A-05_Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen 003_07.2025.pdf

Aufbau eines Trainerpools für Beratungs-, Begleitungs- und Coachingleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.09.2026, 10:22 (Europe/Berlin)

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Allgemeine Auftrags- und Zahlungsbedingungen

Durch den Zuschlag auf das Angebot in einem förmlichen das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Vergabeverfahren, die Annahme des Auftrages oder unzulässigen Vorteilen an sonstige in- oder dessen Ausführung werden die nachfolgenden ausländische Beamte, Amtsträger, für den Bedingungen als Zusätzliche Vertragsbedingungen i.S.v. öffentlichen Dienst besonders Verpflichtete § 1 Nr. 2 d VOL/B Bestandteil des Vertrages über die die oder Mandatsträger oder an Angestellte oder Beschaffung und Herstellung von Gütern einschließlich Beauftragte sonstiger geschäftlicher Betriebe des nicht apothekenpflichtigen Laborbedarfs sowie die im Zusammenhang mit der Anbahnung, Inanspruchnahme von Dienstleistungen und etwaiger Vergabe und Durchführung von Aufträgen zugehöriger Nachträge. Dritter, e) das zu Zwecken des Wettbewerbs, aus

  1. Vertragsbestandteile und Integrität Eigennutz, zugunsten eines Dritten oder in der Absicht, dem Inhaber des Geschäftsbetriebs 1.1 Soweit nicht schriftlich oder in Textform etwas Schaden zuzufügen, unbefugte Verschaffen, anderes vereinbart wurde, gelten bei Sichern, Verwerten oder Mitteilen von Widersprüchen im Vertrag nacheinander: Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen, das zu Zwecken des Wettbewerbs oder aus Eigennutz a) Beschreibung der Leistung unbefugte Verwerten oder Mitteilen im (Leistungsbeschreibung inkl. Zeichnungen) geschäftlichen Verkehr anvertrauter Vorlagen sowie sämtliche weitere Anlagen oder Vorschriften technischer Art sowie b) diese Bedingungen darüber hinaus die zu Zwecken des c) die technischen und Fachvorschriften für die Wettbewerbs oder aus Eigennutz unbefugte jeweilige Leistung Verwertung oder Weitergabe von im d) die allgemeinen Vertragsbedingungen für die geschäftlichen Verkehr anvertrauten Vorlagen Ausführung von Leistungen (VOL/B) oder Vorschriften technischer Art und e) die Verordnung über die Preise bei öffentlichen kaufmännischer Informationen des Aufträgen (VO/PR 30/53). Auftraggebers, auch auf Datenträgern, 1.2 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende f) Verstöße gegen Vorschriften, die dem Schutz Allgemeine Geschäftsbedingungen des des unbeschränkten Wettbewerbs dienen, Auftragnehmers werden selbst bei Kenntnis nicht insbesondere Verstöße gegen kartellrechtliche Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird Kernbeschränkungen i.S.v. Art. 101 AEUV, § 1 ausdrücklich schriftlich zugestimmt. GWB (Preis-, Submissions-, Mengen-, Quoten-, 1.3 Dies gilt nicht für einen angebotenen Skonto- Gebiets- und Kundenabsprachen), Abzug. Die Rechte und Pflichten der Parteien aus g) Verstöße gegen wirtschaftliche den allg. gesetzlichen Vorschriften bleiben Sanktionsmaßnahmen oder das Umgehen von unberührt, soweit im Vertrag nichts anderes Sanktionsmaßnahmen der Europäischen bestimmt ist. Union, insbesondere gegen EG-VO 2580/2001, 1.4 Die Vertragsparteien verpflichten sich im Rahmen EG-VO 881/2002 und EU_VO 753/2011 (Anti- des Vertragsverhältnisses, alle erforderlichen Terrorismus-Verordnungen), sowie gegen Maßnahmen zur Vermeidung von Korruption, sonstige anwendbare nationale, europäische anderen strafbaren Handlungen und sowie und internationale Embargo- und sonstigen schweren Verfehlungen zu ergreifen. Sie Außenwirtschaftsvorschriften, sowie verpflichten sich insbesondere, in ihren Häusern h) sonstige schwerwiegende Straftaten oder alle notwendigen Vorsichtsmaßnahmen zu schwere Verfehlungen. Hierzu zählen strafbare ergreifen, um schwere Verfehlungen im In- und Handlungen, die insbesondere terroristische Ausland zu vermeiden. Schwere Verfehlungen Straftaten, Beteiligung an einer kriminellen sind, unabhängig von der Beteiligungsform der Vereinigung, Geldwäsche und Täterschaft, Anstiftung oder Beihilfehandlung Terrorismusfinanzierung, Kinderarbeit und a) schwerwiegende Straftaten, die im andere Formen des Menschenhandels oder Geschäftsverkehr begangen worden sind. ähnliche Delikte darstellen. Hierzu zählen strafbare Handlungen, die Eine schwere Verfehlung im vorgenannten insbesondere Betrug, Untreue, Sinne liegt auch vor, wenn Personen, die Urkundenfälschung oder ähnliche Delikte Beschäftigten, Geschäftsführern oder darstellen, Vorständen des Universitätsklinikum b) das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von Magdeburg A.ö.R. oder den mit ihr unzulässigen Vorteilen an Beamte, Amtsträger, verbundenen Unternehmen nahe stehen, für den öffentlichen Dienst besonders unzulässige Vorteile angeboten, versprochen Verpflichtete oder Mandatsträger (Bestechung oder gewährt werden und wenn konkrete oder Vorteilsgewährung) oder an Vorstände, Planungs- und Ausschreibungshilfen geleistet Direktoren, Geschäftsführer oder sonstige werden, die dazu bestimmt sind, den Beschäftigte der Universitätsklinikum Wettbewerb zu unterlaufen. Magdeburg A.ö.R. und der mit ihr verbundenen 1.5 Wenn der Auftragnehmer oder die von ihm Unternehmen (Bestechung im geschäftlichen beauftragten oder für ihn tätigen Personen aus Verkehr), Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede c) das Anbieten, Versprechen oder Gewähren von getroffen haben, die eine unzulässige unzulässigen Vorteilen an freiberuflich Tätige, Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er als die im Auftrag der Universitätsklinikum Schadensersatz 15% des Nettoauftragswertes zu Magdeburg A.ö.R. bei der Auftragsvergabe zahlen, es sei denn, der Auftragnehmer hat den oder der Verstoß nicht zu vertreten. Der Nachweis eines Schadens in anderer Höhe und die entsprechende Auftragsabwicklung tätig sind, z.B. Planer, Geltendmachung bleiben unberührt. Außerdem Berater und Projektsteuerer, bleiben sonstige vertragliche oder gesetzliche d) im Rahmen der Tätigkeit des Auftragnehmers Ansprüche des Auftraggebers unberührt. für die Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R.

