Aufbau und Betrieb eines Gigabitnetzes mit Breitbanddiensten in unterversorgten Gebieten

Status
Offen
Angebotsfrist
27.11.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Hessen, Deutschland
Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Aufruf
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
26.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Kommunikationsnetz (32412000)
  • Kommunikationsinfrastruktur (32571000)
  • Fernsprech- und Datenübertragungsdienste (64210000)
Bekanntmachung
dtvp.de
Bekanntmachungsnummer
740257-2026
Verfahrensnummer
82ff753f-0a3d-44ee-9cd9-7b841896d76a

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadt Hessisch Lichtenau in Hessen sucht ein Telekommunikationsunternehmen, das in unterversorgten Gebieten ein flächendeckendes Gigabitnetz baut und betreibt sowie Breitbanddienste für Endkunden anbietet. Die Förderung soll die Wirtschaftlichkeitslücke zwischen den Kosten für Netzaufbau und -betrieb und den erwarteten Einnahmen ausgleichen; eine konkrete Zahl der zu versorgenden Adressen ist nicht genannt. Die vorgesehene Laufzeit beträgt 2.520 Tage.

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Leistungsbeschreibung

Die Stadt Hessisch Lichtenau (nachfolgend: "Konzessionsgeber") hat das Ziel, flächendeckend leistungsfähige Zugänge zu Gigabitnetzen herzustellen. Zudem verfolgt der Konzessionsgeber das Ziel, seinen Wirtschaftsstandort zu stärken und die Wettbewerbsfähigkeit seiner Unternehmen sicherzustellen. Daher sollen mit Telekommunikationsunternehmen Konzessionsverträge über den Bau und den Betrieb von Gigabitnetzen sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in dunkelgrauen Flecken abgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber hat dazu im Rahmen des Förderprogramms des Bundes "Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland - Gigabit-Richtlinie 2.0", 2. Änderung vom 13.01.2025, einen Förderantrag gestellt und Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Darüber hinaus hat der Konzessionsgeber eine Kofinanzierung nach der "Richtlinie zur Förderung der Gigabitversorgung im Land Hessen" beantragt und ebenfalls Fördermittel in vorläufiger Höhe bewilligt bekommen. Die Förderung soll dabei durch eine Investitionsbeihilfe in Höhe der sog. Wirtschaftlichkeitslücke, d.h. in Höhe der Differenz zwischen dem Barwert aller Einnahmen und dem Barwert der Ausgaben für den Netzaufbau und -betrieb, erfolgen. Der Abschluss des Zuwendungsvertrages (vgl. hierzu Anlage 4 zur Leistungsbeschreibung sowie Ziff. D. V. 10. des Begleitdokuments zur Bekanntmachung steht unter dem Vorbehalt, dass die entsprechenden Fördermittel (auch) in endgültiger Höhe gewährt und der entsprechende Eigenanteil des Konzessionsgebers haushalts-rechtlich bereitgestellt werden. Mit diesem Verfahren sollen geeignete Bieter identifiziert werden, die marktübliche Breitbanddienste flächendeckend im Projektgebiet bereitstellen. Einzelheiten entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen, die unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMWC8/documents heruntergeladen werden können.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Stadt Hessisch Lichtenau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

    Siehe allgemeine Beschreibung zum Verfahren unter Ziff. 2.1.

Anforderungen an deinen Betrieb

Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Teilnahmeantrag abzugebende Eigenerklärung verwiesen. Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber eine oder mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren erfolgen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMWC8/documents.

Wie wird das Angebot bewertet?

LOT-0000 · Bereitstellung eines flächendeckenden Gigabitnetzes und Angebot breitbandiger Telekommunikationsdienste für unterversorgte Adressen (Dunkelgraue Flecken) der Stadt Hessisch Lichtenau im Wirtschaftlichkeitslückenmodell.

