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Leistungsbeschreibung
Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Haushalt und zentrale Dienste – Los 3 -
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Leistungsbeschreibung Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Haushalt und zentrale Dienste – Los 3 -
Inhalt
1 Aufbau des Dokuments....................................................................................................3
2 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung.............................................................................4
2.1 Öffentlicher Auftraggeber .........................................................................................4
2.2 Gegenstand und Ziele der Ausschreibung ....................................................................4
2.3 Losaufteilung...........................................................................................................4
3 Rahmenbedingungen ......................................................................................................6
3.1 Dauer der Rahmenverträge ........................................................................................6
3.1.1 Zeiten der Leistungserbringung ...........................................................................6
3.1.2 Vergütung ........................................................................................................6
3.2 Geschätzte Abnahmemengen Los 3 ............................................................................7
3.2.1 Mengengerüst Los 3 ..........................................................................................7
3.3 Kontinuität und Organisation der Leistungserbringung ..................................................8
3.4 Ökologische Nachhaltigkeit .......................................................................................9
3.5 Mitwirkungsleistungen des AG und technische Ausstattung ......................................... 10
3.6 Ausgangslage ........................................................................................................ 10
4 Anforderungen an die Leistung Gebietslos 3 – ANÜ für die Dienstsitze Köln, Düsseldorf und Bonn .................................................................................................................................. 11
4.1 Darstellung der Personaldienstleistungen .................................................................. 11
4.1.1 Ort der Leistungserbringung ............................................................................. 11
4.2 Allgemeine Anforderungen an das eingesetzte Personal .............................................. 12
4.3 Fachliche Anforderung an die einzusetzenden Fachkräfte (Qualifikationsprofile) ............. 14
4.3.1 Qualifikationsprofile für Gebietslos 3 ................................................................. 14
5 Vertragliche Rahmenbedingungen / Einzelabruf................................................................ 17
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Abkürzungsverzeichnis
Abkürzung Beschreibung
AG Auftraggeber
AN Auftragnehmer
BFV Bundesfinanzverwaltung
BMF Bundesfinanzministerium
BMI Bundesministerium des Innern
BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
bzw. beziehungsweise
DK IT-Dienstekonsolidierung
DSGVO Datenschutzgrundverordnung
IT Informationstechnik
ITZBund Informationstechnikzentrum Bund
o. Ä. oder Ähnliches
vgl. vergleiche
VSA Verschlusssachenanweisung
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Leistungsbeschreibung Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Haushalt und zentrale Dienste – Los 3 -
1 Aufbau des Dokuments
Diese Leistungsbeschreibung stellt in ihrer Gesamtheit die für den Bieter notwendigen
Informationen zur Erstellung eines Angebots innerhalb des Vergabeverfahrens
“Rahmenverträge Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Haushalt und zentrale Dienste“ dar.
Dabei referenziert die Leistungsbeschreibung auf die als Anlagen zur Leistungsbeschreibung
geführten Dokumente.
Alle vom Bieter im Angebot zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen und Anforderungen
sind in dieser Leistungsbeschreibung zusammengefasst. Zur einfachen Bearbeitung durch den
Bieter werden alle Anforderungen und Kriterien als Anlage zur Leistungsbeschreibung
innerhalb eines Kriterienkataloges zur Leistung mit einem eindeutigen Bezug zu der
Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los zusammengefasst. Weitere als die den
Kriterienkatalogen zur Leistung beschriebenen Kriterien hat der Bieter innerhalb des
Angebotes nicht zu beantworten.
Mit den Kapiteln 1 und 2 sind einleitende Informationen zu der Ausschreibung und zu den
Vergabeunterlagen gegeben.
Kapitel 3 umfasst die Darstellung der organisatorischen und technischen
Rahmenbedingungen der Leistungserbringung. Es enthält grundsätzliche Informationen für
den Bieter zur geplanten Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen.
Das zentrale Kapitel 4 enthält die Beschreibung der Leistung sowie Angaben, inwieweit der
Auftragnehmer diese erfüllen muss oder soll. Weiterführend sind die allgemeinen und
fachlichen Anforderungen an die einzusetzenden Fachkräfte aufgeführt.
