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DIE AUTOBAHN GMBH DES BUNDES
AZ VERGABE: 2026-10092
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L
EISTUNGSBESCHREIBUNG
Atlassian Handelspartnervergabe
Los 2: Support, Wartung, Pflege, Customizing, Installation und
begleitende Dienstleistungen zur Softwarebereitstellung und -
nutzung
Vergabenummer: 2026-10092
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INHALTSVERZEICHNIS
Abkürzungsverzeichnis und Glossar .............................................................................................. 3
1 Einleitung ...................................................................................................................... 4
1.1 Unternehmensorganisation ......................................................................................................4
1.2 Zweck des Dokuments ..............................................................................................................6
2 Ausgangssituation und Zielsetzung ................................................................................. 6
2.1 Ausgangssituation .....................................................................................................................6
2.2 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung ..................................................................................6
3 Leistungsinhalt und -umfang im Los 2 ............................................................................. 7
4 Funktionale und technische Anforderungen im Los 2....................................................... 9
4.1 Support sowie Wartung und Pflege der Anwendungen Jira und Confluence ..........................9
4.2 ServiceNow-Integration und verbundene Leistungen ........................................................... 11
4.3 Begleitende Dienstleistungen zur Bereitstellung und Nutzung von Atlassian-Software ....... 16
5 Rahmenbedingungen .................................................................................................... 17
5.1 Leistungszeitraum .................................................................................................................. 17
5.2 Ort der Leistungserbringung .................................................................................................. 18
6 Datenschutz .................................................................................................................. 18
6.1 Datenschutz im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens ...................................................... 18
6.2 Datenschutz im Rahmen der Vertragserfüllung .................................................................... 18
6.3 Schutz von Privatgeheimnissen ............................................................................................. 18
7 Informationssicherheitsanforderungen .......................................................................... 18
8 Anlagenübersicht ........................................................... Fehler! Textmarke nicht definiert.
Hinweis: Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird auf die gleichzeitige Verwendung weiblicher und männlicher Sprachformen verzichtet. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichwohl für beider- lei Geschlecht.
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Abkürzungsverzeichnis und Glossar
| Bezeichnung / Abkürzung | Bedeutung | |||
|---|---|---|---|---|
| AG | Auftraggeberin | |||
| AN | Auftragnehmer | |||
| API | Application Programming Interface (Programmierschnittstelle) | |||
| BDSG | Bundesdatenschutzgesetz | |||
| ERP | Enterprise Resource Planning | |||
| FAQ | Frequently Asked Questions (häufig gestellte Fragen) | |||
| FBA | Fernstraßen-Bundesamt | |||
| KPI | Key Performance Indicator (Leistungskennzahl) | |||
| RCA | Root Cause Analysis | |||
| SLA | Service Level Agreement | |||
| TLS | Transport Layer Security (Protokoll zur sicheren Datenübertragung) | |||
| UAT | User-Akzeptanztest |
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1 Einleitung
Im Zuge der Neuordnung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen einigten sich die Länder und der Bund 2017 unter anderem auf die Reform der Bundesfernstraßenverwaltung. Die Bundesautobahnen werden seit dem 01.01.2021 nicht mehr in Auftragsverwaltung durch die Länder, sondern in Bundesverwaltung geführt. Der Bund hat die alleinige Verantwortung für Planung, Bau, Betrieb, Erhaltung, vermögensmäßige Verwaltung und Finanzierung der Bundesautobahnen übernommen (s. Abbildung 1). Diese Reform umfasst nahezu 13.000 Kilometer Autobahn in Deutschland bei einem aktuellen Investitionsvolumen von ca. 4 Milliarden Euro pro Jahr in Bau und Erhaltung. Zur Erledigung dieser Aufgaben bedient sich der Bund einer Infrastrukturgesellschaft, „Die Autobahn GmbH des Bundes“. Sie wurde am 13. September 2018 gegründet.
Abbildung 1: Bundesweite Aufgaben der Autobahn GmbH des Bundes
1.1 Unternehmensorganisation
Die Autobahn GmbH des Bundes besteht aus insgesamt drei Organisationsebenen. Neben der Zentrale in Berlin bestehen insgesamt zehn regionale Niederlassungen. Den Niederlassungen sind 41 Außenstellen sowie 40 bestehende Leitzentralen und Fernmeldemeistereien zugeordnet. Darüber hinaus sind alle Betriebsdienststandorte der 189 Autobahnmeistereien berücksichtigt, die wiederum den Außenstellen angeschlossen sind.
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Abbildung 2: Organisationsstruktur Autobahn GmbH des Bundes
Eine genaue geografische Aufteilung bis auf die Ebene der Außenstellen ist untenstehender Grafik zu entnehmen (vgl. Abbildung 3); ferner sind dort nachrichtlich die Standorte des Fernstraßen- Bundesamtes (FBA) – Hauptsitz und drei weitere Standorte – dargestellt:
Abbildung 3: Standortkarte
In der Zentrale erfolgt insbesondere eine lebenszyklusorientierte Netzverwaltung. Die Autobahn GmbH des Bundes erstellt den Finanzierungsrealisierungsplan und Maßnahmen auf der Grundlage des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen. Sie erarbeitet Strategie und Grundsätze und übernimmt die
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Steuerungsfunktion für Planung, Bau, Betrieb und Erhaltung. Sie ist insbesondere für Kommunikation, IT, Personal, Organisation, Aus- und Fortbildung, Finanzen und Rechnungswesen, Berichtswesen, Recht sowie Einkauf und Beschaffung zuständig.
