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Analyse nationaler Abhängigkeiten und Vulnerabilitäten globaler Lieferketten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 09:11 (Europe/Berlin)

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ZC4 – 17104/004-26#027 IC3 – 20504/004-004#005

Nationale Vulnerabilitätsanalyse

internationaler Lieferketten

Leistungsbeschreibung

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Inhaltsverzeichnis:

  1. Ausgangslage/Hintergrund .................................................................................. 3

  2. Zweck und Ziel des Auftrags ............................................................................... 3

  3. Leistungsinhalte .................................................................................................. 4

3.1. Modul A: Entwicklung nationaler Supply-Chain-Indizes ............................... 4

3.2. Modul B: Identifikation und Bewertung direkter nationaler Abhängigkeiten für Deutschland ............................................................................................................ 5

3.3. Modul C: Ergänzung um Identifikation und Bewertung indirekter nationaler Abhängigkeiten ....................................................................................................... 5

3.4. Modul D: Berücksichtigung tatsächlicher Vulnerabilitäten unter Anwendung geeigneter Kriterien ................................................................................................. 6

3.5. Modul E: Nutzerfreundliche Bereitstellung der Analysen .............................. 7

3.6. Modul F: Von Abhängigkeiten und Vulnerabilitäten zu Lieferketten ............. 8

  1. Leistungsformate und Ausführungsfristen ........................................................... 9

  2. Ausführungsbedingungen .................................................................................. 11

5.1. Zusammenarbeit mit dem BMWE ............................................................... 11

5.2. Arbeitssprache ........................................................................................... 11

5.3. Reisekosten................................................................................................ 11

5.4. Schnittstellen- und Stakeholdermanagement ............................................. 12

5.5. Erstellung barrierefreier Veröffentlichungen und Online-Angebote ............ 12

5.6. Umgang mit Daten, technische Dokumentation, Weiter- und Nachnutzung von IT-Anwendungen ............................................................................................ 13

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  1. Ausgangslage/Hintergrund

Bisher liegen zwar vereinzelt sektorspezifische, aber keine umfassenden Erkenntnisse und Analysen vor, um nationale (deutsche) Vulnerabilitäten entlang von Liefer-, Wertschöpfungs- und Technologieketten systematisch bewerten zu können. Auch sind bisher nur wenige wissenschaftliche Studien verfügbar, die sich mit den aus Lieferkettenrisiken resultierenden nationalen wirtschaftlichen Vulnerabilitäten befassen. Vorhandene Studien decken in der Regel Abhängigkeiten auf EU-Ebene ab. Aufgrund von Unterschieden – etwa in der Wirtschaftsstruktur, bei der Importkonzentration oder bei Substitutionspotenzialen – kann allerdings nicht ausgeschlossen werden, dass sich die aus gesamtwirtschaftlicher Perspektive relevanten nationalen Vulnerabilitäten von denen auf EU-Ebene unterscheiden. Das Forschungsvorhaben soll vor diesem Hintergrund zum besseren Verständnis der nationalen Vulnerabilitäten beitragen und mit den Supply-Chain-Indizes und mit einer nutzerfreundlichen und aktualisierbaren Darstellung der Ergebnisse aus den entwickelten Methoden einen wichtigen Beitrag zu einem gesamtwirtschaftlichen Monitoring von Lieferketten leisten.

  1. Zweck und Ziel des Auftrags

Ziel des Forschungsvorhabens ist die Identifikation und Bewertung von Abhängigkeiten Deutschlands/deutscher Unternehmen in globalen Lieferketten. Hierzu sollen in einem ersten Schritt Supply-Chain-Indizes für verschiedene Analysezwecke entwickelt werden (Modul A). In einem zweiten Schritt sollen nationale Abhängigkeiten gegenüber Handelspartnern hergeleitet werden (Modul B). Der Analyserahmen soll danach um indirekte Abhängigkeiten erweitert werden (Modul C) und unter Anwendung geeigneter Kriterien um die Bewertung tatsächlicher Vulnerabilitäten auf nationaler Ebene ergänzt werden (Modul D). Es soll auf Basis der Erkenntnisse eine für Analysezwecke geeignete interaktive (teil-)visuelle IT-basierte Darstellung entwickelt werden, die Nutzern Analysefunktionen über verschiedene Analyseebenen bereitstellt und visualisiert (Modul E). Abschließend sollen Abhängigkeiten und Vulnerabilitäten auf disaggregierter Ebene mit Liefer-, Wertschöpfungs- und Technologieketten verknüpft werden, um in Szenarien betroffenen Lieferketten identifizieren und Auswirkungen modellgestützt betrachten zu können (Modul F).

