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Aufbau und Betrieb eines Security Operations Centers mit Managed Security Services

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 18:44 (Europe/Berlin)

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VERGABEUNTERLAGEN

Maßnahme:

Leistung: Managed Security Services und Aufbau eines Security

Operation Centers

Vergabe-Nr.: UHH_2026020_VVfmTnW

Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU) (VgV)

Teilnahmewettbewerb (Korrektur 2)

AUFTRAGGEBER Universität Hamburg Mittelweg 177, 20148 Hamburg, Deutschland

14.09.2026

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Inhaltsverzeichnis

Teilnahmeunterlagen........................................................................................................................................................ 1

Veröffentlichungstexte Teilnahmewettbewerb.......................................................................................................... 1

Vertragsbedingungen/Formulare.............................................................................................................................. 4

Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb und Verfahrensbedingungen Version 1.2................................. 4

Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen UHH_2026020_VVfmTnW ENTWURF............................ 16

Teilnahmeantrag UHH_2026020_VVfmTnW................................................................................................... 27

Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung.......................................................................... 29

Ausfüllhinweise für den Teilnehmer......................................................................................................... 29

Eignungsanforderungen (§§ 31 ff. UVgO oder §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV)....................................... 29

  1. Fachkunde............................................................................................................................................ 30

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 33 UVgO; § 44 VgV) werden fol 30

  1. Leistungsfähigkeit................................................................................................................................. 30

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werde. 30

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 46 VgV) werden fol 30

Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden keine Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht.. 31

Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht............ 31

  1. Ausschlussgründe................................................................................................................................ 32

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 G... 32

  1. Ausführungsbedingungen.................................................................................................................... 32

Zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes 32

Leere Seite............................................................................................................................................... 35

Eigenerklärung über die Einhaltung des Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022-576..................................................... 36

Erklärung der Bietergemeinschaft (optional).................................................................................................... 38

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen (ZVB)...................... 39

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen........................ 39

  1. Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)...................................................................................... 39

  2. Änderungen der Leistung (zu § 2)................................................................................................ 39

  3. Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)............................................................................................. 39

  4. Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)......................................................................................... 39

  5. Pflichtverletzungen (zu § 7).......................................................................................................... 40

  6. Kündigung und Rücktritt (zu § 8).................................................................................................. 40

  7. Vertragsstrafe (zu § 11)................................................................................................................ 40

  8. Güteprüfung (zu § 12).................................................................................................................. 40

  9. Abnahme (zu § 13)....................................................................................................................... 40

  10. Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14).............................................................................. 41

  11. Rechnung (zu § 15).................................................................................................................... 41

  12. Zahlung (zu § 17)....................................................................................................................... 41

  13. Sicherheitsleistung (zu § 18)...................................................................................................... 41

  14. Streitigkeiten (zu § 19)............................................................................................................... 41

i

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Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (BWB)....................................... 42

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB).............................. 42

Vorbemerkungen.............................................................................................................................. 42

  1. Vergabeunterlagen....................................................................................................................... 42

  2. Schutz des Wettbewerbs.............................................................................................................. 42

  3. Angebote...................................................................................................................................... 42

  4. Nebenangebote............................................................................................................................ 43

  5. Unteraufträge............................................................................................................................... 44

  6. Bietergemeinschaften................................................................................................................... 44

  7. Eignung........................................................................................................................................ 44

  8. Losentscheid................................................................................................................................ 44

  9. Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen............................................................................... 44

  10. Verhandlungsvergabe................................................................................................................ 44

DSGVO-Information nach HmbVgRL............................................................................................................... 45

1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich?................................................................................ 45

2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?......................................................................................................... 45

3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten vera. 45

4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?..................................................................... 46

5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?....................... 46

6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?.......................................................................................... 47

7 Welche Rechte haben Sie?................................................................................................................... 47

Eignungskriterien...................................................................................................................................................... 48

Anlagen.................................................................................................................................................................... 49

ii

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VERFAHRENSINFORMATIONEN 14.09.2026

Teilnahmewettbewerb (Korrektur 2)

Maßnahme:

Leistung: Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

Vergabe-Nr. UHH_2026020_VVfmTnW

INFORMATIONEN ZUR

AUSSCHREIBUNG

Es ist beabsichtigt, die in anliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen im Namen und für Rechnung des unten angegebenen Auftraggebers zu vergeben. Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.

INFORMATIONEN

ALLGEMEIN

AuftragsnummerUHH_2026020_VVfmTnW
Maßnahme
Maßnahme Nummer
AuftragsbezeichnungManaged Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers
AuftragsbeschreibungDie Universität Hamburg (UHH) ist als Exzellenzuniversität mit rund 44.000 Studierenden nicht nur eine der forschungsstärksten und größten Universitäten Deutschlands – sie ist als Wirkungsstätte für Forschung, Lehre und Bildung vor allem auch eine moderne Wissensorganisation. Dieses Wissen wird heutzutage vornehmlich in Form von digitalen Informationen vorgehalten und mit Hilfe digitaler Tools verarbeitet und vermittelt. Digitalisierung geht aber weit über die digitale Repräsentation von Informationen und ihre Verarbeitung mit digitalen Methoden hinaus: Im Sinne eines synergetischen Zusammenwirkens von analog und digital ist Digitalität längst fester Bestandteil der Studien-, Forschungs-, Lehr-, Lern-, Lebens- und Arbeitsrealität an der UHH. Die entsprechende Digitalstrategie der UHH versteht sich als universitätsweiter Orientierungsrahmen für einen reflektierten Umgang mit den Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation sowie einer erfolgreichen Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben und -projekten. Das Projekt “Unterstützung durch einen Managed Security Service Provider (MSSP)” hat das Ziel, die Sicherheitsanforderungen der bestehenden IT der UHH durch einen geeigneten Dienstleister, sofern dies nicht durch interne Kapazitäten erfüllt wird, abzudecken. Gegenstand dieser Vergabe ist ein durch die BWFG geförderter Aufbau und Betrieb eines an der UHH angesiedelten Security Operations Centers: ? Universität Hamburg (UHH) ? Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) ? Technische Universität Hamburg (TUHH) ? HafenCity Universität Hamburg (HCU) ? Hochschule für bildende Künste Hamburg (HfBK) ? Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT). Im Wesentlichen umfasst die Ausschreibung Leistungen in folgenden Bereichen: ? Computer Emergency Response Team (CERT)-Dienstleistungen ? Threat Intelligence ? Security Operations Center (SOC) ? Automatisierung von Reaktionen auf Sicherheitsvorfälle ? Incident Response (IR) ? Betrieb eines Security Information and Event Management (SIEM)-Systems ? Vulnerability-Scans und Vulnerability-Management Übergeordnete Ziele: ? Sicherstellung eines ganzheitlichen Betriebs, der Überwachung sowie kontinuierlicher Verbesserung der Informationssicherheit und proaktiven Erhöhung des Sicherheitsniveaus an den Hamburger Hochschulen ? Frühzeitige Erkennung, Bewertung und angemessene Behandlung von Sicherheitsvorfällen ? Nachhaltige Reduzierung der Risiken für die IT-Systeme, Daten und Geschäftsprozesse der UHH

VERFAHREN

AuftraggeberUniversität Hamburg
Weitere Auftraggeber
AuftraggebertypÖffentlicher Auftraggeber
Liefer-/Ausführungsort20148 Hamburg
LeistungsartDienstleistung
VergabeartVerhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU) (VgV)

VERFAHRENSEIGENSCHAFTEN

Losweise VergabeNein
Art der losweisen Vergabe

Verfahrensinformationen - 1/3 1

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Höchstzahl der Lose pro Angebot
ZuschlagskriteriumWirtschaftlichstes Angebot Berechnungsmethode: Freie Verhältniswahl Preis/Leistung Gewichtung: 50%: 50%
KlassifizierungenCodeBezeichnung

ANGEBOTE

Mehrere Hauptangebote zugelassenMehrere Hauptangebote sind zulässig
NebenangeboteNebenangebote sind nicht zugelassen
NachlassNein
Skonto zugelassenNein
Skonto ZahlungszielTag(e)
Verwendung elektronischer MittelDie Einreichung der Angebote/Teilnahmeanträge darf nur elektronisch erfolgen
URL für elektronische Angebotehttps://bieterportal.hamburg.de
Zulässige SignaturenTextform nach §126b BGB

SONSTIGE ANGABEN

Vertragsart Dienstleistungsvertrag

TERMINE

ALLGEMEIN

Vorausgegangene VorinformationNein
Besondere DringlichkeitNein

BEKANNTMACHUNG

Vorinformation
Bekanntmachung20.08.2026

ANGEBOTE UND BEWERTUNG

Angebotsfrist
Frist Bieterfragen11.09.2026 09:00
Eröffnungstermin
Bindefrist
Versand Vorabinformation

AUFTRAGSDAUER

Beginn
Ende
Anmerkungen

ELEKTRONISCHE TEILNAHME

Bitte melden Sie sich auf der Bekanntmachungsplattform unter https://bieterportal.hamburg.de mit Ihrem Benutzernamen und Ihrem Passwort an.

Sofern Sie im System noch nicht registriert sind, können Sie dies auf der Plattform vornehmen. Die Registrierung ist kostenfrei.

Anschließend können Sie auf der Startseite bspw. nach dem Titel des Verfahrens über die Direktsuche als Suchbegriff suchen. Folgen Sie anschließend der Anleitung im System, um an dem Verfahren teilzunehmen.

BIETERFRAGEN

Bieterfragen müssen bis spätestens 11.09.2026 09:00 Uhr eingegangen sein. Für später eingehende Fragen wird deren Beantwortung nicht zugesichert. Bieterfragen müssen unter "Nachrichten" im eVergabe Bieterassistenten gestellt, sowie Antworten dort geprüft werden. Den Assistenten erreichen Sie unter folgender Adresse: https://bieterportal.hamburg.de Fragen auf anderen Kommunikationswegen, wie telefonische, schriftliche oder E-Mail Anfragen werden nicht beantwortet.

Verfahrensinformationen - 2/3 2

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Hinweis: Sie erhalten unmittelbar nach Beantwortung einer Bieterfrage eine Benachrichtigung per E-Mail über das Vorliegen von Antworten im Bieterassistenten. Sie müssen daher alle Antworten im Assistenten prüfen und dort zur Kenntnis nehmen.

Verfahrensinformationen - 3/3 3

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Kontaktdaten Vergabestelle:

Universität Hamburg Finanz- und Rechnungswesen Versionsnummer: 1.2 vom 14.09.2026 Einkauf und Dienstreisen Strategischer Einkauf Verfahrensart: Verhandlungsverfahren Mittelweg 124 20148 Hamburg mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV strategischereinkauf@uni-hamburg.de Titel: Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

Art der Leistung: IT-Dienstleistungsauftrag

Vergabenummer: UHH_2026020_VVfmTnW / Aktenzeichen: 910.1404-2026/020

AUFFORDERUNG ZUR TEILNAHME AM WETTBEWERB UND VERFAHRENSABLAUF

Sehr geehrte Damen und Herren,

es ist beabsichtigt, den o.g. Auftrag zu vergeben.

Dem Verfahren ist ein Teilnahmewettbewerb vorgeschaltet. Alle grundsätzlich an der Leistungserbringung interessierten Wirtschaftsteilnehmer sind hiermit aufgefordert einen Teilnahmeantrag einzureichen. Die Einreichung ist Voraussetzung, um am weiteren Verfahren teilnehmen zu können. Nach Auswertung des Teilnahmewettbewerbs ist es vorgesehen maximal 3 Bewerber als Bieter zu qualifizieren und zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren aufzufordern (vgl. § 51 VgV). Bewerber, deren Anträge nicht berücksichtigt werden sollen, werden gemäß § 62 VgV i.V.m. § 134 Abs. 1 S. 2 GWB informiert.

Bitte beachten Sie daher: Dies ist KEINE Aufforderung zur Angebotsabgabe. Reichen Sie mit dem Teilnahmeantrag bitte keinesfalls ein Angebot ein. Dies kann aus vergaberechtlichen Gründen zum Ausschluss vom Verfahren führen (vgl. §§ 54 ff. VgV).

Weitere Einzelheiten zu den Inhalten, Bedingungen und zum Ablauf des Verfahrens, sowie den einzureichenden Unterlagen, ergeben sich aus den nachfolgend aufgeführten Dokumenten (zusammenfassend „Teilnahmeunterlagen“).

  1. Teilnahmebedingungen und Verfahrensablauf (hier vorliegende Unterlage)
  2. Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen (ENTWURF)
  3. Teilnahmeantrag
  4. Eigenerklärung über die Eignung und Auftragsausführung
  5. Eigenerklärung über die Einhaltung des Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022-576
  6. Vordruck Bietergemeinschaft (optional)
  7. Zusätzliche Bedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen (ZVB)
  8. Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (BWB)
  9. Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
  10. DSGVO-Information

Sämtliche vorgenannten Dokumente (mit Ausnahme der VOL/B), sowie weitere mit dem Verfahren verbundener Fristen, sind der eVergabe (kostenfreier Zugriff unter https://bieterportal.hamburg.de) zu entnehmen.

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Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb und Verfahrensablauf Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

INHALTSVERZEICHNIS

AUFFORDERUNG ZUR TEILNAHME AM WETTBEWERB UND VERFAHRENSABLAUF ........................... 1

TEILNAHMEBEDINGUNGEN ............................................................................................................................. 3

  1. Grundlagen ............................................................................................................................................ 3

  2. Vollständigkeit des Teilnahmeantrags ........................................................................................... 3

  3. Kommunikation und Einreichung des Teilnahmeantrags ......................................................... 3

  4. Bewerbung als Bietergemeinschaft ................................................................................................. 4

  5. Nachunternehmereinsatz .................................................................................................................. 4

  6. Eignungsleihe ........................................................................................................................................ 4

  7. Nebenangebote .................................................................................................................................... 4

  8. Verfahrenskosten ................................................................................................................................. 4

  9. Losaufteilung ......................................................................................................................................... 4

  10. Zusammenfassender Überblick ........................................................................................................ 5

  11. Vorgesehener Leistungsumfang....................................................................................................... 6

  12. Vorgesehener Vertragszeitraum ...................................................................................................... 6

WERTUNG TEILNAHMEWETTBEWERB .......................................................................................................... 7

  1. Einzureichende Unterlagen ............................................................................................................... 7

  2. Vorgehen und Wertungsinhalte ....................................................................................................... 7

  3. Wertung Vorstellungsunterlage ....................................................................................................... 8

WEITERER VERFAHRENSVERLAUF ................................................................................................................. 11

  1. Vorgesehene Zuschlagskriterien und Erstangebotslegung ...................................................... 11

  2. Verfahrensablauf in Phasen ............................................................................................................. 11

  3. Vorläufige weitere Verfahrensplanung ......................................................................................... 12

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Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb und Verfahrensablauf Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

TEILNAHMEBEDINGUNGEN

1. Grundlagen

Das Verfahren wird gemäß den Regelungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung, 4. Teil (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV) durchgeführt. Es gelten die Bestimmungen der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen (BWB), sowie die Regelungen der hier vorliegenden Unterlage.

2. Vollständigkeit des Teilnahmeantrags

Es wird darauf hingewiesen, dass der Bewerber die Vollständigkeit der vorliegenden Teilnahmeunterlagen nach Erhalt zu prüfen hat. Werden vom Bewerber inhaltliche Unstimmigkeiten oder Unklarheiten festgestellt, so sind diese unverzüglich, unter Beachtung der Ziffer 3. dieser Unterlage, gegenüber der Universität Hamburg anzuzeigen. Andernfalls gehen etwaige Nachteile zu seinen Lasten (vgl. Ziffer 1.2 BWB).

Eine Nachforderung von nicht leistungsbezogenen, fehlenden und/ oder unvollständigen Unterlagen liegt alleinig im Ermessen der Universität Hamburg (vgl. § 56 VgV). Eine eindeutige, abschließende Auflistung aller geforderten Antragsbestandteile sind der vorliegenden Unterlage zu entnehmen (vgl. Abschnitt Wertung Teilnahmewettbewerb).

Fehlende bzw. wissentlich falsche Angaben des Bewerbers in Erklärungen, Nachweisen und geforderten Unterlagen können den Ausschluss aus diesem und weiteren Vergabeverfahren zur Folge haben.

3. Kommunikation und Einreichung des Teilnahmeantrags

Aus vergaberechtlichen Gründen können zu diesem Verfahren ausschließlich Fragen beantwortet werden, die elektronisch via eVergabe gestellt wurden. Wir bitten um Verständnis dafür, dass mündliche, telefonische oder per E-Mail gestellte Anfragen nicht bearbeitet werden.

Sämtliche Auskünfte werden zeitnah über die Bieterkommunikation der eVergabe veröffentlicht und damit Bestandteil der Teilnahmeunterlagen. Die Beantwortung verspäteter Interessentenfragen steht im Ermessen der Universität Hamburg.

Weiterhin ist für dieses Verfahren ausschließlich die rechtzeitige, elektronische Einreichung des Teilnahmeantrags in deutscher Sprache über das Portal der eVergabe nach § 53 VgV zulässig. Eine postalische Einreichung oder Einreichung via E-Mail ist nicht möglich.

Für jegliche Korrespondenz während des Vergabeverfahrens, sowie zur Einreichung des Teilnahmeantrags ist ausschließlich die eVergabe mit initialem Zugang unter https://bieterportal.hamburg.de zu nutzen.

Beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass davon abweichende Kontaktaufnahmen zu Ihnen bereits bekannten oder bekanntwerdenden Beteiligten der Universität Hamburg am Vergabeverfahren, unzulässig ist.

Außerhalb vergaberechtlicher Gründe, welche einen Ausschluss des Bewerbers vom Wettbewerb zur Folge haben können (vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 9 lit. a und b GWB), verursacht ein solches Vorgehen für die angesprochenen Personen, welche ebenso an rechtliche Vorgaben gebunden sind, einen vermeidbaren Konflikt. Bitte nehmen Sie im Interesse aller Beteiligten konsequent davon Abstand.

