Aufbereitung und Versand des BGHM-Magazins
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 28.05.2024, 10:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 560.400 EUR
- Lose
- 2
- Auftraggeber
- Berufsgenossenschaft Holz und Metall
- Erfüllungsregion
- Rheinland-Pfalz, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 16.05.2024
- CPV-Codes
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- Postversand (79571000)
- Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung (79823000)
- Druckerei- und Verteilerdienste (79824000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 288677-2024
- Verfahrensnummer
- a845ece7-62de-4d2e-9fe0-a0120367e478
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall mit Sitz in Mainz beschafft die Versandaufbereitung und den deutschlandweiten Versand ihres Magazins für Mitgliedsunternehmen und Versicherte. Das Magazin erscheint sechsmal jährlich mit jeweils etwa 210.000 Exemplaren und rund 28 Seiten; die Leistungen umfassen Lettershopleistungen, Konfektionierung, Portooptimierung sowie den Versand als Zeitschriften- oder Paketsendung. Der Leistungszeitraum ist voraussichtlich vom 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 vorgesehen, mit einem geschätzten Gesamtvolumen von rund 560.400 Euro netto jährlich; davon entfallen etwa 50.400 Euro auf die Distribution und 510.000 Euro auf den Versand.
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Leistungsbeschreibung
Unter dem Titel ‚BGHM-Magazin‘ gibt die Auftraggeberin ein Magazin für ihre Mitgliedsunternehmen und Versicherten heraus, um über aktuelle Themen des Arbeitsschutzes zu informieren. Dieses Magazin erscheint sechsmal jährlich jeweils in den Monaten Februar, April, Juni, August, Oktober und Dezember mit einer Auflage von jeweils etwa 210.000 Exemplaren und umfasst in der Regel 28 Seiten. Die Abgabe des Magazins erfolgt an die Bezieher seitens der Auftraggeberin kostenlos. Es werden für die Auftraggeberin folgende Leistungen im Rahmen von 3 Vereinbarungen ausgeschrieben: • Fachlos 1: Druck des Magazins ‚BGHM-Magazin‘, • Fachlos 2: die Distribution (Versandaufbereitung mit Lettershopleistungen und Konfektionierung mit Portooptimierung gemäß Vorgaben des Versenders) und in • Fachlos 3: den Versand als Einzelzeitschrift und als ‚Mehrfachzeitschrift‘ durch die BGHM an eine Adresse (bei Beteiligung der Deutschen Post AG als Postvertriebsstück, Pressesendung, Streifbandsendung über die Zeitungskennziffer des BGHM-Magazins gemäß des DP-Pressedistributionsvertrages mit der Auftraggeberin) oder als Paket, ab der Ausgabe 4/2024, zumindest gültig für das Jahr 2024. Fachlos 1, der Druck des ‚BGHM-Magazins‘ wird in einer separaten Ausschreibung mit einer Laufzeit von max. 4 Jahren ausgeschrieben. Wichtig zu Fachlos 2 und Fachlos 3: Der Auftragnehmerin ist bekannt, dass der Versand des ‚BGHM-Magazins‘ nicht ohne den Universaldienstleister Deutsche Post AG deutschlandweit durchgeführt werden kann. Die Deutsche Post AG hat bereits auf geplante Umstrukturierungen hingewiesen, ohne hierüber derzeit genaue Details mitzuteilen. Deshalb und aufgrund einer voraussichtlichen Änderung des Postgesetzes wird die Distribution und der Versand des ‚BGHM-Magazins‘ derzeit mit einer maximalen Laufzeit von ca. 12 Monaten beginnend zum 01.07.2024, spätestens mit Zuschlagsentscheidung, und endend zum 30.06.2025 ausgeschrieben. Zudem kann derzeit nicht abschließend mitgeteilt werden, ob, bei Einbeziehung der Deut-schen Post AG im Versand, die Warengruppe Presse Distribution auch über den 01.01.2025 in der bisher bekannten Form Bestand hat. Wir gehen derzeit davon aus. Sollte dies nicht der Fall sein, sind entsprechende Preisanpassungen den Punkten 3.5.4 und 4.5.5 des Leistungsverzeichnisses (Dokument 03) zu entnehmen. Die Auftraggeberin schätzt unverbindlich, dass die mitgeteilte Auflagenhöhe während der Laufzeit der Vereinbarungen abgerufen wird, ohne dass der Auftragnehmer einen Anspruch hierauf hätte oder bei Nichtabruf von dem Auftragnehmer Rechte jedweder Art, insbesondere auf Entschädigung oder Schadensersatz, geltend gemacht werden können. Die Auftraggeberin ist insbesondere nicht verpflichtet bestimmte Mengen als Mindestabnahmemenge zu beauftragen. Das Auftragsvolumen wird von der Auftraggeberin in dem • Fachlos 2 (Distribution des Magazins ‚BGHM-Magazin‘) auf ca. 50.400,00 Euro netto und • Fachlos 3 (Versand des Magazins ‚BGHM-Magazin‘) auf ca. 510.000,00 Euro netto, insgesamt auf ca. 560.400,00 Euro netto jährlich geschätzt. Maximal würden während der gesamten Laufzeit der Vereinbarungen 1.386.000 Zeitschriften versandt werden.
