LV_Los 003 Förderanlagen_Hamb. Allee 194.pdf

Anbau einer Aufzugsanlage an einem Mehrfamilienhaus in Schwerin

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:29 (Europe/Berlin)

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Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH, Geschw. - Scholl - Str. 3/5, 19053 Schwerin Projekt: 25250_Wi02 Hamburger Allee 194 - Aufzugsanbau, Datei: AVA (neu) 02.09.2026 LV: 003 Förderanalgen Seite: 1
DECKBLATT (AUSSCHREIBUNG)
Allgemeines
Allgemeines
Bauvorhaben:
Hamburger Allee 194 - Aufzugsanbau
Angebot
Angebot
Gesamtsumme netto: ____________________________________ EUR
Nachlass/Zuschlag (________): ____________________________________ EUR
Mehrwertsteuer (________): ____________________________________ EUR
Gesamtsumme brutto: ____________________________________ EUR
Skonto (________): ________________________________________________
_________________________________________ Anbieter: Ort, Datum, Unterschrift
_______________________________________
Anbieter: Ort, Datum, Unterschrift

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An einem bestehenden Mehrfamilienwohngebäude in Stahlbetonfertigteilbauweise (WBS 70) ist am Giebel der Anbau einer barrierefreien Aufzugsanlage vorgesehen.

Die Aufzugsanlage dient der barrierearmen Erschließung der Wohngeschosse. Das Kellergeschoss wird nicht an die Aufzugsanlage angebunden und ist nicht Bestandteil der Erschließung.

Die Ausführung erfolgt auf Grundlage der genehmigten Entwurfs- und Ausführungsplanung sowie der den Vergabeunterlagen beigefügten Ausführungsunterlagen.

Die Gesamtmaßnahme ist spätestens bis Januar / Februar 2027 fertigzustellen. Der Auftragnehmer hat seine Leistungen entsprechend zu organisieren und mit den übrigen am Bau Beteiligten abzustimmen.

Die Arbeiten erfolgen an einem bestehenden, bewohnten Mehrfamilienwohngebäude. Die Belange der Bewohner sind während der Bauausführung zu berücksichtigen. Beeinträchtigungen durch Lärm, Staub und Einschränkungen der Zugänglichkeit sind auf das unvermeidbare Maß zu beschränken.

Die Ausführung aller Leistungen hat nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden gesetzlichen Vorschriften, Verordnungen, technischen Regeln und einschlägigen Normen zu erfolgen.

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PROJEKTVORBEMERKUNGEN

Örtlicher Versorger/Entsorger: Schmutzentwässerung Stadtwerke Schwerin Regenentwässerung Stadtwerke Schwerin Trinkwasser Stadtwerke Schwerin Fernwärme Stadtwerke Schwerin Starkstrom Stadtwerke Netzgesellschaft Stadtwerke Netzgesellschaft Fernmelde Deutsche Telekom Technik GmbH Breitbandkabel Vodafone Deutschland GmbH Breitbandkabel Tele Columbus Netz GmbH / Primacom

Lagebeschreibung: Die Baumaßnahme befindet sich in Schwerin, Hamburger Allee 194 - 200. Eine Zufahrt zum Baugelände ist von der öffentlichen Straße aus möglich.

Baustellensituation Eine Betretung erfolgt lediglich durch Baubetriebe, die eventuell gleichzeitig laufende Arbeiten durchführen.

Bei Verschmutzung der Zufahrtsstraßen zur Baustelle sind diese noch am selben Tag zu reinigen.

Anschlüsse für Wasser, Energie und Abwasser sind vorhanden. Die getrennte Abrechnung erfolgt über eigene Messarmaturen des AN. Die anfallenden Kosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

Die Forderung der DIN 18920 "Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei Baumaßnahmen" sind einzuhalten.

Der Auftragnehmer hat sich vor Ausführung der Arbeiten über die Lage von Versorgungsleitungen, Kabeln usw. bei den zuständigen Versorgungsträgern zu informieren (Einholung Schachtscheine) und sich ggf. vor Ort einweisen zu lassen.

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1 Planunterlagen Dem Auftragnehmer werden 1 Satz Pläne in Papier oder Digital als PDF vomArchitekten des Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Kosten für darüber hinaus benötigte Vervielfältigungen und Ausdrucke trägt der Auftragnehmer.

2 Bautagebuch: Auf der Baustelle ist ein Bautagebuch zu führen, von dem der Bauleiter mindestens wöchendlich einen Durchschlag erhält. Im Bautagebuch sind außerdem der Baufortschritt sowie die Zahl der am Bau beschäftigten Arbeiter festzuhalten.

3 Der Firmenbauleiter und sein ständiger Vertreter (beide deutschkundig in Sprache und Schrift) sind dem AG vor der Ausführung der Leistungen schriftlich zu benennen.

4 Zu den turnusmäßigen Baubesprechungen hat der AN während der Ausführung seiner Arbeiten mindestens einen weisungsberechtigten Vertreter zu entsenden. Die Teilnahmepflicht an den Baubesprechnugen kann durch die örtliche Bauleitung nach Bedarf und Erfordernis ausgesetzt bzw. abgerufen werden.

5 Das Einrichten von Aufenthalts- oder Lagerräumen auf dem Gelände und dem Gebäude darf nur mit Zustimmung der Bauleitung des AG erfolgen. Diese Räume sind dann mit Hinweisschildern zu versehen, die den Firmennamen sowie den Namen und die Mobilfunknummer des zuständigen Firmenbauleiters enthalten. Im Zuge der Bauarbeiten kann es erforderlich werden, dass andere Lager- und Aufenthaltsräume zugewiesen werden. Die Aufwendungen hierfür werden nicht vergütet. Behinderungen für sonstige Bauleistungen dürfen dadurch nicht entstehen. Zu den verschlossenen Räumen sind der Bauleitung des AG beschriftete Schlüssel, Firmenname und die Mobilfunknummer des zuständigen Firmenbauleiters zu übergeben.

6 Wohnunterkünfte dürfen auf dem gesamten Baugelände grundsätzlich nicht errichtet werden.

7 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die aktuelle Baustellenverordnung einzuhalten und sich und seine Mitarbeiter in den auf der Baustelle bei der Bauleitung ausliegenden SIGE-Plan (Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan) einweisen zu lassen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, vor Arbeitsaufnahme auf der Baustelle für seine Leistungen entsprechende Gefährdungsanalysen an den Koordinator schriftlich (mindestens 2 Wochen vorher) bekanntzugeben.

8 Für den Schutz gegen Baulärm sind die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden Gesetze, Verordnungen und technischen Richtlinien maßgebend. Der Auftragnehmer hat die Baustelle so einzurichten und zu betreiben, dass entsprechend dem Stand der Technik nur geräuscharme Baumaschinen verwendet u. diese nach lärmschutztechnischen Gesichtspunkten eingesetzt werden. Er ist verpflichtet, ständig auf seine Arbeitnehmer und Nachunternehmer einzuwirken, dass nicht mehr Baulärm erzeugt wird, als nach Lage der Situation erforderlich ist. Alle Kosten für Lärmschutzmaßnahmen sind in die Einheitspreise einzurechnen. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den Auftraggeber von allen Ansprüchen Dritter freizuhalten, die sich aus der Nichteinhaltung der Lärmschutzvorschriften ergeben.

9 Vor Materialbestellung und/bzw. Anfertigung und Herstellung seiner Leistungen hat der AN vor Ort ein eigenverantwortliches Aufmaß zu nehmen und dieses in Bezug auf Abweichungen mit den Planvorgaben zu prüfen. Bei Abweichungen ist umgehend die Bauleitung des AG zu informieren. Fordert der AG, dass die Leistungen schon zu einem Zeitpunkt zur Montage bereitstehen müssen, der ein vorheriges Aufmass unmöglich macht, so sind unter Berücksichtigung der Bautoleranzen nach DIN die Fertigungsmaße mit dem AG zu vereinbaren.

10 Die Arbeitsbereiche sind ständig sauber zu halten. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den bei Ausführung seiner Leistungen anfallenden Bauschutt regelmäßig, mindestens wöchentlich oder nach Aufforderung der örtlichen Bauleitung einzusammeln und zu entsorgen. Kommt ein AN der Schuttbeseitigung trotz einmaliger Aufforderung der AG-Bauleitung nicht nach, so ist der AG berechtigt, auch ohne weitere Aufforderungen die entsprechenden Maßnahmen auf Kosten des AN durch Dritte durchführen zu lassen.

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1.1 Maßgebend für das Angebot, die Ausführung und die Abrechnung ist die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB), Teile B und C sowie die folgenden besonderen und zusätzlichen Bedingungen, insbesondere:

  • DIN 18299 Allgemeine Regelung für Bauarbeiten jeder Art
  • DIN 18380 Heizungs- und Brauchwassererwärmungsanlagen
  • DIN 18381 Gas-, Wasser- und Abwasserinstallationsarbeiten
  • DIN 18382 Elektrische Kabel- und Leitungsarbeiten in Gebäuden
  • DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
  • DIN 18300 Erdarbeiten
  • DIN 18379 Raumlufttechnische Anlagen
  • DIN 18421 Dämmarbeiten an technischen Anlagen

1.2 Der Auftragnehmer ist dafür verantwortlich, dass alle einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen, alle im Zusammenhang mit seinen Leistungen in Frage kommenden techn. Bauvorschriften, Regeln, Richtlinien und Hinweisen sowie die allgemeinen und örtlichen Bestimmungen der Aufsichtsbehörden, der Wasser- und Energieversorgungsunternehmen, der Post, der Feuerwehr, des TÜV, der Berufsgenossenschaften und der Unfallverhütung eingeholt werden.