Ergebnisse und Daten aus vorhandenen Studien sollen soweit sinnvoll einbezogen werden und unter Anwendung quantitativer Methoden entsprechend der Aufgabenbeschreibung ergänzt und weiterentwickelt werden. Ebenso sollen sinnvolle Schnittstellen zu (sektoralen) Aktivitäten der Bundesregierung (bspw. Geschäftsstellen, Betätigungsfelder von Behörden, beauftragte Studien) hinsichtlich der Lieferkettenresilienz definiert und aufgebaut werden, soweit dem Gegenstand der Studie bzgl. Methodik oder Datenerhebung dienlich.

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  1. Leistungsinhalte

Im Rahmen des Auftrags sind folgende Leistungen zu erbringen:

3.1. Modul A: Entwicklung nationaler Supply-Chain-Indizes

Ziel des Moduls ist die Entwicklung belastbarer nationaler Supply-Chain-Indizes, die für unterschiedliche Analysezwecke auf aggregierter Ebene (z.B. gesamtwirtschaftliche Ebene und Branchenebene) ein laufendes Bild über die Lage und Entwicklung von Lieferketten sowie damit verbundene Vulnerabilitäten im Zeitablauf ermöglichen sollen.

Im nachfolgenden Arbeitspaket (AP) soll hierzu folgendes Ergebnis erzielt werden:

• AP 1: Entwicklung und Implementierung nationaler Supply-Chain-Indizes

Die Supply-Chain-Indizes sollen für unterschiedliche Analysezwecke ein laufendes Bild über die Lage und Entwicklung von Lieferketten ermöglichen. Sie sind so zu konzipieren, dass sie – z.B. über klar abgegrenzte Subindizes – sowohl für die Gesamtwirtschaft als auch für Schlüsselbranchen Aussagekraft besitzen. Folgende unterschiedliche Analysezwecke sollten in geeigneter Weise über separate Indizes berücksichtigt werden:

a. Erfassung des aktuellen Lieferkettenstresspegels („Supply Chain Pressure Index“),

b. Identifikation potenzieller künftiger Lieferkettenstörungen („Supply Chain Pressure Forecast“), sowie

c. Berücksichtigung struktureller Vulnerabilitäten („Supply Chain Vulnerability Index“).

Bei der Entwicklung des „Supply Chain Pressure Index“ kann als Vorarbeit auf bereits bestehende Indizes (z.B. den „Supply Chain Pressure Index‘ des Supply Chain Intelligence Institute Austria, ASCII1) zurückgegriffen werden. Der „Supply Chain Pressure Forecast Index“ soll systematisch auf Daten mit Frühwarnpotenzial zurückgreifen, darunter etwa Logistik- und Transportdaten (z. B. Schiffscontainer- und Hafenumschlagsdaten), Preis- und Kapazitätsindikatoren (z. B. Frachtraten, Lagerbestände), produktions- und handelsbezogene Frühindikatoren (z. B. Einkaufsmanagerindizes, Exportrestriktionen) sowie ereignis- und risikobasierte Informationen (z. B. Naturereignisse, geopolitische Störungen). Für den „Supply Chain Vulnerability Index“ soll in AP 1 zunächst nur ein Platzhalter angelegt werden (siehe hierzu AP 8).

Die Indizes sollen die Entwicklung im Zeitablauf (z.B. über 5 Jahre) visualisieren können. Schwellenwerte sollen definiert und zur Visualisierung des

1 https://ascii.ac.at/news-events/the-austrian-supply-chain-pressure-index-ascpi/

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Indexverlaufs, etwa in Form von Ampelfarben, genutzt werden.

3.2. Modul B: Identifikation und Bewertung direkter nationaler Abhängigkeiten für Deutschland

Ziel des Moduls ist es, für Deutschland gegenüber Handelspartnern direkte nationale Abhängigkeiten zu identifizieren. Dabei soll zwischen Abhängigkeiten innerhalb der EU und Abhängigkeiten gegenüber außereuropäischen Drittländern differenziert werden. Insbes. die Abhängigkeiten gegenüber außereuropäischen Drittländern sollen auch ins Verhältnis zu den in der EU ersichtlichen Mustern gesetzt werden.