Erstellt: 01.07.2025 Schmiedecke, Sascha Status: freigegeben Geprüft: 01.07.2025 Streich, Luisa Revision: 003/07.2025 Freigegeben: 01.07.2025 Wagner, Fabian ID: 86426 Seite 1 von 5

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1.6 Wird im Zusammenhang mit der Abwicklung der Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber Vergabe bzw. der Leistung zum Nachteil des unverzüglich schriftlich in Textform über Verlauf Auftraggebers eine schwere Verfehlung im Sinne und Ergebnis der Sachverhaltsaufklärung, sowie der Ziffer 1.4 durch einen Mitarbeiter oder über die gegebenenfalls getroffenen Maßnahmen. Geschäftsführer/Vorstand des Auftragnehmers oder eines von ihm beauftragten 2. Auftragserteilung, Preise Subunternehmers begangen, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber eine 2.1 Es sind nur schriftliche Aufträge gültig. Mündliche Vertragsstrafe zu zahlen, es sei denn, der Verstoß Abreden oder Aufträge werden erst durch eine ist nicht vom Auftragnehmer zu vertreten. Sie schriftliche Bestätigung verbindlich. beläuft sich 2.2 Die vereinbarten Preise sind Festpreise inkl. a) auf 7% des Nettoauftragswertes, soweit die Verpackungs-, Versand-, Fracht- oder Verfehlung durch einen Transportkosten, der durch den Versand Geschäftsführer/Vorstand des entstehenden Nebenkosten wie Gebühren für das Auftragnehmers begangen wurde, Ausstellen von Frachtbriefen, Liegegebühren, b) auf 5% des Nettoauftragswertes, soweit die Zählgebühren, der Kosten einer Versicherung, der Verfehlung durch einen Prokuristen oder zusätzlichen Gebühren für Einschreibe - und Handlungsbevollmächtigten begangen wurde, Wertsendungen, der zusätzlichen Gebühren für c) auf 2% des Nettoauftragswertes, soweit die beschleunigte Beförderung, der Kosten für die Hin- Verfehlung durch andere Mitarbeiter oder und Rückbeförderung von Werkzeugen und Subunternehmer des Auftragnehmers Geräten, die für einen Aufbau bei der begangen wurde, mindestens jedoch auf 5.000 Empfangsstelle gebraucht werden sowie der €. Die Geltendmachung eines Schadenersatzes Kosten, die durch eine Nichtbeachtung der durch den Auftraggeber infolge einer Versandanschrift (Angabe auf Auftrag/Bestellung) begangenen Verfehlung bleibt von der entstehen.§ 313 BGB bleibt unberührt. Etwaige Vertragsstrafe unberührt, wobei in diesem Fall Patentgebühren und Lizenzvergütungen sind durch eine verwirkte Vertragsstrafe auf diesen den Preis für die Leistung abgegolten. Schadenersatz angerechnet wird. Eine 2.3 Der Preis ist ausschließlich Umsatzsteuer Vertragsstrafe nach dieser Bestimmung anzugeben. Diese ist gesondert auszuweisen. entfällt, soweit eine schwere Verfehlung 2.4 Kostenerhöhungen nach Auftragserteilung gemäß Ziffer 1.4 durch einen Subunternehmer berechtigen den Auftragnehmer nicht, des Auftragnehmers begangen und die Zusatzforderungen geltend zu machen. Auswahl dieses Subunternehmers durch den Auftraggeber zwingend vorgeschrieben wurde 