1.2 Zweck des Dokuments
Die Leistungsbeschreibung ist das zentrale Dokument der Vergabeunterlagen für die „Atlassian Handelspartnervergabe“. In der Leistungsbeschreibung sind die Art und der Umfang der zu erbringenden Leistungen sowie die dazugehörigen Rahmenbedingungen beschrieben, die der Bieter für die Erstellung seines Angebots zur Realisierung der Leistungen benötigt. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens wird die Leistungsbeschreibung Teil des Vertrags zwischen Auftraggeberin (AG) und Auftragnehmer (AN).
2 Ausgangssituation und Zielsetzung
2.1 Ausgangssituation
Die ERP-Abteilung der AG nutzt bereits die Atlassian Anwendungen Jira und Confluence in der Data Center Variante, zur Dokumentation, Planung und Nachverfolgung von IT-Projekten sowie zur teamübergreifenden Zusammenarbeit. Die Anzahl der relevanten Nutzenden innerhalb dieser Abteilung beträgt derzeit etwa 300 und wird voraussichtlich in den nächsten drei Jahren 500 nicht überschreiten.
Die Marketplace-App “Time to SLA” ist implementiert und soll auch weiterhin verwendet werden.
Die Umgebung läuft auf zwei Knoten und ist über Citrix erreichbar. Weitere Marketplace Apps sind installiert, werden jedoch nicht aktiv genutzt.
Die bestehenden Atlassian-Lizenzen und die Betriebsunterstützung der Anwendungen laufen am 30.01.2027 aus, weshalb eine rechtzeitige Neubeschaffung erforderlich ist, um den kontinuierlichen Betrieb der digitalen Arbeitsumgebung sicherzustellen.
2.2 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss geeigneter Rahmenvereinbarungen zur Fortführung und funktionalen Erweiterung der eingesetzten Atlassian-Produktlandschaft über einen Zeitraum von 12 Monate. Dabei sollen sowohl die bedarfsgerechte Lizenzbeschaffung über einen qualifizierten Atlassian-Partner als auch die fortlaufende technische Unterstützung durch einen erfahrenen Dienstleister sichergestellt werden.
Die Ausschreibung ist in zwei Lose unterteilt:
• Los 1: „Atlassian-Lizenzbereitstellung“ umfasst die Beschaffung der benötigten Atlassian- Lizenzen sowie ergänzender Produkte aus dem Atlassian Marketplace.
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• Los 2: „Support, Wartung, Pflege, Customizing, Installation und begleitende Dienstleistungen zur Softwarebereitstellung und -nutzung“ umfasst die Erbringung von Dienstleistungen zur Betreuung, zum Betrieb und zu funktionalen Erweiterungen von Atlassian-Produkten mit dem Ziel eines stabilen und leistungsfähigen Anwendungsbetriebs.
3 Leistungsinhalt und -umfang im Los 2
Gegenstand dieses Loses ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem qualifizierten Dienstleister zur Erbringung von Support-, Integrations- und Beratungsleistungen für die Atlassian- Produkte Jira und Confluence gemäß den Anforderungen an den AN, welche im Kapitel 4 aufgeführt sind. Die folgenden Leistungsbestandteile fassen den Leistungsumfang zusammen:
• Support sowie Wartung und Pflege der Anwendungen Jira und Confluence
• ServiceNow-Integration und verbundene Leistungen
• Begleitende Dienstleistungen zur Bereitstellung und Nutzung von Atlassian-Software
Leistungsbestandteil 1: Support sowie Wartung und Pflege der Anwendungen Jira und Confluence Die AG beabsichtigt, ab dem 31.01.2027 Supportdienstleistungen für die eingesetzten Atlassian- Produkte (Jira und Confluence) über eine Laufzeit von einem Jahr (bis zum 30.01.2028) in Anspruch zu nehmen. Dies umfasst technischen Support im Rahmen des 3rd-Level-Supports (z. B. Bearbeitung von Incidents, Service Requests und Change Requests) sowie fachlichen Support im Sinne des 2nd-Level- Supports für Anwenderanfragen. Die jeweiligen Anforderungen sind in Abschnitt 4.1 aufgeführt.
Die Leistung ist als verpflichtende Mindestabnahme festgelegt und wird mit Beginn des Vertragsverhältnisses durch einen Initialabruf aktiviert.