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Leistungsbeschreibung Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Haushalt und zentrale Dienste – Los 3 -
2 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung
2.1 Öffentlicher Auftraggeber
Auftraggeber (AG) ist das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) als zentraler IT-
Dienstleister der Bundesverwaltung.
Das ITZBund ist ein zentraler IT-Dienstleister der Bundesverwaltung. Mit vielfältigen Services
unterstützt es die Geschäftsbereiche des Bundesministeriums der Finanzen, des
Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale
Infrastruktur und auftragsorientiert ebenfalls die gesamte Bundesverwaltung. Mit seinem
umfassenden Leistungsspektrum positioniert sich das ITZBund als Shared-Service-Center für
IT-Dienstleistungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung.
2.2 Gegenstand und Ziele der Ausschreibung
Das ITZBund benötigt externe Unterstützung in Form von Arbeitnehmerüberlassungen im
Bereich Haushalt und zentrale Dienste.
Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss von sechs Rahmenverträgen für
Arbeitnehmerüberlassungen zur Unterstützung der zentralen Dienste und des Haushalts des
ITZBund.
Die spezifischen Rahmenbedingungen, die zu erbringenden Personaldienstleistungen sowie
die Anforderungen an das Personal werden in den folgenden Kapiteln beschrieben.
2.3 Losaufteilung
Die vorgesehenen Unterstützungsleistungen werden in sechs Gebietslosen ausgeschrieben:
- Gebietslos 1 – Haushalt (Bundesweit)
• Mitarbeiter*in
• Sachbearbeiter*in
- Gebietslos 2 – Zentrale Dienste (Hannover, Hamburg)
• Bürokraft
• Hausarbeiter*in
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- Gebietslos 3 – Zentrale Dienste (Köln, Düsseldorf, Bonn)
• Bürokraft
• Hausarbeiter*in
- Gebietslos 4 – Zentrale Dienste (Berlin)
• Bürokraft
• Hausarbeiter*in
- Gebietslos 5 – Zentrale Dienste (Wiesbaden, Frankfurt, Ilmenau)
• Bürokraft
• Hausarbeiter*in
- Gebietslos 6 – Zentrale Dienste (Karlsruhe, Stuttgart, Nürnberg)
• Bürokraft
• Hausarbeiter*in
Der Auftraggeber beabsichtigt, je Los einen Rahmenvertrag mit mehreren Auftragnehmern
über Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung abzuschließen. Konkrete Einzelabrufe erfolgen
bedarfsbezogen und grundsätzlich nach Durchführung eines erneuten Wettbewerbs zwischen
den für das jeweilige Los bezuschlagten Rahmenvertragspartnern („Miniwettbewerb“).
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3 Rahmenbedingungen
3.1 Dauer der Rahmenverträge
Die Rahmenverträge werden für eine Laufzeit von 4 Jahren (48 Monaten) geschlossen.
3.1.1 Zeiten der Leistungserbringung
Die benötigten Personaldienstleistungen können in den Regelarbeitszeiten des AG erbracht
werden. Die Regelarbeitszeiten des ITZBund sind Montag bis Freitag (werktags) zwischen
06:00 Uhr und 20:00 Uhr. Die tägliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 8 Stunden, zzgl.
Pausenzeiten.
Personaldienstleistungen können ggfs. in einem höheren Umfang als acht Stunden täglich
erforderlich sein, wobei die regelmäßige Wochenarbeitszeit der im Rahmen der
Arbeitnehmerüberlassung eingesetzten Person von maximal 40 Stunden pro Woche nicht
überschritten wird. Etwaige Leistungen zu Sonderzeiten werden zwischen Auftragnehmer und
Auftraggeber im Bedarfsfall im Rahmen des konkreten Einzelabrufs abgestimmt und sind
ausschließlich durch eine explizite Beauftragung durch den Auftraggeber gültig.
Die Zeiten der Leistungserbringung stehen in Abhängigkeit zu den Arbeitszeiten der zu
unterstützenden Arbeitsbereiche des Auftraggebers und sind daher mit diesem abzustimmen.
