Anlage 11_Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer.docx

Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 18.09.2026, 13:48 (Europe/Berlin)

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Name des Bieters / der Bietergemeinschaft

Verpflichtungserklärung:

[ ] Nicht-eignungsrelevantes anderes Unternehmen, welches Teilleistungen erbringt gem. § 36 Abs. 1 VgV

[ ] Eignungsrelevantes Unternehmen nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV, das keine Teilleistungen erbringt.

[ ] Eignungsrelevantes Unternehmen nach § 47 Abs. 1 S. 1 VgV, das Teilleistungen erbringt.

Name des sich verpflichtenden Unternehmens / Unterauftragnehmer (Firma, Adresse):

Gegenstand der

[ ] Teilleistung:

[ ] Eignungsleihe:

[ ] Ich/wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter/die o.g. Bietergemeinschaft die bezeichnete Teilleistung zu erbringen.

[ ] Ich/wir verpflichte(n) mich/uns gegenüber dem Auftraggeber, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter/die o.g. Bietergemeinschaft diesem/dieser mit den Kapazitäten meines/unseres Unternehmens für die vom Bieter/von der Bietergemeinschaft beschriebenen Eignungskriterien zur Verfügung zu stehen.

Soweit der o.g. Bieter im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit meine/unsere Kapazitäten in Anspruch nimmt, hafte ich/wir gegenüber dem Auftraggeber im Falle der Auftragserteilung an den vorstehend genannten Bieter/die vorstehend genannte Bietergemeinschaft mit diesem/dieser gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe.

(Bitte zutreffendes ankreuzen)

Ort, Datum, Name des/der Erklärenden des sich verpflichtenden Unternehmens (maschinenschriftliche Unterschrift)

Hinweis der Vergabestelle:

  • Die Erklärung ist nur bei einem Einsatz von Unterauftragnehmern / Unternehmen, derer sich

der Bieter/die Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungsfähigkeit bedient, ausfüllen und durch dieses Unternehmen zu erklären.

  • Die Erklärung des Bieters / der Bietergemeinschaft ist hier nicht erforderlich; der Bieter / die Bietergemeinschaft hat die Verpflichtungserklärung jedoch der Vergabestelle zuzuleiten.
  • Die Vordrucke sind ggf. entsprechend oft zu vervielfältigen oder bei der Vergabestelle anzufordern.
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