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ZC4 – 17104/004-26#027 IC3 – 20504/004-004#005
Nationale Vulnerabilitätsanalyse
internationaler Lieferketten
V
ERFAHRENSBESCHREIBUNG UND
T
EILNAHMEBEDINGUNGEN
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Gliederung:
Allgemeine Bestimmungen .................................................................................... 3
1.1. Ausschreibende Stelle, Ansprechperson ...................................................... 3
1.2. Elektronisches Verfahren ................................................................................ 3
1.3. Bewerber-/Bieterfragen .................................................................................... 3
1.4. Vertraulichkeit .................................................................................................. 4
1.5. Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren ................................................ 4
Ablauf des Vergabeverfahrens .............................................................................. 4
Teilnahmebedingungen - Teilnahmewettbewerb ................................................. 4
3.1. Form des Teilnahmeantrags ........................................................................... 4
3.2. Bewerbergemeinschaft, Unterauftragsvergabe ............................................. 5
3.3. Eignung ............................................................................................................. 5
3.3.1. Befähigung zur Berufsausübung ............................................................ 6
3.3.2. Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung ......................................... 6
3.3.3. Ausreichendes Personal ........................................................................ 6
3.3.4. Berufliche Leistungsfähigkeit – Unternehmensreferenzen ..................... 7
3.3.5. Nichtvorliegen von Interessenkollisionen ............................................... 8
3.3.6. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe ......................................... 8
3.4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ........................................................ 8
3.5. Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen .................................... 8
3.6. Bewertung der Teilnahmeanträge und Bewerberauswahl ............................ 9
Angebots- und Verhandlungsphase .................................................................... 11
4.1. Form des Erstangebots und ggf. angepasster oder finalisierter Angebote ......................................................................................................................... 11
4.2. Qualitative Zuschlagskriterien ...................................................................... 12
4.3. Zuschlagskriterium Preis .............................................................................. 12
Zuschlagsentscheidung ....................................................................................... 14
5.1. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien .......................................... 14
5.2. Gesamtwertung .............................................................................................. 16
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Allgemeine Bestimmungen
Die Vergabe des Auftrags „Nationale Vulnerabilitätsanalyse internationaler Lieferketten“ erfolgt auf Grundlage des Teils 4 (§§ 97 ff.) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Vergabeverordnung (VgV). Der Auftrag wird in einem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb gemäß § 14 Abs. 3 Nr. 2 i. V. m. § 17 VgV vergeben.
1.1. Ausschreibende Stelle, Ansprechperson
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
Referat ZC4 – Zentrale Vergabestelle
Scharnhorststraße 34-37, 10115 Berlin
Ansprechperson: Dr. Ingmar Bredies
E-Mail: vergabestelle@bmwe.bund.de
1.2. Elektronisches Verfahren
Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des Bundes (www.evergabe-online.de) abgewickelt. Die notwendigen Anwendungen werden auf „www.evergabe-online.de“ zur Verfügung gestellt. Hierzu gehört insbesondere der Angebots-Assistent (ANA-Web). Weitergehende Informationen: https://www.evergabe-online.info sowie „Benutzerleitfaden - Anwendung des neuen ANA-Web“.
In den ANA-Web importierte Unterlagen werden erst über „Dokumente versenden“ übermittelt. Bieter müssen eine rechtzeitige Übermittlung, insbesondere einen ausreichenden zeitlichen Puffer für typische Übermittlungsrisiken, sicherstellen. Bei größerem Datenumfang ist darauf zu achten, dass die Übermittlung der Daten rechtzeitig begonnen wird.
1.3. Bewerber-/Bieterfragen
Fragen zum Vergabeverfahren müssen in Textform ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform gestellt werden. Im allgemeinen Interesse liegende Fragen und Antworten werden allen Bewerbern/Bietern in anonymisierter Form zugänglich gemacht.
Fragen zum Vergabeverfahren sind spätestens bis zum achten Kalendertag vor dem Tag des Ablaufs der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist zu stellen. Der Auftraggeber behält sich vor, später eingehende Fragen nur im Ausnahmefall zu beantworten.