Leistungsbestandteil 2: ServiceNow-Integration und verbundene Leistungen Die AG behält sich vor, im Verlauf der Vertragslaufzeit Erweiterungen der Systemlandschaft vorzunehmen. Der AN muss in der Lage sein, diese geplanten oder zukünftigen Erweiterungen technisch umzusetzen. Voraussichtlich ist im Vertragszeitraum die Integration von Jira und ServiceNow vorgesehen. Für den Fall, dass die AG diese Integration beauftragt, sind die funktionalen und technischen Anforderungen an die Durchführung der zugehörigen Installations- und Integrationsleistungen im Abschnitt 4.2 dokumentiert.
Leistungsbestandteil 3: Begleitende Dienstleistungen zur Bereitstellung und Nutzung von Atlassian- Software Der Leistungsumfang umfasst auch Leistungen zur Anpassung und Customizing der Systeme sowie begleitende Dienstleistungen. Hierzu können beispielsweise die Installation und Konfiguration von Erweiterungen (z. B. Plug-ins aus dem Atlassian Marketplace) sowie sonstige Maßnahmen zur Optimierung der eingesetzten Atlassian-Systeme zählen. Diese weiteren Leistungen sind optional und erfolgen ausschließlich auf gesonderte Aufforderung der AG.
Hierzu zählt auch die Mitwirkung an Projekten Dritter im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung, Umstrukturierung oder Übergabe der durch den AN betreuten Systeme und Leistungen.
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Der AN verpflichtet sich insbesondere im Rahmen der Vertragsbeendigungsunterstützung zur aktiven Zusammenarbeit mit durch die AG beauftragten Dritten. Dies umfasst den strukturierten Wissenstransfer sowie die Ermöglichung eines Einblicks in die vom AN erstellten und betreuten Systemkonfigurationen. Ziel ist es, der AG dadurch einen reibungslosen Weiterbetrieb bzw. eine mögliche Migration in ein anderes System zu gewährleisten.
Diese Verpflichtung ist über die gesamte Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten und bei entsprechender Anforderung durch die AG auch im Rahmen einer möglichen Vertragsverlängerung gegen gesonderte Vergütung zu erfüllen. Die Anforderung hierzu ist unter Abschnitt 4.3 zu finden.
Die nachfolgende Tabelle fasst für jeden Leistungsbestandteil die Abrufmodalitäten sowie den Zeitpunkt bzw. Zeitraum der Leistungserbringung zusammen. Zudem verweist sie auf die entsprechende Preisposition im Preisblatt.
| Tabelle A: Leistungsbestandteile und Lieferzeitraum - Los 2 | ||||||
|---|---|---|---|---|---|---|
| Nr. | Leistungsbestandteil | Zeitpunkt/-raum der Lieferung und Abrufmodalität | Pos. im Preisblatt | |||
| 1. | Support sowie Wartung und Pflege der Anwendungen Jira und Confluence (s. Abschnitt 4.1) | Verbindliche Beauftragung über die gesamte Vertragslaufzeit, die Leistung wird zu Vertragsbeginn durch einen Initialabruf aktiviert; die Abrechnung erfolgt nach monatlicher Pauschale gemäß Preisblatt | 1.1 | |||
| 2. | ServiceNow-Integration und verbundene Leistungen (s. Abschnitt 4.2) | Nach tatsächlichem Bedarf durch gesonderte Beauftragung der AG, jederzeit während der Vertragslaufzeit; die Abrechnung erfolgt stundenbasiert nach tatsächlichem Aufwand gemäß dem im Preisblatt angegebenen Stundensatz | 2.1 | |||
| 3. | Begleitende Dienstleistungen zur Bereitstellung und Nutzung von Atlassian- Software (s. Abschnitt 4.3) | Nach tatsächlichem Bedarf durch gesonderte Beauftragung der AG, jederzeit während der Vertragslaufzeit; die Abrechnung erfolgt stundenbasiert nach tatsächlichem Aufwand gemäß dem im Preisblatt angegebenen Stundensatz | 2.2 |
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4 Funktionale und technische Anforderungen im Los 2
Die in diesem Kapitel angeführten funktionalen und technischen Anforderungen an die (Dienst- )Leistung sind nach Vertragsschluss im Rahmen der Vertragslaufzeit entsprechend den in dieser Leistungsbeschreibung festgelegten Liefer- bzw. Ausführungsfristen zu erfüllen.
Etwaige zusätzlich erforderliche Drittanbieter-Lizenzen für den Betrieb / die Anwendung der Software sind im Angebot separat mit einzukalkulieren und anzubieten.
Der Auftragsgegenstand wird in diesem Kapitel ausschließlich anhand von Ausschlusskriterien beschrieben. Ausschlusskriterien (A-Kriterien / Typ A) sind unverzichtbare Anforderungen der AG an die zu beschaffende Leistung. Die Nichterfüllung eines Ausschlusskriteriums führt zum Ausschluss des Angebots aus der weiteren Bewertung.
