Aufforderung Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingung AM.pdf

Arbeitsmedizinische Betreuungsleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 23.09.2026, 11:01 (Europe/Berlin)

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WKK-2026-17 Betreuungsleistung Arbeitsmedizin; Angebotsaufforderung zum Verbleib beim Bieter bestimmt!

Aufforderung zur Angebotsabgabe und

Bewerbungsbedingung

Betreuungsleistung Arbeitsmedizin

WKK-2026-17

Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH

Esmarchstraße 50

25746 Heide

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Inhaltsverzeichnis

1 Einführung 4

1.1 Vorbemerkungen 4

1.2 Informationen zum Auftraggeber 4

1.3 Auftragsgegenstand 4

2 Formale Angaben zum Verfahren 5

2.1 Grundsätzliche Ausschreibungsbedingungen 5

2.2 Fristen 5

2.2.1 Angebotsfrist 5

2.2.2 Zuschlags- und Bindefrist 5

2.3 Vergabeunterlagen, Unklarheiten in den Vergabeunterlagen,

Bieterfragen und zusätzliche Auskünfte 5

2.4 Angebotsbedingungen 6

2.5 Lose 7

2.6 Nachforderung 8

2.7 Nebenangebote 8

2.8 Kosten der Angebotserstellung 8

2.9 Ausschluss vom Verfahren, nicht berücksichtigte Angebote 8

2.10 Bietergemeinschaften 8

2.11 Unterauftragnehmer 9

2.12 Eignungsleihe 9

2.13 Abfrage Wettbewerbsregister 10

2.14 Mindestanforderung an die Eignung 10

2.14.1 Referenzbestätigungen 10

2.14.2 Haftpflichtdeckung 11

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2.14.3 Ausfallkonzept 11

2.15 Aufhebung der Ausschreibung 11

2.16 Mitteilung über das Ausschreibungsergebnis 12

3 Prüfung und Wertung der Angebote 12

3.1 Angebotsprüfung und Wertung der Angebote 12

3.1.1 Formale Prüfung der Angebote 12

3.1.2 Eignungsprüfung 12

3.1.3 Prüfung der Angemessenheit der Preise 13

3.1.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots 13

3.1.4.1 Preis 14

3.1.4.2 Servicequalität 14

4 Struktur der Vergabeunterlagen 14

Die in den Ausschreibungsunterlagen verwendeten Personenbezeichnungen und personenbezogenen Hauptwörter umfassen unabhängig von der verwendeten Form weibliche, männliche und diverse Geschlechter. Sie werden ausschließlich aus Gründen der besseren Lesbarkeit verwendet.

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1. Einführung

1.1 Vorbemerkungen

Bitte lesen Sie die Verfahrensbedingungen zur Erstellung des Angebots sowie die Anlagen sorgfältig durch. Darüber hinaus werden Sie gebeten, unmittelbar die Vollständigkeit der Unterlagen zu überprüfen.

Der Umfang und die Ausgestaltung der zu vergebenden Leistungen bestimmen sich nach dieser „Aufforderung Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingung“ und dessen Anlagen.

1.2 Informationen zu Vergabestelle und Auftraggeber

Vergabestelle ist die

Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR Küterstraße 30 24103 Kiel, als Beschaffungsdienstleisterin für die Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH.

Auftraggeber ist die

Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH Esmarchstraße 50 25746 Heide.

Auftraggeber und Vertragspartner wird ausschließlich die Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH.

Die Westküstenkliniken werden in den Vergabeunterlagen sowie den Anlagen gleichbedeutend auch als "Auftraggeber" oder “Westküstenkliniken“ oder “WKK“ bezeichnet.

Die Bieter werden gleichbedeutend auch als "Auftragnehmer" bezeichnet. Auftraggeber und Auftragnehmer werden gemeinsam auch als "Vertragspartner" bezeichnet.

Bezugsberechtigt sind zudem alle Tochtergesellschaften der Westküstenkliniken Brunsbüttel und Heide gGmbH. Diese werden in der Leistungsbeschreibung aufgeführt.

