Wartungsvertrag_Türen mit FSA_Will.pdf

Aufarbeitung und Nachbau historischer Türen und Fenster – Willersbau TUD

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 14:42 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.sachsen-vergabe.de

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Vertrag

  1. Von 2 Fertigungen

für Wartung und Inspektion

(Wartung)

für eine Neuanlage in Verbindung mit der Bauausführung für eine Bestandsanlage für

Zwischen: Freistaat Sachsen

vertreten durch: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Niederlassung Dresden II Ostra-Allee 23 01067 Dresden

Auftragsnummer des Auftraggebers: 26O50235

(-nachstehend Auftraggeber genannt-)

und der Firma:

Auftragsnummer des Auftragnehmers:

(-nachstehend Auftragnehmer genannt-)

wird für: Rauch- und Brandschutztüren, Türen mit Feststellanlagen

Standort der Anlage/n: Technische Universität Dresden Willers-Bau, Flügel C Zellescher Weg 12-14 01069 Dresden

Betreiber der Anlage/n: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Niederlassung Dresden II

Nutzer der Anlage/n: Technische Universität Dresden

Baudurchführende Stelle: Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement Niederlassung Dresden II

folgender Vertrag geschlossen:

□ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 1 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2021

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1. Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages sind Wartung und Inspektion, nachstehend als

Wartung bezeichnet, sowie kleine Instandsetzungsarbeiten an den technischen

Anlagen und Einrichtungen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in der/den

Bestandsliste/n vom aufgeführt sind.

Die Bestandsliste/n ist/sind Vertragsbestandteil (Anhang 1).

2. Leistungen des Auftragnehmers

2.1 Dem Auftragnehmer werden die in der/den Arbeitskarte/n vom

beschriebenen Leistungen übertragen.

Die Arbeitskarte/n ist/sind Vertragsbestandteil (Anhang 2).

2.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, im Zusammenhang mit der Wartung diejenigen

Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des

Sollzustandes unerlässlich sind, nicht ohnehin in der Arbeitskarte erfasst sind und

den normalerweise zu erwartenden Zeitaufwand für die Wartung nicht erhöhen.

2.3 Andere Instandsetzungsarbeiten hat der Auftragnehmer auf Anforderung in

angemessener Frist auszuführen. Hierfür ist ein gesonderter Vertrag zu schließen.

Auf Übertragung dieser Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.

2.4 Der Auftragnehmer ist – auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine –

verpflichtet, Störungen, die die Anlagensicherheit beeinträchtigen oder die

Gebäudenutzung gefährden, nach Aufforderung zu beseitigen.

Er hat die Arbeiten unverzüglich

innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und zwar

von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

auch außerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit (z. B. nachts und an

Sonn- und Feiertagen) und zwar auszuführen.

2.5 Für die Störungsbeseitigung

gelten die Festlegungen des Ergänzungsvertrages für

Störungsbeseitigung.

□ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 2 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2021

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3. Pflichten des Auftragnehmers

3.1 Der Auftragnehmer hat die Leistungen so auszuführen, dass die Sicherheit der

Anlagen erhalten bleibt. Die Betriebsbereitschaft ist während der

Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist.

Die gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften

sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik sind zu beachten.

Der Auftragnehmer hat die Leistung mit seinem Betrieb zu erbringen. Er darf Teile

der Leistung mit Zustimmung des Auftraggebers an Nachunternehmer übertragen.

Er ist verpflichtet, entsprechend qualifizierte Fachkräfte einzusetzen.

3.2 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistungen benötigten

Hilfsmittel (z. B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z. B. Schmier- und

Reinigungsmittel) zu stellen bzw. zu liefern.

3.3 Erkennt oder vermutet der Auftragnehmer Mängel oder Schäden, die die

Sicherheit oder Betriebsbereitschaft einer Anlage gefährden können, hat er

unverzüglich folgende Stelle

AnsprechpartnerKontaktdaten
SG 4.2 TGM Herr Henze0351 463-31965 / 0172 3555409 Robert.Henze@tu-dresden.de
Technische Leitzentrale0351463-34614 gebaeudeautomation@tu-dresden.de
Sekretariat TGM0351 463-36468 tgm@tu-dresden.de

zu benachrichtigen und erforderlichenfalls die Außerbetriebnahme der Anlage zu

veranlassen.