4.1 Support sowie Wartung und Pflege der Anwendungen Jira und Confluence
| Nr. | Typ | Beschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| ANF-1 | A | Der AN übernimmt für die AG den technischen Support im Rahmen des 3rd-Level Supports für die von der AG eingesetzten Anwendungen Jira und Confluence. Der AN muss dabei im Ticketsystem der AG (ServiceNow) mitarbeiten und ihm dort zugewiesene Tickets (Incident / Servicerequest / Change Request) bearbeiten. Die Leistungen sind montags bis freitags von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr auf Deutsch zu erbringen. Reaktions- und Lösungszeiten gemäß ANF-9 sind einzuhalten. | |||
| ANF-2 | A | Der AN übernimmt für die AG fachliche Supportdienstleistungen (Anwendersupport) für die von der AG eingesetzten Anwendungen Jira und Confluence. Der AN muss dabei im Ticketsystem der AG (ServiceNow) mitarbeiten und ihm dort zugewiesene Tickets bearbeiten. Zusätzlich zum Ticketsystem muss der AN für fachliche Anfragen per Mail und Telefon für einen direkten Austausch (nach Bedarf) erreichbar sein. Der 2nd- Level-Support bezieht sich auf die inhaltliche Unterstützung von Endanwendern, jedoch ohne Eingriffe in technische Systemkonfigurationen. Diese erfolgen im Rahmen des 3rd-Level Supports gemäß ANF-1. | |||
| ANF-3 | A | Der 1st-Level-Support für sämtliche IT-Anwendungen erfolgt unternehmensweit durch einen dritten Dienstleister. Der AN ist verpflichtet, diesen durch geeignete Maßnahmen zu unterstützen, zum Beispiel durch die Erstellung und Pflege von FAQ-Dokumenten, Anleitungen oder Entscheidungshilfen. Eine direkte Bearbeitung von 1st- |
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| Level-Anfragen durch den AN erfolgt nicht. | ||
|---|---|---|
| ANF-4 | A | Der AN verpflichtet sich, alle Aktivitäten in ServiceNow nachvollziehbar zu dokumentieren. Jede Ticketbearbeitung muss mit Zeitstempel, Maßnahmenbeschreibung und Statusaktualisierung versehen werden. |
| ANF-5 | A | Der AN nimmt regelmäßig (vorzugsweise monatlich) an Support-Review- Terminen teil und berichtet dort über Kennzahlen (KPIs), Ticketvolumen, Ursachenanalysen und Verbesserungsmaßnahmen. |
| ANF-6 | A | Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung der im ANF-9 definierten Service Level Agreements (SLAs) für Reaktions-, Lösungs- und Eskalationszeiten sowie zur regelmäßigen Berichterstattung über deren Einhaltung. |
| ANF-7 | A | Der AN führt eine strukturierte Ursachenanalyse (Root Cause Analysis, RCA) bei wiederkehrenden oder schwerwiegenden Incidents durch und dokumentiert diese vollständig im System. |
| ANF-8 | A | Der AN übernimmt die Wartung und Pflege der von der AG eingesetzten Anwendungen Jira und Confluence. Die konkreten Inhalte und Rahmenbedingungen der Wartungs- und Pflegeleistungen richten sich nach den zwischen AN und AG abgestimmten Vorgaben. Folgende Informationen werden der AG vom AN nach Bedarf zur Verfügung gestellt: • Neue Versionsstände im Rahmen von Minor und Major Releases inkl. Aktualisierungen aller erforderlicher Drittanbieter-Lizenzen, die zur Anwendung der Software erforderlich sind. • Dokumentation zu Minor und Major Releases: • Dokumentation der neuen Funktionen und Änderungen • Dokumentation der durch die AG für das neue Release durchzuführenden notwendigen Änderungen • Dokumentation der durch die AG im Falle von Änderungen, die eine Konvertierung der Daten oder Ähnliches notwendig machen, durchzuführenden Tests zur Prüfung der Funktionsfähigkeit der neuen Version |
| ANF-9 | A | Der AN für Los 2 verpflichtet sich, im Rahmen der Störungsbeseitigung die gemäß folgender Matrix aufgeführten Reaktions- und Störungsbeseitigungszeiten einzuhalten. Störungsklasse Reaktionszeit in Erledigungszeit in Stunden Tagen Betriebsverhindernde 4 Innerhalb von einem |
| Störungsklasse | Reaktionszeit in Stunden | Erledigungszeit in Tagen |
|---|---|---|
| Betriebsverhindernde | 4 | Innerhalb von einem |
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Störung
Betriebsbehindernde Störung
Leichte Störung
| Arbeitstag | |
|---|---|
| 8 | Innerhalb von drei Arbeitstagen |
| 24 | Innerhalb von fünf Arbeitstagen |
Zusätzlich verpflichtet sich der AN, geplante Wartungsarbeiten und Systemupdates, die mit einer Downtime verbunden sind, ausschließlich an Wochenenden durchzuführen. Geplante Ausfälle während der normalen Geschäftszeiten sind nicht zulässig und müssen unter allen Umständen außerhalb dieser Zeiten erfolgen.