Bis zum Ablauf der Teilnahmefrist können Teilnahmeanträge geändert werden. Der geänderte Antrag ist in derselben Weise einzureichen, wie der ursprüngliche Antrag. Beim Submissionstermin werden die Teilnahmeanträge nicht verlesen, Bewerber nicht bekannt gegeben (vgl. § 55 VgV).

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Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb und Verfahrensablauf Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

4. Bewerbung als Bietergemeinschaft

Eine Bewerbung als Bietergemeinschaft ist grundsätzlich zugelassen (vgl. § 43 VgV). Bietergemeinschaften haben zusammen mit ihrem Teilnahmeantrag die von allen Mitgliedern unterschriebenen Erklärungen im Vordruck „Bietergemeinschaft“ abzugeben.

Es ist unzulässig, für die ausgeschriebene Leistung einen eigenen Teilnahmeantrag abzugeben und sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder vergleichbar am Wettbewerb zu beteiligen.

5. Nachunternehmereinsatz

Der Einsatz von Unterauftragnehmern bedarf grundsätzlich der Zustimmung durch die Auftraggeberin. Mit dem Angebot sind durch den Bieter in einer gesonderten, als solche gekennzeichnete Unterlage bzw. in einem gesonderten Kapitel Angaben darüber zu machen, welche (Teil-)Leistungen voraussichtlich an welchen Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) abgegeben werden sollen.

Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen, sichert der Bieter die Einhaltung der Bestimmungen zur Vergabe von Unteraufträgen nach § 36 VgV zu.

Der Bieter verpflichtet sich weiter: ➔ bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Unterauftragnehmer zu beteiligen, soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung des Auftrages vereinbar ist. ➔ die Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. ➔ bei der Weitervergabe von Dienstleistungen mindestens die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), zum Vertragsbestandteil zu machen. ➔ den Unterauftragnehmern die für den Auftragnehmer geltenden Pflichten der §§ 3, 3a, 5, 7 und 10 HmbVgG aufzuerlegen und ihre Beachtung zu kontrollieren. ➔ den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Bieter und der Auftraggeberin vereinbart sind bzw. vereinbart werden sollen. ➔ auf Verlangen der Auftraggeberin einen schriftlichen Nachweis zu erbringen, dass die vorgenannten Bedingungen mit den eingesetzten Unterauftragnehmern vereinbart wurden, spätestens jedoch mit Zuschlagserteilung.

6. Eignungsleihe

Beabsichtigt der Bewerber eine für dieses Verfahren grundsätzlich zulässige Eignungsleihe (vgl. § 47 VgV) in Anspruch zu nehmen, sind mit der Einreichung des Teilnahmeantrags geeignete Unterlagen beizubringen, die nachweisen, dass ihm die zur Leistungserbringung erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen.

7. Nebenangebote

Die Einreichung von Nebenangeboten ist für dieses Verfahren nicht zugelassen (vgl. § 35 VgV).

8. Verfahrenskosten

Für die Teilnahme an diesem Verfahren, inkl. etwaiger, ggf. mehrfacher Konsultationstermine und Verhandlungsrunden, wird keine Vergütung/ kein Honorar gezahlt. Auch findet keine Erstattung sonstiger Aufwendungen und Auslagen des Bewerbers im Rahmen des Vergabeverfahrens statt.

9. Losaufteilung

Es werden keine Lose gebildet.

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Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb und Verfahrensablauf Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

RAHMENDATEN ZUM VERFAHRENSGEGENSTAND

10. Zusammenfassender Überblick

Die Universität Hamburg (im Folgenden „UHH“) ist als Exzellenzuniversität mit rund 42.000 Studierenden und ca. 10.500 Mitarbeitenden eine der forschungsstärksten Universitäten Deutschlands und gleichzeitig eine der größten Ausbildungseinrichtungen Norddeutschlands. Mit ihrem Konzept der „Flagship University“ in der Metropolregion Hamburg pflegt sie innovative und kooperative Verbindungen zu wissenschaftlichen und außerwissenschaftlichen Partnern. Sie produziert für den Standort – aber auch national und international – die zukunftsgerichteten gesellschaftlichen Güter Bildung, Erkenntnis und Austausch von Wissen unter dem Leitziel der Nachhaltigkeit. Dieses Wissen wird heutzutage vornehmlich in Form von digitalen Informationen vorgehalten und mit Hilfe digitaler Tools verarbeitet und vermittelt.

Digitalisierung geht aber weit über die digitale Repräsentation von Informationen und ihre Verarbeitung mit digitalen Methoden hinaus: Im Sinne eines synergetischen Zusammenwirkens von analog und digital ist Digitalität längst fester Bestandteil der Studien-, Forschungs-, Lehr-, Lern-, Lebens- und Arbeitsrealität an der UHH.

Die entsprechende Digitalstrategie der UHH versteht sich als universitätsweiter Orientierungsrahmen für einen reflektierten Umgang mit den Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation sowie einer erfolgreichen Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben und -projekten.

Die UHH führt gem. § 17 VgV ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb als gemeinsame Beschaffung der Hochschulen der FHH gemäß § 4 VgV durch.

Das Projekt „Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Center” hat das Ziel, die Sicherheitsanforderungen der bestehenden IT der beteiligten Hochschulen durch einen geeigneten Dienstleister, sofern dies nicht durch interne Kapazitäten erfüllt wird, abzudecken.

Gegenstand dieser Vergabe sind durch die BWFG geförderte Managed Security Services sowie der Aufbau und Betrieb eines an der UHH angesiedelten Security Operations Centers (SOC) und weiterer IT-Security-relevanter Dienstleistungen für die beteiligten staatlichen Hamburger Hochschulen:

▪ Universität Hamburg (UHH) ▪ Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) ▪ Technische Universität Hamburg (TUHH) ▪ HafenCity Universität Hamburg (HCU) ▪ Hochschule für bildende Künste Hamburg (HfBK) ▪ Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT)

Im Wesentlichen umfasst das Verfahren Leistungen in folgenden Bereichen:

▪ Computer Emergency Response Team (CERT)-Dienstleistungen ▪ Threat Intelligence ▪ Security Operations Center (SOC) ▪ Automatisierung von Reaktionen auf Sicherheitsvorfälle ▪ Incident Response (IR) ▪ Betrieb eines Security Information and Event Management (SIEM)-Systems ▪ Vulnerability-Scans und Vulnerability-Management

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Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb und Verfahrensablauf Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

Übergeordnete Ziele:

▪ Sicherstellung eines ganzheitlichen Betriebs, der Überwachung sowie kontinuierlichen Verbesserung der Informationssicherheit und proaktiven Erhöhung des Sicherheitsniveaus an den Hamburger Hochschulen ▪ Frühzeitige Erkennung, Bewertung und angemessene Behandlung von Sicherheitsvorfällen ▪ Nachhaltige Reduzierung der Risiken für die IT-Systeme, Daten und Geschäftsprozesse der beteiligten Hamburger Hochschulen

11. Vorgesehener Leistungsumfang

Das maximale Budget für die Leistungserbringung für alle staatlichen Hamburger Hochschulen exklusive weiterer beitretender wissenschaftlicher Einrichtungen über den gesamt möglichen Leistungszeitraum inkl. aller möglichen Optionen beträgt 5.630.000€ zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Wir gehen derzeit davon aus, dass dieses Projekt für die ersten vier Jahre ausreichend finanziert ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Finanzierungsmittel seitens der BWFG in den folgenden Jahren zur Verfügung gestellt werden.

Die Auftragsumfänge werden unverbindlich geschätzt. Aus dieser Angabe ist zu keinem Zeitpunkt eine Verpflichtung für oder ein Anspruch des Bieters an die Universität Hamburg, etwa zur Abnahme einer Mindestmenge oder zur Generierung eines Mindestumsatzes, ableitbar.

Das erwartete Leistungsspektrum, inkl. etwaiger zusätzlicher Vertragsbedingungen, ergibt sich aus der Unterlage Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen (ENTWURF). Es wird darauf hingewiesen, dass zum derzeitigen Zeitpunkt des Verfahrens nur ein Planungsstand zur Verfügung gestellt wird. Die Unterlagen sind entsprechend als „Entwurf“ gekennzeichnet.

Die endgültigen Vergabeunterlagen werden erst nach Abschluss des Teilnahmewettbewerbs mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe an den ausgewählten Bieterkreis übermittelt. Gleiches gilt für die weitere inhaltliche Detaillierung einzureichender Unterlagen zur Erstangebotslegung.

Insgesamt lassen die Teilnahmeunterlagen in der vorliegenden Fassung jedoch eine ausreichende Möglichkeit zur Einschätzung durch interessierte Wirtschaftsteilnehmer dahingehend zu, ob ein grundsätzliches Interesse zur Teilnahme am Verfahren besteht und ob die genannten Mindestanforderungen bzw. die geforderten Leistungsinhalte erfüllt werden können.

12. Vorgesehener Vertragszeitraum

Vertragsbeginn ist direkt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich im 1. Quartal 2027.

Die Laufzeit des Vertrags beträgt zunächst 12 Monate. Die Auftraggeberin hat die Option zur mehrmaligen Verlängerung des Vertrags um jeweils weitere 12 Monate bzw. bis das unter Ziff. 11 angegebene Maximalbudget ausgeschöpft ist. Davon unbenommen ist die Fortsetzung des Vertrags bei Zurverfügungstellung weiterer Finanzierungsmittel durch die BWFG.

Die Universität Hamburg behält sich vor, im weiteren Verfahrensverlauf einen geeigneten Vertrag, ggf. nach EVB-IT-Muster, mit dem Auftragnehmer abzustimmen.

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Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb und Verfahrensablauf Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

WERTUNG TEILNAHMEWETTBEWERB

  1. Einzureichende Unterlagen

Zur Feststellung der Eignung und Leistungsfähigkeit des Bewerbers (vgl. §§ 42–50 VgV) in dieser Phase des Wettbewerbs ist dieser aufgefordert, mit seinem Teilnahmeantrag folgende Unterlagen einzureichen:

Geforderte Unterlagen des Bewerbers
13.1Teilnahmeantrag Quelle: Bestandteil der Teilnahmeunterlagen. Drucken Sie den Vordruck, füllen Sie diesen vollständig aus und laden es in der elektronischen Vergabeplattform hoch.
13.2Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung Quelle: Bestandteil der Teilnahmeunterlagen. Füllen Sie den Vordruck vollständig aus und laden Sie die Unterlage, inkl. etwaig dort geforderter Nachweise und Belege, als Bestandteil(e) zu Ihrem Antrag hoch.
13.3Eigenerklärung über die Einhaltung des Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022-576 Quelle: Bestandteil der Teilnahmeunterlagen. Füllen Sie den Vordruck vollständig aus und laden Sie die Unterlage, als Bestandteil(e) zu Ihrem Antrag hoch.
13.4OPTIONAL (nur, wenn zutreffend): Erklärung der Bietergemeinschaft Quelle: Bestandteil der Teilnahmeunterlagen. Drucken Sie den Vordruck, füllen Sie diesen vollständig aus. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft hat dem Vordruck jeweils für sich eine „Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung“ beizufügen und den Vordruck persönlich zu unterzeichnen.
13.5Vorstellungsunterlage des Bewerbers Quelle: Ohne Vorlage, vom Bewerber zu erstellen. Zu den erwarteten Inhalten sh. Ziff. 15 dieser Unterlage.
13.6Referenznachweis(e) des Bewerbers Quelle: Ohne Vorlage, laden Sie die entsprechenden Unterlagen/ Nachweise als Bestandteil zum Antrag hoch. Zu den erwarteten Inhalten sh. Ziff. 14 ff. dieser Unterlage.
  1. Vorgehen und Wertungsinhalte

Für die beizubringenden Unterlagen (Nr. 13.1 – 13.6) nach der vorhergehenden Aufstellung, wird eine Wertung nach

▪ „liegt gültig vor“ oder ▪ „liegt nicht gültig vor“ oder ▪ „liegt nicht vor“

vorgenommen. Liegt eine der entsprechenden Nachweise, Angaben und Unterlagen, ggf. nach erfolgloser Nachforderung, nicht oder nicht gültig vor, wird der Teilnahmeantrag nach § 57 VgV vom weiteren Wettbewerb ausgeschlossen.

Referenznachweise (vgl. Nr. 13.6)

Es wurde(n) durch den Bewerber mindestens eine, idealerweise drei geeignete Referenz(en) über vergleichbare Leistungen der letzten drei Jahre aus universitärem /wissenschaftlichem Auftraggeberumfeld oder dem Umfeld öffentlicher Auftraggeber oder anderer Auftraggeber in übersichtlicher Form dargestellt. Mindestens eine der Referenzen muss sich auf den Bereich Hochschulen beziehen.

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Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb und Verfahrensablauf Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

Zu jeder Referenz sind folgende Angaben zu tätigen:

▪ Auftraggeber ▪ Auftragsjahr und Umsatzvolumen ▪ Auftragsinhalt pro Referenz, insbesondere mit Bezug auf die in der Unterlage Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen ENTWURF beschriebenen Leistungsanforderungen ▪ Zusätzlich muss die Referenzlistung folgende (Mindest-)Anforderungen erfüllen: o Umsatzvolumen jeder Referenz: mind. 100.000 EUR netto o Umsatzvolumen über alle Referenzen hinweg (summiert): mind. 500.000 EUR netto

Für die verbleibenden (geeigneten) Teilnahmeanträge wird die Wertung der Vorstellungsunterlage (Nr. 13.5 der vorhergehenden Aufstellung) anhand der nachfolgenden Ziffer 15 fortgesetzt.

Sofern die Mindestanforderungen an die Referenzen nicht erfüllt sind, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.

  1. Wertung Vorstellungsunterlage

Dem Teilnahmeantrag ist durch den Bewerber eine in Form und Umfang nicht festgelegte, erläuternde Vorstellungsunterlage beizufügen, die sich direkt auf die nachfolgende Matrix bezieht und damit an den Bedürfnissen der Auftraggeber orientiert.

Die Bewertung erfolgt anhand nachfolgender Matrix und der dort genannten Unterkriterien, ggf. im vergleichenden Verhältnis zu allen gültig eingegangenen, wertbaren Teilnahmeanträgen. Es werden keine anderweitigen Angaben oder Einlassungen der Vorstellungsunterlage zur Wertung berücksichtigt.

Wertung TeilnahmewettbewerbMax. erreichbare Punktzahlentspricht Gewichtung
Vorstellungsunterlage ▪ 15.1 Bewerbervorstellung (ohne Punkte-Wertung) ▪ 15.2 Leistungsfähigkeit (max. 185 Punkte)185 Punkte100 %
Gesamtpunktzahl185 Punkte100%

„Unzureichende Einlassungen“, „Nichtnennungen“ oder „nicht erfüllte Anforderungen“ des Bewerbers zu wertungsrelevanten Unterkriterien werden jeweils mit 0 (null) Punkten gewertet, sofern dies nicht explizit anders ausgewiesen ist.

Sofern die Mindestanforderungen an die Leistungsfähigkeit (gem. Ziff. 15.2) nicht erfüllt sind, erfolgt der Ausschluss vom Verfahren.

Es sollen nach abschließender Auswertung aller gültig eingegangener Teilnahmeanträge maximal 3 Bewerber, welche die höchste Punktzahl unter allen Bewerbern und mindestens 93 Punkte der maximal erreichbaren Punktzahl zur Gesamtwertung erhalten haben, als Bieter qualifiziert und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden. Bei Punktgleichheit nach Gesamtwertung entscheidet über die Auswahl der Bieter das Los (vergl. Ziffer 8. Losentscheid, der Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Lieferungen und Leistungen – BWB). Die Bewerber, die nicht als Teilnehmer berücksichtigt werden können, werden über die Nichtberücksichtigung entsprechend gemäß § 62 VgV i. V. m. § 134 GWB informiert.