In den nachfolgenden Arbeitspaketen (AP) sollen hierzu folgende Ergebnisse erzielt werden:

AP 2: Identifikation von Abhängigkeiten

Herleitung und Begründung eines Vorgehens zur Bestimmung von Abhängigkeiten unter Berücksichtigung relevanter Referenzstudien und Arbeiten der EU-Kommission wie beispielsweise des „Supply Chain Alert Notification Monitoring System“ (SCAN). Anwendung des Vorgehens auf deutsche Daten sowie auf Daten einer geeigneten Vergleichsgruppe, mit der Abhängigkeitsmuster der EU erfasst werden können (z. B. EU bzw. EU ohne Deutschland), jeweils auf weitestmöglich disaggregierter Produktebene. Die Auswahl der Daten und der Methoden sollen begründet und Einschränkungen der Aussagekraft der Analyse dargestellt werden.

• AP 3: Einordnung direkter Abhängigkeiten

Das Abhängigkeitsprofil Deutschlands soll auf Robustheit geprüft und systematisch aufbereitet werden. Dabei sollen die Abhängigkeiten für verschiedene Kriterien (Gesamtwirtschaft, Branchen, Herkunftsländer, Güterarten und Produkte) aufbereitet und bewertet werden. Relevante Unterschiede zu EU-Mustern sollen systematisch identifiziert und bewertet werden.

3.3. Modul C: Ergänzung um Identifikation und Bewertung indirekter nationaler Abhängigkeiten

Die Analyse der nationalen Abhängigkeiten Deutschlands sollen um indirekte Abhängigkeiten auf Produktebene (z.B. deutscher Import aus EU-Land mit direkter Vorleistung aus Drittland) erweitert werden. Hierzu sollen neben geeigneten Daten auch geeignete Verfahren bestimmt und in Abstimmung mit dem Auftraggeber angewendet werden.

In den nachfolgenden Arbeitspaketen (AP) sollen folgende Ergebnisse erzielt werden:

• AP 4: Möglichkeiten zur Erfassung indirekter nationale Abhängigkeiten

Zunächst sollten unterschiedliche Ansätze und Möglichkeiten zur systematischen datenbasierten Erfassung von indirekten Abhängigkeiten auf Leistungsbeschreibung Stand: 17.09.2026 Seite 5 von 14

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möglichst granularer Ebene geprüft werden. Dabei sollen sehr unterschiedliche Herangehensweisen eruiert werden. Die Möglichkeiten und Einschränkungen der in Betracht gezogenen Ansätze zur Erfassung indirekter Abhängigkeiten sollen dargestellt werden. Sollte sich grundsätzlich kein Analyseansatz als geeignet erweisen, sollen die notwendigen Bedingungen erläutert werden, die für eine verwendbare Analyse indirekter Abhängigkeiten erfüllt sein müssen. Etwaige Hindernisse sollen benannt werden.

• AP 5: Durchführung einer Analyse indirekter Abhängigkeiten

In Rücksprache mit dem Auftraggeber soll aus den in AP 4 erarbeiteten Analysemöglichkeiten diejenige ausgewählt werden, die zugleich die Erarbeitung belastbarer Ergebnisse ermöglicht und in regelmäßigen Abständen wiederholt werden könnte. Sofern kein Analyseansatz geeignet sein sollte, ist mit den Auftraggebern zu besprechen, ob anhand eines fiktiven Datensatzes, der die in AP 4 genannten erforderlichen Kriterien erfüllt, die grundsätzliche Machbarkeit der Analyse mit dem dazugehörigen Coding als Ergebnis erstellt werden kann. Alternativ wäre vorstellbar, anhand von fünf gemeinsam mit den Auftraggebern bestimmten kritischen Produkten indirekte Abhängigkeiten anderweitig vertieft zu analysieren, um z.B. die Möglichkeiten von KI in diesem Kontext auszuloten. Die erzielten Ergebnisse sind in geeigneter Weise unter Berücksichtigung der Ergebnisse aus AP 4 einzuordnen.

3.4. Modul D: Berücksichtigung tatsächlicher Vulnerabilitäten unter Anwendung geeigneter Kriterien

Ziel des Moduls ist die Bewertung der in Modul B und C identifizierten Abhängigkeiten auf möglichst disaggregierter Produktebene im Hinblick auf tatsächliche Vulnerabilitäten. Hierzu sollen geeignete Kriterien entwickelt werden. Auch sollen Modellierungsansätze zur Ermittlung der Auswirkungen von Lieferkettenstörungen unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus Modul C und D dargestellt und bewertet werden. Die gewonnenen Erkenntnisse sollen Eingang in die Supply-Chain-Indizes (Modul A) finden, insbesondere soll der als Platzhalter angelegte „Supply Chain Vulnerability Index“ entsprechend ausgearbeitet werden (siehe AP 1).