4.2 ServiceNow-Integration und verbundene Leistungen
| Nr. | Typ | Beschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| ANF-10 | A | Der AN führt eine Analyse der bestehenden Betriebsumgebung der AG durch und erarbeitet auf dieser Grundlage eine fundierte Empfehlung zur Auswahl eines geeigneten Plug-ins aus dem Atlassian Marketplace für die Anbindung von ServiceNow an Jira. Die Auswahl des konkreten Tools erfolgt in Abstimmung zwischen AN und AG. Der AN übernimmt anschließend die vollständige Installation des abgestimmten Plug-ins auf den durch die AG definierten Zielsystemen. Dabei ist sicherzustellen, dass die Integration nicht über Jira Service Management erfolgt. Anmerkung/Kontext zur Anforderung: Die Installation erfolgt gemäß den Vorgaben des Herstellers und in Abstimmung mit den IT-Verantwortlichen der AG. Der AN ist verantwortlich für die Umsetzung, während die AG die finale Freigabe der Installation auf den Zielsystemen erteilt. Die Installation muss auf allen Zielsystemen (z. B. Jira-Server, ServiceNow-Instance) durchgeführt werden, wobei die Kompatibilität der Systemversionen im Vorfeld geprüft wird (siehe ANF-11). | |||
| ANF-11 | A | Der AN prüft vorab die technische Kompatibilität der bestehenden Jira- und ServiceNow-Instanzen mit einer zu implementierenden Lösung zur Systemintegration und dokumentiert dabei potenzielle Anpassungsbedarfe. Die Prüfung umfasst: |
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STAND: 14.08.2026 SEITE 12 VON 19
| • Versionstests: Sicherstellung der Kompatibilität der eingesetzten Jira- und ServiceNow-Versionen mit der geplanten Integrationslö- sung. • Lizenzprüfung: Überprüfung der Verfügbarkeit von Lizenzschlüs- seln für beide Systeme. • Sicherheitsprüfung: Validierung der Einhaltung von Sicherheits- richtlinien (z. B. TLS 1.2 oder höher). • Testumgebung: Durchführung der Prüfung in einer isolierten Te- stumgebung, bevor die Installation auf Produktivsystemen er- folgt. Ein Prüfbericht mit konkreten Empfehlungen für Anpassungen (z. B. Soft- ware-Updates, Sicherheitskonfigurationen) ist zu erstellen. Anmerkung/Kontext zur Anforderung: Die Prüfung hat sämtliche sicherheitsrelevanten, lizenztechnischen und versionsbezogenen Aspekte zu berücksichtigen. Eine produktionsseitige Umsetzung erfolgt erst nach erfolgreich abgeschlossener Prüfung und entsprechender Freigabe durch die AG. | ||
|---|---|---|
| ANF-12 | A | Der AN richtet eine sichere Verbindung zwischen Jira und ServiceNow ein, inklusive Authentifizierung (z. B. API-Token, OAuth). Die Verbindung muss unter Einhaltung der Sicherheitsrichtlinien der AG eingerichtet werden. Dazu gehören: • Authentifizierung: Verwendung von API-Tokens (mit Ablaufda- tum) oder OAuth 2.0. • Sicherheitszertifikate: Einrichtung von TLS-Zertifikaten (z. B. SHA256) für die Kommunikation. • Audit-Protokollierung: Aktivierung von Protokollierung für alle Authentifizierungsvorgänge. Anmerkung/Kontext zur Anforderung: Die Konfigurationsparameter (z. B. API-Endpunkte, Schlüssel) sind im Si- cherheitsdokument (siehe ANF-19) zu speichern. Sofern zur Erreichung der ANF-11 die Koordination mit der AG und/oder mit den von der AG eingesetzten Dritten erforderlich ist, so hat der AN dies zu organisieren. Diese Anforderung gilt auch beim Einsatz von Drittanbieter- |
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STAND: 14.08.2026 SEITE 13 VON 19
| Integrationslösungen, sofern diese intern auf API-gestützte Authentifizierung zurückgreifen. | ||
|---|---|---|
| ANF-13 | A | Der AN konfiguriert die Synchronisation von Datenfeldern und -objekten (z. B. Incidents, Changes, Aufgaben), einschließlich Feld-Mapping, Statusübergängen und Workflows. Beispiele für die Synchronisation: • Incidents: Feld-Mapping für 'Priority' (Jira: 'Hoch' → ServiceNow: '3 - Hoch'). • Changes: Synchronisation von 'Change Status' (z. B. 'Offen' → 'In Bearbeitung'). • Workflows: Bidirektionale Synchronisation von 'Aufgaben' (z. B. 'Erledigt' in Jira → 'Abgeschlossen' in ServiceNow). Anmerkung/Kontext zur Anforderung: Die Synchronisation muss bidirektional erfolgen, sofern technisch möglich. Bei Konflikten (z. B. unterschiedliche Statusnamen) sind klare Regeln zur Priorisierung zu definieren (z. B. 'Jira-Status hat Vorrang'). Zusätzlich zur kontinuierlichen Synchronisation ist die Umsetzung folgender Use Cases verpflichtend: Ein konkreter Anwendungsfall ist die einmal tägliche, nächtliche Übertragung von Änderungen aus den GB ERP-Applikationen nach ServiceNow zur Pflege der Change-Datenbank. Darüber hinaus soll die Lösung die einmalige Übernahme von Incidents oder anderen Objekten aus ServiceNow nach Jira sowie deren Rückübertragung nach Abschluss ermöglichen. |