1.3 Rohrhalterungen, Konsolen etc. sind mindestens mit einem zweifachen Korrosionsschutzanstrich nach den Vorschriften der DIN 18364 zu versehen. Wird feuerverzinkte Ausführung verlangt, bedeutet dies, dass die Verzinkung nach dem Schweißen der Stahlteile zu erfolgen hat.

1.4 Die vom Bieter eingesetzten Preise verstehen sich einschließlich Lieferung und Vorhaltung aller zur Erfüllung der Leistung erforderlichen Baustoffe, Montagegeräte, Hilfs- und Betriebsstoffe frei Baustelle, falls nicht etwas gegenteiliges gefordert wurde. Die Preise umfassen weiterhin die Lieferung, Montage sowie den betriebsfertigen Anschluss nebst zugehörigen Klein- und Verbrauchsmaterialien. Darüber hinaus sind die Kosten für Montageleitungen und -beaufsichtigung in den Einheitspreisen enthalten. Die Einheitspreise bleiben Festpreise bis zur vollständigen Erfüllung der Leistung.

1.5 Tarifliche Lohnnebenkosten wie z. B. Wegegelder, Auslösungen, Trennungsgelder usw. werden nicht gesondert vergütet, sondern sind im Einheitspreis enthalten.

1.6 Stundenlohnarbeiten dürfen nur auf ausdrückliche Weisung der Bauleitung ausgeführt werden. Stundenzettel sind der Bauleitung täglich zur Unterschrift vorzulegen. Meister-, Polier-, Vorarbeiter- und Ingenieurstunden werden nicht vergütet, da sie im Rahmen des Gesamtauftrages durchgeführt werden. Die für Stundenlohnarbeiten zur Verfügung zu stellenden Werkzeuge werden nicht besonders vergütet. Ihre Vorhaltung und ihr Einsatz und Verbrauch ist in den Stundenlohnsätzen enthalten.

1.7 Herstellen der Baustelleneinrichtung, Materiallager und Unterkunft sind nach VOB Teil C in den Einheitspreisen mit einzukalkulieren. Baustelleneinrichtungsteile oder Materiallagerungen sind auf Verlangen des Auftraggebers im Bedarfsfall kurzfristig und kostenlos umzusetzen, sofern andere am Bau Beteiligte bei der Durchführung Ihrer Arbeit behindert werden.

Der bei den Arbeiten des AN anfallende Schutt (Bauschutt, Verpackungsmaterial und sonstige Abfälle) ist vom AN zu beseitigen; die Baustelle ist arbeitstäglich besenrein zu hinterlassen, die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren.

Einzurechnen sind: die Kosten für das Herrichten der Arbeits-, Bau- und Lagerplätze, der Zufahrtswege und Baustrassen, Stellen, Vorhalten, Anschließen und Abfahren von Materialcontainern, einschließlich aller Kosten für die Bereitstellung des notwendigen Geländes (z.B. Pacht und Entschädigungen). Das Aufstellen, Vorhalten, Umsetzen und Abbauen erforderlicher Anlagen, Absprerrungen und Warnschilder einschl. des für Betrieb und Beleuchtung benötigten Stromes oder sonstiger Betriebsstoffe, sowie Umleitungen zur Sicherung der Baustelle,auch ausserhalb des Baustellenbereiches ist einzurechnen. Die Verkehrssicherungspflicht obliegt dem Autragnehmer. Gebühren für den Verbrauch von Strom und Wasser werden dem AN von der Schlussrechnung abgezogen.

Das kontinuierliche Arbeiten der gesamten Leistung kann nicht garantiert werden. Durch den Bauablauf bedingt, kann es zu zeitlichen Unterbrechungen in den Einzelgewerken kommen.

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Erforderliche Hebezeuge wie Arbeitsbühnen oder Hubkranwagen werden nicht separat vergütet - wenn in den Leistungspositionen keine weiteren Hinweise gegeben werden. Auch nach Einführung des Europäischen Binnenmarktes ist das Gerätesicherheitsgesetz (GSG) vom 23.10.1992, zuletzt geändert am 06.01.2004 für das Inverkehrbringen von technischen Arbeitsmitteln weiterhin zu beachten.

Ebenso die gegenwärtig bestehenden Rechtsvorschriften wie

  1. GSGV Elektrische Betriebsmittel (Prod SV)
  2. GSGV Maschinenlärminformation (Prod SV)
  3. GSGV Persönliche Schutzausrüstung (Prod SV)
  4. GSGV Maschinen (Prod SV)

Es sind Leistungen vorgesehen, die eine offene Flamme und / oder Feuer benötigen. Im Bedarfsfall ist das schriftliche Einverständnis (Schweißerlaubnisschein) einzuholen bzw. beim Brandschutzbeauftragten zu beantragen.

1.8 Der Auftragnehmer hat auf seine Kosten für die erforderliche Absperrung und Beleuchtung sowie die sonstigen Sicherungen der Baustelle zu sorgen. Für alle bis zur Abnahme der Leistungen eingetretenen Schäden an dem vom Auftragnehmer hergestellten Bauleistungen, Bauteilen, Anlagen usw. auch wenn sie durch Unbekannte entstanden sind, haftet der Auftragnehmer. Er hat alle zur Sicherung der Vertragsleistungen erforderlichen Maßnahmen unter eigener Verantwortung zu ergreifen. Er haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen erwachsenen mittelbaren und unmittelbaren Schäden und verpflichtet sich, den Auftraggeber und die Bauleitung von allen gegen diese in diesem Zusammenhang erhobenen Vorwürfe in vollem Umfang freizustellen. Den Auftraggeber trifft im Verhältnis zum Auftragnehmer keine eigene Sicherungspflicht.

1.9 Vom Auftraggeber werden Ausführungszeichnungen einmalig zur Verfügung gestellt. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen. Erforderliche Änderungen aus der Prüfung sind in Abstimmung mit dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten vorzunehmen. Die Anlagen sind in die Werkpläne des Architekten einzutragen und farbig anzulegen. Wenn erforderlich, sind diese Pläne durch Detailpläne zu ergänzen. In den Montagezeichnungen sind alle Anlagenteile aufzuführen. Hierzu gehören z. B. auch Leitungen der regel- und elektrotechnischen Einrichtungen, die Lage von Reglern, Stellgliedern, Fernthermometern, Motoren etc. Zu den Montagezeichnungen gehören Strang- und Schaltschemata. In die Schaltschemata sind alle wesentlichen Leistungsdaten einzutragen. Die Werks- und Montagezeichnungen sind vor Baubeginn zu erstellen und dreifach an den Bauherren / Planungsbüro zu übergeben. Bausführungen ohne freigegebene Werks- und Montageplanung erfolgen auf eigenes Risiko, Monetäre Aufwendungen für Änderungen o.ä. gehen zu Lasten des Auftragnehmers.

1.10. Die Materialbestellung kann nicht nach den Massenangaben im Leistungsverzeichnis erfolgen, sondern sie ist nach genauer Prüfung der Montagezeichnungen durchzuführen.

1.11 Der Auftragnehmer hat alle bauseits beigestellten und durch ihn einzubauenden Bau- und Werkstoffe rechtzeitig abzurufen, auf der Baustelle abzunehmen und bis zum Einbau sicher zu verwahren. Mangelhafte Teile sind zurückzuweisen, die Bauleitung ist hiervon zu unterrichten. Ist der Einbau von Teilen mit bauaufsichtlicher Zulassung erforderlich, so sind die entsprechenden Zulassungsbescheide der Bauleitung vor Einbau der Teile unaufgefordert zu übergeben. Sie werden später Bestandteil der Revisionsunterlagen.

1.12 Folgende Leistungen sind zu erbringen, auch wenn der Leistungsumfang über die Nebenleistungen nach VOB/C hinausgeht: ·Anfertigen von maßstäblichen Aufstellungsplänen mit allen Maßen. ·Die Pläne sind vor Montagebeginn der Bauleitung vorzulegen und mit dem Statiker abzustimmen. ·Übernahme, Überprüfung und Fortschreibung von bisher schon erfolgten Bauangaben, Montagekoordination, sowie den Angaben zum sonstigen Ausbau aufgrund eigener Montageplanung. ·Stellen aller erforderlichen Anträge sowie deren vollständige Bearbeitung bis zur Unterschriftsreife durch den Bauherrn. Veranlassen der erforderlichen Abnahmen und Prüfungen sowie die Teilnahme daran, Niederlegung eines diesbezüglichen Protokolls, das der Bauleitung unaufgefordert zuzustellen ist. Koordination der eigenen Arbeiten mit den anderen Gewerken und Lieferung aller Angaben für bauseits zu erbringende Leistungen. Regelmäßige Teilnahme an den Baubesprechungen.

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·Die für die vorgenannten Leistungen entstehenden Kosten sind in den Einheitspreisen enthalten.