Das Angebot mit dem niedrigsten Zuschuss/ der geringsten Wirtschaftlichkeitslücke (nachstehend: „das Bestangebot“) erhält die volle Punktzahl (75). Zu den verbleibenden Angeboten wird die rechnerische Differenz in Prozent – bezogen auf den Zuschuss/ die Wirtschaftlichkeitslücke – zum Bestangebot ermittelt. Ergibt sich ein Wert von z.B. 10 %, dann erhält dieses Angebot 10 % und damit 7,5 Punkte weniger in der Bewertung. Die Herleitung der Wirtschaftlichkeitslücke ist plausibel und nachvollziehbar gemäß dem Excel-Dokument „Wirtschaftlichkeitslückenberechnung“ (Anlage 3 zur Leistungsbeschreibung) darzulegen.
75 %
Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Meilenstein- und Zahlungsplanung vorzulegen, das insbesondere die unter Ziff. C. IV. 2. d) der Leistungsbeschreibung aufgeführten Inhalte umfasst. Das Konzept sollte klar strukturiert, prägnant und nachvollziehbar formuliert sein. Berücksichtigt werden stets auch die Plausibilität und Glaubhaftigkeit der gemachten Angaben. Die qualitative Bewertung erfolgt auf Grundlage der nachstehenden Bewertungsskala. Diese beschreibt den Grad der Erfüllung des Zuschlagskriteriums in Notenstufen, denen Punkte zugeordnet werden. Textliche Umschreibung des Erfüllungsgrades, Notenwert und Punkte: - Das Konzept erfüllt die Anforderungen in herausragender Weise. Die Darstellungen sind vollständig, schlüssig, belastbar und besonders detailliert. Der Projektablauf erscheint realistisch und überzeugend. Die Einhaltung der Fördermittelvorgaben und der Jahresscheiben ist nachvollziehbar sichergestellt. Risiken werden umfassend identifiziert und geeignete, konkrete Gegensteuerungsmaßnahmen aufgezeigt. Die vollständige Inbetriebnahme wird besonders frühzeitig erreicht (sehr gut = 20 Punkte). - Das Konzept erfüllt die Anforderungen überdurchschnittlich. Die wesentlichen Meilensteine, Mittelabrufe und Risiken sind nachvollziehbar dargestellt. Die Umsetzungsplanung erscheint realistisch und belastbar. Risiken und Gegenmaßnahmen sind weitgehend konkret beschrieben. Die vollständige Inbetriebnahme erfolgt in einem überdurchschnittlich kurzen Zeitraum (gut = 16 Punkte). - Das Konzept erfüllt die Anforderungen ordnungsgemäß. Die geforderten Inhalte sind überwiegend vollständig dargestellt. Die Umsetzungsplanung erscheint grundsätzlich plausibel. Risiken und Gegenmaßnahmen werden beschrieben, jedoch teilweise nur allgemein. Die vollständige Inbetriebnahme erfolgt innerhalb eines marktüblichen Zeitraums (befriedigend = 12 Punkte). - Das Konzept erfüllt die Anforderungen lediglich mit Einschränkungen. Wesentliche Angaben sind nur teilweise nachvollziehbar oder wenig detailliert. Die Plausibilität der Planung ist eingeschränkt. Risiken werden nur oberflächlich behandelt. Die vorgesehene Inbetriebnahme erfolgt vergleichsweise spät (ausreichend = 8 Punkte). - Das Konzept weist erhebliche Defizite auf. Mehrere wesentliche Anforderungen werden nur unzureichend dargestellt. Die Umsetzbarkeit erscheint zweifelhaft. Risiken und Gegenmaßnahmen werden kaum oder nicht nachvollziehbar beschrieben. Die vorgesehene Inbetriebnahme erfolgt deutlich später als bei vergleichbaren Angeboten ( mangelhaft = 4 Punkte). - Das Konzept erfüllt die Anforderungen nicht. Wesentliche Inhalte fehlen oder sind nicht bewertbar. Die Umsetzbarkeit ist nicht nachvollziehbar dargestellt oder die geforderten Angaben fehlen weitgehend (ungenügend = 0 Punkte).
20 %
Um zu schnellen und kostengünstigen Gesamtlösungen zu kommen, ist im Rahmen der Maßnahme die Nutzung von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologie und alternativer Verlegemethoden (Trenching-Verfahren, Nutzung oder Bau oberirdischer Verlegung, Spülverfahren, Kabelpflugverfahren, usw.) mit dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Aufbaus im Besonderen förderfähig und stets mit Vorrang zu prüfen (vgl. Ziff. 6.5 Gigabit-Richtlinie 2.0). Es ist daher ein nachvollziehbares Konzept zum Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden vorzulegen (vgl. Ziff. C. IV. 2. b) der Leistungsbeschreibung). Das vorgelegte Konzept wird wie folgt bewertet: - Die Ausführungen im Konzept sind plausibel und nachvollziehbar. Es sind umfangreiche und schlüssige Angaben über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden enthalten. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus vollumfänglich Rechnung getragen werden kann (5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind weitestgehend plausibel und nachvollziehbar. Es lassen sich teilweise Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (2,5 Punkte). - Die Ausführungen im Konzept sind nur stichpunktartig und lückenhaft. Es lassen sich keine Erkenntnisse über die Herangehensweise an die Wahl und den Einsatz von Eigenleistungen, alternativer Netztechnologien und alternativer Verlegemethoden entnehmen. Den Angaben kann nicht entnommen werden, dass dem Ziel einer Vergünstigung der Angebotssumme und der Beschleunigung des Ausbaus Rechnung getragen werden kann (0 Punkte).
5 %

Vergabeunterlagen

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Anforderungen

Im Übrigen wird auf die Ausschlussgründe entsprechend §§ 123, 124 GWB sowie die insoweit mit dem Teilnahmeantrag abzugebende Eigenerklärung verwiesen. Werden einzelne der aufgeführten Eignungsnachweise und -kriterien nicht bereits in dem Teilnahmeantrag nachgewiesen, wird der Konzessionsgeber eine oder mehrere angemessene Nachfrist(en) zum Nachweis der betreffenden Eignungskriterien setzen. Weist ein Bewerber auch innerhalb der Nachfrist eines der Eignungskriterien nicht nach, kann ein Ausschluss des entsprechenden Bewerbers vom weiteren Verfahren erfolgen. Nähere Einzelheiten ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, herunterzuladen unter https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YKPMWC8/documents.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.10.2026BekanntmachungBekanntmachung CXP4YKPMWC8

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