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1.3 Auftragsgegenstand

Im Rahmen dieses Vergabeverfahrens soll die arbeitsmedizinische Betreuung gemäß der DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit“ und gemäß den Vorgaben des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) ab dem 01. Januar 2027 vergeben werden. Der Umfang und die Ausgestaltung der zu vergebenden Leistung bestimmen sich nach dieser “Aufforderung Angebotsabgabe und Bewerbungsbedingung AM“ inkl. Anlagen, insbesondere der Leistungsbeschreibung und Vertragsentwurf.

Die Erst-Vertragslaufzeit beträgt 24 Monate ab Übernahme der hier ausgeschriebenen, vertragsgegenständlichen Betreuungsleistung und kann einmalig um 18 Monate verlängert werden.

2. Formale Angaben zum Verfahren

2.1 Grundsätzliche Ausschreibungsbedingungen

Das Vergabeverfahren wird nach der im Land Schleswig-Holstein anwendbaren UVgO und den einschlägigen landesrechtlichen Vergabevorgaben durchgeführt.

2.2 Fristen

2.2.1 Angebotsfrist

Ablauf der Angebotsabgabefrist 16. Oktober 2026;

um 10:00 Uhr

Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist 15. Dezember,2026 (Das Angebot kann während der Zuschlags- bzw. Bindefrist nicht zurückgezogen werden)

2.2.2 Zuschlags- und Bindefrist

Mit Ablauf der Angebotsfrist beginnt die Zuschlags- und Bindefrist.

Das Angebot kann während der Zuschlags- bzw. Bindefrist nicht zurückgezogen werden.

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2.3 Vergabeunterlagen, Unklarheiten in den Vergabeunterlagen, Bieterfragen und zusätzliche Auskünfte

Die Vergabeunterlagen werden auf dem Vergabeportal kostenfrei zur Verfügung gestellt. Über etwaige Bieterinformationen (insbesondere Änderungen an den Vergabeunterlagen) werden die Bieter ausschließlich auf elektronischem Wege informiert. Der Erhalt derartiger Bieterinformationen setzt eine Registrierung bei der Vergabeplattform voraus.

Die Registrierung ist kostenlos und kann unter https://www.e-vergabe- sh.de/vergabeplattform/registrieren/ durchgeführt werden.

Die Bieter werden gebeten, die Vergabeunterlagen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und etwaige Unklarheiten zu überprüfen. Die Bieter werden gebeten, erkennbare Unklarheiten unverzüglich über die Vergabeplattform mitzuteilen.

Der Auftraggeber behält sich vor, Änderungen oder Ergänzungen der Vergabeunterlagen vorzunehmen. Der Auftraggeber wird diese allen Bietern gleichzeitig schriftlich mitteilen und, falls erforderlich, die Angebotsfrist verlängern.

2.4 Angebotsbedingungen

  1. Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit der Vergabestelle ist ausschließlich in deutscher Sprache zu führen.

  2. Die Bieter haben die zur Verfügung gestellten Vordrucke und Formulare zu verwenden.

  3. Es muss die gesamte ausgeschriebene Leistung angeboten werden. Angebote, die sich auf Teilleistungen beschränken, werden nicht berücksichtigt.

  4. Änderungen am Inhalt der Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren.

  5. Änderungen des Bieters an seinen Unterlagen / Eintragungen müssen zweifelsfrei sein, ansonsten wird das Angebot ausgeschlossen.

  6. Bieter- und Arbeitsgemeinschaften müssen einen general-bevollmächtigten Vertreter haben und benennen.

  7. Die in diesem Angebot benannte Bietergemeinschaft mit ihren Mitgliedern und dem Generalbevollmächtigten kann im Laufe des Verfahrens nicht geändert werden.

  8. Ein Mitglied einer Bietergemeinschaft kann sich nicht gleichzeitig als Einzelbieter an dem Verfahren beteiligen.

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  1. Sollte der Zuschlag auf eine Bietergemeinschaft erfolgen, schließt sich diese zur Auftragserfüllung zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammen.