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Teilnahmebedingungen und Verfahrensablauf zum Vergabeverfahren Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

Nr.
15.1Es liegt eine Bewerbervorstellung vor, die mindestens folgende Angaben enthält: ▪ Rechtsform, Vertretungsberechtigte, Standorte/Zweigstellen/Büros ▪ Anzahl Beschäftigter des Bewerbers per 01.07.2026 in geeigneter Kurzdarstellung ▪ Angaben zum Gesamtumsatz der vergangenen drei Jahre ▪ Schwerpunkte der unternehmerischen Tätigkeit ▪ weitere, allgemeine Unternehmensangaben im Ermessen des Bewerbers, bspw. Netzwerke, Mitgliedschaften
Keine Punkte-Wertung
15.2Wertung Vorstellungsunterlage: Personelle Leistungsfähigkeit (max. 20 Punkte): Der Bewerber verfügt in seinem Unternehmen über hinreichend qualifiziertes Personal für den SOC-Betrieb inkl. MDR: ▪ 2 Personen: Mindestanforderung ▪ 5 – 10 Personen: 10 Punkte, ▪ Über 10 Personen: 20 Punkte Der Bewerber verfügt über Projektleitungen, die folgende Mindestanforderungen erfüllen: ▪ Zertifiziert nach BSI IT-Grundschutzpraktiker/in oder höher ▪ Zertifiziert mit ITIL 4 Foundation oder ITIL 5 Foundation ▪ Zertifiziert im Projektmanagement Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (max. 20 Punkte): Umsätze im Bereich öffentlicher Hochschulen/Universitäten/wissenschaftlichem Auftraggeberumfeld der letzten 3 Jahre im Bereich Managed Security Services inkl. Security Operation Center: ▪ >500.000 EUR: Mindestanforderung (0 Punkte) ▪ 1 Mio. EUR bis 3 Mio. EUR: 10 Punkte ▪ >3 Mio. EUR: 20 Punkte Technische und organisatorische Leistungsfähigkeit (max. 145 Punkte): Der Bewerber verfügt über einen 24/7-SOC-Betrieb mit mindestens zwei Datacenterstandorten (geografisch verteilt): ▪ Ja (Mindestanforderung) ▪ Nein (Ausschluss vom Verfahren)

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Teilnahmebedingungen und Verfahrensablauf zum Vergabeverfahren Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

Der Bewerber verfügt über nachfolgende, nachgewiesene Zertifizierungen (max. 45 Punkte): ▪ Eintrag auf der APT-Liste des BSI (Mindestanforderung) ▪ ISO 27001 Scope: Rechenzentrum (15 Punkte) ▪ ISO 27001 Scope: weitere relevante Bereiche, z. B. SOC-Betrieb, SIEM (20 Punkte) ▪ SOC 2 Typ 2 oder C5-Katalog oder gleichwertiger Nachweis (Mindestanforderung) ▪ Der Bewerber orientiert sich an ITIL. Relevante Mitarbeitende haben entsprechende Schulungsnachweise (10 Punkte) Der Bewerber verfügt über einen souveränen und auditierbaren Technologiestack (z. B. Open Source, SBOM, max. 20 Punkte): ▪ Mind. ein souveräner und auditierbarer Technologiestack (Mindestanforderung) ▪ 2 souveräne und auditierbare Technologiestacks (10 Punkte) ▪ Mehr als 2 souveräne und auditierbare Technologiestacks (20 Punkte) OCSF-Standard (max. 20 Punkte): ▪ Kompatibilität vorhanden (Mindestanforderung) ▪ Wird angewendet (20 Punkte) Der Bewerber verfügt über eine bestehende Use-Case- oder SOP-Library bezüglich SOC/SIEM, die in dem Projekt verwendet werden kann (max. 60 Punkte): Menge der Use-Cases (max. 20 Punkte) ▪ < 75 Use-Cases (Mindestanforderung) ▪ 100–150 Use-Cases (10 Punkte) ▪ > 150 Use-Cases (20 Punkte) Verteilung der Use-Cases bzw. SOP auf Systeme (max. 20 Punkte) ▪ < 10 Systeme (Mindestanforderung) ▪ > 15–20 Systeme (10 Punkte) ▪ > 20 Systeme (20 Punkte) Umsetzung der Use-Cases bzw. SOP (max. 20 Punkte) ▪ Nur Detektion vorhanden (Mindestanforderung) ▪ Teilweise definiert, z. B. es fehlt Automatisierung (10 Punkte) ▪ Voll definiert in Bezug auf Detektion, Reaktion (MDR) und Automatisierung (SOAR) (20 Punkte)
max. 185 Punkte

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Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb und Verfahrensablauf Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

WEITERER VERFAHRENSVERLAUF

  1. Vorgesehene Zuschlagskriterien und Erstangebotslegung

Die im Ergebnis dieses Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter werden zur Einreichung eines Erstangebots aufgefordert. Alle daraufhin gültig eingereichten Angebote werden in der folgenden Gewichtung bewertet:

Vorgesehene Zuschlagskriterien*Gewichtung
1.Preiskriterium*50%
2.Qualitätskriterium*, bestehend aus den Unterkriterien Wertungskriterien: ▪ Qualifikation des Projektteams ▪ Zeitplanung ▪ Projekt-Konzept ▪ (ggf. weitere Kriterien)50%
Gesamtwertung100%
  • Eine weitere Detaillierung erwarteter Inhalte erfolgt mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe, zum aktuellen Verfahrensstand kann eine nähere Konkretisierung der Qualitätskriterien nicht erfolgen.
  1. Verfahrensablauf in Phasen

Das gesamte Vergabeverfahren wird als sog. Phasenabwicklung, i. S. d. § 17 Abs. 12 VgV, in vsl. vier aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. Es ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Verhandlungsphasen durchgeführt werden, falls dies erforderlich ist. Die nachfolgende Phasenbeschreibung entspricht daher nur einer vorläufigen Planung.

▪ Phase 1: Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb (hier vorliegende Unterlage)

In der ersten Phase wird der Teilnahmewettbewerb anhand der Ziff. 14 und 15 dieser Unterlage durchgeführt. Im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs werden maximal 3 Bewerber, welche die höchste Punktzahl nach Gesamtwertung und mindestens 93 Punkte der maximal erreichbaren Punktzahl zur Gesamtwertung erhalten haben, als Bieter qualifiziert und zur ersten Angebotsabgabe aufgefordert.

▪ Phase 2: Aufforderung zur Erstangebotsabgabe

Die im Ergebnis des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten Bieter, maximal 3, werden zur Einreichung eines Erstangebots aufgefordert. Eine Detaillierung der einzureichenden Unterlagen und erwartbaren Inhalte erfolgt mit der Aufforderung zur Erstangebotsabgabe.

Im Ergebnis der Abgabe zur Aufforderung eines Erstangebots werden maximal 3 Bieter, welche die höchste Punktzahl anhand der in Ziff. 16 dieser Unterlage genannten Wertungskriterien erreicht haben, zu einer Verhandlungsrunde (siehe nachfolgende Phase drei) eingeladen.

▪ Phase 3: Verhandlungsrunde (optional)

Die Bieter mit den drei höchsten erreichten Punktzahlen der Erstangebotsabgabe werden nach Hamburg zu einer Verhandlungsrunde eingeladen.

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Aufforderung zur Teilnahme am Wettbewerb und Verfahrensablauf Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

Im Rahmen der Verhandlungsrunde sollen neben einer kurzen Vorstellung des Projektteams, inkl. der Projektleitung, die Konzeptunterlage und die Projektplanung erörtert werden. Im Anschluss werden offene Fragen geklärt.

▪ Phase 4: Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe

Nach Abschluss der dritten Phase sollen die Bieter in der letzten und vierten Phase die Möglichkeit erhalten, ihre Angebote mit der Aufforderung zur finalen Angebotsabgabe zu überarbeiten. Das eingereichte finale Angebot mit der höchsten Gesamtwertung, vgl. Ziff. 16 dieser Unterlage, soll als das wirtschaftlichste Angebot nach § 58 VgV bezuschlagt werden.

  1. Vorläufige weitere Verfahrensplanung

Der nachfolgend angegebene Ablauf entspricht einer vorläufigen Planung und wird entsprechend des Verfahrensverlaufes angepasst.

▪ Teilnahmewettbewerb KW 34 bis KW 38 ▪ Auswahl der Bieter aus dem Bewerberfeld und Aufforderung zur Einreichung eines Erstangebotes vorauss. bis KW 39 ▪ Zeitraum für Bieter zur Erstellung eines Erstangebotes vorauss. KW 40 bis KW 43 ▪ Auswertung Erstangebote vorauss. bis KW 44 ▪ Verhandlungsrunde vorauss. KW 45 bis KW 46 ▪ Aufforderung und Zeitraum zur Einreichung eines (finalen) Angebotes vorauss. KW 47 bis KW 50 ▪ Auswertung der finalen Angebote vorauss. bis KW 53 ▪ Zuschlagserteilung und Verfügbarkeit des Dienstleisters vorauss. Januar 2027

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Kontaktdaten Vergabestelle:

Universität Hamburg Finanz- und Rechnungswesen Einkauf und Dienstreisen Strategischer Einkauf Mittelweg 124 Versionsnummer: 1.0 vom 20.08.2026 20148 Hamburg

strategischereinkauf@uni-hamburg.de Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV

Titel: Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

Art der Leistung: IT-Dienstleistungen

Vergabenummer: UHH_2026020_VVfmTnW / Aktenzeichen: 910.1404-2026/020

LEISTUNGSBESCHREIBUNG UND VERTRAGSBEDINGUNGEN ENTWURF

1 Zusammenfassender Überblick ......................................................................................................................... 2

2 Leistungsgegenstand ........................................................................................................................................... 3

2.1 Standardisiertes Projekt-Onboarding .............................................................................................................................. 3

2.2 Security Operations Center - SOC ..................................................................................................................................... 3

2.3 DFN-CERT Integration .......................................................................................................................................................... 4

2.4 Bereitstellung und Betrieb einer mandantenfähigen Hochschul-SIEM-Plattform sowie eines Portals ........ 4

2.5 Central Services – Grundsätzliche Betriebsstrukturen ............................................................................................... 4

2.6 Sensorik und Telemetrie ..................................................................................................................................................... 5

2.7 Mitwirkungspflichten der Hochschulen ......................................................................................................................... 5

2.8 Governance & (IT)-Compliance (Datenschutz, Sicherheit, KI-Verordnung etc.) ................................................... 5

2.9 Anforderungen an den Auftragnehmer und das eingesetzte Personal .................................................................. 6

2.10 Zusammenarbeit & Reporting .......................................................................................................................................... 6

2.11 Kostenskalierung .................................................................................................................................................................. 7

VERTRAGSBEDINGUNGEN ............................................................................................................ 9

1 Vertragsparteien .................................................................................................................................................... 9

2 Vertragsgrundlagen .............................................................................................................................................. 9

3 Vertragslaufzeit ..................................................................................................................................................... 9

4 Kündigung ............................................................................................................................................................... 9

5 Überprüfungsklausel .......................................................................................................................................... 10

6 Preisgestaltung und -bindung ......................................................................................................................... 10

7 Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung.......................................................................................... 10

8 Nachunternehmereinsatz ................................................................................................................................. 10

9 Salvatorische Klausel ........................................................................................................................................... 11

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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen ENTWURF Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

1 Zusammenfassender Überblick

Die Universität Hamburg (UHH) ist als Exzellenzuniversität mit rund 42.000 Studierenden und ca. 10.500 Mitarbeitenden nicht nur eine der forschungsstärksten und größten Universitäten Deutschlands – sie ist als Wirkungsstätte für Forschung, Lehre und Bildung vor allem auch eine moderne Wissensorganisation. Dieses Wissen wird heutzutage vornehmlich in Form von digitalen Informationen vorgehalten und mit Hilfe digitaler Tools verarbeitet und vermittelt.

Digitalisierung geht aber weit über die digitale Repräsentation von Informationen und ihre Verarbeitung mit digitalen Methoden hinaus: Im Sinne eines synergetischen Zusammenwirkens von analog und digital ist Digitalität längst fester Bestandteil der Studien-, Forschungs-, Lehr-, Lern-, Lebens- und Arbeitsrealität an der UHH.

Die entsprechende Digitalstrategie der UHH versteht sich als universitätsweiter Orientierungsrahmen für einen reflektierten Umgang mit den Chancen und Herausforderungen der digitalen Transformation sowie einer erfolgreichen Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben und -projekten.

Die UHH führt gem. § 17 VgV ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb als gemeinsame Beschaffung der Hochschulen der FHH gemäß § 4 VgV durch.

Das Projekt „Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Center” hat das Ziel, die Sicherheitsanforderungen der bestehenden IT der beteiligten Hochschulen durch einen geeigneten Dienstleister, sofern dies nicht durch interne Kapazitäten erfüllt wird, abzudecken.

Gegenstand dieser Vergabe sind durch die BWFG geförderte Managed Security Services inkl. des Aufbau und Betrieb eines an der UHH angesiedelten Security Operations Centers, welches den Anschluss der folgenden Hochschulen umfasst:

▪ Universität Hamburg (UHH) ▪ Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (HAW) ▪ Technische Universität Hamburg (TUHH) ▪ HafenCity Universität Hamburg (HCU) ▪ Hochschule für bildende Künste Hamburg (HfBK) ▪ Hochschule für Musik und Theater Hamburg (HfMT).

Neben den genannten staatlichen Hamburger Hochschulen können auch weitere wissenschaftliche Einrichtungen, insbesondere die Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky (SUB) Teil der Leistungserbringung werden.

Im Wesentlichen umfasst die Ausschreibung Leistungen in folgenden Bereichen:

▪ Computer Emergency Response Team (CERT)-Dienstleistungen ▪ Threat Intelligence ▪ Security Operations Center (SOC) ▪ Automatisierung von Reaktionen auf Sicherheitsvorfälle ▪ Incident Response (IR) ▪ Betrieb eines Security Information and Event Management (SIEM)-Systems ▪ Vulnerability-Scans und Vulnerability-Management

Übergeordnete Ziele: ▪ Sicherstellung eines ganzheitlichen Betriebs, der Überwachung sowie kontinuierlicher Verbesserung der Informationssicherheit und proaktiven Erhöhung des Sicherheitsniveaus an den Hamburger Hochschulen ▪ Frühzeitige Erkennung, Bewertung und angemessene Behandlung von Sicherheitsvorfällen ▪ Nachhaltige Reduzierung der Risiken für die IT-Systeme, Daten und Geschäftsprozesse der beteiligten Hamburger Hochschulen

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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen ENTWURF Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

2 Leistungsgegenstand

Gegenstand der Ausschreibung ist die Vergabe von IT-Dienstleistungen zur Unterstützung der Hamburger Hochschulen durch Managed Security Services inkl. eines Security Operation Center. Der Auftragnehmer erbringt Leistungen zur zentralen Erfassung, Überwachung, Analyse und Bewertung sicherheitsrelevanter Ereignisse innerhalb der IT-Umgebungen der beteiligten Hamburger Hochschulen. Hierzu zählen insbesondere der Betrieb von CERT-Dienstleistungen inkl. Threat Intelligence, SOC, Automatisierung von Reaktionen auf erkannte Sicherheitsvorfälle und Incident Response, Betrieb eines SIEMs sowie die Durchführung kontinuierlicher Schwachstellenscans einschließlich der Auswertung und Berichterstattung. Sämtliche benötigte Plattformen, Hardwareausstattungen und Lizenzen sind als Teil des Angebots darzustellen.

Das maximale Budget für die Leistungserbringung für alle staatlichen Hamburger Hochschulen exklusive weiterer beitretender wissenschaftlicher Einrichtungen über den gesamt möglichen Leistungszeitraum inkl. aller möglichen Optionen beträgt 5.630.000€ zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Wir gehen derzeit davon aus, dass dieses Projekt für die ersten vier Jahre ausreichend finanziert ist. Es ist nicht ausgeschlossen, dass weitere Finanzierungsmittel seitens der BWFG in den folgenden Jahren zur Verfügung gestellt werden.

2.1 Standardisiertes Projekt-Onboarding

Der Auftragnehmer trägt gemeinsam mit den beteiligten Hochschulen maßgeblich zur Ausgestaltung des Onboardings unterschiedlicher Hochschulen bei, welches insbesondere beinhaltet:

▪ Kickoff (ein Tag mit allen Stakeholdern zur Ausarbeitung der Projektplanung; abzunehmen durch den Auftraggeber; als Grundlage für Onboarding) ▪ Kommunikations- und Eskalationskonzept ▪ Festlegung des Informationsverbundes inkl. Schutzbedarfsanalyse und Identifikation kritischer Systeme und Prozesse ▪ Festlegung relevanter Risiken und Use-Cases ▪ Definition der Datenquellen ▪ Definition der Schnittstellen ▪ Anbindungen bestehender Systeme (XDR, SIEM, MDR, Logging-Systeme etc.) ▪ Data-Onboarding, Normalisierung und Integration-Engineering

2.2 Security Operations Center - SOC

Der Auftragnehmer betreibt ein 24/7 SOC. Die Leistungen umfassen:

▪ Betrieb eines 24/7 Managed Detection and Response (MDR) Services ▪ 24/7 aktive Sicherheitsüberwachung und Alert-Triage ▪ Beistellung von Netzwerksensorik inkl. aktivem Monitoring auf Basis eines souveränen Technologiestacks (im Kern Open Source, im Sourcecode auditierbar) ▪ Integration von bestehenden IT-Systemen ins Monitoring (insb. SIEM und Netzwerk) ▪ Implementierung einer Schnittstelle von der Netzwerksensorik zu bestehenden Systemen, um damit ein aktuelles Abbild der Assets darzustellen; inkl. Filtermöglichkeit auf definierte Subnetze ▪ Threat Hunting ▪ Bereitstellung von Indicators of Compromise ▪ Klassisches Fallbearbeitungsmanagement inkl. Kommunikation und Nachverfolgung der Ergebnisse (z.B. Anhand des MITRE ATT&CK-Frameworks oder vergleichbar) ▪ Zusätzliche Bedrohungsinformationen (Threat Intelligence) als Anreicherung für konkrete Fälle ▪ Pflege einer Usecase-Library, der Auftragnehmer verfügt bereits zu Vertragsbeginn über eine Standard- Use-Case-Bibliothek, die gemeinsam mit den beteiligten Hochschulen angepasst und erweitert wird ▪ Detection und Usecase-Engineering entlang der Bedarfe der Hochschulen ▪ Kontinuierliche Verbesserung auf Basis von PDCA (z.B. False-Positives etc.) ▪ Durchführung von Schwachstellenscans und Priorisierung der Ergebnisse in Absprache mit den Hochschulen ▪ Jährliche Durchführung Scans der gemanagten Endpoints mittels Thor-Scanner (Nextron) ▪ Definition eines kritikalitätsabhängigen Service Level Agreements mit den jeweiligen Hochschulen, Entwicklung eines gemeinsamen Standards

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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen ENTWURF Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers ▪ Im Rahmen des Onboardings wird gemeinsam mit der individuellen Hochschule entscheiden, welche optionalen Leistungsbestandteile zusätzlich zu den verpflichtenden Leistungsbestandteilen implementiert werden sollen (vgl. Ziffer 2.11).

