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Aufbau von Ladeinfrastruktur in Kornelimünster/Walheim

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.09.2026, 22:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.vergaben-wirtschaftsregion-aachen.de

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Leistungsbild: Aufbau von Ladeinfrastruktur (LIS) an vier definierten Standorten im Stadtbezirk

Kornelimünster/Walheim im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis

  1. Ausgangssituation:

Aufgrund des steigenden Bedarfs an öffentlich nutzbaren Ladesäulen im Stadtbezirk Aachen-

Kornelimünster/Walheim hat die Fachverwaltung und das Bezirksamt Kornelimünster/Walheim

Ortsbesichtigungen zur Bedarfsermittlung und Standortfindung durchgeführt. Die Bezirks–

vertretung erklärte sich mit dieser Vorgehensweise vorab als einverstanden.

Darüber hinaus ist der Aufbau von Ladeinfrastruktur in Form von Sondernutzungserlaubnis im

Stadtbezirk Kornelimünster/Walheim ein Bestandteil des bereits verabschiedeten Mobilitäts-

konzepts.

Zum 31.08.2026 gibt es in Kornelimünster/Walheim 15 Ladepunkte, davon 13 AC- und 2 HPC-

Ladepunkte, die jeweils öffentlich zugänglich sind. Ergänzend wurden die der Verwaltung

bekannten aktuellen Ausbaupläne von Ladeinfrastruktur-Anbietern berücksichtigt.

Der Aufbau der Ladeinfrastruktur soll durch private Anbieter erfolgen, die Stadt Aachen wird

selbst keine eigenen Ladesäulen errichten oder betreiben. Der Fokus der Stadt liegt auf der

Steuerung und Gestaltung des Ausbaus

  1. Inhalt der Standortvergabe

2.1 Standorte

Unter Berücksichtigung relevanter Planungskriterien (u.a. Parkdruck, Parkstand-Länge, und -

Ausrichtung, Bürgersteigbreiten, Baumbewuchs, Netzkapazitäten und Stromübergabepunkte)

wurden vier Standorte für den weiteren Ausbau von LIS ausgewählt, die als Sondernutzung im

Paket vergeben werden:

• Münsterstraße 19-21

• Gangolfsweg 44

• Zedernweg 3

• Raafstraße 70

Details zu diesen Standorten sind in den Anlagen 1-4 dargestellt.

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2.2 Mindestanforderungen

Die Ladeinfrastruktur der vorgenannten Standorte muss folgende technische Erfordernisse

erfüllen:

StandortAnzahl Lade- säulenAnzahl Lade- punkte (LP) pro SäuleNennleistung pro Ladepunkt (kW)*Sonstiges
Münsterstraße 19-211211
Gangolfsweg 441211
Zedernweg 31211
Raafstraße 701211
  • Muss vom Netzbetreiber bestätigt werden

Die Bewerber müssen Produktdatenblätter einreichen um nachzuweisen, dass die

technischen Anforderungen gegeben sind.

Die Standorte sollen barrierearm gestaltet sein. Barrierearmut ist gewährleistet, wenn die

Ladepunkte nicht höher als 130 cm und im Frontbereich der Ladesäule angebracht sind.

Der Bieter muss für den Aufbau jeweils einen Projektleiter und einen Techniker benennen.

Weiterhin sind die Vorgaben der beigefügten „Richtlinien zur Errichtung von Ladeinfrastruktur

im öffentlichen Straßenraum der Stadt Aachen“ (Anlage 7) sowie der Satzung der Stadt

Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen

(Sondernutzungssatzung, Anlage 8) zu erfüllen.

2.3 Laufzeiten/Fristen

Die Laufzeit des Betriebs im Rahmen einer Sondernutzungserlaubnis der unter 2.1 genannten

Standorte beträgt sieben Jahre ab Versand der Zuschlagsmitteilung durch die Stadt Aachen.

Der Aufbau muss innerhalb von drei Monaten nach Versand der Zuschlagsmitteilung

beginnen und fünf Monate nach Versand betriebsbereit sein. Falls nicht, kann die Stadt

Aachen die Sondernutzungserlaubnis an den Zweitplatzierten des Ausschreibungsverfahrens

vergeben.

2.4 Einzureichende Unterlagen

Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind folgende Unterlagen einzureichen:

  • Teilnahmeantrag

  • Eigenerklärung des Unternehmens gemäß §§ 123, 124 GWB

  • Unternehmensprofil, Beschreibung des Unternehmensprofils mit Aussagen zu

Angebotsspektrum und Kerngeschäft, Beschreibung der Organisationsstruktur des

Unternehmens mit Hauptsitz des Bieters

  • Referenzprojekte (maximal drei Referenzprojekte, max. 2 Seiten DIN A 4)

Im Rahmen der Angebotsabgabe sind folgende Unterlagen einzureichen:

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  • Angebotsschreiben

  • Benennung Techniker und Projektleiter für den Aufbau

  • Produktdatenblätter, um nachzuweisen, dass die technischen Anforderungen gegeben

sind

  • Konzept, das neben den Mindestanforderungen gemäß des Leistungsbildes folgende

Angaben umfasst:

  • Aufbauzeit

  • Bereitschaftsdienst/Reaktionszeit

  1. Auswahlverfahren

3.1 Auswahlgremium

Die Auswahl des Betreibers der Ladestandorte erfolgt durch ein Gremium der Stadt Aachen.

3.2 Auswahlkriterien

3.2.1 Erfüllung der Mindestanforderungen gem. 2.2

3.2.2 Aufbauzeit

Der Aufbau der Ladeinfrastruktur muss spätestens sechs Monate nach Zuschlag

abgeschlossen sein. Der genaue Zeitplan ist einzureichen.

3.2.3 Bereitschaftsdienst/Reaktionszeit

Der Bieter hat innerhalb von 24 Stunden eine Störung an der Ladeinfrastruktur zu

beheben und diese wieder den Nutzern zur Verfügung zu stellen. Er kann hierfür auch

einen geeigneten Dienstleister einschalten.

3.2.4 Losverfahren

Bei gleicher Bewertung der eingehenden Angebote entscheidet das Los über die

Vergabe.

  1. Beendigung der Sondernutzung

Nach Zeitablauf (s. Ziff. 2.3) werden die Standorte neu vergeben, sofern der Betreiber nicht

spätestens zwölf Monate vorher einen Antrag auf Verlängerung der Sondernutzung gestellt

hat.

  1. Sonstiges

Für die Erstellung des Angebots wird keine Vergütung gewährt.

Anlagen

Anlage 1: Standort Münsterstr. 19-21

Anlage 2: Standort Gangolfsweg 44

Anlage 3: Standort Zedernweg 3

Anlage 4: Standort Raafstraße 70

Anlage 5: Richtlinien zur Errichtung von Ladeinfrastruktur im öffentlichen Straßenraum der Stadt

Aachen

Anlage 6: Sondernutzungssatzung der Stadt Aachen

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