05_P1003_Abnahmeprotokoll (Muster).pdf

Analyse und Optimierung von XML-Schemata für Grenz- und Inlandskontrollsysteme

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.09.2026, 10:12 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Hinweise zum Ausfüllen des Abnahmeprotokolls

1.) Die gelb markierten Felder müssen selbständig ausgefüllt werden.

2.) Die Fußnoten sind nur zur internen Erläuterung gedacht und müssen im offiziellen Pro- tokoll entfernt werden.

3.) Sofern der Platz nicht ausreicht, um sämtliche Mängel zu dokumentieren, kann eine zweite Seite an das Dokument angeheftet werden. Dann muss im Protokoll auf diese Seite verwiesen werden und die Seite muss gesondert unterschrieben werden.

4.) Das Dokument muss von Auftraggeber und Auftragnehmer unterschrieben werden. Eine qualifizierte elektronische Signatur genügt diesen Anforderungen ebenfalls. Es reicht aber nicht aus, das Namensfeld nur elektronisch auszufüllen.

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Auftragsnummer des Vertrages: 11xxxx/2026 Seite 1 von 4

A b n a h m e p r o t o k o l l

für die Leistungen des Projekts 1003 „XML-Schema-Optimierung (XMLens)“

Auftraggeber, vertreten durch:


Auftragnehmerin, vertreten durch:


Datum der Abnahme: ___________________

Bei der Abnahme handelt es ich um eine

☐ Gesamtabnahme

☐ Teilabnahme1

☐ Abnahme bei unwesentlichem(/n) Mängel(n)2

Folgende (Teil-) Leistungen sind Gegenstand der Abnahme:


1 Es liegt eine abgrenzbare und selbstständig nutzbare Teilleistung vor. Diese kann auch vorliegen, wenn ein abgrenzbarer Teil der Gesamtleistung mangelhaft ist und dieser Teil nachgebessert werden muss und deshalb nur der mangelfreie Teil abgenommen wird. Bitte achten Sie immer darauf, die abgenommene Teilleistung genau zu beschreiben.

2 Für die Wesentlichkeit eines Mangels kommt es entscheidend auf die Art, den Umfang und vor allem die Auswirkung des Mangels im Hinblick auf die Gebrauchstauglichkeit des Werkes im Rahmen seiner Zweckbestimmung an. Dabei wird nicht jeder Mangel für sich isoliert betrachtet, sondern in einer Ge- samtbetrachtung: Ist die Nutzung trotz Mängel zumutbar?

Abnahmeprotokoll für den Projektvertrag des BSI - Version 0.2 vom 06.11.2025

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Auftragsnummer des Vertrages: 11xxxx/2026 Seite 2 von 4




Die Leistungen sind

☐ mangelfrei ☐ fristgerecht

☐ nicht mangelfrei (auch bei unwesentlichen Mängeln) ☐ nicht fristgerecht

Bei der Abnahme wurde Folgendes festgestellt:3:

Mängel:






Unwesentliche Mängel:



Folgende Frist wurde nicht eingehalten:


Die Mängel / unwesentlichen Mängel sind bis spätestens4 zum ______________ vollständig zu beseitigen.

Der Auftraggeber behält sich die Geltendmachung diesbezüglicher Ansprüche vor.

3 Nichtzutreffendes streichen.

4 Eine realistische Frist nehmen. In einfach gelagerten Fällen sind zwei Wochen üblich, bei komplexen Fällen unter Umständen auch mehr.

Abnahmeprotokoll für den Projektvertrag des BSI - Version 0.2 vom 06.11.2025

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Auftragsnummer des Vertrages: 11xxxx/2026 Seite 3 von 4

☐ Der Auftraggeber erklärt die Abnahme5.

☐ Der Auftraggeber verweigert die Abnahme aufgrund der oben genannten Mängel6.

☐ Der Auftraggeber erklärt die Abnahme in Bezug auf die mangelfreien Leistungen und ver- weigert sie in Bezug auf die mangelhaften Leistungen7.

☐ Der Auftraggeber erklärt unter dem Vorbehalt der Geltendmachung seiner Rechte wegen der vorstehend beschriebenen Mängel und Restarbeiten die Abnahme8.

☐ Der Auftraggeber behält sich die Geltendmachung der gemäß Ziffer 4 des Projektvertra- ges vereinbarten Vertragsstrafe vor9.

☐ Der Auftragnehmer erkennt die folgenden Mängel an10:





Ort, Datum, Unterschrift für den Auftraggeber


Ort, Datum, Unterschrift für die Auftragnehmerin

5 Wenn keine Mängel festgestellt wurden.

6 Wenn wesentliche Mängel festgestellt wurden.

7 Bei einer teilbaren Leistung: Ein Teil ist mängelfrei und kann abgenommen werden. Bei einem ande- ren Teil wurden wesentliche Mängel festgestellt und dieser Teil kann nicht abgenommen werden.

8 Bei unwesentlichen Mängeln kann die Abnahme nicht verweigert werden, § 640 Abs. 1 S. 2 BGB. Dann ist es erforderlich, sich alle Rechte vorzubehalten, § 640 Abs. 3 BGB.

9 Wenn nicht mangelfrei oder nicht fristgerecht geleistet wurde, muss sich die Geltendmachung der Vertragsstrafe vorbehalten werden, § 341 Abs. 3 BGB.

10 Wenn ein Mangel gemeinsam festgestellt wurde und der Vertragspartner das anerkennt, sollte das festgehalten werden, damit falls es zu einem Rechtsstreit kommt, keine schwierige Beweisaufnahme durchgeführt werden muss.

Abnahmeprotokoll für den Projektvertrag des BSI - Version 0.2 vom 06.11.2025

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