1.13 Einbauteile, Objekte, Materialien usw sind auf Wunsch des Bauherrn vor Montagebeginn zu bemustern. Erst nach Prüfung und Freigabe wird mit der Installation begonnen.

1.14 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen der Bauleitung vor Beginn der Arbeiten für seine Leistungen einen verbindlichen Bauzeitenplan aufzustellen, der Vertragsbestandteil wird.

1.15 Abgerechnet wird nach Aufmaß und soweit es möglich ist, auch nach Zeichnungen. Aufmaße sind mit dem Vertreter der Bauleitung gemeinsam zu nehmen. Das Aufmaß ist nach räumlicher Anordnung zu erstellen und übersichtlich und nachprüfbar zusammenzustellen. Die Rechnung ist genau nach den Positionen des Leistungsverzeichnisses zu stellen. Rechnungen sind mit den dazugehörigen Massenberechnungen in prüffähiger Form dreifach einzureichen. Das gilt auch für Abschlagsrechnungen.

1.16 Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Abnahme der frei von Mängeln fertig gestellten Vertragsleistung durch den Auftraggeber und beträgt vier Jahre.

1.17 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber im Rahmen des Fortschritts seiner Arbeiten Zwischenabnahmen anzubieten. Zu überbauende und insofern nicht mehr einsehbare Leistungen sind vor der Überbauung dem Auftraggeber vorzustellen.

Vor der Schlussabnahme muss der Auftragnehmer die Bestandsunterlagen erstellt und der Bauleitung übergeben haben, und zwar dreifach in jeweils einem Ordner einschl. einer CD mit allen digitalisierten Schriftstücken und Zeichnungen. Ebenso müssen die erforderlichen Genehmigungen, Abnahmeschreiben und Freigabebescheinigungen sämtlicher Behörden, Versorgungsunternehmen, des TÜV, der Post usw. der Bauleitung vorliegen. Zusätzlich ist eine schriftliche Bedienungs- und Wartungsanleitung zu erstellen. Der Betreiber ist in die Bedienung der Anlage einzuweisen, hierfür ist ein Protokoll anzufertigen. Diese Unterlagen sind ebenfalls vor der Schlussabnahme der Bauleitung zu übergeben.

1.18 Der Auftraggeber veranlasst die lt. Bauordnung geforderte Aufstellung eines Bauschildes mit Angabe des Bauvorhabens und der Auftragnehmer.

1.19 Für angebotene Alternativen, bei denen der Bieter die Ausführung und / oder das Fabrikat / den Typ selbst ausgewählt hat, sind dem Angebot technische Unterlagen und Zulassungsbescheide der ausgewählten Bauteile beizufügen.

1.20 Vor Abgabe des Angebotes ist aufgrund der Kalkulationsbedingungen und der örtlichen Bedingungen durch den Bieter eine Besichtigung des Objektes, der Baustelle sowie der Zufahrtsmöglichkeiten erforderlich. Ebenso ist es in diesem Zusammenhang die Pflicht des Bieters, in die Pläne des Architekten Einsicht zu nehmen.

1.21 Das Blankett wurde maschinell vervielfältigt und ist vom Bieter auf Vollständigkeit zu überprüfen. Eventuell fehlende Seiten sind im ausschreibendem Büro nachzufordern. Für das Angebot ist das Leistungsverzeichnis (LV) des AG zu verwenden. Änderungen im Wortlaut des LV sind nicht erlaubt und ungültig. Die im LV geforderten Einträge (durch Punktfolge gekennzeichnet) sind durch den Bieter vorzunehmen. Ist der Bieter der Meinung, dass die Leistungsbeschreibung in Teilen fehlerhaft oder unklar ist oder dass wesentliche Angaben fehlen, so hat er in einem Begleitschreiben zu seinem Angebot die betreffenden Positionen zweifelsfrei zu ergänzen bzw. klar zu stellen.

1.22 Vor Beginn der auszuführenden Arbeiten sind dem vom Auftragegber beauftragen Planungsbüo sämtliche Gewerke als Montageplanung zur überpürfung zu übergeben. Die Ausführungszeichnungen des Ingenieurbüros sind nur Grundlage der Montageplanung des Auftragnehmers. Der Auftragnehmer ist gemäß VOB/B verpflichtet, die Werks- und Montageplanung zu erstellen. Nur nach dieser wird auf der Baustelle gearbeitet. Alle technischen Angaben und Maße sind vom Auftragnehmer auf Richtigkeit zu prüfen. Hierzu gehört es, diese Zeichnungen gemäß §3 Abs. (3)

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VOB/B auf etwaige Unstimmigkeiten zu überprüfen und dem Planungsbüro auf festgestellte oder vermutete Mängel schriftlich hinzuweisen. Eine Vergütung erfolgt hierfür nicht. Punkt 9, Abs. (2), § 2 der DIN 1961 wird ausdrücklich ausgeschlossen. Bausführungen ohne freigegebene Werks- und Montageplanung erfolgen auf eigenes Risiko, Monetäre Aufwendungen für Änderungen o.ä. gehen zu Lasten des AN.

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ERLÄUTERUNG ZUR ANGEBOTSABGABE

Das Angebot ist kostenlos zum angeführten Termin einzureichen. Ansprüche aus der Angebotsabgabe können nicht hergeleitet werden.

Das vorliegende Leistungsverzeichnis (im weiteren LV benannt) ist vom Bieter vollständig auszufüllen (Preise, Fabrikate, Typen, technische Parameter). Unvollständig ausgefüllte bzw. veränderte LV's sind ungültig. Sie werden gemäß VOB/A §16 Nr.1 Abs.1b von der Wertung ausgeschlossen. Der Bieter hat die Möglichkeit eigene Kurztext- LV abzugeben, in diesen müssen alle abgefragten Angaben eingetragen sein, diese LV's werden gewertet, wenn gleichzeitig eine Erklärung abgeben wird, dass der Bieter den Wortlaut des Ur-LV als allein verbindlich anerkennt. Bis zum Termin der Submission / Angebotsabgabe kann das Angebot berichtigt bzw. durch den Bieter zurückgezogen werden.

Sind Fabrikatsangaben abgefragt worden, sind diese anzugeben, ansonsten werden die bei der Planung vorgesehenen Fabrikate als verbindlich betrachtet. Bei Fabrikatsvorgaben ohne Möglichkeit einer Fabrikatswahl sind diese verbindlich anzubieten und auch zu liefern. Der Bieter kann weiterhin auf einem separatem Blatt zusätzliche Fabrikate anbieten.

Bei Feststellung von Unklarheiten vor oder während der Kalkulation ist mit dem Planungsbüro Rücksprache zu halten. Daraus resultierende, spätere Einsprüche von Seiten des Bieters können nicht geltend gemacht werden.

Der Bieter bestätigt durch die unten aufgeführte rechtsverbindliche Unterschrift/Stempel, dass er in der Lage ist, Lieferungen und Leistungen nach Umfang und Art, wie vorstehend beschrieben, auszuführen.

Der Bieter betätigt durch die unten aufgeführte rechtsverbindliche Unterschrift/Stempel, dass mit anderen an der Angebotsabgabe beteiligten Firmen keine Preisabsprachen getroffen wurden.

Der Bieter bestätigt mit seiner Unterschrift, dass die

  • Projektvorbemerkungen
  • Allgemeinen Technischen Vorbemerkungen
  • Technischer Erläuterungsbericht des Gewerkes / Installationsbereiches
  • Besondere Vertragsbedingungen
  • Erklärung über Fabrikatswahl

gelesen und anerkannt wurden und dass das Leistungsverzeichnis

  • auf Vollständigkeit geprüft wurde (insbesondere auch, dass keine Seiten fehlen)
  • die vorliegende Verdingungsunterlage vollständig gelesen wurde
  • nicht unverständlich und nicht mehrdeutig ist und das bei Rückfragen eine zufriedenstellende und ausreichende Erklärung erfolgt
  • ohne Einschränkung als maßgeblicher Vertragsbestandteil rechtsverbindlich anerkannt wird
  • hinsichtlich aller preisbeeinflussenden Umstände geprüft und gewertet wurde

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Für Rückfragen steht bis zur Angebotsabgabe das Planungsbüro:

TPN - Techn. Projektmanagement Nord GmbH Büro Schwerin Hagenower Straße 73 19061 Schwerin Tel.: 0385/477414-20 E-Mail: info@tpn-ingbuero.de

zur Verfügung. Die Anfragen sind schriftlich einzureichen, damit sie schriftlich und verbindlich beantwortet werden können.

VORBEMERKUNGEN ANERKANNT:

........................................................................ Ort; Datum

........................................................................ Stempel und Unterschrift des Bieters

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Technische Erläuterungen

Im Rahmen dieser Baumaßnahme wird die technische Installation nach den a.R.d.T. installiert. Die dazu erforderlichen Leistungen sind in der vorliegenden Leistungsbeschreibung zusammengestellt.

