Ausbau einer flächendeckenden Gigabit-Breitbandversorgung im unterversorgten Gebiet

Status
Offen
Angebotsfrist
10.12.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
100 EUR
Lose
1
Auftraggeber
Markt Aidenbach
Erfüllungsregion
Bayern, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
02.11.2026
CPV-Codes
Internetdienste (72400000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
760075-2026
Verfahrensnummer
d5cb2c9e-e13a-4b60-b3a0-97c0bcf3f2f2

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Markt Aidenbach sucht einen Anbieter, der die Breitbandversorgung im unterversorgten Teilgebiet ausbaut und so eine flächendeckende Gigabitversorgung ermöglicht. Der Ausbau wird im sogenannten Wirtschaftlichkeitslückenmodell gefördert, bei dem die Finanzierungslücke des Vorhabens berücksichtigt wird. Die angegebene Laufzeit beträgt 2.555 Tage; Angebotsfrist ist der 10. Dezember 2026.

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Leistungsbeschreibung

Ein Branchendialog und eine Markterkundung hat / haben ergeben, dass für den Teilbereich der Gebietskörperschaft derzeit keine leistungsfähige Gigabitinfrastruktur mit einem Angebot entsprechender Telekommunikationsdienste flächendeckend gemäß den Zielen der Gigabit-Rahmenregelung 2.0 verfügbar ist und in den nächsten Jahren verfügbar sein wird. Die Gebietskörperschaft hat daher Fördermittel für einen flächendeckenden Gigabitausbau - bezogen auf den unterversorgten Teilbereich im Wirtschaftlichkeitslückenmodell im Rahmen der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie des Bundes 2.0 (Gigabit-RL 2.0)" in der Fassung der 2. Änderung vom 13.01.2025 ("Gigabit-Richtlinie 2.0") beantragt und bewilligt erhalten.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · TA_Markt Aidenbach_Vergabe Breitband

    Um die Attraktivität als Wohn- und Gewerbestandort auch in Zukunft sicher zu stellen, beabsichtigt die Stadt Regen (nachfolgend "der Auftraggeber") die Breitbandversorgung im Stadtgebiet weiter zu verbessern und so zu einer flächendeckenden Gigabit-Versorgung zu gelangen. Um diese Zielsetzung zu erreichen hat der Auftraggeber bereits die folgenden Verfahrensschritte im Rahmen des Gigabit-Förderprogramm des Bundes 2.0 durchlaufen: - Branchendialog - Markterkundungsverfahren - Einreichung Förderantrag Der Auftraggeber hat am 25.09.2026 den Bescheid über eine Zuwendung des Bundes für ein Wirtschaftlichkeitslückenmodell der Richtlinie "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland" (Gigabit-Richtlinie 2.0) im Rahmen des "Lückenschluss-Programmes" erhalten. Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Gigabitausbaus im Projektgebiet des Auftraggebers zur Errichtung zukunftsfähiger und konvergenter Gigabitnetze, die auch den künftigen Anforderungen der mobilen Gigabit-Gesellschaft gerecht werden. Die Gigabitnetze sollen zudem künftige Bedarfe von stationären und mobilen Anwendungen berücksichtigen, um den späteren Aufbau hierfür erforderlicher Anlagen (z.B. verdichtete Mobilfunkzellen) ohne größeren Aufwand realisieren zu können.

Anforderungen an deinen Betrieb

Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Vgl. ergänzend § 56 VgV.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0001 · TA_Markt Aidenbach_Vergabe Breitband

