V1007_EVB-IT_digital_Rahmenvereinbarung_TXL.pdf

Aufbau und Zertifizierungsvorbereitung eines Informationssicherheits-Managementsystems nach ISO/IEC 27001

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 11:01 (Europe/Berlin)

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Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über Aufbau und Implementierung eines ISMS sowie Vorbereitung der ISO/IEC-27001-Zertifizierung für die Berlin TXL Management GmbH Teil A Allgemeine Regelungen ................................................................................................................... 3 1 Gegenstand ................................................................................................................................... 3 2 Bestandteile der Rahmenvereinbarung ......................................................................................... 3 3 Einzelaufträge ................................................................................................................................ 5 4 Geschätztes Auftragsvolumen ...................................................................................................... 6 5 Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme ...................................................................................... 6 6 Höchstvolumen .............................................................................................................................. 7 7 Berichtswesen (Reporting) ............................................................................................................ 8 8 Vergütung der Leistungen ............................................................................................................. 8 9 Preisanpassungen ....................................................................................................................... 10 10 Rechnungen ................................................................................................................................ 13 11 Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d) .................................................................................. 13 12 Remoteservice* ........................................................................................................................... 14 13 Lieferantendialog/Statusgespräch ............................................................................................... 14 14 Haftpflichtversicherung ................................................................................................................ 14 15 Haftungsregelungen .................................................................................................................... 14 16 IT-Sicherheit ................................................................................................................................ 16 17 Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz ............................................................... 16 18 Vertraulichkeit und Datenschutz .................................................................................................. 16 19 Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen ............................. 16 20 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte .............................................................. 18 21 Textform....................................................................................................................................... 18 22 Anwendbares Recht, Gerichtstand .............................................................................................. 18 23 Sonstige Vereinbarungen ............................................................................................................ 18 Teil B: Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung) ....................................................... 19 1 Geltung der AGB ......................................................................................................................... 19 2 Überblick über die Leistungen ..................................................................................................... 19 3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung ............................................................... 19 4 Vergütung .................................................................................................................................... 20 5 Service- und Reaktionszeiten* .................................................................................................... 21 6 Anforderung an das Personal des Auftragnehmers und dessen Einsatz ................................... 22 7 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers................................................................................... 23 8 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen ............................... 24 9 Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM) ..................................................................... 24 10 Regelung entfällt .......................................................................................................................... 25 11 Vertragsstrafen ............................................................................................................................ 25 12 Weitere Regelungen .................................................................................................................... 25

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13 Interessenkonflikt ......................................................................................................................... 26 14 Pflichten nach Vertragsende ....................................................................................................... 26 15 Sonstige Vereinbarungen ............................................................................................................ 26

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Rahmenvereinbarung

Rahmenvereinbarung über Aufbau und Implementierung eines ISMS sowie Vorbereitung der ISO/IEC-27001-Zertifizierung für die Berlin TXL Management GmbH Vertragsparteien Auftraggeber Berlin TXL Management GmbH Gebäude V Flughafen Tegel 1, 13405 Berlin Vertragsnummer/Kennung Auftraggeber: TPG000571

Auftragnehmer



Vertragsnummer/Kennung Auftragnehmer: _____

Teil A Allgemeine Regelungen

1 Gegenstand Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung sind folgende Leistungen: Aufbau und Implementierung eines ISMS sowie Vorbereitung der ISO/IEC-27001-Zertifizierung für die Berlin TXL Management GmbH

Vgl. Anlage Nr. 1

2 Bestandteile der Rahmenvereinbarung Es gelten als Vertragsbestandteile:

2.1 dieser Vertragstext einschließlich der Begriffsbestimmungen und den folgenden Anlagen in der hier aufgeführten Rangfolge:

Anlagen zur EVB-IT Rahmenvereinbarung

AnlageBezeichnungDatum / VersionAnzahl Seiten
Nr.
2Preisblatt__________
1Leistungsbeschreibung_TXL_ISMS__________
3EVB-IT digital Rahmenvereinbarung_TXL_Zertifiizierung__________
4Vertraulichkeitserklärung

Diese Rangfolge gilt auch im Rahmen der Einzelaufträge.

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2.2 für die jeweiligen Einzelaufträge, je nach Leistungsart, die folgenden EVB-IT AGB:

AuswahlAGBErläuterung
EVB-IT Kauf-AGBKauf von Hardware
EVB-IT Instandhaltungs-AGBInstandhaltung von Hardware
EVB-IT Überlassung Typ A-AGBDauerhafte Überlassung von Standardsoftware (Kauf)
EVB-IT Überlassung Typ B-AGBZeitweise Überlassung von Standardsoftware
EVB-IT Pflege S-AGBPflege von Standardsoftware
EVB-IT System-AGBErstellung von Gesamtsystemen, ggf. einschließlich Systemservice
EVB-IT Systemlieferungs-AGBLieferung von Systemen, ggf. einschließlich Systemservice
EVB-IT Erstellungs-AGBErstellung bzw. Anpassung von Software
EVB-IT Service-AGBSystemserviceleistungen
EVB-IT Cloud-AGBCloudleistungen
EVB-IT Dienstleistungs-AGBDienstleistungen

Die einbezogenen EVB-IT AGB gelten in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

☐ sowie nachrangig folgende weitere Regelungen des Auftraggebers (z. B. zusätzliche oder besondere Vertragsbedingungen), namentlich _____. sowie nachrangig zu Nummern 2.1 und 2.2 die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung.

Die oben genannten EVB-IT AGB (zusammen oder einzeln auch die EVB-IT AGB genannt) stehen unter evb-it.gov.de zur Einsichtnahme bereit. Die VOL/B wurde im Bundesanzeiger AT Nr. 178a vom 23. September 2003 veröffentlicht. Die Einbeziehung von Lizenzbedingungen an Standardsoftware* sowie auftragnehmerseitiger AGB für Art und Umfang der Cloudleistungen erfolgt nur nach Maßgabe der jeweiligen Regelungen im Besonderen Teil (Teil B) dieser Rahmenvereinbarung. Dies gilt unabhängig davon, ob und in welcher Rangfolge solche Bedingungen als Anlage in der Tabelle aus Nummer 2.1 aufgelistet werden. Allerdings gelten für Software* bzw. Softwarekomponenten, die Open Source Software* sind, die vom Rechteinhaber vorgegebenen Lizenzbedingungen. Soweit Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne von § 305 BGB in den hier referenzierten Dokumenten des Auftragnehmers bzw. den sonstigen vom Auftragnehmer dem Angebot beigefügten

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Rahmenvereinbarung

Dokumenten Regelungen in den EVB-IT AGB, dieser Rahmenvereinbarung oder Einzelaufträgen widersprechen, sind sie ausgeschlossen. Weitere Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, soweit sie nicht ausdrücklich durch den Auftraggeber zugelassen wurden. Die in diesem Teil A mit * gekennzeichneten Begriffe sind am Ende dieses Vertrages unter „Begriffsbestimmungen“ definiert. Die in Teil B (Module) mit * gekennzeichneten Begriffe sind in den jeweils einbezogenen EVB-IT AGB unter „Begriffsbestimmungen“ definiert.

3 Einzelaufträge Der Auftragnehmer ist aufgrund eines erklärten Einzelauftrages zu den dort beauftragten Lieferungen und/oder Leistungen verpflichtet, wenn diese nach der Rahmenvereinbarung vorgesehen sind. Einzelaufträge beziehen die Regelungen der Rahmenvereinbarung ein.

3.1 Abrufe und Bestätigung

3.1.1 Der Einzelauftrag erfolgt ☐ mit dem/den Einzelauftragsmuster(n) aus Anlage Nr. _____. ☐ mittels elektronischem Bestellsystem gemäß Anlage Nr. _____ und gemäß den dort aufgeführten Bestimmungen. ☐ mit dem Bestellformular aus dem ERP-System des Auftraggebers bzw. des jeweiligen Bedarfsträgers. ☒ wie nachfolgend beschrieben: Keine Einzelaufträge. Gesamtauftrag, und monatliche Stundenblätter

☐ Die Erteilung des Einzelauftrages erfolgt ☐ nach Abstimmung der folgenden Punkte: _____ (z.B. Termine, konkretisierter Leistungsumfang). ☐ nach Durchführung des Verfahrens/Abstimmungsprozesses gemäß Anlage Nr. _____.

