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ZC4 – 17104/004-26#027 IC3 – 20504/004-004#005
Vertrag
zwischen der
Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin
– im Folgenden „Auftraggeber“ oder „AG“ genannt –,
und
[Name des AN],
[Adresse des AN]
– im Folgenden „Auftragnehmer“ oder „AN“ genannt –,
wird ein Vertrag geschlossen über die Erbringung folgender Dienstleistungen:
„Nationale Vulnerabilitätsanalyse internationaler Lieferketten“
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Inhalt 1 Vertragsgegenstand ............................................................................................................ 3 2 Vertragsbestandteile ............................................................................................................ 3 3 Leistungspflichten des Auftragnehmers ............................................................................... 3 4 Vergütung ............................................................................................................................ 4 5 Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlungsweise ..................................................................... 4 6 Unteraufträge ...................................................................................................................... 5 7 Interessenkonflikte ............................................................................................................... 5 8 Datenschutz ........................................................................................................................ 6 9 Vertraulichkeit ...................................................................................................................... 6 10 IT-Sicherheit ........................................................................................................................ 7 11 Nutzungsrechte ................................................................................................................... 7 12 Open Data ........................................................................................................................... 8 13 Haftung ................................................................................................................................ 9 14 Verhinderung und Unterbrechung der Leistung ................................................................... 9 15 Vertragslaufzeit, Kündigung ................................................................................................. 9 16 Allgemeine Vertragsbedingungen ...................................................................................... 10 17 Salvatorische Klausel ........................................................................................................ 10
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1 Vertragsgegenstand ............................................................................................................ 3 2 Vertragsbestandteile ............................................................................................................ 3 3 Leistungspflichten des Auftragnehmers ............................................................................... 4 4 Vergütung ............................................................................................................................ 4 5 Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlungsweise ..................................................................... 5 6 Unteraufträge ...................................................................................................................... 6 7 Interessenkonflikte ............................................................................................................... 6 8 Datenschutz ........................................................................................................................ 6 9 Vertraulichkeit ...................................................................................................................... 7 10 IT-Sicherheit ........................................................................................................................ 7 11 Nutzungsrechte ................................................................................................................... 8 12 Open Data ........................................................................................................................... 8 13 Haftung ................................................................................................................................ 9 14 Verhinderung und Unterbrechung der Leistung ................................................................. 10 15 Vertragslaufzeit, Kündigung ............................................................................................... 10 16 Allgemeine Vertragsbedingungen ...................................................................................... 10 17 Salvatorische Klausel ........................................................................................................ 11 1 Vertragsgegenstand (1) Gegenstand dieses Vertrags ist die Erbringung von Dienstleistungen im Zusammen- hang mit dem Forschungsauftrag Nationale Vulnerabilitätsanalyse internationaler Lie- ferketten.
(2) Inhalt und Umfang der Leistung ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung (An- lage 1) und dem Angebot des AN (Anlage 2).
2 Vertragsbestandteile (1) Die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien ergeben sich aus folgenden Vertrags- bestandteilen in der nachfolgend benannten Geltungsreihenfolge:
-
den Bestimmungen dieses Vertragstextes,
-
der Leistungsbeschreibung (Anlage 1),
-
dem Angebot des AN einschließlich der dem Angebot beigefügten Anlagen (An- lage 2);
-
den Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) in der jeweils gültigen Fassung.
(2) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers finden keine Anwen- dung.
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3 Leistungspflichten des Auftragnehmers (1) Im Rahmen des Vertrags führt der AN sämtliche Aufgaben in enger Abstimmung mit dem AG selbstständig und eigenverantwortlich nach Maßgabe der in der Leistungs- beschreibung festgelegten Ausführungsbedingungen durch.
(2) Der AN stellt durch organisatorische und technische Vorkehrungen sicher, dass die Aufgabenerledigung nach Auftragserteilung unverzüglich begonnen und vereinba- rungsgemäß durchgeführt wird.
(3) Das im Angebot benannte Personal ist für die Auftragsausführung tatsächlich einzu- setzen. Der AN darf das im Angebot benannte Personal nur durch Personal mit einer in Bezug zur wahrzunehmenden Aufgabe mindestens gleichwertigen Qualifikation und Erfahrung ersetzen. Der AN teilt dem AG einen geplanten Personalwechsel im Sinne von Satz 2 unverzüglich mit. Der AN ist verpflichtet, anderes Personal vorzu- schlagen, soweit der AG begründet darlegt, dass das von dem AN als Ersatz vorge- sehene Personal die Anforderungen in Satz 2 nicht erfüllt.