3. Lieferung, Versand, Leistung, Ausführung und/oder der Auftragnehmer bzw. bei ihm beschäftigte Mitarbeiter, deren Vorstände oder 3.1 Lieferung und Leistung erfolgen vorbehaltlich Geschäftsführer oder sonst von ihm abweichender Vereinbarung während der allg. eingeschaltete Dritte nicht selbst an der Dienststunden des Auftraggebers (Montag – Freitag schweren Verfehlung beteiligt sind. 07.30 - 16.00 Uhr) frei Lager oder der in den Auftragsschreiben angegebenen Nicht unter diese Vertragsstrafenregelung fallen Verwendungsstelle. die von Ziff. 1.5 erfassten Fälle der unzulässigen 3.2 Vertragsgegenstände und deren Verpackung, Wettbewerbsbeschränkung und die damit in Rechnungen und Lieferscheine sind vom Tateinheit/Tatmehrheit zusammenfallenden Auftragnehmer mit der Bestellnummer und Verfehlungen gemäß Ziffer 1.4. Ziffer 1.5 gilt sonstigen Bezeichnungen in der im Auftrag diesbezüglich abschließend. festgelegten Art und Weise zu kennzeichnen. 1.7 Wird nachweislich eine schwere Verfehlung im Mehr- oder Minderlieferungen bedürfen der Sinne der Ziffer 1.4 durch einen Mitarbeiter oder Zustimmung des Auftraggebers. Geschäftsführer/Vorstand des Auftragnehmers 3.3 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur begangen, ist der Auftraggeber zur Gegenstände zu liefern, die im Zeitpunkt der außerordentlichen fristlosen Kündigung des Lieferung den allgemein gültigen Vertrages berechtigt. Unfallverhütungsvorschriften, den sonstigen 1.8 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein Abwehr von schweren Verfehlungen im Sinne von anerkannten sicherheitstechnischen und Ziffer 1.4 und der Aufklärung von Verdachtsfällen arbeitsmedizinischen Regeln entsprechen. auf schwere Verfehlungen aktiv mitzuwirken und 3.4 Der Auftraggeber darf sich von der mit dem Auftraggeber zu kooperieren. Erlangt der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung Auftragnehmer Kenntnis von Tatsachen, die den unterrichten (§ 4 Nr. 2 Abs. 1 VOL/B). Verdacht auf eine schwere Verfehlung im Sinne 3.5 Für Proben und Muster wird keine Vergütung von Ziffer 1.4 mit Auswirkungen auf den gewährt. Auftraggeber begründen, hat er dies dem 3.6 Betriebs-, Bedienungs-, Gebrauchsanweisungen, Auftraggeber unverzüglich schriftlich in Textform technische Manuals, Serviceunterlagen und dgl. mitzuteilen und, sofern eine solche schwere sind auch ohne besondere Vereinbarung der zu Verfehlung in der Sphäre des Auftragnehmers erbringenden Leistung in deutscher Sprache liegen kann, den Sachverhalt umgehend beizufügen. aufzuklären. Bestätigt sich der Verdacht, ist der 3.7 Die Ausführung erfolgt unverzüglich nach Auftragnehmer verpflichtet, geeignete konkrete Auftragserteilung, sofern nicht technische, organisatorische und personelle Ausführungstermine und/oder eine Maßnahmen zu ergreifen, um die Verfehlung Ausführungsfrist schriftlich vereinbart worden unverzüglich abzustellen, und künftige sind. Verfehlungen zu vermeiden.

