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Arbeitnehmerüberlassung für zentrale Dienste in Köln, Düsseldorf und Bonn

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Leistungsbeschreibung

Rahmenvertrag Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Haushalt und zentrale Dienste – Los 3 -

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Leistungsbeschreibung Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Haushalt und zentrale Dienste – Los 3 -

Inhalt

1 Aufbau des Dokuments....................................................................................................3

2 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung.............................................................................4

2.1 Öffentlicher Auftraggeber .........................................................................................4

2.2 Gegenstand und Ziele der Ausschreibung ....................................................................4

2.3 Losaufteilung...........................................................................................................4

3 Rahmenbedingungen ......................................................................................................6

3.1 Dauer der Rahmenverträge ........................................................................................6

3.1.1 Zeiten der Leistungserbringung ...........................................................................6

3.1.2 Vergütung ........................................................................................................6

3.2 Geschätzte Abnahmemengen Los 3 ............................................................................7

3.2.1 Mengengerüst Los 3 ..........................................................................................7

3.3 Kontinuität und Organisation der Leistungserbringung ..................................................8

3.4 Ökologische Nachhaltigkeit .......................................................................................9

3.5 Mitwirkungsleistungen des AG und technische Ausstattung ......................................... 10

3.6 Ausgangslage ........................................................................................................ 10

4 Anforderungen an die Leistung Gebietslos 3 – ANÜ für die Dienstsitze Köln, Düsseldorf und Bonn .................................................................................................................................. 11

4.1 Darstellung der Personaldienstleistungen .................................................................. 11

4.1.1 Ort der Leistungserbringung ............................................................................. 11

4.2 Allgemeine Anforderungen an das eingesetzte Personal .............................................. 12

4.3 Fachliche Anforderung an die einzusetzenden Fachkräfte (Qualifikationsprofile) ............. 14

4.3.1 Qualifikationsprofile für Gebietslos 3 ................................................................. 14

5 Vertragliche Rahmenbedingungen / Einzelabruf................................................................ 17

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Leistungsbeschreibung Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Haushalt und zentrale Dienste – Los 3 -

Abkürzungsverzeichnis

Abkürzung Beschreibung

AG Auftraggeber

AN Auftragnehmer

BFV Bundesfinanzverwaltung

BMF Bundesfinanzministerium

BMI Bundesministerium des Innern

BSI Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

bzw. beziehungsweise

DK IT-Dienstekonsolidierung

DSGVO Datenschutzgrundverordnung

IT Informationstechnik

ITZBund Informationstechnikzentrum Bund

o. Ä. oder Ähnliches

vgl. vergleiche

VSA Verschlusssachenanweisung

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Leistungsbeschreibung Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Haushalt und zentrale Dienste – Los 3 -

1 Aufbau des Dokuments

Diese Leistungsbeschreibung stellt in ihrer Gesamtheit die für den Bieter notwendigen

Informationen zur Erstellung eines Angebots innerhalb des Vergabeverfahrens

“Rahmenverträge Arbeitnehmerüberlassung im Bereich Haushalt und zentrale Dienste“ dar.

Dabei referenziert die Leistungsbeschreibung auf die als Anlagen zur Leistungsbeschreibung

geführten Dokumente.

Alle vom Bieter im Angebot zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen und Anforderungen

sind in dieser Leistungsbeschreibung zusammengefasst. Zur einfachen Bearbeitung durch den

Bieter werden alle Anforderungen und Kriterien als Anlage zur Leistungsbeschreibung

innerhalb eines Kriterienkataloges zur Leistung mit einem eindeutigen Bezug zu der

Leistungsbeschreibung für das jeweilige Los zusammengefasst. Weitere als die den

Kriterienkatalogen zur Leistung beschriebenen Kriterien hat der Bieter innerhalb des

Angebotes nicht zu beantworten.

Mit den Kapiteln 1 und 2 sind einleitende Informationen zu der Ausschreibung und zu den

Vergabeunterlagen gegeben.

Kapitel 3 umfasst die Darstellung der organisatorischen und technischen

Rahmenbedingungen der Leistungserbringung. Es enthält grundsätzliche Informationen für

den Bieter zur geplanten Durchführung der ausgeschriebenen Leistungen.

Das zentrale Kapitel 4 enthält die Beschreibung der Leistung sowie Angaben, inwieweit der

Auftragnehmer diese erfüllen muss oder soll. Weiterführend sind die allgemeinen und

fachlichen Anforderungen an die einzusetzenden Fachkräfte aufgeführt.

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2 Gegenstand und Ziel der Ausschreibung

2.1 Öffentlicher Auftraggeber

Auftraggeber (AG) ist das Informationstechnikzentrum Bund (ITZBund) als zentraler IT-

Dienstleister der Bundesverwaltung.

Das ITZBund ist ein zentraler IT-Dienstleister der Bundesverwaltung. Mit vielfältigen Services

unterstützt es die Geschäftsbereiche des Bundesministeriums der Finanzen, des

Bundesministeriums des Innern, des Bundesministeriums für Verkehr und digitale

Infrastruktur und auftragsorientiert ebenfalls die gesamte Bundesverwaltung. Mit seinem

umfassenden Leistungsspektrum positioniert sich das ITZBund als Shared-Service-Center für

IT-Dienstleistungen innerhalb der öffentlichen Verwaltung.

2.2 Gegenstand und Ziele der Ausschreibung

Das ITZBund benötigt externe Unterstützung in Form von Arbeitnehmerüberlassungen im

Bereich Haushalt und zentrale Dienste.

Ziel dieser Ausschreibung ist der Abschluss von sechs Rahmenverträgen für

Arbeitnehmerüberlassungen zur Unterstützung der zentralen Dienste und des Haushalts des

ITZBund.

Die spezifischen Rahmenbedingungen, die zu erbringenden Personaldienstleistungen sowie

die Anforderungen an das Personal werden in den folgenden Kapiteln beschrieben.

2.3 Losaufteilung

Die vorgesehenen Unterstützungsleistungen werden in sechs Gebietslosen ausgeschrieben:

  • Gebietslos 1 – Haushalt (Bundesweit)

• Mitarbeiter*in

• Sachbearbeiter*in

  • Gebietslos 2 – Zentrale Dienste (Hannover, Hamburg)

• Bürokraft

• Hausarbeiter*in

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Leistungsbeschreibung Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Haushalt und zentrale Dienste – Los 3 -

  • Gebietslos 3 – Zentrale Dienste (Köln, Düsseldorf, Bonn)

• Bürokraft

• Hausarbeiter*in

  • Gebietslos 4 – Zentrale Dienste (Berlin)

• Bürokraft

• Hausarbeiter*in

  • Gebietslos 5 – Zentrale Dienste (Wiesbaden, Frankfurt, Ilmenau)

• Bürokraft

• Hausarbeiter*in

  • Gebietslos 6 – Zentrale Dienste (Karlsruhe, Stuttgart, Nürnberg)

• Bürokraft

• Hausarbeiter*in

Der Auftraggeber beabsichtigt, je Los einen Rahmenvertrag mit mehreren Auftragnehmern

über Leistungen der Arbeitnehmerüberlassung abzuschließen. Konkrete Einzelabrufe erfolgen

bedarfsbezogen und grundsätzlich nach Durchführung eines erneuten Wettbewerbs zwischen

den für das jeweilige Los bezuschlagten Rahmenvertragspartnern („Miniwettbewerb“).

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Leistungsbeschreibung Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Haushalt und zentrale Dienste – Los 3 -

3 Rahmenbedingungen

3.1 Dauer der Rahmenverträge

Die Rahmenverträge werden für eine Laufzeit von 4 Jahren (48 Monaten) geschlossen.

3.1.1 Zeiten der Leistungserbringung

Die benötigten Personaldienstleistungen können in den Regelarbeitszeiten des AG erbracht

werden. Die Regelarbeitszeiten des ITZBund sind Montag bis Freitag (werktags) zwischen

06:00 Uhr und 20:00 Uhr. Die tägliche Arbeitszeit beträgt in der Regel 8 Stunden, zzgl.

Pausenzeiten.

Personaldienstleistungen können ggfs. in einem höheren Umfang als acht Stunden täglich

erforderlich sein, wobei die regelmäßige Wochenarbeitszeit der im Rahmen der

Arbeitnehmerüberlassung eingesetzten Person von maximal 40 Stunden pro Woche nicht

überschritten wird. Etwaige Leistungen zu Sonderzeiten werden zwischen Auftragnehmer und

Auftraggeber im Bedarfsfall im Rahmen des konkreten Einzelabrufs abgestimmt und sind

ausschließlich durch eine explizite Beauftragung durch den Auftraggeber gültig.

Die Zeiten der Leistungserbringung stehen in Abhängigkeit zu den Arbeitszeiten der zu

unterstützenden Arbeitsbereiche des Auftraggebers und sind daher mit diesem abzustimmen.

3.1.2 Vergütung

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3.2 Geschätzte Abnahmemengen Los 3

Für die Unterstützungsleistung beim Auftraggeber werden die im Folgenden genannten

Leistungsmengen kalkuliert (1 Personentag = 8 Personen-Leistungsstunden; 1 Personenjahr

[PJ] = 220 PT).

Die genannten Leistungsmengen wurden anhand bisheriger Erfahrungswerte aus Verträgen

zur Arbeitnehmerüberlassung vorgenommen und spiegeln eine Schätzung des zu diesem

Zeitpunkt absehbaren Bedarf wider. Eine Mindestabnahmemenge ergibt sich hieraus jedoch

nicht.

Die genannten Mengen beziehen sich auf die Höchstabnahmemenge, welche durch den

Abschluss des Rahmenvertrages gedeckt werden soll.

Aus Gründen des Haushaltsrechts kann keine Abnahmezusage in einem konkreten Umfang

gegeben werden. Bei der geschätzten Abnahmemenge handelt es sich um keine garantierte

Menge, demnach besteht keine Abnahmeverpflichtung. Eine Mindestabnahmemenge

begründet sich aus der dargestellten Menge folglich nicht.

3.2.1 Mengengerüst Los 3

Lfd. Nr.Rollegeschätzte Summe Personenstunden (PS)Gesamt-
kontingent
2027202820292030
Köln1Bürokraft1.7601.7601.7601.7607.040
2Hausarbeiter*in3.5203.5203.5203.52014.080
Düsseldorf3Bürokraft5.2805.2805.2805.28021.120
4Hausarbeiter*in3.5203.5203.5203.52014.080
Bonn5Bürokraft1.7601.7601.7601.7607.040
6Hausarbeiter*in1.7601.7601.7601.7607.040
Summe (geschätzte Abnahmemenge gesamt)70.400

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Tabelle 1: geschätzte Leistungsmengen Los 3 (Summen) in PS

Die Leistungserbringung in Los 3 erfolgt entsprechend nach Aufwand mit einer Obergrenze

von maximal 70.400 Personenstunden (PS) für die Vertragslaufzeit von 4 Jahren durch den

Rahmenvertragspartner.

3.3 Kontinuität und Organisation der Leistungserbringung

Der Auftragnehmer stellt in Absprache mit dem Auftraggeber eine Kontaktperson als

Hauptansprechpartner zur Koordinierung der jeweiligen Einzelaufträge und Gesamtsteuerung

des eingesetzten Personals zur Verfügung (Single Point of Contact - SPOC). Diese

Kontaktperson ist gegenüber dem ITZ-Bund für die entsprechend der jeweiligen

Leistungsphase eingesetzten Fachkräfte des Auftragnehmers verantwortlich. Dies gilt

ergänzend auch für etwaig eingebundene Nachunternehmer oder Freelancer. Diese sind bzw.

werden nicht Vertragspartei im jeweiligen Einzelabruf. Die Koordinierungstätigkeit des

Hauptansprechpartners wird als Bestandteil des auftragnehmerseitigen

Vertragsmanagements nicht gesondert vergütet.

Sollte auf Veranlassung des Auftragnehmers ein Personalwechsel des bei der

Leistungserbringung eingesetzten Personals erfolgen, so ist dem Auftraggeber diese Absicht

bei planbaren Wechseln frühzeitig, mindestens zwei Wochen zuvor mitzuteilen, um die

kontinuierliche Erbringung der Personaldienstleistungen durch Bereitstellung der

personalisierten Arbeitsumgebung für das neue Personal sicherstellen zu können.

Bei Verstößen gegen Vertragsverpflichtungen durch das für die Erbringung der

Personaldienstleistungen eingesetzte Personal oder bei nachhaltig unzureichenden

Leistungen kann der Auftraggeber den Austausch von einzelnen Personen verlangen; in

diesem Fall hat der Auftragnehmer mit einer angemessenen Vorlaufzeit von maximal 14

Kalendertagen qualifizierten Ersatz zu stellen.

Die Einarbeitung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals des

Auftragnehmers sowie die Übergabe der Aufgaben erfolgt bei Personalwechsel seitens und zu

Lasten des Auftragnehmers mit einem Aufwand von je 10 Personentagen. Der

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Leistungsbeschreibung Rahmenvertrag für Arbeitnehmerüberlassungen im Bereich Haushalt und zentrale Dienste – Los 3 -

Einarbeitungsaufwand zu Lasten des Auftragnehmers kann in Abstimmung mit dem

Auftraggeber reduziert werden.

Bei einer geplanten oder ungeplanten Abwesenheit des für die Leistungserbringung

eingesetzten Fachpersonals informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich

nach Kenntniserlangung über den Beginn und – soweit zu diesem Zeitpunkt bekannt – die

voraussichtliche Dauer der Abwesenheit. Änderungen der voraussichtlichen Dauer sind dem

Auftraggeber ebenfalls unverzüglich mitzuteilen.

Dauert die Abwesenheit länger als fünf aufeinanderfolgende Kalendertage, setzt der

Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers spätestens ab dem 6. Kalendertag eine

geeignete Ersatzperson ein. Ist bereits zu einem früheren Zeitpunkt absehbar, dass die

Abwesenheit länger als fünf Kalendertage dauern wird, informiert der Auftragnehmer den

Auftraggeber unverzüglich und leitet die erforderlichen Maßnahmen zur rechtzeitigen

Bereitstellung der Ersatzperson ein.

Die Ersatzperson muss mindestens die in der Leistungsbeschreibung festgelegten

Mindestanforderungen an das betreffende Personalprofil erfüllen. Der Auftragnehmer weist

dies durch Vorlage eines Qualifikationsprofils nach. Der Einsatz der Ersatzperson bedarf der

vorherigen Zustimmung des Auftraggebers; diese darf nur aus sachlichem Grund verweigert

werden.

Der Auftragnehmer stellt durch geeignete organisatorische Maßnahmen und einen

fortlaufenden internen Wissenstransfer sicher, dass die Ersatzperson die ohne vermeidbare

Verzögerungen aufnehmen kann. Die Aufwände für Auswahl, Übergabe, Wissenstransfer und

Einarbeitung der Ersatzperson werden nicht gesondert vergütet.

3.4 Ökologische Nachhaltigkeit

Der Auftragnehmer hat alle Arbeiten und Aufträge so umzusetzen, dass der hierdurch

entstehende Ressourcenverbrauch in allen eingebundenen Bereichen jederzeit minimal ist.

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3.5 Mitwirkungsleistungen des AG und technische Ausstattung

Der Auftraggeber verpflichtet sich, bei der Erbringung der im Einzelvertrag festgelegten

Leistungen wie folgt mitzuwirken:

▪ Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Informationen und Unterlagen rechtzeitig

und vollständig zur Verfügung.

▪ Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung auf seinem Betriebsgelände

notwendigen Voraussetzungen der IT- und Kommunikationsinfrastruktur, und

Räumlichkeiten.

▪ Der Auftraggeber stellt die zur Leistungserbringung notwendigen Systemzugänge (z.B.

User-Kennungen) zur Verfügung.

Für sämtliche Arbeiten, die zur konkreten Auftragsabwicklung erforderlich sind, wird der

jeweils im Einzelabruf tätigen externen Person ein namentlich zugewiesener

Arbeitsplatzcomputer (SINA-Notebook) mit personifizierter Signaturkarte vom ITZBund zur

Verfügung gestellt. Für die Nutzer von IT-Komponenten des ITZBund gelten Allgemeine

Sicherheitsvorgaben des ITZBund für externe Unterstützungskräfte.

3.6 Ausgangslage

Beim Auftraggeber entstehen regelmäßig temporäre Personalbedarfe, die nicht oder nicht

vollständig durch eigenes Personal gedeckt werden können. Diese Bedarfe können

insbesondere durch Arbeitsspitzen, Projektphasen, Vertretungssituationen oder kurzfristige

Unterstützungsbedarfe entstehen.

Die Arbeitnehmerüberlassung dient der zeitlich befristeten Unterstützung des Auftraggebers

und nicht der dauerhaften Substitution eigener Personalressourcen.

Die konkreten Einzelbedarfe stehen zum Zeitpunkt der Ausschreibung noch nicht

abschließend fest. Insbesondere können Einsatzzeitpunkt, Einsatzdauer, Einsatzort,

Stundenumfang, Qualifikationsprofil und Anzahl der benötigten Personen je Einzelabruf

variieren.

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4 Anforderungen an die Leistung Gebietslos 3 – ANÜ für die

Dienstsitze Köln, Düsseldorf und Bonn

4.1 Darstellung der Personaldienstleistungen

Die Personaldienstleistung umfasst die bedarfsbezogene Überlassung von qualifiziertem

Personal im Wege der Arbeitnehmerüberlassung. Der Auftragnehmer übernimmt die

Gewinnung, Auswahl, Bereitstellung und Überlassung geeigneter Leiharbeitnehmerinnen und

Leiharbeitnehmer entsprechend den konkreten Anforderungen des Auftraggebers. Die

jeweiligen Bedarfe werden im Rahmen von Einzelabrufen bzw. Miniwettbewerben

konkretisiert und können insbesondere Angaben zum Einsatzbereich, Einsatzort,

Einsatzzeitraum, Stundenumfang und zu besonderen Anforderungen enthalten. Ein Anspruch

auf einen bestimmten Abrufumfang besteht nicht.

4.1.1 Ort der Leistungserbringung

Die Unterstützungsleistungen sind „vor Ort“ jeweils am Dienstsitz in Köln, Düsseldorf oder

Bonn an den aufgeführten Liegenschaften des ITZBund, zu erbringen.

Die eingesetzten Personen können im Rahmen des jeweiligen Einzelabrufs an

unterschiedlichen Liegenschaften innerhalb eines Dienstsitzes eingesetzt werden. Ein

Wechsel zwischen mehreren Liegenschaften kann auch innerhalb eines Arbeitstages

erforderlich werden.

Die eingesetzten Personen haben die Wege zwischen den jeweiligen Liegenschaften

eigenständig zurückzulegen. Der Auftraggeber stellt hierfür keine Beförderung bereit. Die

Einzelheiten zum konkreten Einsatzort bzw. zu den betroffenen Liegenschaften werden im

jeweiligen Einzelabruf festgelegt.

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Orte der Leistungserbringung

DienstsitzLiegenschaft
KölnStolberger Str. 343, 50933 Köln
DüsseldorfTheodorstr. 109, 40472 Düsseldorf Rath
BonnBernkasteler Straße 8, 53175 Bonn (Hauptsitz)
Am Propsthof 10, 53121 Bonn
Südstraße 125, 53175 Bonn
Südstraße 133, 53175 Bonn

Während der Vertragslaufzeit können einzelne Liegenschaften innerhalb der benannten

Dienstsitze entfallen oder hinzukommen. Die ausgewiesenen Dienstsitze stehen hingegen für

die Vertragslaufzeit fest.

Der Auftragnehmer hat daher damit zu rechnen, dass sich die konkrete Anzahl der innerhalb

eines Dienstsitzes zu berücksichtigenden Liegenschaften während der Vertragslaufzeit ändern

kann.

Änderungen bei den Liegenschaften innerhalb eines Dienstsitzes werden dem Auftragnehmer

rechtzeitig mitgeteilt und sind bei der Leistungserbringung zu berücksichtigen, soweit sie vom

jeweiligen Einzelabruf umfasst sind.

4.2 Allgemeine Anforderungen an das eingesetzte Personal

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die Leistungserbringung ausschließlich durch ausreichend

qualifiziertes Personal durchführen zu lassen.

Um die Erbringung der Unterstützungsleistungen durch das angegebene Personal

sicherzustellen, müssen alle zur Leistungserbringung eingeplanten bzw. eingesetzten

Personen losunabhängig mindestens die folgenden allgemeinen Anforderungen erfüllen:

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• Das seitens des Auftragnehmers eingeplante Personal muss, in entsprechender

Personenzahl und Verteilung der Anforderungen, die Fähigkeiten für die aufgeführten

Aufgaben besitzen.

• Hilfsbereitschaft und eine klare Bereitschaft zur Kooperation mit den ITZBund-

Beschäftigten.

• Das vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung vorgesehene Personal muss

fließend die mündliche und schriftliche Kommunikation in Deutsch (Niveau C2)

beherrschen.

• Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers eingeplanten Personals wird die

Bereitschaft zur Verpflichtung gemäß Verpflichtungsgesetz vorausgesetzt.

• Hinsichtlich des seitens des Auftragnehmers eingeplanten Personals wird die

Bereitschaft zur Verpflichtung auf das Datengeheimnis gemäß § 53

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorausgesetzt.

• Die eingesetzten Personen verfügen über ein ausgeprägtes Organisationstalent und

sind in der Lage, Aufgaben strukturiert, zielgerichtet und fristgerecht zu planen und

umzusetzen.

• Die eingesetzten Personen arbeiten selbständig und können ihnen übertragene

Aufgaben eigenverantwortlich, sorgfältig und lösungsorientiert bearbeiten.

• Die eingesetzten Personen zeichnen sich durch eine hohe Zuverlässigkeit aus und

erfüllen vereinbarte Aufgaben, Termine und Abstimmungen verbindlich und

gewissenhaft.

• Die eingesetzten Personen verfügen über eine gute Kommunikationsfähigkeit und

können Informationen klar, verständlich und adressatengerecht vermitteln.

• Die eingesetzten Personen handeln dienstleistungsorientiert und richten ihre

Arbeitsweise an den Anforderungen, Prozessen und Bedürfnissen des Auftraggebers

aus.

• Die eingesetzten Personen sind konflikt- und kritikfähig und können mit

unterschiedlichen Sichtweisen, Rückmeldungen und herausfordernden

Gesprächssituationen sachlich und konstruktiv umgehen.

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Konkrete Anforderungen, Erfahrungen, besondere Kenntnisse sowie technisches Know-how

ergeben sich aus den „fachlichen Anforderungen an das Personal“ entsprechend des

nachfolgenden Kapitels.

4.3 Fachliche Anforderung an die einzusetzenden Fachkräfte (Qualifikationsprofile)

Die Qualität der Leistungserbringung hängt im Wesentlichen von der Qualifikation und

Erfahrung der mit der Ausführung des Auftrages betrauten Personals des Auftragnehmers ab.

Das ITZBund benötigt die im Folgenden beschriebenen Qualifikationsprofile für die

vorgesehenen Unterstützungsdienstleistungen und Aufgaben je Gebietslos.

Der AN hat die Personaldienstleistungen ausschließlich mit qualifiziertem Personal zu

erfüllen.

4.3.1 Qualifikationsprofile für Gebietslos 3

4.3.1.1 Bürokraft

Die Bürokraft muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:

• Die eingesetzten Personen verfügen über eine abgeschlossene Ausbildung im

Verwaltungsbereich oder in einem verwaltungsnahen oder kaufmännischen Beruf

sowie Berufserfahrungen im Aufgabengebiet oder einem vergleichbaren

Aufgabengebiet

• Die eingesetzten Personen beherrscht den sicheren Umgang mit dem PC und besitzt

technisches Verständnis im Umgang mit IT-Anwendungen

• Die eingesetzten Personen verfügen über sehr gute praktische Kenntnisse der

gängigen MS Office-Produkte (Word, Excel, PowerPoint, Outlook).

• Die eingesetzten Personen sind mit grundlegenden IT-Begriffen vertraut. Sie kennen

insbesondere den Unterschied zwischen Hardware und Software und können einfache

Begriffe wie Daten, Dateien, Programme und Anwendungen verstehen und im

Arbeitsalltag richtig einordnen.

• Die eingesetzten Personen verfügen über Erfahrung im Bereich Büroorganisation und

bearbeiten Aufgaben strukturiert, zielgerichtet und fristgerecht.

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Die Bürokraft wird überwiegend folgende Tätigkeiten ausführen:

4.3.1.2 Hausarbeiter*in

Der/Die Hausarbeiter*in muss mindestens die folgenden Anforderungen erfüllen:

• Die eingesetzten Personen verfügen über eine abgeschlossene handwerkliche

Ausbildung sowie ein ausgeprägtes handwerkliches Geschick

• Die eingesetzten Personen sind körperlich belastbar im Hinblick auf die zu

verrichtenden Tätigkeiten (Beweglichkeit, Schwindelfreiheit sowie körperliche

Belastbarkeit zum schweren Heben, Tragen und Schieben, insbesondere Transport von

Möbeln)

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• Die eingesetzten Personen sind grundsätzlich sicher im Umgang mit dem PC und

verfügen über technisches Verständnis im Umgang mit IT-Anwendungen

• Die eingesetzten Personen müssen in der Lage sein, sich im für die Auftragsausführung

erforderlichen Umfang angemessen mündlich und schriftlich in deutscher Sprache mit

der vom Auftraggeber bestimmten Personen sowie den Bedarfsträgern sowie

beauftragten Dritten zu verständigen.