2.3 DFN-CERT Integration

Der Auftragnehmer wirkt an der DFN-CERT-Integration mit, was insbesondere, jedoch nicht abschließend, folgende Tätigkeiten beinhaltet:

▪ Technische Integration ▪ Prozess Integration ▪ Abstimmung Kommunikationsstrukturen ▪ Koordination der Zusammenarbeit ▪ Qualitätsmanagement

2.4 Bereitstellung und Betrieb einer mandantenfähigen Hochschul-SIEM-Plattform sowie eines Portals

Der Auftragnehmer stellt und betreibt eine Datenplattform redundant in den Rechenzentren der UHH bzw. Partnern der UHH unter Anbindung der anderen Hochschulen. Das Portal kann bei den Hochschulen und beim Auftragnehmer betrieben werden, vorzugsweise bei den Hochschulen. Sämtliche benötigte Lizenzen sind als Teil des Angebots darzustellen. Betreibt eine Hochschule das Portal in eigener Zuständigkeit, stellt der Auftragnehmer dessen Maintenance (Updates, Patches) sicher. Die Anforderungen an diese Plattform sind unter anderem:

▪ Mandantenfähigkeit ▪ Möglichkeit zur Verarbeitung von täglich etwa 4-6 TB Daten sowie Verarbeitung der Daten in den nachfolgenden Prozessen, z.B. SOC ▪ Anbindung von Shibboleth, Keycloak und anderen Identity-Providern für SSO ▪ Logisch-technische Mandantentrennung ▪ Nutzerportal mit rollenbasiertem Zugriff auf Falldaten sowie Möglichkeit zur Interaktion mit dem SOC entsprechend der Hochschul-Usecases ▪ Es bestehen Rollen- und Berechtigungskonzepte ▪ Es bestehen Speicher- und Löschkonzepte ▪ Sämtliche Aktivitäten sind auditierbar geloggt ▪ Strategien für Gewährleistung von Hochverfügbarkeit o Redundante Infrastruktur o Regelmäßige Backups ▪ Es besteht ein Wiederherstellungskonzept ▪ Kontinuierliches Monitoring ▪ Update- und Upgrade-Konzept ▪ IT-Service-Management (ITSM) Prozesse ▪ Integration von ITIL-Standards

2.5 Central Services – Grundsätzliche Betriebsstrukturen

Die Lösung verfügt zusätzlich über eine Central Services-Komponente, die in den Rechenzentren der Hochschulen betrieben wird, die und unter Erfüllung der Compliance-Anforderungen die Bereitstellung sämtlicher Sensorik Informationen für die Wissenschaftler:innen (Forschung) der beteiligten Institutionen ermöglicht. Sämtliche benötigte Lizenzen sind als Teil des Angebots darzustellen. Als „beteiligte Institutionen" gelten die am Projekt teilnehmenden Hamburger Hochschulen und wissenschaftliche Einrichtungen, der Datenzugriff pro Hochschule muss individuell entschieden werden können.

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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen ENTWURF Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

Die zentralen Betriebsstrukturen umfassen insbesondere folgende Aspekte:

▪ Grundsätzlicher Betrieb und Entwicklung der Central Services (z.B. Qualitätssicherung, Verantwortlichkeiten) ▪ Forschungs- und Entwicklungsplattform (R&D Plattform) ▪ Datenschutzkonzept für die Forschungsintegration ▪ Zugriffskontrollen und Sicherheitsmaßnahmen ▪ Logging und Protokollierung aller relevanten Daten und Aktionen ▪ Definitionen und Export von anonymisierten und freigegebenen Daten ▪ Toolunabhängige Datenpipeline für Reporting und Lagebilderstellung ▪ Schulungen und Dokumentation, ▪ Update- und Upgrade-Konzept ▪ IT-Service-Management (ITSM) Prozesse ▪ Integration von ITIL-Standards

2.6 Sensorik und Telemetrie

Zur Erfassung, Überwachung und Auswertung von Daten aus verschiedenen Systemen und Quellen werden durch den Auftragnehmer im Rahmen der Sensorik und Telemetrie folgende Standards und Lösungen eingesetzt:

▪ Beistellung eigener Netzwerksensorik (auditierbarer souveräner Stack, siehe oben) ▪ Anbindung von Datenquellen für eine zentrale und umfassende Datenbasis ▪ OCSF-Standard ist für die normalisierte Speicherung zu verwenden ▪ Datenschutz und Sparsamkeit bei der Datenerfassung ▪ Integration eigener Detection-Lösungen und standardisierter Detection-Tools ▪ Anbindung verschiedener MDR- und XDR-Lösungen

2.7 Mitwirkungspflichten der Hochschulen

Die Hamburger Hochschulen gewährleisten in dem Zusammenhang die Mitwirkung, um einen reibungslosen und effizienten Ablauf sicherzustellen. Die Verpflichtung bezieht sich insbesondere, jedoch nicht abschließend, auf Folgendes:

▪ Benennung von Ansprechpersonen ▪ Es wird sichergestellt, dass die nötigen Zugänge und Accounts vorhanden sind ▪ Mitarbeit in Workshops ▪ Erteilung von Freigaben für Mitigation oder Abwehrmaßnahmen ▪ Abnahme produktionsreifer, einsatzbereiter Systeme ▪ Mitwirkung an Projektplänen und Einräumung von angemessenen Zeitfenstern für die Zusammenarbeit ▪ Es wird sichergestellt, dass für dieses Projekt erforderliche Schnittstellen zu notwendigen Datenquellen bestehen ▪ Test-Zeitfenster ▪ Bereitstellung der für den Betrieb des SOC erforderlichen Logs & Protokolldateien; Art und Umfang werden gemeinsam im Rahmen des Onboardings festgelegt ▪ Informationen zur Modellierung des Informationsverbundes

2.8 Governance & (IT)-Compliance (Datenschutz, Sicherheit, KI-Verordnung etc.)

Die Einhaltung von Governance- und Compliance-Anforderungen wird durch den Auftragnehmer durch folgende Nachweise und Dokumentationen sichergestellt:

▪ AVV – Nachweis der datenschutzrechtlichen Vereinbarung mit Partnern und Dienstleistern ▪ Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) – Dokumentation der implementierten Sicherheitsvorkehrungen zum Schutz der Daten ▪ Die Daten werden im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bzw. innerhalb der Europäischen Union (EU) gespeichert und verarbeitet. ▪ Nachweise für das ISMS (z.B. über Zertifizierungen, Audits, Dokumentationen etc.) ▪ Nachweise für Redundanz und Ausfallsicherheit

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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen ENTWURF Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers ▪ Nachweis einer sicheren Softwareentwicklung (z.B. Code Reviews, OWASP Secure Coding Practices, etc.) ▪ Kommunikationssprache Deutsch und Englisch ▪ Kernteam SOC und Incident Response Team müssen im Störfall innerhalb von maximal 24 Stunden reaktionsfähig und ggf. vor Ort bei der Auftraggeberin verfügbar sein. ▪ Eintrag auf der APT-Liste des BSI

2.9 Anforderungen an den Auftragnehmer und das eingesetzte Personal

Sicherheit: Der Auftragnehmer muss eine ISO 27001 oder gleichwertige Zertifizierung der Systeme nachweisen. Außerdem muss der Auftragnehmer ein Audit oder Attest für den Service Betrieb in C5, SOC 2 Typ 2 oder gleichwertig nachweisen. Zudem muss nachgewiesen werden, dass sich die Datenlokation für relevante Betriebs- und Logdaten innerhalb des EWR bzw. der EU befindet.

Betriebsfähigkeit: Der Auftragnehmer muss einen Nachweis über die 24/7 Betriebsfähigkeit erbringen, beispielsweise über die Vorlage des Konzeptes, des Personalschlüssels und Betriebsplans. Der Auftragnehmer muss Konzepte und Referenzen zum Nachweis der Mandantentrennung und -isolation vorlegen. Es müssen außerdem Nachweise zur Redundanz und dem BCM/BCP erbracht werden. Der Auftragnehmer muss über mindestens zwei Operationsstandorte verfügen.

DFN-CERT Integration: Der Auftragnehmer muss ein sauberes und dokumentiertes Konzept für die Verarbeitung und operative Integration von CERT-Informationen vorweisen.

Personal: Der Auftragnehmer muss über die fachliche, personelle und organisatorische Leistungsfähigkeit zur Erbringung ausgeschriebener Leistungen verfügen. Er hat sicherzustellen, dass alle Leistungen gemäß den vertraglichen Bedingungen sowie dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, qualifiziertes und zuverlässiges Fachpersonal einzusetzen, das über nachweisbare Kenntnisse und praktische Erfahrungen im Bereich IT-Sicherheit, insbesondere in der Erbringung von CERT-Dienstleistungen, im Betrieb von SIEM- und SOC-Leistungen, Incident Response sowie Vulnerability Management verfügt. Das eingesetzte Personal muss in der Lage sein, sicherheitsrelevante Ereignisse sachgerecht zu analysieren, zu bewerten und geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Datenschutz: Der Auftragnehmer hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) zur Gewährleistung der Informationssicherheit und des Datenschutzes umzusetzen. Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschließend: Verfahren zur Zugriffskontrolle, Protokollierung sicherheitsrelevanter Tätigkeiten sowie Maßnahmen zur Sicherstellung der Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der verarbeiteten Informationen.

Kommunikation: Der Auftragnehmer hat eine jederzeit nachvollziehbare Kommunikation sowie definierte Eskalations- und Meldewege sicherzustellen. Sicherheitsrelevante Ereignisse sind unverzüglich entsprechend der vertraglich vereinbarten Priorisierung zu melden und zu dokumentieren.

Vertraulichkeit: Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nötigen Anforderungen zur Verarbeitung von VS-NfD- Daten in seiner Infrastruktur, die mit VS-NfD Daten des Auftraggebers in Kontakt kommen könnte, zu erfüllen. Dies bedeutet insbesondere, dass die Mitarbeitenden des Auftragnehmers auf das Merkblatt zur Verarbeitung von VS-NfD-Daten verpflichtet werden.

Idealerweise stammt die Erfahrung aus dem öffentlichen Sektor und/oder dem Bereich Education.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen hersteller- und produktneutral zu erbringen, sofern keine abweichenden Festlegungen getroffen wurden, und die eingesetzten Verfahren und Prozesse kontinuierlich an den Stand der Technik anzupassen.

2.10 Zusammenarbeit & Reporting

Eine erfolgreiche Umsetzung setzt eine enge, transparente Zusammenarbeit zwischen Auftragnehmer und den Hochschulen sowie eventuellen weiteren Dienstleistern des Auftraggebers voraus.

Der Auftragnehmer arbeitet eng mit den zuständigen Fachabteilungen zusammen, die die fachliche Grundlage für die Prozesse liefern. Die übergreifende Steuerung und Koordination erfolgt durch das Projekt für einen hochschulübergreifenden IT-Betrieb. Im Rahmen des Projektes wird hierzu ein zentraler Anlaufpunkt seitens der Hochschulen definiert.

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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen ENTWURF Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers Von den eingesetzten Personen wird erwartet, dass sie kooperativ, transparent und lösungsorientiert mit allen Beteiligten zusammenarbeiten, sodass die Gesamtleistung reibungslos erbracht wird und Schnittstellen klar geregelt sind. Dies umfasst insbesondere die Zusammenarbeit mit:

▪ den Fachabteilungen der jeweiligen Hochschulen, ▪ den Informationssicherheitsbeauftragten der jeweiligen Hochschulen ▪ dem Regionalen Rechenzentrum (RRZ) ▪ ggf. durch den Auftragnehmer eingesetzten Unterauftragnehmern, ▪ weiteren externen Dienstleistern, die im Auftrag der Hochschulen tätig sind.

Zur Sicherstellung von Steuerungsfähigkeit und Transparenz gelten insbesondere folgende Anforderungen:

▪ gemeinsame Sprint-/Taktplanung und feste Abstimmungspunkte, ▪ transparente Kapazitätsplanung (parallele Bearbeitung mehrerer Prozesse), ▪ regelmäßiges Reporting (Status, Risiken, Durchlaufzeiten, vereinbarte Kenngrößen), ▪ Festlegung der Reporting-Details (Turnus, Formate) durch die Projektorganisation für einen hochschulübergreifenden IT-Betrieb

2.11 Kostenskalierung

Kostenschlüssel:

Die einzelnen Hochschulen nehmen die Vertragsleistung nicht unmittelbar zum Zeitpunkt des Vertragsbeginns in Anspruch (ausgenommen der UHH), sondern werden nach und nach über einen Zeitraum integriert. Aus diesem Grund ist die modulare Gestaltung der Kosten für die Leistungserbringung erforderlich, so dass die anfallenden Kosten zum jeweiligen Leistungsbezug und Zeitpunkt ersichtlich sind. Zu diesem Zweck sind in der nachfolgenden Tabelle zur Erstellung eines Kostenschlüssels durch den Auftragnehmer diesem die Größen der jeweiligen Hochschulen genannt.

Kosten und Preise:

Neben der Größe der jeweiligen Hochschule ist zu berücksichtigen, dass eine Integration einer Hochschule über einen Zeitraum stattfindet, weshalb die Kosten der einzelnen Leistungskomponenten – sofern möglich – separat zu beziffern sind.

Die Preise sind als Mischkalkulation zu verstehen. Zielsetzung pro Hochschule ist es, den Managed Services Katalog vollständig zu implementieren. Die Preiskalkulation berücksichtigt den Stand der Implementierung an den jeweiligen Hochschulen. Während die Implementierung an den jeweiligen Hochschulen nicht abgeschlossen ist, sind die Kosten entsprechend anzupassen. Dazu können einzelne Leistungsbestandteile wie z.B. IR- Dienstleistungen aufgeschlüsselt werden. Leistungen, die anlassbezogen oder wiederholt, z.B. Schwachstellenscans oder Ähnliches, beauftragt werden und nicht in einer Pauschale enthalten sind, müssen einzeln mit den zu erwartenden Kosten ausgewiesen werden.

Eine Abweichung der Kennzahlen der jeweiligen Hochschulen von bis zu 10 % soll in dem Angebot keine Auswirkung auf den Preis haben. Darüber hinaus sind als Kennzahlen der jeweiligen Hochschulen für die Kostenskalierung nur die Studierenden und das Personal heranzuziehen; universitätstypische Accounts wie beispielsweise Lehrbeauftragte sind nicht zu berücksichtigen.

Das Angebot ist so zu erstellen, dass andere wissenschaftliche Einrichtungen (z.B. SUB Hamburg) dies im Rahmen einer Öffnungsklausel nutzen können.

Nach erteiltem Zuschlag können die vereinbarten Leistungen jederzeit auch von anderen wissenschaftlichen Einrichtungen bezogen werden. Es ist jeweils die Zustimmung der Auftraggeberin und des Auftragnehmers zur Einbeziehung der wissenschaftlichen Einrichtung in diesen Vertrag erforderlich. Eine Verpflichtung der nachfolgend aufgeführten Bezugsberechtigten Leistungen aus dem zu schließenden Vertrag zu beziehen, besteht jedoch ausdrücklich nicht. Mit der Anzeige gelten die Bedingungen des geschlossenen Vertrages für die nach der jeweiligen Beitrittserklärung teilnehmende wissenschaftliche Einrichtung in gleicher Weise. Die zum Vertrag Beitrittsberechtigten sind beispielsweise: Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky (SUB).

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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen ENTWURF Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

HochschuleAnzahl PersonalAnzahl Studierende
UHH10.55542.195
HAW1.61016.420
TUHH7258.475
HCU1552.460
HfBK501.300
HfMT1451.800

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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen ENTWURF Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

VERTRAGSBEDINGUNGEN

1 Vertragsparteien

Der Vertrag beginnt mit Zuschlagserteilung und wird zwischen dem Auftragnehmer und der Universität Hamburg (Auftraggeberin) geschlossen.

Mit der Zuschlagserteilung werden von der Auftraggeberin die zur Vertragsdurchführung verantwortlichen Mitarbeitenden und deren Vertretungen schriftlich benannt. Die verantwortlichen Ansprechpersonen des Auftragsnehmers ergeben sich aus seinem Angebot.

Die Mitarbeitenden und Vertretungen beider Parteien sind für alle Fragen zur Durchführung des Vertrages zuständig und üben die Kontrolle über die Verfahrensabläufe aus.

2 Vertragsgrundlagen

Die folgenden Vertragsbestandteile kommen, insbesondere für den Fall, dass sich Widersprüche ergeben, in hier genannter Reihenfolge in jeweils gültiger Fassung zur Anwendung:

▪ landesrechtliche Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg ▪ vorliegende Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen ▪ Bestimmungen der dem Vergabeverfahren zu Grunde liegenden Vergabeunterlagen inkl. etwaiger Bieterkommunikation ▪ Zusätzliche Bedingungen für die Ausführung von Lieferungen und Dienstleistungen (ZVB) ▪ Allgemeine Bedingungen zur Ausführung von Lieferungen und Leistungen (VOL/B) ▪ Passender Vertrag (ggf. EVB-IT-Vertrag) ▪ Finales Angebot des Auftragnehmers, inkl. Anlagen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers (AGB) kommen nicht zur Anwendung.

3 Vertragslaufzeit

Vertragsbeginn ist direkt nach Zuschlagserteilung, voraussichtlich im 1. Quartal 2027.

Die Laufzeit des Vertrags beträgt zunächst 12 Monate. Die Auftraggeberin hat die Option zur mehrmaligen Verlängerung des Vertrags um jeweils weitere 12 Monate bzw. bis das unter Ziff. 11 angegebene Maximalbudget ausgeschöpft ist. Davon unbenommen ist die Fortsetzung des Vertrags zur Verfügungstellung weiterer Finanzierungsmittel durch die BWFG.

Die Universität Hamburg behält sich vor, im weiteren Verfahrensverlauf einen geeigneten Vertrag, ggf. nach EVB- IT-Muster, mit dem Auftragnehmer abzustimmen.

4 Kündigung

Die Auftraggeberin kann den jeweiligen Vertrag fristlos kündigen, wenn wichtige Gründe vorliegen, insbesondere wenn der Auftragnehmer:

▪ den Mitarbeitern seines Betriebes, die ihnen tariflich oder gesetzlich zustehenden Leistungen ganz oder teilweise vorenthält, oder wenn er in sonstige Weise gegen tarifliche Bestimmungen oder Vorschriften verstößt, ▪ die übernommene Leistung nicht zu dem von der Auftraggeberin benannten Zeitpunkt beginnt oder nicht in der vereinbarten Zeit, Art und Weise ausführt und trotz schriftlicher Mahnung nicht Abhilfe schafft, ▪ schuldhaft gegen seine sich aus den Vertragsgrundlagen resultierenden Verpflichtungen verstößt, ▪ oder wenn sonstige schwerwiegende Gründe vorliegen.

Die Kündigung bedarf der Schriftform.