Anpassungen an dem veröffentlichten Vertragsentwurf – insbesondere Sonder- regelungen für Angehörige bestimmter Berufsgruppen –, die nicht rechtlich zwingend
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sind, kommen nicht in Betracht. Von entsprechenden Bewerber-/Bieterfragen bitten wir abzusehen.
1.4. Vertraulichkeit
Der Bewerber/Bieter hat über die in diesem Vergabeverfahren bekanntwerdenden dienstlichen Angelegenheiten des BMWE auch nach Beendigung des Verfahrens Verschwiegenheit zu bewahren. Er hat hierzu seine Mitarbeitenden zu verpflichten.
1.5. Kosten der Teilnahme am Vergabeverfahren
Die Kosten für die Teilnahme am Vergabeverfahren werden vom BMWE nicht erstattet.
Ablauf des Vergabeverfahrens
Das Vergabeverfahren ist in zwei Verfahrensstufen gegliedert:
-
den öffentlichen Teilnahmewettbewerb, in dem die Eignung der an der Abgabe eines Angebots interessierten Unternehmen (Bewerber) anhand von Teilnahmeanträgen geprüft wird und die geeignetsten Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden,
-
die Angebots- und Verhandlungsphase, in der die Wirtschaftlichkeit der abgegebenen Angebote der Bieter geprüft, – soweit notwendig – über die Angebotsinhalte verhandelt und schließlich die Zuschlagsentscheidung getroffen wird. Teilnahmeanträge bzw. Angebote, die den Anforderungen in den Vergabeunterlagen nicht entsprechen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Bewerbers/Bieters (AGB) sind ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig (siehe Ausschlussgründe nach § 57 VgV).
Teilnahmebedingungen - Teilnahmewettbewerb
Aufträge werden nur an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen (Eignung) vergeben, bei denen keine Ausschlussgründe vorliegen (siehe Ziff. 0 und Ziff. 3.3.5).
Vor einer Zuschlagserteilung führt die Vergabestelle Abfragen im Wettbewerbsregister (§ 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz) durch.
3.1. Form des Teilnahmeantrags
Der Teilnahmeantrag ist in Deutsch zu erstellen. Nachweisen und Eigenerklärungen, die nicht in Deutsch abgefasst sind, ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Unklarheiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bewerbers.
Der Teilnahmeantrag soll zur besseren Lesbarkeit mit Seitenzahlen und einem Inhaltsverzeichnis versehen und als eine einzige, durchsuchbare PDF-Datei
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übermittelt werden. Die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vorlagen können auch – unter Beibehaltung des Dateinamens – als getrennte Dateien übermittelt werden.
3.2. Bewerbergemeinschaft, Unterauftragsvergabe
Im Falle einer Bewerbergemeinschaft (in der späteren Angebotsphase „Bietergemeinschaft“) müssen Angaben zu Rechtsform und Mitgliedern der Bietergemeinschaft, zur Rollen- und Aufgabenverteilung sowie zum vertretungs- berechtigten Mitglied der einzelnen Unternehmen der Bewerber-/Bietergemeinschaft gemacht werden. Es ist ein bevollmächtigter Vertreter für die Bewerber- /Bietergemeinschaft insgesamt zu benennen. Die Bewerbergemeinschaftserklärung (Vordruck) ist im Falle einer Bewerber-/Bietergemeinschaft vorzulegen.
Im Falle der beabsichtigten Einbindung eines Unterauftragnehmers kommt zwischen diesem und dem Auftraggeber keine Vertragsbeziehung zustande. Eine beabsichtigte Unterauftragsvergabe ist im Teilnahmeantrag mit Hinweis auf den betroffenen Leistungsbestandteil sowie (soweit möglich) unter Benennung des Unterauftragnehmers anzuzeigen. Im Falle einer beabsichtigten Einbindung eines Unterauftragnehmers für wesentliche Leistungsbestandteile des Auftrags muss der Unterauftragnehmer spätestens mit Beginn der Auftragsausführung in Textform (bspw. E-Mail) benannt werden. Unter Umständen werden Bieter hierzu bereits vor Zuschlagserteilung aufgefordert.
