[Seite 1]
All-in-One PCs mit Akku's für die mobile Visite Ausschreibung Nr. 31 101:415
II.3.1 BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
Seite
Inhaltsangabe: 1
- Vorbemerkungen .................................................................................................... 2
- Art, Beschaffenheit und Umfang der Leistung .......................................................... 2
- Vertragsgegenstand, Leistungsumfang .................................................................... 3
- Pflichten des Auftragnehmers ................................................................................. 3
- Angebot, Preise und Abrechnungen ......................................................................... 3
- Abtretung von Forderungen .................................................................................... 3
- Beginn, Dauer und Kündigung ................................................................................. 3
- Haftung und Gewährleistung ................................................................................... 4
II.3.1 BVB.docx 415 Seite 1 von 4
[Seite 2]
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
- Vorbemerkungen Vorstellung des Universitätsklinikums Ulm:
Die Universitätsmedizin Ulm ist Gestalter und Partner im Gesundheitswesen für die Großregion. Als Maximalversorger für das Versorgungsgebiet V bietet das Universitätsklinikum den Menschen der Regionen Ostwürttemberg, Donau/Iller und Bodensee-Oberschwaben qualitativ hochwertige, innovative medizinische Versorgung auf neuesten wissenschaftlichen Grundlagen. Dafür sorgen in fach- und berufsgruppenübergreifender Zusammenarbeit in engem Kontakt mit universitärer Forschung und Lehre mehr als 5.700 qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Sie versorgen jährlich 50.000 Patienten stationär und pro Jahr rund 290.000 Patienten ambulant. Dafür stehen rund 1.200 Betten und 91 tagesklinische Plätze zur Verfügung. Fast 70 % der Patienten stammen aus Baden-Württemberg, 27 % aus Bayern und 3 % von außerhalb beider Bundesländer. An der Ulmer Universität absolvieren etwa 2400 Studierende zurzeit ein humanmedizinisches- oder zahnmedizinisches Studium.
- Art, Beschaffenheit und Umfang der Leistung
Der Bereich IV Wirtschaft und Logistik des Universitätsklinikums Ulm beabsichtigt die Beschaffung von All- in-One-PCs mit Akku's in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Information und Kommunikation des Universitätsklinikums Ulm.
Detaillierte Anforderungen sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Mengengerüst:
62 AiO PCs
28 Ladegeräte
237 Wechselakkus
Ein detaillierter zeitlicher und inhaltlicher Ablaufplan ist vom Anbieter zu erstellen.
II.3.1 BVB.docx 415 Seite 2 von 4
[Seite 3]
- Vertragsgegenstand, Leistungsumfang
3.1 Leistungsumfang
siehe Anhang AZ_415_Ausschreibung AiO
3.2 Detaillierte Leistungsbeschreibung
siehe Anhang AZ_415_Ausschreibung AiO
- Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die zu erbringenden Leistungen leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen. Der Auftragnehmer hat einen Nachweis beizubringen, dass er ausreichende Kapazitäten vorhält, um den Auftrag vollumfänglich zu erbringen. Mehrkosten entstehen dem Auftraggeber hierdurch nicht. Eine Übertragung des Auftrages im Ganzen an Dritte ist nicht zulässig. Im Falle der Veränderung in den Rechtsverhältnissen des Auftragnehmers oder im Falle einer entgeltlichen oder unentgeltlichen Veräußerung des Unternehmens des Auftragnehmers ist dieser verpflichtet, sämtliche Pflichten auf die Rechtsnachfolger zu übertragen. Die Übertragung der Pflichten und auch der Rechte bedarf der Zustimmung des Auftraggebers.
- Angebot, Preise und Abrechnungen
Die Preise sind in die Preistabellen und in das Leistungsverzeichnis einzutragen.
Die vereinbarten Preise sind Festpreise für den Vertragszeitraum, in denen alle Nebenkosten die zu den vorgenannten Leistungen zählen, mit einzukalkulieren sind. Kostenerhöhungen während der Vertragslaufzeit berechtigen den Auftragnehmer nicht, Zusatzforderungen zu den Festpreisen geltend zu machen.
Rechnungen für die Leistungserbringung sind durch den Auftragnehmer zu erstellen.
- Abtretung von Forderungen
Die Abtretung einer Forderung gegen den Auftraggeber ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers rechtswirksam.
- Beginn, Dauer und Kündigung
Das Vertragsverhältnis beginnt mit der Zuschlagserteilung. Der Vertrag endet automatisch mit der vollständigen Leistungserfüllung durch den Auftragnehmer.
II.3.1 BVB.docx 415 Seite 3 von 4
[Seite 4]
- Haftung und Gewährleistung
Für die Haftung und Gewährleistung gelten ausschließlich die jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen, sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftragnehmer haftet demgemäß für alle dem Auftraggeber oder Dritten im Zusammenhang mit der Erfüllung des Vertrages durch den Auftragnehmer und/oder dessen Nachunternehmer entstehenden Schäden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers, insbesondere Einschränkungen des Haftungsumfanges dem Grunde und der Höhe nach, welche die Haftung zum Nachteil des Auftraggebers gegenüber den gesetzlichen Bestimmungen beschränken, werden nicht Bestandteil des Vertrages.
Der Auftragnehmer schließt mit Abschluss des Vertrages eine Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe mindestens jedoch bis zu den Deckungssummen von
7.500.000 € für Personenschäden
5.000.000 € für Sachschäden
150.000 € für Vermögensschäden
ab und weist das Bestehen der Versicherung in geeigneter Weise nach.
Ulm, im September 2026 Universitätsklinikum Ulm Bereich IV Wirtschaft und Logistik
II.3.1 BVB.docx 415 Seite 4 von 4