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3.7.1 Mit Ablauf der vereinbarten Ausführungsfrist bzw. 5. Abnahme des vereinbarten Ausführungstermins kommt der Auftragnehmer mit den ausstehenden Leistungen 5.1 Für die Abnahme von Lieferungen und Leistungen ohne Mahnung in Verzug. ist ausschließlich die auftraggebende Stelle oder 3.7.2Schwierigkeiten, die der fristgerechten die in dem Auftragsschreiben bezeichnete Stelle Fertigstellung der Leistung oder Einhaltung der des Universitätsklinikums zuständig. Lieferfrist entgegenstehen, hat der Auftragnehmer 5.2 Im Rahmen der Gütesicherung muss der unter Angabe der Gründe und der zur Behebung Auftragnehmer die Leistungen auf vertragsgemäße der Schwierigkeiten getroffenen Maßnahmen dem Beschaffenheit prüfen. Auftraggeber ohne Ausnahme unverzüglich 5.3 Der Auftragnehmer übernimmt die kostenfreie schriftlich in Textform anzuzeigen. Dies gilt auch Einweisung des Personals. dann, wenn der Auftraggeber nicht Empfänger der 5.4 Bei medizinisch-technischen Geräten erfolgt Leistung ist. kostenfrei für den Auftraggeber eine 3.7.3Im Falle des Verzuges des Auftragnehmers stehen Erstinbetriebnahme am Betriebsort. dem Auftraggeber die gesetzlichen Rechte ungekürzt zu.. 6. Mängelhaftung 3.7.4 Der Auftraggeber ist im Falle des Verzuges des Auftragnehmers berechtigt, eine Vertragsstrafe in 6.1 Für die Mängelansprüche des Auftraggebers gelten Höhe von 0,3 % des Auftragswertes der in Verzug die gesetzlichen Vorschriften mit folgenden geratenen Lieferung / Leistung pro Kalendertag, Maßgaben: maximal jedoch 5 % davon zu verlangen. Die a) Der Auftragnehmer bleibt für seine Lieferung / Vertragsstrafe ist auf den insgesamt geltend Leistung und deren mangelfreie Erbringung gemachten Verzugsschaden anzurechnen. Der auch dann verantwortlich, wenn der Auftraggeber behält sich vor, die Vertragsstrafe bis Auftraggeber die vom Auftragnehmer zur Schlusszahlung geltend zu machen. vorgelegten Pläne, Zeichnungen, 3.8 Jeder Lieferung ist ein Lieferschein in 3-facher Berechnungen und sonstigen Ausfertigung beizufügen, in dem Nummer und Ausführungsunterlagen unterschrieben, Datum, Bestellnummer, Datum und genehmigt, gestempelt bzw. mit einem Geschäftszeichen des Auftragsschreibens, laufende "Gesehen"- Vermerk o.ä. gekennzeichnet hat. Nummer einer etwaigen Teillieferung, Angaben b) Bei besonderer Eilbedürftigkeit und/oder über Art und Umfang der Lieferung enthalten sind. Gefahr im Verzug kann der Auftraggeber, wenn 3.9 Bei der Ausführung von Leistungen in Räumen des ihm die Fristsetzung zur Nacherfüllung Auftraggebers hat der Auftragnehmer werktäglich unzumutbar ist, den Mangel im Wege der Arbeitsstundennachweise vorzulegen und sie von Selbstvornahme beseitigen und Ersatz der einem Bediensteten des Auftraggebers erforderlichen Aufwendungen verlangen. Der bescheinigen zu lassen. Diese sind der Rechnung Auftraggeber wird dem Auftragnehmer von beizufügen. derartigen Mängelansprüchen sowie Art und 3.10 Die Lieferung ist dem Auftraggeber rechtzeitig Umfang der getroffenen Eilmaßnahmen anzuzeigen, sofern vorbereitende Maßnahmen für unverzüglich Mitteilung machen. Installation und Abnahme durchzuführen sind. c) Der Auftraggeber kann dem Auftragnehmer 3.11 Aufträge für Leistungen ohne Preisvereinbarung eine angemessene Frist setzen, eine (z.B. Instandsetzung, Montage u. ä.) gelten mangelhafte Sache fortzuschaffen. Nach Ablauf zunächst nur in dem für die Feststellung der der Frist kann der Auftraggeber die entstehenden Kosten erforderlichen Umfang als Vertragsleistung unter Wahrung der erteilt. Die weitere Ausführung wird von der Vorlage wirtschaftlichen Interessen des eines detaillierten Angebotes, das Angaben über Auftragnehmers auf dessen Kosten verwerten, Leistungsumfang, Arbeitsaufwand, Stundensätze, z. B. durch Verkauf. Ersatzteile, Verbrauchsstoffe für Baustoffe d) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche enthalten muss, und der schriftlichen Zustimmung beträgt zwei Jahre ab Abnahme oder des Arbeitgebers abhängig gemacht. Übernahme gegen Empfangsbestätigung, 3.12 Sind Abrufaufträge geschlossen, so sind die sofern im Einzelfall keine längere Zeit Abrufmengen so bereitzustellen, dass Lieferungen vereinbart wird, oder sofern das Gesetz keine sofort erfolgen können. längere Frist vorsieht. Sie verlängert sich um die Zeit, während der die mangelbehaftete 4. Gefahrübergang Lieferung / Leistung wegen des Mangels nicht bestimmungsgemäß benutzt werden kann. 4.1 Die Transportgefahr trägt der Auftragnehmer bis e) Die Verjährung der Mängelansprüche ist auch zur Anlieferung der Ware oder Erbringung der gehemmt, wenn der Auftragnehmer das Leistung an der Verwendungsstelle. Vorhandensein eines Mangels selbst prüft. Die 4.2 Im Übrigen gelten die §§ 446, 644 BGB. Der Hemmung der Verjährung ist erst beendet, Auftragnehmer trägt insbesondere während der wenn der Auftragnehmer dem Auftraggeber Zeit vom Eintreffen der ersten Einbauteile oder des schriftlich mitteilt, dass die Verhandlung ersten sonstigen Materials bis zur Abnahme der beendet sei oder das Ergebnis der Prüfung dem Gesamtleistung allein das Risiko etwaiger Auftraggeber zugesandt wird oder der Diebstähle oder Beschädigungen dieser Auftragnehmer die Fortsetzung der Gegenstände und der fertig eingebauten Teile. Mängelbeseitigung schriftlich verweigert. Die 4.3 Das Eigentum geht gleichzeitig mit der Gefahr auf Wiederaufnahme der Verhandlung, Prüfung den Auftraggeber über, es sei denn, dass oder Mängelbeseitigung führt erneut zur Leistungen bereits vor dem Gefahrübergang dem Hemmung der Verjährung. Auftraggeber übereignet worden sind.

