M120_Angebotsschreiben_26-79450.docx

Architektenleistungen für Sanierung und Umbau eines Verwaltungsgebäudes

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 15:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.landbw.de

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Bieterin/Bieter:
Vermögen und Bau Baden-Württemberg
Amt Stuttgart
Ossietzkystr. 3
70174 Stuttgart
Vergabenummer:26-79450
Projekt:1. BA Unterbringung Sicherheitsbehörden, Krailenshaldenstraße 44, 70469 Stuttgart
Architektenleistungen nach Teil 3 Abschnitt 1 HOAI (Gebäude und Innenräume)
Ihr Schreiben vom 07.09.2026

Angebotsbestandteile sind:

[x] ausgefüllter Vertrag einschließlich Anlage/n

[x] Allgemeine Vertragsbedingungen

[x] Besondere Vertragsbedingungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

nachstehend erhalten Sie die gewünschten Angaben und Erklärungen.

Vorgesehene Projektleiterin/Vorgesehener Projektleiter
Vor- und Zuname
Berufsbezeichnung/Qualifikation
Dauer der BürozugehörigkeitJahr/eDauer der BerufserfahrungJahr/e
Persönliche Referenzen der Projektleiterin/des Projektleiters
Bezeichnung der BaumaßnahmeAusführungszeit (von – bis)Bauwerkskosten/anteilige Kosten in Euro nettoerbrachte Leistungen
Sonstige Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter im vorgesehenen Projektteam
[ ]Die Hinzuziehung weiterer Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter ist für die zu vergebenden Leistungen nicht erforderlich.
[ ]Das Projektteam setzt sich neben der vorgenannten Projektleiterin oder dem vorgenannten Projektleiter aus folgenden Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern zusammen:
Vor- und ZunameBerufsbezeichnung/ QualifikationDauer in Jahren
Bürozuge- hörigkeitBerufs- erfahrung
Methoden der Termin- und Kostenkontrolle und Qualitätssicherung
Eine wirksame Termin- und Kostenkontrolle und Qualitätssicherung wird durch nachstehende innerbetriebliche Methoden sichergestellt:
Bauüberwachung (Präsenz vor Ort)
Eine erforderlichenfalls werktägliche Präsenz der Bauleitung vor Ort ist aus folgenden Gründen sichergestellt:

Ich erkläre/Wir erklären, dass ich/wir

  • damit einverstanden bin/sind, dass meine/unsere Daten zwecks Abwicklung von bestehenden oder zukünftigen Vertragsverhältnissen mit dem Auftraggeber mittels EDV unter Beachtung des einschlägigen Datenschutzgesetzes verarbeitet werden. Eine Weitergabe der Daten erfolgt nur im Rahmen von bestehenden Vorschriften.
  • keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegen.

Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt zur Tariftreue und Mindestentlohnung für Bau- und Dienstleistungen nach den Vorgaben des Tariftreue- und Mindestlohngesetzes für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg (Landestariftreue- und Mindestlohngesetz - LTMG)

Ich erkläre/Wir erklären, dass

[ ] meinen/unseren Beschäftigten (mit Ausnahme der Auszubildenden) bei der Ausführung der Leistung ein Entgelt bezahlt wird, das mindestens den Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 MiLoG erlassenen Rechtsverordnung entspricht oder

[ ] mein/unser Unternehmen in einem anderen Mitgliedstaat der EU ansässig ist und die Leistung ausschließlich im EU-Ausland mit dort tätigen Beschäftigten ausgeführt wird.

  • ich mir/wir uns

[ ] von einem von mir/uns beauftragten Nachunternehmen oder beauftragten Verleihunternehmen eine Verpflichtungserklärung im vorstehenden Sinne ebenso abgeben lasse/lassen wie für alle weiteren Nachunternehmen und Verleihunternehmen der Nachunternehmen und Verleihunternehmen und diese dann dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n); oder

[ ] von einem von mir/uns beauftragen Nachunternehmen eine schriftliche Versicherung geben lasse/lassen, dass dieses den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführt und diese Versicherung dem öffentlichen Auftraggeber vorlege(n);

  • ich mich verpflichte/wir uns verpflichten sicherzustellen, dass die Nachunternehmen und Verleihunternehmen die Verpflichtungen nach den §§ 3 und 4 LTMG erfüllen, wenn sie nicht in einem anderen Mitgliedstaat ansässig sind und den Auftrag ausschließlich im Ausland mit dort tätigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausführen.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass

  • mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen verpflichtet sind, dem öffentlichen Auftraggeber die Einhaltung der Verpflichtung aus dieser Erklärung auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen,
  • mein/unser Unternehmen sowie die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vollständige und prüffähige Unterlagen im vorstehenden Sinne über die eingesetzten Beschäftigten bereitzuhalten haben,
  • zur Einhaltung der Verpflichtungen aus dieser Erklärung zwischen dem öffentlichen Auftraggeber und meinem/unserem Unternehmen eine Vertragsstrafe für jeden schuldhaften Verstoß vereinbart wird,

bei einem nachweislich schuldhaften Verstoß meines/unseres Unternehmens sowie der von mir / uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen gegen die Verpflichtungen aus dieser Erklärung

  • den Ausschluss meines/unseres Unternehmens und die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen von diesem Vergabeverfahren zur Folge hat,
  • mein/unser Unternehmen oder die von mir/uns beauftragten Nachunternehmen und Verleihunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber für die Dauer von bis zu drei Jahren von Vergaben des öffentlichen Auftraggebers ausgeschlossen werden kann/können,
  • der öffentliche Auftraggeber nach Vertragsschluss zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist und dass ich/wir dem öffentlichen Auftraggeber den durch die Kündigung entstandenen Schaden zu ersetzen habe/haben.
OrtDatumTextform mit Angabe des Namens gemäß § 126b BGB/Unterschrift

Hinweis zum Honorarangebot:

Das Honorarangebot ist direkt

[x] im beigefügten Vertrag

[x] in der Anlage 1 zum Vertrag

anzubieten. Die zwingend auszufüllenden Felder sind darin gelb gekennzeichnet. Die Angabe 0 v.H./Euro ist möglich.

Allgemeiner Hinweis

Die Steuerfahndungsstellen haben im Rahmen der Erforschung von Steuerstraftaten und Steuerordnungswidrigkeiten sowie zur Aufdeckung und Ermittlung unbekannter Steuerfälle ein weitgehendes Zugriffsrecht auf die Daten der oder des Steuerpflichtigen. Wir sind daher zur Auskunft gegenüber der Steuerfahndung verpflichtet

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