Der Auftraggeber kann die Eignung benannter Unterauftragnehmer vor Zuschlagserteilung anhand der unter Ziff. 0 genannten Eignungskriterien prüfen und Belege anfordern. Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft oder Unterauftragnehmer, deren Eignung (Ziff. 0) während der Auftragsausführung entfällt oder bei denen ein Ausschlussgrund (Ziff. 3.3.5) vorliegt, sind zu ersetzen.
3.3. Eignung
Bewerber, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Die Eignung ist mithilfe der jeweils angegebenen Unterlagen zu belegen. Die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (§ 50 VgV) oder ein Nachweis der Teilnahme an einem Präqualifizierungssystem (mit Registernummer) können alternativ genutzt werden.
Eignungsleihe: Ein Bewerber kann sich im Hinblick auf die Eignung auf die Kapazitäten von Unterauftragnehmern berufen, wenn er nachweist, dass diesem die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden.
Der Austausch eines Unterauftragnehmers ist im Fall der Eignungsleihe nur mit vorheriger Zustimmung des BMWE, mindestens in Textform, zulässig. Die Erteilung der Zustimmung steht im freien Ermessen des Auftraggebers und setzt voraus, dass der Austausch rechtzeitig beantragt und glaubhaft nachgewiesen wird, dass ein zumindest gleichwertiger Austausch erfolgt.
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3.3.1. Befähigung zur Berufsausübung
Sofern eine Pflicht zur Eintragung in einem der in Anhang XI zur Richtlinie 2014/24/EU, Seite 160, über die öffentliche Auftragsvergabe genannten Register besteht, ist ein Auszug der Eintragung in Textform, der nicht älter als sechs Monate zum Ende der Angebotsfrist ist, vorzulegen.1
Bei einem Auftragswert ab der in § 6 Abs. 1 Wettbewerbsregistergesetz genannten Höhe ist die Vergabestelle verpflichtet, über den erfolgreichen Bieter vor Zuschlagsentscheidung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anzufordern. In diesem Fall werden die oben gemachten Angaben zur Anforderung der Registerauskunft bei den zuständigen Behörden verwendet.
Beleg: nicht erforderlich; wird ggf. nachgefordert, sofern Angaben nicht ermittelbar.
3.3.2. Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung
Versicherungsschutz während des gesamten Auftragszeitraums mit einer Mindesthaftung von 1.000.000,00 Euro je Schadensfall für Personen-, Sach- und Vermögenschäden sowie einer jährlichen Deckungssumme von mindestens 2.000.000,00 Euro
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) über das Vorliegen einer entsprechenden Versicherung bzw. über die Bereitschaft zum Abschluss spätestens zum Zeitpunkt der Auftragserteilung. Diese ist im Falle einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt vorzulegen.
3.3.3. Ausreichendes Personal
Mindestens 10 fest angestellte Mitarbeitende (Vollzeitäquivalente; Teilzeitstellen bzw. geringfügig Beschäftigte können summiert werden), ermittelt als Durchschnitt der – sofern verfügbar2 – letzten drei Jahre.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zur durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl in Vollzeitäquivalenten in den – sofern verfügbar – letzten drei Geschäftsjahren. Bei einer Bewerbergemeinschaft oder bei Eignungsleihe muss deutlich werden, welche Teile des beschriebenen Personals zu welchen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft bzw. zu welchem Unterauftragnehmer gehören, deren Personalressourcen berücksichtigt werden sollen.
1 Für Bieter aus Deutschland sind die betreffenden Register das Handelsregister, die Handwerksrolle, das Vereinsregister, das Partnerschaftsregister oder die Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder vorzulegen. Der Beleg kann im Falle einer Bewerbergemeinschaft ggf. von allen Mitgliedern angefordert werden.