(4) Sofern nicht explizit anders festgelegt oder vereinbart, kann sich der AN bei der Auf- tragsausführung zur Erbringung einzelner Leistungsbestandteile eines Unterauftrag- nehmer bedienen. Unteraufträge, die nicht Gegenstand des Angebots des AN sind, sind nur mit der vorherigen Zustimmung des AG zu erteilen.
4 Vergütung (1) Die auf der Grundlage dieses Vertrages vom AN erbrachten Leistungen werden auf- wandsbezogen gemäß Preisblatt auf Stundensatzbasis vergütet:
Der Stundensatz beläuft sich auf einen Betrag in Höhe von
[XXX],00 EURO
(in Worten: [XXXXX] EURO).
Die abzurechnende Vergütung ist auf einen Maximalbetrag in Höhe von
[XXX],00 EURO
(in Worten: [XXXXX] EURO).
begrenzt.
(2) Die Preise sind Nettobeträge und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden ge- setzlichen Umsatzsteuer. Der AN ist für die Kontrolle der Einhaltung der Maximalbe- träge verantwortlich. Der AN ist verpflichtet, den AG umgehend über drohende Über- schreitungen des Kostenrahmens zu unterrichten.
(3) Mit der Vergütung sind sämtliche Personal- und Sachkosten einschließlich Reisekos- ten und sämtliche sonstige Nebenkosten im Rahmen der angebotenen Leistung ab- gegolten. Davon ausgenommen sind Sachkosten für den Erwerb von Lizenzen für
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Datenbanken und Datensätze. Diese werden ggf. separat vergütet. Die Vergütung richtet sich nach der tatsächlich erbrachten Leistung.
5 Rechnungsstellung, Fälligkeit, Zahlungsweise (1) Abweichend von § 17 VOL/ Teil B sind die Rechnungen quartärlich für die erbrachten Leistungen zu stellen. Eine frühere oder spätere Abrechnung von Leistungen kann zwischen den Vertragsparteien im Einzelfall vereinbart werden. Die Rechnungen sind nach Maßgabe der Arbeitspakete in der Leistungsbeschreibung zu gliedern. Der Ab- rechnung sind aussagekräftige und lückenlose Nachweise anhand von Stundenauf- schreibungen mit jeweils inhaltlicher Beschreibung der konkreten Tätigkeit beizufü- gen.
(2) Der AN verpflichtet sich, Rechnungen in elektronischer Form gemäß der Verordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Bundes auszustellen und zu übermitteln.1 Dazu sind folgende Angaben zu verwenden:
BT-10: XXX
BT-11: XXX
BT-12: XXX
BT-13: eAktenzeichen des Bedarfsträgers:
(3) Zahlungen erfolgen grundsätzlich nachträglich innerhalb von 30 Tagen nach Billigung der Leistung und Vorlage einer vollständigen, inhaltlich richtigen und prüffähigen Rechnung kostenfrei auf ein inländisches Bankkonto des AN. Vorher tritt Verzug nicht ein. Vorauszahlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Bei einer unvollständigen, inhaltlich unrichtigen oder wegen inhaltlicher Unklarheiten nicht prüffähigen Rechnung ist für den Fristbeginn der Zeitpunkt maßgeblich, zu dem die Rechnung vervollständigt oder berichtigt wurde bzw. zu dem bestehende Unklarheiten zur Rechnung aufgeklärt worden sind.
(4) Führen die Ergebnisse des Auftrags beim AN zu finanziellen Erträgen, sind diese Er- träge in vollem Umfang an den AG abzuführen. Von Erträgen aus Veröffentlichungen steht dem AG die Hälfte der Einnahmen zu, soweit sie die Ausgaben dafür überstei- gen. Der AN verpflichtet sich, den AG hierüber zu informieren. Die Mitteilungspflicht besteht über den Zeitpunkt der Bestätigung der vertragsgemäßen Erfüllung des Auf- trags hinaus weiter.
1 Hinweise zur elektronischen Rechnungsstellung in der Bundesverwaltung finden Sie unter https://e- rechnung-bund.de/.
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6 Unteraufträge (1) Der AN darf einzelne Leistungsbestandteile durch Unterauftragnehmer erbringen las- sen. Unteraufträge, die nicht Gegenstand des Angebots des AN sind, bedürfen der vorherigen Zustimmung des AG.
(2) Ein Austausch von Unterauftragnehmer ist rechtzeitig in Textform anzuzeigen. Der AG kann Unterauftragnehmer bei mangelnder Eignung oder Zuverlässigkeit ablehnen oder deren Austausch, auch nachträglich, verlangen.