UHH_2026020_VVfmTnW Seite 9 von 11

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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen ENTWURF Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

5 Überprüfungsklausel

Die Parteien vereinbaren Evaluierungsgespräche nach 6 Monate, 9 Monaten und anschließend mindestens jährlich durchzuführen, in denen Aspekte der gemeinsamen Zusammenarbeit eruiert werden sollen. Dies beinhaltet auch Gespräche über die Vergütung, sofern sich der Preis, basierend auf dem vom Statistischen Bundesamt jeweils ermittelten Preisindex für IT-Dienstleistungen seit Vertragsbeginn verändert hat (Preisänderungen bedürfen stets das gegenseitige Einvernehmen). Die Ergebnisse der Gespräche werden protokolliert (Textform ausreichend).

Im Falle von festgestellten Defiziten in der aktuellen Vertragsbeziehung erhalten beide Seiten die Möglichkeit, festgestellte Defizite bis zum nächsten Evaluierungstermin zu beheben.

Bestehen nach angemessener, ggf. mehrmaliger, Fristsetzung weiterhin Defizite im Vertragsverhältnis, behält sich die Auftraggeberin ein außerordentliches Kündigungsrecht i. S. v. § 132 Abs. 2 Nr. 4 lit. a.) GWB i. V. m. § 132 Abs. 2 Nr. 1 GWB vor.

6 Preisgestaltung und -bindung

Die angebotenen Netto-Preise sind bindend, wonach der Auftragnehmer vergütet wird. Die Preise enthalten alle zu erwartenden Kosten der zu erbringenden Leistungen des Auftragnehmers. Außerordentliche Kosten werden nur nach vorheriger Genehmigung durch die Auftraggeberin übernommen.

7 Zahlungsbedingungen und Rechnungsstellung

Die Rechnung ist an die von der Auftraggeberin benannte Adresse zu versenden. Die Zahlung des Rechnungsbetrages erfolgt nach Erfüllung der vertragsgemäßen Leistung monatlich rückwirkend und Eingang der nachprüfbaren, ordnungsgemäßen Rechnung auf der die Steuernummer angegeben ist, fristgerecht, spätestens nach 30 Tagen netto, ohne Abzug. Rechnungen müssen eine Einzelaufstellung des Leistungsnachweises (durchgeführte Tätigkeiten) des Auftragnehmers beinhalten.

8 Nachunternehmereinsatz

Der Einsatz von Unterauftragnehmern bedarf grundsätzlich der Zustimmung durch die Auftraggeberin. Mit dem Angebot sind durch den Bieter in einer gesonderten, als solche gekennzeichnete Unterlage bzw. in einem gesonderten Kapitel Angaben darüber zu machen, welche (Teil-) Leistungen voraussichtlich an welchen Nachunternehmer (Unterauftragnehmer) abgegeben werden sollen.

Ist der Einsatz von Unterauftragnehmern vorgesehen, sichert der Bieter die Einhaltung der Bestimmungen zur

Vergabe von Unteraufträgen nach § 36 VgV zu.

Der Bieter verpflichtet sich weiter:

➢ bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen als Unterauftragnehmer zu beteiligen, soweit dies mit der vertragsmäßigen Ausführung des Auftrages vereinbar ist. ➢ die Unterauftragnehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. ➢ bei der Weitervergabe von Dienstleistungen mindestens die Allgemeinen Vertragsbedingungen der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL/B), zum Vertragsbestandteil zu machen. ➢ den Unterauftragnehmern die für den Auftragnehmer geltenden Pflichten der §§ 3, 3a, 5, 7 und 10 HmbVgG aufzuerlegen und ihre Beachtung zu kontrollieren. ➢ den Unterauftragnehmern keine ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Bieter und der Auftraggeberin vereinbart sind bzw. vereinbart werden sollen. ➢ auf Verlangen der Auftraggeberin einen schriftlichen Nachweis zu erbringen, dass die vorgenannten Bedingungen mit den eingesetzten Unterauftragnehmern vereinbart wurden, spätestens jedoch mit Zuschlagserteilung.

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Leistungsbeschreibung und Vertragsbedingungen ENTWURF Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

9 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, berührt dies nicht die Wirksamkeit des restlichen Vertrages.

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Kontaktdaten Vergabestelle:

Versionsnummer: 1.0 vom 19.08.2026 Universität Hamburg Finanz- und Rechnungswesen Verfahrensart: Verhandlungsverfahren Einkauf und Dienstreisen mit Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV Strategischer Einkauf Mittelweg 124 20148 Hamburg Titel: Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers strategischereinkauf@uni-hamburg.de

Art der Leistung: Dienstleistungsauftrag

Vergabenummer: UHH_2026020_VVfmTnW / Aktenzeichen: 910.1404-2026/020

TEILNAHMEANTRAG

Wir, ich, die,

Vollständige Firmenbezeichnung des Bewerbers bzw. Vor- und Zuname

Straße, Hausnummer

Postleitzahl, Ort

beantrage(n) hiermit die Zulassung als Bieter im o.g. Vergabeverfahren.

  1. Bestandteile des Teilnahmeantrags sind neben diesem Antragsschreiben die folgenden Unterlagen in der jeweils geltenden Fassung und Reihenfolge:

 Landesrechtliche Bestimmungen der Freien und Hansestadt Hamburg  Teilnahmebedingungen und Verfahrensablauf, inkl. dort genannter Verfahrensgrundlagen (insbes. ZVB, BWB, VOL/B), Unterlagen und Anlagen

sowie die folgenden Anlagen:

(1) Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung

(2) Eigenerklärung über die Einhaltung des Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022-576

(3) Vorstellungsunterlage des Bewerbers

(4) Referenznachweis(e) des Bewerbers

(5) ………………………………………………………………………………………………………. (Möglichkeit zur Ergänzung durch Bewerber)

(6) ………………………………………………………………………………………………………. (Möglichkeit zur Ergänzung durch Bewerber)

(Optional: nur, wenn zutreffend bitte eindeutig ankreuzen) Erklärung der Bietergemeinschaft, inkl. dazugehöriger Anlagen

UHH_2026020_VVfmTnW Seite 1 von 2

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Teilnahmeantrag Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

  1. Kontaktdaten

Die Vergabestelle nimmt den Kontakt zu uns bitte über folgende Hauptansprechperson auf:

Name, Vorname ……………………………………………………………………………………………………

Position ……………………………………………………………………………………………………

Telefon ……………………………………………………………………………………………………

E-Mail-Adresse ……………………………………………………………………………………………………

  1. Erklärung zum Teilnahmeantrag

Wir erklären, dass

 alle im Vordruck Eigenerklärung über die Eignung und Auftragsausführung gemachten Angaben vollständig, zutreffend und Bestandteil dieses Antrags sind.

 alle Leistungen im eigenen Betrieb ausgeführt werden sollen, sofern den Anlagen keine anderweitige Unterlage bzgl. des vorgesehenen Einsatzes von Nach-/ Unterauftragnehmern beigefügt ist.

 zugegangene Änderungen der Teilnahmeunterlagen Gegenstand dieses Antrags sind.

  1. Einreichung

Uns ist bekannt, dass

 fehlende oder falsche Erklärungen in diesem Vordruck einen Ausschluss von laufenden und künftigen Vergabeverfahren und/ oder eine Vergabesperre sowie die Kündigung eines bereits geschlossenen Vertrags zur Folge haben kann,

 Teilnahmeanträge, die nicht den formalen Anforderungen des § 53 VgV entsprechen, zwingend ausgeschlossen werden und

 unvollständig oder unrichtig ausgefüllte Teilnahmeanträge, fehlende Nachweise sowie unzulässige Änderungen des Bewerbers an den Teilnahmeunterlagen zum Ausschluss vom Wettbewerb führen können.

Ort, Datum, Stempel und persönliche Unterschrift des Bewerbers (Vor- und Zuname in Druckschrift)

UHH_2026020_VVfmTnW Seite 2 von 2 28

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung

Eignungsvordruck

Eigenerklärungen über die Eignung und Auftragsausführung gemäß § 7 HmbVgG sowie § 35 UVgO oder § 48 VgV

Dieser Vordruck ist Teil der Vergabeunterlagen zum

Vergabeverfahren: Managed Security Services und Aufbau eines Security Operation Centers

Vergabe-Nr.: UHH_2026020_VVfmTnW Verfahrensart (§ 8 UVgO; § 14 VgV): V erhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb (EU)

Ausfüllhinweise für den Teilnehmer Dieser Vordruck enthält die erforderlichen Eigenerklärungen für den vorläufigen Nachweis über die Eignungs- anforderungen (Nr. 1-2), das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (Nr. 3) und die geforderten Ausführungsbe- dingungen (Nr. 4).

Der Teilnehmer (Bewerber oder Bieter) gibt die geforderten Eigenerklärungen mit Einreichung dieses Vordrucks bei der Vergabestelle ab und macht ggf. weitere Angaben durch Ankreuzen oder Eintragung (siehe jeweils die Bearbeitungshinweise). Er bestätigt die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben durch seine Unterschrift oder Namensangabe am Ende des Vordrucks. Er muss den Vordruck mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb) bei der Vergabe- stelle einreichen.

Hinweis: Wird der Vordruck im Namen einer Bietergemeinschaft (siehe § 32 UVgO oder 43 VgV) abgegeben, erfolgen die Angaben zu den Nr. 1-2 und 4-5 für die Bietergemeinschaft als Gesamtheit und zu Nr. 3 für jedes einzelne Mitglied der Bietergemeinschaft, und es ist zusätzlich der Vordruck Bietergemeinschaft einzureichen.

Die Vergabestelle wird die Eigenerklärungen vor der Zuschlagserteilung ggf. durch entsprechende Registerabfragen verifizieren. Auch muss der Teilnehmer die geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen zur Bestätigung seiner Eigenerklärungen fristgerecht vorlegen (nach Wahl der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag, dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen; siehe dazu den Vordruck Aufforderung Angebotsabgabe). Auf gesonderte Anforderung muss ein Teilnehmer auch alle geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen für seine Nachunternehmer vorlegen.

Hinweis: Teilnehmer mit Sitz im Ausland legen jeweils vergleichbare Nachweise vor. Fremdsprachige Bescheinigungen oder Erklärungen werden nur in deutscher Übersetzung berücksichtigt.

Eignungsanforderungen (§§ 31 ff. UVgO oder §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV)

• Angaben bei Präqualifizierung:

Nach § 122 Abs. 3 GWB kann ein Teilnehmer seine Eignung teilweise auch durch Teilnahme an einem Präqua- lifikationssystem nachweisen (https://amtliches-verzeichnis.ihk.de/).

Eine Präqualifizierung besteht nein

ja Ich/Wir nehme/n an folgendem Präqualifikationssystem teil:

Die PQ-Nummer und der dazugehörige Code lauten:

Die von der Präqualifizierung nicht erfassten Angaben, Nachweise und Unterlagen (insbesondere Nr. 4) blei- ben weiterhin vorzulegen. • Angaben für Registerabfragen: Die Vergabestelle ist gem. § 6 WRegG vor der Erteilung des Zuschlags verpflichtet oder berechtigt, eine Abfrage beim Wettbewerbsregister (WRegG v. 18.07.2017, BGBl. I S. 2739) durchzuführen. Dazu werden folgende Angaben gemacht: (Bearbeitungshinweis: Bietergemeinschaften müssen die Angaben für jedes Mitgliedsunternehmen einzeln machen.) Unternehmen (Firma/Name, Sitz/Postanschrift, Rechtsform):

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung

Registergericht oder Genehmigungsbehörde:

Handelsregisternummer: (s. Nr. 1) oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde:

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.): (falls vorhanden)

Wirtschafts-Identifikationsnummer (falls vorhanden)

  1. Fachkunde

Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (§ 33 UVgO; § 44 VgV) werden folgende Angaben gemacht: • Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister Ihres Sitzes oder Wohnsitzes (§ 44 VgV)

Ich bin/Wir sind eingetragen im Handelsregister

Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.

Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen folgende Unterlagen vorgelegt: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in Berufsregister/Handwerksrolle/Industrie- und Handelskammer. • Ich/Wir werde/n schon jetzt die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitgliedschaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV der Vergabestelle vorlegen:

• Ich/Wir werde/n die nachstehenden zusätzlichen Unterlagen über meine/unsere Berechtigung oder Mitglied- schaft zur Dienstleistungserbringung nach § 44 Abs. 2 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:

  1. Leistungsfähigkeit

Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 45 VgV) werden folgende Angaben gemacht: • Ich/Wir erkläre/n, über die zur Leistungsausführung erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitä- ten zu verfügen und auf Verlangen geeignete Unterlagen als Nachweis vorzulegen. • Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren: (Bearbeitungshinweis: Bitte konkrete Jahreszahlen angeben!)

Die vorstehenden Zahlen werden auf Verlangen durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachgewiesen. • Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 45 Abs. 4 VgV auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorlegen:

Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (§ 33 UVgO; § 46 VgV) werden fol- gende Angaben gemacht: • Ich/Wir erkläre/n, über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichend Erfahrung zu verfügen, um den Auftrag in der geforderten Qualität auszuführen. Als Nachweis werden schon jetzt folgende Unterlagen vorgelegt: Als Nachweis werden auf Verlangen der Vergabestelle geeignete Unterlagen vorgelegt.

Eignung – 10/2023 2 von 7 30

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung • Referenzen über vergleichbare Leistungen:

Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren vergleichbare Leistungen ausgeführt.

Zur Bestätigung werden geeignete Referenznachweise (bei Teilnahmewettbewerb mit dem Teilnahmeantrag, ansonsten auf Verlangen) aus den letzten drei / Jahren vorgelegt, die mindestens die Art der Leistung, die Auftragssumme, den Zeitraum der Auftragsausführung und den Ansprechpartner angeben.

Ich/Wir habe/n in den letzten drei Jahren keine vergleichbare Leistungen ausgeführt, bin/sind aber aus den folgenden Gründen dennoch geeignet, den Auftrag auszuführen:

• Ich/Wir werde/n die nachstehenden sonstigen Unterlagen nach § 46 Abs. 3 VgV der Vergabestelle vorlegen:

Nimmt ein Teilnehmer zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unter- nehmen in Anspruch (sog. Eignungsleihe nach § 34 UVgO oder § 47 VgV), gilt Folgendes:

(Bearbeitungshinweis: Die Eignungsleihe ist strikt von der Inanspruchnahme von Unterauftragnehmern abzugrenzen. Die Eig- nungsleihe betrifft nur die Übernahme von Arbeitsmitteln und Know-How von Drittunternehmen, jedoch nicht die teilweise Leistungserbringung durch diese. Jedoch kann ein Unternehmen, das als Unterauftragnehmer eingesetzt wird, immer auch für die Eignungsleihe in Anspruch genommen werden.) • Zulässigkeit der Eignungsleihe Die Eignungsleihe ist ohne Einschränkung nach § 34 UVgO oder § 47 VgV zulässig. Die Eignungsleihe ist beim vorliegenden EU-Vergabeverfahren für folgende kritische Aufgaben ausge- schlossen (§ 47 Abs. 5 VgV):

• Zusätzliche Angaben bei einer zulässigen Eignungsleihe (vom Teilnehmer anzukreuzen):

Hinweis: Bei der Eignungsleihe erstreckt sich die Eignungsprüfung auf jedes Unternehmen („Eignungsleiher“), dessen sich der Teilnehmer zum Nachweis seiner Eignung bedient.

Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden keine Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht.

Zum Nachweis der Leistungsfähigkeit werden Kapazitäten anderer Unternehmen beansprucht.

Folgende Eignungsleiher werde/n ich/wir für folgende Leistungsteile in Anspruch nehmen (einschließlich solcher Unterauftragnehmer, die ich/wir ebenfalls für die Eignungsleihe verwende/n):

Hinweis: Die fehlende oder unvollständige Benennung führt zwingend zum Ausschluss vom Wettbewerb.

Eignungsleiher eignungsrelevanter Leistungsteil Name/Firma, Anschrift, Geschäftsführung nach Art und Umfang anzugeben

Ich/Wir verfüge/n über die Mittel jedes Eignungsleihers (§ 34 Abs. 1 UVgO oder § 47 Abs. 1 VgV). Ein geeigneter Nachweis hierüber wird auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle unverzüglich vorgelegt.

Hinweis: Die geforderten Erklärungen, Nachweise und Unterlagen aus Nr. 2-3 des Vordrucks sollen auf gesondertes Verlangen unverzüglich für jeden Eignungsleiher vorgelegt werden (§ 34 Abs. 2 UVgO oder § 47 Abs. 2 VgV).

Ich/Wir hafte/n gemeinsam mit dem Eignungsleiher für die Auftragsausführung (§ 34 Abs. 3 UVgO oder §47 Abs. 3 VgV). Diese Haftungserklärung ist von entsprechenden Vollmachten jedes Eignungsleihers gedeckt, die der Vergabestelle auf gesondertes Verlangen unverzüglich vorgelegt werden.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung

  1. Ausschlussgründe

Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen, insbesondere nach den §§ 123, 124 GWB, werden folgende Angaben gemacht:

(Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Zutreffendes ankreuzen. Die §§ 123ff. GWB sind unter: http://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html abrufbar.)

a.) Ausschlussgründe nach dem GWB

Für mein/unser Unternehmen liegt kein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor.

Für mein/unser Unternehmen liegt ein Ausschlussgrund des § 123 GWB oder § 124 GWB vor, aber es wurden folgende Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB ergriffen, die die Zuverlässigkeit des Unterneh-mens wieder herstellen (Hinweis: Teilnehmer oder Bieter muss Ausschlussgrund und Selbstreinigungsmaßnahme be-nennen):

Ich/Wir füge/n zum Nachweis entsprechende Unterlagen und Erläuterungen bei. Mir/Uns ist bekannt, dass fehlende Nachweise zum Ausschluss aus dem laufenden Vergabeverfahren führen können.

b.) Ausschlussgründe nach weiteren Gesetzen; Beachtung weiterer rechtlicher Vorgaben

Es liegen keine der Ausschlussvoraussetzungen nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (SchwarzArbG), § 21 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG), § 19 des Mindestlohngesetzes (MiLoG), § 98c des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) sowie § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) vor. Das Preisrecht (insbes. VO PR 30/53 vom 21.11.1953 in gültiger Fassung) wurde beachtet.