  2. Die Unterlagen sind mit Unterschrift gemäß Textform § 126b, BGB zu zeichnen. Für den Fall, dass die Unterschrift(en) nicht vom Unternehmensinhaber oder von im Handelsregister als vertretungsberechtigt ausgewiesenen(en) Person(en) geleistet wird, muss ein gesondertes Schreiben beigefügt werden, das die Bevollmächtigung des/der Unterschriftsleistenden nachweist.

  3. Für die Bearbeitung des Angebots wird keine Entschädigung gewährt. Dem Angebot beigefügte Unterlagen verbleiben ohne Anspruch auf Vergütung beim Auftraggeber.

  4. Verlautbarungen jeder Art über Inhalt und Ablauf des Verfahrens vor und während der Laufzeit des Vergabeverfahrens einschließlich der Veröffentlichung aller Ergebnisse dürfen nur durch die Vergabestelle und ihre Bevollmächtigten abgegeben werden.

  5. Jeder Bieter willigt durch seine Beteiligung am Verfahren ein, dass seine personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit dem o.g. Verfahren in Form einer automatisierten Datei geführt werden. Eingetragen werden Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

  6. Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise im Sinne von § 42 Abs. 1 Nr. 5 UVgO. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, grundsätzlich von der Wertung ausgeschlossen § 42 Abs. 1 Nr. 5 UVgO).

  7. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung zum Ausschluss vom Vergabewettbewerb führen kann.

  8. Jeder am Verfahren beteiligte Bieter erklärt sich durch seine Beteiligung und Mitwirkung mit den vorliegenden Verfahrensbedingungen einverstanden.

2.5 Lose

Eine Losaufteilung erfolgt aus den in der Vergabedokumentation niedergelegten Gründen nicht.

2.6 Nachforderung

Nachforderung von Unterlagen erfolgt im Bedarfsfalle gemäß § 41 UVgO.

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2.7 Nebenangebote

Nebenangebote sind nicht zugelassen und führen zum Ausschluss vom Verfahren.

2.8 Kosten der Angebotserstellung

Für das Bearbeiten und Erstellen des Angebots wird den Bietern keine Entschädigung gewährt.

2.9 Ausschluss vom Verfahren, nicht berücksichtigte Angebote

Änderungen am Inhalt der Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss vom Verfahren. Der Bieter ist sich bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung zum Ausschluss vom Vergabewettbewerb führen kann.

Die Vergabestelle weist darauf hin, dass die Eignung der Bieter während des gesamten Vergabeverfahrens fortbestehen muss. Die Vergabestelle ist daher zur erneuten Prüfung der Bietereignung verpflichtet, sofern der Auftraggeber von Sachverhalten Kenntnis erlangt, die die Eignung des Bieters (Bieter oder Mitglieder einer Bietergemeinschaft) für die Erbringung der ausgeschriebenen Leistung in Frage stellen könnten.

2.10 Bietergemeinschaften

Geben mehrere Unternehmen ein gemeinschaftliches Angebot ab, so hat die Bietergemeinschaft eine von allen Mitgliedern unterschriebene Erklärung abzugeben. In dieser Erklärung muss die Aufgabenteilung der Bietergemeinschaft für den Auftragsfall organisatorisch dargestellt sein. Darüber hinaus sind alle Mitglieder der Bietergemeinschaft aufzuführen und der für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigte Vertreter zu benennen. Weiterhin ist zu erklären, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Zudem ist eine Erklärung abzugeben, aus der hervorgeht, worin die Motivation zur Bildung einer Bietergemeinschaft liegt.

2.11 Unterauftragnehmer

Beabsichtigt der Bieter Teile der ausgeschriebenen Leistungen im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, hat er die hiervon betroffenen Leistungsteile zu benennen und, sofern möglich bzw. bereits bekannt, die Unterauftragnehmer zu benennen; siehe hierzu § 26 UVgO. Vor Zuschlagserteilung kann der Auftraggeber von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, verlangen, die Unterauftragnehmer zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen. Der

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Auftragnehmer muss spätestens bei Beginn der Auftragsausführung die Namen, die Kontaktdaten und die gesetzlichen Vertreter seiner Unterauftragnehmer und jede im Rahmen der Auftragsausführung eintretende Änderung auf der Ebene der Unterauftragnehmer mitteilen.