3.1.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Einzelaufträge aus dieser Rahmenvereinbarung unverzüglich, spätestens jedoch binnen ☒ einer Woche ☐ Kalendertagen

wie folgt zu bestätigen: ☐ wie in Anlage Nr. _____ vorgesehen ☐ in folgendem Internetportal (z. B. Lieferantenportal des Auftragnehmers) wie dort vorgesehen:


☒ in Textform an: Wie in Leistungsbeschreibung beschrieben.

Hinweis: Vor der Bestätigung ist, soweit vereinbart, durch den Auftragnehmer zu prüfen, ob durch den Einzelauftrag Höchstvolumina überschritten werden! Siehe auch Abschnitt "Höchstvolumen" [im Standard Nummer 9].

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4 Geschätztes Auftragsvolumen Das geschätzte Auftragsvolumen, d. h. der geschätzte Auftragswert (Schätzwert) oder die geschätzte Auftragsmenge (Schätzmenge) ☐ ergibt sich aus: _____ [z.B. Anlage oder Bekanntmachung] ☐ ergibt sich aus Anlage Nr. _____. ☐ beträgt _____ Euro (netto). ☐ beträgt _____ [z. B. Personentage oder Lizenzen]. ☐ ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung)

Geltung des geschätzten Auftragsvolumens in Relation zur Laufzeit ☒ Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. ☐Das geschätzte Auftragsvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung. ☐ Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung ☐anteilig. ☐ wie folgt: _____.

5 Abnahmeverpflichtung/Mindestabnahme Es besteht keine Verpflichtung zum Abruf von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung durch Auftraggeber oder Bezugsberechtigte, es sei denn, es ist in dieser Nummer etwas anderes vereinbart. Weder die Angabe geschätzter Auftragsvolumina noch die von Höchstvolumina führt zu einer Abnahmeverpflichtung. ☐ Die Mindestabnahme ergibt sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Die Mindestabnahme beträgt _____ Euro (netto). ☐ Die Mindestabnahme ergibt sich aus den Regelungen zu den verschiedenen Leistungsarten (siehe Teil B dieser Rahmenvereinbarung). Geltung der Mindestabnahme in Relation zur Laufzeit ☐ Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. ☐ Die Mindestabnahme gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung. ☐ Die Mindestabnahme erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung ☐ anteilig. ☐ gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Die Mindestabnahme gilt pro Jahr der Laufzeit der Rahmenvereinbarung, kumuliert über die Gesamtlaufzeit.

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Rahmenvereinbarung

6 Höchstvolumen Das Höchstvolumen, d. h. der Höchstwert oder die Höchstmenge ☐ ergibt sich aus _____ [z. B. Bekanntmachung] ☐ ergibt sich aus Anlage Nr. _____. ☐ beträgt _____ Euro (netto) (Höchstwert).

Geltung des Höchstvolumens in Relation zur Laufzeit ☐ Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung inkl. Verlängerungsoptionen und automatischen Verlängerungen. ☐ Das Höchstvolumen gilt für die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung ohne Verlängerungsoptionen und ohne deren automatische Verlängerung. ☐ Es erhöht sich durch die Ausübung von Verlängerungsoptionen für die Rahmenvereinbarung bzw. durch deren automatische Verlängerung ☐ anteilig. ☐ gemäß Anlage Nr. _____

6.1 Mitteilungspflicht des Auftragnehmers ☒Würde durch einen Einzelauftrag eine Höchstmenge bzw. der Höchstwert der Rahmenvereinbarung überschritten, wird der Auftragnehmer den Bezugsberechtigten und den Auftraggeber darauf hinweisen und den Einzelauftrag nicht ohne Freigabe des Auftraggebers und/oder des Bezugsberechtigten annehmen/bestätigen. ☒Die Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: carsten.gellert@berlintxl.de

6.2 Folgen des Erreichens von Höchstvolumina Bei Erreichen oder Überschreiten des Höchstvolumens ist der Auftragnehmer nicht mehr zur Erfüllung künftiger Einzelaufträge verpflichtet.

Unabhängig davon

☐ hat der Auftraggeber das Recht, diese Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist ☐ von maximal 3 Monaten ☐ von maximal _____ Monaten

zu kündigen. Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Kündigung auf die Teile der Rahmenvereinbarung zu beschränken, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind. ☐ endet die Rahmenvereinbarung, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Sind mehrere Höchstvolumina vereinbart, gilt dies erst, wenn alle Höchstvolumina ausgeschöpft sind. Sieht die Rahmenvereinbarung mehrere Höchstvolumina vor und sind nicht alle Höchstvolumina ausgeschöpft, hat der Auftraggeber das Recht, die Teile der Rahmenvereinbarung fristlos oder mit einer von ihm bestimmten Frist

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☐ von maximal 3 Monaten ☐ von maximal _____ Monaten

zu kündigen, für die die Höchstvolumina ausgeschöpft sind.

7 Berichtswesen (Reporting) ☒ Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich, wenn ☐ 100 % des geschätzten Auftragsvolumens ☐ 100 % des Höchstvolumens ☒ 75 % des geschätzten Auftragsvolumens ☐ 75 % des Höchstvolumens ☒ 50 % des geschätzten Auftragsvolumens ☐ _____ % des Höchstvolumens

erreicht sind. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne der angegebenen Volumina erreicht sind. Maßgeblich dabei ist der tatsächlich erbrachte Leistungsstand und die sich daraus ergebende Vergütung, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: _____. ☒Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: carsten.gellert@berlintxl.de ☐ Soweit Höchstvolumina zu 75 % erreicht sind und sich abzeichnet, dass die Einzelaufträge aus der Rahmenvereinbarung kumuliert dazu führen werden, dass vor dem Ende der Laufzeit der Rahmenvereinbarung Höchstvolumina ausgeschöpft sein werden, wird der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber unverzüglich mitteilen. Dies gilt auch dann, wenn nur einzelne Höchstvolumina ausgeschöpft sind. ☐Diese Mitteilung erfolgt zusätzlich mit einer entsprechenden Dringlichkeitsstufe in Textform an folgende Adresse: TODO - An den internen Projektleiter oder Vertretung, wird im Rahmen des Projektumfanges festgelegt. ☐ Art und Umfang der besonderen Mitteilungspflichten des Auftragnehmers zum Ausschöpfungsgrad ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

8 Vergütung der Leistungen

8.1 Grundsätzliches Die Vergütung der Leistungen des Auftragnehmers ergibt sich aus Anlage Nr. 2 [hier z.B. Preisblatt angeben]. Etwas anderes gilt nur, soweit ausnahmsweise eine Preisanpassung [im Standard gemäß Nummer 14] vereinbart ist und/oder soweit nach dieser Rahmenvereinbarung für Einzelaufträge Miniwettbewerbe durchzuführen sind und hierfür der Preis Zuschlagskriterium ist. Materialkosten, Reisekosten und Nebenkosten* sind in den Preisen enthalten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Reisezeiten werden nicht vergütet, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Die angegebenen Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich zu zahlender Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe, soweit Umsatzsteuerpflicht besteht.

8.2 Vergütung nach Aufwand Soweit in Anlage Nr. 2 [hier z.B. Preisblatt angeben] eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen und im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist, gilt Folgendes

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8.2.1 Zeiten der Leistungserbringung bei Vergütung nach Aufwand ☒ Die Leistungen des Auftragnehmers werden in den Zeiten von 8:00 bis 17:00 Uhr an Arbeitstagen (Montag bis Freitag, außer an gesetzlichen Feiertagen am vereinbarten Ort oder, soweit kein Ort vereinbart ist, beim Bezugsberechtigten) erbracht. ☐ Die Leistungen des Auftragnehmers werden auch zu folgenden Zeiten gemäß Anlage Nr. _____ erbracht.