  1. Allgemeine Angaben

Die Grundlagen zur Planung im Bauvorhaben bilden die Aufgabenstellung des Bauherrn, die Planung des Architekten, Forderungen aus dem EnEV-Nachweis, die Vorgaben des Brandschutzkonzeptes,Versorgerangaben zur Erschließung für das Bauvorhaben, die Anforderungen aus der Landesbauordnung Mecklenburg-Vorpommern (LBauO M-V) sowie die anerkannten Regeln der Technik für die Planung und Ausführung Technischer Anlagen der Gebäudetechnik. Für die Planung liegen im Wesentlichen nachfolgende Bedingungen und Vorschriften, in der jeweils neuesten / aktuellen Fassung und DIN EN Normen incl. den derzeit gültigen nationalen Anhängen, zugrunde (nur ein Auszug):

  • DIN 18382 VOB Elektrische Kabel- und Leitungsanlagen in Gebäuden
  • DIN 4102 Baulicher Brandschutz
  • DIN 4109 Schallschutz im Hochbau
  • DIN V 4108-6 Wärmschutz und Energieeinsparung in Gebäuden
  • DIN VDE 0100 Errichtung von Starkstromanlagen mit Nennspannung bis 1000V
  • DIN VDE 0190 Hauptpotentialausgleich von elektrischen Anlagen
  • DIN EN 81-28 Fern-Notruf für Personen und Lastenaufzüge
  • DIN EN 81-50 Konstruktionsregeln, Berechnungen und Prüfungen von Aufzugskomponenten
  • DIN EN 81-71 Schutzmaßnahmen gegen mutwillige Zerstörung
  • DIN EN 13015 Instandhaltung von Aufzügen und Fahrtreppen - Regeln für Instandhaltungsanweisungen
  • MLAR Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie
  • MLüAR Muster-Lüftungsanlagen-Richtlinie
  • Technische Regel VDI
  • Verordnungen des Innenministeriums für das zum BV betreffenden Bundesland
  • Sicherheitstechnische Anforderungen
  • DVGW - Arbeitsblätter
  • Vorschriften des örtlichen Brandschutz- und Rettungsamtes
  • Vorschriften der örtlichen Ver- und Entsorgungsunternehmen
  • Verordnungen der Berufsgenossenschaft VBG

Ausführungsfristen: Die genauen Termine sind dem aktuellen Bauzeitenplan zu entnehmen.

  1. Technische Gebäudeausrüstung

KG 460 Förderanlagen

KG 461 Aufzugsanlagen

Im Gebäude wird ein Personenaufzug mit einer Nennlast = 630 kg und 6 Haltestellen montiert. Der Zugang des 2-seitigen Aufzugs erfolgt über Schlüsselschalter in jeder Etage. · Zugang Ebene A => OKFF - 1,315m · Zugang Ebene 0 => OKFF 0,00m · Zugang Ebene 1 => OKFF 2,780m · Zugang Ebene 2 => OKFF 5,580m · Zugang Ebene 3 => OKFF 8,380m · Zugang Ebene 4 => OKFF 11,180m Der Aufzug wird mit gebürsteten Edelstahl Kabinenwänden ausgestattet. Statische Brandfallsteuerung Der Aufzug fährt mittels eines Befehls der Brandmeldeanlage direkt in die vorher festgelegte Bestimmungshaltestelle (Brandfallhaltestelle) im Erdgeschoss und bleibt dort mit offenen Türen stehen. Technische Leistungsbeschreibung Aufhängung Um die Kräfte auf die Führungsschienen und somit auf das gesamte Gebäude so gering wie möglich zu halten, ist eine Rucksackaufhängung nicht zulässig.

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Antrieb Um einen hohen Wirkungsgrad zur Energieeinsparung mit langfristiger Stromkostenreduzierung zu erzielen, soll der Aufzug mit einem frequenzgeregelten, getriebelosen Treibscheibenantrieb als Synchronmotor ausgeführt werden. Eine möglichst geringe Drehzahl des Motors, ca. 100 Umdrehungen pro Minute bei Nenngeschwindigkeit, soll den Verschleiß der Antriebseinheit auf ein Minimum reduzieren. Der Motor soll schwingungsisoliert im Schacht befestigt werden. Antriebsregelung Die wegabhängige Spannungs- und Frequenzregelung soll eine optimale Etagenfahrt, eine große Haltegenauigkeit von +/- 5 mm sowie eine komfortable Fahrweise mit ruckfreiem Anfahren und Anhalten garantieren. Die Beschleunigung / Verzögerung soll vor Ort einstellbar sein. Führungsschienen Spezialprofile für den Aufzugsbau, der Befestigungsabstand darf max. 2.500mm betragen, die Befestigungsbügel aus Stahlblech mit galvanischem Rostschutz Tragrahmen Stahltragrahmen mit Bremsfangvorrichtung, Gleitführungen und automatischen Schienenölern. Gegengewicht und Tragmittel Führungsrahmen der Ausgleichsgewichte / des Gegengewichts aus Profilstahl mit Einlagegewichten und automatischen Schienenölern. Vorschriftsmäßige Verkleidung der Gegengewichtsbahn in der Schachtgrube. Spezial-Tragseile in der erforderlichen Anzahl, einseitig federnd und nachspannbar. Der Zustand der Seile muss jederzeit durch eine Sichtprüfung und einfaches messen (z.B. mit einer Messlehre) erkennbar sein. Aufwendige technische Verfahren wie z.B. Ultraschall- oder Röntgenuntersuchungen sind nicht notwendig

Sollten abweichend nicht Stahltragseile sondern z.B. Riemen / Gurte als Tragmittel verwendet werden, sind diese zu überwachen. Die dafür notwendigen Prüfmittel sind vom AN im Leistungsumfang enthalten. Weiterhin ist das Wechselintervall entsprechend Baumusterprüfung sowie die Gesamtkosten für den einmaligen Austausch und die verbindlich anzugeben. Zusatzkosten für Wartungsmodule für die Wartung durch eine andere Fachfirma sind anzugeben. Kabinentüren Türantrieb als geregelter Riemenantrieb ausgeführt. Die Regelung des Türantriebes muss schnelle, präzise und leise Türbewegungen garantieren, wobei die Geschwindigkeiten für Auf und Zu unabhängig voneinander einstellbar sein muss. Schachttüren Die Türblätter müssen an Rollengehängen mit dauergeschmierten Kugellagern geräuscharm und leicht laufen. Steuerung Mikroprozessorsteuerung mit Schnittstelle zum Auslesen von Statistiken, Diagnosen, Fehleraufzeichnung. Die Aufzugssteuerung soll folgende Bauelemente und Grundprinzipien enthalten: Modularer Aufbau der Hardware mit Schnittstellen zum Aufzug, zur Antriebsregelung und zur Türsteuerung Anzeige (min. 2 stellig) für Kabinenstandanzeige, Fehlercodeanzeige usw. Serielle Schnittstelle zur Datenübertragung Neben den eingebauten Servicehilfen muss das Steuerungssystem einen Fehlerspeicher haben und die Möglichkeit bieten, die gesammelten Daten über Störungen und fehlerhaften Betrieb zur Verfügung zu stellen die das System selbst ohne erkennbare Störung des Aufzugbetriebs korrigiert. Die Daten müssen Art und Zeitpunkt der eingetretenen Störung enthalten. Einstellungen der Grundparameter sind über Tasten in der Revisionseinheit oder direkt an der Steuerung bzw. Regelung möglich. Falls keine direkten Eingaben möglich sind, ist mit jeder Anlage ein Eingabegerät zu liefern. In der Revisionseinheit ist vom AN eine batteriegepufferte Beleuchtung einzubauen, um gefahrlos Arbeiten durchführen zu können. Diese

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Beleuchtung wird unabhängig von der bauseitigen Flurbeleuchtung aktiviert. Weitere Funktionen der Aufzugsanlage: Türzonenanzeige im Wartungspaneel Elektronischer Fahrtenzähler Auswertung der Lastmesseinrichtung für optimalen Fahrkomfort Nothupe auf dem Kabinendach Vorbereitet für ein Notrufsystem mit Aufschaltung zum Service Center des AN. Zur Aktivierung und Lieferung der Hard- und Software wird ein separater Notrufvertrag geschlossen Elektrische und mechanische Kabinentürverriegelung zur Verhinderung von manuellem Öffnen der Kabinentür zwischen zwei Etagen Kabinenlichtabschaltung bei Nichtbenutzung der Aufzugsanlage nach Ablauf einer einstellbaren, bauseits zu definierenden Zeit