2 Auf $ 45 Abs. 5 VgV wird hingewiesen.
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3.3.4. Berufliche Leistungsfähigkeit – Unternehmensreferenzen
Der Bewerber muss zum Nachweis der Erfahrung und Fachkunde einschlägige Referenzaufträge (Unternehmensreferenzen) zu folgenden Bereichen aufweisen:
| A Analysen/ Studien/ Untersuchungen mit Bezug zu geoökonomischen | ||
|---|---|---|
| Fragestellungen in Hinblick auf gesamtwirtschaftliche Abhängigkeiten/ | ||
| Vulnerabilitäten in internationalen Lieferketten | ||
| B Geoökonomische Szenarioanalysen (Was-wäre-wenn) mit | ||
| Lieferkettenbezug | ||
| C Auswertung und Analyse komplexer Datenmengen unter Anwendung | ||
| statistischer, ökonometrischer und quantitativer statistischer Verfahren | ||
| sowie deren visuelle Aufbereitung (z.B. als interaktives Dashboard) |
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) zu Unternehmensreferenzen
Es bestehen folgende Mindestanforderungen:
➢ Je Referenzbereich (A-C) ist mindestens ein Referenzauftrag anzugeben. Es sind je Referenzbereich maximal zwei Referenzaufträge bewertbar.
➢ Ein Referenzauftrag muss in allen Referenzbereichen einen Mindestauftragswert von 50.000 EUR netto umfassen. Die Leistungen müssen in diesem Mindestumfang auch tatsächlich von dem Bewerber, der die Unternehmensreferenz angibt, erbracht worden sein.
➢ Derselbe Referenzauftrag kann zum Nachweis der Eignung für mehrere Referenzbereiche angegeben werden, sofern die jeweiligen inhaltlichen Bezüge zum betreffenden Referenzbereich eindeutig dargelegt werden. Es genügt nicht, identische Angaben zu machen. Es sind mindestens zwei unterschiedliche Unternehmensreferenzen vorzuweisen.
➢ Relevante (Teil-)Leistungen zu den Unternehmensreferenzen müssen nach dem 01.07.2023 erbracht worden sein. Laufende Referenzaufträge können ebenfalls angegeben werden, sofern bereits wesentliche Auftragsbestandteile erbracht worden sind.
➢ Bieter können auch Referenzen von Unterauftragnehmern einreichen, sofern diese sich für den Fall der Auftragserteilung bereits zur Auftragsausführung verpflichtet haben (siehe Ziff. 3.3.6).
Die Referenzaufträge müssen nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit dem zu vergebenden Auftrag vergleichbar sein, d. h., tragfähige Rückschlüsse auf die für den zu vergebenden Auftrag notwendige Fachkunde zulassen.
Zu jedem Referenzauftrag sind folgende Angaben zu machen:
• Leistungsgegenstand, Leistungszeitraum und Leistungsumfang mit grober Einordnung des Nettoauftragswertes,
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• Auftraggeber/Leistungsempfänger mit Kontaktdaten einer auskunftsfähigen Person3,
• Angaben zu konkreten Tätigkeiten/ Vorgehensweisen/ Arbeitsergebnissen,
• eindeutige inhaltliche Zuordnung des Referenzauftrags zu einem oder mehreren der oben genannten Bereiche
Der Auftraggeber behält sich vor, die Referenzen inhaltlich durch Kontaktaufnahme zu den angegebenen Ansprechpersonen inhaltlich prüfen. Die Referenzangaben werden vertraulich behandelt und dienen ausschließlich der Beurteilung der Eignung.
3.3.5. Nichtvorliegen von Interessenkollisionen
Der Bewerber hat keine Interessen, die mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehen und sie nachteilig beeinflussen könnten. D.h. unter anderem, dass er kein Antragsteller von Fördermitteln oder Auftragnehmer von Begleitforschungsaufträgen für die voraussichtlich zu betreuenden Fördermaßnahmen sein darf (Neutralität am Forschungsmarkt). Sofern der Bewerber mit der Ausführung des Auftrags im Widerspruch stehende Interessen hat, muss substantiiert und glaubhaft dargelegt werden, dass die konkrete Interessenkollision die Auftragsausführung aufgrund struktureller, personeller und/oder organisatorischer Vorkehrungen nicht nachteilig beeinflussen wird.
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck) mit obenstehendem Inhalt.