8.2.2 Reisekosten, Nebenkosten*, Materialkosten und Reisezeiten Abweichend von den Regelungen im Abschnitt "Grundsätzliches" werden ☐ Reisekosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Nebenkosten* vergütet gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Materialkosten vergütet gemäß Anlage Nr. _____. ☐ Reisezeiten zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. ☐ Reisezeiten vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

8.3 Fälligkeit und Zahlungsfristen Die Vergütung wird nach der Leistungserbringung fällig und ist innerhalb von 30 Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung zu zahlen, soweit nachfolgend oder im Teil B dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes vereinbart ist.

Die Prüffähigkeit einer Rechnung setzt bei einer Vergütung nach Aufwand voraus, dass der Auftragnehmer mit der Rechnung von ihm unterschriebene Leistungsnachweise über die Leistungen und die weiteren geltend gemachten Kosten gemäß einem vorher gemeinsam festgelegten Dokument / Systems . ☐Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise elektronisch einzureichen, wobei das Format aus Anlage Nr. einzuhalten ist. ☐ Abweichend hiervon sind die Leistungsnachweise in folgender Form einzureichen: _____.

Soweit vorstehend keine Form eines Leistungsnachweises vereinbart ist, gilt das Muster 1 zu den EVB- IT Dienstleistungs-AGB.

Die Vergütung für als Dauerschuldverhältnis zu erbringende Leistungen (z. B. Pflegeleistungen) ist abweichend davon wie folgt fällig: ☐ monatlich bis zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. ☐ quartalsweise bis zum 15. des zweiten Monats des laufenden Quartals. ☐ jährlich bis zum _____ des laufenden Jahres. ☐ gemäß Anlage Nr. _____. ☐ _____

Abweichend gilt: ☐ Die Vergütungen sind nicht 30 Tage, sondern _____ Tage nach Fälligkeit und Zugang einer prüffähigen und zutreffenden Rechnung zu zahlen. ☐ Fälligkeit und Zahlungsfristen ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ _____

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9 Preisanpassungen Die vereinbarte Vergütung gilt für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung und alle Einzelaufträge, jeweils einschließlich etwaiger Verlängerungen. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen ist ausgeschlossen, sofern nicht nachfolgend ausnahmsweise Abweichendes vereinbart ist.

9.1 Preisanpassungsklausel mit Index ☐ Die nachfolgende Regelung gilt ☐ für alle Produkte und Leistungen ☐ für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Hat sich der vom Statistischen Bundesamt amtlich festgestellte ☐ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-620-01 (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ ☐ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-5829-1 Software und Softwarelizenzen (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ ☐ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6202-1 IT-Beratung und Support (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ ☐ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6201-1 Softwareentwicklung und Programmierung (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ ☐ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6203-1 IT-Management (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ ☐ Erzeugerpreisindex für IT-Dienstleistungen CPA08-6311 Datenverarbeitung, Hosting und damit verbundene DL (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile _____ ☐ Erzeugerpreisindex gewerblicher Produkte des Statistischen Bundesamts, insb. Teilbereich Datenverarbeitungsgeräte, elektronische und optische Erzeugnisse (GP19-26) (2021 = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____ ☐ Index für _____ (Jahr: _____ = 100) für folgende Leistungsbestandteile: _____

seit Vertragsschluss oder dem Datum der letzten Anpassung um mehr als 3 % nach oben oder unten verändert, kann jeder Vertragspartner durch schriftliche Erklärung eine angemessene Anpassung der Preise verlangen. [Beispiel: Der Vertragsschluss war am 1.1.2022. Der Index hatte zu diesem Zeitpunkt einen Stand von 105 %. Eine Preisanpassung ist möglich, wenn der Index über 108,15 % liegt. Berechnung: 105 + (105 * 0,03) = 105 + 3,15 = 108,15 %] Die Höhe der Anpassung muss mindestens die Hälfte der in Satz 1 genannten Änderung des oben ausgewählten Indexes betragen und darf dessen Änderung keinesfalls übersteigen. Die Anpassung kann frühestens mit Wirkung zu dem auf Zugang des Anpassungsverlangens folgenden übernächsten Monatsersten verlangt werden. Die Anpassung gilt unabhängig davon nicht für vor Wirksamwerden der Anpassung erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: ☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. ☐ Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums verlangt werden.

9.2 Preiserhöhungen anhand von maximalen Prozentwerten ☐ Die nachfolgende Regelung gilt ☐ für alle Produkte und Leistungen

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☐ für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 12 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 12 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Die Erhöhung hat angemessen und nicht entgegen der für die Leistung relevanten Markttendenz zu sein und darf maximal 3 % der zum Zeitpunkt der Ankündigung der Erhöhung geltenden Vergütung betragen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: ☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. ☐ Abweichend von Satz 1 darf eine Erhöhung erstmals _____ Monate nach Beginn dieser Rahmenvereinbarung angekündigt werden. ☐ Abweichend von Satz 3 beträgt die maximale Erhöhung _____ % gegenüber dem vorher geltenden Preis. ☐ Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden. ☐ Das Recht auf Preiserhöhungen durch den Auftragnehmer ist in Anlage Nr. _____ geregelt.

9.3 Preisanpassungen anhand von Preislisten

9.3.1 Preiserhöhungen anhand von Preislisten ☐ Die nachfolgende Regelung gilt ☐ für alle Produkte und Leistungen ☐ für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der bei Mitteilung des Erhöhungsverlangens aktuellen Preisliste _____ [konkrete Bezeichnung + Quelle, z. B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als _____ % höher ist, als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, kann der Auftragnehmer den aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlenden Preis im gleichen Verhältnis erhöhen. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preiserhöhung gültigen Preisliste um den oben genannten Prozentsatz gestiegen ist. Eine Erhöhung der Vergütung für Produkte und/oder Leistungen darf erstmals 24 Monate nach Beginn der Rahmenvereinbarung, weitere Erhöhungen frühestens jeweils 24 Monate nach Wirksamwerden der vorherigen Erhöhung angekündigt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber spätestens mit der Ankündigung die geänderten Preislisten zur Verfügung zu stellen, um dem Auftraggeber eine Überprüfung zu ermöglichen. Eine Erhöhung wird drei Monate nach der Ankündigung wirksam, wenn die Voraussetzungen dieses Absatzes vorliegen. Sie gilt nur für bei Wirksamwerden der Erhöhung noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart:

☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen.

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☐ Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf 3 % gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt. ☐ Die Erhöhung des jeweiligen Preises ist auf _____% gegenüber dem vor der Erhöhung zu zahlenden Preis begrenzt. ☐ Die Preisanpassungsmöglichkeit besteht nur, wenn die Rahmenvereinbarung sich [im Standard gemäß Nummer 25.2] verlängert hat. Die Anpassung kann frühestens mit Beginn des Verlängerungszeitraums angekündigt werden. Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.] ☐ Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

9.3.2 Preissenkungen anhand von Preislisten Der Auftragnehmer ist jederzeit berechtigt, Preissenkungen vorzunehmen. Im Übrigen ergeben sich Preissenkungen wie folgt: ☐ Die nachfolgende Regelung gilt ☐ für alle Produkte und Leistungen ☐ für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Wenn der Preis des Produkts bzw. der Leistung in der aktuellen Preisliste _____ [konkrete Bezeichnung + Quelle, z. B. Hersteller oder Auftragnehmer] um mehr als _____ % niedriger ist als in der entsprechenden, bei Angebotsabgabe gültigen Preisliste, senkt sich der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis im gleichen Verhältnis. Dies gilt jeweils entsprechend, wenn der Preis des Produkts in der aktuellen Preisliste erneut gegenüber der bei der letzten Preissenkung gültigen Preisliste um den oben genannten Prozentsatz gesunken ist. Die Preissenkung gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: ☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber so rechtzeitig in Textform auf die jeweiligen Preissenkungen hinzuweisen und dem Auftraggeber geänderte Preislisten so rechtzeitig zugänglich zu machen, dass der Auftraggeber die entsprechende Preissenkung geltend machen kann. Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preissenkung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.] Elektronisches Format, Zeitpunkt der Bereitstellung der geänderten Preislisten sowie das vom Auftraggeber festgelegte Wirksamkeitsdatum ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Das Recht des Auftraggebers auf Preissenkungen ist in Anlage Nr. _____ geregelt.