Digitale Anschlussmöglichkeit Um die Zukunftsfähigkeit des Gebäudes zu gewährleisten, muss standardmäßig die Möglichkeit bestehen die Aufzugsanlage über eine offene, cloudbasierte Programmierschnittstelle an intelligente IoT- ("Internet of things") Gebäudesysteme anzuschließen. Digitale Dienste und eine prädiktive Wartung müssen möglich sein, ohne dass technische Umbauten oder Erweiterungen der Steuerung notwendig sind. Die Integration von digitalen Lösungen an den Aufzug soll möglich sein, z.B. Digitaler Aufzugswärter inkl. digitale Verwaltungstools (online oder mobil) Besucher- und Zutrittsmanagement für Wohngebäude als auch Bürogebäude Informationsmanagementsystem ("digitales schwarzes Brett") für den Aufzug Liefer- und Service-Roboter Abgreifen von Service-Informationen der Aufzugsanlage Möglichkeit den Aufzug über eine programmierte Schnittstelle zu rufen. Einbindung automatischer Status-Information in Gebäudeleitsysteme Navigationsanwendung für sehbehinderte Personen Aufzugsanlagen Technische Spezifikation Basisdaten Aufzugstyp Personenaufzug Position Antrieb Schachtkopf Tragkraft 630 kg / 8 Personen Geschwindigkeit 1 m/s Förderhöhe 12,495m Haltestellen 6- Durchlader Zugänge Seite A 5 Zugänge Seite C 1 Steuerungssystem Abwärts-Sammelsteuerung Einzelanlage Anzuwendende Normen EN 81-20 2020 Schacht Schachtmaße (BxT) 1600 mm x 1930 mm Tiefe Schachtgrube 1200 mm ab OkFF Höhe Schachtkopf 3500 mm ab OkFF Schachtausführung Beton (Wandmaterial) Antriebsdaten Antrieb getriebeloser Synchronmotor Typ Schachtlicht LED Netzanschluss 3 x 400 V / 50 Hz Befestigung Führungsschienen Befestigung der Führungsschienen entsprechend Schachtausführung mit zugelassenen Befestigungsmaterialien Tragmittel Stahldrahtseile mit Zubehör, Auslegung entsprechend technischer Kalkulation und EN 81 Kabine und Türen Kabinenmaße 1100 mm Breite x 1400 mm Tiefe x 2200 mm Höhe Türöffnung 900 mm Breite x 2100 mm Höhe

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Wartungstableau Anordnung, von unten gezählt, in Haltestelle 6 Montage im Türrahmen integriert Ausführung in Edelstahl gebürstet Türtyp Automatische Schiebetür, ausgelegt für bis zu 200.000 Türzyklen / Jahr, Laufrollen als kunststoff-ummantelte, kugelgelagerte Profil-Laufrolle, Durchmesser min. 43mm 2-teilig rechts öffnende Schiebetür Kabinentüren Kabinentür Ausführung in Edelstahl gebürstet, Kabinentürschwelle Stahlprofil mit Aluminiumabdeckung Schachttüren Türrahmen Rahmentür Schachttür Ausführung in gebürstetem Edelstahl nach Musterkarte des AN Ausführung Kabinenwände Paneelausrichtung Vertikale Anordnung der Wandpaneele / Wandschotten Kabinenwände Ausführung in Edelstahlgebürstet (A-Seite) Ausführung in Edelstahl gebürstet Kabinendecke Abgehängte Decke mit LED-Spots , Oberfläche in Edelstahl gebürstet Bodenbelag glatter Gummi-Boden nach Musterkarte Spiegel Rahmenloser Spiegel in Teilbreite & Teilhöhe Teilbreiter Spiegel an der linken Seitenwand Handlauf mit Enden zur Kabinenwand hin abgerundet Ausführung in Edelstahl gebürstet, nach Musterkarte des AN Handlauf an der linken Seitenwand Sockelleiste Ausführung in Edelstahl gebürstet, nach Musterkarte des AN zulässiges Gewicht 630 kg

Kabinentableau Typ und Ausführung Teilhohes Design-Kabinentableau mit LCD-Display aufgesetzt montiert Ausführung in Edelstahl gebürstet, nach Musterkarte des AN Quadratische Edelstahl-Kurzhubtaster mit optischer Kommandoregistrierung weiße Tasterbeleuchtung Taster mit taktiler Beschriftung Taster flächenbündig montiert Taster mit grünem Ring zur Kennzeichnung der Haupthaltestelle Weitere Funktionen Indirekte Durchladung, keine Etage mit zwei Zugängen Tür-Zu_Taster zum vorzeitigem Schließen der Kabinentür Tür-Auf-Taster zum manuellen Öffnen der Kabinentür Akustische Quttierung der Rufannahme in den Haltestellem und in der Kabine SchlüsselSchalter als Profil-Halbzylinder, inkl. 3 Schlüssel je Schließung Haltestellentableaus Außenrufe aufgesetzt montiertes-Ruftableaus gemäß Musterkarte AN Montage der Haltestellentableaus am Türrahmen Deckplatte aus gebürstetem Edelstahl. Runde Kutzhubtaster. Ausführung in Edelstahl gebürstet, nach Musterkarte des AN Quittierung der Rufannahme durch weiße Beleuchtung am Taster IP20 Funktionalität Akustische Quittierung der Rufannahme in den Haltestellen und in der Kabine

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Fahrtrichtungsanzeige Ausführung und Material Kabinenstandanzeigen in allen Haltestellen Stand- und Weiterfahrtsanzeige, Ausführung und Design passend zum Kabinentableau und den Außenrufen Stand- und Weiterfahrtsanzeige, Ausführung und Design passend zum Kabinentableau und den Außenrufen Deckplatte in Polycarbonat Haltestellensignalisation im Türrahmen integriert, es werden keine bauseitigen Aussparungen benötigt Zugänglichkeit & Sicherheit Sicherheitseinrichtung der Kabinentür Berührungslose Überwachung des Türbereichs durch einen Lichtvorhang Nothupe Beim Betätigen des Alarmknopfes in der Kabine ertönt eine Alarmglocke im Aufzugsschacht Sprachansage Ansage von fest definierten Texten für Etagenbezeichnungen, Fahrtrichtung und Türbewegungen in der Kabine Etagenanzeiger in der Kabine Etagenanzeige in der Kabine, segmentiertes LCD-Display Zweite Parkhaltestelle Die standardmäßige Parkposition des Aufzugs bei Nichtbenutzung kann frei definiert werden Gefährdungsprävention Brandschutzklasse Ausführung der Schachttüren in Feuerwiderstandsklasse E120 entsprechend EN81-58 Bündigstellen der Kabine zum Stockwerksniveau mit geöffneten Türen bei Änderung des Beladezustandes Ökoeffizienz Kabinenbeleuchtung Kabinenlichtabschaltung bei Nichtbenutzung der Aufzugsanlage nach Ablauf einer einstellbaren, bauseits definierten Zeit Energiesparmodus Standby Betrieb für Aufzugssteuerung und -regelung sowie Signalisation zur Reduzierung des Energiebedarfs Prüfung vor Inbetriebnahme Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (2015) schreibt für Aufzüge eine "Prüfung vor Inbetriebnahme" durch eine zugelassene Überwachungsstelle vor. Der Aufzug darf erst nach abgeschlossener Prüfung vor Inbetriebnahme in Betrieb gehen. Die Prüfung wird durch den Arbeitgeber/Verwender (Betreiber) bei der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) beauftragt. Schachtentrauchungsanlage Gemäß der Energieeinsparverordnung EnEV bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht die Forderung, dass alle Gebäudeumfassungsflächen so auszuführen sind, dass sie entsprechend dem Stand der Technik dauerhaft luftundurchlässig sind. Gefordert wird ein nach EN 12101-2 und EN 54-20 zertifiziertes System zur kontrollierten Be- und Entlüftung von Aufzugschächten. Das System ist Teil der Aufzugsanlage und wird durch ein Aufzugfachunternehmen vollständig innerhalb des Fahrschachtes installiert, in Betrieb genommen und gewartet. Die Rauchdetektion wird mittels potentialfreien Kontaktes zur Auswertung bereitgestellt und kann in die Aufzugssteuerung eingebunden werden. Betriebsanleitungen, Schaltpläne, Wartungs- und Prüfhinweise sind in die technische Dokumentation der Aufzugsanlage einzupflegen. Wartung Aufzug Funktionswartung je Jahr innerhalb der Gewährleistungszeit Präventive Wartung gemäß EN 13015, 4 Wartungsintervalle im Jahr, Verfügbarkeit von Standardersatzteilen innerhalb von 24 Stunden / 365 Tage Erreichbarkeit Notrufsystem Notrufsystem entsprechend EN 81-28 und Übernahme der wesentlichen Betreiberpflichten gemäß BetrSichV Anhang I Abschnitt 4.1. Notrufservice mit Instandhaltung der Hardware, einschließlich Austausch der

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Notstrom-Akkus. Das Notrufgerät wird dem AG vom AN für die Dauer des Vertrages leihweise überlassen Lieferung eines Schlüsselbehälters zum bauseitigen Einbau im Zugangsbereich des Gebäudes Erstellung eines Notfallplan zur bauseitigen Verwendung / Ergänzung KG 469 Schnittstellen Im Bereich der Förderanlagen sind folgende Schnittstellen zur weiteren TGA und zum Hochbau vorgesehen. · Durchbrüche, Aussparungen: ~> Durchbrüche durch das Gewerk Hochbau nach Vorgaben TGA · Verkofferungen F0/F30/F60/F90: ~> Verkleidungen und Verkofferungen von Leitungen ELT durch das Gewerk Hochbau · Brandschottungen F0/F30/F60/F90: ~> Brandschottungen von Leitungen ELT durch das Gewerk TGA · Gebäudeleittechnik: ~> keine · Brandfallsteuermatrix: ~>Statische Brandfallsteuerung durch BMA

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Erläuterungen zur Beauftragung