In den nachfolgenden Arbeitspaketen (AP) sollen folgende Ergebnisse erzielt werden:

• AP 6: Kriterien zur Vulnerabilitätsbewertung

Es sind geeignete Ansätze zu identifizieren, um die identifizierten potenziell bedeutsamen direkten und indirekten Abhängigkeiten in Hinblick auf die damit tatsächlich verbundene Vulnerabilität nationaler Lieferketten bewerten zu können. Dabei soll auch dem Aspekt der Robustheit Rechnung getragen werden. Im Ergebnis soll ein gut begründeter und mit dem Auftraggeber abgestimmter Vorschlag für die Durchführung der Vulnerabilitätsbewertung entstehen.

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• AP 7: Durchführung der Vulnerabilitätsbewertung

Anwendung des Ansatzes aus AP 6 auf die identifizierten direkten und indirekten nationalen Abhängigkeiten. Das Vorgehen ist so zu dokumentieren, dass eine regelmäßige und reproduzierbare Bewertung tatsächlicher Vulnerabilitäten auf Produktebene möglich ist. Das Verfahren und Ergebnisse sollen auf geeignete Weise validiert oder auf Plausibilität geprüft werden.

• AP 8: Entwicklung eines „Supply Chain Vulnerability Index“

Die Supply Chain Indizes (AP 1) sollen um einen „Supply Chain Vulnerability Index“ ergänzt werden, der die Erkenntnisse aus Modul B, C und D in geeigneter Weise berücksichtigt. Um die Vulnerabilität der Lieferketten auf gesamtwirtschaftlicher Ebene und Branchenebene abzubilden sollen vulnerabilitätsrelevante strukturelle Gegebenheiten unter zusätzlicher Berücksichtigung der Erkenntnisse aus AP 7 datenbasiert herangezogen werden. Als Vorarbeit kann auf bereits bestehende Indizes (z.B. ‚External Vulnerability Index‘ der EU-Kommission) zurückgegriffen werden.

3.5. Modul E: Nutzerfreundliche Bereitstellung der Analysen

Die erarbeiteten Analysenmethoden und Analyseergebnisse sollen dem Auftraggeber nutzerfreundlich in interaktiver und digitaler Form für Detailauswertungen zur Verfügung gestellt werden. Die konkrete Form der Ausgestaltung ist mit dem Auftraggeber in enger Rücksprache zu bestimmen. Falls ohne erheblichen Mehraufwand umsetzbar, sollte eine Aktualisierbarkeit der Datenbasis bei Aktualisierung der Originaldatenbasis angestrebt werden.

In den nachfolgenden Arbeitspaketen (AP) sollen hierzu folgende Ergebnisse erzielt werden:

• AP 9: Konzeptionelle Entwicklung eines übersichtlichen und aktualisierbaren interaktiven (teil-)visuellen Abrufs aller berechneten Indikatoren samt Implementierung als Pilot (im Folgenden vereinfachend Darstellung)

In der Darstellung sollen zur Erfassung der Lage der Lieferketten u.a. relevante Indikatoren aus den Supply-Chain-Indizes in geeigneter Weise abrufbar sein. Es soll die Möglichkeit gegeben sein, berechnete Abhängigkeiten und Vulnerabilitäten interaktiv über verschiedene Analyseebenen (z.B. Gesamtwirtschaft, Branche, Wertschöpfungsstufe, Produkt, Herkunftsländer) zu analysieren, einschließlich produkt- und branchenbezogener Abhängigkeiten nach Herkunftsländern abzurufen. Eine geeignete Visualisierung (z.B. Diagramme, Rankings) ist bereitzustellen. Die zeitliche Entwicklung wesentlicher Indikatoren soll grundsätzlich darstellbar sein.

Es sollen geeignete Schwellenwerte bzw. Signifikanzkriterien für Indikatoren definiert werden, um potenziell relevante Entwicklungen automatisiert zu identifizieren. Auf relevante Ereignisse mit potenziell gesamtwirtschaftlich

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relevanten negativen Auswirkungen auf Lieferketten sollen die Nutzer über ein automatisiertes Verfahren in geeigneter Form hingewiesen werden (im Folgenden Alerts). Dabei sollen über die Indikatorik erfasste Veränderungen (z.B. Überschreitung von Schwellenwerten), relevante Ereignisdaten (z.B. Einschränkungen bei Transportrouten) und Ergebnisse der durchgeführten Abhängigkeits- und Vulnerabilitätsanalyse Berücksichtigung finden.