(3) Eine Beauftragung i.S.d. Abs. 1 erfolgt im Namen und auf Rechnung des AN. Er stellt die Einhaltung von § 128 Abs. 1 GWB und § 97 Abs. 4 GWB sicher. Der AN verpflichtet Unterauftragnehmer auf Datenschutz, Vertraulichkeit und Konfliktfreiheit.
(4) Der AN muss in seinen Verträgen mit Unterauftragnehmern sicherstellen, dass der AG bei Beendigung dieses Vertrages mit dem AN das Recht hat, die Verträge mit Unterauftragnehmern des AN fortzuführen.
(5) Unteraufträge an aktive oder ehemalige Beschäftigte des AG sind nur mit der vorhe- rigen Zustimmung des AG zu erteilen.
7 Interessenkonflikte (1) Interessenkonflikte sind während der Vertragslaufzeit zu vermeiden.
(2) Der AN hat den AG unverzüglich zu informieren, wenn während der Vertragslaufzeit Umstände eintreten oder bekannt werden, die zu einem Interessenkonflikt im Zusam- menhang mit der Durchführung des Auftrags führen können. Die Parteien stimmen in diesem Fall unverzüglich geeignete Maßnahmen zur Vermeidung oder Beseitigung des Interessenkonflikts ab.
8 Datenschutz (1) Der AN hat als Verantwortlicher i.S.d. Art. 4 Nr. 7 DSGVO die sich aus der DSGVO und dem BDSG ergebenden Anforderungen an den Datenschutz bei der Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in eigener Verantwortlichkeit si- cherzustellen und insbesondere die Betroffenenrechte zu gewährleisten.
(2) Der AN bestätigt dem AG vor Beginn der Verarbeitung, dass die nach den üblichen Methodiken ermittelten Risiken bei der Datenverarbeitung mittels Implementierung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen („TOM“) wirksam behan- delt werden, dass diese den Stand der Technik berücksichtigen und ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau gewährleisten. Diese Bestätigung erfolgt durch eine Selbsterklärung des Auftragnehmers zur wirksamen Behandlung von Datenschutzri- siken, die als Teil der Vergabeunterlagen veröffentlicht wurde (Anlage 3).
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(3) Der Auftragnehmer hat als Verantwortlicher sicherzustellen, dass diese Verpflichtung auch für den Auftragnehmer tätige Mitarbeitende und beauftragte Dritte gilt und die tatsächliche Einhaltung dieser Verpflichtung sichergestellt ist. Er hat weiter darauf hinzuwirken, dass alle Personen, die von ihm mit der Bearbeitung oder Erfüllung die- ses Vertrages betraut sind, sorgfältig ausgewählt worden sind und die gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz beachten. Der Auftragnehmer haftet als Ver- antwortlicher für eine nicht der DSGVO bzw. dem BDSG entsprechende Datenverar- beitung. “Der AN hat die sich aus der DSGVO und dem BDSG ergebenden Anforde- rungen an den Datenschutz zu erfüllen.
9 Vertraulichkeit
(1) Der AN verwendet alle im Rahmen des Auftrags erhaltenen Informationen, Unterlagen und Materialien ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen.
(2) Nicht allgemein bekannte Informationen sind zeitlich unbegrenzt streng vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung des AG. Hiervon ausgenommen sind zwingende konzernrechtliche Berichts- und Informations- pflichten sowie gesetzliche Offenlegungspflichten gegenüber Behörden.
(3) Die Weitergabe an Personal und Unterauftragnehmer ist nur zulässig, soweit dies zur Auftragsdurchführung unabdingbar ist. Der AN verpflichtet alle eingesetzten Personen zur Einhaltung der Vertraulichkeit und zum Verbot der Verwertung gegenüber Dritten.
(4) Veröffentlichungen über die im Rahmen des Vertrags gewonnenen Erkenntnisse so- wie Auskünfte an die Presse bedürfen der Genehmigung des AG.
(5) Der AG ist berechtigt grundlegende Vertragsinformationen, insbesondere Name des AN, Gegenstand, Laufzeit sowie das gesamte und das zum Zeitpunkt der Informa- tionsherausgabe ausgezahlte Vertragsvolumen, im Rahmen parlamentarischer Anfra- gen, Presseanfragen oder Anfragen nach dem Informationsfreiheitsgesetz an Dritte herauszugeben. Hiervon ausgenommen sind als Geschäftsgeheimnisse einzustu- fende Informationen des AN.
