[Seite 1]
Vergabe- und Vertragsunterlagen
Öffentliche Ausschreibung
Arbeitsmedizinische und
sicherheitstechnische Betreuung für
das Ministerium für Verkehr Baden-
Württemberg
Rahmenvereinbarung über 5 Jahre
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 1 von 35
[Seite 2]
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung ...................................................................................................... 4 1.1 Auftraggeber und Bezugsberechtigte ........................................................... 4 1.2 Kontaktstelle ................................................................................................. 4 1.3 Bieter / Auftragnehmer ................................................................................. 4 1.4 Gegenstand der Ausschreibung, Verfahren ................................................. 5 1.5 Leistungsort .................................................................................................. 5 1.6 Losbildung .................................................................................................... 5 1.7 Vertragslaufzeit und Mengenangaben .......................................................... 5 1.8 Meilensteine des Ausschreibungsverfahrens ............................................... 7 2 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen .................................................. 8 2.1 Grundsätzliche Bestimmungen ..................................................................... 8 2.2 Vollständigkeit der Unterlagen ..................................................................... 8 2.3 Verwendung der Unterlagen ........................................................................ 8 2.4 Kommunikation ............................................................................................. 8 2.5 Fragen zur Ausschreibung ........................................................................... 9 2.6 Angebotsabgabe .......................................................................................... 9 2.7 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen .................................................. 10 2.8 Frist zur Angebotsabgabe .......................................................................... 11 2.9 Form und Inhalt der Angebote .................................................................... 11 2.10 Sprache ...................................................................................................... 12 2.11 Änderungen, Ergänzungen oder Rücknahme ............................................ 12 2.12 Zuschlags- und Bindefrist ........................................................................... 13 2.13 Zuschlagserteilung ..................................................................................... 13 2.14 Mitteilung über nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote ............ 13 2.15 Vergütung und Kostenersatz ...................................................................... 14 2.16 Aufhebung der Ausschreibung ................................................................... 14 2.17 Bieterangaben zur Registereintragung ....................................................... 14 2.18 Bietergemeinschaften ................................................................................. 14 2.19 Unterauftragnehmer ................................................................................... 16 2.20 Verschwiegenheitspflicht ............................................................................ 18 3 Vertragliche Bestimmungen ....................................................................... 19 3.1 Rahmenvereinbarung / Einzelaufträge ....................................................... 19 3.2 Vertragsbestandteile .................................................................................. 19 3.3 Vertragslaufzeit .......................................................................................... 20 3.4 Leistungsort ................................................................................................ 20 3.5 Preise ......................................................................................................... 20 3.6 Preisgleitklausel ......................................................................................... 21 3.7 Zahlungsbedingungen ................................................................................ 21 3.8 Leistungsnachweis ..................................................................................... 22 3.9 Verzug ........................................................................................................ 22 3.10 Schadenersatz wegen Wettbewerbsverletzung.......................................... 22 3.11 Vertragsstrafe ............................................................................................. 23 3.12 Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit .................................... 23 3.14 Unterauftragnehmer ................................................................................... 26
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 2 von 35
[Seite 3]
3.15 Vorzeitige Vertragsbeendigung .................................................................. 26 3.17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht / Leistungsverweigerungsrecht . 27 3.18 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz .................................................. 27 3.19 Gerichtsstand ............................................................................................. 27 4 Angebotsprüfung und -wertung ................................................................. 27 4.1 Überblick Bewertungsvorgehen.................................................................. 27 4.2 Formale Angebotsprüfung .......................................................................... 28 4.3 Eignungsprüfung ........................................................................................ 28 4.3.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit.................................. 29 4.3.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit ....................................... 30 4.3.3 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ................................................. 31 4.3.3.1 Zwingende Ausschlussgründe .......................................................... 31 4.3.3.2 Fakultative Ausschlussgründe .......................................................... 31 4.3.4 Wettbewerbsregisterauszug .................................................................. 31 4.4 Angemessenheit der Preise ....................................................................... 32 4.5 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots ................................................ 32 5 Leistungsbeschreibung ............................................................................... 35 6 Statistische Angaben (I-Kriterien) .............................................................. 35
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 3 von 35
[Seite 4]
1 Einführung
1.1 Auftraggeber und Bezugsberechtigte Auftraggeber (AG) ist das Land Baden-Württemberg vertreten durch das Ministerium
für Verkehr Baden-Württemberg. Der AG ist für die Rahmenvereinbarung
Vertragspartner des Auftragnehmers (AN).
Bezugsberechtigte/er aus dieser Ausschreibung sind:
Für das betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM) das Personalreferat (Referat
- des Ministeriums für Verkehr Baden-Württemberg.
Für die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung (außerhalb der 6
Büroarbeitsplätze) im Ausbildungszentrum in Nagold Referat 22 des Ministeriums für
Verkehr Baden-Württemberg.
Für alle weiteren Leistungen das Organisationsreferat (Referat 13) des Ministeriums
für Verkehr Baden-Württemberg.
1.2 Kontaktstelle Logistikzentrum Baden-Württemberg (LZBW)
Dornierstraße 19
D-71254 Ditzingen
Die Kontaktstelle führt die Ausschreibung für den AG durch und ist bis zum Abschluss
des Ausschreibungsverfahrens ausschließlicher Adressat für die teilnehmenden
Unternehmen. Der Zuschlag wird ebenfalls durch die Kontaktstelle erteilt.
Das LZBW agiert als gemeinsame Beschaffungsstelle und zentraler
Beschaffungsdienstleister für die Landesverwaltung Baden-Württemberg.
Das LZBW beschafft seit 1998 für die Behörden und Einrichtungen der
Landesverwaltung.
1.3 Bieter / Auftragnehmer Die an der Ausschreibung teilnehmenden Unternehmen werden bis zum Abschluss
des Verfahrens als Bieter bezeichnet. Für die Phase der Vertragsdurchführung wird
das bezuschlagte Unternehmen als AN bezeichnet.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 4 von 35
[Seite 5]
1.4 Gegenstand der Ausschreibung, Verfahren Gegenstand dieser Rahmenvereinbarung ist die arbeitsmedizinische und
sicherheitstechnische Betreuung (Grund- und betriebsspezifische Betreuung) nach
DGUV V2 für das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg.
Die Gesamteinsatzzeiten (Grund- und betriebsspezifische Betreuung) erfolgen auf
Basis der DGUV V2 und werden jährlich festgelegt. Sie dienen der Planung der
Vorhaben im Rahmen des Arbeitsschutzes über das Jahr. Je nach Vorhaben ist es der
Grund- oder betriebsspezifischen Betreuung zuzuordnen.
Die Ausschreibung erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung.
1.5 Leistungsort Leistungsorte sind die Dienststellen des Ministeriums für Verkehr Baden-
Württemberg:
Dorotheenstraße 6 und 8, 70173 Stuttgart,
Heilbronner Straße 300 – 302, 70469 Stuttgart,
Touretstraße 6, 70173 Stuttgart,
Kronenstraße 25, 70174 Stuttgart,
Rötenbachweg 1, 72202 Nagold
1.6 Losbildung Es erfolgt keine Losaufteilung.
1.7 Vertragslaufzeit und Mengenangaben Die Vertragslaufzeit beginnt nach erfolgtem Zuschlag voraussichtlich am 01.01.2027
und dauert bis zum 31.12.2031.
Optional besteht die Möglichkeit einer Vertragsverlängerung seitens des AG um ein 1
Jahr (bis zum 31.12.2032).
Die Gesamteinsatzzeiten (Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung)
erfolgen nach § 2 Abs. 3 der DGUV V2 (Anlage 2) und werden jährlich zur Berechnung
und Verteilung der Einsatzzeit zugrunde gelegt. Demnach gelten für das VM jährlich
0,5 Betreuungsstunden je Mitarbeiter:in.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 5 von 35
[Seite 6]
Es wird von folgenden Mengen während der gesamten Vertragslaufzeit ausgegangen:
| Geschätzte Menge | Geschätzte Menge | Maximalmenge/Gesamtein- satzzeiten (in Abhängigkeit der Mitarbeiteranzahl) | ||
|---|---|---|---|---|
| Dienst- stelle (insge- samt) | Beschäf- tigte derzeit | Erforderliche arbeitsmedi- zinische Betreuung (pro Jahr) | Erforderliche sicherheitstech- nische Betreuung (pro Jahr) | Arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung (pro Jahr) |
| Gesamt | 450 Mitarbei- tende | 90 | 135 | Ca. 300 |
Das für diese Rahmenvereinbarung in Aussicht stehende Auftragsvolumen wird so
genau wie möglich umschrieben. Der Bedarf ist jedoch (evtl. in einigen Bereichen)
nicht verbindlich und abschließend festlegbar und gibt somit nur eine geschätzte
Auftragsmenge und einen voraussichtlichen Abrufzeitpunkt für die
Leistungserbringung wieder. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass
einzelne Leistungen in einer anderen Größenordnung oder/und einem anderen
Zeitraum abgerufen werden.