9.3.3 Laufende Preisanpassungen anhand von Preislisten ☐ Die nachfolgende Regelung gilt ☐ für alle Produkte und Leistungen

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☐ für folgende Produkte bzw. Leistungen: _____ [hier z. B. Produkte bzw. Leistungen oder Preispositionen aus einem Preisblatt eintragen] Die Vergütung erfolgt auf Basis der in Anlage Nr. _____ referenzierten, mindestens für alle Geschäftskunden in Deutschland geltenden Preisliste(n) in deren jeweils gültigem Stand, auf die ☐ der/die in Anlage Nr. _____ angegebene(n) Rabatt(e) ☐ ein Rabatt in Höhe von _____ %

angewandt wird. Preiserhöhungen gegenüber dem bei Angebotsabgabe geltenden Stand gelten abweichend davon nur, wenn der jeweilige neue Stand der Preislisten, aus denen sich die Erhöhung ergibt, dem Auftraggeber vorliegt. Die Preisanpassung erfolgt maximal einmal monatlich zum Monatsbeginn und gilt nur für noch nicht erklärte Einzelaufträge, soweit nicht nachstehend anders vereinbart: ☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge, die zum Zeitpunkt der Erklärung des Anpassungsverlangens bereits länger als ein Jahr laufen. ☐ Die Anpassung gilt auch für erteilte Einzelaufträge. ☐ Die Anpassung erfolgt nicht monatlich, sondern maximal einmal pro _____ mit Wirkung zum _____. Umfasst der aufgrund dieser Rahmenvereinbarung zu zahlende Preis weitere Leistungen als für den Preis gemäß Preisliste geschuldet, bezieht sich die Preiserhöhung nur auf den Preis des Produktes bzw. die in der Preisliste vorgesehene Leistung selbst. [Beispiel: Im Preisblatt ist der Preis für eine bestimmte Hardware inklusive Aufstellung* ausgewiesen, in der Preisliste des Herstellers jedoch ohne Aufstellung*.] Der Auftragnehmer wird dem Auftraggeber jeweils die aktuellen und auf Anforderung auch alle früheren Stände der Preisliste(n) in elektronisch auswertbarer Form in einem marktüblichen Austauschformat (z.B. als XLS, CSV oder XML-Dateien) zur Verfügung stellen.

10 Rechnungen ☐ Die Rechnung ist nach den folgenden Vorgaben elektronisch einzureichen ☐ E-Rechnungsverordnung des Bundes - ERechV ☐ _____ [z.B. E-Rechnungsverordnung des jeweiligen Landes oder andere Vorschrift] ☐ Dabei ist folgende Leitweg-ID _____ zu verwenden. Zudem müssen alle Pflichtfelder sowie die Zusatzfelder


gefüllt sein. Weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus Anlage Nr. ☐ Die Leitweg-ID(s), auszufüllende Zusatzfelder etc. ergeben sich aus dem Einzelauftrag.

Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Regelung nicht elektronisch gestellt wird, begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. ☒Rechnungen sind an folgende Stelle zu richten: finanzen@berlintxl.de ☐ Der Einzelauftrag wird mit dem jeweiligen Bezugsberechtigten abgerechnet. ☐ Die Anforderungen an Rechnungen und weitere Details ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

11 Verantwortlicher Ansprechpartner (m/w/d) ☒ Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftraggeber sind:

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Rahmenvereinbarung

NameRolle/LeistungsbereichOrganisationseinheitTelefonnummerE-Mail
Carsten GellertIT Security ManagerITS+49 151 15075731carsten.gellert@berlintxl.de

☒ Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung beim Auftragnehmer sind:

Name Rolle/Leistungsbereich Organisationseinheit Telefonnummer E-Mail

☐ Die Ansprechpartner (m/w/d) für diese Rahmenvereinbarung ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

12 Remoteservice* ☒Der Auftragnehmer erbringt entsprechend der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. 1 die dort aufgeführten Teile der Leistung mittels Remoteservice*. ☐Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Remoteservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Remoteservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. erbringen.

13 Lieferantendialog/Statusgespräch ☒ Die Parteien werden regelmäßig einen Lieferantendialog / ein Statusgespräch durchführen. In regelmäßig einmal je Regelmäßige Statusmeetings (mind. monatlich) durchzuführenden Treffen bietet sich den Parteien die Möglichkeit, die Ergebnisse der bisherigen Vertragsdurchführung darzustellen bzw. zu bewerten, die Erfüllungsgrade zu reflektieren und Verbesserungsmöglichkeiten für die praktische Vertragsdurchführung aufzuzeigen. ☐ Der Lieferantendialog ist in Anlage Nr. _____ geregelt.

14 Haftpflichtversicherung ☒ Der Auftragnehmer weist bei Abschluss dieser Rahmenvereinbarung dem Auftraggeber nach, dass er über eine im Rahmen und Umfang marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU verfügt. ☐ Diese muss folgende Mindestdeckungssummen beinhalten, die mindestens _____ mal jährlich in voller Höhe zur Verfügung stehen: Vermögensschäden _____ Euro Sachschäden _____ Euro Personenschäden _____ Euro Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieser Rahmenvereinbarung und darüber hinaus bis zur Verjährung sämtlicher Mängelansprüche aus den Einzelaufträgen aufrechterhalten. Kommt der Auftragnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, ist der Auftraggeber nach erfolgloser angemessener Fristsetzung zur Kündigung des Vertrages berechtigt, wenn ihm ein Festhalten am Vertrag nicht mehr zuzumuten ist. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben hiervon unberührt.

15 Haftungsregelungen

15.1 Haftung des Auftragnehmers In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Auftragnehmers für alle gesetzlichen und vertraglichen Freistellungs-, Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Auftraggebers und der Bezugsberechtigten aus der Rahmenvereinbarung und den Einzelaufträgen insgesamt ausschließlich begrenzt auf den kumulierten Auftragswert der erteilten Einzelaufträge. Beträgt der kumulierte

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Rahmenvereinbarung

Auftragswert 1.000.000 Euro oder weniger, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 1.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 1.000.000 Euro bis zu 2.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 2.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 2.000.000 Euro bis zu 5.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 5.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt der kumulierte Auftragswert mehr als 5.000.000 Euro bis zu 10.000.000 Euro, wird ein kumulierter Auftragswert von 10.000.000 Euro zugrunde gelegt. Beträgt dieser kumulierte Auftragswert mehr als 10.000.000 Euro, wird für diese Haftungsbeschränkung ein kumulierter Auftragswert von 20.000.000 Euro zugrunde gelegt.

Der Auftragnehmer haftet nicht für entgangenen Gewinn.

Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche wegen Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei Arglist, soweit das Produkthaftungsgesetz zur Anwendung kommt sowie bei Garantieversprechen.

Etwaige Haftungsbeschränkungen aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB gelten nicht, soweit nicht in nachfolgender Nummer [Nummer 15.2] etwas anderes vereinbart ist.

15.2 Ergänzende bzw. vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" Nummer 215.1 abweichende Haftungsregelungen

15.2.1 Andere Höhenbeschränkung der Haftung aus der Rahmenvereinbarung ☐ An die Stelle der in Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] vorgesehenen Beschränkung der Haftung tritt eine Beschränkung auf ☐ _____ % des Gesamtbetrages der kumulierten Auftragswerte der erteilten Einzelaufträge. ☐ _____ Euro ☐ 5.000.000 Euro

15.2.2 Zusätzliche Beschränkung der Haftung aus dem Einzelauftrag ☐ Ergänzend zum Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] ergeben sich etwaige Beschränkungen der Haftung des Auftragnehmers aus den jeweils in den Einzelauftrag einbezogenen EVB-IT AGB. Sie betreffen die Haftung aus den Einzelaufträgen und gelten pro Einzelauftrag. ☐ An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* tritt eine Begrenzung auf _____ % des Auftragswerts* des Einzelauftrags. ☐ An die Stelle der dort vorgesehenen Beschränkung auf den Auftragswert* des Einzelauftrags tritt eine Begrenzung auf _____ Euro.