• AP 10: Dokumentation

Eine strukturierte Zusammenstellung der in der gewählten Darstellung verwendeten Indizes und Indikatoren ist zu erstellen, einschließlich methodischer Hinweise, Datengrundlage, Annahmen, Interpretation der Ergebnisse, Ableitung von Handlungsempfehlungen, Schwachstellen, Ansatzpunkte für zukünftige Weiterentwicklungen. Die Datenverfügbarkeit und -qualität ist systematisch zu bewerten und zu dokumentieren. Datensätze und erforderliche Codes sind grundsätzlich so zu übergeben, dass die Weiterführung der Darstellung möglich ist; andernfalls bedarf es Absprachen mit dem Auftraggeber. Die Darstellung ist konzeptionell und technisch auf Basis gängiger Open-Source-Technologien (bspw. unter Verwendung von R oder Python), so zu entwickeln, dass es als interaktive, webbasierte Anwendung für einen vom Auftraggeber zu bestimmenden Nutzerkreis implementiert werden kann.

3.6. Modul F: Von Abhängigkeiten und Vulnerabilitäten zu Lieferketten

Im Mittelpunkt dieses Moduls steht die Verknüpfung von Abhängigkeiten und Vulnerabilitäten auf disaggregierter Ebene mit Liefer-, Wertschöpfungs- und Technologieketten. Ziel ist es, einerseits bei auftretenden Störungen die wichtigsten betroffenen Lieferketten identifizieren zu können und andererseits What-If-Szenarien modellgestützt betrachten zu können. Im Rahmen dieses abschließenden Moduls sollen zudem die zentralen Erkenntnisse in Hinblick auf den Ausbau der Ergebnisse des Forschungsauftrags zu einem fortlaufenden Monitoring von Liefer-, Wertschöpfungs- und Technologieketten zusammengefasst werden.

In den nachfolgenden Arbeitspaketen (AP) sollen hierzu folgende Ergebnisse erzielt werden:

• AP 11: Verknüpfung von Risikoereignissen mit Lieferketten

Es sollen konzeptionelle Ansätze entwickelt werden, um die Auswirkungen von Lieferkettenstörungen auf Basis der in den vorangegangenen Arbeitspaketen gewonnenen Erkenntnisse künftig modellgestützt abbilden zu können („What- if-Analysen“). Hierzu soll die potentielle Betroffenheit von Lieferketten durch identifizierte Alerts (z. B. Exportbeschränkungen, Ausfall maritimer Knotenpunkte, Naturkatastrophen) mit Hilfe geeigneter Daten und Methoden eingegrenzt (z. B. auf nachgelagerte Lieferketten, Produkte oder Branchen) und bewertet werden. Dabei sollen nicht nur über den direkten Import betroffene Leistungsbeschreibung Stand: 17.09.2026 Seite 8 von 14

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Lieferketten identifiziert werden, sondern auch bedeutende indirekte Ketten. Die Ergebnisse sollen nutzerfreundlich dargestellt werden.

Sollte eine datenbasierte systematische Erfassung der Zusammenhänge zwischen Risikoereignissen und Auswirkungen auf Lieferketten sowie deren Eingrenzung und Bewertung nicht möglich sein, sollten in Rücksprache mit den Auftragnehmern anhand von konkreten Beispielen Hindernisse benannt und die Bedingungen zu deren Überwindung eruiert werden.

• AP 12: Ansätze zur systemischen Modellierung unterschiedlicher Szenarien

Es sollen Ansätze entwickelt werden, mit denen sich modelbasiert simulieren lässt, wie sich die Unterbrechung der Versorgung mit einem bestimmten kritischen Gut (z. B. Gallium oder einem spezifischen Halbleiterprodukt) im nationalen Wertschöpfungsnetzwerk auswirkt (systemische Betrachtung): von den unmittelbar betroffenen Vorleistungs- und Produktionsstufen über einzelne Sektoren oder Branchen bis hin zu potenziellen gesamtwirtschaftlichen Effekten. In die konzeptionellen Überlegungen sollen sowohl die Erkenntnisse zu direkten und indirekten Abhängigkeiten als auch zu den identifizierten Vulnerabilitäten einfließen. Mögliche Modellierungsansätze sollen identifiziert, strukturiert und bewertet werden. Nach Möglichkeit soll ein umsetzungsfähiger Vorschlag für ein geeignetes Konzept zur Modellierung entwickelt werden. Der Vorschlag soll die methodischen Möglichkeiten, Datenanforderungen sowie zentrale Einschränkungen und Annahmen transparent darstellen.