Es wird von folgenden Mengen während der Vertragslaufzeit ausgegangen:
Geschätzte Gesamtabnahmemenge:
Die geschätzte Gesamtabnahmemenge ist die voraussichtlich zu beziehende Menge
durch den AG.
Die geschätzte Menge für die erforderliche arbeitsmedizinische Betreuung beträgt
90,00 Stunden / Jahr
Die geschätzte Menge für die erforderliche sicherheitstechnische Betreuung beträgt
135 Stunden / Jahr
Maximalabnahmemenge:
Die Maximalabnahmemenge ist die maximal aus diesem Vertrag zu beziehende
Menge. Der AG / Bezugsberechtigte hat einen Anspruch auf die Lieferung der
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 6 von 35
[Seite 7]
angegebenen Mengen, höchstens jedoch bis zum Erreichen der
Maximalabnahmemenge, zu den vereinbarten Konditionen.
Die geschätzte Maximalabnahmemenge für die erforderliche arbeitsmedizinische
sowie sicherheitstechnische Betreuung beträgt 300 Stunden / Jahr. Der AG hat bei
Erreichen der Maximalabnahmemenge das Recht, den Rahmenvertrag vor Erreichen
der vertraglich vereinbarten Laufzeit ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des AN zur vertragskonformen
Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Einzelaufträge.
1.8 Meilensteine des Ausschreibungsverfahrens Dem Ausschreibungsverfahren liegt folgende Zeitplanung zugrunde:
| Aktivität | Meilenstein | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Ende der Frist zum Stellen von Bieterfragen | 17.09.2026, 12:00 Uhr | ||||
| Späteste Absendung der Antworten durch die Kontaktstelle | 21.09.2026 | ||||
| Ende der Frist zur Abgabe der Angebote (Angebotsschlusstermin) | 28.09.2026, 11:00 Uhr | ||||
| Ende Zuschlags- und Bindefrist | 30.11.2026, 24:00 Uhr |
Meilensteine
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 7 von 35
[Seite 8]
2 Allgemeine Ausschreibungsbedingungen
2.1 Grundsätzliche Bestimmungen Für die Vergabe findet die “Verfahrensordnung für die Vergabe öffentlicher Liefer- und
Dienstleistungsaufträge unterhalb der EU-Schwellenwerte“
(Unterschwellenvergabeordnung – UVgO) in der bei Absendung der
Auftragsbekanntmachung gültigen Fassung Anwendung, ohne dass diese
Bestimmungen Vertragsinhalt werden. Daneben gelten die in diesem und in den
folgenden Kapiteln genannten zusätzlichen Bedingungen.
Die Vergabe erfolgt im Wege der Öffentlichen Ausschreibung nach §§ 8 Abs. 1 und 2,
9 UVgO und § 15 UVgO.
2.2 Vollständigkeit der Unterlagen Die Vergabe- und Vertragsunterlagen bestehen aus 35 nummerierten Seiten zuzüglich
der weiteren in der Aufforderung zur Angebotsabgabe aufgeführten Anhänge und
Anlagen.
Sollten einzelne Seiten oder angegebene Anhänge oder Anlagen ganz oder teilweise
fehlen, so obliegt es dem Bieter, diese bei der Kontaktstelle unverzüglich anzufordern.
2.3 Verwendung der Unterlagen Die Vergabeunterlagen der Kontaktstelle sind urheberrechtlich geschützt. Sie sind
ausschließlich zum Erstellen eines Angebotes zu verwenden.
Jede Veröffentlichung (auch auszugsweise), Weitergabe an Dritte (mit Ausnahme an
potentielle oder tatsächliche Unterauftragnehmer) oder kommerzielle Verwendung ist
ohne ausdrückliche Genehmigung der Kontaktstelle nicht erlaubt. Für eine Verletzung
der Nutzungsrechte und daraus resultierender Ansprüche des Urhebers hat der Nutzer
einzustehen.
2.4 Kommunikation Soweit nicht anders geregelt hat jegliche Kommunikation im Rahmen des
Vergabeverfahrens ausschließlich über den Vergabemarktplatz Baden-Württemberg
zu erfolgen. Sämtliche das Vergabeverfahren betreffende Mitteilungen und
Informationen werden von der Kontaktstelle ausschließlich über den
Vergabemarktplatz Baden-Württemberg versandt. Bieter sind daher verpflichtet,
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 8 von 35
[Seite 9]
regelmäßig die von der Kontaktstelle versandten Mitteilungen und Informationen
abzurufen.
2.5 Fragen zur Ausschreibung Falls sich aus den vorliegenden Unterlagen oder im Zusammenhang mit der
Erarbeitung des Angebots Fragen ergeben sollten, sind diese unverzüglich bei der
Kontaktstelle zu stellen. Alle Fragen (Bieterfragen) sind bis spätestens zum
17.09.2026 nach vorheriger Registrierung und Freischaltung über den
Vergabemarktplatz des Landes Baden-Württemberg - im Folgenden
„Vergabemarktplatz“ - (https://ausschreibungen.landbw.de) an die Kontaktstelle zu
richten. Diese Frist ist als verfahrensleitende und nicht als Ausschlussfrist zu
verstehen.
Während des Vergabeverfahrens werden Bieterfragen, die auf anderem Weg als über
den Vergabemarktplatz gestellt werden, insbesondere telefonisch oder per E-Mail,
nicht beantwortet.
Sämtliche Informationen zum Ausschreibungsverfahren sowie Bieterfragen und
-antworten grundsätzlicher Art werden allen Bietern immer zeitgleich elektronisch über
den Vergabemarktplatz mitgeteilt und werden Bestandteile der Vergabeunterlagen.
Bieterfragen sind so zu formulieren, dass sie keine geheimhaltungsbedürftigen
Informationen jeglicher Art beinhalten. Sollte dies nicht möglich sein, sind die
geheimhaltungsbedürftigen Informationen vom Fragesteller ausdrücklich zu
kennzeichnen. Für Fragen bezüglich der Handhabung des Vergabemarktplatzes bzw.
für systemseitige Fragen stellt der Betreiber Video-Tutorials für die Bieter im Support-
Center (https://support.cosinex.de/unternehmen/) und auf YouTube kostenfrei zur
Verfügung.
2.6 Angebotsabgabe Jeder Bieter ist berechtigt maximal ein Hauptangebot abzugeben. Nebenangebote
sind nicht zugelassen.
Das Angebot kann nach vorheriger Registrierung und Freischaltung auf dem
Vergabemarktplatz (https://ausschreibungen.landbw.de) ausschließlich auf
elektronischem Wege über das Bietertool oder über die dortige webbasierte
Abgabemöglichkeit direkt im Browser eingereicht werden.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 9 von 35
[Seite 10]
Hierzu sind alle Pflichtangaben in den digital vorliegenden Formularen auszufüllen und
bis zum Ende der Angebotsfrist einzusenden.
Geforderte Nachweise, Zertifikate, Bescheinigungen und sonstige Anlagen sind,
sofern in diesen Vergabeunterlagen nicht anders angegeben, in digitaler Form zu
übermitteln (Uploadmöglichkeit). Nähere Informationen zur digitalen Angebotsabgabe
stehen unter https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId
=94797826 zur Verfügung. Das Angebot muss den gesetzlichen Anforderungen sowie
den Vorgaben der Vergabeunterlagen genügen.
Änderungen der Vergabeunterlagen sowie Antworten auf Bieterfragen, die die
Kontaktstelle den Bietern im Laufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellt, soweit
sie Änderungen der ursprünglichen Vergabeunterlagen enthalten, werden Inhalt des
mit Zuschlag zustandekommenden Vertrages (Ziff. 3.2). Sie sind bereits bei
Angebotsabgabe sowie für das gesamte Vergabeverfahren verbindlich.
Unterlegene Bieter erteilen bereits mit Abgabe des Angebots ihre Zustimmung dazu,
dass die Kontaktstelle ihre sämtlichen Angebotsunterlagen einer
datenschutzgerechten Vernichtung zuführt.
2.7 Wettbewerbsbeschränkende Absprachen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Verfahren an einer
wettbewerbsbeschränkenden Absprache beteiligen, werden ausgeschlossen.
Bei Bietern, die sowohl ein eigenes Angebot, als auch ein Angebot als Teil einer
Bietergemeinschaft abgeben, wird gemäß § 31 Abs. 1 UVgO i.V.m. § 124 Abs. 1 Nr. 4
GWB ein Ausschluss vom Verfahren geprüft. Das Ergebnis unterliegt dem Ermessen
des AG. Ein Nachweis, dass beide konkurrierenden Angebote unabhängig
voneinander eingereicht wurden, kann vom Bieter gefordert werden. Gleiches gilt,
wenn ein Bieter in mehreren Bietergemeinschaften anbietet.