15.2.3 Sonstige Abweichungen vom Abschnitt "Haftung des Auftragnehmers" [im Standard Nummer 21.1] ☐ Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht bei Datenschutzverletzungen. ☐ Etwaige Beschränkungen der Haftung gelten nicht für Freistellungsansprüche ☐ Der Auftragnehmer haftet auch für entgangenen Gewinn. ☐ Regelungen zur Haftung ergeben sich ausschließlich aus Anlage Nr. _____.

15.3 Haftung des Auftraggebers ☐ Die Haftung des Auftraggebers ist wie folgt begrenzt: _____.

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Rahmenvereinbarung

☐ Die Haftung des Auftraggebers ist begrenzt gemäß folgender Anlage _____.

16 IT-Sicherheit Unbeschadet ggf. weitergehender gesetzlicher Anforderungen, weitgehender Verpflichtungen aus dieser Rahmenvereinbarung und aus den Einzelaufträgen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der Auftraggeber und die Bezugsberechtigten bei IT-Sicherheitsvorfällen oder Ereignissen, die voraussichtlich zu einem IT-Sicherheitsvorfall führen, von denen der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten betroffen sein könnten, unverzüglich über den Vorfall oder das jeweilige Ereignis, potentielle Auswirkungen beim Auftraggeber und den Bezugsberechtigten sowie die ergriffenen Maßnahmen informiert werden. ☐ Der Auftragnehmer verpflichtet sich zudem, bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten.

17 Allgemeine Sicherheitsanforderungen, Geheimschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, ☐ sich der Geheimschutzbetreuung durch die jeweils zuständige Stelle zu unterstellen. ☐ die Regelungen der Bezugsberechtigten zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____

18 Vertraulichkeit und Datenschutz ☒Ergänzend zu bzw. abweichend von den jeweiligen Regelungen in den jeweiligen, für den Einzelauftrag geltenden EVB-IT AGB, ergeben sich Regelungen zur Vertraulichkeit aus Anlage Nr.4 . ☒ Soweit durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigten verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), gilt Folgendes: ☐ die Parteien des Einzelauftrags treffen auf Verlangen des jeweiligen Auftraggebers/Bezugsberechtigten eine Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß dem Muster aus Anlage Nr. _____. ☐ Details sind in Anlage Nr. _____ geregelt. ☒ Es gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung gemäß Anlage Nr. 3.

Ungeachtet dessen muss die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhalten. ☐ Bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten gelten die gesetzlichen Mindestanforderungen und darüber hinaus die Regelungen aus Anlage Nr. _____.

19 Laufzeit und Kündigung der Rahmenvereinbarung und von Einzelaufträgen

19.1 Laufzeit der Rahmenvereinbarung Die Rahmenvereinbarung ist befristet und beginnt ☐ am _____; ☒ mit Zuschlag; ☐ mit Zuschlag, jedoch frühestens am _____;

sie endet ☐ am _____.

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Rahmenvereinbarung

☒ mit Ablauf von 24 Monaten.

Soweit in Abschnitt "Folgen des Erreichens von Höchstvolumina" [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, endet diese Rahmenvereinbarung jedoch unabhängig davon bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig.

19.2 Verlängerungen der Rahmenvereinbarung ☐ Die Rahmenvereinbarung verlängert sich _____ mal jeweils um _____ Monate zu denselben Bedingungen, wenn sie nicht mit einer Frist von _____ Monaten zu ihrem Ende durch den Auftraggeber gekündigt wird. Sie endet jedoch spätestens nach _____ Monaten, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Eine Verlängerung aufgrund dieser Klausel erfolgt nicht, soweit die Rahmenvereinbarung [im Standard: aufgrund Nummer 9.3] vorzeitig endete. ☒ Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung 2 mal um 6 Monate zu denselben Bedingungen zu verlängern. Die Ausübung der Verlängerungsoption wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer spätestens 3 Monate vor dem jeweiligen Vertragsende mitteilen.

19.3 Ordentliche Kündigung der Rahmenvereinbarung Der Auftraggeber ist berechtigt, die Rahmenvereinbarung vorzeitig mit einer Frist von 3 Monaten zum zum 1. des Monats ordentlich zu kündigen, frühestens jedoch zum Ende des . zweiten Vertragsjahres; dieses ordentliche Kündigungsrecht entfällt, wenn sich die Rahmenvereinbarung verlängert hat. ☐ _____.

Soweit in Abschnitt „Folgen des Erreichens des Höchstvolumens“ [im Standard Nummer 9.3] vereinbart, ist der Auftraggeber unabhängig davon berechtigt, diese Rahmenvereinbarung bei Erreichen der entsprechenden Höchstvolumina vorzeitig zu kündigen.

19.4 Ende/Kündigung von Einzelaufträgen Das Ende der Rahmenvereinbarung lässt die Wirksamkeit bestehender Einzelaufträge unberührt. Für bestehende Einzelaufträge gilt die Rahmenvereinbarung bis zum Ende der Einzelaufträge weiter, soweit nichts anderes vereinbart ist. ☐ Der Auftraggeber ist jedoch berechtigt, mit Wirkung frühestens zum Ende der Rahmenvereinbarung auch alle Einzelaufträge zu kündigen, soweit nach deren Rechtsnatur eine Kündigung möglich ist. Bis dahin erbrachte Leistungen werden anteilig vergütet, wobei etwaige Ansprüche wegen Mängeln unberührt bleiben. Nicht erbrachte Leistungen werden auch nicht vergütet, wobei § 648 BGB unberührt bleibt. ☐ _____. ☐ Weitere Regelungen zum Ende der Rahmenvereinbarung ergeben sich aus dieser Anlage _____

19.5 Außerordentliche Kündigung/Rücktritt Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung der gesamten Rahmenvereinbarung, von Einzelaufträgen oder jeweils Teilen davon aus wichtigem Grund fristlos oder mit einer Frist bleibt unberührt. Eine Kündigung aus wichtigem Grund bedarf der vorherigen Abmahnung oder einer angemessenen Fristsetzung, es sei denn, dies ist gemäß § 323 BGB Abs. 2 Nr. 1 oder 2 entbehrlich oder es liegen besondere Umstände vor, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die sofortige Kündigung rechtfertigen. Ein wichtiger Grund für den Auftraggeber und die Bezugsberechtigten liegt insbesondere in folgenden Fällen vor: ● Der Auftragnehmer kann ein vereinbartes Produkt nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung eines Ersatzproduktes wird nicht erteilt. In diesem Fall können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten bezüglich des betroffenen Produktes eine Teilkündigung erklären. ● Der Auftragnehmer kann einen wesentlichen Teil des vereinbarten Produktportfolios nicht mehr liefern und die Zustimmung zur Lieferung von Ersatzprodukten wird nicht erteilt. In diesem Fall

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Rahmenvereinbarung

können der Auftraggeber bzw. die Bezugsberechtigten die Rahmenvereinbarung insgesamt kündigen. ● Der Auftragnehmer verletzt in einem Vertragsjahr schuldhaft und wiederholt Berichtspflichten und/oder Nebenpflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben. ● Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt festgelegte Liefer- bzw. Leistungszeiträume oder ‑zeitpunkte. Unwesentliche Überschreitungen bleiben dabei außer Betracht. ● Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt andere wesentliche Vertragspflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben. ● Der Auftragnehmer verletzt in einem Vertragsjahr schuldhaft und wiederholt Berichtspflichten und/oder Nebenpflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben. Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt festgelegte Liefer- bzw. Leistungszeiträume oder ‑zeitpunkte. Unwesentliche Überschreitungen bleiben dabei außer Betracht. Der Auftragnehmer verletzt schuldhaft und wiederholt andere wesentliche Vertragspflichten, wobei geringfügige Verletzungen außer Betracht bleiben. Wird die Rahmenvereinbarung aus Gründen außerordentlich gekündigt, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, sind die Bezugsberechtigten berechtigt, erteilte Einzelaufträge ebenfalls außerordentlich zu kündigen bzw. soweit es sich nicht um Dauerschuldverhältnisse handelt, von nicht vollständig erfüllten Einzelaufträgen ganz oder teilweise zurückzutreten; soweit eine Teilleistung aus dem jeweiligen Einzelauftrag bereits bewirkt ist, kann der Auftraggeber hinsichtlich dieser Teilleistung jedoch nur zurücktreten, wenn er an dieser, unter Berücksichtigung seiner individuellen Situation, objektiv kein Interesse hat.

