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Analytische Untersuchung von Wasserproben auf 37 Analyten in den Messjahren 2027 und 2028

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.09.2026, 15:52 (Europe/Berlin)

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Informationen zum Datenschutz

Informationen zur Erhebung von personenbezogenen Daten nach Art. 13 und 14 der Verordnung (EU) 2016/679 vom 27. April 2016 – (DSGVO)

Die nachfolgend genannte verantwortliche Stelle verarbeitet im Rahmen von Vergabeverfahren personenbezogene Daten unter den nachfolgend aufgeführten Maßgaben.

Verantwortliche StelleAdresse: Bundesanstalt für Gewässerkunde Am Mainzer Tor 1 56068 Koblenz Email: posteingang@bafg.de De-Mail: Telefon: 0261-1306 0
Kontaktdaten des/der behördlichen DatenschutzbeauftragtenBeauftragter für den Datenschutz im E-Mail: datenschutz@bafg.de
Zwecke der DatenverarbeitungDurchführung von Vergabeverfahren, der hiermit verbundenen vorvertraglichen Maßnahmen sowie die Vertragsdurchführung bzw. -abwicklung der im Rahmen des Vergabeverfahrens abgeschlossenen Verträge
Rechtsgrundlagen der DatenverarbeitungArtikel 6 Abs. 1 lit. b), c) und e), Abs. 3 DSGVO i.V.m. § 3 BDSG i.V.m. - §§ 7, 55 BHO - abhängig von der Vergabeart, den Datenschutz betreffende Vorschriften im Teil 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), der Vergabeverordnung (VgV), der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A (VOB/A) sowie der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie der VOB/B - sowie den einschlägigen Auskunftspflichten nach § 6 Wettbewerbsregistergesetz (WRegG), § 19 Abs. 4 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 21 Abs. 4 Arbeitnehmer- Entsendegesetz (AEntG) und § 21 Abs. 1 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzarbG ), § 150a Gewerbeordnung (GewO)

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Art der Daten und QuellenIm Rahmen von Vergabeverfahren werden durch die verantwortliche Stelle regelmäßig personenbezogener Daten (Name, Anschrift, Kontaktdaten wie Telefonnummer und E- Mail-Adresse) der Ansprechperson der Unternehmen verarbeitet. Darüber hinaus können Informationen zu Straftaten und Ordnungswidrigkeiten der für die Leitung des Unternehmens Verantwortlichen gemäß der §§ 123, 124 GWB verarbeitet werden. Soweit zur Aufgabenerfüllung erforderlich, werden im Einzelfall auch Angaben aus Studien- und Ausbildungsnachweisen, Bescheinigungen über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung bzw. berufliche Befähigung sowie zur Qualifikation und Erfahrung des mit der Ausführung des Auftrags betrauten Personals verarbeitet. Die Daten werden der verantwortlichen Stelle regelmäßig durch die betroffenen Personen selbst oder durch die an den Vergabeverfahren beteiligten Unternehmen zur Verfügung gestellt oder stammen aus öffentlich zugänglichen Quellen (bspw. Gewerbezentralregister, Wettbewerbsregister, Handels- und Vereinsregister, Presse, Internet). Bei einer Teilnahme am Vergabeverfahren stellen alle Bewerber/Bieter sicher, dass sie 1. ihrerseits ihre Beschäftigten und sonstige im Rahmen des Vergabeverfahrens durch sie beteiligte Dritte über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten bei der verantwortlichen Stelle – durch Aushändigung dieses Informationsschreibens – informiert haben. 2. ihrerseits zur Verarbeitung, einschließlich der Übermittlung der personenbezogenen Daten – insbesondere ihre Beschäftigten – an die verantwortliche Stelle – gem. § 26 Abs.1 BDSG i. V. m. Art. 88 DSGVO oder aber aufgrund rechtswirksam erteilter Einwilligung – berechtigt sind und nur solche Daten übermitteln, die aus ihrer Sicht für die Teilnahme an dem Vergabeverfahren unbedingt erforderlich sind.
Erforderlichkeit der Bereitstellung personenbezogener DatenDie Bereitstellung personenbezogener Daten ist zur Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Vergabeverfahrens, den geplanten Vertragsschluss sowie zur ordnungsgemäßen Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung des Bundes erforderlich. Werden die geforderten Daten nicht bereitgestellt, kann die Prüfung und Wertung des Teilnahmeantrags / Angebots nicht oder nicht vollständig erfolgen, mit der Folge, dass der Teilnahmeantrag / das Angebot entsprechend der

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vergaberechtlichen Vorschriften ausgeschlossen werden muss und keine Verträge geschlossen oder ausgeführt werden können.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern der personenbezogenen DatenDie verantwortliche Stelle ist regelmäßig verpflichtet, Namen und Anschrift des erfolgreichen Unternehmens an - unterlegene Bieter, gemäß § 134 Abs. 1 GWB, § 62 Abs. 2 VgV bzw. § 46 Abs. 1 UVgO; - das Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union, gemäß § 39 VgV im Falle eines EU-weiten Verfahrens - den Bekanntmachungsservice ( www.evergabe- online.de), gemäß § 30 UVgO, § 20 Abs. 3 Nr. 1 VOB/A zu übermitteln. Weitere Empfänger personenbezogener Daten können sein: - Registerbehörden (bspw. Bundeskartellamt, Bundesamt für Justiz) - die Vergabekammern des Bundes bzw. der Vergabesenat beim Oberlandesgericht Düsseldorf im Falle eines Nachprüfungsverfahrens bzw. einer sofortigen Beschwerde Eine Datenübermittlung in Drittstaaten (Staaten außerhalb der Europäischen Union) findet nicht statt.
Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung der personenbezogenen DatenFür die Dauer der Speicherung personenbezogener Daten gelten die vergabe-, haushalts-, handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungsfristen (§ 6 Absatz 2 UVgO, § 8 Absatz 4 VgV, §§ 5, 70 Bundeshaushaltsordnung (BHO) i.V.m. Nr. 4.7 der Verwaltungsvorschrift für Zahlungen, Buchführung und Rechnungslegung (VV-ZBR BHO), § 147 Abs. 1 Nr. 1 Abgabenordnung (AO), § 257 Abs. Nr. 1 Handelsgesetzbuch (HGB)). Danach sind die Daten mindestens bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags, in der Regel zwischen 3 und 10 Jahre ab dem Tag des Zuschlags bzw. Abschluss der Beschaffung aufzubewahren. Im Übrigen gelten die für die Aufbewahrung von Schriftgut geregelten Fristen der Richtlinie für das Bearbeiten und Verwalten von Schriftgut (Akten und Dokumente) in Bundesministerien (RegR), die die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) ergänzt.
Rechte der betroffenen PersonSie haben als betroffene Person das Recht auf:

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- Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO), - Berichtigung (Art. 16 DSGVO), - Löschung (Art. 17 DSGVO), - Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO), - Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO), - Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichts- behördeSie haben das Recht sich bei der Datenschutzaufsichts- behörde zu beschweren (Art. 77 DSGVO). Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde für die Verantwortliche Stelle ist die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Graurheindorfer Str. 153, 53117 Bonn

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