Ferner können Angebote von Bietern oder Bietergemeinschaften, die sowohl ein
eigenes Angebot einreichen als auch in einem anderen Angebot als
Unterauftragnehmer eingesetzt werden sollen, wegen Verstoßes gegen den
Geheimwettbewerb ausgeschlossen werden. Dies gilt, soweit Tatsachen vorliegen, die
nach Art und Umfang des Unterauftragnehmereinsatzes sowie mit Rücksicht auf die
Begleitumstände eine teilweise oder vollständige Kenntnis von dem zu derselben
Ausschreibung abgegebenen Konkurrenzangebot annehmen lassen. Ein Ausschluss
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 10 von 35
[Seite 11]
von Angeboten wird ferner geprüft, wenn mehrere Bieter den selben
Unterauftragnehmer einzusetzen beabsichtigen.
2.8 Frist zur Angebotsabgabe Sofern in diesen Vergabeunterlagen nicht anders angegeben muss das Angebot
einschließlich aller Unterlagen bis zum 28.09.2026, 11:00 Uhr, bei der Kontaktstelle
elektronisch eingegangen sein. Maßgeblich ist der Eingang des Angebots über den
Vergabemarktplatz. Das Angebot muss vollständig vor Ablauf der Angebotsfrist
eingegangen sein, d.h. der „Upload“ auf dem Angebotsserver des
Vergabemarktplatzes muss abgeschlossen sein. Es kommt nicht auf den Zeitpunkt des
Beginns der Übermittlung des Angebots an.
2.9 Form und Inhalt der Angebote Im Angebot ist auf alle in den Vergabe- und Vertragsunterlagen aufgeführten Punkte
einzugehen. Änderungen, wie z. B. Streichungen, Umformulierungen oder
Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig und führen nach § 42 Abs. 1
Satz 2 Nr. 4 UVgO i.V.m. § 38 Abs. 10 UVgO zum Ausschluss des Angebots.
Angebote müssen sämtliche erforderlichen Preisangaben enthalten, einschließlich
etwaiger Optionen und/oder Alternativen.
Werden dem Angebot allgemeine Geschäfts-, Liefer- oder
Zahlungsbedingungen sowie sonstige vorformulierte Vertragsbedingungen des
Bieters oder eines möglichen Unterauftragnehmers beigefügt, werden diese
nicht Gegenstand des Angebotes, sofern in den Vergabeunterlagen nicht anders
geregelt.
Unaufgefordert eingesendete Anlagen zum Angebot werden nicht als
Angebotsbestandteil gewertet. Insbesondere Literaturauszüge, vorgefertigte
Broschüren und Prospekte werden in die Bewertung nicht einbezogen soweit diese
nicht in den Vergabe- und Vertragsunterlagen gefordert waren.
Verweise auf Literaturauszüge, Broschüren und Prospekte sind nicht zulässig und
werden nicht gewertet.
Es müssen sämtliche Erklärungen und Nachweise (z. B. Bescheinigungen, Zertifikate,
Erklärungen) des Angebotes – soweit anwendbar – ausgefüllt, an den dafür
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 11 von 35
[Seite 12]
vorgesehenen Stellen mit Datum und Ort versehen und eigenhändig oder
maschinenschriftlich (Textform) unterzeichnet werden. Die geforderten Erklärungen
und Nachweise sind in digitalisierter Form in einem üblichen Dateiformat, z.B. .docx,
.xlsx, .jpg, .pdf, zu übermitteln (Uploadmöglichkeit).
Die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist fehlenden, nicht als zwingend
vorzulegend aufgeführten Erklärungen und Nachweise können, sofern keine
gesetzlichen Vorgaben dagegensprechen, bis zum Ablauf einer von dem AG zu
bestimmenden Nachfrist nachgefordert werden.
Die Vergabestelle behält sich ausdrücklich vor, von einer Nachforderung abzusehen,
vgl. § 41 Abs. 2 Satz 2 UVgO.
Die Anlage 1_Checkliste dient rein zur Orientierung. Es wird keine Gewähr für die
Vollständigkeit der in der Anlage 1_Checkliste aufgeführten einzureichenden
Unterlagen übernommen. Die mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen ergeben
sich aus den Vergabeunterlagen.
2.10 Sprache Der Bieter hat sein Angebot inklusive sämtlicher Anlagen und Nachweise in deutscher
Sprache zu erstellen. Der Schriftverkehr mit dem AG ist in deutscher Sprache zu
führen. Die Vertragssprache ist deutsch.
2.11 Änderungen, Ergänzungen oder Rücknahme Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen von bereits elektronisch abgegebenen
Angeboten sind systemseitig nicht möglich. Bereits elektronisch abgegebene
Angebote werden nicht durch die Abgabe eines geänderten oder ergänzten Angebots
überschrieben.
Um Änderungen oder Ergänzungen vorzunehmen, soll der Bieter das abgegebene
Angebot über den jeweiligen Projektraum des Vergabeverfahrens auf dem
Vergabemarktplatz zurückziehen, ein neues Angebot mit den Änderungen oder
Ergänzungen erstellen und erneut gem. Ziffer 2.6 abgeben. Eine solche Änderung ist
nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist möglich.
Nach Ablauf der Angebotsfrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 12 von 35
[Seite 13]
Systemseitig besteht die Möglichkeit, mehrere Angebote innerhalb eines
Vergabeverfahrens abzugeben. Ob dies zulässig ist, richtet sich nach den
Bewerbungsbedingungen des konkreten Vergabeverfahrens. Ist nach den jeweiligen
Bewerbungsbedingungen die Abgabe mehrerer Angebote nicht zulässig und liegen
nach Ablauf der Angebotsfrist trotzdem mehrere zeitlich versetzt abgegebene
Angebote eines Bieters vor, wird ausschließlich das zuletzt abgegebene Angebot in
die Angebotswertung einbezogen.
Nähere Informationen zur Rücknahme von elektronischen Angeboten stehen unter
https://support.cosinex.de/unternehmen/pages/viewpage.action?pageId=28114987#
Projektraum-Angebote/Teilnahmeantraege ElektronischeAngebote zurueckziehen zur
Verfügung.
2.12 Zuschlags- und Bindefrist Der Zuschlag wird innerhalb der sich aus Ziffer 1.8 dieser Vergabe- und
Vertragsunterlagen ergebenden Zuschlagsfrist über den Vergabemarktplatz erteilt.
Der Bieter ist bis zum Ablauf der Bindefrist gemäß Ziffer 1.8 an sein Angebot
gebunden. Die Bindefrist endet in jedem Fall mit dem rechtswirksamen Zuschlag.
Bei einer ggf. erforderlich werdenden Verlängerung der Zuschlags- und Bindefrist
werden die Bieter über den Vergabemarktplatz kontaktiert.
2.13 Zuschlagserteilung Wird der Zuschlag auf das Angebot rechtzeitig und ohne Änderungen erteilt, ist der
Vertrag zu den Bedingungen dieser Ausschreibung und auf Grundlage des Angebotes
rechtswirksam zustande gekommen.
Eine besondere Urkunde über den Vertrag wird nicht gefertigt.
2.14 Mitteilung über nicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote Die Kontaktstelle teilt den beantragenden Bietern die wesentlichen Gründe für die
Ablehnung ihrer Bewerbung oder ihres Angebotes mit. Daneben werden auch die
Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes und der Name des erfolgreichen
Bieters angegeben, vgl. § 46 Abs. 1 UVgO. Sofern bereits im Angebot Gründe geltend
gemacht werden, die gegen eine Bekanntmachung sprechen, entscheidet die
Kontaktstelle nach pflichtgemäßem Ermessen, vgl. § 46 Abs. 2 i.V.m. § 30 Abs. 2
UVgO.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 13 von 35
[Seite 14]
2.15 Vergütung und Kostenersatz Für die Teilnahme an der Ausschreibung wird keine Vergütung gewährt.
Mit Abgabe eines Angebots verzichten die Bieter auf die Geltendmachung
entstandener sowie evtl. entstehender Kosten. Etwaige gesetzliche Ansprüche bleiben
unberührt.
2.16 Aufhebung der Ausschreibung Die teilweise oder vollständige Aufhebung der Ausschreibung unter den
Voraussetzungen des § 48 UVgO bleibt vorbehalten. Die Aufhebung wird den Bietern
elektronisch mitgeteilt.
2.17 Bieterangaben zur Registereintragung Der Bieter hat mit dem Angebot einen Nachweis durch einen aktuellen (Stand des
Unternehmens zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe) Registerauszug über die
Eintragung im Berufs-, Handels- oder vergleichbaren Register nach Maßgabe der
Rechtsvorschriften des Staates, in dem er ansässig ist, vorzulegen. Handelt es sich
bei dem Bieter um eine GmbH & Co. KG, behält sich der AG vor, auch den aktuellen
Registerauszug der Komplementär-GmbH anzufordern.
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen
Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des
Staates, in dem sie ansässig sind (soweit erforderlich) oder einen anderen geeigneten
Nachweis (z. B. bereinigter Steuerbescheid) vor, der Aufschluss über die Art der beruflichen
Tätigkeit gibt.