• AP 13: Ableitung von Handlungsempfehlungen für ein gesamtwirtschaftliches Lieferkettenmonitoring

Zentrale Erkenntnisse aus dem Forschungsvorhaben sollen im Hinblick auf den Aufbau eines systematischen gesamtwirtschaftlichen Lieferkettenmonitorings zusammengetragen und Handlungsempfehlungen formuliert werden.

  1. Leistungsformate und Ausführungsfristen

Es ist eine Laufzeit von 12 Monaten beginnend mit der Auftragsvergabe vorgesehen.

ArbeitsschrittAusführung
Beauftragung durch BMWEfrühestmöglich
1. Präsentation im BMWE und Vorlage des Gesamtkonzepts1 Monat nach Auftragsvergabe
Abschluss Modul A2 Monate nach Auftragsvergabe
Abschluss Modul B – Präsentation mit einer graphischen Aufbereitung der wichtigsten3 Monate nach Auftragsvergabe

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Verfahrensschritte und Erkenntnisse und Vorlage Zwischenbericht samt Executive Summary in englischer und deutscher Sprache zu Modulen A und B
Abschluss Modul C – Präsentation5 Monate nach Auftragsvergabe
Überarbeitung Modulkonzept D und Rücksprache5 Monate nach Auftragsvergabe
Abschluss Modul D – Präsentation mit einer graphischen Aufbereitung der wichtigsten Verfahrensschritte und Erkenntnisse und Vorlage Zwischenbericht samt Executive Summary in englischer und deutscher Sprache zu Modulen C und D7 Monate nach Auftragsvergabe
Überarbeitung Modulkonzept E und Rücksprache7 Monate nach Auftragsvergabe
Abschluss Modul E – Präsentation Modul E9 Monate nach Auftragsvergabe
Überarbeitung Modulkonzept F und Rücksprache9 Monate nach Auftragsvergabe
Abschluss Modul F – Präsentation mit einer graphischen Aufbereitung der wichtigsten Verfahrensschritte und Erkenntnisse und Vorlage Zwischenbericht samt Executive Summary in englischer und deutscher Sprache zu Modulen E und F11 Monate nach Auftragsvergabe
Vorlage Entwurf Abschlussbericht11 Monate nach Auftragsvergabe
Abschlusspräsentation mit einer graphischen Aufbereitung der wichtigsten Verfahrensschritte und Erkenntnisse und Vorstellung der IT-basierten Darstellung12 Monate nach Auftragsvergabe
Übergabe des Abschlussberichts samt Kurzfassung in englischer und deutscher Sprache12 Monate nach Auftragsvergabe

Jeder Zwischenbericht soll eine Executive Summary in englischer und deutscher Sprache sowie eine digitale Präsentation (im PowerPoint-Format) mit einer

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graphischen Aufbereitung der wichtigsten Verfahrensschritte und Erkenntnisse enthalten.

Die Bearbeitung und ggf. zeitliche Priorisierung erfolgen in enger inhaltlicher und zeitlicher Abstimmung mit dem Auftraggeber.

  1. Ausführungsbedingungen

5.1. Zusammenarbeit mit dem BMWE

Die Umsetzung des Vorhabens erfolgt in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber. Eine agile und flexible Vorgehensweise ist sicherzustellen. Hierzu können unter anderem die Konzepte zur Bearbeitung der einzelnen Module auf Grundlage der in den vorangegangenen Modulen gewonnenen Erkenntnisse im Einvernehmen mit dem Auftraggeber angepasst werden.

Für alle Arbeitspakete ist eine Bearbeitung entlang des jeweils aktuellen Stands der Forschung sowie unter Berücksichtigung der im Projektverlauf gewonnenen Erkenntnisse zu gewährleisten.

Ergebnisse und Daten aus vorhandenen Studien sollen soweit sinnvoll einbezogen werden und unter Anwendung quantitativer Methoden entsprechend der Aufgabenbeschreibung ergänzt und weiterentwickelt werden.