Erhält der Auftraggeber Kenntnis darüber, dass Gründe für einen zwingenden Ausschluss eines Unterauftragnehmers nach § 31 UVgO vorliegen, so verlangt der Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Betrifft die Kenntnis fakultative Ausschlussgründe nach § 31 UVgO, verlangt der Auftraggeber, dass dieser ersetzt wird. Hierfür wird eine angemessene Frist seitens des Auftraggebers gesetzt.

2.12 Eignungsleihe

Bieter/Bietergemeinschaften können sich zum Nachweis der wirtschaftlichen, finanziellen, technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen berufen. Soweit dies zutrifft, ist den Angebotsunterlagen ein Nachweis beizufügen, dass diese anderen Unternehmen dem Bieter die für die Auftragsausführung erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) zur Verfügung stellen. Der Nachweis ist durch Zusage der eignungsleihenden Unternehmen zu erbringen, dass diese dem Bieter die für die Auftragsausführung erforderlichen Fähigkeiten (Mittel/Kapazitäten) zur Verfügung stellen. Verwenden Sie hierzu bitte die vorgefertigte Verpflichtungserklärung der beteiligten Unternehmen. Der Nachweis der Eignungsleihe ist auch dann zu erbringen, wenn es sich bei den anderen Unternehmen um rechtlich selbständige konzernverbundene Unternehmen handelt. Die Zusage der eignungsleihenden Unternehmen muss in Textform gem. § 126 b BGB vorgelegt werden.

Nimmt der Bieter / die Bietergemeinschaft Eignungsleihe hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit in Anspruch, erfordert dies die gemeinsame Haftung des Bieters/der Bietergemeinschaft und des anderen Unternehmens im Umfang der im Rahmen der ausgeschriebenen Leistungserbringung in Anspruch genommenen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit.

Zur Eignungsleihe wird im Übrigen auf die geltenden Regelungen des § 34 UVgO hingewiesen.

2.13 Abfrage Wettbewerbsregister

Bei Auftragswerten oberhalb von 50.000 Euro (ohne Umsatzsteuer) ist der Auftraggeber verpflichtet, für das bietende Unternehmen, das voraussichtlich den Zuschlag erhalten soll, eine Abfrage über das Wettbewerbsregister durchzuführen.

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2.14 Mindestanforderungen an die Eignung

2.14.1 Referenzbestätigungen

Der Bieter hat Referenzen von demjenigen Standort vorzulegen, der auch für die spätere Versorgung des Auftraggebers vorgesehen ist. Ziel ist es, die Leistungsfähigkeit und Qualität genau desjenigen Standorts nachvollziehen zu können, der künftig mit der Lieferung betraut werden soll. Sollte der Bieter an diesem Standort bislang keine vergleichbaren Leistungen erbracht haben (z. B. aufgrund eines Neubaus, einer jüngeren Standortgründung oder sich häufig ändernder Kundenstrukturen), ist dies nachvollziehbar zu begründen. In diesem Fall sind Referenzen entweder

– von vergleichbaren Standorten innerhalb des eigenen Unternehmens, oder

– über das Instrument der Eignungsleihe vorzulegen.

Dabei ist darzulegen, inwieweit die dort erbrachten Leistungen mit der vorgesehenen Leistungserbringung vergleichbar sind und wie die Qualität am geplanten Standort sichergestellt wird.

Anzahl Referenzbestätigungen:

Mindestens zwei (2) aktuelle Referenzen vergleichbarer Leistungen ausgestellt vom Referenzgeber, zusätzliche Referenzen sind möglich.