3.3.6. Leistungsfähigkeit im Fall der Eignungsleihe
Selbstverpflichtung des betreffenden Unterauftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber, bei einer Auftragserteilung die betreffenden Leistungen zu erbringen.
Beleg: Nachunternehmerverpflichtungserklärung (Vordruck).
3.4. Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Beleg: Eigenerklärung (Vordruck), dass keiner der in den §§ 123, 124 GWB aufgeführten Ausschlusstatbestände erfüllt ist. Diese ist bei einer Bewerbergemeinschaft für alle Mitglieder getrennt, bei einer beabsichtigten Unterauftragsvergabe von allen bereits feststehenden Unterauftragnehmern vorzulegen.
3.5. Keine Betroffenheit durch die Russland-Sanktionen
Bewerber dürfen nicht von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 des Rates vom 31. Juli 2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren betroffen sein.
3 Diese Angabe ist zwingend. Verweise auf die vermeintliche Vertraulichkeit von Angaben zum Auftraggeber führen dazu, dass die Referenz nicht berücksichtigt werden kann.
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Beleg: Eigenerklärung (Vordruck); bei einer Bewerbergemeinschaft von allen Mitgliedern einzureichen.
3.6. Bewertung der Teilnahmeanträge und Bewerberauswahl
Mit Ausnahme des Eignungskriteriums „Berufliche Leistungsfähigkeit – Unternehmensreferenzen“ handelt es sich bei allen Eignungskriterien um Ausschlusskriterien, d. h. es wird nur geprüft, ob das Erfüllen der entsprechenden Mindestanforderung – wie oben gefordert – belegt ist. Bewerber, bei denen das nicht der Fall ist, werden mangels Eignung ausgeschlossen.
Bei dem Kriterium „Berufliche Leistungsfähigkeit – Unternehmensreferenzen“ handelt es sich um ein Wertungskriterium, d. h. die Unternehmensreferenz wird nach dem Erfüllungsgrad von Einschlägigkeit und Vergleichbarkeit mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität bewertet. Dies geschieht nach der folgenden Punkteskala:
| Punkte: | Bewertungsmaßstab: | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| 5 | Die Unternehmensreferenz ist nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität in höchstem Maße mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar. | ||||
| 4 | Die Unternehmensreferenz ist nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität in hohem Maße mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar. | ||||
| 3 | Die Unternehmensreferenz ist nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität überwiegend mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar. | ||||
| 2 | Die Unternehmensreferenz ist nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität mit erheblichen Einschränkungen mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar. | ||||
| 1 | Die Unternehmensreferenz ist nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität kaum/ geringfügig mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar. | ||||
| 0 | Die Unternehmensreferenz ist nach Inhalt, Methodik, Umfang und Komplexität nicht mit dem Leistungsgegenstand vergleichbar (= Nichtberücksichtigung). |
Für die Referenzen der geeigneten Bewerber wird eine Gesamtpunktzahl errechnet. Insgesamt sind 30 Punkte (max. 6 bewertbare Unternehmensreferenzen x 5 Punkte) erreichbar.
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Bewerber, die bei der Gesamtpunktzahl insgesamt weniger als 10 Punkte erzielen, weisen ebenfalls nicht die notwendige Erfahrung und Fachkunde auf und werden daher mangels Eignung ausgeschlossen.
Aus der Gesamtpunktzahl wird die Rangfolge der geeigneten Bewerber ermittelt, wobei dem Bewerber mit der höchsten Gesamtpunktzahl der erste Rang zugewiesen wird.