2.18 Bietergemeinschaften In Angeboten von Bietergemeinschaften sind sämtliche Mitglieder mit Namen und
Anschrift zu benennen. Ein Angebot einer Bietergemeinschaft findet nur
Berücksichtigung, wenn
• im Angebot ein Mitglied der Bietergemeinschaft als bevollmächtigter
Vertreter für die Durchführung des Vertrages benannt ist und
• sich die Mitglieder der Bietergemeinschaft für alle im Zusammenhang mit
dem Vertrag entstehenden Verbindlichkeiten zur gesamtschuldnerischen
Haftung verpflichten.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 14 von 35
[Seite 15]
Diese Punkte sind durch eine von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft
unterschriebene (Textform) gesonderte Erklärung zu bestätigen und in digitalisierter
Form (als Scan) und als PDF-Dateien zu übermitteln (Uploadmöglichkeit). Eine
entsprechend vorgefertigte Vollmacht für Bietergemeinschaften ist bei der
Kontaktstelle auf Anfrage erhältlich. Einer notariellen Beglaubigung dieser Erklärung
bedarf es nicht.
Eignungsanforderungen sind wie folgt zu erbringen:
• Betriebshaftpflichtversicherung / Berufshaftpflichtversicherung, vgl. Ziffer
4.3.1 entweder durch die Bietergemeinschaft als Ganzes oder durch jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert.
• Gesamtumsatz des Unternehmens und Umsatz im Bereich des
Ausschreibungsgegenstandes, vgl. Ziffer 4.3.1, entweder durch die
Bietergemeinschaft als Ganzes oder durch einzelne Mitgliedsunternehmen.
• Referenzprojekte, vgl. Ziffer 4.3.2, entweder durch die Bietergemeinschaft
als Ganzes oder durch einzelne Mitgliedsunternehmen.
• durchschnittliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner
Führungskräfte, vgl. Ziffer 4.3.2, entweder durch die Bietergemeinschaft als
Ganzes oder durch einzelne Mitgliedsunternehmen.
• Eigenerklärung, dass der betriebsärztliche Dienst die jeweiligen
berufsgenossenschaftlichen Grundsätze erfüllt und diese auf Verlangen des
Berechtigten nachweist
• Eigenerklärungen über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach
§ 123 GWB und § 124 GWB bzw. die Durchführung erfolgreicher
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB, vgl. Ziffer 4.3.3, durch jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert.
• Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder das
Unternehmen, noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine
Mutter- oder Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft zu
den aufgrund der Verordnung (EG) 881/2002 oder aufgrund der Verordnung
(EG) 2580/2001 in Verbindung mit dem Standpunkt des Rates
2001/931/GASP (EU-Terrorliste) sanktionierten Personen, Gruppen oder
Organisationen gehören, vgl. Ziffer 4.3.3, durch jedes Mitglied der
Bietergemeinschaft gesondert.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 15 von 35
[Seite 16]
• Eigenerklärung, dass keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss von
der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung
der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
(Schwarzarbeitsbekämpfungsgsetz – SchwarzArbG) führen können, vgl.
Ziffer 4.3.3, durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert.
• Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber in den letzten drei Jahren kein
Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer
Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist, vgl.
Ziffer 4.3.3, durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert.
Des Weiteren hat jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft einen Nachweis nach Ziff.
2.17 zu erbringen.
Darüber hinaus haben Bietergemeinschaften folgende Erklärungen abzugeben:
• Verpflichtungserklärung zum Mindestentgelt, vgl. Ziffer 3.18, durch jedes
Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert.
Bietergemeinschaften können grundsätzlich nur bis zur Angebotsabgabe neu oder
umgebildet werden. Jede beabsichtigte oder vorgenommene Veränderung der
Zusammensetzung einer Bietergemeinschaft (Eintritt, Austritt oder Austausch von
Mitgliedern) nach Angebotsabgabe bis zur Erteilung des Zuschlags muss der
Kontaktstelle gegenüber unverzüglich über den Vergabemarktplatz angezeigt und
begründet werden. Die Um- oder Neubildung einer Bietergemeinschaft nach
Angebotsabgabe kann zum Ausschluss führen.
Sofern nach den Vergabe- und Vertragsunterlagen im Rahmen der Angebotserstellung
Unterschriften gefordert sind, müssen diese von allen Mitgliedern der
Bietergemeinschaft in der dort vorgesehenen Form geleistet werden. Zur
Vereinfachung kann der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter
durch die Erklärung der Bietergemeinschaft zusätzlich ermächtigt werden, die im
Rahmen der Angebotserstellung zu leistenden Unterschriften für die gemeinschaftlich
bietenden Unternehmen zu leisten. Diese Ermächtigung ist ausdrücklich in der o. g.
Erklärung zu erteilen.
2.19 Unterauftragnehmer Ein Bieter darf sich zur Leistungserbringung eines Unterauftragnehmers bedienen
(§ 26 UVgO).
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 16 von 35
[Seite 17]
Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags durch Unterauftragnehmer (auch
freiberuflich Tätige) ausführen zu lassen, so hat er die beabsichtigte Erfüllung der
entsprechenden Auftragsteile durch einen Unterauftragnehmer bereits bei
Angebotsabgabe anzuzeigen.
Der Bieter muss die zur Leistungserbringung vorgesehenen Unterauftragnehmer für
die entsprechenden Teile des Auftrags erst nach Aufforderung durch die
Kontaktstelle mit Namen und Anschrift benennen. Weiterhin ist nach Aufforderung
nachzuweisen, dass dem Bieter die erforderlichen Mittel der benannten
Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Dieser Nachweis muss in Textform
erfolgen und kann beispielsweise durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung des
vorgesehenen Unterauftragnehmers (Anlage 11_Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer) oder einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Bieter und
vorgesehenem Unterauftragnehmer erfolgen. Zur Beschleunigung des weiteren
Verfahrens sollten diese Unterlagen möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht
werden.
Vor Zuschlagserteilung ist durch den Unterauftragnehmer eine Eigenerklärung über
das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. Anlage 10_Eigenerklärung
Unterauftragnehmer zu Ausschlussgründen vorzulegen. Zur Beschleunigung des
weiteren Verfahrens sollte diese Anlage möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht
werden.
Wenn ein Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der
Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine
erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische und berufliche Leistungsfähigkeit
auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft (Eignungsleihe), ist auch § 34 UVgO
anzuwenden und sind die Vorgaben aus Ziffer 4.3 zu beachten.
Der Bieter stellt sicher, dass der Einsatz eines Unterauftragnehmers mit der
vertragsgemäßen Ausführung der Leistung vereinbart werden kann.
Verbundene Unternehmen sind Unterauftragnehmer. Ein Zulieferer wird hingegen
nicht als Unterauftragnehmer angesehen.
Die Einschaltung weiterer Unterauftragnehmer als der nach Aufforderung Benannten,
bedarf gemäß § 4 Nr. 4 der Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von
Leistungen (VOL/B) der vorherigen Zustimmung des AG in Textform.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 17 von 35
[Seite 18]
Der Bieter stellt sicher, dass der Unterauftragnehmer die Leistungen nicht seinerseits
ohne vorherige Zustimmung des AG in Textform weiter vergibt.
Für sämtliche erbrachten Leistungen – insbesondere auch für die von
Unterauftragnehmern ausgeführten – bleibt die Haftung des Auftragnehmers im
Verhältnis zum AG unberührt.
2.20 Verschwiegenheitspflicht Der Bieter hat - auch nach Beendigung des Vergabeverfahrens und auch bei
Nichtzustandekommen des Vertrages - über die ihm dabei bekannt gewordenen
vertraulichen Daten Verschwiegenheit zu bewahren. Unter vertraulichen Daten sind
insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie auch sämtliche Kenntnisse,
die im Rahmen von Ausschreibungen, Vorarbeiten von Ausschreibungen oder
Teststellungen erlangt werden zu zählen. Er hat hierzu auch die mit der Erstellung des
Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten. Insbesondere dürfen die
Unterlagen nur zur Erstellung eines Angebots verwendet werden. Ein grob fahrlässiger
oder vorsätzlicher Verstoß des Bieters gegen die Verschwiegenheitspflicht kann zum
Ausschluss vom Verfahren führen. Die Geltendmachung von sich daraus ergebenden
Schadenersatzansprüchen bleibt vorbehalten.
Die im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren erlangten Unterlagen sind
dauerhaft und nicht wiederherstellbar zu vernichten. Auch im Falle der
Nichtbeteiligung an der Ausschreibung bestehen die oben genannten Verpflichtungen
entsprechend.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 18 von 35
[Seite 19]
3 Vertragliche Bestimmungen
3.1 Rahmenvereinbarung / Einzelaufträge Mit Zuschlag schließt der AG mit dem AN eine Rahmenvereinbarung.
Mit jedem Einzelauftrag schließt der AG als Bezugsberechtigter bzw. ein
Bezugsberechtigter (Ziff.1.1) jeweils auf Grundlage der vertraglich vereinbarten
Bedingungen der Rahmenvereinbarung einen eigenen Einzelvertrag ab.