10 IT-Sicherheit
(1) Der AN hat eine sichere und ordnungsgemäße Datenverarbeitung zu gewährleisten. Der AN hat den AG unverzüglich zu informieren, wenn die Anforderungen nach Satz 1 nicht oder nicht mehr erfüllt werden können.
(2) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, dem Auftraggeber unverzüglich alle erkannten oder vermuteten sicherheitsrelevanten Ereignisse, Störungen, Schwachstellen oder sonstigen Umstände zu melden, die die Informationssicherheit oder den Schutz per- sonenbezogener Daten beeinträchtigen könnten. Die Meldung hat spätestens inner- halb von 24 Stunden nach Bekanntwerden zu erfolgen.
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11 Nutzungsrechte
(1) Der AN überträgt dem AG die ausschließlichen, auf alle Nutzungsarten bezogenen, inhaltlich, räumlich und zeitlich unbeschränkten urheberrechtlichen und sonstigen Nutzungsrechte an (i) sämtlichen Arbeitsergebnissen des AN aus der Durchführung dieses Vertrages sowie an (ii) allen Daten und Aufzeichnungen des AN, die dieser zum Zwecke der Leistungserbringung erhoben und erstellt hat, insbesondere das Veröffentlichungsrecht unter namentlicher Nennung des AN. Hiervon ausgenommen sind vorbestehende Rechte und allgemeine Kenntnisse des AN; an diesen erhält der AG ein nicht ausschließliches Nutzungsrecht im für die Arbeitsergebnisse erforderli- chen Umfang.
(2) Der AG ist berechtigt, Bearbeitungen und Umgestaltungen der Arbeitsergebnisse vor- zunehmen und diese in gleicher Weise wie die Arbeitsergebnisse zu nutzen. Auf schriftliches Verlangen des AN ist auf die Umgestaltung bzw. Bearbeitung hinzuwei- sen. Der AG ist ohne gesonderte Zustimmung für jeden Einzelfall befugt, die Nut- zungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen oder Dritten Nutzungsrechte einzuräumen.
(3) Alle Ansprüche des AN für die Übertragung der Nutzungsrechte auf den AG sind durch die aus diesem Vertrag folgende Vergütung abgegolten.
(4) Der AN sichert zu, dass er berechtigt ist, die Nutzungsrechte, die Gegenstand dieses Vertrages sind, zu übertragen. Der AN sichert außerdem zu, dass der Nutzung der Arbeitsergebnisse, Aufzeichnungen und Daten keine Marken- oder Persönlichkeits- rechte Dritter bzw. sonstige Leistungsschutzrechte entgegenstehen.
(5) Der AN stellt den AG von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aus etwaigen eigenen Rechten an den Arbeitsergebnissen, den Aufzeichnungen oder Daten her- leiten. Hierzu gehören auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung des AG gegenüber Dritten. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen.
(6) Jede Veröffentlichung, Auswertung oder Weitergabe der Arbeitsergebnisse, Auf- zeichnungen und Daten insgesamt oder von Teilen durch den AN auch nach Ver- tragsbeendigung bedarf der ausdrücklichen Zustimmung des AG.
(7) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch, wenn das Vertragsverhältnis vorzeitig endet.
12 Open Data
(1) Die im Rahmen dieses Auftrags vom AG oder von einem von ihm beauftragten Dritten erhobenen, unbearbeiteten maschinenlesbaren Daten im Sinne von § 12a E-Govern- ment-Gesetz werden vom AN nach Vorgabe des AG veröffentlicht. Dies erfolgt nach Maßgabe der FAIR-Prinzipien in frei zugänglichen Datenrepositorien. Die FAIR-
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Prinzipien sollen ein nachhaltiges Datenmanagement sichern, indem Daten und zu- gehörige Metadaten so aufbereitet und gespeichert werden, dass sie von anderen nachgenutzt werden können. FAIR steht für Findable (Auffindbar), Accessible (Zu- gänglich), Interoperable (Interoperabel), Reusable (Wiederverwendbar).
(2) Der AN dokumentiert die Daten so, dass ihre Entstehung nachvollzogen werden kann und dass eine Nachnutzung durch Dritte möglich ist. Neben der Dokumentation ver- öffentlicht der AN – sofern zutreffend – auch die Aufbereitungssystematik (bspw. Ana- lysecode oder Methodendokumentation), damit die Interpretation, Nachnutzung und Reproduktion möglich ist.