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Leistungen nach Losen (2)
LOT-0001 · Distribution 'BGHM-Magazin'50.400 EUR
Mit Distribution ist hier die Versandaufbereitung inkl. Lettershopleistungen und Konfektionierung mit Portooptimierung nach den noch vorzugebenden Adressdaten gemeint. Da der Auftragnehmer Druck unbekannt ist, hierzu läuft gerade parallel die Ausschreibung, kann die Auftraggeberin dessen Adresse derzeit nicht mitteilen. Sobald uns der Name der Druckerei bekannt ist, erhalten Sie diese mitgeteilt. Die Adressdateien mit den konkreten Versandmengen werden dem Auftragnehmer Distribution zum jeweiligen Versandtermin rechtzeitig von der Auftraggeberin als .csv Datei, zur Verfügung gestellt (s. Punkt 3.3.3 Datenübernahme). Die Adressdaten unterliegen dem Sozialdatenschutz (siehe Punkt 3.7 Auftragsverarbeitung). Eine konkrete Adressmenge kann nicht angegeben werden, da sich diese Menge je Ausgabe ändern kann. Das Auftragsvolumen wird von der Auftraggeberin in dem Fachlos 2 (Distribution des Magazins ‚BGHM-Magazin‘) auf ca. 50.400,00 Euro netto jährlich geschätzt.
Frist: 28.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
LOT-0002 · Versand 'BGHM-Magazin'510.000 EUR
Gegenstand der Vergabemaßnahme ist der ca. 6-malige Versand für die Auftraggeberin im Jahr 2024 als Postvertriebsstück/Streifbandzeitung oder vergleichbare Leistung und als Paket sowie als Palette des Magazins ‚BGHM-Magazin‘. Die voraussichtliche Anzahl der zu versendende Exemplare beträgt ca. 210.000 Magazine je Versandtermin. Die Sendungen werden bereits durch den Auftragnehmer Distribution versandoptimiert (z.B. unter Nutzung der gängigen Software „Pressedistributionsmanager“), sortiert und sind von diesem nach Avisierung abzuholen. Über den Vertrag der Auftraggeberin mit der Deutschen Post AG sind für den Titel bei der Deutschen Post AG Zeitungskennzahlen (ZKZ) hinterlegt. Eine entsprechende Vollmacht ist gegenüber der Deutschen Post AG nachzuweisen, damit die Zeitschriften über die DP AG als Presse Distribution versandt werden können. Dieser Nachweis wird dem Auftragnehmer Versand mit Beauftragung zur Verfügung gestellt. Das Auftragsvolumen wird von der Auftraggeberin in dem Fachlos 3 (Versand des Magazins ‚BGHM-Magazin‘) auf ca. 510.000,00 Euro netto jährlich geschätzt.
Frist: 28.05.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Auf Anfoderung werden folgende Unterlagen nachgefordert: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, Ausgefülltes Formblatt Ansprechperson für laufendes Geschäft, Im Fall der Eignungsleihe: a) Formblatt Eignungserklärung (Dokument 06a) b) Formblatt zur Eignung (Dokument 07a) c) Verpflichtungserklärung (Dokument 08a) d) Nachweise/Zertifikate auf das sich die Leihe bezieht. des Eignungsleihers.
Wie wird das Angebot bewertet?
LOT-0001 · Distribution 'BGHM-Magazin'
- Bewertung der technischen und personellen Ausstattung
- 50 %
- Angebotspreis
- 50 %
LOT-0002 · Versand 'BGHM-Magazin'
- Angebotspreis
- 100 %
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Zum UrsprungsportalAnforderungen
Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bildung einer terroristischen Vereinigung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, auch nicht im Ausland. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Betruges oder Subventionsbetruges verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung und Bestechung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit oder Ausbeutung verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Sozialversicherungsbeiträgen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen Verstoßes zur Verpflichtung von Zahlungen von Steuern oder Abgaben verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein, sofern kein entsprechender Nachweis vorliegt, dass die Zahlungen geleistet sind oder werden. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von arbeitsrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von sozialrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht wegen des Verstoßes von umweltrechtlichen Verpflichtungen verurteilt oder mit einer rechtskräftig festgesetzten Geldbuße (§ 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten) belegt worden sein. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nicht zahlungsunfähig sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Über das bietende Unternehmen darf kein einem Insolvenzverfahren gleichartiges Verfahren beantragt oder eröffnet worden sein. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf seine berufliche Tätigkeit nicht eingestellt haben oder dies beabsichtigen. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf nachweislich keine schwere Verfehlung begangen haben. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf mit anderen Unternehmen keine Vereinbarungen getroffen haben, welche dem Wettbewerb verhindern, einschränken oder verfälschen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Das bietende Unternehmen darf bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrages diesen nicht fortlaufend mangelhaft erfüllt haben, welches in eine vorzeitige Beendigung, Schadenersatz oder vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Das bietende Unternehmen darf in Bezug auf Ausschlussgründe und Eignung keine Täuschung begangen, Auskünfte zurückgehalten oder Nachweise nicht übermittelt haben. Das bietende Unternehmen darf die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers nicht unzulässig beeinflusst haben (Bsp.: durch Übermittlung fahrlässig oder vorsätzliche irreführende Informationen) oder Vorteile am Vergabeverfahren erlangt haben durch vertrauliche Informationen. Verstöße von leitenden Personen werden dem bietenden Unternehmen zugerechnet. Eigenerklärung über Dokument 06_Eignungskriterien Auf Anfoderung werden folgende Unterlagen nachgefordert: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung, Ausgefülltes Formblatt Ansprechperson für laufendes Geschäft, Im Fall der Eignungsleihe: a) Formblatt Eignungserklärung (Dokument 06a) b) Formblatt zur Eignung (Dokument 07a) c) Verpflichtungserklärung (Dokument 08a) d) Nachweise/Zertifikate auf das sich die Leihe bezieht. des Eignungsleihers.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 05.07.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 402498-2024
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