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f) Weist der Auftragnehmer durch eine 8.7 Zahlungsverzögerungen infolge unvollständig Rückrufaktion auf Mängel hin, bedarf es zur ausgestellter Rechnungen oder fehlender Geltendmachung der Mängel- und Unterlagen fallen dem Auftragnehmer zur Last. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers 8.8 Werden Rechnungskorrekturen erforderlich, z.B. keiner Mangelanzeige und keiner Fristsetzung weil die Rechnung nicht den gesetzlich zur Nacherfüllung. Sämtliche durch die vorgeschriebenen Mindestanforderungen Rückrufaktion entstehenden Aufwendungen entspricht, ist eine kaufmännische Gutschrift durch des Auftraggebers (z.B. Übersendung einer Stornorechnung oder Ersatzgerätebeschaffung, Rücksendekosten, Korrekturrechnung mit eindeutigem Bezug auf die Kosten für Patienteninformationen etc.) sind ursprüngliche Rechnung, Angabe der vom Auftragnehmer als Mangelfolgeschäden Rechnungsnummer und des Ausstellungsdatums auf Nachweis zu ersetzen. der ursprünglichen Rechnung und Ausweisung des 6.2 Der Auftragnehmer haftet für Mängelansprüche negativen Betrags vom Auftragnehmer zu nach den gesetzlichen Vorschriften. erstellen. Eine neue Rechnung mit neuem Rechnungsdatum und neuer Rechnungsnummer 7. Haftung ist einzureichen.