  1. Ausführungsbedingungen

Zu den Ausführungsbedingungen nach den §§ 3, 3a, 3b und 7 des Hamburgischen Vergabegesetzes (HmbVgG) werden folgende Angaben gemacht:

• Tariftreue und Mindestlohn nach § 3 HmbVgG (Nur bei Dienstleistungen auszufüllen.)

Ich/Wir werde/n im Fall der Auftragserteilung das Tarifvertragsgesetz, das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz und andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte beachten (§ 3 Abs. 1 u. 2 HmbVgG).

Mein/Unser Unternehmen entlohnt seine Beschäftigten

Hinweis: Zutreffendes ist durch den Teilnehmer anzukreuzen. nach folgendem allgemeinverbindlichen Tarifvertrag, an den es nach Arbeitnehmerentsendegesetz ge- bunden ist: nach folgendem Tarifvertrag: (ohne Auszubildende) bei der Leistungsausführung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ein Mindestlohn nach § 1 Abs. 2 Mindestlohngesetz (MiLoG vom 11.08.2014, BGBl. I S. 1348) in der jeweils geltenden Fassung, da es keinem Tarifvertrag unterliegt (§ 3 Abs. 2 HmbVgG).

Mein/Unser Unternehmen beschäftigt keine Mitarbeiter, sodass sich die Frage nach einer Tarifbindung oder Verpflichtung zur Zahlung des Mindestlohnes nicht stellt.

Im Hinblick auf die Tariftreue und den Mindestlohn habe ich folgende gesetzlichen Anforderungen zur Kenntnis genommen und bestätige dies mit meiner Unterschrift am Ende der Erklärung:

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[Seite 36]

Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung

  1. Bei der Leistungsausführung durch Leiharbeiter bin/sind ich/wir verpflichtet dafür zu sorgen, dass der Verleiher seinen Beschäftigten bei der Leistungsausführung das gleiche Arbeitsentgelt gewährt wie ver- gleichbaren Arbeitnehmern meines/unseres Unternehmens (§ 3 Abs. 3 HmbVgG).
  2. Ich bin/Wir sind verpflichtet vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen über die eingesetzten Be- schäftigten bereitzuhalten. Auf gesondertes Verlangen werden sie dem Auftraggeber vorgelegt und Einblick in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen sowie die geschlossenen Unteraufträge gewährt. Die Beschäftigten wurden auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hingewiesen (§10 HmbVgG).
  3. Ich bin/Wir sind verpflichtet bei der Leistungsausführung nur Unterauftragnehmer einzusetzen, die sich verpflichten, ihren Beschäftigten (ohne Auszubildende) die vorgenannten Mindestentgelte nach Tarif oder Mindestlohngesetz zu zahlen und vollständige und prüffähige Entgeltabrechnungen bereitzuhal- ten. Ich/Wir werde/n die Einhaltung dieser Vorgaben kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG).

• Sozialverträgliche Beschaffung nach § 3a HmbVgG Die Sozialverträgliche Beschaffung nach § 3a HmbVgG umfasst folgende Warengruppen: 1.Bekleidung: Arbeitskleidung, Uniformen etc. (z.B. T-Shirts, Hemden, Hosen, Schuhe) 2.Stoffe und Textilwaren (z.B. Vorhangstoffe, Teppiche) 3.Naturkautschuk-Produkte (z.B. Einmal-/Arbeitshandschuhe, Reifen, Gummibänder) 4.Lederwaren, Gerbprodukte (z.B. Botentaschen) 5.Spielzeuge 6.Sportartikel (z.B. Bälle, Schläger, weiteres Zubehör) 7.Natursteine 8.Produkte mit Materialanteilen aus Nr.2-4, soweit überwiegend Materialien aus einer Warengruppe

Die Leistungsausführung betrifft eine oder mehrere der vorgenannten Warengruppen. Ich/wir vereinbaren als vertragliche Nebenpflicht, die Leistung ausschließlich mit Waren auszuführen, die nachweislich unter Beachtung oder nach meiner/unserer Zusicherung unter der bestmöglichen Beachtung der ILO-Kernarbeitsnormen (https://www.ilo.org/berlin/arbeits-und-standards/kernarbeitsnormen/lang-- de/index.htm) gewonnen oder hergestellt worden sind (§ 3a Abs. 2 HmbVgG). Als Nachweis ist dieser Erklärung beigefügt (z.B. unabhängige Zertifizierung, Selbstverpflichtung, Verhaltenskodex o.ä.):

Soweit die Leistungsbeschreibung dies verlangt, wird die Lieferung fair gehandelte Produkte betreffen (§ 3a Abs. 4 HmbVgG). Als Nachweis ist dieser Erklärung beigefügt (z.B. Gütezeichen):

• Umweltverträgliche Beschaffung nach § 3b HmbVgG Die Lieferleistung betrifft kein Holz als Rohstoff.

Der Rohstoff Holz ist Bestandteil der Lieferleistung. Dazu erkläre/n ich/wir verbindlich: Ich werde nur Holz verwenden, das aus deutscher oder europäischer Forstwirtschaft stammt. Den Nachweis werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. Ich werde nur Holz verwenden, das nach FSC („Forest Stewardship Council“) oder PEFC („Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes”) zertifiziert ist. Zur Information über die Standards siehe www.fsc-deutschland.de und www.pefc.de. Das Zertifikat werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. Ich werde nur Holz verwenden, das gleichwertig zertifiziert ist, nämlich nach:

Der Nachweis der Gleichwertigkeit wird durch eine Prüfung des Johann Heinrich von Thünen-Instituts in Hamburg oder des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Bonn erbracht. Das Zertifikat werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen. ☐ Ich werde nur Holz verwenden, das die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt. Der Nachweis der Erfüllung wird durch eine Prüfung des Johann Heinrich von Thünen-Instituts in Hamburg oder des Bundesamtes für Naturschutz (BfN) in Bonn erbracht. Den Nachweis werde/n ich/wir bei der Anlieferung von Holz am Leistungsort vorlegen.

Hinweis: Etwaige weitere Nachweise zur Einhaltung der in den Vergabeunterlagen geforderten umweltbezogenen An- forderungen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen.

Eignung – 10/2023 5 von 7 33

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung • Sonstige Anforderungen Mit der Unterschrift unter dieses Formular, erkläre/n ich/wir, das ich/wir zur Kenntnis genommen habe/n, dass ich/wir verpflichtet sind/bin:

  1. die gesetzlichen Pflichten zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen (Kranken-, Unfall-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) ordnungsgemäß zu erfüllen (§ 128 Abs. 1 GWB).

Zur Bestätigung werden auf gesondertes Verlangen entsprechende Nachweise vorgelegt, z.B.

  • eine aktuelle Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
  • eine Bescheinigung der Berufsgenossenschaft oder des Versicherungsträgers zum Nachweis der ordnungsgemäßen Beitragszahlung, die nicht älter als 12 Monate sein darf,
  • ggf. eine Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamts.
  1. Leistungen nur auf Unterauftragnehmer zu übertragen, die sich zur Einhaltung der §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verpflichtet haben, und deren Einhaltung zu kontrollieren (§ 5 Abs. 4 Nr. 4 HmbVgG) sowie alle in Nr. 4 geforderten Nachweise vor Auftragserteilung (§ 7 Abs. 2 HmbVgG) sowie alle übrigen Nachweise auf gesondertes Verlangen vorzulegen.

  2. Angaben zur Statistik • Unternehmensgröße und Mittelstandsförderung (Pflichtangabe) Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein Kleinstunternehmen: bis 9 Beschäftigte und bis 2 Millionen Euro Jahresumsatz Kleines Unternehmen: bis 49 Beschäftigte und bis 10 Millionen Euro Jahresumsatz Mittleres Unternehmen: bis 249 Beschäftigte und bis 50 Millionen Euro Jahresumsatz Großunternehmen: über 249 Beschäftige oder über 50 Millionen Euro Jahresumsatz

Hinweis: Die Einordnung der Unternehmensgröße orientiert sich an der EU-Empfehllung- 2003/361 zu KMUs

• Nationalität des Eigentümers (Pflichtangabe nur für EU-Verfahren) Angaben sind nur erforderlich für EU-Verfahren und soweit Ihr/Ihre Unternehmen nicht börsennotiert ist/sind. Staatsangehörigkeit(en) des wirtschaftlichen Eigentümers meines/unseres Unternehmens:

Mein/unser Unternehmen ist börsennotiert (Angabe zur Nationalität des Eigentümers entfällt)

Hinweis: Die Nationalität des Eigentümers Ihres Unternehmens können Sie beispielsweise dem Transparenzregister oder anderen Registern zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung entnehmen.

• Start-up-Kennzeichnung (freiwillige Angabe)

Bei meinem/unseren Unternehmen handelt es sich um ein Start-up im Sinne der u. a. Definition:

ja nein Definition: Ein Start-up liegt vor, wenn das Unternehmensalter weniger als 10 Jahre beträgt und das Unternehmen ein schnelles Wachstum plant und/oder hochinnovativ ist. Hinweis: Für Fragen/Hilfestellung zu Ihrer Selbsteinschätzung bietet Ihnen Staatup e. V. kostenfreie Unterstützung. Nutzen Sie dafür bitte folgende E-Mailadresse als Anlaufstelle: mitgestalten@staat-up.net.

Ich/Wir bestätige/n die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden Eigenerklärungen. Mir/Uns sind die Sanktionsmöglichkeiten des § 11 HmbVgG bei schuldhafter Nichterfüllung der Pflichten aus §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG bekannt (Vertragsstrafe, Kündigung und Rücktritt vom Vertrag). Mir/Uns ist bekannt, dass eine falsche, unvollständige oder unterlassene Erklärung oder Angabe zum Aus-schluss vom Wettbewerb führen kann.

Eignung – 10/2023 6 von 7 34

[Seite 38]

Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 04 Eignung

Mir/Uns ist bekannt, dass alle in diesem Vordruck geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen vollständig und fristgerecht (nach Wahl der Vergabestelle mit dem Teilnahmeantrag, dem Angebot oder auf gesondertes Verlangen) vorzulegen sind. Andernfalls kann die Vergabestelle berechtigt sein, das Angebot vom Wettbewerb auszuschließen (§ 7 Abs. 1 HmbVgG i.V.m. § 41 UVgO oder § 56 VgV).


(Ort, Datum) (Unterschrift/en) – siehe Hinweis unten –

Hinweis: Wird diese Erklärung zusammen mit dem Teilnahmeantrag oder dem Angebot elektronisch über das eVerga- besystem oder per E-Mail abgegeben, genügt hier die Angabe des Namens der handelnden Person. In allen anderen Fällen (z.B. Abgabe in Papierform; elektronische Abgabe nicht zusammen mit dem Angebot) sind hier der Firmenstempel und eine rechtsverbindliche, eigenhändige Unterschrift des Teilnehmers erforderlich.

Eignung – 10/2023 7 von 7 35

[Seite 39]

Kontaktdaten

Versionsnummer: 1.0 vom 19.08.2026

Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit Finanz- und Rechnungswesen Teilnahmewettbewerb nach § 17 VgV Einkauf und Dienstreisen Strategischer Einkauf Titel: Managed Security Services und Aufbau Mittelweg 124 20148 Hamburg eines Security Operation Centers strategischereinkauf@uni-hamburg.de Art der Leistung: Dienstleistungsauftrag

Vergabenummer: UHH_2026020_VVfmTnW / Aktenzeichen: 910.1404-2026/020

Eigenerklärung über die Einhaltung des Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 gemäß Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Wir, die/ Ich,

Vollständige Firmenbezeichnung des Bewerbers/ Bieters bzw. Vor- und Zuname

Straße, Hausnummer

Postleitzahl, Ort

erkläre(n) hiermit,

 dass für mein/ unser Unternehmen keine der in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 genannten Sachverhalte zutreffen und  ich/ wir nicht gegen die in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 genannten Regelungen verstoßen.

Ich verpflichte mich/ Wir verpflichten uns weiterhin,

 bei der Ausführung der auf der Grundlage dieses Vergabeverfahrens zu erbringenden Bau- oder Dienst- / Lieferleistungen die in Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022/576 genannten Regelungen einzuhalten bzw. deren Einhaltung sicherzustellen.

Hinweis: Verboten sind nicht lediglich Auftragsvergaben an RUS Unternehmen i.S.d. Vorschrift, sondern auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises (soweit mehr als 10% des Auftragswertes auf betroffene Unternehmen entfallen).

Ort, Datum, Stempel und persönliche Unterschrift des Bewerbers/ Bieter s (Vor- und Zuname in Druckschrift)

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Art. 5k VO (EU) 2022/576* der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren

Abs (1)

Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter die Artikel 7 und 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU und unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:

a) russische Staatsangehörige oder in Russland niedergelassene natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,

b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder

c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln, auch solche, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.

Abs (2)

Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für

a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,

b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,

c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,

d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.

e) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union, oder

f) den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Kohle und anderen festen fossile Brennstoffen, die in Anhang XXII aufgeführt sind, bis 10. August 2022.

Abs (3)

Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.

Abs (4)

Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.

  • = Hervorhebung nur hier Seite 2 von 2

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 12 Bietergemeinschaft

Erklärung der Bietergemeinschaft

Vergabeverfahren:

Liefer-/Dienstleistung: (wie Aufforderung Angebotsabgabe)

Hinweis: Dieser Vordruck ist von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft stets in Papierform auszufüllen und zu unterschrei- ben und sodann vom bevollmächtigten Vertreter an die Vergabestelle zu übermitteln!

I. Das Angebot erfolgt durch eine Bietergemeinschaft aus den Mitgliedern: (Name / Firma und Anschrift)

II. Die Bietergemeinschaft hat sich vor der Aufforderung zur Angebotsabgabe gebildet, am

III. Der bevollmächtigte Vertreter für die Vertragsdurchführung ist: (Name und Anschrift)

IV. Die Bietergemeinschaft wurde aus den folgenden unternehmerischen Gründen gebildet:

V. Jedes Mitglied der Bietergemeinschaft erklärt:

  1. Der bevollmächtigte Vertreter vertritt die Mitglieder gegenüber der Auftraggeberin rechtsverbindlich.
  2. Die Erklärungen des bevollmächtigten Vertreters im Vordruck Eignung in Bezug auf die Bietergemeinschaft bzw. jedes einzelne Mitglied sind zutreffend.
  3. Alle Mitglieder haften als Gesamtschuldner.
  4. Die Bietergemeinschaft wird für die Dauer der Vertragsdurchführung aufrechterhalten.
  5. Die Bildung der Bietergemeinschaft ist mit dem Kartellverbot (§ 1 GWB, Art. 101 AEUV) vereinbar, weil
  • die Mitglieder für kein Fach- oder Gebietslos im Angebot der Bietergemeinschaft in einem potentiellen Wettbewerbsverhältnis auf den relevanten Ausschreibungsmärkten stehen; oder
  • kein Mitglied aufgrund seiner betrieblichen oder geschäftlichen Verhältnisse für ein Fach- oder Gebiets- los im Angebot der Bietergemeinschaft jeweils allein zur Teilnahme an der Ausschreibung mit einem eigenständigen Angebot hinreichend leistungsfähig ist. Erst der Zusammenschluss versetzt die Mitglie- der der Bietergemeinschaft in die Lage, ein Angebot abzugeben.
  1. Zahlungen werden mit befreiender Wirkung für die Auftraggeberin an den o.g. bevollmächtigten Vertreter oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Gemeinschaft. Hinweis: Die Erklärungen sind auf Anforderung durch geeignete, nachprüfbare Unterlagen glaubhaft zu machen.

Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds

Ort, Datum Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift des Mitglieds [von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu unterschreiben]

Bietergemeinschaft – 11/2021 1 von 1 38

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Liefer- und Dienstleistungen

Hinweis: Die Paragrafen beziehen sich, soweit nicht anders angegeben, auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der Fassung vom 05.08.2003 - (BAnz. Nr. 178a).

  1. Art und Umfang der Leistungen (zu § 1)

1.1 Die angebotenen Preise sind Festpreise ohne Umsatzsteuer. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzufügen (Vordruck Angebot).

1.2 Durch die vereinbarten Preise sind im Zweifel sämtliche Leistungen des Auftragnehmers abgegolten, ein- schließlich aller Nebenleistungen wie die Erstellung von Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen u. ä. in deutscher Sprache, der Transport inkl. Verpackung, Versicherung und Anlieferung an den bestim- mungsgemäßen Leistungsort, das Aufstellen bzw. Installieren vor Ort und sonstige Kosten und Lasten wie Patentgebühren und Lizenzvergütungen.

  1. Änderungen der Leistung (zu § 2)

2.1 Beansprucht der Auftragnehmer bei Leistungsänderungen oder anderen Anordnungen der Auftraggeberin eine höhere Vergütung, muss er das unverzüglich vor der Ausführung, möglichst der Höhe nach, schriftlich anzeigen. Die Vorschriften des § 132 GWB bzw. des § 47 UVgO bleiben unberührt.

2.2 Sind Einheitspreise vereinbart, ist der Auftragnehmer bei marktgängigen Erzeugnissen verpflichtet, auf Verlangen der Auftraggeberin eine Mehrleistung bis zu 10 % der beauftragten Mengen auf Grundlage des vertraglichen Einheitspreises zu erbringen oder mit einer Minderung bis zu 10 % einverstanden zu sein. Dies gilt nicht für Rahmenvereinbarungen.

2.3 Nummer 2.2 gilt nicht bei Minderleistungen, wenn nach Mengen gestaffelte Preise oder Rabatte wirksam gebunden sind.

  1. Ausführungsunterlagen (zu §§ 3, 4)

3.1 Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zu Grunde gelegt werden, die die Auftraggeberin ausdrücklich als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet hat. Die vertragliche Verantwortung und Haftung des Auftrag- nehmers, insbesondere nach § 4 Nr. 1 Absatz 1 und § 14 VOL/B, werden hierdurch nicht eingeschränkt.