| ANF-14 | A | Der AN führt technische Tests sowie Funktionstests der Integration durch und dokumentiert die Ergebnisse. Die Tests umfassen mindestens: • Fehlerbehandlung: Simulation von Fehlern (z. B. Netzwerkunter- brechung) und Prüfung der Reaktion der Integration (z. B. Wie- derholungsversuche, Fehlerprotokollierung). Anmerkung/Kontext zur Anforderung: Ein Testprotokoll mit allen Testfällen, Ergebnissen und Empfehlungen ist zu erstellen. Dieses dient auch als Grundlage für die in ANF-15 beschriebenen User-Akzeptanztests. |
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STAND: 14.08.2026 SEITE 14 VON 19
| ANF-15 | A | Der AN unterstützt die AG bei der Durchführung und Bewertung von User-Akzeptanztests (UAT). Die Akzeptanz wird anhand folgenden Kriteriums bewertet: • Funktionalität: Alle Anwender können die Synchronisation (z. B. Incident-Erstellung) ohne Fehler durchführen. Anmerkung/Kontext zur Anforderung: Die AG erteilt die Freigabe, wenn mindestens 95 % der Testfälle erfolgreich sind und alle Kriterien erfüllt sind. |
|---|---|---|
| ANF-16 | A | Der AN erstellt eine vollständige technische Dokumentation der Konfiguration, Installation und Nutzung des Plug-ins. Die Dokumentation muss nach Vorgaben der AG erfolgen und mindestens folgende Kapitel umfassen: 1. Einleitung: Ziel der Integration und Umfang. 2. Installation: Schritt-für-Schritt-Anleitung für die Installation auf Jira/ServiceNow. 3. Konfiguration: Details zur Verbindung (z. B. API-Token, Feld-Map- ping). 4. Sicherheit: Beschreibung der verwendeten Authentifizierungs- protokolle. 5. Wartung: Hinweise zu Updates und Fehlerbehebung. 6. Anhang: Diagramme, Testprotokolle, Screenshots. Anmerkung/Kontext zur Anforderung: Die Dokumentation muss verständlich, revisionssicher und in deutscher Sprache bereitgestellt werden. |
| ANF-17 | A | Der AN weist die Administratoren der AG in die Konfiguration und den Betrieb des Connectors ein. Die Einweisung umfasst: • Praktische Schulung: Demonstration der Konfiguration (z. B. Feld- Mapping, Fehlerbehandlung). • Dokumentation: Zugang zu einer interaktiven Anleitung mit Q&A-Modul (z. B. in PDF- und Videoform). |
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STAND: 14.08.2026 SEITE 15 VON 19
| • Szenarien: Übung mit Fehlerszenarien (z. B. fehlender API- Schlüssel, Netzwerkfehler). Anmerkung/Kontext zur Anforderung: Die Einweisung soll als interaktive Schulung oder Dokumentation mit Q&A (optional und nach Bedarf: Einweisung/Schulung vor Ort bei der AG) erfolgen. | ||
|---|---|---|
| ANF-18 | A | Der AN stellt sicher, dass die Integration wartbar, updatefähig und versionskompatibel mit zukünftigen Releases beider Systeme ist. Die Wartbarkeit wird durch folgende Maßnahmen sichergestellt: • Updateprozesse: Regelmäßige Prüfung auf Updates für Jira/Ser- viceNow und Connector (z. B. monatlich). • Kompatibilität: Sicherstellung, dass alle zukünftigen Releases von Jira/ServiceNow mit der Connector-Version kompatibel sind (z. B. durch Testumgebung). • Dokumentation: Im Sicherheitsdokument (ANF-19) sind Hinweise zu erforderlichen Wartungsmaßnahmen (z. B. Schlüsselrotation) zu speichern. Anmerkung/Kontext zur Anforderung: Die AG ist für die Freigabe von Updates verantwortlich, während der AN die Umsetzung durchführt. Hinweise zu erforderlichen Wartungsmaßnahmen und Updateprozessen sind ebenfalls zu dokumentieren. Darüber hinaus muss die Lösung so konzipiert sein, dass sie zukünftig flexibel erweiterbar ist und Integrationsszenarien mit externen ITSM- Systemen oder Dienstleistern unterstützt werden können. |
| ANF-19 | A | Der AN erstellt eine Sicherheitsdokumentation zur Jira–ServiceNow- Integration, in der alle sicherheitsrelevanten Konfigurations-, Kommunikations- und Betriebsparameter vollständig und nachvollziehbar dokumentiert sind. Die Sicherheitsdokumentation muss insbesondere folgende Inhalte abdecken: • Authentifizierungsverfahren (z. B. API-Token mit Ablaufdatum, OAuth-Konfigurationen) • Kommunikationssicherheit, einschließlich verwendeter |
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STAND: 14.08.2026 SEITE 16 VON 19