3.2 Vertragsbestandteile Im Falle eines Zuschlags werden Vertragsbestandteil:
• die Vergabeunterlagen gem. der Auflistung in der Aufforderung zur
Angebotsabgabe in der im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist
veröffentlichten Fassung
• Änderungen der Vergabeunterlagen sowie sämtliche Informationen, die den
Bietern im Laufe des Vergabeverfahrens durch die Kontaktstelle zur
Verfügung gestellt werden, insbesondere Antworten auf Bieterfragen, soweit
sie Änderungen, Nachträge oder Ergänzungen der ursprünglichen
Vergabeunterlagen enthalten
• das Angebot des AN auf der Grundlage der Vergabeunterlagen, das die
Regelungen dieses Vertrages nur ausfüllen, aber nicht abändern kann,
sowie das im Angebot enthaltene Leistungsverzeichnis.
• die besonderen Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und
Mindestentgeltverpflichtungen nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz
für öffentliche Aufträge in Baden-Württemberg, gem. Anlage 7_Besondere
Vertragsbedingungen zum LTMG
• die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
(VOL/B) – in der im Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist gültigen
Fassung.
Bei Widersprüchen gelten die Vertragsbestandteile in dieser Reihenfolge. Dies gilt
nicht für Änderungen der Vergabeunterlagen sowie Antworten auf Bieterfragen, die die
Kontaktstelle den Bietern im Laufe des Vergabeverfahrens zur Verfügung stellt. Soweit
sie Änderungen der ursprünglichen Vergabeunterlagen enthalten, gehen sie diesen
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 19 von 35
[Seite 20]
vor. Dies gilt sowohl für die Rahmenvereinbarung als auch für die jeweiligen
Einzelaufträge.
Ergänzend zu den Vergabe- und Vertragsunterlagen gelten die deutschen
Rechtsvorschriften.
Die VOL/B kann unter www.bmwk.de abgerufen werden.
UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
3.3 Vertragslaufzeit Die Vertragslaufzeit beginnt voraussichtlich am 01.01.2027 und dauert bis zum
31.12.2031.
Es besteht die Möglichkeit einer optionalen Vertragsverlängerung seitens des AG um
1 Jahr. Der AG hat dem AN die Inanspruchnahme der 1-jährigen Verlängerungsoption
spätestens drei Monate vor dem Auslaufen der jeweiligen Vertragslaufzeit schriftlich
anzuzeigen.
Vom Vertragsende unberührt bleibt die Verpflichtung des AN zur vertragskonformen
Leistungserbringung der im Vertragszeitraum erfolgten Einzelaufträge.
3.4 Leistungsort Zum Leistungsort siehe Ziffer 1.5.
3.5 Preise Für die gesamte Laufzeit des Vertrages gelten feste Preise, das heißt es sind alle für
die Erbringung der Leistung anfallenden Kosten im angegebenen Preis enthalten. Die
anzugebenden Preise beinhalten auch sämtliche Auslagen und Nebenkosten (z. B.
Verpackung, Aufladen, Beförderung zu den Anlieferstellen, das Abladen, Spesen,
Übernachtungs- und Fahrtkosten, Mautkosten, Reise- und Aufenthaltskosten, Post-
und Fernsprechgebühren, Druck- und Versandkosten, Bürokosten,
Versicherungskosten, gesetzliche Abgaben, Aus-, Fort- und Weiterbildungen etc.).
Auch Reisezeiten werden nicht gesondert vergütet. Eine Geltendmachung weiterer
Kosten ist nicht möglich.
Es gelten die Endpreise aus dem Angebot des jeweiligen ANs. Bei den zugrunde
gelegten Endpreisen handelt es sich um verbindliche „Preise für marktgängige
Leistungen“ entsprechend der Verordnung PR Nr 30/53 über die Preise bei
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 20 von 35
[Seite 21]
öffentlichen Aufträgen vom 21. November 1953 (BAnz. 1953 Nr. 244), zuletzt geändert
durch Artikel 1 der Verordnung vom 25. November 2021 (BGBl. I S. 4968)).
Die Umsatzsteuer wird mit dem am Tag der Entstehung der Steuerschuld geltenden
Steuersatz in Rechnung gestellt.
3.6 Preisgleitklausel Bedingt durch von Zeit zu Zeit wechselnde Rahmenbedingungen, unterliegt die
Kalkulation der Angebotspreise möglicherweise fortgesetzten Veränderungen
hinsichtlich der Materialkosten, Logistikkosten, Lohnkosten etc.
Sollten sich die der Kalkulation zugrundeliegenden Kosten im Verhältnis zum Zeitpunkt
der Angebotsabgabe nachweislich um mehr als 5 % erhöht haben, so ist frühestens
nach Ablauf von 24 Monaten nach Vertragsschluss eine Nachverhandlung über die
Angebotspreise möglich. Der AN ist in diesem Fall verpflichtet, seine Kalkulation zum
Zeitpunkt der Angebotsabgabe offen zu legen und nachzuweisen, dass er im
Nachverhandlungszeitpunkt um mindestens 5 % erhöhte Kosten hat. Die tatsächlich
geltend gemachten Kostensteigerungen sind nachzuweisen. Sämtliche Nachweise
sind in geeigneter Form zu führen. Über die Geeignetheit entscheidet der AG.
Weitere Erhöhungen dieser Berechnungsposition können frühestens nach Ablauf von
weiteren 12 Monaten gefordert werden. Bezogen auf die maximale Vertragsdauer von
5 +1 Jahren sind höchstens zwei Preisanpassungen möglich.
Entsprechendes gilt für den AN auch bei Kosteneinsparungen.
3.7 Zahlungsbedingungen Die Zahlung der Vergütung erfolgt quartalsweise nach vollständiger Erbringung der
Leistung innerhalb von 30 Tagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen und
prüffähigen Rechnung inkl. Leistungsnachweis an das Ministerium für Verkehr Baden-
Württemberg, Referat 13, Dorotheenstr. 8, 70173 Stuttgart.
Seit dem 01. Januar 2022 sind öffentliche AN nach § 4a E-Government-Gesetz Baden-
Württemberg in Verbindung mit der E-Rechnungsverordnung Baden-Württemberg
grundsätzlich zur elektronischen Rechnungsstellung verpflichtet.
Für eine elektronische Rechnungsstellung ist ausschließlich der Zentrale
Rechnungseingang Baden-Württemberg zu verwenden, der zusammen mit weiteren
Informationen unter https://service-bw.de/erechnung zu erreichen ist. Das
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 21 von 35
[Seite 22]
Rechnungsdokument muss dazu im Standard XRechnung oder einem anderen der
Norm EN 16931 entsprechenden Format erstellt werden und im Feld Buyer-Reference
(BT-10) die nach Auftragserteilung bei dem AG zu erfragenden Leitweg-ID aufweisen.
Es gelten die über https://service-bw.de/erechnung einsehbaren Nutzungs-
bedingungen nebst Anlage (Technischen Informationen) des Zentralen
Rechnungseingangs Baden-Württemberg in der zum Zeitpunkt der Einbringung der
elektronischen Rechnung gültigen Fassung.
Sollten die o.g. Voraussetzungen nicht erfüllt sein, so behält sich der AG vor, die
Zahlung bis zur korrekten Rechnungsstellung zurückzubehalten.
3.8 Leistungsnachweis Die Leistung gilt erst dann als vollständig erbracht, wenn die Leistung nachweislich
erbracht wurde. Der Leistungsnachweis enthält alle geleisteten Einsatzzeiten für die
Grund- und betriebsspezifische Betreuung getrennt nach arbeitsmedizinischer und
sicherheitstechnischer Betreuung innerhalb eines Quartals und ist für die
Rechnungsprüfung relevant. Zusätzlich fertigt der AN nach § 5 DGUV-V2 jährlich einen
jährlichen Bericht über die Leistungen an, die er im Rahmen der arbeitsmedizinischen
und sicherheitstechnischen Betreuung erbracht hat. Der Bericht muss in elektronischer
Form übermittelt werden. Es ist der Rückblick auf das vergangene Jahr und was
tatsächlich gegenüber der Planaufstellung durchgeführt wurde bzw. werden konnte.
3.9 Verzug Hält der AN die vereinbarten Fristen oder Termine nicht ein, kommt er ohne Mahnung
in Verzug, es sei denn, der AN hat die Verzögerung nachweislich nicht zu vertreten.
3.10 Schadenersatz wegen Wettbewerbsverletzung Wenn der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine
unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt, hat er 5 v. H. der Auftragssumme (je
betroffenem Los) an den AG zu zahlen, es sei denn, dass ein Schaden in anderer
Höhe nachgewiesen wird. Wird ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen als 5 v.H.
der Auftragssumme, ist dieser maßgeblich. Die Auftragssumme ist die über die
Gesamtlaufzeit dieses Vertrages an den AN zu zahlende Vergütung (netto).
