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Auf-, Um- und Abbauhelfer für Veranstaltungen in Göttingen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 10:13 (Europe/Berlin)

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Bewerbungsbedingungen

Vergabeverfahren 26-11 Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung (ANÜ) Auf- und Abbauhelfer

1.AuftraggeberGesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH Vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Jens Düwel Bahnhofsallee 1b 37081 Göttingen
2.Vergabestellesjs Schneehain John Suchfort Rechtsanwälte PartmbB Rechtsanwältin Linda Kowalczyk Düstere-Eichen-Weg 4 37073 Göttingen Die Vergabestelle führt das Vergabeverfahren für den Auf- traggeber durch. Alle von den Bietern eingereichten Unter- lagen werden deshalb nicht nur den Beschäftigten des Auf- traggebers, sondern auch den Mitarbeitern der Vergabe- stelle zugänglich gemacht. Die Mitarbeiter unterliegen hin- sichtlich aller Informationen zu den Bietern und hinsichtlich der Inhalte der Angebote von Berufs wegen einer umfassen- den Verschwiegenheitspflicht.
3.VergabeartOffenes Verfahren gem. § 15 VgV. Es erfolgt eine EU-weite öffentliche Bekanntmachung des Auftrags. Jedes interessierte Unternehmen kann ein Ange- bot abgeben.
4.LeistungAngaben zur Leistung sind der Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
5.VerfahrenDie den Bewerbern/Bietern im Verlaufe des Verfahrens er- teilten weiteren Informationen (Antworten des Auftraggebers auf Fragen der Bewerber/Bieter, schriftliche Hinweise etc.) sind ebenso wie die Vergabeunterlagen bei der Erstellung des Teilnahmeantrages/des Angebotes zugrunde zu legen. Antwortschreiben des Auftraggebers auf schriftliche Hin- weise sowie weitere Informationen des Auftraggebers oder seiner Vergabestelle, welche die Vergabeunterlagen im wei- teren Verlauf des Verfahrens ergänzen, präzisieren oder ab- ändern, gehen diesen Vergabeunterlagen vor. Bei den personenbezogenen Bezeichnungen in diesen Vergabeunterlagen gilt die gewählte Form für jegliche Art von natürlichen und juristischen Personen. Sofern nicht aus- drücklich etwas anderes bestimmt ist, sind mit „Bewerber“ oder „Bieter“ sowohl natürliche Personen, einzelne Unter-

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nehmen/Büros als auch Bewerber- bzw. Bietergemeinschaf- ten gemeint. Mit „Auftragnehmer“ ist der Bieter oder die Bie- tergemeinschaft gemeint, der/die den Zuschlag erhalten hat. Verfahrenssprache ist Deutsch.
6.Form des AngebotesEs sind ausschließlich elektronische Angebote zugelas- sen. Sie sind über das Deutsche Vergabeportal (DTVP – www.dtvp.de) einzureichen. Ein Angebot muss im DTVP als Angebot hochgeladen werden. Es kann nicht über die Kom- munikationsfunktion eingereicht werden. Das Angebot ist in übersichtlicher, lesbarer und nachvoll- ziehbarer Form in deutscher Sprache zu erstellen. Es soll ein Inhaltsverzeichnis vorangestellt werden. Das Angebot muss den Anforderungen des Vergaberechts uneingeschränkt entsprechen. Entspricht ein Angebot die- sen Anforderungen nicht, so wird es vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Die Vergabestelle verweist ausdrücklich auf die Ausschluss- gründe des § 57 VgV. Zu beachten ist insbesondere, dass bereits die Beifügung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Bie- ter eine Änderung der Vergabeunterlagen und somit einen Ausschlussgrund darstellen kann. Angebote sollen daher weder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bieters enthalten noch auf diese verweisen. Der Auftraggeber bedingt sich hiermit aus, dass etwaige Vorverträge, in den Vergabeunterlagen nicht als Vertrags- bestandteile aufgeführte Unterlagen, Protokolle oder Klau- selwerke oder sonstige Korrespondenz im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss, insbesondere Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Auftragnehmers nicht Ver- tragsbestandteil werden. Stellt ein Bieter mit seinem Ange- bot abweichende Zahlungsbedingungen auf, entfalten diese infolge der hiesigen Abwehrklausel des Auftraggebers im Falle einer Auftragserteilung keine rechtliche Wirkung, vgl. BGH, Urteil vom 18.06.2019, X ZR 86/17. Änderungen an den Vergabeunterlagen – hierzu gehören auch die Anlagen, die Leistungsbeschreibung, etc. – sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Vergabeverfah- ren.
7.OrtsterminEs findet kein Ortstermin statt.
Ortstermine finden vor Ablauf der Angebotsfrist statt. Die Durchführung eines Ortstermins vor der Angebotsab- gabe ist für den Bieter freiwillig