Der AN benennt eine deutschsprachige Ansprechperson/ Stellvertretung für die Gesamtkoordination des Auftrags als zentrale Anlaufstelle für alle administrativen und fachlichen Belange der Leistungserbringung und Vertragsdurchführung. Mindestens eine dieser Ansprechpersonen ist grundsätzlich montags-freitags von 9 bis 18 Uhr telefonisch erreichbar und nimmt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, sämtliche Anfragen und Informationen entgegen. Die Ansprechpersonen koordinieren das für die Vertragsdurchführung vorgesehene Team und nehmen im Bedarfsfall an Besprechungen mit dem AG teil.

Der AN ist verpflichtet, ggf. auch mit anderen, vom AG beauftragten Dienstleistern oder sonstigen Dritten vertrauensvoll und kooperativ zusammen zu arbeiten.

5.2. Arbeitssprache

Arbeitssprache ist grundsätzlich Deutsch. Sämtliche Ausarbeitungen, Unterlagen usw. sind grundsätzlich, soweit dies nicht anders vereinbart wird oder in der Natur des Auftrags begründet liegt, in deutscher Sprache zu erstellen.

5.3. Reisekosten

Sämtliche Kommunikation mit dem AG erfolgt ganz überwiegend per E-Mail, Telefon oder Videokonferenz.

Reisekosten sind in die angebotenen Stundensätzen mit einzukalkulieren und werden nicht separat abgerechnet und vergütet.

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5.4. Schnittstellen- und Stakeholdermanagement

Sollten bestehende oder während der Laufzeit des Vorhabens begonnene (sektorale) Aktivitäten der Bundesregierung (bspw. Geschäftsstellen, Betätigungsfelder von Behörden, beauftragte Studien) fachliche Relevanz für die Inhalte der Analysen besitzen, so sind geeignete Schnittstellen zu diesen zu definieren und diese, soweit vom Auftraggeber gebilligt, in die Informationsbeschaffung einzubeziehen.

5.5. Erstellung barrierefreier Veröffentlichungen und Online-Angebote

Der Auftraggeber entscheidet nach Abschluss der Arbeiten, ob und welche Ergebnisse veröffentlicht werden. Alle Veröffentlichungen aus dem Forschungsauftrag sind – soweit der Auftraggeber dies fordert -– an geeigneter Stelle mit dem Hinweis zu versehen, dass es sich hierbei um ein Vorhaben im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie handelt.

Sofern Ergebnisse veröffentlicht werden, sollen diese im Layout des AN umgesetzt werden. Bei Auftragsarbeiten ist auf dem Titelbild der Veröffentlichung auf das Auftragsverhältnis hinzuweisen („erstellt im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie“). Auch Auftragsarbeiten dürfen nur barrierefrei online gestellt werden. Gefordert ist die Erstellung einer barrierefreien PDF-Fassung, die den Anforderungen der jeweils geltenden Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) entspricht. Sämtliche Ausarbeitungen und Begleitmaterialien sind grundsätzlich digital zu erstellen.

Die Behörden der Bundesverwaltung sind verpflichtet, ihre Informationsangebote im Internet barrierefrei zu gestalten. Für alle Veröffentlichungen, die vom AG online bereitgestellt werden sollen, sind die Vorgaben der derzeit gültigen Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung, kurz BITV, zu erfüllen. Damit verbundene Leistungsbestandteile sind vom AN stets entsprechend der Verordnung zu erbringen und ggf. nachzubessern, bis eine endgültige Abnahme durch den AG erfolgt.

Bezüglich der anzuwendenden Standards verweist die BITV 2.0 auf die aktuellen harmonisierten EU-Normen. Die aktuelle Norm EN 301 549 bezieht sich ihrerseits auf die allgemein gültigen Anforderungen für Barrierefreiheit digitaler Inhalte der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1. Jedoch sind dort keine konkreten An- forderungen für barrierefreie PDF-Dokumente geregelt. Um für Veröffentlichungen im PDF-Format einheitliche und vergleichbare Ergebnisse zu erzielen, ist daher zusätzlich die Norm DIN ISO 14289 – PDF/UA anzuwenden. Dies ist der dem Stand der Technik entsprechende Standard für barrierefreie PDF-Dokumente.