Das Kündigungsrecht nach § 8 Nr. 2 VOL/B bleibt davon unberührt.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 22 von 35
[Seite 23]
3.11 Vertragsstrafe Kommt der AN mit einer Haupt- oder Nebenleistung in Verzug, kann der AG für jeden
weiteren Verzugstag, der auf einen Werktag fällt, eine Vertragsstrafe verlangen. Die
Vertragsstrafe je Verzugstag beträgt 0,2 % des Einzelpreises der Leistung (netto), mit
der sich der AN in Verzug befindet.
Die Summe aller Vertragsstrafen darf 5 % der Gesamtabrechnungssumme (netto)
nicht überschreiten. Gesamtabrechnungssumme (netto) ist der Gesamtpreis (netto) für
alle durch den Auftraggeber bezogenen Leistungen. Bei Einzelabrufen ist die
Gesamtabrechnungssumme (netto) die Abrechnungssumme (netto) des jeweiligen
Einzelvertrages. Abrechnungssumme (netto) ist der Gesamtpreis (netto) für die
Leistung des jeweiligen Einzelabrufs.
Darüber hinaus wird gemäß § 8 Abs. 1 LTMG eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % des
Auftragswertes i.S.d. § 2 Abs. 3 Satz 2 LTMG für den Fall vereinbart, dass der AN
schuldhaft seinen Verpflichtungen aus den §§ 3 bis 7 LTMG nicht nachkommt. Bei
mehreren Verstößen beträgt die Summe der Vertragsstrafe nicht mehr als 5 %. Die
Pflicht gilt unter den Voraussetzungen des § 8 Abs. 1, Satz 3 LTMG auch für Verstöße
von Nach- oder Verleihunternehmern, siehe auch die besonderen
Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-
Württemberg.
Es gelten die §§ 339 ff. BGB. Abweichend von § 341 Abs. 3 BGB wird vereinbart, dass
die Vertragsstrafe bis zur endgültigen Abwicklung der Zahlungsansprüche geltend
gemacht werden kann. Eine verwirkte Vertragsstrafe wird auf den jeweiligen
Schadensersatzanspruch gegen den AN wegen derselben Pflichtverletzung
angerechnet. Darüberhinausgehende Schadensersatzansprüche bleiben von den
vorstehenden Vertragsstrafen unberührt. Im Übrigen gilt § 11 VOL/B.
3.12 Geheimhaltung, Datenschutz und Datensicherheit Der AN ist verpflichtet, alle im Rahmen des Vertragsverhältnisses erlangten
Kenntnisse von Geschäftsgeheimnissen vertraulich zu behandeln; im Übrigen bleibt
der Erfahrungsaustausch zwischen öffentlichen AG unberührt.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 23 von 35
[Seite 24]
Der AN hat alle ihm im Zusammenhang mit der Angebotserstellung und
Auftragserfüllung zur Kenntnis gelangenden Unterlagen gegen die Kenntnisnahme
durch Unbefugte zu sichern. Der AN ist verpflichtet, dem AG diese Unterlagen
einschließlich evtl. Kopien spätestens mit der Übergabe der jeweiligen Leistung
herauszugeben. Die im Rahmen dieses Vertrages erhobenen Daten sind
ausschließlich für die Auftragsabwicklung zu nutzen, insbesondere die Verwendung
für Werbezwecke ist nicht gestattet. Über diese Verpflichtungen hinaus können
Sicherheitsvereinbarungen in der Leistungsbeschreibung oder in einem gesonderten
Vertrag getroffen werden.
Es gelten die datenschutzrechtlichen Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) sowie des Landes- und – soweit anwendbar – des
Bundesdatenschutzgesetzes (LDSG, BDSG) in der bei Veröffentlichung der
Vergabeunterlagen gültigen Fassung. Bei der Erbringung seiner Dienstleistungen,
insbesondere arbeitsmedizinischer Fachleistungen, verarbeitet der AN
personenbezogene Daten von Mitarbeitenden des AG grundsätzlich als eigenständig
Verantwortlicher i. S. v. Art. 4 Nr. 7 DSGVO. Die Datenschutzkonformität der
Verarbeitung personenbezogener Daten obliegt mithin dem AN. Falls es sich bei der
Leistungserbringung durch den AN um eine Auftragsverarbeitung handelt, verpflichten
sich der AG und der AN zum separaten Abschluss eines
Auftragsverarbeitungsvertrages nach Art. 28 DSGVO. Über diese Verpflichtungen
hinaus können Sicherheitsvereinbarungen in einem gesonderten Vertrag getroffen
werden.
Der AN wird (Teil-)Aufgaben aus diesem Vertrag an Unterauftragnehmer nur
übertragen, wenn sich diese ihm gegenüber in gleicher Art wie er selbst gegenüber
dem AG zum Datenschutz, zur Datensicherheit und zur Geheimhaltung verpflichten.
Die schriftliche Verpflichtung der Unterauftragnehmer ist dem AG auf Verlangen
nachzuweisen. Sofern erforderlich schließt der Bezugsberechtigte mit dem AN
entsprechende Vereinbarungen in einem gesonderten Vertrag.
3.13 Informationssicherheit
Ein angemessenes und wirksames Informationssicherheitsmanagementsystem
(ISMS) nach den Vorgaben des BSI IT-Grundschutz oder ISO/IEC 27001, dessen
Geltungsbereich die zu erbringende Dienstleistung mit den dabei verarbeiteten
Informationen und den hierzu eingesetzten Anwendungen und
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 24 von 35
[Seite 25]
informationstechnischen Systemen vollumfänglich abdeckt, muss nachgewiesen und
aufrechterhalten werden. Der AN verpflichtet sich, dies durch ein Zertifikat des BSI
oder einer akkreditierten Zertifizierungsstelle nachzuweisen. Das Zertifikat muss
spätestens bei Beginn des Bezugs der Leistung nachgewiesen werden.
Der AN sichert zu, nach entsprechenden Aktualisierungen bzw. Re-Zertifizierungen
unaufgefordert das jeweils aktuelle Zertifikat nach den oben genannten Standards für
die zu erbringende Dienstleistung vorzulegen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass die Sicherheit, d.h. die Vertraulichkeit, die
Verfügbarkeit und die Integrität der ihm überlassenen Informationen des AG gewahrt
wird (Informationssicherheit). Der AG setzt hierfür technische und organisatorische
Maßnahmen nach dem Stand der Technik um und weist diese auf Verlangen des AG
nach.
Der AN informiert den AG unverzüglich, wenn er auf Basis konkreter Anhaltspunkte
erkennt, dass eine in feindseliger Willensrichtung begangene Handlung betreffend die
IT-Infrastruktur des AN oder des AG, z.B. ein Cyberangriff, zu einem Schaden oder
einer Beeinträchtigung der schutzwürdigen Interessen des AG führt oder führen kann
(Sicherheitsvorfall). Dies gilt entsprechend, wenn aufgrund einer derartigen Handlung
ein Schaden oder eine Beeinträchtigung bereits eingetreten ist. Die Meldung erfolgt in
Textform an die Kontaktadresse des AG.
Soweit berechtigte Interessen nicht entgegenstehen, hat die Meldung insbesondere
folgende Angaben zu umfassen:
• konkrete Beschreibung des Vorfalls,
• Zeitpunkt des Bekanntwerdens, den erkannten oder vermuteten Angriffsvektor,
• Erkenntnisse zu einer möglichen Kompromittierung von Daten der
Landesverwaltung BW oder der IT-Infrastruktur der Landesverwaltung BW
sowie zu einem möglichen Abfluss von Daten,
• ob (Strafverfolgungs-)Behörden informiert worden sind,
• die Benennung einer Ansprechperson des AN bzgl. des Vorfalls für den AG.
Diese Meldung an den AG lässt anderweitige Meldepflichten, insbesondere auch
Melde- und Benachrichtigungspflichten nach Art. 33 und Art. 34 DSGVO, unberührt.
Der AG wird auf die berechtigten Interessen des AN bei der Bearbeitung des Vorgangs
Rücksicht nehmen.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 25 von 35
[Seite 26]
3.14 Unterauftragnehmer Nach Zuschlagserteilung hat der AN dem AG spätestens bei Beginn der
Auftragsausführung neben dem Namen auch die Kontaktdaten und die gesetzlichen
Vertreter seiner Unterauftragnehmer mitzuteilen. Jede im Rahmen der
Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Unterauftragnehmer ist
dem AG unverzüglich mitzuteilen. Ziff. 2.19 sowie § 4 Nr. 4 VOL/B bleiben hiervon
unberührt.
3.15 Vorzeitige Vertragsbeendigung Neben den sich aus den einschlägigen Gesetzen und Verordnungen ergebenden
Rücktritts- bzw. Kündigungsrechten hat der AG ein vertragliches Rücktrittsrecht bzw.
ein Recht zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grund in folgenden Fällen:
• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Verletzung von für den AN im
Rahmen dieses Vertrages anzuwendenden Datenschutzvorschriften,
• bei nachweislich wettbewerbsbeschränkenden Absprachen des AN nach
Zuschlagserteilung,
• wenn die unter Ziffer 4.3 aufgeführten Angaben falsch erklärt werden oder
sonstige die Zuverlässigkeit erheblich beeinträchtigende Umstände
eintreten
• wenn durch ein entsprechendes feststellendes Urteil des EuGH die
Bundesrepublik Deutschland verpflichtet wird, den Vertrag zu beenden bzw.
rückabzuwickeln.