  1. Einbehalte: Vertragserfüllung 0%; Mängelansprüche 0%; bis zur Übergabe Schlussdokumentation 5.000,00€
  2. Abzüge: Bauwesenversicherung 0,3% der Bruttoschlussrechnungssumme; Baustrom, Bauwasser, sonst. Gemeinschaftskosten 0,5% der Bruttoschlussrechnungssumme
  3. Protokolle der Bauberatungen und Aktualisierungen des Bauablaufplans unter Berücksichtigung einer Widerspruchsfrist werden Bestandteil der Beauftragung
  4. Rechnungen in digitaler Form an rechnung@wgs-schwerin.de; cc an a.wirkus@wgs-schwerin.de
  5. Skonto, eventueller Nachlass gem. Angebot
  6. Der Auftraggeber stellt für die Bauzeit einen Sanitärcontainer zur freiwilligen Nutzung bereit. Die Nutzer verpflichten sich zu pfleglicher Behandlung, ordnungsgemäßem Verschluss und sofortiger Meldung von Schäden. Kommt es zu Beschädigungen oder Diebstählen, die keinem Verursacher zugeordnet werden können, tragen alle nutzenden Firmen die Kosten anteilig. Firmen, die diese Regelung nicht akzeptieren, stellen eigene Sanitäranlagen auf eigene Kosten bereit.
  7. Fertigstellung Januar / Februar 2027 Ende der Erläuterungen

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)
AUSSCHREIBUNG
1 Förderanlage
1
Hinweis 1 Vorbemerkungen und Vereinbarungen 1 Vorbemerkungen und Vereinbarungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur dieses Leistungsverzeichnis mit
1 Vorbemerkungen und Vereinbarungen Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nur dieses Leistungsverzeichnis mit

EPsre wisierdn azuusr dBreüwckelrictuhn dga zruaruüf chkinzuggeewbieesne ins,t .d Äansdse nruurn gdeiens eusn dL eniiscthutn vgosrvgeerszeehicehnneis mit Eintragungen im Leistungsverzeichnis haben keine Gültigkeit. Nebenangebote sind nur in Verbindung mit einem Hauptangebot zulässig, die Gleichwertigkeit ist durch den Auftragnehmer (AN) nachzuweisen. Eigene Lieferbedingungen des AN, die dem Leistungsverzeichnis widersprechen, werden nicht anerkannt. Es wird großen Wert auf eine optimale Harmonisierung der einzelnen Anlagenteile gelegt. Es ist deshalb anzustreben, dass nur ein Fabrikat bzw. Hersteller für alle Aufzugskomponenten wie Antrieb, Steuerung, Regelung, Anzeige- und Bedienelemente usw. eingesetzt wird.

1.1 Arbeitssicherheit Der AN ist für die Einhaltung aller UVV verantwortlich. Das Personal des AN hat beim Betreten der Baustelle und während der Arbeiten ständig die erforderlichen oder geforderten, persönliche Schutzausrüstung wie Helm oder Sicherheitsschuhe usw. zu tragen. Zuwiderhandlungen werden mit Baustellenverbot geahndet.

1.2 Qualitäts- und Umweltmanagement Der AN sollte Qualitäts- und Umweltmanagementsysteme eingeführt haben und entsprechend ISO 9001-2008, ISO 14001-2004 sowie EN13015 zertifiziert sein. Die entsprechenden Nachweise sind dem Angebot beizufügen.

Umweltmanagementsystem ISO 14001 vorhanden? Bereich: Fertigung, Vertrieb, Montage, Wartung / Reparatur Ja / Nein '.........'

Qualitätsmanagementsystem ISO 9001 vorhanden? Bereich: Fertigung, Vertrieb, Montage, Wartung / Reparatur Ja / Nein '.........'

Qualitätsmanagementsystem EN 13015 vorhanden? Bereich: Instandhaltung, Wartung / Reparatur Ja / Nein '.........'

  1. Vorschriften und Angebotsgrundlagen

2.1 Voraussetzungen Aufzugsrichtlinie 2014/33/EU Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Personen- und Lastenaufzügen gemäß Normenreihe EN81 Die jeweils gültige Landesbauordnung Die Unfallverhütungsvorschriften der gewerblichen Berufsgenossenschaften Sind keine technischen Forderungen im Leistungsverzeichnis vorgegeben, ist dem AN die konstruktive Ausbildung überlassen Die Anlagen werden in trockenen Räumen betrieben (Raumarten entsprechend VDE 0100) Die Leistung des AN umfasst sämtliche Arbeiten, die zur Erstellung der betriebsfähigen Anlage erforderlich sind

2.2 Schallschutz

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)

Die Parteien vereinbaren, dass für die beauftragten Anlagen Schallschutzanforderungen gemäß DIN8989 gelten. Bauseits werden für die Erreichung des vereinbarten Schallschutzes die entsprechend erforderlichen, flächenbezogenen Massen (Wanddicke) bereit gestellt. Es wird besonderer Wert auf die Verwendung hochwertiger, lärmmindernder Bauteile und Komponenten gelegt. Auflager auf den Schachtwänden und in Nischen, die Körperschall übertragen könnten, werden nicht ausgeführt. Die Einhaltung des in diesem Vertrag zugesagten Schallschutzes durch den AN erfolgt gemäß der Werte für den maximal zulässigen durch den Aufzug eingeleiteten Beschleunigungspegel. Im Streitfall erbringt der AN durch deren Einhaltung den Nachweis dafür, dass er seine vertragliche Pflichten in Bezug auf Schallschutz vollumfänglich erfüllt hat.

2.3 Abnahme Die Abnahme der Leistung findet auf schriftlichen Antrag des AN statt. Voraussetzung für den Antrag ist die erfolgte Abnahme der Anlage durch eine notifizierte Stelle (z.B. TÜV oder DEKRA) sowie die vollständige Beseitigung der durch den AN zu vertretenden, zertifizierungsrelevanten Mängel. Mit der Abnahme geht die Gefahr des zufälligen Untergangs den Vertragsgegenstand betreffend auf den AG über. Bis dahin trägt der AN diese Gefahren.

3 Leistungen des AN

3.1 Planungsdaten Anfertigung von Anlagenzeichnungen, Format min. DIN A3 Vorab-Angaben, aus denen alle bauseits zu erstellenden Leistungen sowie die Positionen der Ankerschienen und anderer Schachteinbauteile hervorgehen. Notwendige Angaben je Aufzug zur Erstellung der Elektroplanung

3.2 Lieferung & Montage Betriebsfertige Montage durch geschultes Fachpersonal Auspacken und transportieren sämtlicher Teile auf der Baustelle bis zur Verwendungsstelle Die Aufzugmontage ist gerüstlos durchzuführen. Auf Wunsch des AG hat der AN Unterlagen zum Montageablauf bereitzustellen Falls keine gerüstlose Montage durchgeführt werden kann, so ist der Abschnitt "7 Montagegerüst" auszufüllen Lieferung der erforderlichen Ankerschienen für die Schienen und Türbefestigungen sowie der Lastösen für die Schachtdecke Lieferung und Montage sämtlicher, gesetzlich notwendiger Hinweisschilder (z.B. Aufzug im Brandfall nicht benutzen) Sämtliche Stahlteile, außer den funktionsbedingt blanken Flächen, sind mit Korrosionsschutz zu versehen Der Antrieb ist mit einem Fertiganstrich auszuführen Sicheren Zugang für notwendige Anstricharbeiten gewährleisten, falls keine Lieferung von endbehandelten Oberflächen vorgesehen sind Zeitnahe Abfuhr und fachgerechte Entsorgung sämtlicher angefallenen Abfälle und Verpackungsmaterialien Übernahme von ausführungsbedingten Nebenkosten (Fahrt und Wegezeiten, Fahrgelder, Auslösungen, Übernachtungen sowie Transport und Vorhalten von Werkzeugen und Messgeräten)

3.3 Abnahme & Inbetriebnahme Beantragung und Durchführung der Abnahme der Aufzugsanlage durch eine notifizierte Stelle (ZÜS), Eigenabnahmen durch den Hersteller sind nicht zulässig Kostenlose Bereitstellung aller für die Abnahme notwendigen Betriebsmittel und Ressourcen (Dokumente, Prüfgewichte, Personal, )

3.4 Fahrkomfort

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)

Durch den AN wird die Messung und Auswertung folgender Daten durchgeführt: das Beschleunigungs- und Verzögerungsverhalten in allen 3 Achsen den Geschwindigkeitsverlauf mit Schleichfahrt Weg-/Zeitkurve Stoß- und Rüttelbewegungen am Fahrkorb und an den Führungsschienen sämtliche Türbewegungen die Qualität der Laufruhe nach ISO/DIS 18738 Geräuschentwicklung bezogen auf die Fahrt mit Geräuschsensor (Mikrofon) Die erfassten Daten und deren Auswertung ist Bestandteil der Aufzugsdokumentation und bei Übergabe an den AG zu übergeben

4 Bauseitige Leistungen

4.1 Rohbau und Ausbau: Statischer Nachweis der tragenden Gebäudeteile Herstellen des Fahrschachtes nach der Anlagenzeichnung des AN Meterriss in jeder Etage neben jedem Fahrschachtzugang Einsetzen der Ankerschienen und Lastösen gemäß der Dokumentation des AN Schachtentrauchung (Rauchabzug) sowie Be- und Entlüftung entsprechend Landesbauordnung und EN81 Verputzarbeiten, Schließen aller Fugen und Schlitze an den Schachttüren Bodenanschlüsse an allen Schachtzugängen fertigstellen Betriebsbereite, ausreichende Beleuchtung vor den Schachtzugängen Sicherer, ebenerdiger und ungehinderter Zugang zum Schacht Freiraum vor den Schachtzugängen