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verpflichtend. Eine vom Auftraggeber unterzeichnete Bestätigung über den durchgeführten Ortstermin ist dem An- gebot beizufügen (Formular als Anlage zu den Vergabeun- terlagen).
8.FristenDie Angebotsfrist endet am 02.10.2026 um 12:00 Uhr. Bis zu diesem Termin muss das Angebot elektronisch über das Deutsche Vergabeportal (www.dtvp.de) abgegeben werden. Angebote, die nicht fristgerecht eingehen, werden vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Die Angebote werden am 02.10.2026 um 12:00 Uhr in der Kanzlei sjs Rechtsanwälte, Düstere-Eichen-Weg 4, 37073 Göttingen geöffnet. Der Öffnungstermin ist nicht öffentlich. Die Zuschlagsfrist endet am 31.10.2026. Bieter sind bis zu diesem Datum an ihr Angebot gebunden. Sollte eine Verlängerung der Zuschlagsfrist notwendig wer- den, wird der Auftraggeber die Bieter auffordern, einer ent- sprechenden Verlängerung zuzustimmen.
9.NebenangeboteNebenangebote sind zugelassen Nebenangebote sind nicht zugelassen
10.Wertung der AngeboteDer Zuschlag wird gem. § 58 VgV auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Der Auftraggeber wertet die Angebote an- hand der Zuschlagskriterien. Das Angebot mit der höchsten Wertungspunktzahl stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.
11.Bewertungsmatrix und ZuschlagskriterienBewertungskriterium ist zu 100 % der Preis.
12.BieterfragenFalls sich aus den Vergabeunterlagen oder im Zusammen- hang mit der Erarbeitung des Angebotes Rückfragen erge- ben, sind diese über die Kommunikationsfunktion im Deut- schen Vergabeportal (www.dtvp.de) zu stellen. Soweit die Fragen alle Bieter betreffen können, werden diese umgehend allen Bietern zeitgleich über das DTVP anonymisiert zusammen mit den Antworten des Auftragge- bers zur Verfügung gestellt. Die Fragen und Antworten werden zum Bestandteil der Vergabeunterlagen und sind daher von allen Bietern bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen. Es obliegt den Bietern, sich regelmäßig Kenntnis über die aktuellen Vergabeunterlagen bzw. neu hinzukommende Bieterfragen und Antworten zu verschaffen.
13.Mit dem Angebot vor- zulegende UnterlagenSiehe gleichnamiges Formular.

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14.Nutzung eingereichter UnterlagenDer Auftraggeber wird die Angebotsunterlagen und die in den Angeboten enthaltenen eigenen Vorschläge eines Bie- ters nur für die Prüfung und Wertung der Angebote verwen- den. Vor einer darüberhinausgehenden Verwendung wird der Auftraggeber dies zuvor mit dem Bieter schriftlich ver- einbaren.
15.Nachforderung von Un- terlagenFehlen geforderte Erklärungen oder Nachweise, kann der Auftraggeber die fehlenden Erklärungen oder Nachweise gem. § 56 VgV nachfordern. Diese sind spätestens inner- halb der vom Auftraggeber festgelegten angemessenen Frist vorzulegen. Werden Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird das Angebot ausge- schlossen.
16.PräsentationsterminEin Präsentationstermin findet nicht statt.
Bieter, die ein vollständiges Angebot eingereicht haben, werden anschließend zu einem Präsentationsgespräch ein- geladen.
17.ÄnderungsvorbehaltDer Auftraggeber behält sich vor, den in diesen Vergabeun- terlagen dargestellten zeitlichen Verfahrensablauf im ge- setzlich zulässigen Rahmen zu ändern. Änderungen werden über das DTVP (www.dtvp.de) mitge- teilt. Bieter sind eigens dafür verantwortlich, sich im DTVP über mögliche Änderungen am Verfahren zu informieren.
18.Informationen zum Da- tenschutzInformationen zur Datenerhebung gemäß Artikel 13 Daten- schutzgrundverordnung (DSGVO):
Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen nach Art. 4 Ziffer 7 DSGVO:GWG Gesellschaft für Wirtschaftsförderung und Stadtentwicklung Göttingen mbH Bahnhofsallee 1b 37081 Göttingen Deutschland Tel.: 0551 547 43-0 E-Mail: info@gwg-online.de Website: www.gwg-online.de
Kontaktdaten der/des Da- tenschutzbeauftragtenDr. Machunsky Datenschutz & Compliance GmbH Jan N. Machunsky Mittelbergring 61 37085 Göttingen E-Mail: datenschutz@gwg-online.de
Zwecke der Verarbeitung, Rechtsgrundlage für die Verarbeitung und Spei- cherdauerDie von Ihnen angegebenen personenbezo- genen Daten werden durch den Auftragge- ber und von diesem mit der Vorgangsbear- beitung beauftragte externe Dienstleister (z. B. Vergabestelle, Projektsteuerer) nach den geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Datenschutzgrundverord- nung (DSGVO) sowie des Bundesdaten- schutzgesetzes/Landesdatenschutzgeset- zes in der jeweils aktuellen Fassung, streng vertraulich behandelt und genutzt. Diese Angaben sind Voraussetzung für die Be-

