20260916_Anlage_V_Erklaerung_zur_Tariftreue_und_Entgeltgleichheit.pdf

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Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 21:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Erklärung zur Tariftreue und Entgeltgleichheit (§ 10 Abs. 1 und 3 des Landesvergabegesetzes)

Ich erkläre/Wir erklären, dass

  1. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der Leistung Arbeitsbedingungen gewährt werden, die mindestens den Vorgaben desjenigen Tarifvertrags entsprechen, an den das Unternehmen aufgrund des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes vom 20. April 2009 (BGBl. I S. 799), zuletzt geändert durch Artikel 5 Abs. 11 des Gesetzes vom 24. Februar 2012 (BGBl. I S. 212, 249), in der jeweils geltenden Fassung, gebunden ist. Dies gilt entsprechend für Beiträge an eine gemeinsame Einrichtung der Tarifvertragsparteien im Sinne des § 5 Nr. 3 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes sowie für andere gesetzliche Bestimmungen über Mindestentgelte.
  2. meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Auftragsdurchführung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt gezahlt wird.

Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass die Nichtabgabe oder die Abgabe einer unvollständigen oder ersichtlich falschen Erklärung sowohl durch mich/uns, als auch meiner/unserer Nachunternehmer nach § 15 des Landesvergabegesetzes zum Ausschluss des Bieters während des laufenden Vergabeverfahrens führen kann.

Verstöße gegen die Verpflichtungen in dieser Erklärung können zum Nachteil des Auftragnehmers zu einer Vertragsstrafe, fristlosen Kündigung des Vertrages und einer Auftragssperre für die Dauer von bis zu drei Jahren nach § 18 des Landesvergabegesetzes führen.

………………………………………….. ………………………………………….. (Ort, Datum) (Unterschrift, Firmenstempel)

Gesetz über die Vergabe öffentlicher Aufträge in Sachsen-Anhalt (Landesvergabegesetz – LVG LSA) vom 19.11.2012, veröffentlicht im GVBl. LSA Nr. 23/2012)

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