3.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Auftragnehmers gelten nur, soweit sie den Bedingungen der Auftraggeberin nicht widersprechen. Beinhalten sie – ggf. nach Auslegung – eine Änderung der Vergabe- unterlagen, führt das zum Angebotsausschluss (§ 42 Abs. 1 Nr. 4 UVgO bzw. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV).

  1. Ausführung der Leistung (zu §§ 4, 10)

4.1 Der Auftragnehmer hat bei der Leistungsausführung stets die landesrechtlichen Regelungen im Hambur- gischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.

4.2 Solange der Vertrag nicht vollständig erfüllt ist, hat der Auftragnehmer jede Änderung der geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen (vgl. Vordruck Eignung) der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen.

4.3 Die Auftraggeberin ist befugt, sich von der vertragsgemäßen Leistungsausführung zu unterrichten.

4.4 Der Auftragnehmer hat ihm zur Leistungsausführung überlassene Gegenstände vor unbefugtem Gebrauch zu schützen.

4.5 Die Bewachung und Verwahrung des Besitzes des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen (inkl. Unterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw.) ist Sache des Auftragnehmers, auch wenn sich diese Gegenstände auf Grundstücken oder in Räumen der Auftraggeberin befinden.

4.6 Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin spätestens zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs (Nr. 9.3) das Eigentum an dem geleisteten Gegenstand uneingeschränkt und frei von Rechten Dritter zu verschaffen.

4.7 Ein Leistungsgegenstand ist an den von der Empfangsstelle bezeichneten Leistungsort (z.B. Räume, Grundstücksteile) zu liefern. Jeder Lieferung ist ein Lieferschein beizufügen, der die Bestellscheinnummer, das Geschäftszeichen, die Warenbezeichnung und das Lieferdatum enthält.

4.8 Zu liefernde Geräte müssen den zum Lieferzeitpunkt geltenden Gesetzen, Normen und Standards entspre- chen, insbesondere dem Produktsicherheitsgesetz (Gesetz über die Bereitstellung von Produkten auf dem Markt, BGBl. I 2021, S. 3146) in der jeweiligen Fassung.

4.9 Im Angebot benannte Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) oder Bezugsquellen darf der Auftragneh- mer nicht ohne die vorherige Zustimmung der Auftraggeberin wechseln (Vordrucke Angebot und BWB).

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

  1. Pflichtverletzungen (zu § 7)

Hat die Auftraggeberin einem Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers gesetzlichen Schadensersatz zu leis- ten, steht ihr der Rückgriff gegen den Auftragnehmer zu, soweit der Schaden durch den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursacht wurde. Hat ein Verschulden der Auftraggeberin oder ihrer Erfüllungsgehilfen mitgewirkt, ist § 254 BGB entsprechend anwendbar.

  1. Kündigung und Rücktritt (zu § 8)

6.1. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin unverzüglich mitzuteilen, wenn über sein Vermögen die Eröff- nung eines Insolvenz- oder vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens beantragt wird.

6.2. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurücktreten, wenn der Auftragnehmer eine Person, die auf Seiten der Auftraggeberin mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst ist, oder ihr nahe stehenden Personen oder einem Dritten in ihrem Interesse einen Vorteil anbietet, verspricht oder gewährt. Den Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.

6.3. Die Auftraggeberin kann den Vertrag fristlos kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragneh- mer oder seine Unterauftragnehmer schuldhaft gegen ihm obliegende Anforderungen oder Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 oder 10 HmbVgG verstoßen.

  1. Vertragsstrafe (zu § 11)

7.1 Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe verpflichtet, wenn er schuldhaft gegen eine der Verpflichtungen aus den §§ 3, 3a, 5 und 10 HmbVgG verstößt. Dies gilt auch dann, wenn der Verstoß von einem seiner Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) zu vertreten ist.

7.2 Die Vertragsstrafe beträgt je Verstoß bis zu 1 % der Abrechnungssumme. Die Summe aller zu zahlenden Vertragsstrafen wird auf maximal 5 % der Abrechnungssumme begrenzt.

7.3 Vertragsstrafenvereinbarungen und Schadensersatzansprüche für die Überschreitung von Ausführungs- fristen bleiben unberührt; hierbei werden die Vertragsstrafen auf die Schadensersatzansprüche angerech- net.

7.4 Der Anspruch auf eine vereinbarte Vertragsstrafe erlischt erst nach vorbehaltlos geleisteter Schlusszah- lung.

  1. Güteprüfung (zu § 12)

8.1 Zu einem Angebot eingereichte Muster und Proben (Vordruck BWB) müssen die in der Leistungsbeschrei- bung bezeichnete Beschaffenheit haben. Sie verbleiben bis zur Vertragserfüllung als verbindliches Quali- tätsmuster bei der Auftraggeberin.

8.2 Fordert der Auftragnehmer die Muster und Proben nicht binnen eines Monats nach Vertragsende auf ei- gene Kosten zurück, werden sie bis zum Stückwert von 10 Euro ohne Berechnung von der Auftraggeberin übernommen. Ab einem Stückwert von 10 Euro werden die Muster und Proben nach Vertragsende in Ab- sprache mit den Vertragspartnern

  • entweder von der letzten Teillieferung abgesetzt, gegen Empfangsbestätigung an den Auftragnehmer ausgehändigt bzw. im Ausnahmefall auf dessen Kosten zurückgesandt,
  • oder anderen Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg überlassen.

8.3 Verlangt die Auftraggeberin eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, hat sie die dadurch entstande- nen Kosten des Auftragnehmers zu tragen. Zeigt die Güteprüfung, dass die gelieferten Waren nicht den Anforderungen entsprechen, hat der Auftragnehmer die Kosten für die Güteprüfung zu tragen und die durch die Güteprüfung verbrauchten oder wertlos gewordenen Waren werden nicht vergütet.

  1. Abnahme (zu § 13) 9.1 Bei Aufbauleistungen hat der Auftragnehmer die (Teil-) Abnahme rechtzeitig in Textform zu beantragen.

9.2 Die Leistung gilt als abgenommen

  • bei Lieferungen: mit der vorbehaltlosen Schlusszahlung oder
  • bei Aufbauleistungen: 12 Werktage nach Eingang des in Textform gestellten Antrages auf Abnahme, soweit die Auftraggeberin die Abnahme nicht verweigert.

9.3 Die Gefahr geht auf die Auftraggeberin über

  • bei Lieferungen: mit der Entgegennahme durch die Empfangsstelle oder
  • bei Aufbauleistungen: mit der Abnahme.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 07 Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)

  1. Mängelansprüche und Verjährung (zu § 14)

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beginnt mit Gefahrübergang (Nr. 9.3). Bei wiederkehrenden Leis- tungen ist die Einzelleistung maßgeblich.

  1. Rechnung (zu § 15)

11.1 Alle Rechnungen des Auftragnehmers müssen soweit vorhanden die Angaben zu PSP-Element, Sach- konto und Mittelbindungsnummer enthalten, die bei der Auftragserteilung angegeben wurden. Ab einem Auftragswert von 1.000 Euro (ohne USt.) ist der Auftragnehmer verpflichtet, seine Rechnungen an die FHH im Standardformat XRechnung elektronisch zu übermitteln; in Ausnahmefällen können Rechnungen auch als PDF oder im ZUGFeRD Format per E-Mail an den Zentralen Rechnungseingang der Freien und Han- sestadt Hamburg übermittelt werden.

11.2 Die Rechnung ist in Übereinstimmung mit dem Angebot mit den Preisen ohne Umsatzsteuer aufzustellen. Von den Preisen sind alle vereinbarten Nachlässe, Skonti usw. abzuziehen. Zum verbleibenden Netto- Rechnungsbetrag sind der Umsatzsteuersatz und der Umsatzsteuerbetrag gesondert aufzuführen. Am Ende der Rechnung ist der geforderte Zahlbetrag einschließlich Umsatzsteuer zu nennen.

11.3 Nach Vereinbarung können Teilrechnungen für selbstständige Teillieferungen/-leistungen eingereicht wer- den.

11.4 Wurden Abschlags- oder Vorauszahlungen vereinbart, sind der Umsatzsteuersatz und die darauf entfal- lende Umsatzsteuer in der Rechnung offen auszuweisen. Diese Umsatzsteuerbeträge sind vom Gesamt- betrag der Umsatzsteuer in der Schlussrechnung wieder abzusetzen.

  1. Zahlung (zu § 17) 12.1 Der Rechnungsbetrag wird ausschließlich bargeldlos auf ein in der Rechnung angegebenes Konto gezahlt.

12.2 Skontofristen beginnen mit dem Rechnungseingang (Eingangsdatum der E-Rechnung oder Eingangsda- tum der E-Mail), jedoch

  • bei Aufbauleistungen: nicht vor dem Tag der Abnahme und
  • bei allen anderen Leistungen: nicht vor dem Tag der Erfüllung.

12.3 Die Auftraggeberin ist berechtigt, mit allen Gegenforderungen – auch aus anderen Rechtsverhältnissen – aufzurechnen. Unter Verzicht auf das Erfordernis der Gegenseitigkeit nach § 387 BGB willigt der Auftrag- nehmer ein, dass Forderungen der Bundesrepublik Deutschland oder der FHH gegen Forderungen des Auftragnehmers an eine dieser Körperschaften aufgerechnet werden. Dabei ist unerheblich, ob der Auf- tragnehmer die Lieferungen oder Leistungen allein übernommen hat oder als gesamtschuldnerisch haften- des Mitglied einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft.

  1. Sicherheitsleistung (zu § 18)

13.1 Für die Vertragserfüllung kann eine Sicherheit in Höhe von fünf Prozent der Netto-Auftragssumme und für die Erfüllung von Mängelansprüchen eine Sicherheit in Höhe von drei Prozent der Netto-Auftragssumme verlangt werden. Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese maßgeblich. Sicherheitsbeträge wer- den auf volle 10,- Euro nach unten abgerundet.

13.2 Leistet der Auftragnehmer die Sicherheit nicht binnen 18 Werktagen nach Zuschlagserteilung, behält die Auftraggeberin zehn Prozent von jeder Abschlagszahlung ein, bis die Höhe der Sicherheit erreicht ist. Wer- den keine Abschlagszahlungen geleistet, wird die Sicherheit von der Abrechnungssumme einbehalten.

13.3 Die Sicherheit wird nach Ablauf der Verjährungsfrist für Mängelansprüche freigegeben, wenn während die- ser Frist keine Mängel festgestellt werden. Werden Mängel vor Fristablauf festgestellt, bleibt die Sicherheit bis zur Mängelbeseitigung gesperrt.

  1. Streitigkeiten (zu § 19) 14.1 Bei Meinungsverschiedenheiten ist zunächst die Entscheidung der für die Abnahme der Leistung zustän- digen Stelle herbeizuführen. Deren Entscheidung gilt als anerkannt, wenn der Auftragnehmer nicht binnen eines Monats bei der Auftraggeberin schriftliche Einwendungen erhebt.

14.2 Für die Auslegung des Vertrages ist der Vertragswortlaut in deutscher Sprache maßgeblich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache.

14.3 Die vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen der Vertragspartner regelt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

14.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist Hamburg.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)

Bewerbungsbedingungen für die Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen (BWB) Stand: 01.01.2025

Vorbemerkungen Erreicht oder überschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, erfolgt das Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen nach dem Vierten Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkun- gen (GWB) vom 17.02.2016 (BGBl. I S. 203) sowie nach der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung – VgV) vom 12.04.2016 (BGBl. I, S. 624) in aktueller Fassung.

Unterschreitet der geschätzte Auftragswert den EU-Schwellenwert, richtet sich das Vergabeverfahren nach der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellen- werte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) vom 02.02.2017 (BAnz AT 07.02.2017 B1) in aktueller Fassung.

Unterschreitet der geschätzte Auftragswert 100.000 Euro, richtet sich das Vergabeverfahren nach der UVgO in aktueller Fassung sowie den hierzu erlassenen Erleichterungen in Ziffer I.5 der Hamburgischen Vergaberichtlinie (HmbVgRL).

In jedem Fall hat ein Teilnehmer (Bewerber oder Bieter) die landesrechtlichen Vorgaben im Hamburgischen Vergabegesetz (HmbVgG) vom 13.02.2006 (HmbGVBl. S. 57) in aktueller Fassung zu beachten.

Diese Bewerbungsbedingungen gelten für die Abgabe von Angeboten über Liefer- und Dienstleistungen, soweit die vorgenannten Regelungsregime keine abweichende Regelung treffen. Sie gelten für die Abgabe von Teilnah- meanträgen entsprechend.

  1. Vergabeunterlagen

1.1 Die Vergabeunterlagen dienen der Erstellung eines Angebotes für die öffentliche Auftraggeberin. Ihre Ver- wendung für andere Zwecke bedarf der Zustimmung der Auftraggeberin. Soweit die Vergabeunterlagen nicht frei im Internet verfügbar sind, ist ihr Inhalt vertraulich zu behandeln. Der Teilnehmer hat über die ihm während des Vergabeverfahrens bekanntgewordenen dienstlichen Angelegenheiten stets – auch nach Be- endigung der Angebotsphase – Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu seine mit der Angebotser- stellung befassten Mitarbeiter sowie etwaige Unterauftragnehmer und Lieferanten zu verpflichten.

1.2 Der Bieter ist für die Verwendung der jeweils aktuellen Fassung der Vergabeunterlagen selbst verantwort- lich. Er hat die Vergabeunterlagen nach Erhalt auf Vollständigkeit und Klarheit zu prüfen. Enthalten sie nach seiner Auffassung Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, hat er die Vergabestelle unverzüg- lich vor Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. Angebots in Textform darauf hinzuweisen. Andernfalls gehen etwaige Nachteile zu seinen Lasten. Änderungen der Vergabeunterlagen durch die Auftraggeberin wäh- rend der Angebotsfrist werden von der Auftraggeberin unverzüglich angezeigt.

1.3 Von den Unterlagen der Vergabestelle abweichende Vertrags- oder Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil. Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen können zum An- gebotsausschluss führen.

  1. Schutz des Wettbewerbs

2.1. Angebote von Teilnehmern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässi- gen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen (vgl. § 124 GWB). Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Teilnehmer auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.

2.2. Die Auftraggeberin führt vor der Erteilung des Zuschlags in einem Vergabeverfahren mit einem geschätzten Auftragswert ab 30.000 Euro (ohne USt.) regelhaft eine Abfrage beim bundesweiten Wettbewerbsregister durch zu demjenigen Bieter, der den Auftrag erhalten soll. Die Abfrage erfolgt bei Bietergemeinschaften für jedes Mitgliedsunternehmen. Die Teilnehmer müssen die für die Registerabfrage erforderlichen Angaben auf dem Vordruck Eignung machen und die betroffenen Personen über die Weitergabe der Daten an die Auftraggeberin informieren (vgl. Vordruck DSGVO-Information); andernfalls kann kein Zuschlag erteilt wer- den.

  1. Angebote

3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.

3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Der Bieter ist für seine Angebotsabgabe auf Grundlage der jeweils aktuellen Vergabeunterlagen verantwortlich.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)

Die Vergabestelle darf vom Teilnehmer eine Registrierung mit seinen elektronischen Zugangsdaten ver- langen. Bei Nutzung eines elektronischen Vergabemanagementsystems muss der Teilnehmer die Aktuali- tät seiner verwendeten Software sicherstellen.

Soweit die Vordrucke zu wenig Platz bieten, kann der Teilnehmer seine Angaben in einer Anlage machen. Die Anlage ist eindeutig als zum Angebot gehörig zu kennzeichnen und muss zweifelsfrei einer Ordnungs- nummer des jeweiligen Vordrucks zugeordnet sein; etwaige Zweifel gehen zu Lasten des Teilnehmers.

3.3 Soweit eine Besichtigung gefordert wird, hat der Teilnehmer vor Angebotsabgabe die örtlichen Gegeben- heiten in Absprache mit dem jeweiligen Ansprechpartner der Auftraggeberin in Augenschein zu nehmen. Die ausgefüllte und von der Auftraggeberin unterschriebene Besichtigungsbestätigung ist dem Angebot beizufügen.

3.4 Das Angebot ist bis zum Ablauf der Angebotsfrist in der von der Auftraggeberin vorgegebenen Form ein- zureichen. Ein nicht form- oder fristgerechtes Angebot wird ausgeschlossen.

3.5 Alle Unterlagen, die die Vergabestelle vor oder nach der Angebotsabgabe von dem Bieter verlangt, sind zu dem vorgegebenen Zeitpunkt einzureichen.

3.6 Ein Angebot muss die Preise und alle geforderten Erklärungen, Angaben und Nachweise enthalten.

Unvollständige Angebote können ausgeschlossen werden; Gleiches gilt für Angebote, zu denen geforderte Proben und Muster nicht oder nicht bedingungsgemäß zum vorgeschriebenen Zeitpunkt eingereicht wer- den.

3.7 Geforderte Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein. Sie dürfen nicht mit Namen/Firma oder anderer Kennzeichnung des Bieters versehen sein. Für ihre Auszeichnung sind aus- schließlich die den Vergabeunterlagen beigefügten Musterzettel zu verwenden. Für Muster und Proben wird keine Vergütung gewährt, sofern nicht die Vergabeunterlagen ausdrücklich etwas anderes erklären. Ein Bieter kann seine nicht gewählten Muster und Proben innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablauf der Bindefrist auf eigene Kosten zurückfordern, sofern sie bei der Angebotsprüfung nicht verbraucht wurden und ihr Stückwert 10 Euro übersteigt; danach werden die Muster und Proben entsorgt.

3.8 Alle Preise sind in Euro, mit höchstens sechs Nachkommastellen und ohne Umsatzsteuer anzugeben. Dem Preis ist der Umsatzsteuerbetrag im Angebot unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes hinzuzu- fügen.

