26O50235 Anlage 1 zu 214 VHB WBVB_TUD WIL Willersbau_ Gesamtsanierung.pdf

Aufarbeitung und Nachbau historischer Türen und Fenster – Willersbau TUD

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 14:42 (Europe/Berlin)

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Anlage 1 zur 214 VHB

WEITERE BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN – zur Vergabe 26O50235

Baumaßnahme: TUD Zellescher Weg GER/TRE/WIL/REC TUD WIL Willersbau, Gesamtsanierung

Leistung: Aufarbeitung / Nachbau historische Türen und Fenster

Vergabenummer: 26O50235

  1. Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan als Balkendiagramm über seine vertraglichen Leistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertragsfristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Vertragsfristen ergeben sich aus den Besonderen Vertragsbedingungen. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oder terminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sind zu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder bei erheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plan durch den Auftragnehmer unverzüglich zu überarbeiten. Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung, bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in 2-facher Fertigung zu übergeben.

  2. Baustellenbesprechungen Der Auftragnehmer hat zu den Baustellenbesprechungen, die der Auftraggeber regelmäßig durchführt, einen geeigneten Vertreter zu entsenden. Die Besprechungen finden jeweils 14-tägig oder wöchentlich statt.

  3. Bauschild Für die Nutzung des Bauschildes entstehen Kosten in Höhe von ca. 40,00 €.

  4. Bautagesberichte Der Auftragsnehmer ist zur täglichen Führung eines Bautagesberichtes verpflichtet. Weiterhin hat der Auftragsnehmer diese unaufgefordert wöchentlich der Objektüberwachung zur Bestätigung vorzulegen. Mindestangaben sind: Datum, Wetter, Arbeitskräfte- und Geräteeinsatz, durchgeführte Arbeiten, besondere Vorkommnisse. Diese Leistung wird nicht gesondert vergütet und ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.

  5. separate Anlage mit sonstigen WBVB Siehe Seite 2 bis 3.

  6. Medienverbrauch Baustrom und Bauwasser werden bereitgestellt. Für den Verbrauch werden 0,3 % der Abrechnungssumme einbehalten. Dem AN steht es frei durch eigene Messungen den tatsächlichen Verbrauch nachzuweisen.

  7. E-Rechnung Die elektronische Rechnungsstellung wird seit dem 18.04.2020 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des Auftraggebers akzeptiert. Die Vorgaben des Auftraggebers zur Stellung elektronischer Rechnungen sind unter www.sib.sachsen.de (Informationen für Auftragnehmer) bekannt gemacht. Die im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung anfallenden Kosten trägt der Auftragnehmer.

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Projekt: 05 12108 EF 1202 TUD Willers-Bau, Grundsanierung Allgemeine Vorbemerkungen Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBVB), Allgemeine Ergänzungen 2. Bauabschnitt Bauteil C, Los 24, Aufarbeitung historische Türen

  1. Bauaufgabe Grundsanierung des Anfang der 50-er Jahre errichteten Universitätsgebäudes der TU Dresden, Willers – Bau inkl. der umgebenden Freianlagen. Das Gebäude steht unter Denkmalschutz, die Freianlagen sind ein Gartendenkmal. Die Sanierung erfolgt in drei Bauabschnitten unter Nutzung der noch nicht sanierten, oder bereits sanierten Bauteile durch die TU Dresden. Die Sanierung der Bauteile erfolgt nacheinander. Der mittlere Gebäudeflügel B wurde bereits saniert. Der 2.Bauabschnitt Bauteil C ist der westlichste Gebäudeflügel des Willers-Bau, bestehend aus Hauptgebäude mit Seitenflügel und Verbinder entlang des Zelleschen Weges anschließend an die frisch sanierte Mensa. Die Sanierung der Freianlagen erfolgt ebenfalls in 3 Bauabschnitten, wobei die Ausführung der an die Gebäudeflügel anschließenden Freianlagen versetzt, nachfolgend der Sanierung der Gebäudeflügel erfolgt.

  2. Bauberatungen In regelmäßigen Abständen (14-tägig oder wöchentlich) finden Baubesprechungen statt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, an diesen Baubesprechungen ab Auftragserteilung teilzunehmen oder sich durch einen Bevollmächtigten vertreten zu lassen.

  3. Öffnungsklausel Für die im Leistungsverzeichnis genannten DIN – Vorschriften und sonstigen technischen Normen sowie für die Ausführung von Materialien können auch nach internationalen Regeln der Technik als gleichwertig zu bezeichnende Produkte und Ausführungen angeboten werden. Der Nachweis der Gleichwertigkeit obliegt dem Bieter. Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz „oder gleichwertig“ immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

  4. Arbeitszeiten Arbeiten im 2 – Schichtsystem, Arbeitszeiten werktags 6:00 Uhr bis 22:00 Uhr, sowie an Samstagen sind nach Aufforderung erforderlich.