Der Bieter hat in seinem Angebot die Wirtschaftlichkeitslücke zu be rechnen und im Musterberechnungsblatt (Anlage zu den Vertragsun terlagen) sowie in Ziffer 1 im Angebotsblatt diese auszuweisen. a) Anforderungen an die Berechnung Das Angebot hat auch eine detaillierte und plausible Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke zu enthalten. Diese ergibt sich, indem von den Investitionsausgaben (unter anderem für die notwendigen akti ven und passiven Netzelemente, die Errichtung der Netzinfrastruktu ren einschließlich der notwendigen Erschließungsmaßnahmen) und den laufenden Betriebsausgaben die voraussichtlichen Betriebsein nahmen abgezogen werden. Als Betrachtungszeitraum gilt hierbei ein Zeitraum von mindestens sieben Jahren ab Inbetriebnahme. Die Darstellung der Wirtschaftlichkeitslücke hat in übersichtlicher Form eine Aufstellung der zur Projektumsetzung notwendigen Investitions- und Betriebsausgaben sowie die auf Basis des erwarteten Nachfra gepotentials prognostizierten Einnahmen zu enthalten. Der Zuwendungsempfänger hat die erhaltenen Informationen vertraulich zu behandeln. Zu den Investitionsausgaben gehört bei leitungsgebundener Infrastruktur die Verlegung oder Verbesserung der erforderlichen Einrichtungen bis einschließlich Netzabschlusseinheit (zum Beispiel FTTB, "Fibre to the building"). Nicht anzusetzen sind bei Berechnung der Wirtschaftlichkeitslücke Ausgaben für Grunderwerb und Eintra gung von Grunddienstbarkeiten sowie Ausgaben für Investitionen, die aufgrund öffentlich-rechtlicher Verpflichtung getätigt werden müs sen. Ziel ist eine möglichst sparsame Verwendung der öffentlichen Mitte. b) Angebotswertung Für die Angebotswertung wird eine Punkteskala von 0 bis 85 Punkten festgelegt. 85 Punkte erhält das Angebot mit der niedrigsten Wirt schaftlichkeitslücke. 0 Punkte erhält ein Angebot mit dem 2-fachen der niedrigsten Wirtschaftlichkeitslücke. Alle Angebote darüber erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punktebewertung für die dazwischenliegenden Wirtschaftlichkeitslücken erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma.
85 %
a) Anforderungen Der Bieter hat mit seinem Angebot im Angebotsblatt unter Ziffer 2 die Ausbaudauer bis zur Inbetriebnahme in Monaten anzugeben. b) Angebotswertung Der Bieter mit der geringsten Realisierungszeit erhält 10 Punkte. Bei doppelter Realisierungszeit des Bestbieters werden 0 Leistungspunkte vergeben. Dazwischen erfolgt eine lineare Interpolation.
10 %
a) Anforderungen Im Angebotsblatt unter Ziffer 3 "Einsatz alternativer Netztechnologien und Verlegemethoden" ist zu kennzeichnen, ob diese zum Einsatz kommen oder ob diese nicht zum Einsatz kommen werden. b) Angebotswertung Für die Angebotswertung wird je nach Angabe des Bieters, die im Angebotsblatt hinterlegte Punktzahl zugrunde gelegt. Der Bieter kann 0 oder 5 Punkte, je nach Kennzeichnung im Angebotsblatt erreichen.
5 %

Vergabeunterlagen

11 Dateien laut Portal · Stand 02.11.2026
D1-Bieterangaben_Leistungsbeschreibung-AIDENBACH_v1_261028-_GbRL_2p0_26_LSP.docxLVLeistungsverzeichnis76 KB
D2-Bieterangaben_Vorleistungspreise-AIDENBACH_v1_261028_-_GbRL_2p0_26_LSP.docxSonstiges68 KB
D3-Finanzplan_AIDENBACH_v1_261028_-_GbRL_2p0_26_LSP.xlsxSonstiges24 KB
Technische Daten_29.10.2026.zipSonstiges7,9 MB
260925_26_15BY300081_Zuwendungsbescheid_Geschwärzt.pdfSonstiges359 KB
261029_Angebotsblatt.pdfSonstiges128 KB
261029_Anschreiben_Bewerbungsbedingungen.pdfAnschreiben407 KB
261029_LSP_V-WiLue-RiLi-2025.docxSonstiges129 KB
261029_Teilnahmeformular_Eignungskriterien_Auschlussgruende.pdfFormular458 KB
261029_Vertragsunterlagen.pdfVertragsbedingungen154 KB
261029_Vorleistungspreise.pdfSonstiges185 KB

Anforderungen

Der vorstehende Textpassus ist systemseitig vorgegeben und wie folgt zu verstehen: 1) Sämtliche im Formular geforderten Eigenerklärungen müssen grundsätzlich spätestens im Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge beim Auftraggeber vorliegen. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung führt grundsätzlich zum Ausschluss. Eine fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Eigenerklärung kann nur ausnahmsweise auf gesonderte Anforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist vorgelegt werden. Erklärt das Unternehmen im Formular, für eine oder mehrere der unter Abschnitt III und/oder V des Formulars geforderten Eigenerklärungen, diese nicht abgeben zu können, so erfolgt der Ausschluss des Bewerbers. Eine gesonderte Aufforderung des Auftraggebers bis zum Ablauf einer vom Auftraggeber zu bestimmenden Nachfrist erfolgt nicht. Der Auftraggeber kann bei Übermittlung einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung den Bewerber jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der unter den Abschnitten III, IV und V des Formulars geforderten Erklärungen beizubringen, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. 2) Vgl. ergänzend § 56 VgV.

Änderungen und Bieterfragen

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