20 Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des Auftragnehmers sind ausgeschlossen, es sei denn, der Auftraggeber bestreitet die zugrundeliegenden Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. Dies gilt auch für ein etwaiges Vermieterpfandrecht, z. B. in Bezug auf Hardware, Software und gehostete Daten des Auftraggebers.

21 Textform Soweit in dieser Rahmenvereinbarung nichts anderes geregelt ist, bedürfen vertragliche Mitteilungen und Erklärungen mindestens der Textform. Für Störungsmeldungen und Mängelrügen ist der Eintrag in ein Ticketsystem ausreichend.

22 Anwendbares Recht, Gerichtstand Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der Normen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG). Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach §§ 38, 40 ZPO vor, richtet sich der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten über die Gültigkeit der Rahmenvereinbarung und der Einzelaufträge und für alle Streitigkeiten aus diesen Vertragsverhältnissen ausschließlich nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, die ihn im Prozess vertretende Stelle mitzuteilen.

23 Sonstige Vereinbarungen ☐ Sonstige Vereinbarungen: _____. ☒ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. 1.

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Rahmenvereinbarung

Teil B: Erbringung von IT-Dienstleistungen (EVB-IT Dienstleistung)

1 Geltung der AGB Für Einzelaufträge über Dienstleistungen gelten die EVB-IT Dienstleistungs-AGB in der jeweils bei Bereitstellung der Vergabeunterlagen geltenden Fassung. Die Rangfolge der Geltung ergibt sich aus Teil A Nummer 2 (Bestandteile der Rahmenvereinbarung).

2 Überblick über die Leistungen Der Auftragnehmer erbringt für den Auftraggeber auf Basis von Einzelaufträgen folgende Dienstleistungen: ☒ Beratung ☒ Projektleitungsunterstützung ☒Schulung ☒ Einführungsunterstützung ☐ Betreiberleistungen ☐ Benutzerunterstützungsleistungen ☐ Providerleistungen ohne Inhaltsverantwortlichkeit ☒ Unterstützung bei Planungsleistungen ☐ Unterstützung bei Softwareentwicklung ☐ Hotline ☒ sonstige Dienstleistungen

3 Beschreibung der Leistungen/Laufzeit und Kündigung

3.1 Art, Umfang und Termine Art, Umfang und Termine der auf Abruf zu erbringenden Leistungen ergeben sich aus dem Einzelauftrag unter Beachtung der Festlegungen aus dieser Rahmenvereinbarung. ☐ Der Mindestvorlauf für den Abruf beträgt _____ (Stunden/Tage). ☐ Feiertage im Sinne dieses Vertrages sind die Feiertage in _____ (siehe Ziffer 5.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB)

3.2 Abweichende Kündigungsregelung ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB beträgt die Kündigungsfrist für einen Einzelauftrag _____ Monat(e) zum Ablauf eines _____ (z.B. Kalendermonats/Kalendervierteljahres/Kalenderjahres). ☐ Abweichend von Ziffer 15.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird bei vereinbarter fester Laufzeit des Einzelauftrags ein Sonderkündigungsrecht gem. Anlage Nr. _____ vereinbart.

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Rahmenvereinbarung

4 Vergütung

4.1 Vergütung nach Aufwand Soweit für den Einzelauftrag eine Vergütung nach Aufwand vorgesehen ist, gelten die Regelungen gemäß Teil A, Abschnitt "Vergütung der Leistungen" und abweichend bzw. ergänzend die Regelungen dieses Moduls. ☐ die Tagessätze und ggf. weitere Konditionen, z.B. Obergrenzen, ergeben sich dem Miniwettbewerb gemäß Anlage Nr. _____.

4.1.1 Vereinbarung der Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ☒ Die Preiskategorien bei Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. 2.

4.1.2 Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ☐ Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus Anlage Nr. _____. ☐ Zuschläge auf die Vergütung nach Aufwand ergeben sich aus folgender Tabelle.

LfdBezeichnun g der KategorieZuschläge inZuschläge in Prozent auf die Vergütungssätz e gemäß Anlage Nr. 2 Samstag von bisZuschläge in Prozent auf die Vergütungssätz e gemäß Anlage Nr. 2 Samstag von bisZuschläge in Prozent auf die Vergütungssätz e gemäß Anlage Nr. 2 Sonn- und Feiertage von bisZuschläge in
.Prozent auf dieProzent auf die
Nr.VergütungssätzVergütungssätz
e gemäße gemäß
Anlage Nr. 2Anlage Nr. 2
Montag bisSonn- und
FreitagFeiertage
(Arbeitstage)
von
außerhalb der
zuschlagsfreienbis
Zeiten

Festlegung der zuschlagsfreien Zeiten:

Arbeitstagzuschlagsfreie Zeiten
Montag bis Donnerstagvon _____ bis _____ Uhr
Freitagvon _____ bis _____ Uhr

☐ Weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____

4.1.3 Abweichende Regelungen für die Bestimmung und Vergütung von Personentagessätzen ☐ Abweichend von Ziffer 9.2.4 Satz 2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB können bei entsprechendem Nachweis pro Kalendertag bis zu 10 Stunden abgerechnet werden. ☐ Abweichend von Ziffer 9.2.4 Sätze 2 und 3 Dienstleistungs-AGB kann ein voller Tagessatz nur in Rechnung gestellt werden, wenn mindestens 10 Stunden geleistet wurden. Werden weniger als 10 Zeitstunden pro Tag geleistet, sind diese anteilig in Rechnung zu stellen. ☐ weitere Vereinbarungen gemäß Anlage Nr. _____.

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Rahmenvereinbarung

4.1.4 Reisekosten/Nebenkosten*/Materialkosten/Reisezeiten ☒ Reisekosten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Reisekosten werden vergütet gemäß Anlage Nr._____.

☒ Nebenkosten* werden nicht gesondert vergütet. ☐ Nebenkosten* werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

☒ Materialkosten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Materialkosten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

☒ Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. ☐ Reisezeiten werden zu 50 % als Arbeitszeiten vergütet. ☐ Reisezeiten werden vergütet gemäß Anlage Nr. _____.

4.1.5 Fälligkeit und Zahlung Die Vergütung ist abweichend von Ziffer 9.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB nicht monatlich nachträglich fällig, sondern ☐ zum 15. des auf die Leistungserbringung folgenden Monats. ☐ wie folgt _____. ☐ gemäß Anlage Nr. _____.

4.1.6 Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand ☐ Besondere Bestimmungen zur Vergütung nach Aufwand sind in Anlage Nr. _____ vereinbart.

4.2 Vergütung zum Pauschalfestpreis Eine Vergütung zum Pauschalfestpreis ist nicht vorgesehen

5 Service- und Reaktionszeiten*

5.1 Servicezeiten* ☐ Für die Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ werden folgende Servicezeiten* vereinbart:

TagUhrzeit
_____ bis _____von _____ bis _____ Uhr
An Sonntagenvon _____ bis _____ Uhr
An Feiertagenvon _____ bis _____ Uhr

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Rahmenvereinbarung

☐ Weitere Vereinbarungen zu Servicezeiten* gemäß Anlage Nr. _____.