Er hat mündliche Benachrichtigungen schriftlich zu bestätigen. Auf andere Mängel

oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren

Beseitigung nicht zu den in den Nummern 2.1 und 2.2 beschriebenen Leistungen

gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich

hinzuweisen.

3.4 Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen

Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der

nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere

Wartungsintervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf

hinzuweisen.

□ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 3 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2021

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3.5 Der Auftragnehmer hat seine Rechnungen wie folgt zu adressieren:

Technische Universität Dresden Zentraler Rechnungseingang Kostenstelle 3540404G / SIB SG 4.4 01062 Dresden

  1. Ausführung der Leistung

4.1 Der Auftragnehmer hat die ausgeführten Leistungen in der Arbeitskarte und den

in diesem Zusammenhang festgestellten allgemeinen Anlagenzustand

einschließlich etwaiger in absehbarer Zeit notwendig werdender

Instandsetzungsleistungen sowie die gegebenenfalls ausgewechselten Teile in

einem Arbeitsbericht zu dokumentieren.

Für die notwendig werdenden Instandsetzungsleistungen kann der Auftragnehmer

mit Vorlage des Arbeitsberichts ein Angebot abgeben. Auf Ziffer 2.3 wird

verwiesen.

4.2 Bei den besonders zu vergütenden Leistungen nach Nr. 2.4 sind außerdem

Zeitaufwand, Namen und Lohn- bzw. Berufsgruppen (z. B. Monteur) des

eingesetzten Personals sowie verwendete Hilfs- und Betriebsstoffe anzugeben.

4.3 Als Beauftragter des Auftraggebers bestätigt

AnsprechpartnerKontaktdaten
SG 4.2 TGM Herr Henze0351 463-31965 / 0172 3555409 Robert.Henze@tu-dresden.de
SG 4.2 TGM Herr Claus0351 463-31965 / 0172 3510115 Willi.Claus@tu-dresden.de

die Durchführung der Arbeiten.

Die Bestätigung erstreckt sich nicht auf die fachgerechte Ausführung.

4.4 Der Zeitpunkt der Durchführung der Wartungsarbeiten ist mit dem Beauftragten

des Auftraggebers rechtzeitig vor Beginn (mind. 5 Arbeitstage) abzustimmen.

4.5 Die Wartung ist

innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit und zwar

von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr,

zu folgenden Zeiten:

durchzuführen.

□ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 4 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2021

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  1. Vergütung

5.1 Für die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wird/werden nachstehende jährliche Vergütung/en(1) unter Zugrundelegung des zum Zeitpunkt

des Entstehens der Steuer geltenden Umsatzsteuersatzes vereinbart:

Für 3 Stück 2-flügl. Rauch- und Brandschutztüren von €

Für von €

Für von €

Für von €

Summe €

  • Umsatzsteuer 19 % €

Gesamtbetrag €

Mit dieser Vergütung sind abgegolten:

• Die Wartung nach Nr. 2.1,

• die Instandsetzung nach Nr. 2.2 (Ersatz-/Verschleißteile werden gesondert

vergütet),

• die Kosten für die in Nr. 3.2 bezeichneten Hilfsmittel und -stoffe,

• die Kosten von entsprechend der Arbeitskarte zu liefernden Materialien,

• die Kosten für die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen

vorzunehmende Entsorgung von ausgetauschten Teilen, Hilfs-

/Betriebsstoffen, Abfällen und Verpackungen,

• alle sich aus den Leistungen nach Nr. 2.1 und 2.2 ergebenden Nebenkosten,

z.B. Fahrt- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und

Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszulagen, Überstunden sowie

Sonn- und Feiertagszuschläge.

(1) Getrennte jährliche Vergütungen sind nur zu vereinbaren, wenn in einem Vertrag mehrere unterschiedliche Anlagen zusammengefasst werden. □ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 5 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2021

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5.2 Leistungen nach Nr. 2.4 werden wie folgt vergütet (Netto):

Stundenverrechnungssatz: Obermonteur €(2) Monteur €(2) Helfer €(2)

Zuschlag auf Stundenverrechnungssatz für Leistungen außerhalb der

betriebsüblichen Arbeitszeit:

Überstunden %(2) Nacht-/Schichtarbeit %(2) Sonn-/Feiertagsarbeit %(2)

Fahrtkostenpauschale je Auftrag €(2)

Für die Fahrtzeiten werden keine Arbeitsstunden vergütet.