Die drei geeignetsten, d. h. bestplatzierten Bewerber, werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Bei Punktgleichheit in den vorderen Rängen erhält jeder Bewerber eine Aufforderung zur Angebotsabgabe, solange drei Plätze verfügbar sind. Bei Punktgleichheit im letzten für die Bewerberauswahl relevanten Rang werden alle Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert, auch wenn dadurch insgesamt mehr als drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Beispiel: Zwei Bewerber haben die maximale Punktzahl, zwei weitere folgen im zweiten Rang punktgleich – Konsequenz: Es werden vier Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
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Angebots- und Verhandlungsphase
Die im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerber werden schriftlich zur Abgabe eines Angebots aufgefordert (Erstangebot). Ggf. werden über die e-Vergabe-Plattform aktualisierte Vergabeunterlagen bereitgestellt, die der Erstellung eines Angebots zu Grunde zu legen sind. Die Erstangebote werden bewertet und eine Rangfolge anhand des Grades der Wirtschaftlichkeit gebildet.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Der Zuschlag kann gemäß § 17 Abs. 11 VgV auch ausschließlich auf Grundlage der Erstangebote, d.h. ohne Durchführung von Verhandlungen, erteilt werden.
Sofern das BMWE entscheidet, dass über Inhalte der Erstangebote verhandelt werden soll, können die Bieter zu Verhandlungsgesprächen (in Präsenz oder digital) eingeladen werden. Bieter, die nach der vorläufigen Auswertung der Erstangebote aufgrund eines deutlichen Wertungsabstandes keine Aussicht auf die Erteilung des Zuschlags haben, werden nicht zu Verhandlungsgesprächen eingeladen, um den Aufwand auf beiden Seiten zu reduzieren (§ 17 Abs. 12 VgV). Im Anschluss an die Verhandlungsgespräche werden die verbliebenen Bieter zur Abgabe eines angepassten Angebotes aufgefordert.
Die Verhandlungsphase kann je nach Bedarf von Anpassungen an den Angeboten mehrfach wiederholt werden, bis das BMWE auf ein finales Angebot den Zuschlag erteilt.
4.1. Form des Erstangebots und ggf. angepasster oder finalisierter Angebote
Das Angebot ist in Deutsch zu erstellen. Nachweisen und Eigenerklärungen, die nicht in Deutsch abgefasst sind, ist eine Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Unklarheiten gehen grundsätzlich zu Lasten des Bieters.
Das Angebot soll zur besseren Lesbarkeit mit Seitenzahlen und einem Inhaltsverzeichnis versehen und als eine einzige, durchsuchbare PDF-Datei übermittelt werden. Die von der Vergabestelle zur Verfügung gestellten Vorlagen können auch – unter Beibehaltung des Dateinamens – als getrennte Dateien übermittelt werden.
Das Angebot sollte einen Umfang von ca. 50-80 DIN-A4-Seiten nicht überschreiten (Richtwert für den Hauptteil ohne Nachweise und Eigenerklärungen; basierend auf Formatierung in Arial, ca. 12 Pt., Zeilenabstand mind. 1,15). In angepassten und finalisierten Angeboten sind ggf. im Änderungsmodus die Anpassungen hervorzuheben.
Die vorgenannten Formatvorgaben verstehen sich als Ordnungsvorschriften. Eine geringfügige Abweichung führt nicht zum Ausschluss vom Verfahren. Die Vergabestelle behält sich vor, im Falle einer erheblichen Überschreitung des Seitenumfangs die über den Rahmen hinausgehenden Textteile unberücksichtigt zu lassen, um die Gleichbehandlung aller Bieter zu wahren.
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Angebote, die den Anforderungen in den Vergabeunterlagen nicht entsprechen, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Allgemeine Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Bieters (AGB) sind ausgeschlossen. Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig (siehe Ausschlussgründe nach § 57 VgV).
4.2. Qualitative Zuschlagskriterien
Die Qualität der Angebote wird anhand der nachstehenden qualitativen Zuschlagskriterien bewertet.
Mit Aufforderung zur Angebotsabgabe erfolgt eine weitere Konkretisierung (z.B. durch Ausformulierung und Bildung von Unterkriterien) der qualitativen Zuschlagskriterien.