Die Anforderung auf barrierefreie Zugänglichkeit ist anzuwenden, wenn der AG Her- ausgeber, Mitherausgeber oder Beauftragender der Veröffentlichung ist. Ebenso gelten die Bestimmungen, wenn die Veröffentlichung unabhängig vom Herausgeber in einem Internetangebot des AG erscheinen soll. Zu Veröffentlichungen zählen neben Broschüren, Faltblättern und Postern auch jegliche Form von Berichten, Gutachten, Studien, Dokumentationen, technische Anleitungen und Vergleichbares. Leistungsbeschreibung Stand: 17.09.2026 Seite 12 von 14

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5.6. Umgang mit Daten, technische Dokumentation, Weiter- und Nachnutzung von IT-Anwendungen

Im Rahmen des Auftrags erzeugte Ergebnisse, Daten, Skripte und Codes (einschließlich verwendeter Parameter und Versionen) sind dem BMWE in digitaler, maschinenlesbarer Form zur uneingeschränkten Nachnutzung zu übergeben werden.

Die Verwendung von Datenquellen, die nicht frei verfügbar sind, ist vorab mit dem Auftraggeber abzustimmen.

Für lizenzpflichtige, jedoch grundsätzlich zugängliche Datenquellen (z. B. kommerzielle Datenbanken wie UN COMTRADE) ist durch den Auftragnehmer eindeutig zu dokumentieren, welche Lizenzen oder Zugriffsrechte für eine Nutzung erforderlich sind. Dabei ist sicherzustellen, dass der Auftraggeber – bei eigenständigem Erwerb der entsprechenden Lizenzen – in der Lage ist, sämtliche Analysen, Modelle und Anwendungen vollständig nachzuvollziehen, auszuführen und zu aktualisieren.

Die Verwendung proprietärer Daten des Auftragnehmers, die nicht an den Auftraggeber übergeben werden können, ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig. In diesem Fall hat der Auftragnehmer klar und vollständig zu dokumentieren:

• welche Daten betroffen sind,

• warum diese nicht bereitgestellt werden können,

• welche Teile der Analysen, Modelle und Ergebnisse hiervon abhängen.

Der Auftragnehmer hat zudem darzulegen, in welchem Umfang die Ergebnisse ohne diese Daten reproduzierbar sind. Soweit möglich, sind alternative Datenquellen oder geeignete Ersatzdatensätze bereitzustellen.

Der Einsatz nicht übertragbarer Daten darf die eigenständige Nutzung, Wartung und Weiterentwicklung der Ergebnisse durch den Auftraggeber nicht wesentlich einschränken, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Die Umsetzung der Analysen, Modelle, Anwendungen und Darstellungen (usw.) hat vorzugsweise unter Verwendung von quelloffener Software (z. B. Python, R oder vergleichbare Technologien) zu erfolgen. Der Einsatz proprietärer Software ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig und bedarf der vorherigen Abstimmung mit dem Auftraggeber.

Sämtliche für die Ausführung erforderlichen Abhängigkeiten (insbesondere verwendete Pakete, Bibliotheken und deren Versionen) sind vollständig zu dokumentieren und in geeigneter Form bereitzustellen (z. B. als Requirements-Datei, Environment-Datei oder vergleichbar).

Sofern für den Zugriff auf Datenquellen oder Dienste Authentifizierungsmechanismen (z. B. API-Keys) erforderlich sind, sind diese nicht im Quellcode zu hinterlegen,

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sondern zentral in einer Konfigurationsdatei oder bspw. über geeignete Umgebungsvariablen zu verwalten. Die Struktur und Verwendung dieser Konfiguration ist eindeutig zu dokumentieren.

Die vollständige technische Dokumentation hat alle notwendigen Informationen zur Einrichtung der Ausführungsumgebung (einschließlich Systemvoraussetzungen, Installationsschritten und Konfigurationsparametern) zu enthalten, sodass bei Vorliegen der erforderlichen Zugriffsrechte und Daten ein Dritter in der Lage ist, die Analysen, Modelle und Darstellung eigenständig, reproduzierbar und ohne zusätzlichen Entwicklungsaufwand neu auszuführen, zu aktualisieren („refresh“) und weiterzuentwickeln.

Sofern Anwendungen oder IT-basierte Werkzeuge entwickelt werden, sind dem Auftraggeber die hierfür erforderlichen Zugriffs- und Administrationsrechte sowie eine technische Dokumentation, einschließlich der Datenschnittstellen, zur eigenständigen Nutzung, Wartung und Weiterentwicklung bereitzustellen.

Sämtliche Arbeitsschritte sind so zu dokumentieren, dass Datenquellen, Annahmen, Modellierungs- und Berechnungsschritte vollständig nachvollziehbar und reproduzierbar sind.

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