5.2 Reaktionszeiten* ☐ Für die Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ werden folgende Reaktionszeiten* vereinbart:

Leistung gemäß Anlage Nr.Anlass/ProblemkategorieReaktionszeit*
in Stunden

☐ Die Reaktionszeiten* werden in Anlage Nr. _____ festgelegt.

Reaktionszeiten* beginnen ausschließlich mit Zugang der entsprechenden Meldung oder dem Eintritt des vereinbarten Ereignisses während der vereinbarten Servicezeiten* und laufen ausschließlich während der vereinbarten Servicezeiten*. Ergänzend können in Nummer 10 für die Nichteinhaltung der o.g. Zeiten Vertragsstrafen vereinbart werden.

6 Anforderung an das Personal des Auftragnehmers und dessen Einsatz Der Auftragnehmer ist in seiner Personaldisposition grundsätzlich frei, ☐ hat jedoch für die Leistungserbringung stets Personal einzusetzen, welches qualifiziert ist, wie aus Anlage Nr. _____ ersichtlich. ☐ hat jedoch für die Leistungserbringung stets Personal einzusetzen, welches folgende Anforderungen erfüllt:

Lfd. Nr.PositionFachliche QualifikationSicherheitsüberprüfung Ü 1, 2 oder 31Sonstige Anforderungen,
z. B. weitere
Sicherheitsanforderungen
FußnoteErläuterung
1Stufen der Sicherheitsüberprüfung gemäß Sicherheitsüberprüfungsgesetz des Bundes bzw. des jeweiligen Bundeslandes, je nachdem welches Gesetz für den jeweiligen Bezugsberechtigten anwendbar ist, hier auch angeben, wenn Überprüfung auf vorbeugenden personellen Sabotageschutz begrenzt ist.

☐ hat jedoch für die Leistungserbringung stets das Personal einzusetzen, dessen Personalprofile ☐ im Rahmen des Vergabeverfahrens für die Leistungserbringung durch ihn vorgelegt wurden. ☐ aus Anlage Nr. _____ ersichtlich sind,

Der Auftragnehmer darf benanntes Personal austauschen; dazu bedarf es der Einwilligung des Auftraggebers.

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Rahmenvereinbarung

Der Auftraggeber wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn der Austausch zwingend notwendig ist, z. B. weil eine benannte Person dauerhaft erkrankt ist, das Unternehmen verlassen hat oder sonst ein Fall von Unmöglichkeit vorliegt. Zwingend notwendig ist der Austausch jedoch insbesondere nicht, wenn die Person beim Auftragnehmer oder Dritten anderweitig eingesetzt werden soll. Im Rahmen des Austauschs ist vom Auftragnehmer eine Ersatzperson zu benennen, deren Bewertung anhand der ursprünglich herangezogenen Kriterien nicht zu einem schlechteren Ergebnis führt als bei der ausgetauschten. Der Auftraggeber ist berechtigt, den sofortigen Austausch einer oder mehrerer für die Leistungserbringung eingesetzter Personen des Auftragnehmers zu verlangen, wenn diese den Anforderungen nicht gerecht werden oder sonst ein wichtiger Grund in der Person oder ihrem Verhalten vorliegt oder sonst durch den Auftragnehmer zu vertreten ist. Dem Auftragnehmer stehen in diesem Fall keine Ansprüche, z. B. auf Schadensersatz, Verdienstausfall oder Sonstiges, gegen den Auftraggeber zu. ☐ Der Auftragnehmer darf das im Rahmen eines Einzelauftrags eingesetzte Personal austauschen, dazu bedarf es der Einwilligung des Auftraggebers / des Bezugsberechtigten. Der Auftraggeber / der Bezugsberechtigte wird seine Einwilligung unverzüglich erklären, wenn der Austausch zwingend notwendig ist, z. B. weil eine Person dauerhaft erkrankt ist, das Unternehmen verlassen hat oder sonst ein Fall von Unmöglichkeit vorliegt. Zwingend notwendig ist der Austausch jedoch insbesondere nicht, wenn die Person beim Auftragnehmer oder Dritten anderweitig eingesetzt werden soll. Im Rahmen des Austauschs ist vom Auftragnehmer eine Ersatzperson zu benennen, deren Bewertung anhand der ursprünglich herangezogenen Kriterien nicht zu einem schlechteren Ergebnis führt als bei der ausgetauschten. Der Auftragnehmer übernimmt die durch den Personalaustausch entstehenden Kosten. Dies gilt insbesondere für Einarbeitungsaufwände. Dieser Aufwand ist dem Auftraggeber auf Aufforderung in Leistungsnachweisen separat auszuweisen. Nach Möglichkeit arbeiten ausscheidende Personen des Auftragnehmers neue Personen ein. ☐ Ist der Auftraggeber nicht selbst bezugsberechtigt, werden die Rechte gemäß dieser Nummer durch den/die folgenden Bezugsberechtigten ausgeübt: _____. ☐ Ist der Auftraggeber nicht selbst bezugsberechtigt, werden die Rechte gemäß dieser Nummer durch den/die Bezugsberechtigten selbst ausgeübt. ☐ Weitere Regelungen zum Personaleinsatz ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

☐ Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die Aufgaben gemäß Anlage Nr. _____ nur Personal einzusetzen, welches bereit ist, sich aufgrund des Verpflichtungsgesetzes verpflichten zu lassen.

☒ Regelungen zum Personaleinsatz ergeben sich aus Anlage Nr. 1.

7 Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ☐ Folgende Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers werden abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB vereinbart: _____. ☐ Die Mitwirkungsleistungen des Auftraggebers ergeben sich abweichend und zusätzlich zu Ziffer 14 EVB-IT Dienstleistungs-AGB aus Anlage Nr. _____

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Rahmenvereinbarung

8 Abweichende Nutzungsrechte an den Leistungsergebnissen, Erfindungen Für folgende Leistungsergebnisse werden von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte vereinbart: ☐ Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass statt des dort aufgeführten nicht ausschließlichen Nutzungsrechts ein ausschließliches Nutzungsrecht gewährt wird, vorbestehende Werke jedoch ausgenommen. ☐ Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass eine gewerbliche Verbreitung uneingeschränkt möglich ist. ☐ Für die Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ gilt Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs- AGB mit der Maßgabe, dass jegliche gewerbliche Verbreitung ausgeschlossen ist. ☐ Für die Ergebnisse der Leistungen (z.B. Dokumentationen) gemäß Anlage Nr. _____ gilt abweichend von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB folgende von openCode* freigegebene Lizenz: _____. ☐ Bereitstellung als Open Source Software*: Die Bereitstellung der Ergebnisse der Leistungen gemäß Anlage Nr. _____ erfolgt als Open Source Software* (ergänzend zur Rechteeinräumung gemäß Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB und zu ggf. vorstehend vereinbarten Änderungen daran). Zusätzlich bzw. abweichend davon gilt folgendes. Die Bereitstellung der Software ☐ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen erfolgen. ☐ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen, die keinen Copyleft*-Effekt haben, erfolgen (sog. permissive Lizenzen, z.B. MIT- oder Apachelizenz > Version 1.0). ☐ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter von openCode* freigegebenen Lizenzen mit Copyleft*-Effekt zur Verfügung gestellt werden (sog. reziproke Lizenzen, z.B. GNU GPL oder LGPL). ☐ muss wie vorstehend beschrieben, jedoch unter der/den folgenden Lizenz(en) zur Verfügung gestellt werden, die den Anforderungen an Open Source Software* entsprechen: __________. ☐ Soweit die Ergebnisse der Leistungen als Open Source Software* bereitgestellt werden müssen, wird vereinbart, dass diese ggf. gemeinsam mit folgender Software genutzt und verbreitet wird (siehe Ziffer 3.2 EVB-IT Dienstleistungs-AGB): _____. ☐ Von Ziffer 3.1 EVB-IT Dienstleistungs-AGB abweichende Nutzungsrechte sind in Anlage Nr. _____ geregelt. ☐ Für Erfindungen, die anlässlich der Vertragserfüllung gemacht werden, gelten abweichend von Ziffer 4 EVB-IT Dienstleistungs-AGB die Regelungen in Anlage Nr. _____.