Diese stellen sich wie folgt dar:
| Qualitatives Zuschlagskriterium | Inhalte/ Anforderungen | Gewichtung in % |
|---|---|---|
| Personal | konkrete Zuständigkeit der zentralen Ansprechperson/ Stellvertretung sowie der Mitglieder des Kernteams bei Beauftragung, fachliche Qualifikation, berufliche Erfahrung | 30 |
| Arbeitsorganisation und - abläufe | personalorganisatorische Gestaltung der Arbeitsabläufe, bedarfsgerechte Leistungserbringung, effiziente und fristgerechte Umsetzung, Qualitätssicherung, Vertragscontrolling | 20 |
| Umsetzungskonzept | konkrete konzeptionell-inhaltliche Umsetzung der Module A-F gem. Leistungsbeschreibung | 50 |
4.3. Zuschlagskriterium Preis
• Zur Angabe und Wertung des Zuschlagskriteriums Preis ist das Preisblatt (wird in Angebotsphase veröffentlicht) vom Bieter vollständig auszufüllen und mit dem Angebot als dessen Bestandteil einzureichen.
• Die Stundensätze beinhalten alle Personalkosten, Sach- und ggf. Reisekosten. Eine
| Davon ausgenommen sind Sachkosten für den | |
|---|---|
| Erwerb von Lizenzen für Datenbanken und Datensätze. Diese werden ggf. separat | |
| vergütet. |
vergütet.
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• Im Preisblatt sind durch den Bieter zudem auch die zeitlichen Aufwände zu konkretisieren. Für die einzelnen Arbeitspakete sind dabei entsprechende Korridore im Preisblatt vorgegeben. Die Angabe des konkretisierten Aufwands durch den Bieter muss sich zwingend innerhalb der jeweils benannten Korridore befinden. Auf diese Weise wird Bietern die Gelegenheit gegeben, Arbeitsroutinen, effiziente Arbeitsabläufe oder den Einsatz von IT-Anwendungen auch preislich im Angebot abzubilden. Über- und Unterschreitungen der jeweils benannten Korridore führen zur Nichtberücksichtigung des Angebots und zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
• Auf Grundlage des im Preisblatt angegebenen Mengengerüsts errechnet sich ein Netto- und Bruttogesamthöchstpreis für die Gesamtlaufzeit (einschl. Optionen). Die Vergütung erfolgt jedoch aufwandsbezogen nach entstandenem Aufwand bis zur maximalen Höhe des ausgewiesenen Betrags. Ein Anspruch auf die volle Ausschöpfung des Gesamthöchstpreises besteht nicht.
• Grundlage der preislichen Angebotsbewertung ist die tatsächliche finanzielle Belastung des Auftraggebers (Bewertungspreis).
o Berechnungsgrundlage des Bewertungspreises: Die Bewertung erfolgt grundsätzlich auf Basis der Bruttogesamtpreise. Dies gilt auch dann, wenn Bieter aufgrund ihres steuerlichen Status (z.B. § 12 Abs. 2 Nr. 8 a UStG) unterschiedliche Umsatzsteuersätze ausweisen.
o Korrektur bei Steuerschuldumkehr (Reverse-Charge)4: Gibt ein Bieter einen Umsatzsteuersatz von 0 % an, für dessen Leistung der Auftraggeber jedoch gesetzlich zur Abführung der Umsatzsteuer verpflichtet ist (insb. gemäß § 13b UStG bei ausländischen Bietern), wird für die Wertung die jeweils geltende deutsche Umsatzsteuer auf den Nettoangebotspreis aufgeschlagen. Maßgeblich für das Ranking ist die Summe aus Angebotspreis und der vom Auftraggeber abzuführenden Steuer.
Abweichungen vom und Anpassungen am Preisblatt sind unzulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
4 Die Steuerschuldnerschaft kehrt sich unter den Voraussetzungen des § 13b UStG gemäß dem „Reverse-charge-Verfahren“ dahingehend um, dass nicht das die Leistung erbringende Unternehmen die Umsatzsteuer zu entrichten hat, sondern der Leistungsempfänger (hier das BMWE). Somit unterliegt das BMWE auch dann einem Umsatzsteuersatz von 19 %, wenn ein Bieter formal einen Umsatzsteuersatz von 0 % angibt.
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Zuschlagsentscheidung
Der Zuschlag wird nach Abschluss der Angebots- bzw. Verhandlungsphase auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. Die Wirtschaftlichkeit wird auf der Basis der qualitativen Zuschlagskriterien und des Zuschlagskriteriums Preis ermittelt.