Im Falle der schuldhaften Nichterfüllung der Verpflichtungen aus den §§ 3 bis 7 LTMG
hat der AG ein Kündigungsrecht gem. § 8 Abs. 2 LTMG, vgl. auch Besondere
Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Tariftreue- und Mindestentgeltverpflichtungen
nach dem Tariftreue- und Mindestlohngesetz für öffentliche Aufträge in Baden-
Württemberg. Zudem hat der AN dem AG den durch die Kündigung entstandenen
Schaden zu ersetzen.
3.16 Mitteilungspflicht bei Insolvenz
Im Falle eines Insolvenzverfahrens gegen den AN trifft den AN die Pflicht, den AG über
die Einreichung eines Insolvenzantrags sowie über die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens unverzüglich zu unterrichten.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 26 von 35
[Seite 27]
3.17 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht / Leistungsverweigerungsrecht Der AN kann gegenüber Ansprüchen des AG / Bezugsberechtigten mit eigenen
Ansprüchen nicht aufrechnen, es sei denn, der AG / Bezugsberechtigten hat solche
Ansprüche nicht bestritten oder sie sind rechtskräftig festgestellt. § 390 und §§ 392 bis
395 BGB bleiben unberührt.
Zurückbehaltungs- und Leistungsverweigerungsrechte des AN sind ausgeschlossen,
es sei denn, der AG / Bezugsberechtigte bestreitet die zugrundeliegenden
Gegenansprüche nicht oder diese sind rechtskräftig festgestellt. § 390 und §§ 392 bis
395 BGB gelten entsprechend.
3.18 Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung des Landestariftreue- und
Mindestlohngesetzes gemäß Anlage 7_Besondere Vertragsbedingungen zum LTMG.
Die Verpflichtungserklärung gemäß Anlage 9_Verpflichtungserklärung zum
Mindestentgelt ist mit Angebotsabgabe maschinenschriftlich unterschrieben
einzureichen. Siehe hierzu das Merkblatt gemäß Anlage 8_Merkblatt für die Abgabe
der Verpflichtungserklärung.
3.19 Gerichtsstand Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag und den Einzelaufträgen ist
Stuttgart.
4 Angebotsprüfung und -wertung
4.1 Überblick Bewertungsvorgehen Die Bewertung der Angebote erfolgt in den folgenden Wertungsstufen:
• Formale Angebotsprüfung
• Eignungsprüfung
• Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes
• Prüfung der Angemessenheit der Preise
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 27 von 35
[Seite 28]
4.2 Formale Angebotsprüfung Alle Angebote werden gem. § 38 Abs. 1 UVgO formal geprüft. Insbesondere werden
die Ausschlusskriterien des § 42 UVgO geprüft.
4.3 Eignungsprüfung Gemäß § 31 Abs. 1 UVgO werden öffentliche Aufträge an fachkundige und
leistungsfähige Unternehmen vergeben, die nicht nach den §§ 123 oder 124 GWB
ausgeschlossen worden sind.
Bieter müssen ihre Eignung zur Durchführung der ausgeschriebenen Leistung
nachweisen, indem sie die geforderten Unterlagen vorlegen.
Gemäß § 34 UVgO kann der Bieter sich fehlende Eignung durch eine Eignungsleihe
beschaffen. Ein Bieter kann für einen bestimmten öffentlichen Auftrag im Hinblick auf
die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche
Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn
er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur
Verfügung stehen werden. Dieser Nachweis muss in Textform erbracht werden und
kann beispielsweise durch die Vorlage einer Verpflichtungserklärung des
vorgesehenen Unterauftragnehmers (Anlage 11_Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer) oder einer vertraglichen Vereinbarung zwischen Bieter und
vorgesehenem Unterauftragnehmer erfolgen. Diese Möglichkeit besteht unabhängig
von der Rechtsnatur der zwischen Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden
Verbindungen. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es
sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene
Unternehmen handelt. Ein Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die
erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- und
Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten
anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung
erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Bei der Leihe der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haftet der Bieter
bzw. die Bietergemeinschaft gemeinsam mit dem eignungsleihenden Unternehmen
gesamtschuldnerisch entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe.
Die Kontaktstelle überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen,
deren Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in
Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 28 von 35
[Seite 29]
Ausschlussgründe vorliegen (§ 34 Abs. 2 Satz 1 UVgO). Die entsprechenden
Eignungsnachweise für den Bereich der Eignungsleihe sowie die
Anlage 10_Eigenerklärung Unterauftragnehmer zu Ausschlussgründen sind
daher durch den vorgesehenen Unterauftragnehmer vorzulegen. Erfüllt der
vorgesehene Unterauftragnehmer das entsprechende Eignungskriterium nicht oder
liegt bei ihm ein Ausschlussgrund vor, so gilt § 34 Abs. 2 UVgO i.V.m. § 26 Abs. 5
UVgO.
Ist hingegen der Einsatz eines Unterauftragnehmers beabsichtigt, ohne dass eine
Eignungsleihe gem. § 34 UVgO erfolgt, ist vor Zuschlagserteilung durch den
Unterauftragnehmer eine Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen gem. Anlage 10_Eigenerklärung Unterauftragnehmer zu
Ausschlussgründen vorzulegen. Zur Beschleunigung des weiteren Verfahrens
sollten diese Unterlagen möglichst bereits mit dem Angebot eingereicht werden. Siehe
dazu Ziff. 2.20.
In gleicher Weise müssen Bietergemeinschaften ihre Unterlagen einreichen.
Bieter, die Angebote für mehrere Lose einreichen, müssen diese Unterlagen nur
einmal vorlegen.
Der Bieter hat die nachstehend in den Ziffern 4.3.1 bis 4.3.4 geforderten Angaben im
Rahmen von Eigenerklärungen in Anlage 4_Eigenerklärungen_öffentliche
Ausschreibung zu bestätigen bzw. als Anlage zum Angebot (Anlage 12_Referenzen,
Anlage 5_Eigenerklärung_Zwingende Ausschlussgründe, Anlage 6_Eigenerklärung
Fakultative Ausschlussgründe, Anlage 10_Eigenerklärung Unterauftragnehmer zu
Ausschlussgründen (falls zutreffend), Anlage 11_Verpflichtungserklärung
Unterauftragnehmer (falls zutreffend)) beizufügen.
Eignungsnachweise, die durch ein Präqualifizierungsverfahren AVPQ erworben
wurden, sind zugelassen.
4.3.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
- Eigenerklärung, dass eine Betriebshaftpflichtversicherung /
Berufshaftpflichtversicherung während der gesamten Vertragslaufzeit besteht.
Die Deckungssumme je Schadensfall beträgt mindestens das 1,5-fache des
Auftragswertes.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 29 von 35
[Seite 30]
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Unternehmens für die vergangenen 3
Geschäftsjahre.
- Eigenerklärung zum Umsatz im Bereich des Ausschreibungsgegenstandes für
die vergangenen 3 Geschäftsjahre.
4.3.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
- Nachweis von mind. einem, vorzugsweise drei vergleichbaren
Referenzprojekten aus den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren
durch eine Eigenerklärung gemäß Anlage 12_Referenzen, die folgenden
Aufbau hat:
• Name des AG und Angabe, ob öffentlicher oder privater AG,
• Projektbezeichnung,
• Leistungszeit von/bis,
• Angabe zum Rechnungswert und Leistungsumfang,
• Ansprechpartner des o. g. AG mit Namen, E-Mail-Adresse und
Telefonnummer.
Referenzprojekte müssen im Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht zwingend
abgeschlossen sein.
Die Kontaktstelle/der AG ist berechtigt, die angegebenen Referenzen selbst auf
Richtigkeit zu überprüfen und bei den entsprechenden Ansprechpartnern
Informationen über das Referenzprojekt einzuholen. Sollten sich dabei Tatsachen
ergeben, die den Bieter als nicht geeignet darstellen, kann er vom weiteren Verfahren
aufgrund mangelnder Eignung ausgeschlossen werden. 2) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Beschäftigtenzahl des
Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren
ersichtlich wird
- Eigenerklärung, dass der betriebsärztliche Dienst die jeweiligen
berufsgenossenschaftlichen Grundsätze erfüllt und diese auf Verlangen des
Berechtigten nachweist
- Eigenerklärung, ob für Teile des Auftrags der Einsatz von Unterauftragnehmern
beabsichtigt ist
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 30 von 35
[Seite 31]
4.3.3 Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
4.3.3.1 Zwingende Ausschlussgründe Zum Beleg des Nichtvorliegens von zwingenden Ausschlussgründen ist einzureichen:
- maschinenschriftlich unterschriebene Eigenerklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 123 GWB bzw. die Durchführung erfolgreicher
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB anhand Anlage
5_Eigenerklärung_Zwingende Ausschlussgründe.