3.1.2 Vergütung
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3.2 Geschätzte Abnahmemengen Los 3
Für die Unterstützungsleistung beim Auftraggeber werden die im Folgenden genannten
Leistungsmengen kalkuliert (1 Personentag = 8 Personen-Leistungsstunden; 1 Personenjahr
[PJ] = 220 PT).
Die genannten Leistungsmengen wurden anhand bisheriger Erfahrungswerte aus Verträgen
zur Arbeitnehmerüberlassung vorgenommen und spiegeln eine Schätzung des zu diesem
Zeitpunkt absehbaren Bedarf wider. Eine Mindestabnahmemenge ergibt sich hieraus jedoch
nicht.
Die genannten Mengen beziehen sich auf die Höchstabnahmemenge, welche durch den
Abschluss des Rahmenvertrages gedeckt werden soll.
Aus Gründen des Haushaltsrechts kann keine Abnahmezusage in einem konkreten Umfang
gegeben werden. Bei der geschätzten Abnahmemenge handelt es sich um keine garantierte
Menge, demnach besteht keine Abnahmeverpflichtung. Eine Mindestabnahmemenge
begründet sich aus der dargestellten Menge folglich nicht.
3.2.1 Mengengerüst Los 3
| Lfd. Nr. | Rolle | geschätzte Summe Personenstunden (PS) | Gesamt- | ||||||||||||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| kontingent | |||||||||||||||||||||||||
| 2027 | 2028 | 2029 | 2030 | ||||||||||||||||||||||
| Köln | 1 | Bürokraft | 1.760 | 1.760 | 1.760 | 1.760 | 7.040 | ||||||||||||||||||
| 2 | Hausarbeiter*in | 3.520 | 3.520 | 3.520 | 3.520 | 14.080 | |||||||||||||||||||
| Düsseldorf | 3 | Bürokraft | 5.280 | 5.280 | 5.280 | 5.280 | 21.120 | ||||||||||||||||||
| 4 | Hausarbeiter*in | 3.520 | 3.520 | 3.520 | 3.520 | 14.080 | |||||||||||||||||||
| Bonn | 5 | Bürokraft | 1.760 | 1.760 | 1.760 | 1.760 | 7.040 | ||||||||||||||||||
| 6 | Hausarbeiter*in | 1.760 | 1.760 | 1.760 | 1.760 | 7.040 | |||||||||||||||||||
| Summe (geschätzte Abnahmemenge gesamt) | 70.400 |
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Tabelle 1: geschätzte Leistungsmengen Los 3 (Summen) in PS
Die Leistungserbringung in Los 3 erfolgt entsprechend nach Aufwand mit einer Obergrenze
von maximal 70.400 Personenstunden (PS) für die Vertragslaufzeit von 4 Jahren durch den
Rahmenvertragspartner.
3.3 Kontinuität und Organisation der Leistungserbringung
Der Auftragnehmer stellt in Absprache mit dem Auftraggeber eine Kontaktperson als
Hauptansprechpartner zur Koordinierung der jeweiligen Einzelaufträge und Gesamtsteuerung
des eingesetzten Personals zur Verfügung (Single Point of Contact - SPOC). Diese
Kontaktperson ist gegenüber dem ITZ-Bund für die entsprechend der jeweiligen
Leistungsphase eingesetzten Fachkräfte des Auftragnehmers verantwortlich. Dies gilt
ergänzend auch für etwaig eingebundene Nachunternehmer oder Freelancer. Diese sind bzw.
werden nicht Vertragspartei im jeweiligen Einzelabruf. Die Koordinierungstätigkeit des
Hauptansprechpartners wird als Bestandteil des auftragnehmerseitigen
Vertragsmanagements nicht gesondert vergütet.
Sollte auf Veranlassung des Auftragnehmers ein Personalwechsel des bei der
Leistungserbringung eingesetzten Personals erfolgen, so ist dem Auftraggeber diese Absicht
bei planbaren Wechseln frühzeitig, mindestens zwei Wochen zuvor mitzuteilen, um die
kontinuierliche Erbringung der Personaldienstleistungen durch Bereitstellung der
personalisierten Arbeitsumgebung für das neue Personal sicherstellen zu können.