9 Quellcode* und Software Bill of Materials (SBOM) Im Falle der Erstellung oder Bearbeitung von Software: ☐ ist gemäß Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software einschließlich der Quellcodes* auf folgendem vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Quellcoderepository zu speichern: _____. ☐ wird abweichend von Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software einschließlich der Quellcodes* wie folgt gespeichert und dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt: _____.

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Rahmenvereinbarung

☐ wird abweichend von Ziffer 3.7 EVB-IT Dienstleistungs-AGB der jeweils aktuelle Stand der Software einschließlich der Quellcodes* nicht täglich, sondern _____ (z.B. am Ende jeder Arbeitswoche) abgespeichert. ☐ erfolgt die Übergabe des Quellcodes* auch am Ende jedes Leistungsmonats in elektronischer Form auf einem Datenträger. Die Pflichten in Bezug auf die Übergabe des Quellcodes* von Open Source Software* bleiben von den vereinbarten Abweichungen nach dieser Nummer 9 unberührt. ☐ Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine Software Bill of Materials (SBOM) gemäß BSI TR- 03183-2 für den jeweils aktuellen Stand der Software ☐ im Format SPDX ☐ im Format CycloneDX

zur Verfügung.

10 Regelung entfällt

11 Vertragsstrafen ☐Als vertragsstrafenrelevant im Sinne von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB gelten die im jeweiligen Einzelauftrag nach Nummer 3.1 vereinbarten Leistungstermine. ☐ Abweichend von Ziffer 10.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird für die in Anlage Nr. _1 genannten Leistungen die dort genannten Vertragsstrafen vereinbart. ☐ Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gilt die Vertragsstrafenregelung aus Ziffer 10.4 EVB- IT Dienstleistungs-AGB. ☐ Für die Nichteinhaltung von Reaktionszeiten* gelten die Regelungen in Anlage Nr. _____. ☐ Für jeden Verstoß gegen Ziffer 1.5 oder Ziffer 1.6 der EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. ☐ Für jeden Verstoß des Auftragnehmers gegen die Regelung im ersten Aufzählungspunkt der Ziffer 8.3 EVB-IT Dienstleistungs-AGB wird eine Vertragsstrafe in Höhe von _____ Euro vereinbart. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer den Verstoß nicht zu vertreten hat. ☒ Es gelten neben den gesetzlich Vorgegebenen und Standard-Vertragsstrafen (wie z.B: dem Verstoß gegen den AVV) keine gesonderten Vertragsstrafenregelungen, Aber der Vertrag kann vom Auftraggeber bei feststellung mangelnder Qualität der erbrachten leistung, wie in Anlage Nr. 1 2.5 beschrieben, beendet werden.

12 Weitere Regelungen

12.1 Datenschutz, Geheimhaltung und Sicherheit Der Auftragnehmer verpflichtet sich für die Laufzeit des Vertrages ☐ bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen die Regelungen zur IT-Sicherheit gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ der Geheimschutzbetreuung gemäß Anlage Nr. _____ zu unterstellen. ☐ die Regelungen des Auftraggebers zur Sicherheit am Einsatzort gemäß Anlage Nr. _____ zu beachten. ☐ folgende weitere Regelungen einzuhalten: _____.

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Rahmenvereinbarung

☐ Ergänzend zu bzw. abweichend von Ziffer 19 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich Regelungen zur Geheimhaltung bzw. zur Sicherheit aus Anlage Nr. _____. ☒ Da durch den Auftragnehmer personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet werden sollen (Auftragsverarbeitung), treffen die Parteien in Anlage Nr. 3 eine schriftliche Vereinbarung, die zumindest die gesetzlichen Mindestanforderungen beinhaltet. ☐ Die Parteien treffen sonstige Vereinbarungen zum Datenschutz gemäß Anlage Nr. _____.

12.2 Teleservice* (Remoteservice) ☐ Soweit der Auftragnehmer zur Leistung durch Teleservice* berechtigt ist, wird er diesen ausschließlich aufgrund der Teleservicevereinbarung gemäß Anlage Nr. _____ erbringen und darf dabei ausschließlich folgendes automatisiertes Verfahren einsetzen: _____ (Produktbezeichnung). Dieses Verfahren muss neben den Anforderungen aus Ziffer 1.5 EVB-IT Dienstleistungs-AGB auch den Anforderungen aus der Anlage Nr. _____ genügen.

12.3 Dokumentations- und Berichtspflichten ☐ Abweichend von Ziffer 6 EVB-IT Dienstleistungs-AGB dokumentiert der Auftragnehmer die Leistungen in Anlage Nr. _____ nicht in deutscher, sondern in _____ Sprache. ☐ Weitere Dokumentations- und Berichtspflichten des Auftragnehmers ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

13 Interessenkonflikt ☐ Regelungen zur Vermeidung eines Interessenskonfliktes ergeben sich aus Anlage Nr. _____.

14 Pflichten nach Vertragsende ☐ Ergänzend zu Ziffer 16 EVB-IT Dienstleistungs-AGB ergeben sich weitere Vereinbarungen zu den Pflichten des Auftragnehmers nach Vertragsende aus Anlage Nr. _____.

15 Sonstige Vereinbarungen ☐ Sonstige Vereinbarungen: _____ ☒ Die sonstigen Vereinbarungen ergeben sich aus Anlage Nr. 1.

Unterschrift Auftraggeber Unterschrift Auftragnehmer

Datum, Auftraggeber Datum, Auftragnehmer

Begriffsbestimmungen

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Rahmenvereinbarung

AuftragswertDer Auftragswert ist die Vergütung, die aufgrund eines Einzelauftrags zu zahlen ist.
BezugsberechtigterDer Bezugsberechtigte ist berechtigt zum Bezug von Leistungen aus der Rahmenvereinbarung und Auftraggeber der von ihm oder für ihn erteilten Einzelaufträge (Einzelauftragsauftraggeber). Ob der Bezugsberechtigte auch selbst abrufberechtigt ist, ergibt sich aus Teil A, Nummer Teil AI 6.3 dieses Vertrages.
NebenkostenAufwendungen des Auftragnehmers, die zur Leistungserbringung notwendig und vom Auftraggeber ausdrücklich als zu erstatten vorgesehen sind, aber weder Reisekosten noch Materialkosten sind.
ReaktionszeitZeitraum, innerhalb dessen der Auftragnehmer mit den Störungs- bzw. Mängelbehebungsarbeiten zu beginnen hat. Der Zeitraum beginnt bei Cloudleistungen oder soweit ein Monitoring der Leistungen vereinbart mit dem Auftreten der Störung, anderenfalls mit Eingang der Störungsmeldung, läuft jedoch nur in den vereinbarten Servicezeiten*. Tritt die Störung außerhalb dieser Zeiten ein, beginnt die Reaktionszeit mit der nächsten Servicezeit*.
RemoteserviceLeistungen unter Inanspruchnahme von technischen Einrichtungen zur Fernkommunikation von einem Standort außerhalb des Einsatzortes der vertraglichen Leistungen, in einigen EVB-IT AGB auch als Teleservice bezeichnet.
StörungBeeinträchtigung der Eignung der Leistung zur vertraglich vereinbarten bzw., soweit eine solche Vereinbarung fehlt, zur vorausgesetzten oder sonst zur gewöhnlichen Verwendung. Dies gilt unabhängig von einem Vertretenmüssen und unabhängig davon, ob diese Abweichung bereits bei Leistungsbeginn vorlag.
SystemkomponenteTeil des Gesamtsystems*, z. B. Hard- oder Software*. Hierzu gehören auch überlassene neue Programmstände* für die Software*.
TicketsystemEin Ticketsystem (auch Trouble-Ticket-System genannt) ist ein IT-System, mit dessen Hilfe Meldungen und Anfragen empfangen, klassifiziert, bestätigt und mit dem Ziel der Beantwortung bzw. der Problemlösung bearbeitet und deren Fortschritt beobachtet und überwacht werden können. Das Ticketsystem bestätigt den Eingang der Meldung unter Wiederholung deren Inhalts.

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