Die Leistungen sind vergleichbar, wenn

eine Referenz

• die arbeitsmedizinische Betreuung eines Auftraggebers an mehreren Standorten zusammen genommen mindestens 1.000 Personen (Kopfzahl Arbeitnehmer) eines Auftraggebers umfasst

und

eine zweite Referenz

• die arbeitsmedizinische Betreuung eines Auftraggebers aus dem Tätigkeitsbereich des Gesundheitswesens (z. B. Krankenhaus, Pflegeeinrichtung oder vergleichbar) an mehreren Standorten zusammen genommen mindestens 500 Personen (Kopfzahl Arbeitnehmer) eines Auftraggebers umfasst und dieser Auftraggeber zusätzlich eine Arbeitsstruktur bei der Mehrheit der Belegschaft mit einem ausgeprägten Schichtbetrieb im Sinne eines Mehrschichtbetriebes oder „Rund-um-die-Uhr-Schichtbetriebs (24/7)“ oder Nachtschicht aufweist.

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Für beide Referenzen gilt:

Die Referenzgeber sind zufrieden oder sehr zufrieden.

Aktuell bedeutet, dass die Versorgung zurzeit geleistet wird oder nicht länger als 3 Jahre zurückliegen darf, gerechnet vom Tag der Absendung der Bekanntmachung dieses Verfahrens. Die Dauer der Versorgung muss dabei mindestens 24 Monate betragen bzw. betragen haben.

2.14.2 Haftpflichtdeckung

Haftpflicht-Mindestdeckungssummen 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr:

für Sachschäden 3.000.000,00 €

für Vermögensschäden 3.000.000,00 €

für Personenschäden 5.000.000,00 €

2.14.3 Ausfallkonzept

Vorlage von mindestens einer (1) Kooperationsvereinbarung mit einem Dienstleister zur Erbringung arbeitsmedizinischer Betreuungsleistung gemäß den Anforderungen der DGUV V2 und ASiG

oder

schriftlicher Nachweis, dass die ununterbrochene und nachhaltig strukturierte Versorgung des Auftraggebers (WKK) in der arbeitsmedizinischen Betreuung auch im Falle des Ausfalls von Arbeitsmedizinern des Auftragnehmers aus der eigenen Unternehmensstruktur heraus (z. B. aus anderen Standorten heraus) sichergestellt wird.

Unter dem Formular „Anlage Angabe zur Servicequalität des Bieters“ ist darzulegen, durch welche Maßnahmen bieterseitig die Umsetzung eines Ausfallkonzeptes ausgestaltet wird.

2.15 Aufhebung der Ausschreibung

Der Auftraggeber behält sich unter den Voraussetzungen des § 48 UVgO die teilweise oder vollständige Aufhebung der Ausschreibung vor. Den Bietern werden in diesem Fall die Gründe für die Entscheidung mitgeteilt.

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2.16 Mitteilung über das Ausschreibungsergebnis

Die Unterrichtung der Bieter erfolgt nach § 46 UVgO.

3. Prüfung und Wertung der Angebote

3.1 Angebotsprüfung und Wertung der Angebote

Die Bewertung der Angebote erfolgt in vier Prüfungsstufen:

a) formale Anforderungen und Ausschluss

b) Eignung

c) Prüfung der Preise

d) Zuschlag

3.1.1 Formale Prüfung der Angebote

In dieser Prüfung werden die Angebote auf Vollständigkeit sowie auf fachliche Richtigkeit geprüft. Erfüllt ein Angebot nicht die Anforderungen, erfolgt der Ausschluss des Angebotes vom Verfahren.

3.1.2 Eignungsprüfung

Öffentliche Aufträge werden an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben. Bei der Eignungsprüfung wird die für diesen Auftrag erforderliche Eignung der Bieter gemäß §§ 31 und 42 UVgO geprüft.

Inhalt dieser Prüfung sind dabei vor allen die Fragen, ob alle notwendigen Unterlagen mit dem Angebot eingereicht wurden und die geforderten Nachweise zur Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit den verlangten Mindestanforderungen entsprechen. Im Rahmen der Prüfung können gegebenenfalls fehlende oder unvollständige Informationen oder Daten nachgefordert werden, soweit es sich nicht um Preisangaben handelt. Angebote von Unternehmen, welche die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden ausgeschlossen (§ 42 UVgO).