Bei Verstößen gegen Vertragsverpflichtungen durch das für die Erbringung der
Personaldienstleistungen eingesetzte Personal oder bei nachhaltig unzureichenden
Leistungen kann der Auftraggeber den Austausch von einzelnen Personen verlangen; in
diesem Fall hat der Auftragnehmer mit einer angemessenen Vorlaufzeit von maximal 14
Kalendertagen qualifizierten Ersatz zu stellen.
Die Einarbeitung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals des
Auftragnehmers sowie die Übergabe der Aufgaben erfolgt bei Personalwechsel seitens und zu
Lasten des Auftragnehmers mit einem Aufwand von je 10 Personentagen. Der
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Einarbeitungsaufwand zu Lasten des Auftragnehmers kann in Abstimmung mit dem
Auftraggeber reduziert werden.
Bei einer geplanten oder ungeplanten Abwesenheit des für die Leistungserbringung
eingesetzten Fachpersonals informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich
nach Kenntniserlangung über den Beginn und – soweit zu diesem Zeitpunkt bekannt – die
voraussichtliche Dauer der Abwesenheit. Änderungen der voraussichtlichen Dauer sind dem
Auftraggeber ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.
Dauert die Abwesenheit länger als fünf aufeinanderfolgende Kalendertage, setzt der
Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers spätestens ab dem 6. Kalendertag eine
geeignete Ersatzperson ein. Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt absehbar, dass die
Abwesenheit länger als fünf Kalendertage dauern wird, informiert der Auftragnehmer den
Auftraggeber unverzüglich und leitet die erforderlichen Maßnahmen zur rechtzeitigen
Bereitstellung der Ersatzperson ein.
Die Ersatzperson muss mindestens die in der Leistungsbeschreibung festgelegten
Mindestanforderungen an das betreffende Personalprofil erfüllen. Der Auftragnehmer weist
dies durch Vorlage eines Qualifikationsprofils nach. Der Einsatz der Ersatzperson bedarf der
vorherigen Zustimmung des Auftraggebers; diese darf nur aus sachlichem Grund verweigert
werden.
Der Auftragnehmer stellt durch geeignete organisatorische Maßnahmen und einen
fortlaufenden internen Wissenstransfer sicher, dass die Ersatzperson die ohne vermeidbare
Verzögerungen aufnehmen kann. Die Aufwände für Auswahl, Übergabe, Wissenstransfer und
Einarbeitung der Ersatzperson werden nicht gesondert vergütet.
3.4 Ökologische Nachhaltigkeit
Der Auftragnehmer hat alle Arbeiten und Aufträge so umzusetzen, dass der hierdurch
entstehende Ressourcenverbrauch in allen eingebundenen Bereichen jederzeit minimal ist.
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3.5 Mitwirkungsleistungen des AG und technische Ausstattung
Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Erbringung der im Einzelvertrag festgelegten
Leistungen wie folgt mitzuwirken:
▪ Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig
und vollständig zur Verfügung.
▪ Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung auf seinem Betriebsgelände
notwendigen Voraussetzungen der IT- und Kommunikationsinfrastruktur, und
Räumlichkeiten.
▪ Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung notwendigen Systemzugänge (z.B.
User-Kennungen) zur Verfügung.
Für sämtliche Arbeiten, die zur konkreten Auftragsabwicklung erforderlich sind, wird der
jeweils im Einzelabruf tätigen externen Person ein namentlich zugewiesener
Arbeitsplatzcomputer (SINA-Notebook) mit personifizierter Signaturkarte vom ITZBund zur
Verfügung gestellt. Für die Nutzer von IT-Komponenten des ITZBund gelten Allgemeine
Sicherheitsvorgaben des ITZBund für externe Unterstützungskräfte.
3.6 Ausgangslage
Beim Auftraggeber entstehen regelmäßig temporäre Personalbedarfe, die nicht oder nicht
vollständig durch eigenes Personal gedeckt werden können. Diese Bedarfe können
insbesondere durch Arbeitsspitzen, Projektphasen, Vertretungssituationen oder kurzfristige
Unterstützungsbedarfe entstehen.
Die Arbeitnehmerüberlassung dient der zeitlich befristeten Unterstützung des Auftraggebers
und nicht der dauerhaften Substitution eigener Personalressourcen.
