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Leistungsbild: Aufbau von Ladeinfrastruktur (LIS) an vier definierten Standorten im Stadtbezirk
Kornelimünster/Walheim im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis
- Ausgangssituation:
Aufgrund des steigenden Bedarfs an öffentlich nutzbaren Ladesäulen im Stadtbezirk Aachen-
Kornelimünster/Walheim hat die Fachverwaltung und das Bezirksamt Kornelimünster/Walheim
Ortsbesichtigungen zur Bedarfsermittlung und Standortfindung durchgeführt. Die Bezirks–
vertretung erklärte sich mit dieser Vorgehensweise vorab als einverstanden.
Darüber hinaus ist der Aufbau von Ladeinfrastruktur in Form von Sondernutzungserlaubnis im
Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim ein Bestandteil des bereits verabschiedeten Mobilitäts-
konzepts.
Zum 31.08.2026 gibt es in Kornelimünster/Walheim 15 Ladepunkte, davon 13 AC- und 2 HPC-
Ladepunkte, die jeweils öffentlich zugänglich sind. Ergänzend wurden die der Verwaltung
bekannten aktuellen Ausbaupläne von Ladeinfrastruktur-Anbietern berücksichtigt.
Der Aufbau der Ladeinfrastruktur soll durch private Anbieter erfolgen, die Stadt Aachen wird
selbst keine eigenen Ladesäulen errichten oder betreiben. Der Fokus der Stadt liegt auf der
Steuerung und Gestaltung des Ausbaus
- Inhalt der Standortvergabe
2.1 Standorte
Unter Berücksichtigung relevanter Planungskriterien (u.a. Parkdruck, Parkstand-Länge, und -
Ausrichtung, Bürgersteigbreiten, Baumbewuchs, Netzkapazitäten und Stromübergabepunkte)
wurden vier Standorte für den weiteren Ausbau von LIS ausgewählt, die als Sondernutzung im
Paket vergeben werden:
• Münsterstraße 19-21
• Gangolfsweg 44
• Zedernweg 3
• Raafstraße 70
Details zu diesen Standorten sind in den Anlagen 1-4 dargestellt.
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2.2 Mindestanforderungen
Die Ladeinfrastruktur der vorgenannten Standorte muss folgende technische Erfordernisse
erfüllen:
| Standort | Anzahl Lade- säulen | Anzahl Lade- punkte (LP) pro Säule | Nennleistung pro Ladepunkt (kW)* | Sonstiges |
|---|---|---|---|---|
| Münsterstraße 19-21 | 1 | 2 | 11 | |
| Gangolfsweg 44 | 1 | 2 | 11 | |
| Zedernweg 3 | 1 | 2 | 11 | |
| Raafstraße 70 | 1 | 2 | 11 |
- Muss vom Netzbetreiber bestätigt werden
Die Bewerber müssen Produktdatenblätter einreichen um nachzuweisen, dass die
technischen Anforderungen gegeben sind.
Die Standorte sollen barrierearm gestaltet sein. Barrierearmut ist gewährleistet, wenn die
Ladepunkte nicht höher als 130 cm und im Frontbereich der Ladesäule angebracht sind.
Der Bieter muss für den Aufbau jeweils einen Projektleiter und einen Techniker benennen.
Weiterhin sind die Vorgaben der beigefügten „Richtlinien zur Errichtung von Ladeinfrastruktur
im öffentlichen Straßenraum der Stadt Aachen“ (Anlage 7) sowie der Satzung der Stadt
Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen
(Sondernutzungssatzung, Anlage 8) zu erfüllen.
2.3 Laufzeiten/Fristen
Die Laufzeit des Betriebs im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis der unter 2.1 genannten
Standorte beträgt sieben Jahre ab Versand der Zuschlagsmitteilung durch die Stadt Aachen.
Der Aufbau muss innerhalb von drei Monaten nach Versand der Zuschlagsmitteilung
beginnen und fünf Monate nach Versand betriebsbereit sein. Falls nicht, kann die Stadt
Aachen die Sondernutzungserlaubnis an den Zweitplatzierten des Ausschreibungsverfahrens
vergeben.
2.4 Einzureichende Unterlagen
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind folgende Unterlagen einzureichen:
-
Teilnahmeantrag
-
Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB
-
Unternehmensprofil, Beschreibung des Unternehmensprofils mit Aussagen zu
Angebotsspektrum und Kerngeschäft, Beschreibung der Organisationsstruktur des
Unternehmens mit Hauptsitz des Bieters
- Referenzprojekte (maximal drei Referenzprojekte, max. 2 Seiten DIN A 4)
Im Rahmen der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen einzureichen:
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-
Angebotsschreiben
-
Benennung Techniker und Projektleiter für den Aufbau
-
Produktdatenblätter, um nachzuweisen, dass die technischen Anforderungen gegeben
sind
- Konzept, das neben den Mindestanforderungen gemäß des Leistungsbildes folgende
Angaben umfasst:
-
Aufbauzeit
-
Bereitschaftsdienst/Reaktionszeit
- Auswahlverfahren
3.1 Auswahlgremium
Die Auswahl des Betreibers der Ladestandorte erfolgt durch ein Gremium der Stadt Aachen.
3.2 Auswahlkriterien
3.2.1 Erfüllung der Mindestanforderungen gem. 2.2
3.2.2 Aufbauzeit
Der Aufbau der Ladeinfrastruktur muss spätestens sechs Monate nach Zuschlag
abgeschlossen sein. Der genaue Zeitplan ist einzureichen.
3.2.3 Bereitschaftsdienst/Reaktionszeit
Der Bieter hat innerhalb von 24 Stunden eine Störung an der Ladeinfrastruktur zu
beheben und diese wieder den Nutzern zur Verfügung zu stellen. Er kann hierfür auch
einen geeigneten Dienstleister einschalten.
3.2.4 Losverfahren
Bei gleicher Bewertung der eingehenden Angebote entscheidet das Los über die
Vergabe.
- Beendigung der Sondernutzung
Nach Zeitablauf (s. Ziff. 2.3) werden die Standorte neu vergeben, sofern der Betreiber nicht
spätestens zwölf Monate vorher einen Antrag auf Verlängerung der Sondernutzung gestellt
hat.
- Sonstiges
Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.
Anlagen
Anlage 1: Standort Münsterstr. 19-21
Anlage 2: Standort Gangolfsweg 44
Anlage 3: Standort Zedernweg 3
Anlage 4: Standort Raafstraße 70
Anlage 5: Richtlinien zur Errichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt
Aachen
Anlage 6: Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen