Annahme, Verwiegung und energetische Verwertung von Altholz im Landkreis Harz

Status
Vergeben
Angebotsfrist
09.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Sachsen-Anhalt, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung
Veröffentlicht
10.06.2026
CPV-Codes
Verbrennung von Siedlungsabfällen (90513300)
Bekanntmachung
evergabe.de
Bekanntmachungsnummer
398389-2026
Verfahrensnummer
de039fa4-dfea-42ba-9ef6-a8a94c146655

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Entsorgungswirtschaft des Landkreises Harz, eine Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Halberstadt, sucht einen Dienstleister für die Annahme, Verwiegung, gegebenenfalls Aufbereitung und energetische Verwertung von Altholz der Klassen I bis III. Das Holz stammt aus der Sperrmüllentsorgung im Landkreis Harz; erwartet werden jährlich etwa 6.000 Tonnen. Die Leistung soll ab dem 1. Januar 2027 erbracht werden.

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Leistungsbeschreibung

Verwertung von Altholz aus dem Landkreis Harz ab dem 01.01.2027

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0000 · Verwertung von Altholz aus dem Landkreis Harz ab dem 01.01.2027

    Verwertung von Altholz aus dem Landkreis Harz ab dem 01.01.2027 Die zu erbringenden Leistungen teilen sich in die Annahme, Verwiegung, ggf. Aufbereitung und energetische Verwertung von Altholz der Klassen I bis III gemäß Altholz-Verordnung aus der Sperrmüllentsorgung der enwi auf. Es ist von einer jährlichen Altholzmenge von ca. 6.000 Mg auszugehen.

    Frist: 09.07.2026, 04:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

fakultativer Ausschlussgrund zwingender Ausschlussgrund siehe Vergabeunterlagen; keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzArbG; § 21 AEntG, § 22 LkSorgPflG sowie § 19 MiLoG Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen. - Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vertragsbedingungen zulässig, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Lieferanten gelten nicht als Unterauftragnehmer. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und gegebenenfalls für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer, die genannten Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die vorgesehenen Leistungen erbringen wird, zu fordern. Für Unterauftragnehmer für die Leistungen der Behandlung und Verwertung des Altholzes sind allein die geforderten Angaben und Nachweise zum Anlieferort vorzulegen (Angaben zu Anlagen, die nicht der Anlieferort sind, nur soweit bereits bekannt). Für die im bundesweiten amtlichen Verzeichnis der Industrie und Handelskammern (AVPQ) die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in diese Register akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die genannten Mindeststandards. - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. - Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.

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Anforderungen

fakultativer Ausschlussgrund zwingender Ausschlussgrund siehe Vergabeunterlagen; keine Ausschlussgründe nach § 21 SchwarzArbG; § 21 AEntG, § 22 LkSorgPflG sowie § 19 MiLoG Für die Nachforderung von Unterlagen gilt § 56 VgV. Da die Nachforderung im Ermessen der Vergabestelle liegt und nicht uneingeschränkt für alle Unterlagen zulässig ist, liegt es im Eigeninteresse des Bieters, von vornherein vollständige Unterlagen einzureichen. - Unterbeauftragungen sind nach Maßgabe der Vertragsbedingungen zulässig, soweit sie wettbewerbsrechtlich zulässig sind. Lieferanten gelten nicht als Unterauftragnehmer. Der Bieter hat im Angebot anzugeben, ob und gegebenenfalls für welche Leistungsbereiche er beabsichtigt, Unterauftragnehmer einzusetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, von den Bietern, die in die engere Wahl kommen, die Benennung der Unterauftragnehmer, die genannten Nachweise über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen auch der Unterauftragnehmer sowie eine verbindliche, schriftliche Erklärung des Unterauftragnehmers, dass dieser für den Fall des Zuschlags die vorgesehenen Leistungen erbringen wird, zu fordern. Für Unterauftragnehmer für die Leistungen der Behandlung und Verwertung des Altholzes sind allein die geforderten Angaben und Nachweise zum Anlieferort vorzulegen (Angaben zu Anlagen, die nicht der Anlieferort sind, nur soweit bereits bekannt). Für die im bundesweiten amtlichen Verzeichnis der Industrie und Handelskammern (AVPQ) die im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis (ULV) der Auftragsberatungsstelle Sachsen-Anhalt enthaltenen und geprüften Nachweise wird nach Angabe der Zertifikatsnummer des Unternehmenscodes auch die Eintragung des Bieters in diese Register akzeptiert. Für Referenzen gelten jedoch die genannten Mindeststandards. - Bieter aus anderen Mitgliedsstaaten der EU müssen jeweils vergleichbare Nachweise und Erklärungen nach den Rechtsvorschriften des Landes, in dem sie ansässig sind, vorlegen und eine amtlich anerkannte Übersetzung beifügen. - Bei Bietergemeinschaften sind der aktuelle Auszug aus dem Handelsregister sowie die Unterlagen zu zwingenden und fakultativen Ausschlussgründen nach § 123 GWB, AEntG, MiLoG, SchwarzArbG und § 124 GWB für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen; im Übrigen müssen in Summe alle geforderten Nachweise vorliegen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 26.10.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 737852-2026

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