Protokolle und Zertifikate (z. B. TLS mit SHA256) • Endpunktkonfigurationen für Schnittstellen (z. B. API-URLs, Ports) • Schlüssel- und Tokenmanagement, insbesondere zu Rotationszyklen, Gültigkeitsdauer und Austauschprozessen • Sicherheitsrelevante Logik innerhalb der Synchronisation (z. B. Priorisierung bei Statuskonflikten, Fehlerbehandlung bei Authentifizierungsfehlern) • Hinweise zu erforderlichen Wartungsmaßnahmen gemäß ANF-18 (z. B. Prüfzyklen, Ablaufüberwachung) • Verweise auf sicherheitsrelevante Konfigurationen gemäß ANF- 12 (z. B. Authentifizierungs- und Kommunikationsparameter)
Die Sicherheitsdokumentation ist:
• in deutscher Sprache zu erstellen • bei Projektabschluss vollständig bereitzustellen • während der Vertragslaufzeit bei sicherheitsrelevanten Änderungen zu aktualisieren • in einem revisionssicheren Format (z. B. PDF/A) bereitzustellen • so zu strukturieren, dass sie zur Prüfung durch die IT- Sicherheitsverantwortlichen der AG geeignet ist
Anmerkung/Kontext zur Anforderung:
Das Dokument dient als zentrale Referenz für sicherheitsrelevante Konfigurationen der Integration. Es ersetzt nicht die allgemeine technische Dokumentation (siehe ANF-16), sondern ergänzt diese um sicherheitsbezogene Aspekte.
4.3 Begleitende Dienstleistungen zur Bereitstellung und Nutzung von Atlassian- Software
| Nr. | Typ | Beschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| ANF-20 | A | Der AN muss – sofern erforderlich – begleitende Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Softwarebeschaffung und -bereitstellung erbringen. Dazu zählen insbesondere: • die Konfiguration, • das Customizing, • die Integration von Plug-ins, • sowie die Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, einschließlich Unterstützungsleistungen zum Aufbau der Confluence- bzw. Jira- Infrastruktur in der Systemumgebung der AG. |
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STAND: 14.08.2026 SEITE 17 VON 19
Der AN muss bei Bedarf an Vorhaben von durch die AG beauftragten Dritten mitwirken, die eine Weiterentwicklung, Übergabe oder Umstrukturierung der betreuten Atlassian-Systeme betreffen. Dies umfasst insbesondere: • die aktive Zusammenarbeit mit durch die AG beauftragten Dritten, ANF-21 A • den strukturierten Wissenstransfer z.B. durch Übergabe von Dokumentationen sowie Shadowing und Re-Shadowing, • die Gewährung von Einblicken in relevante Systemkonfigurationen, • die Aufrechterhaltung dieser Bereitschaft über die gesamte Vertragslaufzeit.
4.4 Dienstleistungen in der Übergangsphase zum Folgedienstleister
| Nr. | Typ | Beschreibung | |||
|---|---|---|---|---|---|
| ANF-22 | A | Der AN muss – sofern vom AG eingefordert – im Zeitraum bis 2 Monate nach der Vertragsbeendigung den AG mit bis zu 10 Personentagen pro Monat mit Entwicklungs- und Beratungsleistungen unterstützen. Dies dient der reibungslosen Übergabe an den Folgedienstleister. | |||
| ANF-23 | A | Der AN muss – sofern vom AG eingefordert – notwendige Dokumente (Betriebshandbuch etc.) erstellen bzw. aktualisieren, damit diese dem Folgedienstleister zur Verfügung gestellt werden können. |
4.5 Nicht-funktionale Anforderungen
Alle technischen bzw. Nicht-funktionalen Anforderungen sind in einem separaten Dokument beschrieben und sind integraler Bestandteil der vorliegenden Leistungsbeschreibung. Das Dokument kann unter dem Dateinamen Anlage 1_Standardanforderungskatalog – Produktiv.xlxs gefunden werden.
5 Rahmenbedingungen
5.1 Leistungszeitraum
Der Leistungszeitraum beider Lose beginnt am 31.01.2027 und erstreckt sich über eine Dauer von 12 Monaten bis zum 30.01.2028.
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DIE AUTOBAHN GMBH DES BUNDES
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5.2 Ort der Leistungserbringung
Die Leistung wird online zur Verfügung gestellt.
6 Datenschutz
6.1 Datenschutz im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens
Die im Angebot enthaltenen personenbezogenen Daten und sonstigen Angaben können u.U. von der Auftraggeberin und seinen Beauftragten im Rahmen seiner / ihrer Zuständigkeit erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Eine Weitergabe dieser Daten an andere Stellen richtet sich nach den geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Bieter werden die am Projekt beteiligten Mitarbeiter/innen über die Verarbeitung ihrer Daten (Name, dienstliche Erreichbarkeit, ggfls. Referenzen und Angaben zum beruflichen Werdegang und zur Qualifikation) informieren und die Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten sicherstellen.