Nachweise zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit müssen im Formularsatz Eignung angegeben werden. Dies umfasst:

• Angaben zur Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherungsdeckung

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• Umsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen des Unternehmens

• Anzahl Mitarbeitende in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, Leistungen betreffend, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten des Unternehmens

Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit müssen im Formularsatz Eignung angegeben werden. Dies umfasst:

• Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (Referenzen, siehe hierzu Pkt. 2.14.1),

• Angabe, welche Teile des Auftrags das Unternehmen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

3.1.3 Prüfung der Angemessenheit der Preise

Stellt der Auftraggeber konkrete Anhaltspunkte für Unklarheiten, Widersprüche oder eine mangelnde Auskömmlichkeit (z. B. deutlicher Preisabstand) fest, wird dieser mit einem Aufklärungsverlangen an den Bieter herantreten. Darin nennt der Auftraggeber seine begründeten Zweifel. Bei einer nicht tragfähigen Aufklärung durch den Bieter, z. B. durch weiterhin unzureichende oder widersprüchliche Angaben, kommt ein Ausschluss in Betracht.

3.1.4 Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes

Im Rahmen der vierten Prüfungsstufe wird gemäß § 43 UVgO das wirtschaftlichste Angebot ermittelt: Die Angebotswertung erfolgt gemäß den im Formular „Methodik der Angebotsauswertung“ dargestellten Zuschlagskriterien und Gewichtungen.

Das Zuschlagskriterium Preis wird mit 60 % gewichtet. Das Zuschlagskriterium Servicequalität wird mit 40 % gewichtet.

Innerhalb des Zuschlagskriteriums Preis werden die angebotenen Preise für Vor-Ort und Remote-Leistungen über unterschiedliche Bewertungsstunden/Jahr gewichtet, siehe Preisblätter.

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Pos. Zuschlagskriterium Gewichtung

  1. Preis 60 %

  2. Servicequalität – 40 % Konzept

3.1.4.1 Preis

Die Bewertung des Zuschlagskriteriums „Preis“ erfolgt auf Grundlage der vom Bieter auszufüllenden Preisblätter (Anlagen „Preisblatt_detailliert“ und „Preisblatt_Gesamtsumme“).

Für die Preiswertung werden folgende Stundensätze berücksichtigt:

• Stundensatzpauschale Vor-Ort-Leistung

• Stundensatzpauschale Nicht-vor-Ort-Leistung (sog. Remote)

• Stundensatz für Assistenztätigkeiten

Bei fehlenden Preisangaben wird das Angebot gem. § 42 Abs. 1 Nr. 5 UVgO ausgeschlossen.

3.1.4.2 Servicequalität

Mit dem Angebot ist ein Konzept zur Servicequalität des Bieters vorzulegen. Die hierfür erforderlichen Informationen entnehmen Sie bitte der Anlage ‘Angabe zur Servicequalität des Bieters‘.

4. Struktur der Vergabeunterlagen

Neben dem hier vorliegenden Aufforderung Angebotsabgabe und Bewerbungs- bedingungen sind die folgenden Anlagen nebst deren Anhängen unmittelbarer Teil und Gegenstand des Vergabeverfahrens.

• Leistungsbeschreibung AM

• Preisblätter (mit Angebotsabgabe einzureichen)

• WKK-Formularsatz-Eignung-Arbeitsmedizin mit Eigenerklärungen und Nachweisen (mit Angebotsabgabe einzureichen)

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• Angabe zur Servicequalität des Bieters / Konzept (mit Angebotsabgabe einzureichen)

• Methodik der Angebotsauswertung

• Dienstleistungsvertrag AM

• Anlage 1 zum Dienstleistungsvertrag AM “Steuerliche Einordnung der arbeitsmedizinischen Leistungen“

Darüber hinaus sind die erforderlichen vom Bieter einzureichenden Unterlagen sinnhaft und eindeutig zu bezeichnen.

Für die Wertung maßgeblich sind die geforderten Angebotsunterlagen. Freiwillige Unterlagen werden nur berücksichtigt, soweit dies vergaberechtlich zulässig ist.

Darüberhinausgehende Dokumente (bspw. Anschreiben etc.) finden keine Berücksichtigung und sind somit nicht als Bestandteil des Angebots zu werten.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung