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Vergabestelle Datum der Versendung 19.08.2026 Abfallwirtschaftsbetrieb München (AWM) - Vergabestelle 7 Vergabeart Georg-Brauchle-Ring 29 Offenes Verfahren 80992 München Deutschland Tel.: +49 8923331075 Ablauf der Angebotsfrist Datum Uhrzeit 22.09.2026 10:00
Bindefrist endet am 22.12.2026
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gem. VgV)
Vergabenummer Leistung VGSt7-2026-0025 Annahme, Verwiegung und ordnungsgemäße Verwertung von Kabeln im Sinne des ElektroG in der Zeit vom 01.01.2027 bis 31.12.2028
Dokumente,
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
Besondere Bewerbungsbedingungen Zusätzliche verfahrensrelevante Termine/Fristen X Bewerbungsbedingungen für Leistungen (*) X Hinweise zur Ausschreibung X Auszüge aus dem GWB
(*) im Internet unter folgendem Link herunterzuladen: https://stadt.muenchen.de/infos/vergabeplattform.html
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
X Leistungsbeschreibung inkl. Anlagen X Besondere Vertragsbedingungen X Zusätzliche Vertragsbedingungen () X VOL Teil B ()
(*) im Internet unter folgendem Link herunterzuladen: https://stadt.muenchen.de/infos/vergabeplattform.html
C) die, soweit zutreffend, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
X Angebotsschreiben X Leistungsverzeichnis
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X Fragebogen zur Eignung X Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft X Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmen X Nachweis der Ortsbesichtigung
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
X Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen
1 Es ist beabsichtigt, die in beiliegender Leistungsbeschreibung bezeichneten Leistungen zu vergeben im Namen und für Rechnung
Abfallwirtschaftsbetrieb München Georg-Brauchle-Ring 29 80992 München
2 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt X elektronisch über die Vergabeplattform in Textform unter nachstehender Anschrift:
3 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von mehr als 50.000,00 EUR für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister beim Bundeskartellamt anfordern. 3.1 Folgende ergänzende Nachweise / Angaben / Unterlagen zu Buchstabe C sind mit dem Angebot einzureichen:
Eigenerklärung zu Versicherungen: Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme für Personen- und Sachschäden pauschal i.H.v. mindestens 2 Mio Euro und Umwelthaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme pauschal i.H.v. mindestens 2 Mio Euro
Nachweis der Ortsbesichtigung für Bieter die noch nicht Auftragnehmer für diesen Auftrag waren
aktuelles Überwachungszertifikat als Entsorgungsfachbetrieb (mit Anlagen) gemäß § 56 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) für das Befördern, Lagern , Behandeln vorbereitend zur Verwertung sowie für das abschließende Verwerten für Altkabel nach ElekroG die in folgende Gerätekategorien des §2 Absatz 1 fallen: Kleingeräte, kleine IT- und Telekommunikationsgeräte sowie AVV 17 04 11 "Kabel mit Ausnahme derjenigen, die unter 17 04 10*" fallen oder ein gleichwertiger Nachweis über ein auditiertes Qualitätsmanagement- und Überwachungssystem (z.B. ISO 9001:2015, ISO 14001, EMAS), dass der Bieter die Anforderungen der Entsorgungsfachbetriebe-Verordnung vom 01.06.2016 (EfbV) erfüllt - mit nachfolgenden Erfordernissen:
- Festlegung der Verantwortungs-, Entscheidungs- u. Mitwirkungsbefugnisse (§ 3 Abs.2 EfbV)
- Angabe der verantwortlichen Person(en) und ausreichende Personalstärke (§ 4 EfbV)
- Führung eines Betriebstagebuches (§ 5 EfbV)
- Ausreichender Versicherungsschutz (§ 6 EfbV)
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- Zuverlässigkeit des Betriebsinhabers (§ 8 EfbV)
- Zuverlässigkeit der für die Leitung und Beaufsichtigung verantwortlichen Personen (§ 9 EfbV)
- Einarbeitungsplan für das sonstige Personal (§ 10 EfbV)
Lückenlose Darstellung der Stoffströme: Der Bieter hat den Weg der Stoffströme aufzuzeigen mit Ort und den vorgenommenen Behandlungsschritten und Zuweisung von Stoffströmen zur geeigneten Folgebehandlung. Bitte legen Sie eine lückenlose Darstellung der Stoffströme, insbesondere die stoffliche Verwertung bzw. die Entsorgung der Störstoffe, dar.
Eigenerklärung, dass die erforderlichen behördlichen Genehmigungen für den Betrieb der Annahmestelle, der Erstbehandlungsanlage sowie der Folgebehandlungsanlage für die entsprechenden Elektroaltgeräte erteilt sind
sofern der Übergabeort nicht die vom Auftragnehmer betriebene Anlage ist: Eigenerklärung, dass für den gesamten Auftragszeitraum alle erforderlichen Genehmigungen für diesen Übergabeort vorliegen und dass die Verfügbarkeit dieses Standortes über die ganze Vertragslaufzeit verbindlich zugesagt wird (z.B. durch Mietvertrag)
Eigenerklärung, dass bei Zuschlag für alle Lose, die angeboten werden,, die erforderlichen Behandlungskapazitäten vorhanden sind und die behördlich genehmigte Anlagenkapazität nicht überschritten wird
Der Bewerber/Bieter hat eine Referenz über mindestens eine vergleichbare Leistung vorzulegen. Als vergleichbare Leistung gilt in vorliegendem Fall die ausgeschriebene Leistung nach Art und Umfang - bezogen auf das jeweilige Los.
Eigenerklärung Bezug zu Russland im Sinne der Verordnung (EU) (2022/576)
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von fakultativen und zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB 3.2 Folgende ergänzende Nachweise / Angaben / Unterlagen zu Buchstabe D sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
4 Losweise Vergabe
nein X ja, Angebote sind möglich für alle Lose X maximal 4 Lose nur ein Los
Bei zugelassener Angebotsabgabe für mehr als ein Los: X Beschränkung der Zahl der Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann Höchstzahl: 3 Los(e) Bedingungen zur Ermittlung derjenigen Lose, für die ein Bieter den Zuschlag erhält, falls sein Angebot in mehr Losen das wirtschaftlichste ist als der angegebenen Höchstzahl an Losen: Die Zahl der Lose für die ein Bieter den Zuschlag erhalten kann ist auf maximal 3 Lose beschränkt. Hat ein Bieter in mehr als 3 Losen das wirtschaftlichste Angebot abgegeben, wird
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die Zuschlagsverteilung für die 3 vergebenen Lose mit der für den Auftraggeber insgesamt wirtschaftlichsten Kombination ermittelt. Dazu wird für alle 4 Lose der Unterschied des berechneten Wertungsbetrags der Lose zu dem nächstwirtschaftlichsten Bieter ermittelt. Das Los mit dem kleinsten Unterschied zum zweitbesten Bieter wird an den zweitbesten Bieter vergeben.
5 Nebenangebote
X Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Nebenangebote sind zugelassen. Die Mindestbedingungen sind in der Leistungsbeschreibung, genannt. Ausgenommen sind Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten.
6 Angebotswertung
Kriterien für die Wertung der Haupt- und ggf. Nebenangebote Zuschlagskriterium Preis Der Preis wird aus der Wertungssumme des Angebotes ermittelt. Die Wertungssummen werden ermittelt aus den nachgerechneten Angebotssummen, insbesondere unter Berücksichtigung von Nachlässen. X Weitere Kriterien Die Wertung für Los 1-4 erfolgt unter Einbeziehung der Transportkostenzuschläge (siehe Punkt 2.1 und 4 der Leistungsbeschreibung). Durch die Transportkostenzuschläge werden die Kosten des Auftraggebers für die Anlieferung zum Auftragnehmer bei der Angebotswertung berücksichtigt.
Anlieferstellen des Bieters bei denen der Mittelwert der Fahrtzeiten (Hin- und Rückfahrt) von den Adressen des jeweilgen Loses mehr als 120 Minuten Fahrtzeit beträgt, werden nicht berücksichtigt und von der weiteren Wertung ausgeschlossen.
7 Angebote können abgegeben werden:
X elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener/m Signatur/Siegel. elektronisch mit qualifizierter/m Signatur/Siegel. schriftlich.
8 Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform muss der Bieter zu erkennen sein; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur / dem geforderten Siegel zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Nur bei zugelassener schriftlicher Angebotsabgabe ist gemäß anhängendem Merkblatt vorzugehen.
9 Behörde, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann:
Vergabekammer (§ 156 GWB): Regierung von Oberbayern, Vergabekammer Südbayern, , 80534 München, Deutschland, Tel.: +49 8921762411, Fax: +49 8921762847, E-Mail: vergabekammer.suedbayern@reg-ob.bayern.de, URL:
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https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer- suedbayern/ 10 (frei)
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