3.9 Jeder Bieter darf im Vergabeverfahren mehrere Hauptangebote einreichen, wenn dies nicht von der Verga- bestelle in ihrer Ausschreibung ausgeschlossen wurde. Ein weiteres Hauptangebot wird jedoch nur zuge- lassen, wenn es sich zu dem/den anderen Hauptangeboten nicht nur allein im Preis unterscheidet.

3.10 Jeder Bieter darf auch ggf. zugelassene Nebenangebote (Nr. 4) einreichen. Will ein Unterauftragnehmer bei mehreren Bietern tätig werden, ist von ihm und den jeweiligen Bietern mit dem Angebot darzulegen, dass eine Wettbewerbsbeeinträchtigung oder -verfälschung ausgeschlossen ist; etwaige Zweifel gehen zu Lasten der Bieter.

3.11 Ist eine Losvergabe vorgesehen, kann der Bieter nach den Festlegungen der Vergabestelle ein Angebot für sämtliche oder einzelne Lose abgeben.

3.12 Soweit die Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes vorsehen, werden für die Ausarbeitung des Angebots keine Kosten erstattet.

  1. Nebenangebote

4.1 Sind Nebenangebote zugelassen, muss der Bieter sein Nebenangebot deutlich als solches kennzeichnen und mit der Angebotsabgabe nachweisen, dass es die formalen Einreichungsvoraussetzungen und die geforderten Mindestanforderungen erfüllt.

4.2 Sofern sich aus den Vergabeunterlagen nichts anderes ergibt, sind Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abweichen, auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes zugelassen sowie andere Nebenangebote (z.B. über Zahlungsbedingungen, Gleitklauseln) nur in Verbindung mit ei- nem Hauptangebot zugelassen.

4.3 Der Bieter hat die im Nebenangebot enthaltenen Leistungen (insbesondere die Abweichung des Neben- angebots vom Hauptangebot) eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungs- verzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Leistungsausführung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.

4.4 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (än- dern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzuglie- dern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 06 Bewerbungsbedingungen (BWB)

4.5 Nebenangebote, die den Nummern 4.1 bis 4.4 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlos- sen.

  1. Unteraufträge Beabsichtigt der Bieter eine Ausführung von Teilen der Leistung durch Unterauftragnehmer (Nachunter- nehmer), sind Art und Umfang dieser Leistungen im Angebot anzugeben und die vorgesehenen Unterauf- tragnehmer zu benennen. Die Vorgaben des § 26 UVgO bzw. § 36 VgV sowie die landesrechtlichen Best- immungen (insbesondere die §§ 3, 3a, 5, 7 und 10 HmbVgG) sind zu beachten.

  2. Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften sind nur zulässig, wenn sie keine wettbewerbsbeschränkende Wirkung im Sinne des § 1 GWB haben. Dies ist insbesondere bei horizontalen Bietergemeinschaften (Gemeinschaft von Bietern aus derselben Branche) gesondert zu prüfen.

6.2 Es ist unzulässig, für die ausgeschriebene Leistung ein eigenes Angebot abzugeben und sich zugleich als Mitglied einer Bietergemeinschaft oder vergleichbar am Wettbewerb beteiligen (sog. Mehrfachbeteiligung).

6.3 Bietergemeinschaften haben zusammen mit ihrem Angebot die von allen Mitgliedern unterschriebenen Er- klärungen im Vordruck Bietergemeinschaft abzugeben.

6.4 Die Erklärungen im Vordruck Bietergemeinschaft sind durch nachprüfbare Angaben und Unterlagen glaub- haft zu machen. Dabei sind insbesondere die Gründe für die Bildung der Bietergemeinschaft darzulegen.

  1. Eignung

7.1 Der Teilnehmer (auch als Bietergemeinschaft) muss zum vorläufigen Nachweis seiner Eignung bei allen Verfahren zur Vergabe von Liefer- und Dienstleistungen die im Vordruck Eignung enthaltene Eigenerklä- rung über das Vorliegen der Eignungsanforderungen und Ausführungsbedingungen sowie das Nichtvorlie- gen von Ausschlussgründen in rechtswirksam unterschriebener Form (bei der Angebotsabgabe in elektro- nischer Form über die E-Vergabe oder via E-Mail genügt der Name der handelnden Person) übermitteln.

Die Einreichung erfolgt mit dem Teilnahmeantrag (bei Verfahren mit Teilnahmewettbewerb) oder mit dem Angebot (bei Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb). Bei einem Auftragswert von unter 100.000 Euro kann die Vergabestelle vorläufig auf die Einreichung des Vordrucks Eignung verzichten, behält sich jedoch des- sen nachträgliche Anforderung vor.

7.2 Die im Vordruck Eignung geforderten Nachweise, Angaben und Unterlagen sind zu dem von der Vergabe- stelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen.

Dies gilt auf gesondertes Verlangen auch für Nachweise, Angaben und Unterlagen über Nachunternehmer.

Bei Nutzung eines Präqualifizierungsverfahrens gelten die Vorgaben im Vordruck Eignung.

7.3 Teilnehmer, die den Nummern 7.1 und 7.2 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.

  1. Losentscheid

Wird die Anzahl der Bewerber beim Teilnahmewettbewerb nach § 36 Abs. 1 UVgO begrenzt und die Höchstzahl an geeigneten Bewerber überschritten, so werden die geeigneten Bewerber durch Losen aus- gewählt.

Bei wertungsgleichen Angeboten folgt die Zuschlagsentscheidung den von der Auftraggeberin festgelegten Maßgaben. Die Auftraggeberin behält sich vor, das Los entscheiden zu lassen.

  1. Sonderregelung für Rahmenvereinbarungen

Für die Vergabe von Lieferungen und Dienstleistungen aufgrund einer Rahmenvereinbarung gelten diese Bewerbungsbedingungen mit folgender Maßgabe:

9.1 Das Angebot darf nur enthalten

  • die Angabe der Preise bzw. der Stundenlohnverrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten,
  • sonstige in den Vergabeunterlagen geforderte Erklärungen, Angaben und Nachweise.

Auf Verlangen der Vergabestelle hat der Bieter die Urkalkulation zum geforderten Zeitpunkt vorzulegen.

9.2 Nebenangebote (Nr. 4) sind bei Rahmenvereinbarungen nicht zuzulassen.

  1. Verhandlungsvergabe

Soweit eine Verhandlung über die Angebote zulässig ist, behält sich die Vergabestelle gem. § 12 Abs. 4 UVgO vor, den Zuschlag zu erteilen, auch ohne zuvor verhandelt zu haben.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information

[Name und Anschrift der Vergabestelle] Universität Hamburg Strategischer Einkauf Mittelweg 177 20148 Hamburg

Allgemeine Informationen zur Umsetzung datenschutzrechtlicher Vorgaben gemäß Artikel 12 bis 14 der DSGVO im Vergabeverfahren

Vorbemerkungen

Die Vergabestellen der Freien und Hansestadt Hamburg (FHH) haben öffentliche Aufträge und Konzessionen gemäß § 2 Abs. 1 der Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte (Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) bzw. gemäß § 97 Abs. 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu vergeben.

Im Rahmen der Vergabeverfahren und den daraus resultierenden Vertragsverhältnissen verarbeitet die FHH personenbezogene Daten von Bewerbern, Bietern und Vertragspartnern, indem sie diese zum Beispiel erhebt, speichert, verwendet, übermittelt, zum Abruf bereitstellt oder löscht. Daten sind personenbezogen, wenn sie sich auf eine identifizierte bzw. identifizierbare natürliche Person beziehen. Keine personenbezogenen Daten sind anonymisierte Daten.

Im Folgenden werden Sie darüber informiert, welche personenbezogenen Daten bei wem erhoben werden und was mit diesen Daten gemacht wird. Außerdem werden Sie über Ihre Rechte in Datenschutzfragen in Kenntnis gesetzt und an wen Sie sich diesbezüglich wenden können.

1 Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich? Verantwortlich für die Datenverarbeitung im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist die jewei- lige Behörde, in welche die Vergabestelle eingegliedert ist. Sie erreichen diese unter den nachfolgenden Kon- taktdaten: Freie und Hansestadt Hamburg Universität Hamburg Mittelweg 177 20148 Hamburg strategischereinkauf@uni-hamburg.de +49 40428382361

Hinweis für elektronische Vergabeverfahren (eVergabe): Bitte beachten Sie, dass Fragen zum Inhalt oder Ablauf des Vergabeverfahrens ausschließlich über die Bieterkommunikation der eVergabe gestellt und nur über diese beantwortet werden dürfen.

2 Wer ist Datenschutzbeauftragter?

Zuständige/r Datenschutzbeauftragte/r ist: Freie und Hansestadt Hamburg Universität Hamburg Corinna Diercks Mittelweg 177 20148 Hamburg datenschutz@uni-hamburg.de

3 Zu welchem Zweck und auf welcher Rechtsgrundlage werden Ihre personenbezogenen Daten ver- arbeitet?

Für die Beteiligung als Bewerber oder Bieter am Vergabeverfahren sowie die spätere Durchführung der daraus resultierenden Verträge werden personenbezogene Daten benötigt.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist Voraussetzung für die Teilnahme am Vergabeverfahren und die daraus ggf. resultierende Begründung eines Vertragsverhältnisses. Unvollständige Angaben können zum Ausschluss vom Vergabeverfahren führen.

Die erhobenen Daten werden unter anderem für die Kommunikation zwischen den Wettbewerbsteilnehmern und der Vergabestelle bzw. den späteren Vertragspartnern sowie für die Durchführung des Vergabeverfahrens und die spätere Vertragsabwicklung verwendet. Die personenbezogenen Daten werden grundsätzlich nur zum Zwecke der Durchführung von Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung für die Vertragsdurchfüh- rung erhoben und verarbeitet.

Die Erhebung personenbezogener Daten erfolgt im Bieterportal bei Registrierung und Angebotsabgabe. Die Datenangabe bei Registrierung ist erforderlich, um ein Angebot, einen Teilnahmeantrag oder eine Interessen- bekundung abzugeben (Einzelheiten zu den im Rahmen der Registrierung erhobenen Daten entnehmen Sie bitte dem Punkt „Datenschutz“ auf der Startseite des Bieterportals). Weitere personenbezogene Daten sind ggf. bei der Abgabe eines Angebots, eines Teilnahmeantrags oder einer Inte- ressenbekundung anzugeben. Im Einzelfall werden personenbezogene Daten bei Dritten erhoben, soweit sie gesetzlich zur Mitteilung verpflichtet bzw. berechtigt sind oder Ihre Einwilligung vorliegt (z.B. werden Daten vom Gewerbezentralregister oder von Wirtschaftsauskunfteien abgefragt).

Die Erhebung der personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund Art. 6 Abs. 1 lit. a, b, c bzw. e i.V.m. Art. 6 Abs. 3 DSGVO und § 58 LHO sowie § 4 HmbDSG, GWB, VgV und UVgO u. a.

4 Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Es werden insbesondere folgende personenbezogene Daten verarbeitet: • Identifikations- und Kontaktangaben Beispiel: Vor- und Nachname der zuständigen Ansprechpersonen, Adresse/Sitz des Unternehmens, Nummer des Ein- trags im Handelsregister/bei der Handwerkskammer • Angaben zur Überprüfung der Bietereignung Beispiel: im Rahmen der Eignungsprüfung etwa Daten zur Überprüfung von Referenzen, Schul- und Berufsausbildung, Berufserfahrung der eingesetzten Mitarbeiter/innen u.ä. • Erhebung von Daten bei Dritten Beispiel: Gewerbezentralregisterauskünfte, Wirtschaftsauskünfte von Auskunfteien u.ä.

5 Unter welchen Voraussetzungen dürfen Ihre Daten an Dritte weitergegeben werden?

Alle personenbezogenen Daten dürfen nur dann an andere Personen oder Behörden, öffentliche oder nicht- öffentliche Stellen übermittelt werden, wenn Sie der Übermittlung zugestimmt haben oder die Übermittlung gesetzlich zugelassen ist. Im Rahmen des Vergabeverfahrens und ggf. der Vertragsdurchführung werden ihre personenbezogenen Daten an folgende Stellen weitergegeben: • Dienststellen der FHH Bei Rahmenvereinbarungen werden vertraglich abrufberechtigte Dienststellen (i.d.R. Kernverwaltung und Hochschulen sowie teilweise öffentliche Unternehmen) per Rundschreiben über das Ergebnis der Aus- schreibung informiert und zum Abruf aus dem Rahmenvertrag verpflichtet. Hierbei werden der Name des erfolgreichen Bieters, der Name des zuständigen Ansprechpartners sowie die Kontaktdaten (Adresse, Te- lefon, Fax, E-Mail) von der jeweiligen Vergabestelle an die Dienststellen übermittelt. Bei Einzelaufträgen werden diese Daten von der Vergabestelle an die Dienststelle des Bedarfsträgers übermittelt. • Sonstige Gremien Die Dienststellen der FHH haben ggf. bestimmte Vergabeverfahren vor der Zuschlagserteilung einem Gremium vorzulegen. In diesem Zusammenhang werden den Gremienmitgliedern neben Einzelheiten zum Ablauf des Verfahrens auch die Namen der beteiligten Bieter und die Ergebnisse der Angebotswertung mitgeteilt. • Vergabekammern/Gerichte Die Vergabestelle ist im Fall von Nachprüfungsverfahren oder sonstiger rechtlicher Streitigkeiten verpflich- tet, der Vergabekammer oder dem zuständigen Gericht die vollständige Vergabeakte vorzulegen. Der An- tragsteller eines Nachprüfungsverfahrens kann Akteneinsicht beantragen.

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Anlagen II zur HmbVgRL Vergabevordruck Nr. 03 DSGVO-Information

6 Wie lange werden Ihre Daten gespeichert?

Ihre verarbeiteten personenbezogenen Daten unterliegen den Löschfristen der gesetzlichen Bestimmungen. Danach dürfen Daten nur solange aufbewahrt werden, wie es zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtungen der im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen unter Beachtung von Aufbewahrungsfristen in Rechts- und Verwaltungsvorschriften erforderlich ist.

Es gelten u.a. die gesetzlichen Verjährungsfristen nach §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Verwaltungsvorschriften für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV zu §§ 70 bis 72 und 74 bis 80 LHO – VV-ZBR) sowie die Aktenordnung der Universität Hamburg der Freien und Hansestadt Hamburg.

7 Welche Rechte haben Sie?

Ihnen stehen in Bezug auf Ihren personenbezogenen Daten verschiedene Rechte nach der Datenschutz- Grundverordnung zu. Einzelheiten ergeben sich aus Artikeln 15 bis 18, 21 und 77 DSGVO. • Recht auf Auskunft (Artikel 15 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 15 DSGVO können Sie Auskunft über Ihre verarbeiteten perso- nenbezogenen Daten vom Verantwortlichen verlangen. In Ihrem Auskunftsantrag sollten Sie Ihr Anliegen präzisieren, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern. • Recht auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO) Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, können Sie unverzüglich eine Berichti- gung verlangen. Sollten Ihre Daten unvollständig sein, können Sie unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung eine Vervollständigung verlangen. • Recht auf Löschung /„Recht auf Vergessenwerden“ (Artikel 17 DSGVO) Unter den Voraussetzungen des Artikels 17 DSGVO können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Ob Sie die unverzügliche Löschung verlangen können, hängt u. a. davon ab, ob die betreffenden Daten von der zuständigen Vergabe- bzw. Dienststelle noch zur Erfüllung der gesetzlichen Aufgaben oder rechtlicher Verpflichtungen benötigt werden. • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO) Sie haben unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen. • Recht auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO) Sie haben unter den Voraussetzungen des Artikels 21 DSGVO das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten zu widersprechen. Allerdings kann dem Widerspruch nicht nachgekommen werden, wenn der Verantwort- liche zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen kann, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen oder wenn die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient. • Recht auf Beschwerde (Artikel 77 DSGVO) Wenn Sie der Auffassung sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, können Sie Beschwerde bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (der bzw. dem Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit) einlegen. Die Kon- taktdaten der bzw. des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit lauten: Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Ludwig-Erhard-Str. 22 20459 Hamburg Tel.: (040) 4 28 54 – 40 40 E-Fax: (040) 4 279 – 11 811 E-Mail: mailbox@datenschutz.hamburg.de

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KRITERIENKATALOG 14.09.2026

Teilnahmewettbewerb (Korrektur 2)

Verfahren: UHH_2026020_VVfmTnW - Managed Security Services und Aufbau eines Security

Operation Centers

EIGNUNGSKRITERIEN

1 Eigenerklärung zur Eignung (Teilnahmeunterlagen) [Mussangabe]

Ausschlusskriterium Liegt den Teilnahmeunterlagen eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Eignung vor?

Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen.

[ ] Keine Angabe [ ] Ja [ ] Nein

Nur eine Antwort wählbar

2 Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft (TNW) [Mussangabe]

Liegt den Teilnahmeunterlagen ggf. eine ausgefüllte und unterschriebene Eigenerklärung zur Bietergemeinschaft vor?

Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

3 Formular Teilnahmeantrag [Mussangabe]

Liegt den Teilnahmeunterlagen ein ausgefüllter und unterschriebener Teilnahmeantrag bei?

Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

4 Formular „Einhaltung des Art. 5k Abs. 1 VO" (TNW) [Mussangabe]

Liegt den Teilnahmeunterlagen das ausgefüllte und unterschriebene Formular „Eigenerklärungen über die Einhaltung des Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 2022-576“ bei?

Das entsprechende Formular finden Sie in den Vergabeunterlagen.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

5 Eintrag APT-Liste des BSI [Mussangabe]

Ihr Unternehmen ist auf der APT-Liste des BSI eingetragen, vgl. Ziff. 15.2 der Unterlage "Teilnahmebedingungen und Verfahrensablauf zum Vergabeverfahren".

Es handelt sich hierbei um eine Mindestanforderung. Ohne Eintrag auf der APT-Liste des BSI ist eine Teilnahme am Verfahren nicht möglich.

[ ] Keine Angabe (0) [ ] Ja (0) [ ] Nein (0)

Nur eine Antwort wählbar

Kriterienkatalog - 1/1 48

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Typ Dateiname Größe MIME-Type

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