  5. Beeinträchtigungen Lärmintensive Arbeiten während der Semesterzeiten sind Montag bis Freitag von 7:30 Uhr bis 20:00 Uhr nur in Abstimmung mit der Objektüberwachung und der TU Dresden, Fachrichtung Mathematik möglich. Alle auf der Baustelle eingesetzten Geräte und Maschinen sind dem neuesten Stand der Technik entsprechend der derzeit gültigen Lärmschutzvorschriften auszurüsten und zu betreiben. Die Vermeidung bzw. Reduzierung von Baulärm ist bei allen Arbeiten zu beachten. Es sind emissionsarme Baumaschinen einzusetzen. Nachweise für die Einhaltung der Emissions- und Immissionsrichtwerte sind vom Auftragnehmer (AN) auf Verlangen vorzulegen. Die Ausführung erfolgt bei laufendem Betrieb der an den Flügel C (2.BA) anschließenden benachbarten östlichen Gebäudeteile B und A.

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Projekt: 05 12108 EF 1202 TUD Willers-Bau, Grundsanierung Allgemeine Vorbemerkungen Weitere Besondere Vertragsbedingungen (WBVB), Allgemeine Ergänzungen 2. Bauabschnitt Bauteil C, Los 24, Aufarbeitung historische Türen

  1. Maximale Belastung im Außenbereich Die maximal zulässige Belastung der Straßen, Wege und Flächen innerhalb des Universitätsgeländes ab Haeckelstraße, Zufahrt zu den Gartenhöfen auf der Südseite des Willers – Bau, beträgt 15t (Achslast). Die Baustraße entlang des Zelleschen Weges an der Nordseite des Gebäudes darf mit maximal 30t befahren werden. Fahrzeugen mit einem höheren Gewicht ist die Zufahrt untersagt.

  2. Rauchverbot Im Gebäude gilt absolutes Rauchverbot. Rauchen ist ausschließlich außerhalb des Gebäudes an dafür ausgewiesenen Orten erlaubt. Personen, die rauchend im Gebäude angetroffen werden, werden abgemahnt und im Wiederholungsfall von der Baustelle verwiesen.

8.Baustelleneinrichtung Der dem LV beiliegende Baustelleneinrichtungsplan dient als Orientierung und Kalkulationsgrundlage. Die Zuwegung / Erschließung und die Einfriedung der Baumaßnahme sind im Plan ersichtlich. Die Baustelleneinrichtung befindet sich an der Nordseite des Gebäudes am Zelleschen Weg zwischen Fassade und Fuß-/Radweg. Die Erschließung der Baustelleneinrichtung erfolgt über eine parallel zum Zelleschen Weg verlaufende 3,00m breite Baustraße. Zu- und Ausfahrt erfolgen von der rechten Fahrspur des Zelleschen Weges. Die Baustelleneinrichtung am Zelleschen Weg wird jeweils für den aktuell zu sanierenden Bauabschnitt vor dem Giebel und Verbinder des betreffenden Bauteils eingerichtet und bauabschnittsweise versetzt.

Auf der Gartenhofseite wird die Baustelle für den betreffenden Bauabschnitt inkl. der Zufahrten durch feste Bauzäune aus Holz, die auch als Baumschutz dienen, begrenzt. Zusätzlich wird auf dem mittleren Teil der Grünfläche eine mit Bauzaun und Tor abgegrenzte Zwischenlagerfläche für wiedereinzubauende Baumaterialien der Freianlagen eingerichtet.

Durch das separate Los Baustelleneinrichtung werden folgende Leistungen der BE bauseits durch den AG gestellt: − Baustellensicherung durch einen Bauzaun inkl. Schiebetor an Zu- und Ausfahrt − Bürocontainer für die Bauleitung (In begrenztem Umfang ist nach Rücksprache mit der Bauleitung eine Stellfläche für firmeneigene Baucontainer möglich.) − Sanitäranlagen für alle am Bau Beteiligten − Anschlüsse für Baustrom (innerhalb und außerhalb des Gebäudes) und Bauwasser (außerhalb des Gebäudes)

Durch das Los Gerüstarbeiten wird ein Bauaufzug mit Tragkraft 1.500kg mit zugelassener Personenbeförderung am Fassadengerüst der Nordseite bauseits durch den AG gestellt.

Die Arbeiten des AN sind mit den gemäß BAP zeitgleich im Gebäude arbeitenden Gewerken und mit der örtlichen Bauleitung abzustimmen.

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