Die konkreten Einzelbedarfe stehen zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht
abschließend fest. Insbesondere können Einsatzzeitpunkt, Einsatzdauer, Einsatzort,
Stundenumfang, Qualifikationsprofil und Anzahl der benötigten Personen je Einzelabruf
variieren.
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4 Anforderungen an die Leistung Gebietslos 3 – ANÜ für die
Dienstsitze Köln, Düsseldorf und Bonn
4.1 Darstellung der Personaldienstleistungen
Die Personaldienstleistung umfasst die bedarfsbezogene Überlassung von qualifiziertem
Personal im Wege der Arbeitnehmerüberlassung. Der Auftragnehmer übernimmt die
Gewinnung, Auswahl, Bereitstellung und Überlassung geeigneter Leiharbeitnehmerinnen und
Leiharbeitnehmer entsprechend den konkreten Anforderungen des Auftraggebers. Die
jeweiligen Bedarfe werden im Rahmen von Einzelabrufen bzw. Miniwettbewerben
konkretisiert und können insbesondere Angaben zum Einsatzbereich, Einsatzort,
Einsatzzeitraum, Stundenumfang und zu besonderen Anforderungen enthalten. Ein Anspruch
auf einen bestimmten Abrufumfang besteht nicht.
4.1.1 Ort der Leistungserbringung
Die Unterstützungsleistungen sind „vor Ort“ jeweils am Dienstsitz in Köln, Düsseldorf oder
Bonn an den aufgeführten Liegenschaften des ITZBund, zu erbringen.
Die eingesetzten Personen können im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufs an
unterschiedlichen Liegenschaften innerhalb eines Dienstsitzes eingesetzt werden. Ein
Wechsel zwischen mehreren Liegenschaften kann auch innerhalb eines Arbeitstages
erforderlich werden.
Die eingesetzten Personen haben die Wege zwischen den jeweiligen Liegenschaften
eigenständig zurückzulegen. Der Auftraggeber stellt hierfür keine Beförderung bereit. Die
Einzelheiten zum konkreten Einsatzort bzw. zu den betroffenen Liegenschaften werden im
jeweiligen Einzelabruf festgelegt.
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Leistungsbeschreibung Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Haushalt und zentrale Dienste – Los 3 -
Orte der Leistungserbringung
| Dienstsitz | Liegenschaft | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Köln | Stolberger Str. 343, 50933 Köln | ||||
| Düsseldorf | Theodorstr. 109, 40472 Düsseldorf Rath | ||||
| Bonn | Bernkasteler Straße 8, 53175 Bonn (Hauptsitz) | ||||
| Am Propsthof 10, 53121 Bonn | |||||
| Südstraße 125, 53175 Bonn | |||||
| Südstraße 133, 53175 Bonn |
Während der Vertragslaufzeit können einzelne Liegenschaften innerhalb der benannten
Dienstsitze entfallen oder hinzukommen. Die ausgewiesenen Dienstsitze stehen hingegen für
die Vertragslaufzeit fest.
Der Auftragnehmer hat daher damit zu rechnen, dass sich die konkrete Anzahl der innerhalb
eines Dienstsitzes zu berücksichtigenden Liegenschaften während der Vertragslaufzeit ändern
kann.
Änderungen bei den Liegenschaften innerhalb eines Dienstsitzes werden dem Auftragnehmer
rechtzeitig mitgeteilt und sind bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen, soweit sie vom
jeweiligen Einzelabruf umfasst sind.
4.2 Allgemeine Anforderungen an das eingesetzte Personal
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend
qualifiziertes Personal durchführen zu lassen.
Um die Erbringung der Unterstützungsleistungen durch das angegebene Personal
sicherzustellen, müssen alle zur Leistungserbringung eingeplanten bzw. eingesetzten
Personen losunabhängig mindestens die folgenden allgemeinen Anforderungen erfüllen:
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• Das seitens des Auftragnehmers eingeplante Personal muss, in entsprechender
Personenzahl und Verteilung der Anforderungen, die Fähigkeiten für die aufgeführten
Aufgaben besitzen.
• Hilfsbereitschaft und eine klare Bereitschaft zur Kooperation mit den ITZBund-
Beschäftigten.
