Übernahme, Transport und Verwertung oder Entsorgung von Klärschlamm

Status
Vergeben
Angebotsfrist
21.07.2026, 10:00 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Mecklenburg-Vorpommern, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
Veröffentlicht
18.06.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Verbrennung von Siedlungsabfällen (90513300)
  • Schlammbeseitigung (90513600)
  • Schlammtransport (90513700)
  • Schlammentsorgung (90513900)
Bekanntmachung
subreport.de
Bekanntmachungsnummer
419760-2026
Verfahrensnummer
07f372af-0a1f-47ec-a7b3-e549af53e0cf

Fragenkatalog

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Kurzbeschreibung

Der Abwasserzweckverband Sude-Schaale mit Sitz in Wittenburg beauftragt die Übernahme, den Transport, gegebenenfalls die Zwischenlagerung sowie die ordnungsgemäße Verwertung oder Entsorgung von stabilisiertem Klärschlamm aus der Kläranlage Zarrentin. Der Leistungsumfang beträgt voraussichtlich etwa 2.500 Tonnen pro Jahr bei einem üblichen Feststoffgehalt von 18 Prozent plus oder minus 2 Prozent und umfasst auch die Bereitstellung von Wechselsattelmulden sowie die erforderliche Dokumentation. Die Vertragslaufzeit reicht vom 1. Januar 2027 bis zum 31. Dezember 2028 und kann zweimal um jeweils ein Jahr bis maximal Ende 2030 verlängert werden. Angebote müssen bis zum 21. Juli 2026 um 8:00 Uhr eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme, das Befördern, die gegebenenfalls erforderliche Zwischenlagerung sowie die ordnungsgemäße und rechtskonforme Verwertung bzw. Entsorgung von stabilisiertem Klärschlamm aus der Abwasserbehandlung der Kläranlage Zarrentin. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028. Der Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, sodass die maximale Vertragslaufzeit vier Jahre beträgt. Die Leistung umfasst insbesondere die Gestellung von Wechselsattelmulden, die Übernahme des Klärschlamms an der Kläranlage, den Transport zu zugelassenen Verwertungs- oder Entsorgungsanlagen sowie die Erfüllung aller erforderlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen. Die Verwertung bzw. Entsorgung ist während der gesamten Vertragslaufzeit unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen, technischen und umweltrechtlichen Anforderungen sicherzustellen. Die voraussichtliche Jahresmenge beträgt ca. 2.500 t stabilisierten Klärschlamms mit einem Feststoffgehalt von üblicherweise 18 % ± 2 %.

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Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Rahmenvertrag Klärschlammentsorgung

    Gegenstand des Auftrags ist die Übernahme, das Befördern, die gegebenenfalls erforderliche Zwischenlagerung sowie die ordnungsgemäße und rechtskonforme Verwertung bzw. Entsorgung von stabilisiertem Klärschlamm aus der Abwasserbehandlung der Kläranlage Zarrentin. Die Vertragslaufzeit beträgt zunächst zwei Jahre vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028. Der Vertrag kann im gegenseitigen Einvernehmen der Vertragsparteien zweimal um jeweils ein weiteres Jahr verlängert werden, sodass die maximale Vertragslaufzeit vier Jahre beträgt. Die Leistung umfasst insbesondere die Gestellung von Wechselsattelmulden, die Übernahme des Klärschlamms an der Kläranlage, den Transport zu zugelassenen Verwertungs- oder Entsorgungsanlagen sowie die Erfüllung aller erforderlichen Nachweis- und Dokumentationspflichten nach den jeweils geltenden abfallrechtlichen Bestimmungen. Die Verwertung bzw. Entsorgung ist während der gesamten Vertragslaufzeit unter Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen, technischen und umweltrechtlichen Anforderungen sicherzustellen. Die voraussichtliche Jahresmenge beträgt ca. 2.500 t stabilisierten Klärschlamms mit einem Feststoffgehalt von üblicherweise 18 % ± 2 %.

    Frist: 21.07.2026, 02:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Darüber hinaus sind Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen nach den einschlägigen nationalen Vorschriften (insbesondere Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz) zu machen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. - Unternehmensbezogene Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise. - Leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen, sind ausgeschlossen.

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Anforderungen

Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB vorliegen. Darüber hinaus sind Angaben zu etwaigen Ausschlussgründen nach den einschlägigen nationalen Vorschriften (insbesondere Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, Arbeitnehmerentsendegesetz und Mindestlohngesetz) zu machen. Der Bieter hat eine Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen mit seinem Angebot einzureichen. - Unternehmensbezogene Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise. - Leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote betreffen, sind ausgeschlossen.

Änderungen und Bieterfragen

1 Eintrag
  1. 03.07.2026VergabebekanntmachungBekanntmachung 456797-2026

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