7.1 Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber von 9. Zahlung allen Haftpflichtansprüchen, die gegen ihn im Zusammenhang mit dem übernommenen Auftrag 9.1 Die Zahlung erfolgt grundsätzlich bargeldlos in von Dritten erhoben werden, gleich aus welchem Euro. Rechtsgrund, frei. 9.2 Die Zahlung wird, soweit nicht anders vereinbart, 7.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen des nach Wahl des Auftraggebers innerhalb von 14 Auftraggebers nachzuweisen, dass er hinsichtlich Tagen mit 3 % Skonto oder binnen 30 Tagen ohne aller Haftpflichtansprüche, die sich aus der Abzug nach vertragsgemäßer Leistungserbringung Ausführung des übernommenen Auftrages ergeben und Zugang der Rechnung geleistet. können, eine Haftpflichtversicherung in 9.3 Die Zahlungs- und Skontofrist beginnt mit Eingang hinreichender Höhe abgeschlossen hat und laufend der prüfungsfähigen Rechnung bei der benannten unterhält. Der Auftraggeber ist berechtigt, Dienststelle, jedoch nicht vor Stellung einer rückständige Prämien anstelle des Auftragnehmers vereinbarten Sicherheit. Fälligkeit tritt in jedem Fall an das Versicherungsunternehmen zu zahlen und erst nach vertragsgemäßer Leistungserbringung diese Beträge von der dem Auftragnehmer ein, frühestens mit dem Zeitpunkt des zustehenden Vergütung oder einer von ihm Gefahrübergangs. Macht die Auftraggeberin hinterlegten Sicherheit einzubehalten. berechtigt Einwendungen oder Einreden geltend, 7.3 Die Haftung des Auftraggebers für sämtliche dem so wird die Skontofrist für diesen Zeitraum Auftragnehmer gleich aus welchem Rechtsgrund gehemmt. entstehenden Ansprüche ist ausgeschlossen, 9.4 Die Zahlung gilt mit dem Zugang des soweit seine Haftung nicht auf einem vorsätzlichen Überweisungsauftrags beim Zahlungsinstitut des oder grob fahrlässigem Verhalten eines Organs, Auftraggebers als geleistet. Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen beruht. 9.5 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Überzahlungen, die bei der Rechnungsprüfung 8. Rechnung durch die Aufsichtsinstanzen bei der anweisenden Behörde, durch besondere Prüfungsinstanzen mit 8.1 Die Rechnung ist nach den Vorgaben der Einschluss des Rechnungshofs oder durch den ERechnungs-Verordnung, d.h. elektronisch Auftragnehmer selbst festgestellt werden, einzureichen. Eine Einreichung der Rechnung in unverzüglich zurückzuerstatten. Schriftform ist daher grundsätzlich nicht zulässig. 9.6 Der Auftragnehmer hat die zu erstattende Eine Rechnung, die entgegen vorstehender Überzahlung vom Empfang der Schlusszahlung an Regelung nicht elektronisch gestellt wird, mit dem Zinssatz für Kredite des Landes zur begründet keinen Verzug nach § 286 Abs. 3 BGB. Deckung von Ausgaben zu verzinsen. 8.2 Die Rechnung ist auf die im Auftrag bezeichnete Dienststelle unter Angabe der Bestell- 10. Aufrechnung, Abtretung /Auftragsnummer und der Ansprechpartner bzw. soweit bekannt, der Kostenstelle, auszustellen. 10.1 Zahlungen können um Forderungsbeträge des 8.3 In der Rechnung ist die Leistung entsprechend Auftraggebers gegen den Auftragnehmer auch Wortlaut und Reihenfolge der Angaben im dann gekürzt werden, wenn die Forderungsbeträge Auftragsschreiben in Einzelansätzen nach Einheit nicht auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruhen. und Menge aufzuführen. 10.2 Dem Auftragnehmer stehen keine 8.4 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags- Zurückbehaltungsrechte zu, soweit sie aus , Teil- oder Schlussrechnung zu bezeichnen. Die Gegenansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften Abschlags- und Teilrechnungen sind laufend zu mit dem Auftraggeber herrühren. nummerieren. 10.3 Eine Abtretung der Forderung des Auftragnehmers 8.5 Sind Angaben in der Rechnung geändert worden, ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des so müssen die ursprünglichen Angaben lesbar Auftraggebers wirksam. bleiben. 8.6 Ein Anspruch auf Bezahlung der Rechnung besteht nur, wenn alle zur Prüfung notwendigen Unterlagen beigefügt sind. Dies sind insbesondere anerkannte Arbeitsstundennachweise, quittierte Lieferscheine oder Leistungsnachweise.