6.2 Datenschutz im Rahmen der Vertragserfüllung
Der AN garantiert die Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß EU-Recht, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und nationalem Recht, insbesondere dem Bundesdaten- schutzgesetz (BDSG n. F.).
Der AN ist verpflichtet, die im Rahmen der Leistungserbringung erlangten personenbezogenen Daten sowie alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten vertraulichen Informationen, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse vertraulich zu behandeln, insbesondere nicht an Dritte weiterzugeben und ausschließlich zu den festgelegten, vereinbarten Zwecken zu verarbeiten.
Der AN verpflichtet sich außerdem zur Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maß- nahmen zum Schutz der von ihm verarbeiteten personenbezogenen Daten gemäß Art. 5 Abs. 2, Art. 32 Abs. 1 der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
Die Parteien treffen eine schriftliche Vereinbarung (Art. 28 DSGVO) gemäß der beigefügten Vorlage. Die Vereinbarung ist Bestandteil des Vertrages.
6.3 Schutz von Privatgeheimnissen
Soweit der AN im Rahmen seines Auftrages Daten verarbeitet, die in den Anwendungsbereich von § 203 Strafgesetzbuch (StGB) fallen (im Folgenden „Geheimnisschutzdaten“), verpflichtet er sich zur Ge- heimhaltung nach § 203 StGB gemäß der beigefügten Vorlage, als Anlage Nr. 2 „Autobahn Verschwie- genheitsverpflichtung nach 203 StGB“ zur Vergabe.
7 Informationssicherheitsanforderungen
Die Autobahn GmbH des Bundes etabliert auf Basis des BSI-IT-Grundschutz nach den Standards 200-1, 200-2, 200-3 und 200-4 in den aktuellen Editionen ein übergreifendes Informationssicherheits- und
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Business Continuity Management System. Weiterhin unterliegen Teile der Autobahn GmbH des Bundes der Nachweispflichten gemäß § 39 BSIG. Die KRITIS Dienstleistungen unterliegen den Vorgaben und Anforderungen, die u. A. im Branchenspezifischen Sicherheitsstandard (B3S) für die Verkehrssteuerungen und Leitsystemen der Bundesautobahn sowie BSIG definiert sind.
Die Autobahn GmbH des Bundes hat sich für die Vorgehensweise der Standardabsicherung des BSI- Grundschutzes entschieden. Unter dieser Prämisse und der durchgeführten Schutzbedarfsfeststellung, ist beim Ausschreibungsgegenstand von folgendem Schutzbedarf auszugehen:
• Normaler Schutzbedarf in dem Schutzziel Verfügbarkeit • Normaler Schutzbedarf in dem Schutzziel Vertraulichkeit • Normaler Schutzbedarf in dem Schutzziel Integrität
Der Ausschreibungsgegenstand betrifft nach aktueller Einschätzung keine KRITIS Dienstleistungen.
Der AN hält während der Vertragslaufzeit, für den in der Ausschreibung definierten Aufgabenbereich, eine Zertifizierung idealerweise nach ISO/IEC 27001 auf Basis von IT-Grundschutz, bzw. mindestens nach ISO/IEC 27001 nativ aufrecht.
Der Nachweis ist durch Einreichung der ISO27001-Zertifizierung nebst Anlagen zu erbringen. Diese muss von einer DAkkS-akkreditierten Zertifizierungsstelle (ISO/IEC 27001) oder dem Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI; ISO27001 auf Basis von IT-Grundschutz) ausgestellt sein und mindestens den in der Ausschreibung definierten Leistungsgegenstand abdecken.
Der AN stellt ausschließlich Personal mit nachweisbarem Wissen im Umgang der BSI-Grundschutz Thematik zur Verfügung. Als Nachweis für die Vertrautheit im Umgang mit den Methodiken des BSI IT- Grundschutzes gilt eine Zertifizierung als BSI IT-Grundschutz-Praktiker.
Bei Erfordernis bekommen Mitarbeitende des AN eine Autobahn-ID. Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsgegenstand sind ausschließlich auf den Systemen der Autobahn GmbH des Bundes zu leisten.
Alle benötigten Sicherheitsrichtlinien, technischen Richtlinien sowie weitere Hilfsmittel werden dem AN zur Verfügung gestellt. Abweichungen von den Anforderungen der Autobahn GmbH des Bundes werden zusammen unter Berücksichtigung der zugrundeliegenden Schutzbedürfnisse und Risiken evaluiert und bei Bedarf durch definierte mitigierende Maßnahmen korrigiert.
Über sicherheitsrelevante Ereignisse ist über die gesamte Vertragslaufzeit eine Kommunikation zwischen AG und AN aufrechtzuerhalten, mindestens erfolgt dies unter Beteiligung/Information der Funktionen – Leiter Stabsstelle Informationssicherheit, Teamleiter IT-Sicherheit, Leiterin Stabsstelle Datenschutz und Leiter IT. Nach Zuschlag werden die genauen Prozesse und Eskalationswege bilateral abgestimmt und vereinbart.