•
• Das vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehene Personal muss
fließend die mündliche und schriftliche Kommunikation in Deutsch (Niveau C2)
beherrschen.
• Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers eingeplanten Personals wird die
Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vorausgesetzt.
• Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers eingeplanten Personals wird die
Bereitschaft zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorausgesetzt.
• Die eingesetzten Personen verfügen über ein ausgeprägtes Organisationstalent und
sind in der Lage, Aufgaben strukturiert, zielgerichtet und fristgerecht zu planen und
umzusetzen.
• Die eingesetzten Personen arbeiten selbständig und können ihnen übertragene
Aufgaben eigenverantwortlich, sorgfältig und lösungsorientiert bearbeiten.
• Die eingesetzten Personen zeichnen sich durch eine hohe Zuverlässigkeit aus und
erfüllen vereinbarte Aufgaben, Termine und Abstimmungen verbindlich und
gewissenhaft.
• Die eingesetzten Personen verfügen über eine gute Kommunikationsfähigkeit und
können Informationen klar, verständlich und adressatengerecht vermitteln.
• Die eingesetzten Personen handeln dienstleistungsorientiert und richten ihre
Arbeitsweise an den Anforderungen, Prozessen und Bedürfnissen des Auftraggebers
aus.
• Die eingesetzten Personen sind konflikt- und kritikfähig und können mit
unterschiedlichen Sichtweisen, Rückmeldungen und herausfordernden
Gesprächssituationen sachlich und konstruktiv umgehen.
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Konkrete Anforderungen, Erfahrungen, besondere Kenntnisse sowie technisches Know-how
ergeben sich aus den „fachlichen Anforderungen an das Personal“ entsprechend des
nachfolgenden Kapitels.
4.3 Fachliche Anforderung an die einzusetzenden Fachkräfte (Qualifikationsprofile)
Die Qualität der Leistungserbringung hängt im Wesentlichen von der Qualifikation und
Erfahrung der mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals des Auftragnehmers ab.
Das ITZBund benötigt die im Folgenden beschriebenen Qualifikationsprofile für die
vorgesehenen Unterstützungsdienstleistungen und Aufgaben je Gebietslos.
Der AN hat die Personaldienstleistungen ausschließlich mit qualifiziertem Personal zu
erfüllen.
4.3.1 Qualifikationsprofile für Gebietslos 3
4.3.1.1 Bürokraft
Die Bürokraft muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
• Die eingesetzten Personen verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung im
Verwaltungsbereich oder in einem verwaltungsnahen oder kaufmännischen Beruf
sowie Berufserfahrungen im Aufgabengebiet oder einem vergleichbaren
Aufgabengebiet
• Die eingesetzten Personen beherrscht den sicheren Umgang mit dem PC und besitzt
technisches Verständnis im Umgang mit IT-Anwendungen
• Die eingesetzten Personen verfügen über sehr gute praktische Kenntnisse der
gängigen MS Office-Produkte (Word, Excel, PowerPoint, Outlook).
• Die eingesetzten Personen sind mit grundlegenden IT-Begriffen vertraut. Sie kennen
insbesondere den Unterschied zwischen Hardware und Software und können einfache
Begriffe wie Daten, Dateien, Programme und Anwendungen verstehen und im
Arbeitsalltag richtig einordnen.
• Die eingesetzten Personen verfügen über Erfahrung im Bereich Büroorganisation und
bearbeiten Aufgaben strukturiert, zielgerichtet und fristgerecht.
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Die Bürokraft wird überwiegend folgende Tätigkeiten ausführen:
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
4.3.1.2 Hausarbeiter*in
Der/Die Hausarbeiter*in muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:
• Die eingesetzten Personen verfügen über eine abgeschlossene handwerkliche
Ausbildung sowie ein ausgeprägtes handwerkliches Geschick
• Die eingesetzten Personen sind körperlich belastbar im Hinblick auf die zu
verrichtenden Tätigkeiten (Beweglichkeit, Schwindelfreiheit sowie körperliche
Belastbarkeit zum schweren Heben, Tragen und Schieben, insbesondere Transport von
Möbeln)
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• Die eingesetzten Personen sind grundsätzlich sicher im Umgang mit dem PC und
verfügen über technisches Verständnis im Umgang mit IT-Anwendungen
• Die eingesetzten Personen müssen in der Lage sein, sich im für die Auftragsausführung
erforderlichen Umfang angemessen mündlich und schriftlich in deutscher Sprache mit
der vom Auftraggeber bestimmten Personen sowie den Bedarfsträgern sowie
beauftragten Dritten zu verständigen.