Der/Die Hausarbeiter*in wird überwiegend folgende Tätigkeiten ausführen:

• Durchführung bzw. Mitwirkung bei Umzügen sowie Ausführung von

Möbeltransporten innerhalb einer Liegenschaft

• Bearbeitung von eingehenden Mängel-, Störungs- oder Bedarfsanzeigen

• Whiteboards anbringen

• Unterstützung bei der Inventarisierung von Ausstattungsgegenständen

• Sicherstellung der allgemeinen Ordnung, Sauberkeit und Verkehrssicherheit im

Dienstgebäude und den zugehörigen Außenflächen

• Schließzylinder tauschen

• Kopierpapier auffüllen

• Tonerwechsel vornehmen

• Besprechungsräume je nach Vorgabe herrichten (bestuhlen, zusätzliches Equipment

wie Metawände, Flipcharts, Beamer, etc.)

• Handwerker, Fensterputzer etc. begleiten

• Reinigungsarbeiten, Verräumungen, Entsorgungsarbeiten (z.B. Müll, Kartonage,

Papier etc.)

• Türschilder austauschen

• angelieferte Ware/Mobiliar annehmen und verräumen

• Pflege- und Instandhaltungsarbeiten an Dienst-KFZ z.B. Reinigung,

Verbrauchsflüssigkeiten auffüllen, Ladekabel anschließen etc.

• Pflege und Instandhaltung der Dienstgebäude und der Ausstattung

• Montage/Demontage von Einrichtungsgegenständen

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5 Vertragliche Rahmenbedingungen / Einzelabruf

Die Leistungserbringung erfolgt auf Grundlage von Einzelaufträgen aus dem jeweiligen

Rahmenvertrag des betreffenden Fachloses. Vor der Erteilung eines Einzelauftrags führt der

Auftraggeber grundsätzlich einen Miniwettbewerb zwischen den Rahmenvertragspartnern

des jeweiligen Fachloses durch.

Im Rahmen des Miniwettbewerbs werden die Rahmenvertragspartner zur Abgabe eines

Angebots für den konkreten Leistungsbedarf aufgefordert. Die Einzelheiten der jeweils

benötigten Leistung werden durch den Auftraggeber in der Aufforderung zum

Miniwettbewerb konkretisiert und festgelegt. Hierzu können insbesondere Angaben zum

Leistungsort, Leistungszeitraum, Leistungsinhalt, zu den einzusetzenden

Qualifikationsprofilen sowie zu den benötigten Mengen bzw. Personalkapazitäten gehören.

Der Zuschlag im Miniwettbewerb erfolgt auf Grundlage der in den Vergabeunterlagen bzw. im

Rahmenvertrag festgelegten Abruf- und Zuschlagsregelungen.

Der Auftraggeber behält sich vor, die Qualifikation der für den Einsatz vorgesehenen Personen

vor Leistungsbeginn zu prüfen. Hierzu kann der Auftraggeber insbesondere die Vorlage von

Lebensläufen verlangen und/oder persönliche Vorstellungsgespräche durchführen. Ergibt die

Prüfung, dass die vorgesehene Person die fachlichen oder persönlichen Anforderungen nicht

erfüllt, ist der Auftraggeber berechtigt, diese Person abzulehnen.

Eine Mindestabnahmemenge besteht nicht. Ein Anspruch der Rahmenvertragspartner auf die

Durchführung von Miniwettbewerben, auf die Erteilung von Einzelaufträgen oder auf ein

bestimmtes Abrufvolumen besteht nicht.

Die Beauftragung von Personaldienstleistungen kann unmittelbar nach Abschluss des

jeweiligen Miniwettbewerbs erfolgen. Das im Einzelauftrag vorgesehene Fachpersonal muss

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zu dem im Einzelauftrag genannten Zeitpunkt und entsprechend den fachlichen

Anforderungen einsatzbereit zur Verfügung stehen.

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