5.1. Bewertung der qualitativen Zuschlagskriterien
| Leistungs- punkte: | Maßstab: | ||
|---|---|---|---|
| Die Ausführungen des Angebots zu den qualitativen Zuschlagskriterien und ihren Unterkriterien lassen für den zu vergebenden Auftrag eine Leistungserbringung… | |||
| 5 | … auf einem sehr guten Niveau erwarten. Personal d.h. in höchstem Maße fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. Arbeitsorganisation/Arbeitsabläufe d.h. in höchstem Maße plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. Umsetzungskonzept d.h. eine in höchstem Maße plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. | ||
| 4 | … auf einem guten Niveau erwarten. Personal d.h. in hohem Maße fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. in hohem Maße plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. Umsetzungskonzept d.h. eine in hohem Maße plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. | ||
| 3 | … auf einem befriedigenden Niveau erwarten. Personal d.h. überwiegend fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. überwiegend plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. Umsetzungskonzept |
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| d.h. eine überwiegend plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. | |
|---|---|
| 2 | … auf einem ausreichenden Niveau erwarten. Personal d.h. mit erheblichen Einschränkungen fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. mit erheblichen Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen, Umsetzungskonzept d.h. eine mit erheblichen Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. |
| 1 | … auf einem mangelhaften Niveau erwarten. Personal d.h. mit gravierenden Einschränkungen fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. mit gravierenden Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen. Umsetzungskonzept d.h. eine mit gravierenden Einschränkungen plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. |
| 0 | … auf einem unzureichenden Niveau erwarten. Personal d.h. kaum/ nicht fachlich einschlägig qualifiziertes Personal mit nach Art und Umfang relevanten Erfahrungen/ Tätigkeiten für die Leistungserbringung. Arbeitsorganisation/ Arbeitsabläufe d.h. kaum/ nicht plausible und sachgerechte Darstellung, die einen realitätsnahen Geschäftsbetrieb und Leistungserfolg erwarten lassen, Umsetzungskonzept d.h. eine kaum/ nicht plausible und sachgerechte Darstellung der Umsetzung, die die inhaltlichen Anforderungen an die Leistungserbringung abbildet und einen Leistungserfolg erwarten lässt. |
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5.2. Gesamtwertung
• Angebote, die bei einem der qualitativen Zuschlagskriterien weniger als zwei Punkte erzielen, sind nicht wirtschaftlich und kommen für den Zuschlag nicht in Betracht. Gleiches gilt für den Fall, dass bei einem einzelnen Unterkriterium weniger als zwei Punkte erzielt werden. Diese Angebote werden im Rahmen der Gesamtwertung der Angebote nicht berücksichtigt.
• Für alle zu berücksichtigenden Angebote werden die für die qualitativen Zuschlagskriterien vergebenen, gewichteten Leistungspunkte zur Gesamtleistungspunktzahl addiert und mit dem unten angegebenen „Gewichtungsfaktor Leistungsterm“ (hier 70 %) gewichtet. Der Preis wird in der Gesamtwertung mit dem „Gewichtungsfaktor Preisterm“ (hier 30 %) gewichtet.
• Die Gesamtpunktzahl wird anhand der modifizierten UfAB-II-Methode wie folgt ermittelt:
𝑃 𝑚𝑖𝑛 𝑍 = (𝑊 ×𝐿+𝑊 × ×𝐿 )×100 𝐿 𝑃 𝑃 𝑚𝑎𝑥
Z = Gesamtpunktzahl
L = Gesamtleistungspunktzahl
L = maximal mögliche Gesamtleistungspunktzahl: 5 max
P = Bruttogesamtpreis in Euro
P = günstigster Angebotspreis aller wertbaren Angebote min
W = Gewichtungsfaktor für den Leistungsterm; hier 70 % (= 0,7) L
W = Gewichtungsfaktor für den Preisterm; hier 30 % (= 0,3) P
„x 100“ = Skalierungsfaktor
Das finale Angebot aus der letzten Verhandlungsrunde mit dem höchsten Ergebnis ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag.
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