- Eigenerklärung, in welcher der Bieter bestätigt, dass weder sein Unternehmen,
noch Mehrheitsanteilseigner oder Gesellschafter, noch eine Mutter- oder
Tochtergesellschaft oder Mitglieder der Bietergemeinschaft zu den aufgrund
der Verordnung (EG) 881/2002 oder aufgrund der Verordnung (EG) 2580/2001
in Verbindung mit dem Standpunkt des Rates 2001/931/GASP (EU-Terrorliste)
sanktionierten Personen, Gruppen oder Organisationen gehört.
4.3.3.2 Fakultative Ausschlussgründe Zum Beleg des Nichtvorliegens von fakultativen Ausschlussgründen sind
einzureichen:
- maschinenschriftlich unterschriebene Eigenerklärung über das Nichtvorliegen
von Ausschlussgründen nach § 124 GWB bzw. die Durchführung erfolgreicher
Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB anhand
Anlage 6_Eigenerklärung_Fakultative Ausschlussgründe.
- Eigenerklärung, dass keine Gründe vorliegen, die zu einem Ausschluss von
der Vergabe öffentlicher Aufträge nach § 21 des Gesetzes zur Bekämpfung der
Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
(Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) führen können.
- Eigenerklärung, dass gegen den Bewerber in den letzten drei Jahren kein
Verstoß nach § 24 Absatz 1 LkSG rechtskräftig festgestellt und mit einer
Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Absatz 2 LkSG belegt worden ist.
Auf Ziff. 2.7 wird verwiesen.
4.3.4 Wettbewerbsregisterauszug Gemäß § 6 Abs. 1 WRegG wird zu dem Bieter, der voraussichtlich den Zuschlag
erhalten soll, zur Validierung seiner Angaben ein Wettbewerbsregisterauszug
angefordert. Eintragungen können zum Ausschluss führen.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 31 von 35
[Seite 32]
4.4 Angemessenheit der Preise Der AG behält sich eine Prüfung gemäß § 44 UVgO vor. Es wird auf die Regelungen
des § 44 Abs. 3 und 4 UVgO verwiesen.
4.5 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Beurteilung der
Angebote erfolgt anhand vorgefertigter objektiver Kriterien, mit denen die Angaben je
Anforderung bewertet werden.
„A/B“ Ausschluss- und Bewertungskriterium
A/B-Kriterien sind eine Kombination, bei denen zu beachten ist, dass die
Mindestanforderung an die Leistung ("A") erfüllt werden muss und zudem eine
Bewertung der Leistung ("B") erfolgt.
„B“ Bewertungskriterium
Die Anforderung ist wichtig und soll uneingeschränkt und umfassend erfüllt werden.
Allein aufgrund der Soll-Anforderungen wird pro Anforderungsgruppe die
Bewertungspunktzahl ermittelt.
Die B-Kriterien werden bewertet, d. h. aus den Angaben in den Angeboten werden die
Unterschiede ermittelt, welche die angebotenen Leistungen voneinander
unterscheiden. Die erreichbare Zahl an Leistungspunkten ist bei jedem B-Kriterium
angegeben.
„I“ Informationskriterium
Die I-Kriterien dienen dem AG der zusätzlichen Information und werden somit nicht für
die Wertung berücksichtigt. Die unter diesen Kriterien geforderten Angaben bzw.
Erklärungen sollen dem Angebot beigefügt werden.
Die fachtechnische Beurteilung der Angebote erfolgt anhand vorgefertigter objektiver
Kriterien, mit denen die Angaben je Anforderung bewertet werden. Die je
Bewertungskriterium erreichbaren Leistungspunkte (LP) sind in einer
Bewertungsmatrix ausgewiesen. Die ermittelte Bewertungspunktzahl spiegelt die
Qualität der angebotenen Leistung wider.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 32 von 35
[Seite 33]
| Kriterien | Gewichtung | maximale |
|---|---|---|
| Leistungspunkte | ||
| Preis | 80% | 80 |
| Einsatzzeit der mit der Ausführung des Auftrags betrauten Ansprechpersonen | 20% | 20 |
| Gesamtwert | 100% | 100 |
Nähere Informationen zu den Bewertungskriterien, deren Gewichtung und den
entsprechend zu erreichenden Leistungspunkten entnehmen Sie bitte der Anlage
3_Bewertungsmatrix.
Hinweise zur Bewertung:
a) Preis (80%)
Die Bewertung des Angebotspreises erfolgt mit der Formel 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑀𝑖𝑛 𝑃 = ∗80 𝑥 𝑃𝑟𝑒𝑖𝑠 𝑥
Wobei gilt:
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 33 von 35 P X = Bewertungspunkte (zwischen 0 und 80) des Angebots X,
P r e i s M in = Niedrigster Preis aller Angebote,
= Preis des Angebots X. Preis X
Preisangaben sind in Anlage_Leistungsverzeichnis einzutragen. Preise sind auf zwei
Nachkommastellen genau anzugeben. Es ist kaufmännisch zu runden.
Es erfolgt eine Wertung auf Basis des Bruttopreises.
Die einzutragenden Einzelpreise sind für den AN verbindlich.
Bei den Gesamtsummen bzw. Gesamtkosten handelt es sich um einen
Bewertungspreis. Abgerechnet werden nur die tatsächlich angefallenen Kosten.
b) Einsatzzeit der mit der Ausführung des Auftrags betrauten
Ansprechpersonen (20%)
Bewertet wird die Einsatzzeit eines Betriebsarztes/einer Betriebsärztin sowie einer
Fachkraft für Arbeitssicherheit nach Anzahl der als Betriebsarzt/Betriebsärztin bzw.
[Seite 34]
Fachkraft für Arbeitssicherheit eingesetzten Jahre in einem Unternehmen / Betrieb /
Behörde etc.
Die Angaben sind in Anlage 3_Bewertungsmatrix (Zeile 8 und 9) einzutragen.
Insgesamt können maximal 20 Punkte erreicht werden.
Die Bewertungspunkte Betriebsarzt/Betriebsärztin werden anhand folgender Einsatzzeiten vergeben:
- 0 Jahre Einsatzzeit in einem Unternehmen / Betrieb / Behörde = 0 Punkte
- 1-3 Jahre Einsatzzeit in einem Unternehmen / Betrieb / Behörde = 3 Punkte
- 4-5 Jahre Einsatzzeitzeit in einem Unternehmen / Betrieb / Behörde = 5 Punkte
- Ab 5 Jahre Einsatzzeit in einem Unternehmen / Betrieb / Behörde = 10 Punkte
Die Bewertungspunkte Fachkraft Arbeitssicherheit werden anhand folgender Einsatzzeiten vergeben:
- 0 Jahre Einsatzzeit in einem Unternehmen / Betrieb / Behörde = 0 Punkte
- 1-3 Jahre Einsatzzeit in einem Unternehmen / Betrieb / Behörde = 3 Punkte
- 4-5 Jahre Einsatzzeit in einem Unternehmen / Betrieb / Behörde = 5 Punkte
- Ab 5 Jahre Einsatzzeit in einem Unternehmen / Betrieb / Behörde = 10 Punkte
Die Bewertungspunkte der einzelnen Wertungskriterien werden wie oben aufgeführt
entsprechend gewichtet und anschließend zu einer Gesamtpunktzahl summiert.
Preisangaben sind im Leistungsverzeichnis einzutragen.
Preise sind auf bis zu zwei Nachkommastellen genau anzugeben. Es ist kaufmännisch
zu runden. Es erfolgt eine Wertung auf Basis des Bruttopreises.
Das Angebot mit der höchsten erreichten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Bei gleicher Gesamtpunktzahl entscheidet das Los.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 34 von 35
[Seite 35]
5 Leistungsbeschreibung
(inkl. Technischer Anforderungen)
„A“ Ausschlusskriterien / Mindestanforderungen
Alle „A“-Kriterien stellen die Mindestanforderungen an die ausgeschriebene Leistung dar. Die Anforderung ist zwingend und muss uneingeschränkt und umfassend erfüllt
werden. Bei Nichterfüllung von Ausschlusskriterien wird das Angebot gem. § 42 Abs.
1 Nr. 4 UVgO ausgeschlossen, auch wenn es auf anderen Gebieten besonders gute
Leistungen beinhaltet. Für die in der Leistungsbeschreibung zwingend formulierten
Anforderungen (Mindestanforderungen) gilt das zuvor Gesagte entsprechend.
Die Leistungsbeschreibung ist der Anlage 2 zu entnehmen.
6 Statistische Angaben (I-Kriterien)
Gem. der Vergabestatistikverordnung (VergStatVO) ist der AG verpflichtet, die in
Anlage 4_Eigenerklärungen_öffentliche Ausschreibung unter der Überschrift
„Statistische Angaben (I-Kriterien)“ abgefragten Angaben zu erheben und an die
zuständigen Stellen zu übermitteln. Es wird gebeten, diese Angaben in der zuvor
genannten Anlage zu machen.
LZBW-2026-06-053 Vergabe- und Vertragsunterlagen Seite 35 von 35