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rücksichtigung der Bewerbung/des Angebo- tes. Nach Abschluss des Vergabeverfah- rens werden die Daten für die Dauer der Verarbeitung und Speicherung personen- bezogener Daten gemäß den verwaltungs- spezifischen und haushaltsrechtlichen Auf- bewahrungsfristen aufbewahrt und an- schließend gelöscht. Die Datenerhebung und -verarbeitung be- ruht auf Artikel 6 Absatz 1 DSGVO i. V. m. § 3 Bundesdatenschutzgesetz sowie des Datenschutzgesetzes des Landes.
Ihre RechteBezüglich der über Sie bei uns gespeicher- ten Daten haben Sie das Recht auf • Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, • Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, • Löschung nach Artikel 17 DSGVO, • Einschränkung der Verarbeitung nach Ar- tikel 18 DSGVO sowie • Datenübertragbarkeit nach Artikel 20 DSGVO. Darüber hinaus haben Sie nach Artikel 21 DSGVO das Recht, der Verarbeitung Ihrer Daten zum o.g. Zweck jederzeit zu wider- sprechen. In den genannten Fällen richten Sie Ihre Bitte an: sjs Rechtsanwälte Vergabestelle Düstere-Eichen-Weg 4 37073 Göttingen Tel.: 0551 - 200 002 0 Fax: 0551 - 200 002 99 E-Mail: info@sjs-rechtsanwaelte.de Nach Artikel 77 DSGVO steht Ihnen ein je- derzeitiges Beschwerderecht bei einer Auf- sichtsbehörde zu.
19.NachprüfungsstelleNachprüfungsstelle, an die sich Bieter oder Bewerber zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebe- stimmungen wenden können: Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de
20.NachprüfungsverfahrenDie Bieter haben etwaige Verstöße gegen Vergabevorschrif- ten unter Beachtung der Regelungen in § 160 Abs. 3 GWB zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsan- trags erkannt und gegenüber dem Aufraggeber nicht inner- halb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,

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2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Be- werbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftrag- geber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsab- gabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, ver- gangen sind, 5) ein offensichtlicher Missbrauch des Antrags- oder Be- schwerderechts gemäß § 180 Absatz 2 vorliegt.
21.Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheim- nissenAuf Grundlage des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen (GWB) können Beteiligte die Akten bei der Verga- bekammer einsehen (§ 165 Abs. 1 GWB). Die Vergabekammer hat die Einsicht in die Unterlagen zu versagen, soweit dies aus wichtigen Gründen, insbesondere des Geheimschutzes oder zur Wahrung von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen geboten ist (§ 165 Abs. 2 GWB). Jeder Beteiligte hat bei Übersendung auf den Geheimschutz hinzuweisen und dies in den Unterlagen entsprechend kenntlich zu machen. Erfolgt keine Kenntlichmachung, kann die Vergabekammer von seiner Zustimmung auf Einsicht ausgehen (§ 165 Abs. 3 GWB). Unter Bezug auf die gesetzliche Regelung des GWB haben Sie daher die Möglichkeit, in Ihren Angebotsunterlagen, Fabrikations-, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse als sol- che deutlich zu kennzeichnen (ggfls. im Rahmen eines Be- gleitschreibens zum Angebot). Fehlt eine solche Kenntlichmachung, ist von der Zustim- mung zur Einsichtnahme i. S. d. § 165 Abs. 3 GWB auszu- gehen. Die vorstehende Information ist im Rahmen des Vergabe- verfahrens zur Kenntnis genommen worden und wird zum Bestandteil des Angebotes. Einer gesonderten Unterschrift dazu bedarf es nicht.

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