(2) vom Bieter einzusetzen □ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 6 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2021

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5.3 Die Vergütung nach Nr. 5.1 sowie die Stundenverrechnungssätze nach Nr. 5.2

sind ausschließlich der Umsatzsteuer für eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten ein

Festpreis (Regelungen zur Vertragslaufzeit siehe Nr. 8.1).

Eine Anpassung der Vergütung aus Nr. 5.1 und 5.2 erfolgt während der

Vertragslaufzeit nicht.

Ändert sich nach Ablauf dieser Frist der maßgebende Lohn/Entgelt, so

kann auf Verlangen jedes Vertragspartners die jährliche Vergütung

bzw. SVS nach folgender Preisgleitklausel angepasst werden:

 L 

K =K •P +P • n 

n  A L L 

Dabei bedeuten:

K = Vergütung – ohne Umsatzsteuer – bei Vertragsangebot

K = neue Vergütung n P = (3) = Allgemeinkostenanteil A P = (3) = Lohnkostenanteil (P + P = 1) L A L L = €/Std. (3) = Lohn der maßgebenden Lohngruppe

bei Vertragsangebot

oder

L = €/Mon. (3) = Entgelt der maßgebenden Entgelt-

gruppe bei Vertragsangebot

L = neuer Lohn/Entgelt der maßgebenden Lohn-/Entgeltgruppe n

Maßgebender Tarifvertrag (3)

(bei tariflosem Zustand gelten die maßgebenden orts- oder gewerbeüblichen

Betriebsvereinbarungen)

Maßgebende Lohn-/Entgeltgruppe (3)

(z. B. für die Eisen-, Metall- und Elektroindustrie der Monatsgrundlohn, Lohn

eines Facharbeiters der Entgeltgruppe 7 im summarischen System)

Die Anpassung erfolgt im Folgemonat nach Erbringung des Nachweises der

Änderung des maßgebenden Lohnes/Entgeltes durch den Auftragnehmer.

(3) vom Bieter einzusetzen □ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 7 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2021

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5.4 Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir die Leistung für die Laufzeit des Vertrages zu

einem Festpreis anbiete(n), wenn die Bieterangaben im Punkt 5.3 nicht

vollständig von mir/uns ausgefüllt wurden.

5.5 Der Nettowert von im Zusammenhang mit Leistungen nach Nr. 2.2 oder 2.4

benötigten Ersatz-/Verschleißteilen wird anhand von Listenpreisen ermittelt.

5.6 Bei Mängelhaftung des Auftragnehmers aus der Errichtung der Anlage/n wird für

zur Erfüllung dieser Pflicht erbrachte Leistungen keine Vergütung gewährt.

5.7 Die Vergütung wird gezahlt:

jährlich nach erfolgter Leistungserbringung

in Teilbeträgen halbjährlich nach erfolgter Leistungserbringung

Die Erfüllung der berechtigten Entgeltforderungen erfolgt binnen 30 Tagen nach

Rechnungszugang.

  1. Mängelansprüche

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche aus diesem Vertrag beträgt 1 Jahr.

  1. Haftung

7.1 Werden im Zusammenhang mit der Erbringung von vereinbarten Leistungen

Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu

beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Verschulden trifft. Im Falle

leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung begrenzt für:

• Sachschäden auf 500.000 € je Schadensfall

höchstens aber 1.000.000 € insgesamt

• Vermögensschäden auf 50.000 € je Schadensfall

höchstens aber 500.000 € insgesamt

Werden im Zusammenhang mit der Erbringung von vereinbarten Leistungen

andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer in vollem Umfang Ersatz zu

leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit

trifft.

□ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 8 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2021

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7.2 Der Auftragnehmer hat eine Haftpflichtversicherung abzuschließen, die Sach-,

Vermögens- und Personenschäden in nachfolgender Höhe abdeckt und die auf

Verlangen nachzuweisen ist:

• Sachschäden 1.000.000 €

• Vermögensschäden 100.000 €

• Personenschäden 2.000.000 €

  1. Vertragslaufzeit, Kündigung und Leistungsänderungen

8.1 Die Laufzeit des Vertrages beginnt

am

an dem der Abnahme der Bauleistung folgenden Tag

und beträgt 4 Jahre.

Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages jeweils um ein weiteres

Jahr gilt als vereinbart, wenn der Vertrag nicht spätestens drei Monate

vor Ablauf der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.

Eine Verlängerung der Laufzeit des Vertrages ist nicht vorgesehen.

8.2 Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt

insbesondere, wenn:

a. der Vertrag zur Erstellung der Anlage vorzeitig beendet worden ist,

b. die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n verkauft oder nicht

nur vorübergehend außer Betrieb genommen werden sollen,

c. die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n aus rechtlichen

Gründen von Dritten gewartet werden müssen,

d. der Auftragnehmer seine Leistung nicht oder nicht vertragsgemäß erbracht

hat (§ 323 BGB),

e. der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der

Anlage/n nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und

Instandsetzungsarbeiten eingerichtet ist,

□ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 9 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2021

[Seite 10]

f. über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein

vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung

beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die

ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist

oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.

g. der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die

eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt,

h. der AN dem AG oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten

Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des

Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehende Personen, Geschenke,

andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in

Aussicht stellt, verspricht oder gewährt, es sei denn, es handelt sich um

sozial adäquates Verhalten im Sinne der Verwaltungsvorschrift der

Sächsischen Staatsregierung über das Verbot der Annahme von

Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen durch die öffentlich

Bediensteten des Freistaates Sachsen,

i. der AN gegenüber dem AG, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten

strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298

StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), §

299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §

333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von

Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von

Vorlagen) fallen.

8.3 Wird ein Teil der in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n nicht nur

vorübergehend außer Betrieb genommen, ist eine angemessene Herabsetzung

der Vergütung zu vereinbaren.

8.4 Werden die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n oder Teile davon

vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und

Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang.

8.5 Werden die in der/den Bestandsliste/n aufgeführte/n Anlage/n wesentlich

geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und

Vergütungspflicht verlangt werden.

□ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 10 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2021

[Seite 11]

  1. Pflichten des Auftraggebers

9.1 Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die

vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B.

Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung zu stellen und Zutritt zu den

Anlagen und Versorgungsanschlüssen zu verschaffen.

9.2 Der Auftraggeber stellt folgende Arbeitskräfte(4)

keine

Die Pflichten des Auftragnehmers nach Nr. 3 bleiben unberührt.

  1. Gerichtsstand

Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandvereinbarung nach § 38

Zivilprozessordnung vor, richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem

Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers

zuständigen Stelle.

  1. Schriftform und salvatorische Klausel

11.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie den Vertrag betreffende

Miteilungen bedürfen der Schriftform, wenn sie bedeutsam für die weitere

Vertragsabwicklung sind (z.B. Preisanpassungen, Leistungsänderungen, Wechsel

von Ansprechpersonen).

11.2 Durch die etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses

Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Wenn und

soweit eine der Bestimmungen dieses Vertrages gegen zwingende gesetzliche

Vorschriften verstoßen sollte, sind die Vertragspartner verpflichtet, diese durch

eine Vereinbarung zu ersetzen, die den gewollten Zweck wirtschaftlich

gleichwertig erreicht.

(4) Nur bei Bedarf ausfüllen, sonst streichen. □ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 11 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2021

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  1. Anhang zum Vertrag

Die Bestandsliste/n (Anhang 1) und die Arbeitskarte/n (Anhang 2) sind

Vertragsbestandteil. Weitere Vertragsbestandteile sind:

Ergänzungsvertrag Störungsbeseitigung

Ergänzungsbaustein Reaktionszeit

Ergänzungsbaustein Softwarepflege

Ergänzungsbaustein Verschleiß-/Ersatzteilliste

Abnahmeprotokoll

Für den Auftraggeber(5): Für den Auftragnehmer(6):

, den , den

.

Name/Unterschrift Name/Unterschrift

(5) Unterschrift und Stempel sind entbehrlich bei Beauftragung im Rahmen eines Bauausführungsauftrages nach VOB/B einschließlich Instandhaltung. □ Zutreffendes vom Auftraggeber ankreuzen bzw. ausfüllen 12 Grundvertrag Leitfaden Wartung, Stand: 2021

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