Der/Die Hausarbeiter*in wird überwiegend folgende Tätigkeiten ausführen:
• Durchführung bzw. Mitwirkung bei Umzügen sowie Ausführung von
Möbeltransporten innerhalb einer Liegenschaft
• Bearbeitung von eingehenden Mängel-, Störungs- oder Bedarfsanzeigen
• Whiteboards anbringen
• Unterstützung bei der Inventarisierung von Ausstattungsgegenständen
• Sicherstellung der allgemeinen Ordnung, Sauberkeit und Verkehrssicherheit im
Dienstgebäude und den zugehörigen Außenflächen
• Schließzylinder tauschen
• Kopierpapier auffüllen
• Tonerwechsel vornehmen
• Besprechungsräume je nach Vorgabe herrichten (bestuhlen, zusätzliches Equipment
wie Metawände, Flipcharts, Beamer, etc.)
• Handwerker, Fensterputzer etc. begleiten
• Reinigungsarbeiten, Verräumungen, Entsorgungsarbeiten (z.B. Müll, Kartonage,
Papier etc.)
• Türschilder austauschen
• angelieferte Ware/Mobiliar annehmen und verräumen
• Pflege- und Instandhaltungsarbeiten an Dienst-KFZ z.B. Reinigung,
Verbrauchsflüssigkeiten auffüllen, Ladekabel anschließen etc.
• Pflege und Instandhaltung der Dienstgebäude und der Ausstattung
• Montage/Demontage von Einrichtungsgegenständen
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5 Vertragliche Rahmenbedingungen / Einzelabruf
Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage von Einzelaufträgen aus dem jeweiligen
Rahmenvertrag des betreffenden Fachloses. Vor der Erteilung eines Einzelauftrags führt der
Auftraggeber grundsätzlich einen Miniwettbewerb zwischen den Rahmenvertragspartnern
des jeweiligen Fachloses durch.
Im Rahmen des Miniwettbewerbs werden die Rahmenvertragspartner zur Abgabe eines
Angebots für den konkreten Leistungsbedarf aufgefordert. Die Einzelheiten der jeweils
benötigten Leistung werden durch den Auftraggeber in der Aufforderung zum
Miniwettbewerb konkretisiert und festgelegt. Hierzu können insbesondere Angaben zum
Leistungsort, Leistungszeitraum, Leistungsinhalt, zu den einzusetzenden
Qualifikationsprofilen sowie zu den benötigten Mengen bzw. Personalkapazitäten gehören.
Der Zuschlag im Miniwettbewerb erfolgt auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen bzw. im
Rahmenvertrag festgelegten Abruf- und Zuschlagsregelungen.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Qualifikation der für den Einsatz vorgesehenen Personen
vor Leistungsbeginn zu prüfen. Hierzu kann der Auftraggeber insbesondere die Vorlage von
Lebensläufen verlangen und/oder persönliche Vorstellungsgespräche durchführen. Ergibt die
Prüfung, dass die vorgesehene Person die fachlichen oder persönlichen Anforderungen nicht
erfüllt, ist der Auftraggeber berechtigt, diese Person abzulehnen.
Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht. Ein Anspruch der Rahmenvertragspartner auf die
Durchführung von Miniwettbewerben, auf die Erteilung von Einzelaufträgen oder auf ein
bestimmtes Abrufvolumen besteht nicht.
Die Beauftragung von Personaldienstleistungen kann unmittelbar nach Abschluss des
jeweiligen Miniwettbewerbs erfolgen. Das im Einzelauftrag vorgesehene Fachpersonal muss
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zu dem im Einzelauftrag genannten Zeitpunkt und entsprechend den fachlichen
Anforderungen einsatzbereit zur Verfügung stehen.
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