(3) Der AN ist berechtigt, die Daten mit Nutzungsbedingungen zu veröffentlichen, sofern sie die Anforderungen des § 4 Datennutzungsgesetz („DNG“) erfüllen. Eine offene Lizenz gem. § 4 DNG ist eine CC0 1.0, CC BY 4.0 oder eine gleichwertige Lizenz.
(4) Auf Anforderung des AG können die Daten und die Dokumentation der Daten auch durch den AG veröffentlicht werden. In diesem Fall stellt der AN die Daten dem AG in einer zur Veröffentlichung geeigneten Form zur Verfügung.
(5) Zur Veröffentlichung auf dem Metadatenportal GovData stellt der AN dem AG Meta- daten gemäß dem gemeinsamen deutschen Metadatenmodell zum Austausch von offenen Verwaltungsdaten DCAT-AP.de zur Verfügung. Die Veröffentlichung der Me- tadaten auf GovData erfolgt durch den AG.
13 Haftung
(1) Der AN hat für die Dauer der Vertragslaufzeit eine Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Vermögens- und Sachschäden abzuschließen. Die Deckungssumme für Vermögens- und Sachschäden muss mindestens von 1,0 Mio. Euro je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögenschäden sowie einer jährlichen Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. Euro. Ein Nachweis hierüber ist dem AG unmittelbar nach Vertragsschluss vorzulegen.
(2) Stehen dem AG wegen eines Schadens, für den der AN haftet, Ansprüche gegen einen Dritten zu, so sind sie an den AN insoweit abzutreten, als dieser Schadenersatz leistet.
(3) Werden zur Bearbeitung oder Aussendung übergebene Datenträger des AG auf- grund eines Verschuldens des AN beschädigt oder zerstört oder kommt dieses Ma- terial ganz oder teilweise abhanden, ist der AN zur Ersatzlieferung in entsprechender Menge und zur Übernahme der Kosten für die Wiederbeschaffung der Daten ver- pflichtet.
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14 Verhinderung und Unterbrechung der Leistung
(1) Sieht sich der AN an der ordnungsgemäßen Erbringung der übernommenen Leistun- gen gehindert, so hat der AN dies dem AG unverzüglich anzuzeigen. Sobald abseh- bar ist, zu welchem Zeitpunkt die Leistung wieder aufgenommen werden kann, ist dies dem AG mitzuteilen.
(2) Sobald die Ursache der Behinderung wegfällt, hat der AN die Leistungen ohne be- sondere Aufforderung unverzüglich wieder aufzunehmen.
(3) Die Absätze (1) und (2) gelten entsprechend für die vertraglichen Leistungen des BMWE.
15 Vertragslaufzeit, Kündigung
(1) Die Vertragslaufzeit beginnt am XX.XX.2027 und endet am XX.XX.202X.
(2) Der AG ist einseitig berechtigt, den Vertrag ohne Angabe von Gründen unter Einhal- tung einer einmonatigen Frist zum Monatsende schriftlich zu kündigen. Im Übrigen wird das Recht zur ordentlichen Kündigung ausgeschlossen. Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Regelungen und nach er- folgloser Abmahnung bleibt unberührt.
(3) Wird der Vertrag gem. Absatz (2) gekündigt, so steht dem AN Vergütung und Ausla- generstattung nur für die bis zum Wirksamwerden der Kündigung ganz oder teilweise erbrachten Leistungen zu.
(4) Der AN hat auf Wunsch des AG Leistungen auch noch nach Vertragsbeendigung fertig zu stellen, wenn sie noch während der Vertragslaufzeit beauftragt wurden.
16 Allgemeine Vertragsbedingungen
(1) Abweichende Geschäftsbedingungen, branchenübliche Arbeitsbedingungen oder sonstige einseitige Bedingungen werden ausdrücklich ausgeschlossen.
(2) Dieser Vertrag wird in Textform geschlossen. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen. Änderungen, Ergänzungen oder die Aufhebung dieses Vertrags, ein- schließlich dieser Textformklausel, bedürfen zu Ihrer Wirksamkeit der Textform. Die- ses Formerfordernis kann weder mündlich noch stillschweigend aufgehoben werden.
(3) Es gilt deutsches Recht.
(4) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
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17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke befinden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit recht- lich möglich – dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben oder nach dem Sinn und Zweck des Vertrags gewollt haben würden, wenn sie den Punkt be- dacht hätten.
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Bundesministerium für Wirtschaft und [Auftragnehmer] Energie Im Auftrag
(Ort, Datum, Name in Druckbuchst/Signatur) (Ort, Datum, Name in Druckbuchst/Signatur)
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