Ausbau der Oberleitungsinfrastruktur für Oberleitungsbus (Ausbauabschnitt 2, Altstadtring)
Der Städtische Verkehrsbetrieb Esslingen am Neckar vergibt Bauleistungen für den Ausbau der Oberleitungsinfrastruktur für den Oberleitungsbus im Ausbauabschnitt 2 (Altstadtring). Die Leistungen umfassen den Bau der Oberleitungsanlagen sowie die damit verbundenen Anpassungen an Lichtsignalanlagen, Straßenbeleuchtung und öffentlichen Verkehrsflächen. Das Projekt ist in einem Los mit einer Bauzeit von 210 Tagen ausgeschrieben.
Vollständige Beschreibung anzeigen
Gegenstand der Ausschreibung sind Bauleistungen für den Ausbau der Oberleitungsinfrastruktur für den Oberleitungsbus im Ausbauabschnitt 2 (Altstadtring) in Esslingen am Neckar einschließlich der mit dem Bau einhergehenden Anpassungen an Lichtsignalanlagen, Anlagen der Straßenbeleuchtung und tangierten Verkehrsflächen im öffentlichen Straßenraum.
- Nachweis vergleichbarer Referenzprojekte im Bereich Oberleitungsinfrastruktur oder elektrische Bahninfrastruktur
- Eignung nach §§ 123-126 GWB (keine Ausschlussgründe)
- Einhaltung des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes (§ 21 Abs. 1)
- Einhaltung des Arbeitnehmerentsendegesetzes und Mindestlohngesetzes
- Nachweis der technischen Leistungsfähigkeit für Elektroinstallationen im öffentlichen Raum
KI-zusammengefasst aus den offiziellen Eignungsanforderungen — verbindlich ist der Originaltext unten.
Eignungskriterien (Volltext)
Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder gem. § 98c des Aufenthaltsgesetzes, gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist. Es können weitere Ausschlussgründe in den Vergabeunterlagen genannt sein.
Gegenstand der Ausschreibung sind Bauleistungen für den Ausbau der Oberleitungsinfrastruktur für den Oberleitungsbus im Ausbauabschnitt 2 (Altstadtring) in Esslingen am Neckar einschließlich der mit dem Bau einhergehenden Anpassungen an Lichtsignalanlagen, Anlagen der Straßenbeleuchtung und tangierten Verkehrsflächen im öffentlichen Straßenraum. Beginnend am Knotenpunkt Maillestraße/Kiesstraße (Maillekreuzung) verläuft die erste Achse der Oberleitungstrasse des Ausbauabschnittes im südlichen Altstadtring auf ca. 650 m Länge über Kiessstraße, Entengrabenstraße und Grabbrunnenstraße bis zum Knotenpunkt am Neckar Forum, an welchem sie auf die zweite Achse stösst. Diese zweite Achse der Oberleitungstrasse im nördlichen Altstadtring knüpft am Knotenpunkt Berliner Straße/Schelztorstraße an die vorhandene Oberleitungsinfrastruktur an und führt von dort weiter über Berliner Straße, Augustinerstraße und Ebershaldenstraße zum Knotenpunkt Neckar Forum, wo die Oberleitungstrasse aus dem südlichen Altstadtring anbindet. Nach dem Zusammenschluss beider Achsen führt die Oberleitungstrasse weiter auf der Mülbergerstraße und bildet nach der sogenannten Katharinenstaffel die Verknüpfung zum Ausbauabschnitt 3 (Esslinger Norden). Als Haltevorrichtungen der Oberleitung kommen etwa 115 Oberleitungsmasten vom Typ Peiner-Masten (HProfil), vereinzelt auch Stahlachtkantmasten, zum Einsatz. An einzelnen Gebäuden werden als Haltevorrichtungen darüber hinaus auch Wandanker angebracht. Die Masten werden soweit möglich im öffentlich Verkehrsraum errichtet. Der durchschnittliche Mastabstand beträgt ca. 25 m. Wo sinnvoll und möglich, sollen die neuen Masten im Ausbauabschnitt 2 mit Stra-ßenbeleuchtung und/oder Signalanlagen kombiniert werden, um aus städtebaulichen Aspekten die Anzahl der Verkehrsausstattung im öffentlichen Raum gering zu halten. Als Bauverfahren für die Gründung der Oberleitungsmasten wird das Rohrgründungsverfahren angewendet. Sollte aufgrund der Bodenverhältnisse eine Rohrgründung nicht möglich sein, so erfolgt die Gründung mittels Beton-Köcherfundamenten. Vor den Gründungsarbeiten wird grundsätzlich eine Überprüfung des Baufeldes auf Kampfmittelbelastung durchgeführt. Die Steuerung der Oberleitungsweichen erfolgt fahrzeugseitig wie auch infrastrukturseitig über das System VETRA (Elektroline a.s.). Neben der Ausrüstung der Neubautrasse mit Oberleitungsweichen (Auslaufweichen, Einlaufweichen) und Kreuzungen ist auch die zusammenhängende Anpassung des Bestandes der Oberleitungsinfrastruktur Gegenstand der Ausschreibung (siehe Leistungsverzeichnis - LV). Die Fahrstromversorgung der erweiterten Oberleitungsinfrastruktur soll mittels eines zusätzlichen Gleichrichterunterwerks, welches im Kreuzungsbereich Neckar Forum installiert wird, unterstützt werden. Das Gleichrichterunterwerk wird durch den Auftraggeber beigestellt. Mit der Herstellung der Stromversorgung zusammenhängende Leistungen sind Bestandteil des LV. Weitere Informationen sind dem LV sowie den ergänzenden Anlagen zu entnehmen.
- 70%price
Preis (Leistungen), weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
- 25%quality
Qualität (Referenzen), weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
- 5%quality
Qualität (Kundendienst), weitere Angaben siehe Vergabeunterlagen.
- 8. Mai 2026Bekanntmachung veröffentlichtAuf TED publiziert
- 22. Mai 2026EinreichungsfristElektronische Einreichung