aufgrund des laufenden Betriebs sind einzelne Arbeitsschritte in Nacht und Wochenendarbeit auszuführen; Tätigkeiten in sicherheitskritischen Bereichen dürfen erst nach Freigabe der Bauleitung beginnen. Auf Ebene E06 (Außenbereich/Flachdach) werden ein neues Trassensystem installiert und der vorhandene Blitzschutz angepasst. In den betroffenen Unterverteilungen kommen die Netzformen Normalnetz (NN), Allgemeine Ersatzversorgung (AEV) und Sicherheitsbeleuchtung (SBEL) zur Anwendung. Der Umbaubereich umfasst vier Verteilerstandorte, in denen insgesamt neun neue Unterverteilungen zu errichten sind. Zusätzlich ist ein Unterflursystem mit Bodentanks und flexibler Verrohrung aufzubauen sowie neue Kabeltragsysteme zu montieren und bestehende Trassen fachgerecht anzupassen. Der Leistungsumfang beinhaltet außerdem die Anpassung des Blitzschutzes auf Ebene E06 sowie den Einbau neuer Beleuchtung mit entsprechender Steuerung. Der Auftragnehmer stellt sämtliche passive Infrastruktur bereit, darunter Kabeltragsysteme, Steigzonen, Trassenwege und Unterflursysteme. Diese sind mit einer Ausbaureserve von mindestens 30 % herzustellen, um zukünftige Erweiterungen ohne bauliche Eingriffe zu ermöglichen. Sämtliche Schnittstellen sind technisch einwandfrei, normgerecht und voll funktionsfähig vorzubereiten. Der Auftragnehmer koordiniert die erforderlichen Zuarbeiten, die gemeinsame Inbetriebnahme sowie die Abnahme mit allen beteiligten Gewerken und berücksichtigt die Schnittstellenanforderungen im Terminplan. Da bestimmte betriebliche Anlagen wie ELA Systeme, EDV Technik, Brandmeldeanlagen und Kontrollspuren durch spezialisierte Errichter im Auftrag der FMG umgesetzt werden, sind deren technische und bauliche Anforderungen einzubeziehen. Insbesondere für die IT Verkabelung sind alle benötigten Trassenwege und Verlegesysteme betriebsfertig herzustellen. Die aktive Netzwerktechnik (Switches, Router, Endgeräte) wird ausschließlich durch die FMG bereitgestellt und in Betrieb genommen; die Schnittstellen sind daher so auszuführen, dass eine nahtlose Integration ohne Nacharbeiten möglich ist. Ausführungszeitraum: voraussichtlich 05.10.2026 bis 01.02.2027 Baustelleneinrichtung / Vorabmaßnahmen voraussichtlich 01.02.2027 bis 20.08.2027

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · 2026-1004890_Flughafen München_T1 Siko C-Nord_Elektroanlagen

    Wesentliche Anlagen mit Mengen (Kurzfassung) - Unterverteilungen gesamt: 9 St. o Normalnetz (NN): 3 St. o Ersatzstrom (AEV): 3 St. o Sicherheitsbeleuchtung (SBEL): 3 St. - Kabel und Leitungen gesamt: 10.000 m o davon Funktionserhalt E30/E90: 1.000 m o Schwachstrom / Daten: 400 m - Verlegesysteme gesamt: o Kabelrinnen / Trassen: 700 m o Steigtrassen / Weitspannrinnen: 110 m o Rohrsysteme (UP/AP/UF): 2.200 m - Unterflursysteme / Bodentanks: o Unterflur und Zugdosen: 30 St. o Schwerlastkassetten / Tubus: 25 St. - Beleuchtung: o Allgemeinbeleuchtung (LED): > 100 St. o Sicherheitsleuchten: 30 St. o Rettungszeichenleuchten: 10 St. - Baustrom / Baustelleneinrichtung: o Baustromverteiler: 5 St. o Baustellenbeleuchtung: 12 St. - Demontage: o Kabel/Leitungen: 1.700 m o Leuchten / Geräte / Verteiler: 150 St. - Brandschutz (Schotts gesamt): 120 St.

Anforderungen an deinen Betrieb

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

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LOT-0001 · 2026-1004890_Flughafen München_T1 Siko C-Nord_Elektroanlagen

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Anforderungen

Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist; dass der Bewerber nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB dass der Bewerber im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend. ========================== Eigenerklärung nach § 22 Abs. 1 und 2 LkSG: Eigenerklärung des Bewerbers, dass für den Bewerber kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt. ========================== Eigenerklärung zum Nichtvorliegen sonstiger Ausschlussgründe: Eigenerklärung des Bewerbers, dass der Bewerber nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban), VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe), oder VO (EU) Nr. 269/2014 (Handlungen, die die territoriale Unversehrtheit, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine untergraben oder bedrohen)) verhängt wurden; dass kein Verbot einer Auftragsvergabe an den Bewerber nach Art. 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 vorliegt; Der Bewerber erklärt, dass er im Auftragsfall keine Unterauftragnehmer/Nachunternehmer, Lieferanten oder die Eignung leihende Dritte einsetzen wird, für die Art. 5k Abs. 1 a) - c) der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 15 der Verordnung (EU) 2022/1269 des Rates vom 21. Juli 2022 zutrifft (siehe oben) und auf die mehr als 10% des Auftragswerts entfallen. Es gilt die gesetzliche Ausgangslage nach § 51 SektVO

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 29.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 749760-2026

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