Besondere Vertragsbedingungen 65-2026-038.pdf

Anbau der Grundschule Intrup sowie Zimmer- und Dachdeckerarbeiten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 09:51 (Europe/Berlin)

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(Besondere Vertragsbedingungen)

Vergabenummer 65-2026-038

Baumaßnahme

Anbau Grundschule Intrup, 49525 Lengerich

Leistung

Zimmer- und Dachdeckerarbeiten

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)

1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):

Mit der Ausführung ist zu beginnen ☒ am 07.06.2027 ☐ spätestens Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. ☐ in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. ☐ innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B). Die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen; Ihr Auskunftsrecht gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 VOB/B bleibt hiervon unberührt. ☐ nach der im Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.

Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen): ☒ am 22.07.2027 ☐ innerhalb von Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn. ☐ in der KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. ☐ in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.

1.2 Verbindliche Fristen (= Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:

Mit der Ausführung ist zu beginnen ☒ vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn ☒ vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung. ☐ folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen ☐ aus dem beigefügten Bauzeitenplan

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(Besondere Vertragsbedingungen)

2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)

2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:

☐ Euro (ohne Umsatzsteuer). ☐ Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt P r o z e n t d e r im A u f t r a g s s c h r e i b e n genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den in Satz 1 genannten Prozentsatz des Teils der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

3 Zahlung (§ 16 VOB/B)

Aufgrund der besonderen Natur oder Merkmale der Vereinbarung wird die Frist für die Schlusszahlung gemäß § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gemäß § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B verlängert auf Tage.

4 Sicherheitsleistung für die Vertragserfüllung (§ 17 VOB/B) ☐ Auf Sicherheit für die Vertragserfüllung wird verzichtet. ☒ Soweit die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von fünf Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.

5 Sicherheitsleistung für Mängelansprüche (§ 17 VOB/B) ☐ Auf Sicherheit für Mängelansprüche wird verzichtet. ☒ Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt drei Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).

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(Besondere Vertragsbedingungen)

6 Bürgschaften (§ 17 VOB/B)

Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweils einschlägige Formblatt des Auftraggebers zu verwenden, und zwar für

  • die Vertragserfüllung das Formblatt "Vertragserfüllungsbürgschaft"

  • die Mängelansprüche das Formblatt "Mängelansprüchebürgschaft"

  • vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlags- zahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 S. 3 VOB/B "Abschlagszahlungs-/ das Formblatt Vorauszahlungsbürgschaft"

7 Technische Spezifikationen

Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Bewertungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.

8 Werbung

Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.

9 Rechnungen (§ 14 VOB/B)

9.1 Die Rechnungen sind in Form einer PDF-Datei (1-fach) einzureichen

Als Rechnungsadresse Stadt Lengerich in der Rechnung ist FD 65 / ZGW anzugeben: Tecklenburger Straße 2/4 49525 Lengerich

Alle Rechnungen und / oder erforderlichen Unterlagen müssen per E-Mail an die folgende Adresse geschickt werden:

rechnung@lengerich.de

9.2 Die prüffähige Schlussrechnung ist bis zum __ einzureichen.

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(Besondere Vertragsbedingungen)

10 Von der unentgeltlichen Überlassung zur Nutzung oder Mitbenutzung sind ausgenommen (§ 4 Abs. 4 VOB/B) ☐ Lager- und Arbeitsplätze auf der Baustelle ☐ Verkehrswege innerhalb des Baugeländes und Zufahrtswege ☐ vorhandene Wasseranschlüsse ☐ vorhandene Stromanschlüsse ☐ sonstige Anschlüsse

11 Objekt- / Bauüberwachung (§ 4 Abs. 1 VOB/B)

Die Objekt- / Bauüberwachung obliegt der Dienststelle:

Stadt Lengerich, FD 65 Zentrale Gebäudewirtschaft,

Im Auftrag der Dienststelle wird die Objekt- / Bauüberwachung wahrgenommen von:

LUDTMANN + MÖLLER Architektur- und Ingenieurbüro, Am Mittelhafen 46, 48155 Münster

Anordnungen Dritter dürfen nicht befolgt werden.

12 Verfahren zur Streitbeilegung (§ 18 Abs. 3 VOB/B) ☒ Es wird ein Verfahren zur Streitbeilegung vereinbart. Die Schlichtung erfolgt durch einen von der Industrie- und Handelskammer öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen.

13 Abnahme (§ 12 Abs. 4 VOB/B) ☒ Die Leistung wird förmlich abgenommen.

14 Weitere Besondere Vertragsbedingungen

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