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  1. Patent- und Gebrauchsmusterschutz 15.3 Für alle Rechtsbeziehungen zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer gilt deutsches Recht. Die 11.1 Für Gegenstände, die in Zusammenarbeit mit dem Anwendbarkeit des UN-Übereinkommens über Auftraggeber entwickelt wurden, darf Patent- oder Verträge über den internationalen Warenverkauf Gebrauchsmusterschutz und anderweitige wird ausdrücklich ausgeschlossen. Verwendung nur mit Zustimmung des 15.4 Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen Auftraggebers erfolgen. unwirksam sein oder unwirksam werden, so bleiben 11.2 Zeichnungen und ähnliche Dokumente, die der die restlichen Regelungen hiervon unberührt. Auftraggeber dem Auftragnehmer überlässt, Anstelle der unwirksamen Bestimmung werden die verbleiben im Eigentum des Auftraggebers und beiden Vertragsparteien eine wirksame sind urheberrechtlich geschützt, soweit nicht im Bestimmung vereinbaren, die dem Zweck des Einzelfall anders ausdrücklich vereinbart. Diese Vertrages entspricht. Dokumente dürfen nur zu den vertraglich vereinbarten Zwecken genutzt werden und nur den 16. Informationssicherheit mit der Prüfung der Dokumente befassten Betriebsangehörigen des Auftragnehmers Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle geltenden und zugänglich gemacht werden. Eine Weitergabe an für die beauftragten Leistungen einschlägigen sonstige Betriebsangehörige oder Dritte oder eine Vorschriften zur Sicherheit in der Informationstechnik Vervielfältigung oder Speicherung in jeglicher Art und Weise ist nur zulässig, wenn der Auftraggeber einzuhalten (z.B. nach BSI Gesetz). Soweit die dem Einzelfall schriftlich zustimmt. beauftragten Leistungen nicht direkt die technische Verarbeitung von Informationen beinhalten, bezieht sich

  2. Veröffentlichungen diese Verpflichtung auf die im Rahmen der Beauftragung übermittelten oder bekannt gewordenen Informationen des Auftraggebers. Soweit der Auftraggeber dem Veröffentlichungen über die Leistungen sind nur nach Auftragnehmer individuelle Vorgaben zur technischen vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Informationssicherheit z.B. in Form von intern geltenden Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Inhalt des Richtlinien vorgibt, sind die dort geltenden Vertrages Dritten nur mitzuteilen, wenn und soweit dies Bestimmungen einzuhalten, soweit sie nach Art und für die Erfüllung des Vertrages notwendig oder er Durchführung der beauftragten Leistung entsprechend gesetzlich dazu verpflichtet ist. anwendbar sind.

  3. Straßen-, Wege-, Lager- und Arbeitsplatzbenutzung

Straßen, Wege, Lager- und Arbeitsplätze innerhalb des Geländes des Auftraggebers können vom Auftragnehmer auf eigene Gefahr benutzt werden.

Der Auftragnehmer ist für den Fall der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer verpflichtet, a) bevorzugt kleine und mittlere Unternehmen zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrags zu vereinbaren ist, b) Nachunternehmer davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, c) bei der Weitergabe von Dienstleistungen Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) zum Vertragsbestandteil zu machen und d) den Nachunternehmern keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise, ungünstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen dem Auftragnehmer und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.

  1. Vertragsänderungen

Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages – einschließlich dieser Bedingungen - sind zur Beweissicherung in der Form des Vertrages, dessen Bestandteil die Bedingungen sind, zu vereinbaren.

  1. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

15.1 Leistungs- und Erfüllungsort ist der Sitz der empfangenden Dienststelle. 15.2 Gerichtsstand ist Magdeburg.

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