4.2 Elektro-Arbeiten: Hauptzuleitung und Potenzialausgleich, sowie Verbindungsleitungen außerhalb des Fahrschachtes, werden bauseits verlegt, eine Detailplanung ist durch den AN rechtzeitig einzureichen Baustromanschluss bzw. endgültiger Stromanschluss 3 * 400 VAC/N/PE 50 Hz sowie 1 * 220 VAC/N/PE 50 HZ gemäß UVV mit allstromsensitiver Fehlerstrom Schutzeinrichtung (RCD Typ B) Sämtliche Verbindungsleitungen außerhalb des Aufzugsschachtes, z.B. Notstromversorgung, Notrufsystem, Gegensprechanlage, Brandschutzleitungen

4.3 Anstricharbeiten Staubbindender Anstrich in der Schachtgrube Endbehandlung der von außen sichtbaren Teile der Türen und Rahmen bzw. Portale, wenn keine Lieferung durch den AN vorgesehen ist. Zusatzzeiten durch Montage des AN zum Verfahren der Aufzugsanlage bzw. zum Öffnen der Schachttüren für Anstricharbeiten sind im Auftrag des AN enthalten

4.4 Notruf Abschluss eines Notrufvertrages und Sicherstellung eines funktionstüchtigen Fernnotrufes gemäß Aufzugsrichtlinie spätestens zum Zeitpunkt der ZÜS-Abnahme

4.5 Sonstiges Bereitstellung eines Aufenthaltsraumes und Mitbenutzung der Wasch- und Toilettenräume für das Montagepersonal gemäß Arbeitsstättenverordnung Bereitstellung eines fest zugeordneten, trockenen, verschließbaren und beleuchteten Lagerraumes während der gesamten Montage Bereitstellung einer geeigneten Ablademöglichkeit bei Anlieferung der Aufzugsanlage Falls erforderlich, Gebühren für Ausnahmegenehmigungen, Straßensperrungen, Absperrungen

  1. Technische Leistungsbeschreibung

5.1 Aufhängung

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)

Um die Kräfte auf die Führungsschienen und somit auf das gesamte Gebäude so gering wie möglich zu halten, ist eine Rucksackaufhängung nicht zulässig.

5.2 Antrieb Um einen hohen Wirkungsgrad zur Energieeinsparung mit langfristiger Stromkostenreduzierung zu erzielen, soll der Aufzug mit einem frequenzgeregelten, getriebelosen Treibscheibenantrieb als Synchronmotor ausgeführt werden. Eine möglichst geringe Drehzahl des Motors, ca. 100 Umdrehungen pro Minute bei Nenngeschwindigkeit, soll den Verschleiß der Antriebseinheit auf ein Minimum reduzieren. Der Motor soll schwingungsisoliert im Schacht befestigt werden.

5.3 Antriebsregelung Die wegabhängige Spannungs- und Frequenzregelung soll eine optimale Etagenfahrt, eine große Haltegenauigkeit von +/- 5 mm sowie eine komfortable Fahrweise mit ruckfreiem Anfahren und Anhalten garantieren. Die Beschleunigung / Verzögerung soll vor Ort einstellbar sein.

5.4 Führungsschienen Spezialprofile für den Aufzugsbau, der Befestigungsabstand darf max. 2.500mm betragen, die Befestigungsbügel aus Stahlblech mit galvanischem Rostschutz

5.5 Tragrahmen Stahltragrahmen mit Bremsfangvorrichtung, Gleitführungen und automatischen Schienenölern.

5.6 Gegengewicht und Tragmittel Führungsrahmen der Ausgleichsgewichte / des Gegengewichts aus Profilstahl mit Einlagegewichten und automatischen Schienenölern. Vorschriftsmäßige Verkleidung der Gegengewichtsbahn in der Schachtgrube. Spezial-Tragseile in der erforderlichen Anzahl, einseitig federnd und nachspannbar. Der Zustand der Seile muss jederzeit durch eine Sichtprüfung und einfaches messen (z.B. mit einer Messlehre) erkennbar sein. Aufwendige technische Verfahren wie z.B. Ultraschall- oder Röntgenuntersuchungen sind nicht notwendig. Sollten abweichend vom Leistungsverzeichnis nicht Stahltragseile sondern z.B. Riemen / Gurte als Tragmittel verwendet werden, sind diese zu überwachen. Die dafür notwendigen Prüfmittel sind vom AN im Leistungsumfang enthalten. Weiterhin ist das Wechselintervall entsprechend Baumusterprüfung sowie die Gesamtkosten für den einmaligen Austausch und die verbindlich anzugeben. Zusatzkosten für Wartungsmodule für die Wartung durch eine andere Fachfirma sind anzugeben. Riemenwechsel nach '.........' Fahrten nach '.........' Jahren Gesamtkosten Tragmittel erneuern inkl. Lohn, Material und Entsorgung: '.........' EUR

5.7 Kabinentüren Türantrieb als geregelter Riemenantrieb ausgeführt. Die Regelung des Türantriebes muss schnelle, präzise und leise Türbewegungen garantieren, wobei die Geschwindigkeiten für Auf und Zu unabhängig voneinander einstellbar sein muss.

5.8 Schachttüren Die Türblätter müssen an Rollengehängen mit dauergeschmierten Kugellagern geräuscharm und leicht laufen. Der AN hat zu gewährleisten, dass die notwendigen Rohbauaussparungen für die Schachttüren in allen Etagen gleich groß sind.

5.9 Steuerung Mikroprozessorsteuerung mit Schnittstelle zum Auslesen von Statistiken, Diagnosen,

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)

Fehleraufzeichnung. Die Aufzugssteuerung soll folgende Bauelemente und Grundprinzipien enthalten: Modularer Aufbau der Hardware mit Schnittstellen zum Aufzug, zur Antriebsregelung und zur Türsteuerung Anzeige (min. 2 stellig) für Kabinenstandanzeige, Fehlercodeanzeige usw. Serielle Schnittstelle zur Datenübertragung Neben den eingebauten Servicehilfen muss das Steuerungssystem einen Fehlerspeicher haben und die Möglichkeit bieten, die gesammelten Daten über Störungen und fehlerhaften Betrieb zur Verfügung zu stellen die das System selbst ohne erkennbare Störung des Aufzugbetriebs korrigiert. Die Daten müssen Art und Zeitpunkt der eingetretenen Störung enthalten. Einstellungen der Grundparameter sind über Tasten in der Revisionseinheit oder direkt an der Steuerung bzw. Regelung möglich. Falls keine direkten Eingaben möglich sind, ist mit jeder Anlage ein Eingabegerät zu liefern. In der Revisionseinheit ist vom AN eine batteriegepufferte Beleuchtung einzubauen, um gefahrlos Arbeiten durchführen zu können. Diese Beleuchtung wird unabhängig von der bauseitigen Flurbeleuchtung aktiviert.

5.10 Weitere Funktionen der Aufzugsanlage: Türzonenanzeige im Wartungspaneel Elektronischer Fahrtenzähler Auswertung der Lastmesseinrichtung für optimalen Fahrkomfort Nothupe auf dem Kabinendach Vorbereitet für ein Notrufsystem mit Aufschaltung zum Service Center des AN. Zur Aktivierung und Lieferung der Hard- und Software wird ein separater Notrufvertrag geschlossen Elektrische und mechanische Kabinentürverriegelung zur Verhinderung von manuellem Öffnen der Kabinentür zwischen zwei Etagen Kabinenlichtabschaltung bei Nichtbenutzung der Aufzugsanlage nach Ablauf einer einstellbaren, bauseits zu definierenden Zeit

5.11 Digitale Anschlussmöglichkeit Um die Zukunftsfähigkeit des Gebäudes zu gewährleisten, muss standardmäßig die Möglichkeit bestehen die Aufzugsanlage über eine offene, cloudbasierte Programmierschnittstelle an intelligente IoT- ("Internet of things") Gebäudesysteme anzuschließen. Digitale Dienste und eine prädiktive Wartung müssen möglich sein, ohne dass technische Umbauten oder Erweiterungen der Steuerung notwendig sind. Die Integration von digitalen Lösungen an den Aufzug soll möglich sein, z.B. Digitaler Aufzugswärter inkl. digitale Verwaltungstools (online oder mobil) Besucher- und Zutrittsmanagement für Wohngebäude als auch Bürogebäude Informationsmanagementsystem ("digitales schwarzes Brett") für den Aufzug Liefer- und Service-Roboter Abgreifen von Service-Informationen der Aufzugsanlage Möglichkeit den Aufzug über eine programmierte Schnittstelle zu rufen. Einbindung automatischer Status-Information in Gebäudeleitsysteme Navigationsanwendung für sehbehinderte Personen

Fabrikat der Planung: Kone

Hersteller: '.........'

Typ: '.........'

