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All-in-One-PCs mit Akkus für die mobile Visite

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 15.09.2026, 21:46 (Europe/Berlin)

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Bieter:

An das Universitätsklinikum Ulm Vergabestelle 3. OG, Zimmer 3.02 z. H. Kessler Alexandra / Frau Merkle Petra Albert Einstein-Allee 29 89091 Ulm

II.1 Angebot auf Ausschreibung

Titel der Ausschreibung All-in-One PCs mit Akku's für die mobile Visite

Vergabeverfahren Offenes Verfahren § 15 VgV

Aktenzeichen Ausschreibung 31 101: 415 Abgabetermin (Letzter Zeitpunkt für die Abgabe des An- 28.09.2026, 12:00 Uhr gebotes) Ablauf der Binde- und Zuschlagsfrist 27.11.2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ausführung der in den vorliegenden Vergabeunterlagen beschriebenen Lieferung und Leistung werden zu den in den Preistabellen angegebenen Festpreisen angeboten. Die Preise schließen sämt- liche Lieferungen und Leistungen des Bieters inkl. aller Nebenkosten ein. Sonstige Kosten entstehen dem Auftraggeber nicht.

Der Bieter hält sich bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist an sein Angebot gebunden.

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Für die Ausschreibung gelten in der angegebenen Reihenfolge:

I. Aufforderung Abgabe Angebot II.1 Angebot auf Ausschreibung II.2 Allgemeine Infos-Auskünfte II.3 Leistungsverzeichnis II.3.1 BVB II.4 AVB_2018 II.5 Allgemeine Eignungsnachweise Verpflichtungserklärungen II.5.1 Allgemeine Eignungsnachweise II.6 Bewerbungsbedingungen II.7 Übersicht geforderte Nachweise II.8 Flächen- und Instrumentendesinfektionsmittel II.9 Eigenerklärung Nr. 833/2014

Der Bieter bestätigt und erklärt, dass:

a) die im Angebot genannten Daten sowie die volle, uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Lieferungen und Leistungen erfüllt sind und im Falle der Auftragserteilung erbracht werden.

b) dem Angebot nur die eigenen Preisermittlungen zugrunde liegen und dass mit anderen Be- werbern Vereinbarungen weder über die Preisbildung noch über die Gewährung von Vortei- len an Mitbewerber getroffen sind und auch nicht nach Abgabe dieses Angebotes getroffen werden.

c) die allgemeinen Preisvorschriften über die Preise bei öffentlichen Aufträgen und das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen in der jeweils geltenden Fassung beachtet worden sind.

d) er die notwendigen Erfahrungen und Voraussetzungen für die Übernahme der ausgeschrie- benen Lieferungen und Leistungen besitzt.

e) er (oder Personen, derer er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient) keinesfalls Zu- wendungen in Geld und Sachleistungen, Vergünstigungen, Gebrauchsvorteile o.ä. an die Mit- arbeiter des Auftraggebers oder deren Angehörige gewährt hat und auch nicht zu gewähren beabsichtigt, welche die vertraglichen oder geschäftlichen Beziehungen zum Auftraggeber in irgendeiner begünstigenden Art und Weise beeinflusst haben oder beeinflussen werden.

f) er alle Maßnahmen nach RöV, StrlSchVO, MedGV, MPG, MPBetreibV, EMVG, DIN/VDE, GUV 2.10, Richtlinie 93/42/EWG, Datenschutzverordnungen, Hygienerichtlinien, der aner- kannten Regeln der Technik und sonstiger hier nicht explizit aufgeführten Vorschriften und Gesetze, welche bei dieser Art der Lieferung bzw. Leistung zu beachten sind, jeweils in der zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Fassung beachtet, durchführt und einhält sofern nicht höhere Anforderungen gelten. Dies gilt insbesondere für Geräte, deren Komponenten, Zube- hör- und Ersatzteile und einschl. der enthaltenen Hard- und Software sowie Einmalartikel und Verbrauchsartikel.

g) er alle von dem Auftraggeber vorgegebenen, örtlichen Montagebedingungen für den Trans- port, Montage und einwandfreien Betrieb der Lieferung und Leitung ausreichend sind. II.1 Angebot auf Ausschreibung.docx Az 415 Seite 2 von 3

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Dem Bieter ist bewusst, dass:

a) eine wissentlich falsche Abgabe der vorstehenden Erklärung seinen Ausschluss vom Verga- beverfahren und von weiteren Auftragserteilungen zur Folge hat.

b) der Auftraggeber berechtigt ist, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer Personen, die auf Seiten des Auftraggebers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, mit Rücksicht auf ihre Zugehörigkeit zu der Verwaltung oder dem Unternehmen des Auftragge- bers Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt. Solchen Handlungen des Auftragnehmers selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die auf Seiten des Auftragnehmers mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind.

Mit den im detaillierten Angebotstext angegebenen Preisen sind sämtliche Lieferungen und Leis- tungen des Bieters abgegolten, sonstige Nebenkosten werden nicht erstattet.

Der Auftraggeber behält sich vor, Anschlussaufträge zu den gleichen Bedingungen zu erteilen.


Ort, Datum (Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift)

Angebotsschreiben, die nicht rechtsgültig unterschrieben sind, gelten als nicht abgegeben.

Bei Angeboten von Bietergemeinschaften muss das Angebotsschreiben von dem Bevollmäch- tigten der Bietergemeinschaft unterschrieben sein.

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