1..1. 1,000 Stk ________ ____________ Seil-Aufzug maschinenraumloser Seilaufzug
maschinenraumloser Seilaufzug

1 Stück maschinenraumloser Personenaufzug, betriebsfertig

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)

Technische Hauptdaten

Tragfähigkeit: 630 kg / 8 Personen Geschwindigkeit: 1,0 m/s Haltestellen: 6 (Durchlader) Förderhöhe: ca. 12,50 m Kabine: 1100 × 1400 × 2200 mm Türbreite: 900 mm

Antrieb:

Getriebeloser Synchronantrieb Frequenzgeregelt Energieeffizient / regenerativ Schwingungsisolierte Lagerung

Steuerung:

Mikroprozessorsteuerung Fehlerspeicher / Diagnose Schnittstelle (IoT / API-fähig)

Kabine:

Edelstahl gebürstet LED-Beleuchtung Gummiboden Spiegel + Handlauf

Türen:

Automatische Schiebetüren Lichtvorhang (Sicherheit) Edelstahl-Ausführung

Sicherheitsausstattung:

Notruf vorbereitet (EN 81-28) Notlicht Notstopp Türverriegelung

Komfort / Digitalisierung:

Fahrkomfort-Analyse (ISO 18738) Energiesparmodus Cloud-Anbindung / IoT Status- und Servicezugriff

Fabrikat/Typ : '.........'

liefern und betriebsfertig montieren.

1..2. 1,000 psch ________ ____________ Montagegerüst Montagegerüst
Montagegerüst

Allgemein

Wenn keine gerüstlose Montage durchgeführt werden kann, so sind die Vorablieferung

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)

der Rüsthülsen, die Lieferung, Montage, Demontage und Entsorgung der erforderlichen Montagegerüste nach UVV und DIN 4420 durch den AN zu erbringen.

Die Verantwortung für die Rüstungen während der gesamten Nutzungszeit obliegt dem AN. Direkt nach erfolgter Demontage der Montagegerüste ist das Material von der Baustelle zu entfernen.

Die Kosten für die Gesamtleistung Montagegerüste sind in der Preisaufstellung sowie auf dem Deckblatt zu inkludieren.

Auf Wunsch des AG hat der AN Unterlagen zum Montageablauf bereitzustellen.

liefern und aufstellen

1..3. 1,000 h ________ ____________ Stundenlohnarbeiten Fachmonteur Stundenlohnarbeiten Fachmonteur
Stundenlohnarbeiten Fachmonteur

Für bauseitige Anstricharbeiten im Aufzugsschacht oder sonstige, nicht vertraglich vereinbarte Leistungen muss auf Anforderung durch die Bauleitung ein Fachmonteur zur Verfügung gestellt werden. Die Abrechnung erfolgt anhand eines von der Bauleitung abzuzeichnenden Tagelohnzettels, aus dem die Begründung und die Art der ausgeführten Arbeitsleistung hervorgeht. Der Stundenverrechnungssatz beinhaltet alle Lohn und Gehaltsnebenkosten, tarifliche und außertarifliche Zuschläge, Gemeinkosten, Auslösung, Werkzeugeinsatz sowie Wagnis und Gewinn.

Stundenverrechnungssatz Fachmonteur

1..4. 1,000 h ________ ____________ Stundenlohnarbeiten Meister Stundenlohnarbeiten Meister
Stundenlohnarbeiten Meister

Für bauseitige Anstricharbeiten im Aufzugsschacht oder sonstige, nicht vertraglich vereinbarte Leistungen muss auf Anforderung durch die Bauleitung ein Fachmonteur zur Verfügung gestellt werden. Die Abrechnung erfolgt anhand eines von der Bauleitung abzuzeichnenden Tagelohnzettels, aus dem die Begründung und die Art der ausgeführten Arbeitsleistung hervorgeht. Der Stundenverrechnungssatz beinhaltet alle Lohn und Gehaltsnebenkosten, tarifliche und außertarifliche Zuschläge, Gemeinkosten, Auslösung, Werkzeugeinsatz sowie Wagnis und Gewinn.

Stundenverrechnungssatz Meister

1..5. 1,000 psch ________ ____________ Prüfung vor Inbetriebnahme Prüfung vor Inbetriebnahme
Prüfung vor Inbetriebnahme

Die novellierte Betriebssicherheitsverordnung (2015) schreibt für Aufzüge eine "Prüfung vor Inbetriebnahme" durch eine zugelassene Überwachungsstelle vor. Der Aufzug darf erst nach abgeschlossener Prüfung vor Inbetriebnahme in Betrieb gehen. Die Prüfung wird durch den Arbeitgeber/Verwender (Betreiber) bei der zugelassenen Überwachungsstelle (ZÜS) beauftragt.

Preise für die "Prüfung vor Inbetriebnahme" falls diese zusammen mit der Lieferung und Montage der Aufzugsanlagen beim AN beauftragt wird:

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Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)
1..6. 1,000 Stk ________ ____________ Schachtentrauchungsanlage Schachtentrauchungsanlage
Schachtentrauchungsanlage

Gemäß der Energieeinsparverordnung EnEV bzw. Gebäudeenergiegesetz (GEG) besteht die Forderung, dass alle Gebäudeumfassungsflächen so auszuführen sind, dass sie entsprechend dem Stand der Technik dauerhaft luftundurchlässig sind. Gefordert wird ein nach EN 12101-2 und EN 54-20 zertifiziertes System zur kontrollierten Be- und Entlüftung von Aufzugschächten.

Das System ist Teil der Aufzugsanlage und wird durch ein Aufzugfachunternehmen vollständig innerhalb des Fahrschachtes installiert, in Betrieb genommen und gewartet.

Die Rauchdetektion wird mittels potentialfreiem Kontakt zur Auswertung bereitgestellt und kann in die Aufzugssteuerung eingebunden werden. Betriebsanleitungen, Schaltpläne, Wartungs- und Prüfhinweise sind in die technische Dokumentation der Aufzugsanlage einzupflegen. Aussagefähige Unterlagen zum angebotenen Produkt sind dem Leistungsverzeichnis beizufügen.

System zur kontrollerten Schachtentrauchung.

Ausführung mit Jalousieklappen und Kondensatschutz.

Mit Detektion für: Rauchgase, Feuchtigkeit, Temperatur Lieferung inkl. Monatge und Inbetriebnahme und folgendes

Zubehör: Individuell progrmmierbare Lüftungsseuerung, Handauslösung zur manuellen Öffnung der Jalousieklappen

Fabrikat/Typ: '.........'

liefern und montieren und betriebsfertig anschließen

1..7. 1,000 Stk ________ ____________ Funktionswartung je Jahr innerhalb der Gewährleistungszeit Funktionswartung je Jahr innerhalb der Gewährleistungszeit
Funktionswartung je Jahr innerhalb der Gewährleistungszeit

Präventive Wartung gemäß EN 13015, 4 Wartungsintervalle im Jahr, Verfügbarkeit von Standardersatzteilen innerhalb von 24 Stunden / 365 Tage Erreichbarkeit

Angebotspreis pro Jahr für Aufzugsanlage inkl. Schachtentrauchung

1..8. 1,000 Stk ________ ____________ Funktionswartung je Jahr nach der Gewährleistungszeit Funktionswartung je Jahr nach der Gewährleistungszeit
Funktionswartung je Jahr nach der Gewährleistungszeit

Präventive Wartung gemäß EN 13015, 4 Wartungsintervalle im Jahr, Verfügbarkeit von Standardersatzteilen innerhalb von 24 Stunden / 365 Tage Erreichbarkeit

Angebotspreis pro Jahr für Aufzugsanlage inkl. Schachtentrauchung

1..9. 2,000 Stk ________ ____________ 24/7 GSM-Notrufaufschaltung 24/7 GSM-Notrufaufschaltung
24/7 GSM-Notrufaufschaltung

·Notrufsystem entsprechend EN 81-28 und Übernahme der wesentlichen

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Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH, Geschw. - Scholl - Str. 3/5, 19053 Schwerin Projekt: 25250_Wi02 Hamburger Allee 194 - Aufzugsanbau, Datei: AVA (neu) 02.09.2026 LV: 003 Förderanalgen Seite: 26
Position Menge/Einheit EP (EUR) GP (EUR)
PositionGP (EUR)

Betreiberpflichten gemäß BetrSichV Anhang I Abschnitt 4.1. ·Notrufservice mit Instandhaltung der Hardware, einschließlich Austausch der Notstrom- Akkus. Das Notrufgerät wird dem AG vom AN für die Dauer des Vertrages leihweise überlassen ·Lieferung eines Schlüsselbehälters zum bauseitigen Einbau im Zugangsbereich des Gebäudes ·Erstellung eines Notfallplan zur bauseitigen Verwendung / Ergänzung

·Inkl. GSM-Modem, inkl. SIM-Karte, Übernahme aller Telefonkosten und - gebühren, 24/7 Notrufbereitschaft, inkl. aller anfallenden Personenbefreiungen

Angebotspreis pro Jahr

Summe 1 Förderanlage ____________

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Wohnungsgesellschaft Schwerin mbH, Geschw. - Scholl - Str. 3/5, 19053 Schwerin Projekt: 25250_Wi02 Hamburger Allee 194 - Aufzugsanbau, Datei: AVA (neu) 02.09.2026 LV: 003 Förderanalgen Seite: 27

ZUSAMMENFASSUNG

1 Förderanlage ____________

GESAMTSUMME (EUR netto) ____________

19,00 % MEHRWERTSTEUER ____________

GESAMTSUMME (EUR brutto) ____________

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung